1871 / 35 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Das 24. und 25. Stück des Reichs - Geseßblattes , welche heute ausgegeben werden, enthalten unter f

Nr. 651 das Gescß , betreffend die Redaktion des Straf- geseßbuchs für den Norddeutschen Bund als Strafgeseßbuch für das Deutsche Reich. Vom 15. Mai 1871; unter

Nr. 652 das Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersaß für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Berg- werken 2c. herbeigeführten Tödtungen und Körperverleßungen. Vom 7. Juni 1871; unter : i i

Nr. T53- das Geseß, betreffend die Jnhaberpapiere mit Prämien. Vom 8. Juni 1871; unter .

Nr. 654 das Gesetz, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche. Vom 9. Juni 1871; und unter

Nr. 655 die Ernennung des Konsuls des Norddeutschen Bundes L. Hoyack in Amsterdam, sowie des Konsuls des Nord- deutschen Bundes und hessischen Konsuls J. W. Bunge in Rotter- dam zu Konsuln des Deutschen Reichs; ferner die Ernennung des Vize - Konsuls des* Norddeutshen Bundes J. H. van Loon in Harlingen, des Vize - Konsuls des Norddeutschen Bundes W. H. Bruno Bok in Texel und des Verwesers des Vize- Konsulats des Norddeutschen Bundes, Kaufmann E. Berghuys in Helder, zu Vize-Konsuln des Deutschen Reichs.

Berlin, den 14. Juni 1871. i

Zeitungs8-Comtoir.

(Da T C R N Fee R F R F R S E NCS Zet T A Ä T E R A T G OEA Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Regierungs-Rath von Bertouch zu Liegnitz die Kammerherrn-Würde zu verleihen.

Berlin, den 14. Juni. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ist heute früh von Coblenz hierher zurückgekehrt. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Groß- herzogin von Baden und Prinzessin-Tochter sind heute früh hier eingetroffen und im Königlichen Palais abgestiegen.

Ur ZBilyelm, von Golles Gnaden König vonPreußen 2c./ verordnen auf den Antrag Unseres Staats - Minisicciums auf Grund des Artikels 63 der Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850 was folgt: / e

Die Preußische Bank ist ermächtigt, in Elsaß und in Loth- ringen an dazu geeigneten Orken Comtoire, Kommanditen und Agenturen zu errichten und daselbst nah Maßgabe der Bestim- mungen der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 Bankgeschäfte zu betreiben. j e :

Urkundlih unter Unserer Höchstcigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Berlin, den 10. Juni 1871.

Li D) Wilhelm.

Fürst von Bismarck. von Roon. von Mühler. von Selchow, zugleich für den Minister für Handel 2c. Gr. Eulenburg. Dr. Leonhardt. Camphausen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Königliche Landbaumeister bei der Regierung zu Bromberg, Heinrich Garbe, ist zum Königlichen Wasser- bau - Inspektor ernannt und demselben die dortige Wasserbau- Inspektorstelle verliehen worden.

Dem Königlichen Kreis-Baumeister Oltmann zu Obor- nik ist gestattet worden , seinen Amtswohnsiß von dort nach Rogasen vom 1. Juli d. Js. ab zu verlegen. E

Der Baumeister Carl Büttner zu Witten ist zum König- lichen Eisenbahn-Baumeister ernannt und als solcher bei der Rhein-Nahe-Bahn zu St. Wendel angestellt worden.

Der Baumeister von Geldern zu Maßdorf bei Lieb8gen, Regierungsbezirk Frankfurt, ist zum Königlichen Eisenbahn- Baumeister ernannt und als solcher bei der Niederschlesisch- Märkischen Eisenbahn, mit dem Wohnsiße in Berlin, angestellt worden.

Aufforderung zur Bewerbüng um die Stipendien der »Jacob Salingschen Stiftung«e.

