S ZI E N A M I E A E E E R R E E SRI S E L E I R E I E E E E S E? M S E E R E E
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geseßlicher Gewalten in Fraukreich haben es zu Meiner Freude möglich gemacht einen großen Theil des Heeres in das Vaterland zurückkehren zu lassen.
,
Dex Schluß Jhrer Thätigkeit fällt zusammen mit dem Einzuge der siegreichen Truppen aller deutschen Heerestheile in Meine Hauptstadt. Sie werden, geehrte Herren, Zeugen des Einzuges sein, und wenn Sie unter dem Eindrucke dieser nationalen Feier in Ihre Heimath zurückkehren, werden Sie die freudige Gewißheit mit Sich nehmen, daß die patriotische Hingebung der deutschen Volksvertretung an der großartigen Entwickelung des Vaterlandes und an dem Glanze der Siegesfeier ihren berechtigten An- theil hat. Möge, wie Ich zu Gott hoffe, und wie Ich nach den neu begründeten Beziehungen des Deutschen Reiches zu allen auswärtigen Mächten überzeugt sein darf, der Frieden, dessen wir uns erfreuen, ein dauernder sein.
Sobaid die Verlesung der Rede beendet war, trat der Reichskanzler, Fürst von Bismark, wiederum vor und ver- kfündete mit den Worken : »Auf Béfehl Sr. Mazjesiät dés Kaisers erkläre - ih im Namen der verbündeten Regierungen den Reichstag für geschlossen«, den Schluß der gegenwärtigen Session des Reichstages. :
Se. Majestät verließen hierauf unter einem erneuten dreimaligen Hoch - der Versammlung, ausgebracht von dem Königlich bayerischen Bundesbévollmächtigten, Staats-Minister der Finanzen v. Pfreßschner, in Begleitung Jhrex Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Prinzen des Kaiserlichen und Königlichen Hauses mit dankendem Gruß den Weißen Saal.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte dem feier- lichen Schlusse des Reichstags in der Hofloge bei.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General - Intendanten der Königlichen Schauspiele, Major a. D. und Kammerherrn von T wun e das Kreuz der A des Königlichen Hausordens von Hohenzollern zu verleihen.
VEPRTINAND
BDowuntssocs N x i ch. Bexlin, den 15. Juni.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Luitpold von Bayern, Ihre Hoheiten der Herzog, die Herzogin, der Erbprinz, die Prinzessin Marie von SachseneMcei- ningen, So Hohoit ber Hcrzvy von Anhalt, Se. Hoheit der Erbprinz Und Jhre Königliche Hoheit die Erbprinzessin zu Hohenzollern und Se. Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt sind gestern Abend hier ein- getroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.
Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen und Se. Hoheit der Prinz Hermann zU Sachsen-Weimar find heute Vormittag hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.
Bekanntmachung. Betreffend. die Korrespondenz nach Orten ohne i Postanstalt.
Den Korrespondenten, welche ihren Wohnsiß in Orten ohne Postanstalt haben, ist allgemein gestattet, ihre ‘Postsendun- en auch von solchen Postanstálten abholen zu lassen, deren andbestell bezirk den betreffenden ländlichen Ort nicht ein\schließt.
In Folge dessen muß für die Wahl der Postorte , wohin die Postanstalten die Postsendungen näch Orten ohne Post- anstalt Behufs der Empfangnahdue dur die Adressaten zu lei- ten haben , lediglich die auf der Adresse befindliche Angabe des Absenders über die Distributions-Postanstalt maß gebend sein.
Es ist daher im eigenen Interesse der Korrespondenten nothwendig, daß die Absender von Postsendungen nach Orten ohne Postanstalt auf der Adresse außer dem eigentlichen Be- stimmungs8orte auch diejenige Postanstalt richtig angeben, von welcher aus der Adressat die Sendung empfängt.
ur Förderung des Zweckes wird es beitragen , wenn Korrespondenten, an deren Wohhsiß sih eine Postanstalt nicht befindet, diejenigen Personen, mit welchen fie im Briefwechsel stehen, auf das gedachte Erforderniß aufmerksam machen und denselben mittheilen, durch Vermittelung welcher Postanstalt fie ihre Postsachen beziehen.
Insbesondere wird es sich auch empfehlen , wenn die auf dem Lande wohnenden Korrespondenten möglichst allgemein dem theilweise bereits bestehenden Gébräuüche folgen, in den von
‘ihnen abzusendénden Briefen bei der Orts- und Datum®Langabe
den Namen des Postorts hinzuzufügen, durch welchen sie ihre Postsachen empfangen. Berlin , den 13. Juni 1871. ; General-Postamt. In Vertretung: Wi ebe.
BekänntmacGUnñng. Porto-Ermäßigung für Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika bei der Beförderung via
Stettin.
