1871 / 50 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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inz Westfalen von ein und einem halben Prozent auf drei E n deT Grundsteuer erhöht und hiervon ein halbes Prozent, wie bisher so auch fünftig zum allgemeinen Katasterfonds für die Provinzen Rheinland und Westfalen, dagegen der Betrag von zwei und einem halben Prozent dem besonderen Fonds für die Provinz Wefsifalen

î ird. J Ol Bemerkung Unserer getreuen Stände in der Denkschrift für

taster-Verwaltung, daß bei Anfertigung der neuen Grundsteuer- Ber bt mit der ctsorderlichen Präcision und Sorgfalt verfahren worden sei; haben Wir nah Anhörung Unseres General - Direktors des Katasters der N westlichen Provinzen als begründet nicht an- é ermoCMt. : zuer uf bee ständischen Petitionen: 1) Provinzial- Hülfskasse. Den in der Petition vom 6. April 1868 beantragten Aenderungen und resp. Ergänzungen der statutarischen Vorschriften für Verwaltung der Westfälischen Provinzial - Hülfskasse haben Wir unterm 22. September desselben Jahres die landesherrlihe Genehmi- jung ertheilt, au die Genechmigungsurkunde durch die Amtéblätter Dee Provinz Westfalen veröffentlichen lassen. 9) Oie Gewährung der E der Pro- vinzial-Jnstitute und die Bewilligung entsprechender uwendüngen aus Staatsmitteln für provinzielle wecke. Den von Unseren getreuen Ständen in der Jmmediat- etition vom 6. April 1868 ausgesprohenen Wünschen wegen Ge- währung der Selbstverwaltung der provinziellen Jnstitute, sind Wir ern geneigt, zu erttsprehen; und wollen Wir den \pezicllen An- ägen Unserer getreuen ririts E die ee L D der nisation der provinzialständischen Verwailung enige ; N egen critbétnén hie ferner gestellten Anträge zur Berücksichti- ecigncet. gung rere O etoeiet Stände dürfen mit Rücksicht darauf , daß die Staats-Regierung die Absicht ausgesprochen hat, nach dem Vorgange mit Hannover und Hessen au den übrigen Provinzen Staatsmilt:l zu Zwecken der Se bstverwaltung zu überweisen, nit auf die Ge- währung von Staatéfonds zu solchen provinziellen Zwecken renen, für welche die Provinz Westfalen {hon bisher aus eigenen Mitteln u sorgen hatte. Die Jntention der Staatsregierung ist in Uebercin- immung mit der von dem Hause der Abgeordneten am 7. Februar 1868 gefaßten Resolution nur dahin gerichtet, soweit irgend thunlich, unter verhältnißmäßiger Entlastung des Staatsbudgets, den Provinzen Staatsmittel für \solhe Leistungen zu überweisen y welche gegenwärtig aus der Staatskasse bestritten werden, jedo eben so gut und vielleicht besser durch die Provinzen und deren Organe bewirkt werden können. Die- Dotirung der Provinz e aus Staatsfonds fann hiernach in der von Unseren getreuen Ständen gewünschten Weise nicht erfolgen.

owenig kann dem Antrage Unserer getreuen Stände in Da E eine Abänderung der Verpflichtung der Provinzial-Jrren- Anstalten zur Aufnahme geisteskranfer Militärs oder die Gewährung