Aus der unter dem Namen »Jacob Salingsche Stiftung« für Studirende der Königlichen Gewerbe-Akademie begründeten Stipendien-Stiftung sind vom 1. Oktober d. Is. ab zwei Sti-

endien jedes in Höhe von 200 Thlr. zu vergeben. Nach em durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Pots- dam vom 9. Dezember 1864 veröffentlichten Statute sind diese Stipendien von dem Ministerium für Handel, Gewerbe und

öffentliche Arbeiten an bedürftige, fähige und fleißige, dem

preußischen Staats8verbande angehörige Studirende der genann- ten Anstalt auf die Dauer von drei Jahren unter denselben Bedingungen zu verleihen, unter welchen die Staats-Stipendien an Studirende dieser Anstalt bewilligt werden.

Es können daher nur solche Bewerber zugelassen werden, welchen, wenn sie die Abgangs8prüfung auf einer Gewerbeschule abgelegt haben, das Prädikat »mit Auszeichnung bestandene zu Theil geworden ist, oder wenn sie von einer Realschule oder einem Gymnasium mit dem Zeugniß der Reife versehen find, zugleich nachzuweisen vermögen, daß fie sich durch vorzügliche Leistungen und hervorragende Fähigkeiten ausgezeichnet haben.

Bewerber um die vom 1. Oktober d. J. an zu vergeben- den zwei Stipendien werden aufgefordert , ihre desfallsigen Ge- suche an diejenige Königliche Regierung resp. Landdrosiei zu richten, deren Verwaltungsbezirke sie ihrem Domizil nach an- gehören. Dem Gesuche sind beizufügen:

1) der Geburtsschein ; 2)ein Gesundheitsattest, in welhem aus- gedrückt sein muß, daß der Bewerber die körperliche Tüchkigkeit für die praktische Ausbildung des von ihm erwählten Gewerbes und für die Anstrengungen des Unterrichts in der Anstalt be- he; 3) ein Zeugniß der Reife von einer zu Entlassungs- prüfungen berechtigten Gewerbe- oder Realschule oder von einem

Gymnasium; 4) die über die etwaige praktische Ausbildung des

Bewerbers sprechenden Zeugnisse; 5) ein Führun 8attest ; 6) ein Zeugniß der Ortsbebörde resp. des Vormundschaftêgerichts Über die Bedürftigkeit, mit spezieller Angabe der Vermögen§verhält- nisse des Bewerbers; 7) die über die militärischen Verhältnisse des Bewerbers sprechenden Papiere, aus welchen hervorgehen muß , daß die Ableistung seiner Militärpflicht keine Unter- brechung des Unterrichts herbeiführen werde; 8) falls der Be- werber bereits Studirender der Gewerbe-Akademie ist , ein von dem Direktor der Anstalt auszustellendes Attest über Fleiß, Fortschritte und Fähigkeiten des Bewerbers. Berlin, den 8. Juni 1871. | : Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Moser.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. ; Dex seitherige Amtsphy|xus Pr. Ahlborn zu Niederaula ist zum Kreis-Wundarzt des Kreises Hersfeld ernannk worden.

Der praktische Arzt Dr. Nast zu Culm is zum Kreis- Wundarzt des Kreiscs Culm ernannt worden.

Ministerium des Jnnern.

BektanntmaGQGuUng.

Im Allerhöchsten Auftrage lade ih die dem Civilstande angehörigen, in Berlin wohnenden Herren Rilter des Eisernen Kreuzes aus den Feldzügen 1813—1815 hierdurch ergebenst ein, der am 16. d. M. unmittelbar nah dem Einzuge der Truppen stattfindenden Feier der Enthüllung des Denkmals Sr. Majestät des Hochseligen Königs Friedrih Wilhelm 111, beizuwohnen.

Diese Herren Ritter des Eisernen Kreuzes, so wie die sonst noch zur Theilnahme an der Feier Allerhöchst befohlenen De- putationen und Civilpersonen nehmen von ein und einhalb Uhr ab ihren Eingang vom Schloßplaße her durch Portal Nr. Il. in das Königliche Schloß , und begeben sich Über den Schloßhof durch Portal TV. nach dem Lustgarten , woselbst sie in der Nähe des Denkmals ihren Plaß erhalten werden.

