1871 / 33 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht: Den Landgerichts-Rath Dussault in Cöln zum Appel-

lation8gerihts-Rath daselbst zu ernennen; und Dem Haupt-Steuer-Amts-Rendanten Erfling zu Glogau

den Charaïter als Rehnungs-Rath zu verleihen.

M inisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

VDetanntimaquna.

Gemäß §. 11 der Vorschriften über die Befähigung zu den tehnishen Aemtern der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung vom 21. Dezember 1863 werden Diejenigen, welche die Berg- Eleven-Prüfung in dem nächsten Termine abzulegen beabsich-

tigen, hierdurch aufgefordert, ihre Meldungen unter Beifügung |

der vorgeschriebenen Atteste baldigst an die unterzeichnete Kom- mission, Wilhelmsstraße 89 hierselbst, portofrei einzusenden. Berlin, den 7. Juni 1871. Die Kommission zur Prüfung der Berg-Eleven. In Vertretung: Lindig, Geheimer Berg-Rath,

Justiz-Ministerium. | Der Rechtsanwalt und Notar Hülbrocck in Meschede ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht in Lippstadt, mit Anweisung seines Wohnsißes in Rüthen, verseßt worden.

M inisterium des Jnunern.

Bekanntmachung. : :

Die auf erfolgte Anmeldung den Mitgliedern beider Häuser des Landtages reservirten Tribünen-Billets für den Einzug der Truppen können vom 15. d. M. ab im Bureau des Herren- hauses, Leipzigersiraße Nr. 3, persönlich in Empfang genommen oder durch legitimirte Boten abgeholt werden. Zusendungen der Billets finden in keinem Falle statt.

Berlin, den 12. Juni 1871.

Des Königs Majestät haben die Zusammenberufung

der Provinzial - Landtage des Königreihs Preußen, der Mark MWVuandeukiurg und dos Markfgrafth1m18 Niederlaufig, des Her-

zogthums Pommern und Fürstenthums Rügen, des Groß- herzogthums Posen, des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glay und des Markgrafthums Oberlausiß, dec Provinzen Sachsen, Westfalen, der Rheinprovinz, Hannover und Schles- wig-Holstein, sowie der Kommunal-Landtage der Regierungs§- bezirke Cassel und Wiesbaden zur Erledigung von Geschäften im Laufe des Monats Juni d. J. zu genehmigen und zugleich den Minister des Jnnern zu ermächtigen geruht, den Tag der Eröffnung nah den obwaltenden Verhältnissen zu bestimmen. Demgemäß hat der Minister des Jnnern den Tag der Einberufung des Provinzial-Landtages der Provinz Sachsen auf den 19. d. M., der Provinzial - Landtage des Königreichs Preußen, der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlaufiß, des Herzogthums Pommern und des Fürsten- thums Rügen, des Großherzogthums Posen, des Herzogthums Stlesien, der Grafschaft Glaß und des Markgrafthums Ober- lausiß, der Provinz Westfalen, der Rheinprovinz und der Pro- vinz Schle8wig-Holstein, so wie der Kommunal-Landtage der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden auf den 20, d. Mts., des Provinzial - Landtages der Provinz Hannover auf den 23. d. Mts. festgeseßt. E ] / : Qu Königlichen Kommissarien und, soweit nothwendig, zu deren Stellvertretern, zu Marschällen und stellvertretenden Marschällen, so wie zu Vorsißenden der Kommunal-Landtage der Regierung8bezirke Cassel und Wiesbaden und zu Stell- vertretern dieser Vorsißenden sind von des Königs Majestät ernannt worden : | für Preußen zum Königlichen Kommissarius der Ober- Präsident, Wirkliche Geheime Rath von Horn zu Königs- berg, zum Marschall der . Ober-Burggraf im Königreich Preußen, Königlicher Kammerherr und Regierungs-Präsident Graf zu Eulenburg-Wicken zu Marienwerder und zum Vize- A der General-Landschafts-Direktor Graf von Kaniß- odangen ; : für Brandenburg zum Königlichen Kommissarius der Ober - Präsident , Wirkliche Geheime Rath von Jagow zu Potsdam, zum Marschall der Staats-Minister a. D. Frei- herr von Manteuffel auf Crossen und zum Vize - Marschall der Standes8herr, Graf zu Solms-Baruth; für Pommern zum Königlichen Kommissarius der Ober- Präsident, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Münchhausen, zu Stettin, zum Marschall der Wirkliche Geheinie Rath und General- Landschafts - Direktor von Koeller auf Dobberphul