ntsprechender Mehrzahlungen aus der Staatskasse stattgegeben werden, id Vroving Wesifalen bat für die Uebernahms. cin Anstalt zu den Vexpslich#una htéozänmha} von 6000 Thlr. erhalten. Die Zinsen dieses Staatszuschusses haben, auch wenn man dieselben nur zu 4 pCt. be- rechnet; nach den für die leßten 10 Jahre vorgenommenen Erhebungen bisher vollkommen ausgereit, um die der Provinz durch die Verpflegung geisteskranfkfer Militärpersonen in den Provinzial - Jrrenanstalten ver- ursachten Kosten zu decken, und steht danach die Leistung der Provinz zu der Gegenleistung des Staats in einem angemessenen Verhältnisse. 3) Afademie zu Münster Den in der Petition vom 7. April 1868 um Errichtung, beziehung8weise Wiederherstellung einer katho- lischen Universität zu Münster, event. um Vervollständigung der philosophischen Fakultät der dortigen theologischen und philosophischen Akademie durch Errichtung von Professuren der Staatswissen- \chafsten und durch Errichtung einer in ihren allgemeinen Verhält- nissen der philosophischen Fakultät gleihstehenden juristischen Fakultät bei der Akademie von Unseren getreuen Ständen gestellten Anträgen Fönnen Wir aus den in früheren Bescheiden auf ähnliche Petitionen dargelegten Gründen nicht willfahren, dieselben auch in der vorliegen- den Motivirung als in einem wirklichen Bedürfnisse begründet nicht

anerkennen. Die in der Petition hervorgehobene verhältnißmäßig nicht

erhebliche Abnahme der Frequenz der genannten Akademie hat ihren Grund nicht in der behaupteten Tsolirung der vorhandenen Lehrstühle, sondern in anderen hiermit in keinem Zusammenhange stehenden Ver- hältnissen und giebt zu Besorgnissen wegen der ferneren Lebensfäbig- keit dec Akademie keine begründete Veranlassung. Was aber die für die gegenwärtigen Anträge geltend gemachte Erweiterung der Grenzen Unserer Monarchie anbetrifft, so darf nicht übersehen werden, daß mit dem Umfange des Staats durch den Hinzutritt der Universitäten Döt- eo: s und Kiel auch die Zabl der Hochschulen entsprechend gestiegen ist. 5 4) Ritterqut Merlsheim. Dem Antrage Unserer getreuen Stände in der Adresse vom 4. April 1868 entsprechend, haben Wir dem Gute Merlsheim im Kreise Höxter auch auf die Dauer der dem- nächstigen Besißzeit des Landgerichts - Ausfkultators Freiherrn Joseph Anton Friedrich August von Hövel und seiner ehelichen DeLcendenz die demselben früher auf die Dauer der Besißzeit des Freiherrn Joseph von Hôvel und seiner ehelichen Descendenz verliehene Eigenschaft eines _Tandtagsfähigen Ritterguts belassen und die darüber ausgefertigte Ur- funde vollzogen. : : '

5) von Mellinshe Stiftung. Die von der Ritterschaft des

Provinzial-Landtages unter dem 4. April 1868 angebrachte Petition

wegen des Einrichtungsplans der von Mellinschen Stiftung hat durch Unsere Ordre vom 6. Juni 1868, von deren Jnhalt den Petenten dur Unseren Ober-Präsidenten für Wesifalen Kenntniß gegeben wer- den wird, ihre Erledigung gefunden.

Qu Urkund dieser Unserer gnädigsten Bescheidung bháaben Wir den gegenwärtigen Landtags - Abschied Höchstcigenhändig vollzogen und verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, den 10. Juni 1871. Wilhelm. v. Bismarck. v. Roon. v. Mühler. den Minister sür Handel 2c. Gr. Eulenburg. Camphausen.

