1871 / 34 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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odann iff unter Qiff. IIl. weiter gesagt: S Ss auf Organisation, Formation; Ausbildung und Gebühren wird Bayern volle Uebereinstimmung mit den für das Bundesheer Omn Ne He Peem endlih in Ziffer ein angefügt : ie m E S alnimichden treten mit dem 1. Januar 1872 in tirksamkeit. y L t s gestehe ich zu, aus dieser leßteren Bestimmung hätte man den Schluß zichen können, daß das vorliegende Pensions- geseß in Bayern vor dem 1. Januar 1872 nit bätte in Wirksam- Feit treten fönnen, wenn Bayern dazu seine Zustimmung nit gegeben hätte. Dieser Gedanke is auch im Schooß des Bundesraths fehr wohl erwogen und vielfach besprochen worden, und ih habe die Utberzeugung, daß, wenn von Seiten Bayerns ein hierauf bczüg- liher Antrag gestellt worden wäre, man dem im Bundesrath ohne allen Anstand entgegengekommen wäre. Die bayerische Regierung hatte aber ihrerseits feinen Anlaß gefunden, diesen Antrag zu stellen. Es war von Anfang an von dem Gedanken ausgegangen worden) feine Trennung der Juvalidenpensionen für den vergangenen Kcieg und der Friedens8pensionen zu machen, und von diesem Standpunkt aus mußte natürlih Bayern die Sache beurtheilen; wenn es sich um Abgabe seines Votums handelte. Was wäre nun die Folge gewesen, wenn wir einen Antragj der eine Vertagung bis zum 1. Januar 1572 bezielt haben würde, gestellt hätten ? Die Folge wäre cinfach die ge- wesen, daß vorerst unsere bayerischen Invaliden auf 6; möglicherweise 7 Monate hinaus in einer weniger günstigen Lage gewesen wären, als die Tnvaliden der übrigen deutschen Staaten.

Meine Herren! Unsere deutschen Brüder haden zusammen ge- firitten und gelitten, und wenn das Vateriand einen Theil des Dankes, welchen es seinen tapfern Kriegern abzutragen \{uldig if, wenigstens in materieller Beziehung darch dieses Geseß abzutragen sucht, dann, meine Herren, würden die bayerischen Vertreter es niemals mit ihren Gefühlen . haben vereinigen können, den bayerischen Jnvaliden auch nur eine C P zu verzögern, die ihnen durch

es Geseß zu Theil werden soüen.

N Es n s in geshäftlicher Beziehung, meines Erachtens, ein unglückliher Gedanke gewesen, wenn wir uns auf diesen Standpunkt hätten stellen wollen. Jh weiß nicht, ob der Plan, einen allgemeinen Reichsinvalidenfonds zu gründen, zur Ausführung fommen wird, es ist im Bundesrath noch keine Beschlußfassung hierüber getroffen, aber der Gedanke is gefaßt und liegt schr nahe. Jn diesem Falle würden wir genöthigt gewesen sein, später zu beantragen, daß unsere Jnoali- den das plus, welches ihnen durch das gegenwäriige Geseh zu Theil werden soll, na@träglich gezablt erhalten, und das Hohe Haus kann Ach denken, welche Verwickelungen der Abrechnung mit dem fünftigen Invalidensonds daraus hervorgehen würden. ;

Nun hat der Herr Vorredner sich nickt allein auf diesen Gesicht s- punkt beschränkt, sondern hat noch eine andere Seite hervorgehoben) daß es nämlich möglich oder wenigstens wünschenswerth gewesen

