1933 / 4 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Jan 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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Neich8- und Staat3anzeiger Nr. 4 vom 5. Jonuar 1933. S. 2.

SRG entsprechen, sind die Gebühren wie für diese zu ent- richten " für alle übrigen Geräte . « « « « « « « « + « 2,70 RM Für eine vorgeschriebene Glasuntersuchung bei Meßwerkzeugen der Gruppen A und B nach der sogenannten Jnformationsmethode . . 5,— RM nach der Standardmethode oder nach der Methode von Fischer und Tepohl. . . « ee. OOO ò, § 2 Ziffer XT erhält folgende Fassung: XI, Medizinische Spritzen. Für Sprißen “jeder Größe . . « * o oo 0 0,50 NM Für eine vorgeschriebene Glasuntersuhung nach der sogenannten Jnformationsmethode «. d,— y nach der Standardmethode oder nach der Methode von Fischer und Tepohl „.. 10— y 6, §2 Ziffer XIT erhält folgende Fassung: ij E XTT1, Wassermesser. Wassermesser mit einer angegebenen Durchlaßfsähigkeit von 10 Kubikmeter und weniger . ».. » + « «- 2,— RM mehr als 10 Kubikmeter für jede volle ovdex an- gefangene Stufe von 10 Kubikmeter mehx . 0,50 Erfolgt die Eichung oder Prüfung ohne Stempelung an dex Amtsstelle, so wird, wenn weniger als 5 Stück gleihex Art und Größe zur Eichung vorgelegt werden, für Arbeitshilfe und ver- wendetes Material zu der Gebührensumme ein Zuschlag er- Hoben vow. e ev ¿cha 200: RM

Artikel II. 8 3 wird gestrichen. Artikel IV. Diese Verordnung tritt am 1. April 1933 in Kraft. Berlin, den 22, Dezember 1932, Dex Reichswirtschaftsminister. Warmbold.

Erste Veroxd.nung Über Aenderung der Verkehrsfehlergrenzen von Meßgeräten. Vom 22. Dezember 1932. (Veröffentliht im RGBl, 1933 Teil 7 S. 3.)

Auf Grund des § 13 Abs. 2 der Maß- und Gewichts- ordnung vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird hiermit nach Zustimmung des Reichsrats verordnet:

„Die Verordnung über die Verkehrsfehlergrenzen der Meß- geräte vom 18. Dezember 1911 in der Fassung dex Bekannt- machung vom 3. Mai 1930 (Reichsgeseubl. IS. 158) wird wie folgt geändert: 5

1. a) Jn Ziffer T Buchstabe A Ziffer 1 toerden die Worte?

„vet Bandmaßen von“ erseßt durh: „bei Bandmaßen

aus Metall von“,

Zisfer T Buchstabe A Ziffer 1 erhält am Schluß fol-

genden Zusaßt:

bei Bondmaßen aus Papier zum einmaligen Einlegen

in Stoffballen und zum einmaligen Einkegen in

Kabel fur jedes Meter , , , 2 Millimeter.

2. a) Jn Ziffer T Buchstabe A Ziffer 2 werden die Wortet „vet Maßen jeder Größe“ erset durch: „bei Maßen jeder Große, außer bei Bandmaßen aus Papier zum einmaligen Einlegen in Stoffballen und zum ein- maligen Einlegen in Kabel“,

b) Ziffer T Buchstabe A Ziffer 2 erhält am Schluß fol-

genden Zusatz: bei Bandmaßen aus Papier zum einmaligen Einlegen in Stoffballen und zum einmaligen Einlegen in Kabel für den Unterschied der Längen benachbarter Dezimeter und Vagel Deel es ES « 2 Millimeter

3. Hinter Ziffer T Buchstabe B Ziffer IT wird eingefügt:

[IT. Fahrstreckenmesser an Kraftfahrzeugen.

