1871 / 50 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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von Koppelow vom 2. Nheinischen Jnfanterie-Regiment Nr. 28 dem Major von Seeler, den A liuRa Steink öpff,

Meyer, Wörmann, den Premier - Lieutenants von Kott- wiß, Baron von Eberstein, den Seconde - Lieutenants S von derOfsten, den Feldwebeln Kalow, Engel, H

enke, Herper, Diedloff, Jahnke, den Ser eanten erm, Benkert, Mertens, Bismarck Kasubke, und

. dem Unteroffizier T\hepe vom 4. Brandenburgischen Infän-

terie-Regiment Nx. 24 (Großherzog von Mecklenburg-Schwerin), sowie dem bisher diesem Regiment aggregirten Major von Böhn, à la suite des 1. Schlesischen Grenadier - Regiments Nr. 10 und Decernent im Marine - Ministerium, ferner dem Major von He 8berg, Rittmeéisler von Wartenberg und

remier - Lieuicnant von Bredow vom Bran pen ee mES

ürassier- Regiment (Kaiser Nicolaus I. von Rußland) Nr. 6, dem Seconde-Lieutenant von Bülow I. vom 2. Garde -Dra- goner-Regiment, dem Seconde-Lieutenant Grafen von Kalck- reuth vom Thüringischen Ulanen - Regiment Nr. 6, dem Premter - Lieutehant von Pressentin von der 3, Artillerie- Brigade; derselben Auszeichnung am rothen Bande: dem Ober - Stabsarzt Dr. Lendel, Chef - Arzt des Feld- Lazareths Nr. 6 des V]. Armee - Corps, den Assistenz - Aerzten Dr. Julius8berg und Dr. Elias von demselben Feld-Laza- veth; des dem Großherzogli mecklenburgischen Oxden der Wendiswen Krone affiliirten Ver- dienstkreuzes erster Klasse: dem Untér - Arzk Udke vom Hannoverschen Feld - Artillerie - Regiment ‘Nx. 107 der Großherzoglich mecklenburgishen silbernen Verdienst-Medaille: dem Musikmeister Jonas®- dem Ser-

eanten und Regiments-Schreiber Schreiber vom 4. Branden- driczifchen Infanterie-Regiment Nr. 24 (Gr 20 A Meédlen- burg-Sd;werin); der Großherzoglich | chsif{hen filber- nen Verdienst-Medailte mit Schwertern: den Gefreiten Rausch, Müller, Körbs8, sowie den ‘Husaren Appold, Weber und Ziesler vom 2. Hessischen Husaren-Regiment

- Nr. 14, dem Pionier Dobermann von der 3. Feld-Pionier-

Compagnie des 7. Armce-Corps ; desR itterkreuzes zweiter Klasse mit Shwertern des Großherzoglich olden- burgischen Haus- und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Rittmeister Freiherrn von Dinklage vom 1. Hannover\schén Dragoner-Regiment Nr. 9; des mit demselben Orden verbundenen Allgemeinen Ehrenzeichens - dritter Klasse mit Schwertern: . den

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2UL, s Komthurkreuzes zweiter Klasse des Her- zoglich sachsen- ernestinischen Haus-Ordens: dem Obersten von Henning, Commandeur des Ofipreußischen Füsilier-Regiments Nr..33, und dem Oberst-Lieutenant von Gilsa von demselben Regiment; d'es Ritterkreuzes erster Klasse dessél ben Ordens: dem Hauptmann von Ehd orff vom Ofipreußischen Füsilier-Regiment Nr. 33, dem Hauptmann von Kracht vom 4. Rheinischen Jnfänterie-Regiment Nr. 30; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann Meske Und dem Seconde-Lieutenant von Plöß vom Ostpreußischen Füsikiér-Regiment Nr. 33, dem Se- conde-Liéutenant von Reko ws8ki vom Königs-Grenadier-Re- giment (2. Westpreußischen) Nr. 77 des dem elben Orden affiliirten Verdienstkreuzes: den Feldwebeln Ebert und Stöckel vom ostpreußishen Füsilier-Regiment Nr. 33/ der demselben Orden affiliirten Verdienst-Medaille: den Gefreiten Stein büchel, Falk und Kunath vom Osipreußi- schen Füsilier-Regiment Nr. 337 des Fürstlich schwarzbur- aishen Ehrenkreuzes dritter Klasse mitSchwertern: dem Premier-Lieutenant Leo vom 5. Ostpreußischen Jnfanterie- Regiment Nr. 41; der Schwerter zum Fürstlich lipp i- \chen Ehrenkreuz dritter Klasse: dem Hauptmann von Dono p, Flügel-Adjutanten Sr. Durchlaucht des Fürsten zur Lippe, dem Hauptmann Rothen bücher von ‘der 7. Gens- d’armerie- Brigade; des Fürst lich lippis{enEhrenkreuzes

