1871 / 45 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen mit Betriebs- e Bis ae he von fünf Millionen Thalern aus den bereitesten Mitteln der von Frankreih zu zahlenden Kriegs- entshädigung vorshußweise zu bestreiten.

Tax-Skala für von Holz gebaute Segel\chiffe.

A B U T

Standard-Werth für E L \ iffe ersier Klasse Alter e La von | des 4000 Pfd. Preußisch ;

Schiffes. Schiffe bis einschließ-| Über lih 250 Last. | 250 L.

c _=

-

Ersier Abschlag. weiter Abschlag. D

Erster Zuschlag. Zweiter Zuschlag. Dritter Zuschlag.

A t A

Neu oder Z : 1 Jahr alt f 125 Thlr.

2 Jahre » | 120 3 115 110 105

en 250 Lasten zum

g 10 Prozent zum Standard- zum Standard-Werthe.

r_ist das beim Germanischen iffen oder dafür ausgerüstet,

¡ nachdem, wo

hinaus zu einem um 10 Thaler

10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 odermehr

Jahre alt » fe fh ‘im Lallenprélse billigèr stéllen als

rößere Schiffe im Laste . | M ace: V6 aa bei anten nur die ersten 250 Lasten zum Tax- werthe berechnet werden, während. für die darüber hinausgehende Lastenzahl ein Abschlag von 10 Thalern Pro Last eintritt. Beispiels- weise ist ein 7 Jahre altes Schiff von 300 Lasten, wie folgt, zu

ien 250 Lasten à 100 Thaler = 25,000 Thaler; 50 » à 90 » = 4500 » zusammen 29/500 Thaler.

2) Bei Fesistelung des. Alters der Schiffe gelten dieselben bis Ablauf des Kalenderjahres; in welchem sie vom Stapel gelassen sind, für neu, und das erste Jahr ihres Alters endigt mit dem nä(hstfolgen- den Kalenderjahre. Dagegen wird das Jahr der Fortnahme als ver- strichen betrachtet und für voll gerehnet. Beispiel8weise ist demnach ein Schiff, das im Juli 1868 vom Stapel lief und im August 1870

2- Jahre alt. \ Jen Ds dau H die Klasse gelten die Klassifikationen des »Ve-

i i s »Germanischen Lloyd«a7 danach gehören zur i as Vei »Veritade u bei »BDerm. Lloyd«

A4

1. Klasse: § 2 1 L: 2 2. Klasse | l 9 3 3

6 i 2 ;

ZaRlasse J S 6 E oh si uh die entsprechenden Klässen beim »Englischen Lloyds, ein Mit A iatna den Amerikanishèn und anderen aùñ-

erkannten Klassifikations - Gesellschaften von Güliigfeit fein. t 4) Déèr Werth von Dampfschiffen. und eisernen Segelschiffea is durch eine Tax - Skala nit festzustellen, sondern muß in jedem ein-

Falle nachgewiesen werden. E , en Die Deutschen M'eßbriefe sid für die Bestimmung der Größe des Schiffes maßgebend, alle abweichenden Vermessungen wetd.n auf die jeßi Übliche Last ven 4000 Preußischen Pfunden reduzirt,

Fahrt begr rent resp. 225 Prozent erhöht worden.

sten werden die er

Werthe. iffe mit Kupfer- oder MetallkLeshlag 20 Prozent ;

1 nur 17% Prozent roßen

»Longcours8«), ode

re alt ( T g

5 Prozent vom Standard-Werthe

ch, vorher die Zuscbläge gemacht find.

Scwifse 3. Klasse oder gar nicht klassifizirte Schiffe 30 Prozent vom

itas L. ff auf de

pro Last geringeren Werthe berechnet. Jah

Für Schiffe mit Zink, Eisen oder anderer Masse beshlägen, 5 Prozent; is der

erforderli

iffen von mehr als 250 La

vollen Standard-Werthe, die Lasten über 250 Beschlag über 3 Jahre alt, nur 24 Prozent zum Standard-Werthe.

d flassifizirte Schi so. sollen diese Zuschläge auf 25

ür fupfer- oder metallfeste

& ist H ür Schiffe 2. Klasse 1

der Beschlag über 2 at das Schiff bei Ver

ci S

Standard-Werthe, nachdem, wo erforderli, vorher die Zuschläge gemacht sind.

