1871 / 34 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung. Behufs Erleichterung der

Theilnahme an den Einzugsfeierlihkeiten werden zu

2, dem Eilzuge 1V,, welcher fahrplanmäßig am 14. d. M.

Sas Aben?s 10 Ubr 15 Minuten von Eydtkuhnen abgeht

Bund am 15. Nachmittags 5 Uhr 45 Minuten in Berlin aa Cin tTifft, Und zu dem Personenzuge VI., welcher am 15, d. Mts. 2 Uhr 45 Minuten Morgens fahrplanmäßig von Eydt- kuhnen abgeht und am 16. 7 Uhr 27 Minuten Vormittags in Berlin eintrifft, sowie auf den Neben-Coursen zum Anschluß an diese Qüge, von sämmtlichen Osibahnstationen exkl. Haltestellen, außer den

gewöhnlichen Billets, Extrazug-Billets nah Berlin für die

I, IT. und TIT. Wagenklasse für Hin- und Rüdckfahrt gültig, zu dem einfachen tarifmäßigen Preise für die Hinfahrt ausge- geben werden Die Rücfahri fann vom 16. d. Mts. ab bis ein- schließlich den 24. d. Mts. mit jedem beliebigen Zuge, aus\{ließlich der Courierzüge, zurückgelegt werden. Zur Rückfahrt müssen die Billets der Billet-Expedition zu Berlin zur Abstem- pelung vorgelegt werden. Eine Unterbrehung der Fahrt ist auf diese Billeis weder bei der Hin- noch Rüdckfahrt ge- staitet, auch wird Freigewicht für Sepäck guf dieselben nicht gewährt. Bromberg, den 9. Juni 1871. Königliche Direktion der Ostbahn.

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[1849]

Leben8-Versicherungs-Bank »Kosmos8« in Zeist. Rechnungs-Abschluß pro 1870.

. Einnahmen. Prämien von Lebens-, Aussteuer- und Renten-Ver- sicherungen Een von Begräbnißgeld-Versicherungen inzahlungen in die gegenseitigen Ueberlebens- und E e aa i ead es a0 ar eaen : 2,348 insen... * 803

ZDhir.

109,231 10,866

insen a s 08 11/101 Provision aus übertragenen Rückversicherungen . 294 Verwaltungskosten für die gegenseitigen Ueberlebens- i

D

187,945 13/228

20/285

Prämien-Reserve und Prämien-Ueberträge aus dem pâgre 1869

Schäden-Reserve aus dem dre I iris

Guthaben der gegenseitigen ÜUeberlebens- und Spar- kassen aus dem Jahre 1869

56/221 38] T

Ausgaben. Sterbefälle bei der Lebens-Versicherung Sterbefälle bei der Begräbnißkasse - Wiederversicherte Einlagen in die gegenseitigen Ueberlebensfassen . 48 Fâällige Aussteuer - Kapitalien und rückgewährte Prämien 133 Rückversicherungs-Prämien 3,254 Zurückgekaufte Policen 5/498 Bezahlte Leibrenten 709 Provisionen für Lebens -, Aussteuer- und Renten- : Versicherungen, sowie Ueberlebenskassen . 8,914 Provisionen und sonstige Unkosten für die Begräb- din / Berlust auf Wechselccurse ¿ 124

U 1: n e e e arde La Av Ctm t ei Prämien-Reserve 196,194 Prämien-Ueberträge 21,948 Schâden-Reserve 16/965 Guthaben der gegenseitigen Ueberlebens- und Spar-

fassen : 23/345 Neise-, Jnspections- und Organisations-Kosten 4/585 Gehalte und Remuneration der Direktion 6,417 O a iee ai ai ¿ 1,871 Druc- und Insertionskosten 1,517 Porto und Frachten : 1/412 Miethe, Heizung, Licht und diverse kleine Aus- E

/ 347,138

gaben 9,083

Thlr. 45,165 3,714

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356,221 1283|

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b U A Tae M27 2 NENTOIIRCOTOO E: T M O ONRZTIEGGE S SNEEN R E D S N C N G E S T AN E L L L L L, LLDESÄ S L I D T T R RRR M Ke R R T T E R E E R R T mas E B Ne E E EIE Az. 2M

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Aktiva

Noch nicht eingezahlte 85 pCt. auf 730 begebene Allien .....- e a S e a N A

ê O ee Cred Uai eann Ce de eini 4d fetten und Obligationen

Darlehne auf Staatspapiere

Vorschüsse auf Policen

Gestundete Prämien

Cassa-Conto 106A

Guthaben bei den Banquiers in Amsterdam, Berlin und Hannover

Guthaben bei Agenten und diverse Debitoren

Drumaterial-Utensilien- und Jnventar-Conto

Verlust aus der Grüudungsperiode

Thlr. 4\0-

709,142 |25 118,400 |— 33,813 |17 8,865 (20 8/322 |14 3,203 | 1

17,354 |14 42,324 [21 8,855 |22 91,332 [15 Is T1 1

Sanw ama l wo

Für die Kommissare: M. Wertheim Salomonson.