v. Selchow, zugleih für Dr. Leonhardt.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studiren- den auf der RENIO, Friedri@-Wilhelms-Universität zu Berlin im Sommer-Semester 1871. Im Winter-Semester 1870/71 sind im- matcifulirt gewesen 2155. Davon sind abgegangen 453, Es sind dem- nach geblieben 1702. Dazu sind in diesem Semester gekommen 411. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 2113. Die theologische Fakultät zählt: Jniänder 227, Ausländer 27 = 254. Die juristische Fakultät zählt: Jnländer 491, Ausländer 113 == 604. Die inedizinische Fakultät zähit: Jnländer 345, Ausländer 109 = 454. Die philosophische Fakultät zählt: a) Jnländer mit dem Zeugniß der Reife 562; Þ) Jnländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nah F 35 des Prüf.-Regl. vom 4 Juni 1834 1; c) Jnländer ohne Zeugniß der Reife nah §. 36 desselben Reglements 31 = 594; d) Ausländer 207 = 801. Zusammen 2113. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität, als nux zum Hören der Vorlesungen berechtigt: 1) nicht immatrikulirte Pharmazeuten 66, 2) nicht imma- trifulirte der Zahnheilkande Beflissene 29, 3) Eleven des &Griedrih- Wilhelms-Jnstituts 108, 4) Eleven der medizinisch-chirurgischen Aka- demie für das Militär und bci derselben attacirte Unterärzte von der Armee 74, 5) Elcven der Bau-Atademie 860, 6) Berg-Akademiker 51, 7) Studirende der Gewerbe-Akademie, welche den Kursus in der 1. Abtheilung absolvirt haben 124, 8) Etcoen des landwwirthshafil, Lehr-Jnslituts, welhe im Besiß des Berechtigungssheins zum ein- jährigen Militärdienst sind 9; 9) remunerirte Shüler der Akademie der Künste 6, 10) von dem Hercn Rektor obne Zmmatrikulation zu- gelassen 18. Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist demnach 845. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt

Theil 2958,

Uichtamtliches.

Deutsches R ei ch.

Der am 20. Juni u Nan gerne Fe C) Q

rovinzial-Landtag hat, wie uns au nigSberg tels

grapbirt wird, feine Arbeit p tee tin ae Leute halb L Uhr en von Horn, geschlossen worden.

Auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs trat am 20. Juni d. J. der zum 18, Male berufene Pro- vinzial-Landtag der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausiß im Ständehause zu Bcr- lin zusammen , nachdem unmittelbar vorher die Mitglieder desselben dem Gottesdienste im Dome beigewohnt hatten.

Der zum Königlichen Landtags - Kommissarius bestellte Ober-Präsident der Provinz Brandenburg, Wirkliche Geheime Rath von Jagow, eröffnete, in herkömmlicher Weise eingeholt, den Landtag unter der Mittheilung, daß der Staats-Minister a. D. Freiherr von Manteuffel zum A und der Graf zu Solms8-Baruth zu dessen Stellvertreter ernannt worden seien, und übergab das Allerhöchste Propositions- Dekret, sowie den Allerhöchsten Abschied für den zuleßt versammelt gewesenen Landtag. Nach Begrüßung des Königlichen Kommissarius und des Landtages durch den Landtags-Marschall gab dieser in einem dreimaligen Hoch auf

Se. Majestät den Kaiser und König den Gesinnungen dec

Versammlung einen mit begeisterter Zustimmung aufgenommec- nen Ausdruck. :

Sodann verließ der Königliche Kommissarius den Saal. Der Landtags-Marschall ernannte ein Mitglied zum Proto- kollführer und bildete aus je 12 Mitgliedern 4 Ausschüsse, auf welche er die eingegangenen Vorlagen, Anträge und Petitionen 7 Gd D und Berichterstattung an das Plenum ver-

eilte.

Der Landiag hat u. A. sich zu beschäftigen mit der Wahl von 3 Mitgliedern nebst Stellvertretern der nach der neuen Armengeseßgebung zu berufenden Deputation für das S elg in der Provinz Brandenburg, mit der

eststelung cines Tarifs der zu erstattenden Armen- pflegekosten, . mit den Entwürfen zu 2 Gesehen, betreffend die Auflösung des Lehn8verbandes in Ansehung der nah dem Lehnrecht der Kurmark, Altmark und Neumark, resp. nach dem Provinzialceht der Niederlaufiß zu beurtheilenden Lehne, mit der Ergänzung der neuen Baupolizei -Ordnung für die Städte?, mit einer neuen Baupolizei - Ordnung für das platte Land, mit dem anderweit aufgestellten Reglement für die Städte-Feuersozietät, mit der Erweiterung des ständischen Ver- sicherung8wesens, mit der Stiftung eines dauernden Verbandes

“begonnen.