Für fupfer- oder metallfeste Schiffe ohne Beschla

Lloy irr

V

eß, betreffend die Beschaffung von Betrieb8mitteln für die e B Gla babnen in. Elsaß und Lothringen.

Vom 14. Juni ¡1871 |

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen 2c., verordnen ini Namen des Deutschen

Reichs, nach T Gaiee Qustimmung des Bundesrathes und des eichstages, was Folgt: : :

- Ea Pu Rar ab: Der Reichskanzler wird ermäch-

tigt, den Bedarf für die Ausrüstung dex an Deutschland ab-

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

in, den 14. Juni 1871. E ir Fürst v. Bismark.

Gesetz, betreffend die Gewährung von Beihülfen an die aus |

rankreich ausgewiesenen Deutschen. s Sora 14 Juni-1:871. : Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

nig von Preußen 2c., verordnen im Namen des Deutschen eichs, d Ait Zustimmung des Bundesrathes und des

* Reichstages, was folgt:

Art. 1. Zur Gewährung von Beihülfen an die während

s. leßten Krieges aus Frankrei auLgewiesenen Deutschen iee: Ac den Für diesen Zweck in Frankreich erhobenen be- sonderen Kontributionen eine Summe von zwei Millionen Thalern- aus den bereitesten Mitteln der von Frankreich zu zah-

lenden Kriegsentshädigung verwendet.

Art. 2. Der Bundesrath ordnet die Vertheilung der im

Art. 1 bestimmten Mittel dur die einzelnen deutschen Regie- Sard H Die leßteren sind berechtigt, die von ihnen etwa geleisteten Vorschüsse in Abzug zu bringen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

ben Berlin, den 14, Juni 1871. E (L. 8.) Wilhelm Fürst v. Bisßmarck.

Gesetz, betreffend den Erweiterungs8bau für das Dienstgebäude

des Reichskanzler-Amtes. Bom 14: Juni 1841,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

znig von Preußen 2. verordnen im Namen des Deutschen Reis, E reit Qustimmung des Bundesrathes und

des Reichstages, was folgt:

Einziger Artikel. Der Reichskanzler wird ermächtigt, Ur ÜreSetenat des Dienstgebäudes des Reichskanzler-Amtes

im Jahre 1871 als erste. Kostenrate den Betrag von Ein- hunderttausend Thalern zu verwenden.

Die Mittel zur Bestreitung dieser Ausgabe sind durch Bei-

träge der einzelnen Bundesstaaten nah Maßgabe ihrer Bevöl- kerung aufzubringen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 14. Juni 1871. ' (L. 8.) Wilhelm. &Urst v. Bis8mar.

[llerhöhster Erlaß vom 30. Mai 1871 betreffend die Nang: idi Linkommens-Verbältnif] eder Militär-Justiz-Beamten.

uf Jhren gemeinschaftlichen Beriht vom 19, d. Mts.

will um die den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr L TTe Stellung der Militär-Juftiz-Beamten angemessen zu verbessern und dadur ‘die bei Wiederbesezung vakanter Auditeurstellen in -neuerer Zeit hervorgetretenen Sthwierigkeiten

zu beseitigen,

1) den Räthen des Genecral-Auditoriats, unter gleichzeitiger

Beilegung des Titels: »Geheimer Justiz-Rath«, den Rang der

Räthe dritter Klasse verleihen, auch dem entsprechend das Durch- uittsgebalt derselben , unter Anrechnung des Servises , auf

