1871 / 32 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

| F RSESSE E E E E Va ama A Eri Lim R Tae O I E E A Zorn a

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i i i land hat, ihm gegenüber | | 603

er glaube, daß die Versammlung ihm ihr Zutrauen bewahren werde. | Wohnsiß nit, oder nicht mehr in Deutschland. i er f j - | für Deutschland doch in der That ein gang ungemein gerin é : i j : ; L E tue es M Do E P60 Midi, E Inieress Tevaltet u r Liberalität auch auf ihn auêzudehne dem Entlassenen freie Zurückbeförderung nah dem Hafen, in welchem gegangen werden wird. Jh habe neulich bereits erwähnt, daß bei

welhes, wenn es zu Tage getreten roäre, große Gefahren mit \ich enn nun. hier gls entscheidender Zeitpunkt der Termin Î der Mann geheuert ist, gewähren. Diejenigen Siffe nun, die im | 10 Swiffen festgestellt ist, daß sie niht rechtzeitig fondemnirt worden

| i E i i j en n iebt sich hier i tzahl von 58 Schiffen, in : ; i s - j der Verkündigung des Gesepes bezeichnet ist, so gebe | Auslande lagen, in einem außerdeutschen Hafen, waren nach Ansicht | sind. Es ergiebt si hieraus eine Gesamm n.0 l A eben tônnée dan are B S I act LO TudehéoGen A E au kereittoillia u: man Mas einen Aas, Lag sein, 'irderd n der s an Le viidland e L EBOA ge: a Sve E N i dee fibelgen erung i i 1 Lag muß man seßen und man mag einen Tag nehtnen, )velches ren Lage, d gen, dte Wland | en. 2 fein Z lehr obroaltet. : : gebrad, O galtine billiger eAnung ae pinee: N ry e Cas ci. Willkür if * immer. Da schien es den verbündeten Ne allein entbehit ein soihes Schiff, welches nicht im Vaterlai.de, -son- | Schiffe, zrvanzig und einige an der Zahl, wird die rechtzeitige Kon-

: ? 3 : ; : N in ei en Hafen li eSienigen Rechts inirung 3fischer Seite behauptet, der Beweis dafür ist iz Lei -_| rungen do richtig zu sein, als entscheidenden Zeitputikt den zu wäh, F dern in einem außerdeutsch n Hafen liegt, desjenige 1 Rechts\{upes, demnirung von franz ticher Sei promitirt. Mollie man die Lösung übersiürzen fo würde man len, di überhaupt ls Entschädiz L Ber Toas 6 E iAS S D ies se A Edin Dacbieca t eee E E pr E Sen E "An der Diskussion über den Geseßgentwurf, betreffend ; ç j s t igungsanspruch entsteht in der dur ‘nt n etn UN j § les V0 gc cen a N R d widelg, Meine VUiSt ift t die Dauér des Test besieereen Wasser | a1s-duth. Erlaß Luk Bert tune pee R Y Heimathshafen verweilen, Kraft der deutschen Geseßgebung genießt. | die BesicUung des Bundes-Ober-Handelsgerichts zum obersten ftillstandes möglichst zu verlängern und denselben womöglich in einen Ueber die Petitionen von Sthiffskapitänen, welche h Es ist deshalb für einen Sciffsführer, der in eineia englisczen Gerichtshof für Elsaß und Lothringen, antwortete der Buündes-