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Dai va.

Begebenes Aktien-Kapital Pramien-Reserve Bräamten-Ueb rad Ls ies e Schäden-Reserve : 16,965 |‘ Guthaben der gegenseitigen Ueberlebens- und Par) s Meh + ex ah Cos E s 23/345 Diverse Creditoren 485 Unerhobene Zinsen der Aftionäre aus den Vor- jahren 505 9,083

Thlr. 834,285 196,194

21,948

TAOZSIS Tf 1

Für den Verwaltungsrath : Ihr. A. L. E. Ram.

Die Revisions-Kommission : G. J. Kapteyn. K. A. Ecekhout. . Uyttenboogaart.

[ad 1849]

der Lebens8-Versicherung

Uebersicht des preußischen Geschäftes 8-Banfk

in A

»Kosmo0o8s8«

für das Jahr 1870. I. Kapital-Versicherungen auf den Todesfall. Lebensversicherung.

Im Laufe des Jahres 1870 gingen ein

iervon sind’ abgelehnt, nicht realisirt und unerledigt geblieben

BLDOEIDLONEN 1M De ea E A

Hierzu Bestand vom 31. Dezember 1869... S Oi Ls eule e

Hiervon sind erloschen Demnach Bestand am 31. Dezember 1870

28 Sgr. Für 40 Sterbefälle wurden Thlr. 13,600 ausbezahlt. D Wed

Prämien versichert.

477 Anträge 243,700, 83

»

394 Versicherungen mit Thlr. 191,000.

2809 » » » 1,300,838 3203 Versicherungen mit Thlr. 1,491,833, R S A

mit Thlr.

00000.)

Summa

| | | ; 2700 Verficherungen mit Thir. 1,232,150. Dieser Bestand vertheilt sich auf 2712 Policen von 2908 Personen. Die jährliche Prämien-Einnabme daraus beträgt Tol! 37,081. f

raV nt Tae 4 Am 31. Dezember 1870 waren 5317 Personen mit Thlr. 195,425 Versicherungs-Summe und Thlr. 8936, 2 Sgr. Pf. jährlicher TÛr £9 Sterbefälle wurden Thlr. 2984 ausbezahlt. i / E b

Il, Kapital -Versicherungen auf den Lebensfall.

Abgeschlossen wurden . Hierzu Bestand vom 31. Dezember 1869 .… 52

» » »

Hiervon find erloschen

» » »

9 Vers. mit Thlr. 1,000 Vers.-Summe und Thlr. 35.

3 Sgr. Pf. jährl. Prämie. 12,060 » » » 5 Q A ; 2 L 109 N

Vers. mit Thlr. 13,060 Vers-Summe und Thlr. 652. L Sgr. é Pf. jährl. Prämie. » » » »

2/900 » » » * 00

Bestand am 31. Dezember 1870... M. 50 Vers. mit Thlr. 10,160 Vers.-Summe und Thlr. 526. Sgr. Pf. 1ährl. Prämie,

Berlin, den 9, Juni 1871.

O. Kannengießer. Gencral-Bevollmächtigter der L.-V.-Bank »Kosmo0os8«.

C 5 b C,

» 52,700,

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Preußischer Staats - Anzeiger.

Das Abonnement beträgt A Thlr. 2? Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Drudkzeile 23 Sgr.

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Alle Post- Anstalten des In - und Auslandes nehmen Sestelung an sür Berlin die Expedition : Zieten- Plat Nr. 8.

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Me 31

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Sanitäts-Rath Dr. Rei E Berlin den Rothen Adler - Orden vierter Klasse, dem Steuer - Einnehmer Burghardt zu Hirschberg i. Schl. den Königlichen Kronen- Orden vierter Klasse, sowie dem Landwegewärtec Ode nsa ß zu Wißenhausen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

50%

Deutsches N e i H.

Geseß, betreffend die Vereinigung von Elsa und i dem Deutschen Reit R E i i Bom 9. Junt 1871 B Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen hiermit im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages,

was folgt: Die von Frankrei dur den Artikel L, des Präliminar-

Bs 1 riedens vom 26. Februar 1871 abgetretenen Gebiete Elsaß und

óthriitzen rerdew der dürch den Artikel T des Griedens-Vertrages

“vom 10. Mat 1871

trage festgestellten Begreniu Mt lin eutschen vttty? tesem Bere vereinigt.

§. 2. Die Verfassung des Deutschen Reichs tritt in Elsaß und Lothringen am 1. Januar 1873 in Wirksamkeit. Dur Verordnung des Kaisers mit Zustimmung des Bundesrathes können einzelne Theile der Verfassung hon früher eingeführt werden.

Die erforderlichen Aenderungen Und Ergänzungen der Verfassung bedürfen der Zustimmung des Reichstages.

Artikel 3 der Reichsverfassung tritt sofort in Wirksamkeit.