, ; : ; i Thei u thcilcn. Z{ch wäre, das Gese, wie vorhin erwähnt, in zwei Theile Zu n Es sagt

der Vertrag, Wie l vorhin vorzülesen die Ehre hatte, »Bayern wiro volle Uebereinstimmung mit den für das Bundesheer bestehenden Normen in Bezug auf Gebühren herstellen.« Nun, meine Herren, steht doch mit den Gebühren die Pensionsfrage in einem so innigen Qusammenhange, daß es ganz unmöalih wäre, die beiden Dinge von einander zu trennen , sofern man nicht in cine vollständige Ungleich- heit, die ja zu beseitigen beabsichtigt ist, gerathen will. Wenn man nun mit dieser Bestimmung die unter k. getroffene zusammenbält, in welcher gejagt ist: »BVayern behält zunächst scine Militär- Gesecßgebung bis zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme über die der Bundesgeseßgebung anheimfalienden Materien«, #0 war die Lage der Verhältnisse nach unserer Anschauung nicht der Art, \ich der verfassungsmäßigen Beschlußnahme über die vorli: gende Materie zu entziehen; im Gegentheil, wir hatten dazu um so weniger Grund, als in diesem Falle das cigenthümliche Verhältniß eingetreten wäre, daß im Reichstage ein Geseß zur Verabschiedung gelangt wäre, bei welchem wir nicht mitzuwirken gehabt hätten, und daß wir \o- dann, wenn die Gleichstellung der Gebühren in- Bayern einiriit, cin bereits vereinbartes Geseß, ohne dabei mitzuwirken, einfach und purs als ein fait accompli zu übernehmen gehabt haben würden.

Dieser Standpunft war derjenige, von welchem wir ausgegangen sind, und ich glaube, daß der Herr Vorcedner sih in cinem Mißyer- siändniß Über die bezügliche Bestimmung des §. 5 Ziffer 1. befindet; wenigstens ist mir nit ganz klar, in welchem Sinne die verfassungs- mäßige oder vertragsmäßige Beschlußfassung verstanden worden ist, Meines Erachtens is es ganz richtig, daß zur ver- fassungêmäßizen Beschlußfassung auch das Kriterium der Vertrags- anäßigfkeit gelöct, und ich habe die Ueberzeugung, daß, wenn über cinen bestimmten Punkt ein Nescrvatrecht ausbedungen ist, dann ver- fassung8mäßig eine entgegenstehende Beschlußfassung Über diesen Gegenstand nicht cintreten kann. JTm Uebrigen kann ih unter »ver-

_fassungsmäßig« nichts anderes verstehen, als die dur die gescßzeben- den Faktoren des Reiches in der verfassungsmäßigen Art und Weise erlassenen Gescßbe.

Der Herr Vorredner hat einen Anirag nicht gestellt, ich bin da- her nicht in der Lage, cine weitere Erklärung abzug:ben; und muß mnich darauf beshränken, ebenso wie der Herr Vorredner icinen Stand- punkt roahren zu müssen geglaubt hat, was ich volikemmen ehre, hiec auch den meinigen gewahrt zu haben.

In der Diskussion über §. 2 der Geseße8vorlage nahm der Bundesbevollmächtigte, Staats-Minister v. Roon über den Herzschen Antrag das Wort:

Meine Haeiren! Jch würde das Wort in dieser Frage nicht zum zweiten Male ergriffen haben, nachdem mir bei der zweiten Lesung

Veranlassung gegeben war, mich über das Amendement) welches zur Diskussion steht, auszusprehen, wenn es nicht wiederholt wäre, und zum Theil mit anderen Gründen, als das erste Mal. :

Ich muß meinerseits ausdrücklih bemerken , daß von Seiten der verbündeten Regierungen derselbe Standpunkt inne zu halten ist, den ich mir erlaubte, bei der zweiten Lesung zu accentuiren.