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der öffentlihen Feuerversicherungs - Anstalten in Deutschland. In seiner 2. Plenar-BVersammlung am 22. Juni d. J. erledigte der Landtag einige Fragen über die geschäftliche Behandlung von Borlagen. Jnzwischen haben die Ausschüsse ihre Arbeiten

Der am 20. d. M. eröffnete 19. Provinzial-Land- tag des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen hat seine Verhandlungen beendigt und wurde am 27. von dem Königlichen Landtags-Kommissarius, Ober-Präsidenten Freiherrn v. Münchhausen, vorschriftsmäßig geschlossen.

Posen, 28. Juni. In der gestrigen dritten Plenar- sigung des Provinzial-Landtags®s wurden folgende Gegen- {tände behandelt: Wahlen in die Deputation für das Heimath- wesen, die Verwaltung des Provinzial - Straßenbaufonds pro 1868, 1870 bis 1. Mai 1871, der vom Minister des Jnnern aufgestellte Tarif zu Y. 30 des Bundes8gesehzes über den Unter- stüßungs - Wohnsiß- vom 6. Juni v. Js, welcher angenommen wurde, und, ein Antrag des Magistrats zu Posen, wegen Aufnahme städtischer Jrren in die erweiterte Jrrenanstalt zu Owinsf. Ferner wurde in Betreff der Errichtung einer Blinden-Erziehung§- und Unterricht8anfstalt in der Stadt Brom- berg beschlossen: a) mit der weiteren Ausführung der vorher- gegangenen Beschlüsse wegen Eröffnung der Anstalt in Brom- berg und demnächstigen Auflösung - der provisorischen Anstalt in Wollstein wird das dem Provinzial-Blindenwesen vorzu- seßende ständishe Organ beauftragt; Þþ) zur Einrichtung der Anstalt in Bromberg wird über die AnshlagS8summe von 28,000 Thlr. noch der Betrag von 2500 Thlr. bewilligt.

Endlich kamen Angelegenheiten zur Behandlung, betreffend die Feuer-Sozietät der Provinz Posen.

Breslau, 27. Juni. Jn der gestrigen dritten Plenacsfikung des Provinzial-Landtages wurde zunächst das Protokoll der 2. Plenarsitzung verlesen und genehmigt.

Der Landtags - Marschall machte sodann verschiedene ge- fchäftliche Mittheilungen , betreffend neue Eingänge , Eintritt neuer Mitglieder , Urlaub®Lgesuche 2c... Jn die Tagesordnung eintretend, wurde zuerst die Denkschrift des Ober-Präsidenten, betreffend die früher bei der hiesigen Regierungs - Instituten- Hauptkasse verwalteten , im Jahre 1870 in die ständische Ver- waltung übergegangenen Fonds verlesen. Die Versammlung beschloß einstimmig, dem Ober-Präsidenten ihren Dank für die Verwaltung dieser Fonds auszusprehen. Nach Erledigung einer Diätenfrage referirte der zweite Ausschuß über die Vorlage der Landesdeputation, betreffend die Uebertragong der Mitwirkung bei der Geschäftsführung der Rentenbank und die Vertheilung der Landlieferungen auf die Landes - Deputation, und wurde der Antrag, jene Mitwirkung, jedoch vorbehaltlih der nach Nr. §. 6 und 7 des Allerhöchsten Propositions-Dekrets vorzuneh- menden Wahlen von Abgeordneten der Provinzial-Vertretung, mit erheblicher Majorität angenommen. Schließlich wurde zum Vortrag mehrerer Petitipnen geschritten und die Subvention des Martha-Stifts (Herberge für Dienstmädchen), des Kranken- hauses Bethanien, der Herausgabe der Fortseßung der \{le- fischen Fürstentags-Verhandlungen mit einer später nah Maß- gabe der Mittel und anderweitiger Bewilligungen sestzuseßenden Summe beschlossen. _ : j