2000 ‘Thlr. mit einem Maximalbetrage' von 2200 Thlx? und

inem Minimalbetrage von 1800 Thlr. erhöhen ; n Ich will le den Corps - Auditeuren und dem Gous- vernements Auditeur von Berlin, unter Beilegung des Amts- charafkters »Ober- und Corps- resp. Gouvernements-Auditeur «, den Nang zwischen den Räthen dritter und vierter Klasse, die; den 15 Divisions-, Gouvernements+ und Garnison- Auditeuren, welche ein Gehalt von 1000 Thlr. beziehen, mit der Befugniß, die Uniform und die Abzeichen der Corps-Audl- teure zu tragen, den Rang der Räthe“ vierter Klasse verleihen. Ich bewillige endlich: | 4) denjenigen 40 jüngeren Auditeuren , welchen eine Ge- haltsaufbesserung im Jahre 1869 noch nicht hat zu Theil wer- den können, eine solhe von 100 Thlr. A Die zur Gewinnung- der von Mir adl 1 und 4 bewvillig- ten Gehalt8verbesserungen erforderliche Summe von 4500 Thlr. ist auf den Etat der Militär-Justizverwaliung. zu bringen, Sie haben hiernach das Erforderliche zu veranlassen, und

will Th der Vorle neral - Auditoriats _ments-Auditeur von Berli Auditeure in Betreff stellung aus8zufertigen gegensehen.

gung der für die be orps - Audite n, so wie die der von Mir Jh den Patente zu

Berlin, den 30. Mai 1871.

Fürst Bi den Kriegs-M

züglichen Räthe des Ge- Ure resp. den Gouverne- sten Divisions- 2e. nen verlichenen Rang- Meiner Vollziehung ent-

Wilhelm. arck. von Roon.

An den Reichskanzler und

Königreich Preußgßen.

gung8urfkunde bie zum Anita ts zum Ansch{chlusse die Magdebur einen Nachtra

Konzessions- und Bestäti und Beirieb einer Eisenbahn

und darüber hinaus, Bahnen durch die

1 betreffend den Bau

eburg Betlin- Barm Ce erlin-Hannoversck@eii

g-Halberstädter Eisenbahn

q zum Statut der Leb A O R

Vom 7. Juni 1871.

Gnaden, Ks eburg - Halberstädter E j Aktionäre vom 12 isenbahn von Magdeburg bis zum Anschlusse an di n hat, wollen Wir der

Wir Wilhelm, von Gottes Nachdem die Magd General- Versa und Betrieb einer E und darüber hinaus Bahnen besch{losse dieser Erweiterung ihres Unterneh gung unter den in Statut-Nacktra

nig von Preußen 2c. ahngesellschaft in der . März 1870 den Bau nach Neuhaldens[leven e Berlin-Hannoverschen ten Gesellschaft zu Genechmi- ch bestätigten

mmlung ihrer

mens dfe dem anliegenden (a), y ge enthaltenen Be das Recht zur Expropriation und fragliche Anlage erforderli eseßes Über die hierdurch verleißze1 Die gegenwärti die Geseß-Sammlu Urkundlih unter gedructem Königlichei Gegeben Berlin, den (L. S.)

lande®herrliche i on Uns hierdur dingungen A und vorübergehenden Benußu hen Gru! Eisenbahn-Unterneb

ng der für nach Maßgabe des mungen vom 3. November 1828

ge Urkunde ist nebst ng zu vers

dem Statut-Nachtrage dur ändigen Unterschrift und bei-

ffentlichen.

Unserer Höchsteigenh

2 ITnsiegel.

7. Juni 1871. i Wilhelm.

Gf. v. Jhenpliß. Dr. Leonhardt.

a,

Neunter Nachtrag Magdeburg-Halberstädter E men der Magdeburg-Hal ehnt: auf den Bau un Magdeburg nach Neuhaldensleben hiuß an die Berlin-H pezielle Richtung der vo n Handels-Minister n Bauplane bedürfe , Für den Begi ch F. 1 auszuführen Ministerium auf Gru 1838, die Bestimmu bemessen werden, daß der Gesellschaft dung der Bahn drei B Di die neu zu erbauend F. 6 bis 13 des fünften Nachtr Halberstädier Eisenbabngesellschaft v lung de 1864 pag. 176 und 177) gleichfalls maßgebend: a) die Befs effeften und sonstigen Armee- als auf den übri

zu dem Statute der . Das Unterneh wird ausged

isenbahngesellschaft. berstädter Eisenbahn- d den Betrieb einer und darüber hinaus annoverschen Bahnen.