Berlin, den 13. Juni 1871.

Der Minister des Jnnern. Gr. Eulenburg.

VBetaunlmaGO ning.

Aus Anlaß des am 16. d. M. stattfindenden Einzugs der Truppen und der darauf folgenden E werden zur Sicherung und Regelung des Straßenverkehrs die nachstehenden Anordnungen gele: : 1) Verkehrshindernisse.

_Bau- , Pflasterungs- und Röhrenlegung8arbeiten sind in denjenigen Straßen , durch welche der Einzug der Truppen er- folgt (Belle-Alliancestraße, Königgräßersiraße, Unter den Linden, Opernplaß , Lustgarten , auf dem Schloßplaß), sowie in der Königsstraße, Leipzigerstraße und in der Wilhelms®straße bis zur Leipzigerstraße spätestens bis zum Abend des 15. d. M. einzu- tellen, auch sind bis dahin alle etwaigen anderweiten Verkehr8- hindernisse vollständig zu beseitigen. -

: 2) Wechenmärkte. Sämmtliche auf Freitag, den 16. d. M,, fallenden Wochen- märte werden aufgehoben. 3) Omnibusverkehr. Der Omnibusverkehr hört am 16. d. M. von Morgens 8 Uhr ab und zwar während der ganzen Dauer des Tages für alle Linien auf, welhe den Schloßplaß, den Lustgarten,

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den Opernplaß, die Lindenpromenade, das Brandenburger, das Potsdamer und das Halleshe Thor berühren. | : 4) Pferde-Eisenbahn. Der Betrieb der Berlin-Charlottenburger Pferde-Eisenbahn findet am 16. d. M. von Morgens 8 Uhr bis Abends 11 Uhr nur auf der Strecke von Charlottenburg bis zum großen

Stern statt. E 5%) Straßen - Sperrung.

Am 16. d. M. werden abgesperrt:

a) Von früh & Uhr ab bis zur Beendigung der Enthüllung®- Feierlichkeit für Wagen, Reiter und Fußgänger: Der Lust- garten, der Durchgang durch das Königliche Schloß, die Kavalierbrücke , die Neue Friedrichsbrücke, die Eiserne Brücke und die Mehlhausbrücke.

b) Von früh 10 Uhr ab bis zur Beendigung der Einzugs- Feierlichkeit für Wagen und Reiter: Diejenigen Thore, Pläße und Straßen, durch welche der Einzug erfolg, einschließlich ihrer Uebergänge, so wie die Behrenstraße von der Königlichen Bibliothek ab, die Straße an der Katholischen Kirche, die Ober-Wallstraße von der Ecke der Französischen Straße, die Niederlagstraße und die Unter-Wasserstra ße von der Werderstraße ab.

c) Von früh 107 Uhr ab die vorstehend genannten Straßen auch für Fußgänger.

Personen, welche si im Besiße von Eintrittskarten zu den Königlichen Schlössern , öffentlihen Gebäuden und Tribünen befinden, wird empfohlen, bis 102 Uhr ihre Pläße einzunehmen, weil fie anderenfalls Gefahr laufen , nicht mehr zu denselben zu gelangen.

6) Die Anfahrt zum Königlichen Schloffe erfolgt für Königliche Equipagen und für mit Passirkarten versehene Privatfuhrwerke durch Portal 2, die Abfahrt durch Portal 4. Denselben Weg haben die mit Eintrittskarten ver- schenen Fußgänger zu nehmen.

7) Besondere Bestimmungen für die am Abend des 16, de M. f\tattfindende Jllumination.

a) Für Wagen und Reiter werden von Abends 8 Uhr ab bis Mitternacht gesperrt:

Die Königsstraße, die Kurfürstenbrücke, der Schloß- plaß, die Schloßfreiheit, der Lustgarten, die Schloß- brücke, der Opernplaß, die Straße Unter den Linden, das Brandenburger Thor, die Wilhelmsstraße bis zur Leipzigerfiraße und die Leipzigerstraße von dem Pots- damer Thor bis zur Mauerstraße.