Hannover, 27. Juni. Jn der vierten Sißung des Provinzial-Landtages bildete den ersten Gegenstand der Tagesordnung ein Schreiben des Ober-Präsidenten , betressend die vom Provinzial - Landtage vorzunehmende Neuwabl der Bezirks-Kommission für die klassifizirte Einkommensteuer.

Fernerwurde behandelt ein Ober-Präsidialschreiben, betreffend den Entwurf eines Geseßes wegen Ausdehnung des Geseges vom 28. Januar 1848 über das Deichwesen auf die Provinzen Schle8wig-Holstein und Hannover.

Nach Abseßung eines Gegenstandes von der Tage8ordnung, wegen ungenügender Instruktion des Hauses, wurde die Redak- tions - Kommission gewählt , dann die Kommission wegen des Landarmenwesens8.

Cassel, 27. Juni. Dem Vorsißenden des Kommunal- Landtages ist vom Ober-Präfidenten ein Schreiben zugegangen, betreffend die Anlegung von Grundbüchern , ferner eines über die Einrichtung und Verwaltung des Landarmenwesens nebst dem Entwourf folgender Verordnung:

»Wir Wilhelm , von Gettes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen über die Einrichtung und Verwaltung des Landarmen- wesens in dem kfommunalständischen Verbande des Regierungsbezirks Caffel auf Grund des § 28 des Geseßes vom 8 März 1871, betreffend die Ausführung des Bundesgeseßes über den Unterstühßungswohnsif;

nhbôrung des Kommunal-Landtags8, was folgt: Ga As Die Verwaltung der Angelegenheiten des Landarmen-

verbandes des Regierungsbezirks Cassel wird vom 1. Juli 1871 ab dem Laim laden Verbande dieses Regierungsbezirks und dessen Organen (dem Kommunal - Landtage, dem ständishen Ver-

waltungsausshusse und dem Landesdireltor) nach Maßgabe des Re-

N vom 11. November 1868 (Geseßz-Samml. Seite 999) über-

F. 2. Jn wieweit der ständische Verwaltungsaus\{uß die Ver- waltung selbständig zu führen oder die Beschlußfassun Ln Kom- munal-Landtages zu erwixken hat, wird ebenso, wie die Abgrenzung der Befugnisse des Landesdirektors gegenüber denen des Verwaltungs- Auêschusses im Einzelnen, durch ein besonderes von dem Kommunal- Landtage mit Genehmigung des Ministers des Jnnern zu erlassendes Reglement bestimmt. Durch ein in gleicher Weise zu erlassendes Reglement wird auch die innere Einrichtung und Verwaltung der zu errichtenden Landarmen- und Arbeitsanstalt geregelt.

§ 3, Die ständischen Landarmenbehörden sind befügt, in Ange- legenheiten ihres Geschäftsfreises die Kreis- und die Ortêsbehörden T

requiriren.

§. 4. Der ständische Verwaltungsaus\Huß hat alljährlich na dem Rechnungsabschlusse die Ergebnisse der S R ees R ev en die Landarmenpslege und das Korrigendenwesen durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Urkundl:ch 2c.

Außerdem is dem Landtage der Entwurf eines Reglements zugegangen, betreffend die Verwaltung des Landarmen- und Korrigendenwesens in dem Landarmenverbande des Regierungs- bezirks Cassel. :

28. Juni. Jn der fünften öffentlihen Sigung des Kommunal-Landtages bildete die Berathung des Berichts, den der VerwaltungLausshuß erstattet hat über den Gebrauch, welchen er von den Seitens des Kommunal-Land- tags zur Unterftüßung des Landwegebaues für die Jahre 1869 und 1870 zur Verfügung gestellten Mitteln gemachr. hat, den ersten Gegenstand der Tagesordnung. Sodann wurde die in Folge einer Ablehnung nöthig gewordenen Neuwahl eines Mitgliedes der Grundsteuer-Regulirungs-Kommission vorge- nommen.