rbezeihneten Babn wird von dem Abweichungen von dem Genehmigung desselben, Vollendung der Handels- 3. Nove

gesellschaft Eisenbahn von bis zum Anschi

Königliche festgeseßte L

ium festgestellt ; n der besonderen n den Fortschritt den Bahnanlage steht dem Köni

des Gesehes vom icvoLW soren Oltjelbe

für die betricbsfähige Vollen- aujahre gelassen werden.

e Bahn sind die Bestimmungen ages zum Statut der Magdeburg- om 13. April 1864 (Geseßb-Samm- mit den nachfolgenden Qusäzßen rderung von Truppen , Militär- Bedürfnissen hat sowohl auf der neuen gen der Gesellschaft gehörigen Bahnen und Säßen stattzufinden , welche auf den im Gebiete des früheren Norddeutschen Bundes ¿u Gunsten der Post ist die Gesellschaft verpflichtet,

Und die

nd des §. 21 ng der Baufrislen zu j

Bahnstrecke, nach denjenigen Norimen Staatseisenbahne , jeweilig Gültigkeit bezüglich dexr neuen B wie solche ihr bezüglich der Verwaltung gegen nen diejenigen Verpflichtungen bahnen im Gebiete des ehemali sind oder demnächst andertwei F. 4. Die Geldmittel zur Bestreitung der Kosten und Ausrüstung der im §. 1 angegebenen n durch Prioritäts-Obligationen beschafft w Bedingungery, unter denen die E des Bedürfnisses dur besond werden wird. F. 5. Die Ver F. 1 bezeichnete Bah eröffnung folgenden 1, Januar der diesem die inmittelst etwa erzielten

haben, bÞ) abnstrecken zu gleichen Leistungen Stacmmbahn obliegen, c) der Telegraphen- it für ihre sämmtlichen Bah- zu Übernehmen , welche für die Eisen- gen Norddeutschen Bundes festgestellt t festgestellt werden.

Über hat die Gesellscha

für die Anlage euen Bahnstrecke sollen erden, deren Betrag, wie die mission erfolgen soll, nach Maßgabe eres Allerhôchstes Privilegium fesigeseßt

det mit dem beutigen

insung des Anlagckapitals , welches auf die im 009 M F AA N zinsung H / S [ und fehrt an Ruhm und Ehren rei in Eure Heimath zurü.

n verwendet ist, fällt bis zu dem auf die Betriebs- n Baufonds zur Last, wogegen Beiriebêübershü}se gehören.

Nichtamtliches.

Deutsches Nei.

Heute fand die feierliche Ent-

Breslau, 21. Juni. Jet i hier internirt gewe-

des Denkmals, welches die

hüllung i schen Offiziere ihren in Breslau verstorbenen

senen französi

Kameraden gewidmet hatten, auf dem Neuen Militärkirhhofe statt. Auf Anordnung der hiesigen Königlichen Sorma: waren von jeder hier garnisonirenden Truppenabtheilung 10 Mann und 1 Unteroffizier zur Enthüllungsfeierlichkeit fommandirt, und außerdem noch ‘das vollständige Musikcorps des 2. Schle- sishen Grenadier-Regiments Nr. 11 zur Mitwirkung befohlen worden. Zur festgeseßten Stunde fiel auf Befehl des an- wesenden Kommandanten, General-Majors v on Lindern, die das Monument noch verhüllende Decke, und nachdem das

| Musikcorps den Choral »Jesus meine Zuversicht« intonirt

hatte, hielt der General folgende Ansprache:

» Den 12 französishen Soldaten, welche treu dern ibrem Kaiser und ihrem Vaterlande geleisteten Eide während des Krieges zum Opfer fslelen und hier in Breslau ihren Wunden erlagen, ist von ihren fie chrenden Kameraden dieses Grabmonument errichtet worden. Es ist wohi niht anzunehmen , daß die in weiter Ferne wohnenden Ans- gehörigen der Verstorbenen diese Hrädber twerden pflegen und erhalten

tönnen 1 und darum hat die hiesige Kommandantur diefen Aft der Pietät Übernommen, und boffe ich, daß in Granfkreich eine gleiche UAchtang den Gräbern der preußischen Helden widerfahren möge. «