Wenn ih den Zusaß, der, wenn ih nicht irce, ganz genau der- selbe ist wie bei der zweiten Lesung, ins Auge fasse, so enthält der- selbe durchaus gar nichts, was nicht ohne Weiteres zu acceptiren wäre, wie ich auch {hon das ersie Mal gesagt habe. Allein in den Kon- \scquenzen, die daraus gezogen worden sind und daraus gezogen wer- den können, liegt das Bedenkliche dieies nah meiner Auffassung vollständig überflüssigen Zus2yes. Na den Grundsäßen, welche durch diesen Zusaß repäsentint werden sollen, ift jeder Zeit ver- fabren worden. És fommt ja darauf an, daß die Kriterien, wo.lhe zur Pensionirung herangezogen werden , von irgend einer Behörde beurtheilt werden, und wenn also hier eins von den Kriterien gesun- den wird von Seiten der diensilih dazu t'erufenen Behörde, so kann natürli die Pensionirung eintreten; darüber kann ja auch gar fein Qwveifel scin. Jch finde cs also in der That wenn der Herr Un- tragsteller niht noch etwas hinzufügt, was die Machtvollfklommenheit der Dienstvorgeseßten desränkt an sich ganz glci{gültig sein , ob der Zusaß gemacht wird oder niht. Das {eint indeß nicht sein Zweck zu sein. Jadem ih noch einmal Über diesen Gegenstand spreche, will ich mich nur verwahren, daß man nit solche Konse- quenzen zieht, weiche in einer der Armee höchst {hädlichen Weise die bisher meist sehr mäßig geübte disfretionäre Gewalt des Armee- Kommandos zu {{ädigen im Stande sein würden.

-— Qu §. 47 erklärte der Staats-Minisier v. Roon, an- knüpfend an den von dem Bundeskommissar geäußerten Wunsch, daß § 47 im Junteresse einzelner Klassen von Stabs- offizieren noch erweitert werden möchte: R

Meine Herren! wollte nur darauf hinweisen, daß es im Interesse der Gerechtigkeit wäre, wenn eine sol@e Bestimmung geirof- fen würde. Es war ursprünglich der finanzielle Gesiht8punkt oder der prinzipmäßige (von dem ih bei meiner neulichen Besprechung dieses Gegenstandes sprach) für uns mafgebend. Daß man nun nicht allein die Aerzte in Beziehung auf ihr pensionsLfähiges Diensteinkommen nuiht auf ihr wirkliGes etatsmäßiges Einfoinmen heschränk-n solle, sondern daß man, in Bezug

auf die in dem §. 10 getroffene desfallsige Bestimmung doch in Betreff derjenigen Klassen von Offizieren, deren mein Herr Kommissarius eben gedacht hat, obne die Prinzipmäßigkeit der Vor- lage zu alteriren , eine gerechtere Bestimmung treffen möge , ist die Absicht des Vorschlages. Es heißt im §. 10: »das chargenmäßige Ge- hait nach den Sägen sür Jnfante1ric-Offiziere« sell als penfionsfätiges Diensteinkommen zu Grunde gelegt werden, und weiter: »wo das wirklich bezogene etat8mäßige Gehalt niedriger ist, dieses leÿtere.« Diese Besiimmung sicht uiht im Einklang mit der Erweiterung, die dás Hobe Saus dem § 47 in Beziehung auf die Aerzte ges geben hat. Es würde also meines Erca@tens nur ein Aft der Gerecdtigkeit sein, wenn dieselben Gründe, welce dort dazu geführt haben, eine weitergehende Vewillizung sür die Aerzte auszu- sprechen, nun hier auch Anwendung fänden auf die genannten Offizier- chargen. Es würde ja bei deu Aerzten cine sle extraordinäre Be- willigung gar nicht nöthig gewesen sein; wenn die Aerzte die ihrem Mititärrange entsprechenden Kompetenzen bereits bezögen; da dics bisher eben noch nit verwirklickt werden konnte, so sollte die Un- gleihheit in Bezug auf die Pensionen, die der Charge gebührcn, in dieser Beziehung ausgeglichen werden. Das war die ratio, die den Reichstag bestimmte, cine Erweiterung des § 47 eintreten zu lassen. Ic glaube also, es liegt in den eigenen Jutentionen des Reichstags, daß hier, wo dieselben Verhältnisse vorliegen, daß au die Mittel noch nicht ausgereicht haben, um diese ganz abweichenden, etatsmäßigen Positionen zu erhöhen, wenigstens die P:nsionssäße denen der glei- stehenden Chargen glei{gemacht werden.