Die Fehlergrenzen betragen:

[AV JeDe Qemelene Sate » » ee cae 4 26

ihres Sollwertes.

4. Ziffer VI Buchstabe B Ziffer T erhält folgende Fassung:

I. Präzisionswaagen. Die Fehlergrenzen betragen: i bei Waagen für eine Höchstlast von 10 Gramm oder weniger « - « 2 Milligramm für jedes Gramm der Höchstlast,

10 bis 20 Gramm « «4 « « 20 Milligramm,

20 100 » «ooo 1 Milligramm für jedes

A Gramm der Höchstlast, 100 bis 200 Gramm . « , , 100 Milligramm,

200 Gramm bis 4 Kilogramm 0,5 Milligramm für jedes

| Gramm der Höchstlast,

» 4 bis 10 Kilogramm . . ,, 2 Gramm,

10 Kilogramm oder mehr « 200 Milligramm für jedes Kilograram der Höchst- last.

. 9, Ziffer VI Buchstabe B Ziffer IT Ziffer 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

a) (1) bei den selbsttätigen Balkenwaagen mit Nachstromregler im Durchschnitt aus 10 regelrecht zustande gekommenen Füllungen für Füllungsgewichte bis 5 Kilogramm abwärts . , « « 1,5 Gramm für jedes Kilo-

L gramm des Füllungs- / gewichts,

unter 5-bis 4 Kilogramm . « « , 7,5 Gramm,

A0 “. . . 6,75 Gramm,

OL n .. . . 6 Gramm,

2 Kilogranm bis 100 Gramm 83 Gramm für jedes Kilo-

gramm des Füllungs- : gewichts,

100 bis 20 Gramm . . , , 0,3 Gramm,

9 20 Gram © » +6 o oe 5 0,15 Gramm;

jedoh bei den Waagen für flein-

stückige Materialien sowie den

Waagen für Thomasmehl, Kohlen-

staub, Zement und ähnliche stau-

bende mineralische Stoffe « « . 2,25 Gramm für jedes Kilo- gramm des Füllungs-

| gewichts;

(2) Die Fehlergrenze für Füllungsgewichte unterhalb der Höchst- last ist nah dem jeweiligen Füllungsgewicht gemäß Abs, 1 zu berechnen.

(3) Die Fehlergrenze für die Hälfte der Höchstlast beträgt jedoch bei den Waagen für eine Höchstlast von 10 bis 5 Kilogramm abwärts 7,5 Gramm. Bei den kleineren Waagen gilt für diesen Fall die Fehler- grenze für die- Höchstlast. -

(4) Die Fehlergrenze für Füllungsgewichte unterhalb der Hälfte

D)

0

"

„der Höchsilast ist jedoch bei den Waagen für eine Höchstlast bis 5 Kilo-

gramm abwärts nicht kleiner als 6 Gramm. Bei den kleineren Waagen gilt für diesen Fall die für eine Waage von der Hälfte der Höchstlast vorgeschriebene GsPterarenge.

(5) Bei den Waagen mit Uebershußverwägung (Waagen für oßstückige Materialien usw.) im Durchschnitt aus 10 regelrecht zu- ande gekommenen Füllungen . „1,5 Gramm ür jedes Kilogramm des Füllungsgewichts.

6, Ziffer VI Buchstabe B Ziffer 11 Ziffer 3 Buchstabe a erhält

folgende Fassung:

3, a) (1) für die Einzelabweichungen vom Durchschnittsergebnis aus 10 Ermittlungen bei den Waagen mit Nachstromregler bei einem Füllungsgewicht i

bis 75 Kilogramm abivärts . « « 1,5 Grar1m für jedes Kilo-

gramm, unter 75 bis 50. Kilogramm . « 115 Gramm, 00. 26 i . . + 2,25 Gramm für jedes Kilo=- gramm, auf volle fünf Gramm nach oben ab-

gerundet,

20 7 20 L oo. 60 Gramm,

206 3 o e e 3 Gramm für jedes Kilo- gramm,

10.10 A oo. 45 Gramm,

LIE 4 i . » » 4,5 Gramm für jedes Kilo- gramm,

y 4 "N 3 y eo. 18 Gramm,

n 20 eo. 6 Gramm für jedes Kilo- gramm,

20 ñ e... 7,5 Gramm,

1 Kilogramm bis 100 Gramm 7,5 Gramm für jedes Kilo-

gramm, y 100 bis 20 Gramm . « « + 0,8 Gramm, y 20 Gramm . . . « « « « « 0,4 Gramm; jedoch bei den Waagen für kleinstückdige Materialien sowie bei den Waagen für Thomasmehl, Kohlenstaub, Zement und ähnliche stau- bende mineralische Stoffe bei einem Füllungsgewicht y

bis 250 Kilogramm aufwärts . 6 Gramm für jedes Kilo-

gramm,

über 250 Kilogramm « - « - «je 1,5 Gramm mehr für jedes

weitere Kilogramm;

__ (2) Die größte zulässige Abweichung vom Durchschnittsergebnis M Füllungsgewichte unterhalb der Höchstlast ist nah dem jeweiligen

üllungsgewicht gemäß Abjs. 1 zu berechnen.

__ (3) Die größte zulässige Abweichung vom Durchschnittsergebnis für die Hälfte der Höchstlast beträgt jedoh bei den Waagen für eine Höchstlast von 10 bis 5 Kilogramm abwärts 22,5 Gramm. Bei den fleineren Waagen gilt für diesen Fall die für die Höchstlast zugelassene Abweichung.

(4) Die größte zulässige Abweichung vom Durchschnittsergebnis für Füllungsgewichte unterhalb der Hälfte der Höchstlast ist jedoch bei den Waagen für eine Höchstlast bis 5 Kilogramm abwärts nicht kleiner als 15 Gramm. Bei den kleineren Waagen gilt für diesen Fall die für eine Waage von der Hälste der Höchstlast zugelassene Abweichung.

(5) Bei den Waagen mit Ueberschußverwägung (Waagen für großstückige Materialien usw.) für die Abweichungen der einzelnen Angaben der Zählwerke von dem wirklichen Gewicht der Füllungen

bei eincm Füllungsgewiht - :

bis 250 Kilogramm aufwärts 6 Gramm für jedes Kilo-

gramm,

über 250 Kilogramm 5 s « «o « je 1,5 Gramm mehr für jedes

weitere Kilogrammz Berlin, den 22, Dezember 1932. iF Der Reichswirtschaftsminister. E Warmbold.

Verordnung über die Befreiung einzelner Arten von Meßgeräten von der Verpflichtung gur : Nacheichung. Vom 20. Dezember 1932. (Veröffentliht im RGBl. 1933 Teil I S, 4.) Auf Grund des § 12 Abs. 1 der Maß- und Gewichts- ordnung vom 30. Mai 1908 (RGBL. S. 349) wird hiermit nah Zustimmung des Reichsrats verordnet:

Î 1 Lisser IT der Bekanntmachung, betreffend die Befreiung einzelner Arten von Meßgeräten von der Verpflichtung zur Neu- EP oder Nacheihung vom 18. Dezember 1911 (RGBl. S. 1064) erhält folgende Fassung: g IT. von dex Verpflichtung zur Nacheichung: 1, gana aus Glas hergestellte Meßgeräte; 2, Ee aus Papier zum einmaligen Einlegen in Stoffballen und zum einmaligen Einlegen in Kabel, Berlin, den 20, Dezember 1932, Dex Reichswirtschaftsminister,

Warmbold.

R BL

Verordnung über die Eihpflicht der zur Längenmessung und der zur Flächenmessung dienenden Meßwerkzeuge und Meßmaschinen. Vom 22. Dezembex 19832. (Veröffentliht im RGBl. 1933 Teil I S. 4.)