; : ; ; ; Le 4 in einem außereuropäischen Haf-:n liegt, nibt mö6ali ein * U ti ; Sr dauernden Frieden zu verwandeln.« Seiner Ueberzeugung nach, so über die Abrehnungen der vorläufig gezahlten Heuergelder von S Vi derartig von ree Mann tbeA S bi bevollmächtigte, Geheimer Ober-Justiz-Rath Dr. Falk auf eine

beil tur Ne eiue Qr Brach dieses Waffenstillstandes großes | der Entschädigung befchweren, äußerte der Bundeslommißg.. | inem Schiffe, daß in Deutschland liegt, undedenklich geschehen kann. | Anfrage des Abg. Dr. Reyscher, 1) ob das Bundes-Ober-Han- Unheil mit \ich bringen. Er wolle nit prüfen, B Ee A P Wirkliche GBeleirite Ober-Regierungs-Rath E ck: ssar, F a dn ist die Zurückbeförderung, die der Schiffömc nbaft ge- del8gericht Ju Leipzig in Cet für Elsaß und neen die Monarcie wiederkehren könne, aber damit diesel a "R vublif fei Zur Erläuterung der Petition habe ich nur folgendes zu bemer. währt werden soll, bei weiten Entfernungen, namentlich von anußer- | zeichnen wird: »Bundeb-Ober-Handelsgericht « _vder »Oberster werde, müsse man sagen können, der Versuch ias “bi o ubli- fen: das Reichékanzler-Amt hat auf seine. Verantwoortung den Kapi- ff} europäischen Häfea- aus, mit #o viel Kosten verbunden, daß der Schif- | Gericht8hof für Elsaß und Lothringen« und 2) aus wie viel in loyaler Weise „nfernömmen worden. G R rf ch ura tänen der aufgebrachten deutfchen Sciffe, welche si in französisher F fer in der That unklug bLandeln würde, wenn er diese Kostenaufiven- Mitgliedern es bestehen wird, und wie viel Stimmen von diesen faner ihre Einwilligung dazu geben, daß dieser Versu Gefangenschaft befunden haben, die Heuer für dic Zeit der Gefangen- } dung der Beibehaltung der Schiffsleute vorziehen sollte. Eadlich muß | beiden bei den Entscheidungen nöthig find:

andere Hände als durch ihre eigenen “gemacht werde ,- békun- | aft bereits vorschußwoeise und vorbedaltlih der Anrechnung dieses man ja auch an die Zurübeförderung des Schiffs denken, und Beizaeiner Antwort kann ih anknüpfen ‘an die Motion. Jch deten sie eine lobenswerthe und ehrenhafte r eie gp rg Borhusses auf die in Gemäßheit der jeßigen Geseßesvorlage ihnen Á | während der Schiffer dazu in deutschen Häfen zuverlässige Leute be- | will zunächst die Anticort auf die zweite Frage geben als diejenige, versammlung möge einig sein und gegenseitige N Aa b en. } gewährende Vergütung aus der Reichsfkasse auszahlen lassen. Dag Y Ffommen kann, würde ec gezwungen sein, in außerdcutschen Häfen | die die bei Weitem wichtigse ist. J glaube das Gescß spricht si Er glaube, ohne es an Loyalität fehlen zu lassen; U ie Aufhebung Reichskanzler - Amt is zu diesem Schritt dadur bewogen worden, Mannschaften zu heuern, die ißm nicht so zuverlässig erscheinen, und deren | flgr genug darüber aus; es stelit zunächst das Bundes-Ober-Handels- der B rbannungsgefeße einwilligen zu können, da die Prinzen nal, | daß die Leute augenblicklih in dringender Noth sich befanden und daß F Anheuerung für ihn mit weit größeren Kosten verbunden is als wenn | gericht als obersten Gerichtshof an die Stelle des Kassationshofes zu Orleans die Verpflichtung übernommen hätten, nicht in der National- derjenige Aufschub der Zahlung dann eintreten mußte, wenn der Er. ex sie im Vaterlande vornehmen kann. Es is also die Unterscheidung | Paris, das ganze Bundes-Ober-Handelegeriht als solches in seiner versammlung zu erscheinen und nichts zu unternehmen, was die aus- laß dieses Geseges abgewartet werden sollte, die Hülfe die gewährt M e deutschen und außerdeutschen Häfen feine willkürliche. Es is Verfassung und Organisation, und daraus folgt nach meiner Mei-