Hierauf wandte sich der General an einen hier internirten

und noch anwesenden Sous - Lieutenant vom 44 Linien-Regi- ment und bat denselben in französischer Sprache, daß A iun, Kameraden in Frankreih sagen möge, wie PBreufien seine ihrem Eide treu gebliebenen Feinde achte. Nachdem das Muflikcorps einen Trauermars{ erekutirt hatte , vollzog der Regens und Domvikar Sambale die Einsegniungs - Ceremonie worauf er in kurzer Rede den Militärbehörden und den An- wesenden im Namen der hinterbliebenen Angehörigen für E O e aussprach. Mit einem von er Aegimenismusik vorgetragenen S

würdige Feier beendet. fans E n

24 O s Großherzog von Baden traf

heute mit dem Berliner Courierzuge ein und fuhr sofort nach dem Bahnhof dec Rechte-Oder-Ufer-Bahn , wo E Stub stück eingenommen wurde, Mit einem inzwischen bereit ge- stellten Extrazuge seßte derselbe seine Fahrt nach Oels fort, um

sich von da nah seinen bei Wartenber / begeben. y g belegenen Gütern zu

Ems, 22. Juni. (W. T. B.) Dcr Großherzog von Weimar,

die Großherzogin und die Prinzessin M n fi OBCErzO( “Prinzeffiz arle haven \ich beute Nachmittag na& Weimar zurückbegeben. E

Coblenz, 21. Juni. Der Kaiser von Rußland be- te gestecn Nachmittag von Ems qus in Begleitung der

Großfürstin Marie und der beiden jungén Großfürsten in offener Equipage das Barakenlager auf big Peteröberie und

nahm auf der Rückfahrt die Seben8würdiakei in Aniersatoin: [ah hen8würdigkeiten unserer Stadt

dom Ne--rexwgr al Jun, Das beute erschienene

» Wesches- und Berordnungsblatt« Nr. 22 enthält

I. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern: die

militärischen Dienstverhältnisse der Großdzerzoglich badischen GenS®8d’armerie betreffend.

IL, Verordnung des Finanz-Ministeriums: die Verabfol-

gung der Pensiouen in das Ausland betreffend. Darnach baben Se. Königliche Hoheit der Großherzog unterm 8. d. Mts. zu beschließen geruht, daß die Bestimmung in der höchsten Ent- \{ließung vom 23. April 1861, wonach kein Pensionär befugt ist, ohne höhere Erlaubniß seinen Wohnsiß ins Ausland zu verlegen, fortan nach Artikel 3 der Verfassung des Deutschen Reiches in den Fällen keine Anwendung mehr findet, wo ein Pensionär seinen Wohnsiß aus dem Inland in ein anderes Land innerhalb des Deutschen Reich8gebiets verlegt, daß im Uebrigen aber cs bei dem Inhalt der gedachten böcbsten Ent- s{ließung sein Verbleiben behält.

Sesseu. Darmstadt, 22. Juni. Von Seiten des kom-

mandirenden Generals des IX. Armee - Corps, Generals der Infanterie von Manstein, is folgender Corps8befebl 4d. 4. Mainz, 15. Juni, an die Großherzogliche (25.) Division gerichtet worden.

»Soldaten der Großherzoglich hessischen (25.) Division! Jhr \{ei-

Qage aus dem Verbande des IX. Armee-Corps

Das Vertrauen, welches ich in Euch seßte, als Ihr vor 11 Mo-

naten unter meine Befehle gestellt und mit der 18 Division vereint den feindlihen Boden betratet, habt Jhr gerechtfertigt; ih danke Euch dafür.

Die Reihe Eurer Ehrentage brauche ich nicht aufzuführen.

Jhr werdet sie im Gedächtniß bewahren, und dürfet dies mit dem Bewußtsein, daß Jeder von Euch seine Schuidigkeit gethan und seinen Antheil hat an den Erfolgen dieses denkwürdigen Geldzuges. Lasset aber auch die Erinnerung an die Waffenbrüderschaft mit dem 1X. Corps nit s{winden. Jndem ih nunmehr den Herren Offizieren, Beam- ten, wie den Mannschaften meinen herzlichen Abschieds-Gruß ent- biete, hege ich die lebhaftesten Wünsche für das dauernde Wohl- ergehen Aller !