und zum Vize-Marschall der Erb-Land-Marschall im Fürsten- thum Rügen und der Lande Barth, Ober-Truchseß, Fürst und Herr zu Putbus; , A

für Posen zum Königlichen Kommissarius der Ober- Präsident Graf von Koenig8mark zu Posen, zum Marschall der Kammerherr Graf von der Schulenburg auf Filehne und zum Vize-Marschall der Rittergutsbesißer Graf von Poninski auf Wreschen ; E L S

für Schlesien zum Königlichen Kommissarius der Ober- Präsident, Wirkliche Geheime Rath Graf zu Stoiberg-Werni- gerode zu Breélau, zum Marschall der Herzog von Ratibor, Fürst zu Hohenlohe-Scbilling8fürst und zu Corwey auf Schloß Rauden, und zum Vize - Marschall der Landeshauptmann und LandesLälteste der Oberlausiß von Seidewiß zu Görliß;

für Sachsen zum Königlichen Kommissarius der Ober- Präsident , Wirkiüiche Geheime Rath von Wißleben zu Magdeburg, zum Marschall der Ober - Präsident Otto Graf zu Stolberg - Wernigerode zu Hannover und zum Vize-Marschall der Landrath a. D. Graf von der Schulen- burg-Angern ; E E

für Westfalen: zum Königlichen Kommissarius der Staats-Minister von Dües8berg zu Münster, zum Marschall der Wirkliche Geheime Rath und Regierungs- Präsident von Holzbrinck zu Arnsberg, und zum Vize-Marschall der Kam- merherr und Landrath Freiherr von Lilien zu Arnsberg;

für die Rheinprovinz zum Königlichen Kommissarius der Ober-Präsident, Wirkliche Geheime Nath von Pommer- Esche zu Coblenz, zum Marschall der Kammerherr, Schloß- bauptmann zu Coblenz, Provinzial - Feuersozietäts « Direktor :nd Ritterhauptmann Freiherr von Waldbott - Bassenheim- Bornheim zu Coblenz, und zum Vize-Marschall der Kammer- herr und Landrath a. D. Freiherr Raiß von Frent-Garrath zu Düsseldorf; j

für Hannover zum Stellvertreter des Ober-Präsidenten Otto Grafen zu Stolberg - Wernigerode zu Hannover als Königlicher Kommissarius dcr Landdrofi von Leipziger da- sclbst, zum Landtags-Marschall der Erb-Land-Marschall Graf zu Münster auf Derneburg, und zum Stellvertreter des Landtagêmarschalls der Stadt-Direktor Rasch zu Hannover;

für Schle8wig-Holstein zum Landtag8-Marschall der Graf Emil zu Ranßau auf Rastorff, und zum Stellvertreter des QOanvtagsL-Marschalls dexr Borsißende des Sch(leswig - Holstein- schen landwirthschaftlichen Vereins, Hofbesißzer Bockelmann zu Reetwischhöhe ;

für den Kommunal-Landtag des Regierungsbezirks Cafsel zum Vorfißenden der Vize-Marschall Freiherr Waiß von Eschen zu Cassel und zum Stellvertreter des Vorfißenden der Ober- Regierungs-Rath von Bischofss8hausen zu Cassel und

für den Kommunallandtag des Regierung8bezirks Wies- baden zum Stellvertreter des Ober-Präfidenten, Wirklichen Geheimen Raths von Moeller zu Cafsel als Königlicher Kom- missarius der Regierungs - Präsident Graf zu Eulenburg zu Wiesbaden, zum Vorsitzenden der Regierungs-Präsident a. D. Winter zu Elms8hausen und zum Stelivertreter des Vorsißen- den der Graf Hugo von Matuschka auf S{loß Vollraths.