gesireuten Besorgnisse rechtfertigen könnte. Er stimme daher den An- werden sollte, großentheils illusorisch cemackt haben würde. Es be. ferner behauptet worden, d2ß durch die Vorlage der kleine Schiffer | nung mit Nothwendigkeit, daß die Frage, wie viel Mitglieder sichten der Kommission zu. Würden sich seine Hoffnungen nit | zj¿ht fich alfo L Petition lediali@ auf 15A Umfang der Vorschuß, | benachtheiligt würde zum Vortheil des größeren. Auch diese Ansicht | in den einzelnen Sachen zu entscheiden haben, nidt mehr erfüllen, so wü: de er diejenigen Maßregeln ecgreifen, welche er für zablung, mit welcher der Bittsteller und seine Schisalsgenossen bereits i nicht begründet. Denn auch die kleinen deutshen Schiffe fahren | nach der französischen Geseßgebung entschieden wird, sondern geboten halte, und hierauf die Genebmigung der Verþ-mmlung erbit- | F dacht worden sind, Und der Bittsteller befindet sich insofern im Jrr. } nah Schweden, nach Rußland und England. Es sind daher feines- | [ediglih nach der Gesckgebung für das Buntes -Ober-Handels- len. Thiers {ließt seine Rede mit folgenden Worten: »Jch bleibe thum, als er meint, daß die provisorische Zehlung j; welche lediglie |} wegs die Eizenthümer großer Schiffe allein, die bedacht werden sollen ; gericht d. h also: es kann in Senaten von mindestens 7 Mitgliedern auf meinem Postem wenn Sie mir Jhr Vertrauen erhalten und wi auf Anordnung des Reichsfanzler-Amts vorsa;ußweise erfolgt ist, dem ff es würde aber auch, wenn man noch weiter gehen, wenn man die | denn so lautet jener §. 7 des Geseßes von 12. Juni 1869 rechts- dessen für würdig halten, und ich wiederhole, ih werde Niemanden Umfange einer später zu leistenden Entschädigung irgendwie vorgrei- } in Deuschland verblieb-nen Schiffe entschädigen wollte; zu Kons-quen- gültig entschieden werden. Die Véotive sprechen auch auf der sechsten täuschen. « Ducarre legt Namens der Linken die Gründe dar, fen sollte. y zen führen, die unzweifrvast zu weit gehen, und die, wenn man sie | Seite gegen das Ende ausdrücklich aus, daß das die Auffassung ge- i Ae Ton eg,leilte reunde gegen bin Antrag flinunen wer- iSfussion ü i : Yy dennoch ziehen wollte, anderen Jndustrieen, welhe durch den Krieg | wesen ist. Jch glaube niht, daß es nothwendig ist, in dein Geseß den, sie würden jedo forifahren , Thiers zu unterslüßen; die Un- “N der Diskussion über den Gesegentwurf, die Entschädigung Ÿ nicht minder beschädigt find, Grund zu gerechter Beschwerde wegen | selbs noch einen Ausspruckch in dieser Rihtung zu geben, weil mir ruhen in Paris seien zu verdammen; er müsse jedoch die Einbringung Rhederei betreffend, nahm der Bundeskommissar, Wirklicher E Bevorzugung des Swiffer- und Rheder-Standes geben würden. Wer diese gegebene Argumentation eine {lüssige zu sein scheint; ih halte des vorliegenden Antrages bedauern, da eine fal'che Auslegung des- | Geheimer Ober- Regierungs-Rath Ec, in Betreff des Dr, | in Deutschland, meine Herren, hat duïch den legten Krieg nicht ge- | das um \o weniger für nothwendig, als ich Grund zu der An- den arent in den Departements, welbe am wenigsten dur | Wolffson'schen Antrags das Wort: s litten? Handel und Fabrikenbetrieb auf dem festen Lande hat durch | nahme habe, daß auch in den Kreisen des Bundes-Ober-Hadelögerichts den Krieg gelitten hätten, beklagenswerthe Folgen nah si iehen Jh habe geglaubt, die Aufnohme dieses Zusaßes für unnöthig Ausfuhrverbote, durch die Stockung des Eisenbahnverkehrs und | diese Auffassung getheilt wird. i fönnte. Der Antrag Billots, den Prinzen von Orleans sei die | und Für bedenklich eradten zu müssen. Es ift ja ganz richtig, daß die durch Entziehung der Arbeiter wahrlich in einem Maße ge- Was die andere Frage betrifst, so is ebenfalls in den Rückfkehr na Frankrei ers na Votirung der definitiven Verfassung Rheder nur für gewisse Forderungen mit dem Schiffe haften, es s |} litten, wie es in keinem vorigen Kriege der Fall gewesen | Motiven