In der Diskussion über §. 62, den Necht8weg gegen Entscheidungen über die Jnvalidität betreffend , ergriff der M Nes von Noon nach dem Abg. von Winter das

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Meine Herren! Tch glaube, die Verhandlungen in diesem Hause haben doch wesentlich den Zweck, daß 1oir U benn u wenn Mißverständnisse vorkommen, so i| es die Pflicht cines Jeden, sie möglichst aufzuklären. Tch bin nun der Meinung; daß der Herr Vorredner sch in einem großen Mif- verständniß bewegt in Beziehung auf das Zedliß'\{che Amendement. Jch schicke das voraus, um in. dieser Beziehung, was die Annehmbar- keit des Amendements anbelangt, durch 1ñein Auftreten kein Nräjudiz zu s{affen. Jch glaube zwar allerdings, daß das Zedlißsche Amende- ment in gewissem Grade annehmbar isi; allein Sie werden begreifen; daß die Wiederherstellung der Regierungsvorlage immer dasj-nige ist; wofür von unserer Seite am meisten einzusceßen wäre.

Der Herr von Winter versteht das Amendement, wie ih glaube, unrichtig; er ist selbst Landrath gewesen, er weiß, wie die Geschäfte verlaufen. Wenn das Amendement sagt: »Auf Antrag des Pensio- nirten findet cine Revision der über die Klassifizirung ergangenen Ent- scheidung durch die Ersaßbezörden in dem sür das Ersakgecchäft selbst vorgeshriebenen Verfahren und Jnstanzenzug stalt«, so schlägt er da- mit vor, etwas geseßlich festzustellen; was in der That praktisch schon so ist. Die Vorstellung begreife ih daher nicht ganz ¡ die Herr von Winter in Bezug auf die Entscheidungen des kommandirenden Generals und auf die etwanigen dagegen geriieten Anträge des Be-

zirks. Commandeurs zu haben schcint. Es handelt! sich ja dabei nickcht um das Necht haben, sondern um das Rechtthun; glaubt denn der

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err Vorredner niht, daß der kommandirende General dafür das- Interesse hat , wie Jeder in diefem Hause? Wenn er

Nun meine ih, das Mißverständniß dreht sich noch um einen an- dern Punkt. Wena Herr v. Winter, der selbst Landrath gewesen ist, sich dessen erinnert, was er in seinem damaligen Diensileben erfahren hat, 0 wird ex wissen, daß die Anerkennung der Jnvaliden einmal

| erfolgt auf den Anírag des Truppentheils durch das General-Kom- Î mando.

Wenn nämli der Jnpvalide, sobald er sich invalide füdlt, dei Antrag während seiner Anwesenheit bei ter Fahne dur seinen Compagnie-Chef resp. durch seinen Regiraents-Commandeurzur Geltung bringe. Dann werden die nöthigen Untersuchungen angeordnet, um zu fonstatiren: liegt eine Diensibes@ädigung vor? i der Mann in- valide? in wel@em Grade is er es? in weclchem Grade i| er erwerbéunfähig? zu welder Klasse der Jnvakidenp:nsion hat er also ein Anrechi? Mit dieser Entscheidung rerläßt er scine Gar- nison, er tritt in scine bürgerlichen Verhältnisse. Noch einiger Zeit wicd ihm deutlich) gemackcht oder es wird ihm dur eigenes Nachden- fen deutlich der ersiere Fall ist der gewöhnliche man hat dir Unrecht gethan, du hättest müssen, siatt in die dritte, in die zweite Klasse fominen, du bâttest siatt 2 Thaler, 3 Thaler oder 5 Thaler be- foinmen müssen dann geht der Mann zu feinem Bezirks Com- mandeur, sielt den Antrag, wird beschied.n zur Zeii der Sipung der Ersaßkommission; um festzustellen, imvieiwveit die ärztlichen Atteste, auf denen die erste Anerkennung beruÿßte, inzwischen durch die Verände- rang des förperlickcen Zi standes etwa einer Modifikation bedürfen. Und, wie ih das {hon neulih auseinandergefseßt habe, der Jnstanzen- zug ist damit nicht erschöpst. Wenn der betreffende Mann si dur die Entscheiduug des Arztes der Kreis-Ersaßkommission und der Kom- mission selbst nit befriedigt findet, so hat er den Rekurs zunächst an die Departements-Kommwmission, die ähnl'ch zusammengeseßt ist wie die Kreis-Ersatfömmission, d. h. gemischt aus Militär und Civil, und wenn selbst diefe Kömmission ihn nach sciner Meinung nicht richtig beurtheilt, so hat er noch den Appell an das General-Kommando oder {ließli an den Kriegs-Minister.