Þþ) Für den Fußgänger-Berkchr gilt als Regel, jederzeit dio zur reten Hand belegene Straßenseite zu halten und fortwährend in Bewegung zu bleiben.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, sowie das Schießen auf den Straßen und Pläßen, wird auf das Strengste unter- sagt, auch darf das Durchziehen der Straßen in geschlossenen Trupps, im Interesse der Ordnung, nicht gestaltet werden.

Der Sinn für Ordnung und Ruhe, welcher Seitens der Berliner Bevölkerung bei Gelegenheit der im März d. J. statt- gehabten Jlluminationen zur Ehre der Einwohnerschaft der Hauptstadt des Deutschen Reiches sich durhweg bethätigte, rechtfertigt die Hoffnung, daß den Anordnungen der Obrigkeit und den Weisungen ihrer Organe auch bei den bevorstehenden Festlichkeiten bereitwillige Folge gegeben wird. Bürger der Stadt, welche zur Unterstüßung der Sicherheitsbeamten sich bereit erklärt haben, sind durch weiße, mit dem Eisernen Kreuze und s{chwarzweißen Schleifen geschmückte Marschallsstäbe, sowie

durch s{chwarzweißrothe Armbinden kenntlich.

Berlin , den 12. Juni 1871. E Königliches Polizei-Präsidium. v. Wurmb.

Nichtamtliches. Deutsches Æeicch.

Preußen. Berlin, 14, Juni. Se. Majestät der Kaiser empfingen gestern früh den General à la suite von Stiehle, nahmen dann einen kurzen Vortrag des General- Adjutanten von Treskow entgegen, empfingen hierauf die Hof- marschälle und den General - Jntendanten von Hülsen und er- theilten einer Deputation der_ Stadt Mainz Audienz.

Um 11 Uhr begaben Se. Majestät Sich per Extrazug nah Potsdam , stiegen dort auf dem Bahnhof zu Pferde und ritten, begleitet von Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen Carl, Albrecht und Friedri Carl, nach dem Brandenburger Thor, wo die Truppen der Potsdamer Garnison, geführt von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht Sohn und vor dem Thore shon von Jhren Kaiserlichen Hoheiten dem Kron-

rinzen und der Kronprinzessin begrüßt, Se. Majestät erwarte- en. Allerhöchstdieselben ritten an der ganzen Kolonne, sowohl

der Infanterie wie der Kavallerie entlang und sprachen mit vielen Offizieren. Sodann zogen die Truppen unter der Ss Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht Sohn durch da Brandenburger Thor in die Stadt, am Thor vom Bürger- meister der Stadt begrüßt. Auf dem Lustgarten fand demnächst ein Vorbeimarsch vor Sr. Majeslät statt, und rückten die Truppen dann nach ihren Quartieren, während Se. Majestät Sih nach dem Stadtshloß begaben. Um 4 Uhr wohnten Allerhöchst- dieselben einige Zeit dem im Schühßenhause von der Stadt dem Offizier - Corps gegebenen Festmahle bei und kehrten mit dem 5 Uhr-Zuge na Berlin zurü. :

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin empfing gestern in Coblenz den Besuch Sr. Majestät] des Kaisers Alexander von Rußland. Nach erfolgter Parade des Kaiser Alexander Grenadier - Regiments , dessen Chef Se. Majestät der Kaiser von Rußland ist, fand ein größeres De- jeuner im Königlichen Residenz-Schlo)se statt. Nach Abreise des Kaisers begab Sich Ihre Májestät die Kaiserin - Königin nah Ems, woselbst Se. Majestät der Kaiser Allerhöchstdieselbe empfing und zu Ihrer Majestät der Kaiserin geleitete. Nach dem Diner sehte Ihre Majestät die Kaiserin - Königin die Reise nach Berlin fort und traf in Gießen mit Jhren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Baden zusammen. Heute Morgen empfingen Se. Majestät der Kaiser und König am Bahnhof Seine Erlauchte Gemahlin und die Großherzoglich badische Familie.

Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit dem Prin- zen Wilhelm Königliche Hoheit ritten gestern gegen 11 Uhr Vor- mittags vom Neuen Palais nach der Brandenburger Chaussee, s die dort zum Einzuge fich sammelnden Truppen zu be- grüßen.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin hatte die Uniform Höchstihres 2. Leib-Husaren-Regiments an- * gelegt, Se. Königliche Hoheit Prinz Wilhelm trug die Lieute- nants-Uniform des Ersten Garde-Regiments zu Fuß. Nachdem Höchstdieselben am Brandenburger Thor die Ankunft Sr. Ma- jestät des Kaisers erwartet und mit Allerhöchstdemselben die Aufstellungen der einzelnen Regimenter abgeritten hatten, begann der Einmarsch in die Stadt, bei welchem Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz Sich an die Spiße des 1. Garde- Regiments seßte und dasselbe bei dem später im Lustgarten stattfindenden Vorbeimarsch auch Sr. Majestät dem Kaiser vor- beifübrte Ihro @aiforliche d OAniagli ha Gagett Str Rue prinzessin mit dem Prinzen Wilhelm Königliche Hoheit wohn- ten zu Pferde der Parade bis zum Schluß bei, während die übrigen Kronprinzlichen Kinder derselben aus den Fenstern des Königlichen Schlosses zuschauten.

Nachmittags 4 Uhr nahm Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz an dem von der Stadt Potsdam im Schüßenhause der heimgekehrten Garnison gegebenen Diner Theil und machte Abends mit Jhrer Kaiserlichen und König-

“lichen Hoheit der Kronprinzessin eine Rundfahrt durch die fest-

lich erleuchteten Straßen der Stadt.

Der Bundesrath, der Auss{huß desselben für Zoll- und Steuerwesen, sowie die vereinigten Ausschüsse a) für das Landheer und die Festungen und für Rehnung8Lwesen, Þ) für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen hielten heute Sißungen ab.

Die heutige (56.) Plenar -Sißung des Deutschen Reichstages wurde um 1 Uhr durch den Präsidenten Pr. Simson eröffnet.

Am Tische des Bundesrathes befanden sich der Reich§- kanzler Fürst von Bismarck mit zahlreichen Bunde8Sbevoll- mächtigten und Bundeskommissaren.

Auf der Tagesordnung stand zunächst eine Reihe von

" Petitionen. Die des Vorstandes des Vereins mittelrheinischer

Fabrikanten zu Mainz und des bleibenden Ausschusses des deutschen Handel8tages zu Berlin hat die Petitions-Kommission beschlossen »dem Herrn Reichskanzler mit" der Aufforderung zur Berücksichtigung zu überweisen, das durch den Beschluß des Reichstages des Norddeutshen Bundes vom 21. April 1870 beantragte Geseß über das Eisenbahnwesen, insbesondere zum Qwecke der Herstellung geeigneter Organe für die Ausübung der dem Reiche in Bezug auf die Eisenbahnen zustchenden Be- fugnisse, mit thunlichster Beschleunigung vorzulegen«.

Der Referent Abgeordneter Dr. Hammacher bewies die Berechtigung der Petitionen durch die Mängel in der Praxis der Konzessionsertheilung, der Erfüllung der Hasft- pflicht der Eisenbahn-Verwaltungen und durch den Mangel geseßlicher Bestimmungen , betreffend die Ausrüstung der Bahnen mit Betrieb8material , die Benuzgung einer Linie dur die Betrieb8mittel anderer Bahnen u. \. w. In der Kommission hat der Direktor des Reichskanzleramts Wirkl,

& D