angedeutet, daß, wenn auch in dem Augenblick das gestattet, wird mit 429 gegen 168 Stimmen abgelehnt; der einzige indeß, sobald der Rheder für das verlorene Schiff ents@ädigt wird, |} ist. Und wenn die Rhederei durch die Vorlage nicht vollsiändig | Verfahren und die Zuständigkeit des Pariser Kassationshcfes die Artikel des vorliegenden Antrags mit 484 gegen 103 Stimmen ange- | kaum zweifelhaft, daß die Entschädigung rechtlid an die Stelle des Y entschädigt wird, so liegt das eben in den Verhältnissen , man fann | Grenze zieht für Verfahren und Zuständigkeit des Ober-Handels- nommen. Hierauf werden die Wahlen des Herzogs von. Aumale Schiffes treten wird. Jedenfalls if es eine civilrechtliche Bestimmung, Y leider nit Jedem vollständig seine Verluste erseßen. Es is {on |, gerichts, wir doc nicht wissen, ob nicht an der einen oder der andern und des Prinzen von Joinville mit 448 gegen 113 Stimmen für gültig | die weiter greifen kann, als es von dem Herrn Antragstelier vielleiht | früher von diesem Tische aus gesagt worden: um alle Kricg8ichäden | Stelle eine Aenderung im Prozeßverfabren wird einireten müssen, erklärt. Nächste Sißung Sonnabend. beabsichtigt wird, und die meines Erachtens in dies reine Entscädi- | zu vergüten, ist Frankreich ni@t reich genug. Jh biite dabei, die | welche auch rüdwircii auf das Bundes-Ober-Handelsgeriht. Jch darf : gungêgeses kaum. hincingehört. Mit demselben und vielleicht noch mehr ff}ff beiden Amendements, da sie in der That zu weit gehen, abzulehnen. | dabei erinnern schon an dcn Aft der Kassation selbst. Es wird die Der Bericht des Finanz-Ministers, welcher dem Geseß- Recht hätte für nöthig erachtet werden können, in das eben berathene |} Es bleibt mir noch übrig , einige Fragen zu beantworten, die der | Frage aufgeworfen werden müssen, ob das Kassationsprinzip in seiner entwurf über die Aufnahme eines Anlebens zum Betrage von Kricgsentshädigungsgescß eine Bestimmung aufzunchmen ; die die } Herr Abgeordnete van Freeden gestellt hat. Die eine betrifft das Ver- | vollen Reinheit aufrecht erhalten werden kann. Die zräge wird 25 Milliarden Fres. beigefügt ift, hebt die Zahlung von 2 Milliar- | Rechte der Hypothekengläubiger an die zu zahlende Entschädigung | fahren der künftig zu bildenden Kommission. Er wünscht zu wissen, | beantwortet werden nah der noch nicht festgestellten Organi- don Fvos. al# besonders dringlihhovvor, um dicOlklupulivn Sellens | wahrt. Es ist diefes unterblieben und meines Erachtens mit Reht } 0b die Kommission nach liberalen Grundsäßen, namentli in Betreff | sation der Gerichts - Behörden in Elsaß Und Lothringen der deutschen Truppen zu beendigen. Behufs eines günstigen Er- | unterblieben, die Jurisprudenz wird in etwaigen Streitfällen hon | des Anspruchs auf Bewei3führung, von Seiten der in außereuropäi- | selbst. Es folgt hieraus meiner Meinung nah, daß cin bloßes folges zur Aufbringung der Anleibe rechnet der Finanz-Minister | das Erforderliche feststellen und man hat au in ähnlichen Fällen F {en Häfen festgehaltenen Schiffe, die eine aus verschiedenen Natio- Treten des Bundes - Ober - Handelsgerichts an S:elle des Kassations- auf das Vertrauen der fremden Nationen , hauptsächlih aber | i erinnere an den dänischeh Krieg, wo auch Sciffsentshädigun- nalitäten gemischte zahlreiche Mannschaft geheuert habe, verfahren | hofs nicht beabsichtigt ist. Die Einschiebung der Worte »als obersten auf die energische Unterstüßung Seitens &Frankreichs. Derselbe | gen für verlorene Sdiffe gezahlt wurden nickt für nôtbig gehaltén, F werde. Jch bin außer Stande, Über das Verfahren, welches die Kom- | Gerichtshof« is nicht umsonst geschehen , ebensowenig die Eingangs- ( ebt sodann hervor, wie nothwendig die Ruhe und Ordnung eine derartige civilrechtlihe Bestimmung, zu erlassen Und es sind F mission innnehalten wird, Auskunft zu geben; hierüber sich \{ch1üisig | worte des §. 2, man hat darin ausdrüdcken wollen, daß alle Funktionen,