dritter Klasse mit Schwertern: dem Prémier-Lieutenant

von Win dheim des 7. Ostpreußischen Jufanterie-Regiments Nr. 44; der Fürstlich s{chaum burg - lippishen Mee- daille für Militär-Verdienst im Felde: ‘dem Oberstcn

Köhler, Commandeur des ‘Niederschlesis{en Feld- Artilieric-

Regiments Nr. 5, demn Major von Hellfeld ‘von der 7. Ar- tillérie-Brigade und Artillerie-Offiziér vom Play in'Eôln, dem Major Fassong à la suite des Garde - Feld - Artillerie - Re- aiménts und Adjutanten der Genéral-Juspektion der Artillerie, dem Hauptmann von Rheinbaben von der Gärde-Artillerie- Brigade und kommandirt als Adjutant bei der General-Jn- spektion der Artillerie, sowie dem Seconde-Lieutenant Strahl vom Thüringiscgen Ulanen-Regimént Nr. 6.

Deutsches Neich.

Geseh, betreffend die Bong von Beihülfen an Angehörige -

der Reserve und Landwehr.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c., verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: : E

Den Bundes-Regierungen wird eine Summe von vier Mil- lionen Thaler aus der von Frankreich zu zahlenden Krieg®- entshädigung zur Verfügung gestellt, um aus derselben, |o- weit nach den Verhältnissen der einzelnen Länder sich ein Bedürfniß herausstellt, den dur ihre Einziehung zur Fahne in ihren Erwerbsverhältnissen besonders {wer geschädigten Offizieren, Aerzten und Mannschaften der Reserve und Land- avehr die Wiederaufnahme ihres bürgerlichen Berufs nah Möglichkeit zu erleichtern. |

Der Bundesrath ordnet die Vertheilung dieser Summe durch ‘die ‘einzelnen Bunde8-Regierungen an.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben Bexlin, den 22, Juni 1871.

(L. S.) IV ilbelm. Fürst v. Bi8marck. Königreich-Preußeuu,.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Forstmeister Blanckenburg zu Cöslin und den

“Forstmeister Mangold zu Stettin zum Ober - Forstmeister

und Mitdirigenten einer Regierung8-Abtheilung für Domänen und Forsten, und die Oberförster L eN zu Falkenberg, Regierung8bezirk Merseburg, und Donalies zu Börnichen, Reglenungöbezirt Frankfurt , zu Forstmeistern zu ernennen ; o wie

: Den Kreis8gerichts-Direktor Pauli in Angermünde in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Brandenburg a./H. zu verseßen.

M inisterium .füx Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bei der-Königlichen Direktion der Niederschlesisch-Mär- fischen Eisenbahn in Berlin als Hülfsarbeiter beschäftigte bis- herige Gerichts-Assessor De. jur. Max Leopold Hedemann ist bei seiner definitiven Uebernahme zur Staats - Eisenbahn- Verwaltung zum RegierungL-Assessor ernannt worden.

Dem Ingenieur Hermann Peyold zu Berlin ist unter dem 27. Juni d. J. ein Patent auf ein Fräßsrad mit nachschleisfbaren Schneiden in der durch E und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen- eßun auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staäts ertheilt worden.

Justiz-Ministerium.

Der Advokat Eckels in Göttingen ist zum Anwalt bei dem dortigen Königlichen Ober-Gericht, mit Anweisung seines Wohnsißes daselbst, ernannt worden.