Wenn es siH nun aber um Pensionirungen handelt, die gar nicht heantragt wurden, so lange- der Mann bei der Fahne war, so wird natürliheriveise das Generalkommando auch in seinen Enischeidungen noch gar nicht engagixt sein, sondern der erste Antrag erfolgt dann von dem Wehrmann oder Reservisten an seinen betrefsenden Bezirks» Commandeur, und alsdann wird die Kreis-Erschkomimission zunächst befinden. Jst d.r Mann mit der Anerkennung, die ihm von da aus- gesprochen wird , zuf.ieden , so ist die Sache ja erschöpft; ist cr es nicht, so geht er weiter. Der Grad und die Anerkennung seiner Erwerbsunfähigkeit , seiner Dienstbeshädigung wird ja, wie ic bemerke, in soihem Falle richtig gewürdigt, und dsas General-Kommando stellt nun fest, was dem Mann gebührt. Es ift bei seinen Entscheidungen also wesentli angiwiesen auf die Berichte der betreffenden Krei8-Ersaßkommission- oder Departementskommission. Partei in der Sache is es also unter allen Umständen nicht. Wird es als Beswerde-JTnstanz angerufen, so wird eine Superrevision angeordnet durch obere Militärärzte , welche nun den Grad der Er- werbsunfähigkeit des betreffenden Mannes noch einmal feststellen, ent- weder im Widerspruch mit den vorliegenden Arbiirien oder in Ueber- einstimmung damit, und es ist in jedem einzelnen Falle noch immer- hin möglich, daß der Mann sich an das Kriegs-Ministerium wendet, um sich Über die Entscheidung, die seine Sache beim General - Kommando gefunden hat, z1 beschweren, in welchem Falle freilih wieder nihts Übrig bleibt, als ein Super- arbitrium durH den Generalarzt des Armee-Corps: und durch einex ärztliche Kommission herbeizuführen; denn Über die andern Fragen, die der §. 115 dem Richter als solche bezeichnet, daß seine Entscheidung danach fich richten müsse, ist niemals Streit; niemals Streit darüber, ob der Mann einc Dienstbeshädigung erlitten hat, oder davongetragen hat; darüber, ob der Mann Jnvalide ist, oder ob er es nicht is, ift niemais Streit, jondern immer blos! über den Grad der Jnvalidität, d, h. über dea Grad: der Erwerb8unfähigfeit. Und wie gesagt, diese Verhältnisse würden, nach meiner Meinung, nur dur den Zedlip'shen Antrag nun geseßlich geordnet werden und, wenn ih auch gewünscht hätte, daß das Amendement in dieser Beziehung deutlicher, unzweideutiger, vollständiger ge- wesen wäre, so muß ich doch auf der anderen Seite bemerken, daß die Absicht des Amendements feine andere is, als die Dinge, wie “sie praftish gemacht werden, nun gesehlich festzulegen und zu regeln So lange eine solche Regelung nicht stattgefunden hat, wird auch im Verwaltungswege dieser ganze Jnstanzenzug möglicher- weise geändert werden können ; in sofern also glaube ih, hat Herr v. Winter den Hrn. v. Zedliß nicht ganz versianden. Jh habe das nur anführen wollen, tanit niht ans Mißverstand die vielleicht sonst vorhandene Uebereinstimmung der Absihten ausgeschlossen werde.

Kunft und Wissenschaft.