__§. 3. Die Staatsgewalt in Elsaß und Lothringen übt der Kaiser aus.

_BVis zum Eintritt der Wirksamkeit der Reichsverfassung if der Kaiser bei Ausübung dér Geseßgebung an die Zustimmung de8 Bundesrathes und bei der Aufnahme von Anleihen oder Uebernahme von Garantien für Elsaß und Lothringen; durch welche irgend eine Belastung des Reichs herbeigeführt wird, auch an die Zustimmung des Reichstages gebunden.

Dem Reichstage wird für diese Zeit über die erlassenen Geseße und allgemeinen AnorMungen und über den Fortgang der Verwal- tung 1ährlih Mittheilung gemacht.

Nach Einführung der Reichsverfassung steht bis zu anderweitiger Regelung dur Reich8geseß das Recht der Gesebgebung auch in den der Reichsgeseßgebung in den Bundesstaaten nicht unterliegenden An- gelegenheiten dem Reiche zu.

§. 4. Die Anordnungen und Verfügungen des Kaisers bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeihnung des Reichskanzlers, der dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt.

_ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 9. Juni 1871.

(L. S) Wilhelm. &ürst v. Bis8marck.

Königreich Preußen.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Ceremonienmeister, Kammerherrn Freiherrn Ugo von Zedliß-Neukirh auf Tiefhartmannsdorf im reise Schönau, zum Schloßhauptmann von Liegniß, den bis- herigen Ceremonienmeister , Kammerherrn und Landeshaupt- mann von Schlesien, Grafen Carl von Pückler auf Ober- Weistriy im Kreise Schweidniß, zum. Schloßhauptmann von harlottenburg, und den bisherigen Ceremonienmeister, Kammer- herrn Grafen von Keyserling auf Schloß Neustadt in West- preußen, zum Schloßhauptmann von Königsberg ; sowie i Den Kammerherrn Grafen Fürsten stein auf ULlerSdorf n der Oberlausiß zum Ceremonienmeister zu ernennen.

Ministerium des Jnnern.

Bekanntmachung Im Allerhöchsten Auftrage lade ih die dem Civi angehörigen , in Berlin wohnenden Séreln Nitker des Eile Kreuzes aus den Deldzügen 1813—1815 hierdurch ergebenst ein der am 16. d. M. unmittelbar nach dem Einzuge der Truppen stattfindend ¿D enlmals Sr. Majestät des Hochseligen Köni 1 ÎTT, beizuwohnen Diese Herren Ritter des Eisernen Kreuzes, so wie die sons noch zur Theilnahme an der Feter Allerhöchst befohlenen De- putationen und Civilpersonen nehmen von ein und einhalb O Ls ibren Eingang vom Schloßplaze ber durch Portal r. 11. in das iche Schloß, und begeben sfich über den n RoRboE, A Portal Ln ad dem Lustgarten , woselbft sie ( entmals ibren Berlin, den 13. Junt 1871. Cl CA A REO Der Minister des Innern. Gr. Eulenburg,

Haupt-Verwaltung der Staats schulden.

H i 5 id 98 “ina acchung.

am 1. Jull d. Js. fälligen Zinsen der Staats\{uld- scheine, der Staatsanleihen von 1856, T830, 1867 (C.) unt 1868 (A.), sowie der Neumärkischen Schuldverschreibungen können bei der Staats\hulden-Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße 94 unten links, \{chon vom 20. d, Mts. ab täglich, mit Aus- nahme der Sonn- und Festtage und der Kassen-Revisionstage, von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags gegen Abliefe- rung der betreffenden Coupons in Empfang genommen werden. __ _Bon den Regierungs-Hauptkassen, den Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg und der Kreiskasse in Frankfurt a./M. werden diese Coupons vom 20. d. Mts. ab, mit Ausnahme der oben bezeichneten Tage, eingelöst werden. Die Coupons müssen nach den einzelnen Schuldengattungen und Appoints geordnet, und es muß ihnen ein, die Stück- zahl und den Betrag der verschiedenen Appoints enthalten- des, aufgerechnetes, unterschriebenes und mit Wohnungsangabe versehenes Verzeichniß beigefügt sein.

Gleichzeitig findet bei der Staatsschulden - Tilgungskasse die Einlösung der durch unsere Bekanntmachung vom 10. De- Mb cu e 057 d. J8 Es Schuldver-

e tr nsprozentigen a | von 1359 lait. M G C AAE S

Die Schuldverschreibungen der Art können ebenfalls bei den übrigen oben genannten Kassen vom 20. d. Mts. ab ein- are dei f E S G e L R vor der Aus- zahlung zunä er Sktaats|chulden - Tilgungskasse ° stellung übersandt werden müssen. E

Berlin, den 9. Juni 1871.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Igenpliß, von Carlsbad, S R MEN

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: Bekanntmachung. Des Königs Majestät haben geruht, die Einberufung d-#- cänd- tages der Provinz Posen auf den 20. d. Mts. zu bef-zcen und den

unterzeichneten Ober-Präsidenten zu Allerhöch|st| Ihcem Kommissarius für den Landtag zu ernennen.