Berlin, den 12. Juni 1871.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Veran tmaGUn a, betreffend die Verloosung Niedersc{lefisch-Märkischer Eisenbahn- Stamm-Aktien und Prioritäts-Obligationen.

Die von den Stamm-Aktien und Prioritäts-Obligationen eE L ENELIICBI N GEN Eisenbahn statutenmäßig zu til- genden

1103 Stück Stamm-Aktien à 100 Thlr.

269 Stück Prioritäts-Obligationen Serie I, à 100 Thlr.

A S » » 1k à 50 Tbir.

10. » | » D V A 100 Thir, werden am 1. Juli d. Js, Vormittags 12 Uhr, in unserem Sißzung8zimmer, Oranienstraße Nr. 92, in Gegenwart eines An öffentlih verloost und . demnächst bekannt gemacht werden.

Berlin, den 10. Juni 1871.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Ec.

Preußische Bank. i Bekanntmachung. Die Haupt-Bank wird auch in diesem Jahre auf Wolle, welche in ihrem Speicher niedergelegt wird, Darlehne ertheilen. Die Darlehne können, wenn die dafür verpfändete Wolle bis 3 Uhr Nachmittags in dem Bankspeicher abgeliefert ist , noch an demselben Tage in Empfang genommen werden.

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Anträge der Art sind der Kürze halber an die Bank- Taxatoren Bernard und Parrisius direkt zu richten, von denen einer oder beide an den Wollmarktstagen im Bankgebäude an- zutreffen sein werden.

Berlin, den 19. April 1871.

Königlich Preuß. Haupt-Bank-Direktorium.

Beranntmachung.

Auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs wird der Provinzial-Landtag der Kur- und Neumark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausiß

am 20. Juni d..Js8, im Landschaft8hause zu Berin eröffnet werden.

Zum Landtag8-Marschall ist der Herr Staats-Minister a. D. Freiherr von Manteuffel, zu dessen Stellvertreter der Standes- herr Graf zu Solms auf Baruth und zum Landtags - Kom- missarius der Unterzeichnete ernannt worden.

Potsdam, den 9. Juni 1871.

| Der Ober - Präsident der Provinz Brandenburg, Wirkliche Geheime Rath v. Jagow.

Uichtamtliches.

Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 12. Juni. Se. Majestät der Kaiser begaben Sich am Sonnabend Vormittag um 105 Uhr nach dem russischen Palais und begleiteten von dort aus Se. Majestät den Kaiser von Rußland nach dem Anhaltischen Bahn- hof. Nach der Nückkehr konferirten Allerhöchstdieselben im Bei- sein Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen mit den Generalen, nahmen sodann einige militärishe Meldungen entgegen und arbeiteten hierauf mit dem Militär- Kabinet. Vor dem Dinez, welches Se. Majestät der Kaiser bei der Baronin von Rom- berg einnahmen, ließen Sich Allerhöchstdieselben noch von dem Geheime Kabinets-Rath von Wilmowski einen kurz:n Vor- trag halten. Um #11 Uhr Abends begaben Sich Se. Majestät der Kaiser nah dem Schloß Babelsberg.