t , meines Wissens JInkonvenienzen dara i Ich F u machen muß der Kommission selbst|! Überlassen blei- | die jeßt und ünftig der oberste Gerichtshof in Elsaß und Lothringen elen, damit Frankrei scinen eingegangenen Verpflichtungen möchte orébatE e La lta ain, Meg ie E vit f Ti: Daß fie aber in der bezeihneten Hinsicht nicht zu pein- | hat und erhalten mag, auf das Bundes-Ober-Handel8gericht über- nachkommen könne. Zum Schluß heißt es, daß die Regierung Ferner über den von Freedenschen Antrag: j lich verfahren werde, das läßt - sich erwarten , während andrer- | gehen sollen. Meiner Meinung nach wird deswegen formell seitens entsblossen sei, eine strenge Sparsamkeit eintreten zu lassen. Die verbündeten Regierungen verkennen nicht die außerordentliche Y seits doch auch immer die Beibringung von Beweisen für die ein- | des Bundes-Ober-Handelsgerichts in der Weise etwa zu erkennen sein : Ein Gerücht, wonach der Erxpräfekt Ferry zum Gesandten in | Größe des Schadens, den die Rhederei im vergangenen Kriege erlitten } seitigen Angaben der Liquidanten wird verlangt werden missen, da »Das Bundes - Ober - Handelsgericht erkennt als oberster Gerichtshof Washington ernannt sein soll, wird als unrichtig bezeichnet. hat; die Vorlage is bemüht, diesem Schaden, so weit es aïgebt, Ver- | sonst erfahrungsmäßig nur zu häufig übertriebene Liquidationen auf- für Elsaß und Lothringen«, nur das wird im Wege des Regulativs gütung zu verschaffen. Das Geseß bedenkt die au j Y gestellt werden. Der Herr Abgeordnete fragte ferner, ab der Para- zu bestimmen sein.