Qwischen der Postverwaltung des Deutschen Reiches und der Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika ist ein Ädditional-Artikel abgeschlossen, weicher am 20. Juni e. in Kraft tritt. Die Bestimmung des Artikels findet vorläufig nur auf solche Briefe nach und aus den Vereinigten Staaten Anwendung, welche auf Verlangen des Absenders mit den Dampfschiffen des Baltischen Lloyd zu Stettin Beförderung er- balten sollen und zu diesem Behuf mit dem Vermerk: via Stettin. versehen siand.
Die Abfahrt der Dampfschiffe des Baltischen Lloyd erfolgt bis auf Weiteres an folgenden Tagen Mittags aus Stettin: am 20. Juni, 18. Juli, 8. August, 5. September, 26. Sep- tember, 24. Oktober, 14. November.
Das Porto für die mit dem Vermerk »via Stettin« ver- sehenen Briefe beträgt: für frankirte Briefe nach den Vereinigten Staaten 25 Gr. bezw. 9 Kr. pro Loth inkl, für unfranfirte Briefe aus den Vereinigten Staaten 5 Gr. bezw. 18 Kr. pro 15 Grammen (°/,, Loth infkl.).
Für Drucksachen und Waarenproben nah den Vereinigten Staaten via Stettin hat der Absender 1 Gr. bezw. 4 Kr. für je 25 Loth inkl. zu entrichten.
Die Anwendung der ermäßigten Portosäye von 25 bezw. 5 Gr. auf diejenigen Briefe "nah und aus den Vereinigten Staaten von Amerika, welche via Bremen oder via Hamburg Beförderung erhalten, sicht binnen Kurzem bevor.
Berlin, 14. Juni 1871.
General-Postamt. In Vertretung: Wiebe.
° Beftanntmachung. Der Badeort Warmbrunn erhält vom 1. Juni cr. ab Post-
verbindungen : durch die Personenposten zwischen Reibniß, Warmbrunn und Schreiberhau mit folgendem Gange und zwar im Anschlussc an:
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den Courierzug! den Personen- | den Schnellzug aus Berlin |zvg aus Berlin| aus Berlin H t S Har und den Den bai
und den CEilzug ersonenzug u. den Personen-
aus Dreéden | aus Dresden |zugaus Oresden 1225 Nachts 6 früh 9 15 Vorm. in Reibniß in Reibniß in Reibniß 549 früh. 136 Nahm. | 312 Nachm.
Ang, Dees Lis m E S 3 25 Nam. unn ... 5 frû 7 ;
aus Warmbrunn ..| 8 Vorm. E S A in Schreiberhau .| 10 25 Vorm. — P
Anus Streiberhau.. s dds 8 20 Abds.
in Warmbrunn ... E — aus Warmbrunn ..| 930 Vorm. 1 30 Nam. 9 30 Abds. 225 Nachm. | 10 25 Abds.
in Reibniß 10 25 Vorm.
6 30 Abds.
In Berlin 530 Nachm. | 11 55 Abds. 5 h ia Dresden 550 Nachin. | 955 Abds. 3 h Früh)
_Bei den Billetverkäufsstellen der Eisenbahnstationen in Berlin (Niederschlesi\{-Märkisher Bahnhof und Görlißer BVahn- hof) Frankfurt a. O., Guben, Sorau, Hansdorf, Kohlfuri, Bunzlau, Liegniß, Görliß , Lauban ; Lübben , Cottbus , Spremberg , Dresden (Neustadt) , Baupßen , Löbau und Zittau können gleichzeitig mit den Eisenbahn - Fahrbillets auch Vofst- Fahrbillets für die Tour Reib- iß — Warmbrunn gelöst und es kann das Reisegepäck direkt bis Warmbrunn expedirt werden.
Liegniß, den 22, Mäi 1871. Der Ober-Post-Direktor.
In Lauterburg i. E. wird am 16. Juni er. eine Î Station mit beschränktem Tagesdienst eröffnet. dds Siraßburg i. E, den 13. Juni 1871, Telegraphen-Direktion,
Königreich Preußen. Sk, dae der Kaiser und König haben Aller- E o Gebeimen expedirenden Sek Dem Geheimen éxpedirenden Sekretär und Kal r Rölcke beim Direktorium des Potsdamschen Großen ‘Militär: | Waisenhauses Und dern Geheimen égpedirenden Sekrekär und
E iét E ias E ina E L E O
671 ; Kalkulator Alpert vom Kriegs - Ministerium, — dem Leßt- | antwortung des Staats-Ministerii ertheilt und hinterher Jn-
genannten bei dem von ibm nachgesuhten Ausscheiden aus dem | demnität nachgesucht werden solle. Das unterzeichnete Staats- Staatsdienste — den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen. Ministerium hat \sich für den ersteren Weg als den korrekteren S 14 ui entschieden und trägt deshalb allerunterthänigst darauf an:
: A / 14, JUNI. Die im Entwurfe beigefügte Königliche Verordnung, durch Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen welche der Preußischen Bank die Errichtung von Comtoiren, ist von Carlsbad wieder eingetroffen. Kommanditen und Agenturen im Elsaß und in Lothringen
Staats-Ministerium. gestattet wird, huldreichst vollziehen und deren Publikation
) durch die Gesez-Sammlung befehlen zu wollen. Immediatsberiht des Königlihen Ministeriums,
Berlin , den 19. Mai 1871. detreffend die Errichtung von Bank-Comdtoiren, Das Staats-Ministerium.