Gestern Bormittag um 10 Uhr wohnten Se. Majestät dem Gottesdienste in der Frieden®Sfirhe zu Potsdam bei und mach- ten nach demselben Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrih Karl auf dem Jagdschloß Glinicke einen Besuch, Um 3 Uhr dinirten Se. Majestät bei den Kronprinzlichen Herrschaf- ten im Neuen Palais und kehrten dann mit dem 5 Uhr-Zuge nach Berlin zurü, | :

Heute ließen Sih Se. Majestät der Kaiser um 10 Uhr vom Civil-Kabinet Vortrag halten, empfingen um 11 Uhr militärische Meldungen im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten und konferirten hierauf mit den Generalen. Um 5 Uhr dinirten Se. Majestät der Kaiser bei der Fürstin Bismark. D p |

Jhre Majestät die Kaiserin - Königin unter- bricht heute Jhre Badener Kur und trifft nah einem Besuche am Großherzoglichen Hofe in Karlsruhe, in Coblenz ein, wo Allerhöchstdieselbe morgen Se. Majestät den Kaiser von Nuß- land empfangen wird. Nach einem Besuche in Ems wird Ihre Majestät am 14. in Berlin ankommen und die Festtage hindurch hier verweilen. j ;

Jhre Kaiserliche und Königliche Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin wohnten am Frei- tag, 9. d. M, dem zu Ehren Sr. Majestät des Kaisers von Rußland im Königlichen Palais um 5 Uhr stattfindenden Diner bei, nachdem Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit vor- her mit Höchstieinen 3 ältesten Kindern, den Prinzen Wilhelm und Heinrih und der Prinzessin Charlotte Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland einen Besuch im Gesandtschafts-Hotel ab- gestattet hatte. Abends erschien Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit im Opernhause und kehrte nah beendeter Vorstellung nah Potsdam zurück, wohin Sich Jhre Kaiserlihe und König- E 0A die Kronprinzessin bereits mit dem 8 Uhr-Zuge be- geben hatte.

Am Sonnabend Vormittag um 10 Uhr fuhr Se. Kaiser- lihe und Königliche Hoheit nach Berlin, um Se. Majestät den Kaiser von Rußland nach dem Anhalter Bahnhofe zu geleiten und Sich von Allerhöchstdemselben zu verabschieden. Später wohnte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit dem Militärvor- trage bei Sr. Majestät dem Kaiser bei und begab Sich mil dem 1 Uhr-Juge wieder nah dem Neuen Palais zurück.

—— In der vorgestrigen (22,) Sißung des Bundesrathes führte der Reichskanzler den Vorfiß. Es wurden Ausschuß- berichte erstattet Über die Entwürfe von Gesehen , betreffend a)

die Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr, þ) die Verleihung von Dotationen an deutsche Heer- führer in Anerkennung hervorragender im leßten Kriege er- worbener Verdienste.

Der Auss{huß des Bundesrathes für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sißung zusammen.

Im weiteren Verlauf seiner Sißung vom Sonnabend, den 10. d. M., genehmigte der Deutsche Reich8tag in dritter Berathung endgültig die sech8 Geseßentwürfe, betreffend den Ersay für Kriegsshäden und Kriegsleistungen, die Gewährung der Beihülfe an aus Frankreich ausgewiesene Deutsche, die Ent- s{hädigung der deutschen Rhederei, die Beschaffung von Betriebs- mitteln für die Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen, die Bestellung des Ober - Handelsgerichts in Leipzig als obersten Gerichtshof für Elsaß und Lothringen , und den Erweiterungsbau - des Dienstgebäudes des Reich8kanzler-Amtes, und zwar die drei ersteren Geseßentwürfe mit den in zweiter Berathung beschlosse- nen; von den Vertretern des Bundesrathes nicht beanstandeten Abänderungen, die drei lehteren unverändert in der Form der ursprünglichen Vorlage.

Außerdem beschäftigte sih der Reichstag mit der Petition des Stadtvorstandes von Mainz, betr. die Bewilligung eines Zuschusses von 2 Millionen Gulden zu den Kosten der projek- tirten Erweiterung der Stadt Mainz aus Reich8mitteln, be- ziehungSweise aus der französischen Kriegsentschädigung.