d. h. deren Rbeder, Ladungsei graph, welcher sagt, daß versicherte Schäden nicht erseßt werden sollen, der Disk ib 9 bes t G

: i während im Artikel 11, die Betheiligten der nicht aufgebrach q, nur’ diejenigen Versicherungen im Auge habe, welche bei Versicherungs- E er Diskussion über §. Des genannten Geseß- Neichstags- Angelegenheiten, nämli diejenizen Schiffe bedaht werden, die nur dur den Krieg F WMeLschaften genommen sind, die das Bersiherung8geshäft gewerbs- | entwurfs erklärte der D ET Ao S c D

Berlin, 10. Juni. Jn der gestrigen Sißung des Reichs- | gezwungen worden sind, in dem Hafen, in welchem sle beim Aus, | mäßig betreiben oder ob auch Versicherungsgesellshaften und Vereine, Justiz-Minister Dr. Leonhardt nah dem Abg. Reichensperger

Ï | ini i : die auf Gegenseitigkeit gegründet sind, dur diese Bestimmung ge- | (Olpe):

brü d, ‘u Art 1 L Gee E I Ersaß Ua ba cue E Rh, Hufen anr -Silne Liiusucbea mnd den Res e grtolten werden. t E de E R Cn Ra i ‘Das Bedenken, welches so eben geltend gemacht wird, kann doch i Ea 4 ; ; Fri in di ckchußhaf: i / n 0 zuerkennen. ist in dem Paragraphen ni t erv gei blick als ein berechtigtes angesehen werden. n D D Nr Mlungen/in Bezug auf die dir Sa, A Ade bes in I, 1 Fällen (8 ÿ E Berslberangen die Rede, Und es würden auch die Vereine, weiche auf Der nie E NES hat Len Absaß des §. A taus Amendements der Abgg. Dr. Bähr, Dr. Lamey und von Benda: | derx Rhederei irgend eschehen ist. Nach d É nis Gallen zu Gunsten j Gegenseitigkeit versichern, unter diesen Paragrappen fallen. Endlich als wenn dastände: »richtet sich nah den für den obersten Gerichtshof Meine Herren! Jch glaube, daß von S:iten der verbündeten Re- | die aufgebrachten Schiffe ents{chädigt di oa S N UeAe qur wünscht van Freeden, daß ein Verzeichniß der vom französi'chcn zur Zeit geltenden Bestimmungens« , oder auch: »nah den für den gierungen gegen die Annahme des Amendements, wie es dur das | bed nft, iht. Der Art 1] fbeidet nun abet inter Ml die ote Urt, R Prisengerichte rechtzeitig kond ranirten Sh ffe baldmö,lihs veröfsent- Kassa:ion8hof zu Paris geltenden Geseßen«. Davon i|- aber gar eben gehörte Sousamendement modifizirt worden ist, ein Bedenken De A L S „unterscheidet nun aber unter den sog.Stillliegern licht werde. Der son : cilich geäußerte Wunsch, daß den deutschen | feine Rede, sondern der erste Saß spricht ganz generell: zdie Zuständig- G Wanten Werde. i R M H in devfibes Gat 1 En gegen A b Swiffern, deren Schiffe aufgedracht sind, sobald als mögli darüber | feit und ‘das Prozeßverfahren bestimmen \ich nach den in Elsaß Was die Grage betrifft, um die es id hier hauptsächlich handeln schädigt Mai as die weiten nit Die h if F EF leren so en n Kiarheit verschafft werden mot, ob ihre Schiffe renn definitio fón- und Lothringen für den obei sten Gerichtshof geltenden Geseßen, « d. h. würde, ob die Gewährung der Entschädigung beshränkt werden soll | uns hier vorliegen fab dasfenige des Y Ab Ch Fe endement, die ‘emnirt seien, oker nit, ist gewiß ein vollständig berechtigte. Die nah den zur Zeit geitenden Gesezen und den später zur Geltung auf diejenigen Beschädigten, welche zur Zeit der Verkündigung dieses | wie auch dasienia des H lenige des Hrn. g Büsing und Genosse, F betheilizten Schiffer befinden \sich unzweifelhaft in der allerübelsten gelangenden Gejeßen. Die Vorschriften des Verfahrens, welte erfor- Geseßes in Deutschland ihren Wohnsiß ‘haben, so erkenne i bereit. terscheid