_ Danzig, 28. Juni. (Wesipr. Ztg.) Zur Unterstüßung beim Bugjsiren des von Swinemünde nach Kiel Überzuführen- den eisernen Shwimmdos ist noch das Kanonenboot »Cyclop« designirt worden. Das Kanonenboot »Delphin« liegt in Kiel zum Abgang nach der Mittelmeer-Station bereit.

Breslau, 29, Juni. (W. T. B.) Nach einer Mitthei- lung der » Bre8lauer Zeitung « ‘haben mehrtägige Arbeiter- unruben auf dem fiskalischen Steinkohlenbergwerk » Königs- grube« in Königshütte am 28, d. solche Ausdehnung genommen, daß die Ordnung durch Militär hergestellt werden mußte. Königs8hütte mußte wegen Kohlenmangel den Walzwerkbetricb einstellen. Der Ober-Präsident ist in Königshütte eingetroffen. Geßtern Nachmittag wurde der Belagerung8zusiand proklamirt.

Kiel, 28. Juni. (K. Corr.) S. M. Dampfkanonenboot »Cyclop« ist heute Morgen gegen 4 Uhr nach Swinemünde in See gegangen.

Ems, 28. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz Alexander von Preußen ist heute Vormittag, Se, König- liche Hoheit dec Erbgroßherzog von Mecklenburg vorgestern Nachmittag hier eingetroffen. Se. Majestät der Kaiser und König werden am Sonnabend Abend hier erwartet.

Bayern. München, 27. Juni, Der Graf von Flan- dern , Bruder des Königs der Belgier , ist gestern mit seiner Familie hier eingetroffen und nah kurzem Aufenthalt nach Wien weitergereist.

—— Zufo ge Reskripts des Königlichen Kriegs-Ministeriums hat mit dem Einrücken der Truppen in die Friedens8garnisonen, beziehungsweise mit der Beendigung der offiziellen Empsang8- feierlichkeiten , die Abrüstung “aller zurücgekehrten Stäbe und Feldtruppen zu beginnen. Die Abrüstung der Truppen-Abthei- lungen hat zunächst mit Entlassung der Reservisten aus der Prásenz zu beginnen. Der Stand der aktiven Armee is im Allgemeinen durch Beurlaubungen auf einen Präsentstand von 45 Mann für jede Infanterie-, Jäger- und Sanitäts-, und von 33 Mann für jede Genie-Compagnie zu schen. Durch bemesse- nen Urlaubswecsel ist sämmtlichen Unteroffizieren und Mann- schaften , au jenen des jüngsten Jahrganges, innerhalb des normirten Präsentstandes die Möglichkeit eines Urlaubs in die Heimath zu geben. Für das laufende Jahr find weder Herbst- Waffenübungen noch sonstige größere Uebungen , auch keinerlei Landwehr-Uebungen beabsichtigt, dagegen haben die Schießübun-

en mit den neuen Gewehren und im Spätherbst die normalen Rekrutenabungen stattzufinden. i

Württemberg. Stuttgart, 28. Juni. Der »St.-Anz. f, W.e veröffentlicht eine Königliche Verordnung, »betreffend die Stiftung einer Ordens- Audzeihnung für Verdienste im Gebiete freiwillig helfender Liebe.« Die einleitenden Worte

des Dekrets lauten: L

»Wir Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg, thun kund und fügen hiemit zu wissen : N

Von der Absicht geleitet, die Handlungen freiwilliger und auf- opfernder Nächstenliebe, in welchen seit dem Ausbruch des nunmehr glorreih beendigten Krieges Männer und Frauen in allen Klassen