Der Kreisrichter Lüders zu Landsberg a./W. ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Zielenzig und zugleich zum Notar im Departement des Appellations - Gerichts zu Frankfurt a./O., mit Anweisung seines Wohnsißes in Drossen, ernannt werden.

Angekommen: Der General-Major und Commandeur der 3, Artillerice-Brigade, von Bülow, aus Frankreich.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. Juni. Se. Majestät der

Kaiser und König empfingen gestern früh 8 Uhr den Ge- heimen Kommissions - Rath Hossauer, um 510 Uhr den kom- mandirenden General des VIII. Armee - Corps, General der Infanterie von Goeben , nahmen demnächst den Vortrag des Geheimen Kabinets-Raths von Wilmowski bis 12 Uhr ‘entgegen, derum 11 Uhr durch militärishe Meldungen unterbrochen wurde, untér ‘denen auch die des General - Feldmarschalls Grafen von Wrangel, welcher sich beurlaubt meldete. Um 41 Uhr fuhren Se. Majestät per Extrazug nah Pöôtsdam, ‘um Jhrer Májeftät der verwittweten Königin in Sandsouci einen Abschiet8besuch zu

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machen ; Allerhöchstdieselben kehrten um 3 Uhr wieder hierher zurück. Später wurde der Minister Freiherr von ae empfangen.

Das Diner nahmen Se. Majestät um 55 Uhr beim Mi- nister des Innern, Grafen zu Eulenburg, ein.

Se. Majestät der Kaiser empfingen heute 510 Uhr den Geheimen Sanitäts-Rath Dr. Waldau und nahmen von 10 Uhr an den Vortrag des Kriegs-Ministers und des Militärkabinets, sowie später auch den des General-Feldmarshall8 Grafen von Moltke und des General-Lieutenants von Podbielski entgegen. Um- 11 Uhr wurde der Militärvortrag behufs Entgegennahme der gewöhnlichen militärischen Meldungen unterbrochen. Ur +1 Uhr wurde Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrih Carl von Sr. Majestät empfangen. Nach Beendigung des Militär- vortrags hatte Se. Excellenz der - Graf Keller, Ober-Schloß- hauptmann und Jntendant der Königlichen Gärten, noch Vor- trag bei Sr. Majestät.

___— Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl, Bruder Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General-Feldzeugmecister und der älteste der im Range der General-Feldmarschälle stehen- den Offiziere des Königlichen Krieg8heeres, begeht am heutigen Tage die Feier Seines 60jährigen Militär-Dienst- Jubiläums. :

Am 29. Juni 1801 geboren, wurde der Prinz an seinem elften Geburtstage zum Seconde- Lieutenant im 1. Garde - Re- giment zu Fuß ernannt. Qujung, um an den großen Ereignissen der Jahre 1813—15 hervorragenden Antheil nehmen zu können, bes gann der Prinz die rege Thätigkeit seines militärishen Lebens erst nah den Befreiungskriegen , als Höchstderselbe, seit dem 1, Januar 1816 dem Breslauer Garde - Landwehr - Bataillon aggregirt, im März desselben Jahres zum Premier -Lieutenant und am 2. Márz 1818 zum Kapitän befördert worden war. Am 24. November 1819 übernahm Se. Königliche Hoheit die Führung der Leib - Compagnie des 1. Garde -Regiments zu Fuß, am 12. April 1820 ernannte König Friedrich Wilhelm 11. den Prinzen zum Major, zum Führex des 1. Batgillons 1. Garde-Regiments zu Fuß und zum 1, Com- mandeur des Garde-Landwehr «Bataillons Breslau, jeßigen 2, Bataillons 1. Garde-Grenadier-Landroehr-Regiments, welches den Prinzen jeßt länger denn 50 Jahre an seiner Spiße sieht.