Berlin, 13. Juni. Jn der leßten Sipung der B erliner Gesell- schaftfürAnthropologie, EthnologieundUrgeschichte Über- gab der Vorsitende Dr. Virchow einen Brief des Dr. E. Fischer zu Neu- Streliß nebst dazu gehöriger Abbildung, betreffend ein länglihes, an einer Seite sägeartig eingekerbtes Knochengeräth, welches bei Georgen- hof in der Nähe von Neu-Streliß nach Abräumung einer ctwa fünf

Fuß dicken Torsschicht und ciner darunter stehenden zehn Fuß dien |

geirrt hat, und er wird dur einen Antrag des Bezirk#ck-Com-- T mandeurs und der betreffenden Ersaßkommission- darauf aufmerksam E gemacht, so wird er mit Freuden das Rechte thun, was er aus Miß- F verstand oder verleitet durch eine unrichtige Beurtheilung des Falles © bisher nit gethan hat. Jch finde- daher, jeder Zusaß, der etwa Be- | zug nimmt auf das diensilide, auf das Anziennetätöverßältniß kann T hier nit Plaß greifen, durhaus nicht.

Kalkschicht auf dem unter leßterer befindlichen festen Boden gefunden wurde, Dr. Virchow erinnerte dabei an ein ähnliches Geräth aus ciner’ analogen Fundstätte, tas von Hrn. Lish mit einem von Nilsson abgebildeten: und als Pfeilspize- oder Harpune gedeuteten Werkzeuge verglichen wurde. Sodann sprach derselbe weiterhin über ein Gräberfeld aus römischer Zeit in. Ostpreußen. Dasselbe be- findet sich bei Gruneifen; in der- Gegend, wo der Darkehmer, Goldaper und Angerburger Kreis aneinanderstoßen. Unter den in den Urnen gefundenen Gegenständen verdienen besondere Erwähnung eine silberne Münze von der Größe eines Zweipfennig- stüdcks und ein Bronce, beide mit dem Bildniß der Fausiina, Ge- mahlin des Antoninus Pius (138—161), ferner zwei Silbermünzen des Conftantinus (337—361) und eine mi! Siber ausgelegte, neun Centimeter lange Fibula, deren Matcrial sich in seiner ch&nischen Zu- sammenscvung den befannten römischen Funden annähert und nament- lih im Gegensaß zu unserer gewöhnlichen alten Bronce sehr wenig Kink, dagegen außer Blei einen erheblichen Brucht®e:.l von Zinn ent- hält, also cigentlich als Messing bezeihnet werden nuß. „Bei der sehr großen Ausdehnung des Gräderfeldes läßt sich weiterhin annet men, daß nicht blos ein furzer, vorübergehender Besuch dieser Stelle die Veranlassung zu der Ecrichtung der Gräber gew-sen ist; es {eint vielmehr ein größerer bewohßnter Ort gewesen zu scin, und wenn man hinzunimmt, daß auch in der Nähe andere Funde entspre&ender Art gemacht worden sind, so darf man wohl \{ließen, daß es sich um dauerhafte Anficdelungen handelt.

Hr. Copeland (von der deuts@en Nordpol-Expedition) berichtete über einige Funde von Werkzeugen der Eékimos. Dieselben sind theils von Stein, theils von Wallrofzahn. Die leßteren waren sämmtlich durhbohrt und sind diese Durcgbohrungen in einigen Fällen sehr regeimäßig durch die ganze Länge eines Wallroßzahns dit an cin- ander gereiht; in eincm Falle war dann der Jabn mit Gewalt durch- brochen worden. Hr. Kap tän Koltewey knüpfie daran cinige Be- merkungen über die auf der Expedition untersuchten Hüitenansicdelun- gen. Hr. Hartmann übergab einige Gegenstände für die Sammiungen der Gesellschaft und sprach sodann über die Turcos nach den Ergeh- nissen eigener Unterhaltungen mit gefangenen Afrikanern. Von Inter- esse war die Notiz, daß nah dir Mittbh eilung eines (maurisch:n) Sergeant-Majors unter denselden Jndividuen aus Centralafrika; z. B. aus Bornu, Kanem, Hausso; Baghirni und Wadai si{ bifinden.

Verkehrs - Anstalten.