lenige des Hrn. van Freeden, bezn ecken; die leßtere Un- Lage, so lange ‘sie nicht wissen, ob sie überhaupt ndch war en müssen derlich sind gegenüber der Organisation im Elsaß, können getroffen willig an, daß fich eine solche Bestimmung vielfach aus dem abstrakten Ebi e LN rern LAToag au denjenigen Stilliegern F auf die Rükgabe "ihres Schiffes oder niht Das Reichskanzleramt | werden und werden getroffen werden müssen durch Kaiserliche Ver- Standpunkte kritisiren läßt, wie sie auch von dem ersten Herrn Redner | Die beiden Oden untér en sich nael@en Häfen g hat deshalb dieser Angelegenheit von Anfang an, seit dem Abschluß ordnung. Dieser Entwurf hat sih überbaupt darauf be'chränkt, die- fritisirt worden is. Jh erkenne bereitwillig ar, daß diese ganze Be- | eine zur Begründung des Ent idi, 1 s Ie ae das V det Griedensprälin:inarien die g: ößte Sorgfalt gewidmet, um sobald jenigen Aenderungen aufzunehmen, welch sich auf die Orzanisation stimmung eine gewisse Willkür enthält, man wird aber dabei nicht erfordert, daß das Schif sei 4 D pruch® wenigstens noŸ als möglich den betheiligten Sch:ffern zu der wünstendwerthen Kennt- beziehen. Unter den Gesichtspunkt einer Aenderung der Organisation vergessen dürfen, wie der erste Herr Redner auch seinerseits hervor- | rend das andere Amende i S A Va N jafen verlassen babe, was nis’ zu verhelfen. Es haben seit Monaten Verhandlungen mit öra'f- | fällt es auch, wenn im aweiten Absaß gesagt wird: ein besonderes gehoben hat, es sich hier bei der Entschädigun, die gewährt werden | maths Ln. bliebe, Se EA E aud denf-nigen Schiffen, die im Hei- | reich stattgefunden, die zum Zwecke hatten, fesizustelen-- welche Admissionsverfahren über das Kassationsgesuch hai jedoch nit statt soll, nicht im Mindesten um die Erfüllung einer rechtlichen Vei pflich- alhohasen h i E Ta 0 gewähren will, Ich habe mi iu iffe vor dein 2. ‘März kondewn'rt seien und welche nicht. | Dag erscbeint auf den ersten Anblick allerdings als eine Vorschrift tung bandelt, sondern darum, im Wege der Geseßgebune dure au er ver ünderen Regierungen auch entschieden gegen die An- Die Verhandlungen find: jeßt soweit gefördert, daß in dem gestern | des Verfabrens und fann deshalb leiht zu dem Gedanken führen einen Akt der Billigkeit, der Liberalität— nennen Sie es, wie Sie wollen aeführt but bes pdements zu e-flären. Das Kriterium, was daz D. Abend erschienenen »Reichsanzeiger« die Namen ,von 48 Sciffen ver- | welchen der geehrte Herr Vorredner ausgeführt hat. Der Sathe nah einen Scaden auszuagleien. Wett ian davon ails ebt, \ if C geführt hat, bei der Entschädigung die in aufierdeutschen Häfen liegenden Ofentlicht: werden konnten, welche rechtskräftig fondemnirt worden liegt aber nit eine Vorschrift des Verfahrens daríñ \önt rn ine ganz unzweifelhaft befugt, sch die Kategorien zu bilden i ah elbe S = s M ANGL gen folgendes : der Rheder oder derSchiffsfüh "find: und- derén Qurückgabe daher nit zua, erwarten ist; In dieser Vorschrift die sih auf die Organisation des Gerichts beztebi: Eibeas man die Entschädigung leisten will, und da \cheint mis V voil Ler E ai em E DeIoges Ge Cb i L S e A Ne Hekanntmachung ist zugleich darauf hingewiesen worden, 2 O d1s Admissionsverfahren eine chambre de requêtes erforderlich

herein die Erwägung sehr n..he zu liegen, daß, wenn Jemand seinen lassen; er muß aber, ebenfalls na Borschrift des Handelsgeseßbuchs eier gesondert seîn werden, G As L E machen werde.