- Am 18. April 1822 wurde Se. Königliche Hoheit zur FÜh- rung des 1. Garde-Regiments zu Fuß. kommandirt, im folgen- den Monate zum Obersten ernannt, und unterm 22. Mai Höchstdemselben das 12. Jnfanterie-, jehige 2. Brandenburgische Grenadier -Regiment Nr. 12 verliehen; fasi gleichzeitig wurde der Prinz zum Chef des Kaiserlich russishen Musketier - Regi- ments »Libau« (Nr. 6) ernannt, wie Höchstderselbe ferner auch Inhaber des Kaiserlich Königlich österreichischen Kürassier- (jeßt Dragoner-) Regiments- Nr. 8 ist.

Nach vorübergehender Führung der 2. Garde-Jnfanterie- Brigade wurde der Prinz 1824 General-Major, und Über- nahm am 17. Januar 1830 das Kommando der 2. Garde- Infanterie-Division, Am 30. März 1832 zum General-Lieute- nant befördert, wurde Se. Königliche Hoheit am gleichen Datum 1836 unter Belassung in seinem Kommando in Berlin

zum kommandirenden General des IV. Armee-Corps und unter

Entbindung von jener Stellung 1838 auf ein Jahr zum Inspecteur der 2, Armee-Abtheilung ernannt. Nach Höchst- seiner Beförderung zum General der Jnfanterie am 23. Sep- tember 1844 wurde der Prinz 1848 von seiner Stel- lung als fkommandirender General des IV. Corps ent- bunden und dauernd zum Inspecteur der 2. Armee-Abtheilung, und am 30. März -1854 zum General - Feldzeugmeister mit dem Range eines General - Feldmarschalls und zum Chef der Artillerie ernannt. Bei Gelegenheit Höchstseines 50jährigen Dienstjubiläums à la suite des 1, Garde-Regiments zu Fuß gestellt, nahm Se. Königliche Hoheit, Höchsidessen Grenadier- Regiment seit der Krönung des jeßt regierenden Königs Majestät des Prinzen Namen führte, an dem F eidinige 1864 im Haupt- quartier Antheil, wobei sich Se: Königliche Hoheit die Schwerter zum Rothen Adler-Orden erwarb. Für die Feldzüge von 1866 und 1870/71 wurde Se, Königliche Hoheit durch den Orden pour le mérite und das Eiserne Kreuz auLgezeichnet. Vom 29. Okto- ber 1864 bis 23. August 1866 hatte der Prinz die Stellung des Gouverneurs von Mainz inne. :

Als Herrenmeister der Ballei Brantenburg des Ritterlihen Ordens St. Johannes vom Spital zu Jerusalem hat Se. Königliche Hoheit bei der Umgestaltung des Ordens

und der Erfüllung der hier gestellten Aufgaben eine hervor-

ragende und eingehende Thätigkeit entwickelt, Was der S OrRen unter Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen arl Höchster Leitung auch in dem eben glorreich beendeten Kriege

} wiederum geleistet hat, lebt noch in Aller Gedächtniß.

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Nachdem der Friede mit Frankreich definitiv abgeschlossen worden und in Folge dessen der Rückmarsch derjenigen a mando-Behörden , Truppentheile und Administrationen , welche nicht zur Beseßung einzelner - Landestheile in Frankreich zurückzubleiben haben, in ihre Garnisonorte oder Stand- quartiere, wo sie nach Maßgabe der geltenden Bestim- mungen demobil zu machen sind, angeordnet ist, auch die Demobilmahung des großen Hauptquartiers Sr. Majestät des Kaisers und Königs und verschicdener Koms- mando - Behörden- 2. bereits stattgefunden hat, war nunmehr mit Rücksicht auf den §. 22 des Gesezes über die Kriegs- leistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 (Preußische Geseß - Sammlung 1851, Seite 362) cine allgemcine Bestim- mung darüber zu treffen , bis zu welchem Tage das gedachte, bei der leßten Mobilmachung der Bundesarmee in Kraft ge- tretene Geseß zu gelten habe.