Die Kommission hat beantragt, die Petition dem Reichs- kanzler zur Erwägung und mit dem Ersuchen zu überweisen, event. dem Neich8tage ein Geseg wegen Gewährung eines Reichdbeitrages zu den Kosten der Erweiterung der Stadt Mainz vorzulegen.

Nachdem der Abg. Dr. Bamberger als Vertreter der Stadt Mainz, ihre Nothlage, welche die aller andern in ihrer Entwickelung aufgchaltenen Festungsstädte bei Weitem über- treffe, in eingehender Weise geschildert hatte, wobei ihn die Abgg. Dr. Braun und Dr. Hammacher unterstüßten, wurde auf den Antrag dex Abgg. v. Benda und Neichensperger (Crefeld) mit Rücksicht auf die Gefahr, daß die Annahme des Untrages der Kommission unübersehbare Ansprüche der deutschen CestungS8städte an die Krieg8entschädigung hervorrufen körîne, nur die Ueberweisung der Petition an den Reichskanzler zur E beschlossen, die zweite Hälfte des Antrages aber abgelehnt.

Um 4 Uhr wurde die Sißung geschlossen.

Die heutige (54.) Plenar -Sißung des Deutschen Reich8tages wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet.

Am Tische des Bundes8rathes befanden sich die Staats- Minister v. Roon, v. Pfrehschner, v. Suckow und andere Bundesbevollmächtigte, sowie mehrere Bundeskommifsare.

Die dritte Berathung Über das Militärpension8geseß wurde durch eine allgemcine Diskussion eingeleitet. Der Abg. Dr. Minckwiß erklärte sih für das Geseß, jedoch dürfe die Betre-

tung des Recht8weges in Bezug auf Penfionsansprüche nicht

weiter eingeschränkt werden, als cs durch das Fgeoss der zweiten Berathung bereits ges{ehen. Der Abg. Kottmüller (Bayern) gab dem Gefühl der Dankbarkeit gegen das siegreiche deutsche Heer Ausdruck und erkannte in dem Geseß die Befriedigung dieses Gefühls. Der Abg. Frhr. v. Aretin hätte die Trennung des Friedens-Pensionsgeseßes von der gegenwärtigenVorlage gewünscht und entwickelte die Wirkungen derselben speziell für das Königreich Bayern , dem die Verträge eine gesonderte Stellung seiner Armee-Verhältnisse zugesichert hätten. Er wird daher gegen das Gescy stimmen, wenn die Vertreter Bayerns im Bundesrathe ihm nicht beruhigende Versicherungen darüber geben, daß das Hoheitsrecht der bayerishen Krone auch diesem Geseße gegen- über gewahrt bliebe.

Der Bundesbevollmächtigte, Staats-Minister v. Pfreßschner gab diese beruhigende Erklärung insofern, als er den Jrrthum des Vorredners nachwies , als ob cs sih hier um ein in den Verträgen reservirtes Hoheitsreht des Königs von Bayern handle, Höchstens hätte Bayern die Wirksamkeit dieses Ge- seßes für seine Invaliden bis zum 1. Januar 1872 ver- tagen können, um mit dem Wortlaut der Verträge buchstäblich in Einklang zu bleiben, aber dann hätte es seine Jnvaliden 6 7 Monate hindurch in eine ungünstigere Lage gebracht, als die ist, in der sich alle übrigen deutschen Invaliden befinden werden, und hätte später das Geseß, ohne daran mitgewirkt zu haben, einfach hinnechmen müssen. Qu- gleich würde dieses Berfahren eine ungemein s{wierige Ab- rechnung nothwendig machen, um die Differenz bis 1872, die nacgezahlt werden müßte, auszugleichen.

Qur Spezialdi8ussion lag wiederum eine sehr große Reihe von Abänderung8Lanträgen vor, zunächst 30 Amendements der

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