Posen, 12. Juni. (Pos. Ztg.) Unte- zah!reicher B:theiligung begann gestern der diesjährige Wollmarkt hiesiger Stadt mit einer Zufuhr von 21,345 Ctr. £0 Psd., davon 1200 Ctr. 80 Pfd. extrafeine , 7177 Centner 25 Pfd. feine, 11,773 Ctr. 62 Pîd, Mittel-, 1194 Ctr. 13 Pfd. ordinäre Wollen, meist in: erster Hand befiadlih. Die Wäsckde is als eine im Allge- meinen befriedigende zu fkonstatiren; vielfade Klagen hingegen über feuchte Beschaffenheit müssen dec für Trocknung der Wollen bö} ungünstigen Witterung zugeschrieben werden. Mit leh- hafter Kauflust auf feine Wollen mit guter Wäscke sebte der Markt mit einem Aufscklage von 3—6 Tklr. Über vor- jährige Marktpreise ein und behauptete diese Preisvesserung bis zum: Schbluß des gesirigen Geschäfts. Käufer für derartige Qualitäten waren hauptsächlih 1heinishe, belgi-(e und öfilerreichische Fabrikanten, von denen ersiere größere Pcsten aus-dem Markte nah- men. Weniger s{chlank ging der Verkauf ter Mittelwollen von Statten, bei welchen hinsichtlich der Behandlung vi-l zu wünschen übrig bleibt. Jnhaber mußfiten sich demgemäß zu erheblichen Preis- reduftionen verstehen, um Abschlüsse in größerem Umfange zu ermsgç- lihen, welhe dann auch in den ersten Stunden des Na- mittags zu vorjährigen Marktpreisen, mißlungene Wäsche 1 bis 2 Thlr. unter denselben, zu Stande kamen. Käufer waren großen Theils Sommerfclder und Luckenwalder Fabrikan- ten, auch Großbäudler. Recht lebhafter Nachfrage begegnete Rust ikal- wolle, welche zu Preisen von 45—50 Thlr. (je nah Qualität) willig Nehmer fand. Vorjährige Wollen waren gestern ungefährer Schäßung nach ca. 3000 Centner am Plate. Bis zum Schlusse dis Beri@ts Abends 8 Uhr war nahe die Hälfte der Zufuhr aus dem Markte genommen, die Kauflust blieb rege, die Tendenz ein wenig günstiger. Der den Tag über anhaltende Regen hat auf den Verkehr recht ungünstig gewirkt.

—- Mittags 12-Uhr, Heute hat die bereits erwähnte PVreis« besserung: bei recht lebhafter Kauflust si erhalten, in einzelnen Fällen ist auch wohl tine Avance von 1—2 Thlr. gegen gestrige Preise zu registriren. Der Verkauf von Mittelwollen ging heute leichter von Staaten, gleichbfall3 zu anziehenden Preisen. Anhaltend blieb der Begehr für Rußifalweollen, besonders Seitens \ächsischer Fabrikanten. Bis Mittags war nahe ck* der Zufuhr geräumt; der Marft neigt fih!- lih dem Schlusse entgegen. Die leider auch heute ungünstige Witterung hat Umsäße immerhin beeinträchtigt, der Regen gab bei Ablieferung der Wolien zu mancherlei Differenzen Anl3ß. Die Stimmung am heutigen Markte ist im Verhältniß zu dem gestrigen als eine wesent- li bessere zu bezeichnen. Das zugeführte Quantum übersteigt das vorjährige, das Schurgewict stelli sich a!s günstig heraus.

(W. T. B) Wollmarkt. Der weitere Verlauf des hiesigen Marktes war \{lepvend, derselbe is als beendet zu betrahtcn. Gute Wollen räumten sich zu den etablirten Preisen; \{chlechte Wäschen blieben vernacklässigt. Drei Viertheile des Quantums wurden ver- fauft, der Nest wird dem Berliner Marît zugeführt.

Weimar, 12. Juni. (W. T. B) Wollmarkt. W-gen un- günstiger Witterung, die indeß den Fortgang des Ges{häf:8 nicht bes hinderte, s{chwacher Markibe'uch. Preisausscblag gegen das vorige Jahr 15 bis 1% Thlr. pr. Stein Bessire Qualitäten gingen zu 12 bis. 125, geringere zu 10 bis 115 Thlr, ab, Die Wäiczen sind m Allgemeinen befriedigend, .