__ Mit Rücksicht darauf, daß der Tag der Demobilmachung

für die einzelnen Kommando-Behörden und Truppentheile je nah der Beendigung des Rückmarsches in ihre Garnisonen resp. Standquartiere ein verschiedener sein würde, hat es fi empfohlen, zur Vermeidung der aus einer solchen V.rschieden- heit sih ergebenden Jnkonvenienzen für das ganze Gebiet, in welchem das Kriegsleistungêgeseß Geltung hat, einen bestimmten Tag festzuseßen, an welchem dasselbe wieder außer Kraft zu treten hat. : |

Es ist daher von dem Reichsfkanzler- Amte im Einvernceh- men mit der Bundes - Militär - Verwaltung der 1. Juli d. J. als der allgemeine Demobilmachungstag festgeseßt worden. Jn Anbetracht jedoch der während des leßten Krieges sowohl vom Lande, als auch von der Armee gebrachten großen Opfer is zuglei gestattet, daß für alle Kommando-Behörden, Truppentheile und Administra- tionen, welche vor dem 1. Juli dieses Jahres, jedoch nach Ab- {luß der Friedens-Präliminarien, in ihre Garnisonen, resp. Formation®sorte zurückgekehrt sind, vom Tage nach der wirklich erfolgten Demobilmachung der Servis nah Maßgabe der &riedens-Bestimmungen nicht nur an die Selbstmiether, son- dern auch für gewährtes Naturalquartier aus der Bundeskasse gezahlt werde.

Ebenso soll auch den immobilen Selbstmiethern, welche in Folge des Krieges ihre Garnison haben verlassen müssen, nah dem Tage ihrer Rückkehr in dieselbe, insofern leßtere nah dem Abschlusse der Friedenspräliminarien stattgefunden hat, der Selbstmiether - Servis wieder gewährt werden. Dagegen wird in Betreff der Verpflichtung des Landes zur unentgeltlichen Gewährung des Naturalquartiers an die immobilen Kom- mando-Behörden, Truppentheile und Administrationen , welche in ihren Stations- resp. Formation8orten verblieben sind, daran fesigehalten , daß dieselbe bis zum 1, Juli diescs Jahres infoweit in Anspruch genommen wird, als die genannten Be- e ¿E nicht schon vor diesem Jeitpunkte aufgelöst wor-

en sind.

_— Das Staats-Ministerium trat heute zu einer Sißung zusammen.

_— Zur Beihülfe für Reservisten und Landwehr- männer, welche durch . ihre Einziehung zur Fahne in ihren Erwerb®verhältnissen besonders s{chwer geschädigt worden sind und zur Wiederaufnahme ihres bürgerlichen Berufs einer Unter- stüßung bedürfen , sind bekanntlich auf Antrag der Reichs- regierung vom Reich®tage 4 Millionen Thaler bewilligt wor- den, welche auf die einzelnen Staaten nach einem vereinbarten Maßstabe vertheilt werden. Wie die »Provinzial-Korrespon- denz« mittheilt, hat die preußische Staat8regierung Anordnungen getroffen, um die unverzügliche Ausführung der wohlthätigen Absicht des Geseßes in Preußen unter Mitwirkung der Provin- zialstände zu sichern. Es soll der größte Theil des auf Preußen fallenden Betrages alsbald auf die sinzelnen Provinzen ver- theilt, der Rest aber zu einer späteren Ausgleichung vorbehalten werden. Als Maßstab für die Vertheilung soll das Verhältniß zur Anwendung gebracht werden, in welchem in den einzelnen Provinzen Offiziere, Aerzte und Mannschaften des Beurlgubien-

standes zu den Fahnen einberufen worden find.

In weicher Weise die Untervertheilung der Beträge in den Provinzen zu bewirken und die Prüfung der Ansprüche zu regeln sein wird , darüber soll den Provinzialständen die Be- schlußfassung überlassen sein. "Es sollen zu dem Ende pro- vinzialständishe Kommissionen gewählt werden , welche unter dem Vorsiße der Ober-Präsidenten den Maßstab für die Unter- vertheilung feststellen, diese selbst bewirken und die Organe für die Prüfung der Anträge und für die Bewilligung der Bei- hülfen bestimmen Und diese mit den nöthigen Anweisungen versehen sollen. Die Beibülfen dürften in der Regel in der Form von Darlehen, nur in dringenden Fällen als Schenkun-