Kommanditen und Agenturen im Elsaß und in Fürst von Bismarck. v. Roon. v. Mühler. v. Selchow. Lothringen dur die Preußische Bank. Gf. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen. i R : | An des Kaisers und Königs Majestät.
Es ittheilung des Reichskanzlers hat sich im | Verordnung betreffend die Errihtung von Bank Elsaß und in Lothringen das dringende Bedürfniß derausd- | Comtoiren Kommanditen und Agent ai El ; gestellt, einen entsprechenden Ersaß für die Filialen der Bank und in Lo thrin en d di L Siide B 89 von Frankreich zu finden, welche bis zum Einmarsch der deut- V S 0A E E schen Truppen den Kredit in jenen Landestheilen fast aus- (S. die tf E A schließlich vermittelt , seitdem aber ihre Geschäftsthätigteil ent- / SePLISE Sa UO E E
Kriegs-Ministerium.
weder ganz eingestellt oder auf das geringste Maß be- schränkt haben. Durch Errichtung von Darlebnskassen j ; auf Grund des Bunde8gesezes vom 21. Juli 1870 ist Der mit der zweiten Lokal-Baubeamtenstelle der Militär- eine wirksame Hülfe nicht zu {afen , weil dieselben nur Verwaltung in Berlin beliehene Baumeister Jonas ist zum Lombardgeschäfte aden dagsen Und damit dem Lande nicht | Königlichen Landbaumeister ernannt worden.
gedient ist. Ebensowenig ist der Zweck durch Konzessionirun G 4
von Lokalbanken zu erreichen. Eänder N e ee ib N inisterium \ür D E and H e
7 ; en.
wickelten Industrie und einem so weit verzweigten Handels- i
verkehr, wie das Elsaß und Lothringen , die cin halbes Jahr- Dem Mechaniker und Schlossermeister Heinrih Engel- hundert lang aus den reichen Hülfsquellen der Bank von Frank- | mann zU Berlin i| unter dem 11. Juni 1871 ein Patent reich haben \{öpfen können, lassen fich nicht auf bloße Lofkai- auf eine durch Modell, Zeihnung und Beschreibung nach- banken hinweisen, deren Einrichtungen und Mittel der Natur gewiesene Sicherheit8vorrichtung an Bramah-Eingerichten der Sache nah nur auf die Bedürfnisse der nächsten Umgegend auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den berechnet sein können. Umfang des preußischen Staats. ertheilt worden.
Das einzige Institut, welches den neugewonnenen Lande®8- 4E
Das ewa gewo! Bek theilen die Filialen der Bank von Frankreich erseßen könnte, Ut Gemäß §. 11 der Vorschriften über die Befähigung zu den
die Preußische Bank, deren Wirksamkeit sich über ein nicht min- ; pem Moris der umfangreiches Gebiet ausdehnt und die dem Sladelöliande O Daëitis E erder Diet a, E R in mancer Beziehung vielleicht noch größere Vortheile gewährt, | Eleven-Prüfung in dem nächsten O U welche die Berg- ie di (krei E l i abzulegen beabsih-
wie die Bank von Frankreich. tigen, hierdurch aufgefordert, ihre Meldun ter Beifü
Die Verwaltung der Preußischen Bank ist bereit, mit der | der vorgeschriebenen Atteste baldi st an die e 4 E Ie Errichtung von Comtoiren und Kommanditen an den Haupt- | mission, Wilhelmssiraße 89 bierselbst vaiiofre a Ee ORI- pläzen des Elsaß und Lothringens sofort vorzugehen. Jhre Berlin den 7: Auni- 18741 / i einzusenden. Mittel reichen dazu auch vollständig aus und die Vertreter der Die Kommis ion zur Prüfun der Bera-El Hananthereigeee en ate E der b: von Filialen an | In Vertr Zina i erg-Eleven. allen deutshen Hande en schon frühcx bedingungslos ein- E i ° verstanden erklärt. Die Bankordnung vom 5. Oktober 1546 ge- Lindig, Geheimer Berg-Rath. stattet der Preußischen Bank aber nur die Errihtung von Yweig- Das 15. Stück der GrjseyeSumunturg p wr rir nes anstalten im Jnlande, sie enthält wenigstens keine Þositive | gegeben wird, enthält unter Bestimmung, daß die Bank Comtoire und Kommanditen auch Nr. 7822 die Verordnung , betreffend die Errichtung von an außerpreußischen deutschen Plätzen errichten dürfe, und da | Bank-Comtoiren, Kommanditen und Agenturen im Elsaß und die neu erworbenen Länder, wenn auch zu ideellen Theilen | in Lothringen durch die Preußische Bank. Vom 10. Juni 1871; ebenso gut zu Preußen, wie zu jedem anderen deutschen Staate | unter gehörig, doch nicht ohne Weiteres als Inland betrachtet werden Nr. 7823 den Allerhöchsten Erlaß vom 17. April 1871, können, so kann die Preußische Bank mit der Errichtung von | betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau Filialen im Elsaß und Lothringen nicht vorgehen , wenn sie | und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Hundsfeld über dazu nicht durch ein Gese ermächtigt wird. 0 Erlekretsham nach Kapiß; unter
Wäre der Landtag der Monarchie gegenwärtig um den Nr. 7824 das Privileglum wegen Ausfertigung auf den Thron Ew. Kaiserlichen und Königlichen Majestät versammelt, | Inhaber lautender Kreis - Obligationen des Trebnißer Kreises so würde fich dieser Anstand alsbald beseitigen lassen, da über | îm Beirage von 40,000 Thalern. Vom 17. April 1871; und die Zweckmäßigkeit der Maßregel kaum etne Meinungs- | unter S : verschiedenheit bestehen kann. Auf ein Zusammentreten des Nr. 7829 den Allerhöchsten Erlaß vom 3. Juni 1871, be- preußischen Landtages ist aber vor den leßten Wochen dieses | treffend die Allerhöchste Genehmigung eines Nachtrags zu den Jahres nicht zu rechnen und da sofortige Hülfe dringend Noth | Statuten für die vereinigte landschaftliche Brandkasse in Han-
thut, so bleibt nur der Ausweg übrig, der Preußischen Bank die | nover.
Ermächtigung zur Niederlassung im Elsaß und in Lothringen Berlin, den 16. Juni 1871. im Verordnungswege zu ertheilen. Gesez-Sammlung8-D ebit2-Comdtoir.
Das Staats-Ministerium hält es in Anbetracht der beson- Bekanntmachung.
deren Umstände des Falles für unbedingt geboten, diesen Weg h nt nq zu beschreiten und besorgt auch nicht, daß man mit Grund den aa E A S Majeslät des. Knign olen e Ee Un Einwand wird erheben können , daß es sich hierbei nicht um S N are, versauzmelt Und: dies: 0M E e Del 20. ahe J
spezielle preußische Interessen handele. _| in der bisher üblichen Weise eröffnet werden
Que m Elsaß und in Lothringen jeßt bestehende Kredil- Se. -Majestät der S Len den Unterzeichneten zum Landtags- losigkeit kann, wenn sie nicht bald beseitigt wird, nur zu leiht | Kommissarius, ‘den Königlichen Regicerungs-Präsidenten, Ober-Burg- den völligen Stillstand der dortigen zahlreichen Fabriken Und | grafen des Königreichs Preußen 2c. Grafen zu Eulenburg-Wicken, zum die Entlassung der nah Hunderttausenden zählenden Arbeiter- | Landtags-Marschall und den General-Landschafts-Direktor 1c. Grafen bevölferung zur Folge haben / was unter den jeßigen Verhält- | von Kaniß-Podangen zum Stellvertreter des Landtags-Marschalls zu
nissen nit blos im Interesse der zunächit betheiligten Landes- | ernennen geruht. t l
tbeile , a O T ierese E pi und Die Eröffnun des Provinzial - Landtages wird nach : voran-
Preußen insbesondere , auf jede Weise vermieden werden muß. gegangenen 12 Uhr Mittags O IEID e REAEE des Königlichen Was die Ausführung der Maßregel anlangt, so ist hierbei ao abera, dent 12, Juni 1871. Î
auch die Frage erwogen worden, ob der Preußischen Bank die Der Landtags-Kommissarius,
ibr jeßt fehlende Ermächtigung Zur Errichtung von Filialen 1m Wirkliche Geheime Rath und Ober-Präsident.
Elsaß und in Lothringen auf Grund des Artikels 63 der Ber- Bei dessen dienstlicher Abwesenheit im Aufkrage
fassung8urkunde oder ohne Bezugnahme darauf, auf die Ver- - Krossa.