Auf Grund des § 12 Abs. 1 der Maß- und Gewichts- ordnung vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird hiermit nach Zustimmung des Reichsrats verordnet:

8 1.

Die Verpflichtung zur Neueihung und Nacheihung im Sinne dex pA 6 n 11 der Maß- und Gewichtsordnung wird aus- gedehnt auf:

1. die zur Längenmessung dienenden Meßwerkzeuge und Meßmaschinen;

2. die zur Flächenmessung dienenden Meßwerkzeuge und Meßmaschinen. 2

Hinsichtlih der Nacheihung finden die für die Längenmaße erlassenen Vorschriften im § 11 der Maß- und Gewichtsordnung Anwendung. g3

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1935 außer Kraft. Berlin, den 22, Dezember 1932. Der Reichswirtschaftsminister. Warmbold.

Verovrvdnung über Uebergangshbestimmungen für die Eihung von Meßwerkzeugen und Meß- maschinen für Längenmessung. Vom 20. Dezember 1932. (Veröffentliht im RGBl. 1933 Teil 1.S, 4.)

Auf Grund des § 19 der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird hiermit verordnet;

eE ertgeuge und E für Längenmessung (Draht- meßmaschinen, Stoffmeßmaschinen), die den Vorschcifsten dex Eich- ordnung vom 8. November 1911 in der Fassung der Bekannt- machung vom 21. Februar 1930 (RGBl. I S. 93) in bezug auf die in den §8 24 a bis e (zulässige Meßgeräte, Material, Gestalt und Einrichtung, Bezeichnung, Fehlergrenzen) gestellten Anforde- rungen nicht entsprechen, werden bis auf weiteres zu'c Eichung unter den nachsteyenden Bedingungen angenommen:

8 1.

ii Zulässige Meßgeräte.

Zulässig sind Meßmaschinen, bei denen das Meßgut überx eine Meßtwalze oder über ein Meßrad hingeführt und durch Abrollen gemessen wird. :

8 2.

N è; Material.

Zulässig sind nux Meßeinrihtungen aus Metall. Bei Stoff ena Gen darf die Meßwalze, wenn ihr Sollumfang insgesamt 1 Se PEE0t, zur E dam Schlüpfung 3 Nr. 1) mit einem Ueberzug aus dauerhaftem Tuch oder Filz von höchstens 3 Millimeter Dieke versehen sein. 5 O

8&3. Gestalt und Einrichtung,

1, Die Ausführung muß Gewähr dafüx bieten, daß die Meß- walze Meßrad um den Betvag der ducchgeführten Länge des Meus ohne Schiüpfung sihec uittgenomamnen wird.

, Der Betriebswiderstand dex Meßmaschine darf niht so groß sein, San das Meßgut in unzulässigem Maße gedehnt wird.

2. Die Angeigevorrichtung muß mit einer Nullstellvorrichtung vecsehen sein. i

3. Die Anzeigevorrihtung muß bei Stoffmeßmaschinen min- destens ganze Dezimeter, bei Drahtmeßmaschinen mindestens ganze Meter angeben.

4. Abweichungen von den Vorschriften in Nr. 2 und 3 sind zulässig, wenn sie von der A TLS Reichsanstalt, bteilung T für Maß und Gewicht, genehmigt worden sind.

8 4, Bezeichnung.

1, Auf oder an den Skalen oder an den Zählvorrichtungen muß der Einheitswect der Skalenteile angegeben jein, und zwar mit dem ausgeshriebenen Wort Meter, Dezimeter oder Zenti- metex oder den Abkürzungen m, dm oder ecm.

2. Stoffmeßmaschinen, bei denen das Meßgut von einer Druck- walze an die Meßwalze gedrückt wird, müssen mit der Aufschrift Sta sein: „Nicht zulässig für samt-, plüsh- und veloursartige

offe“‘. ;

Drahtmeßmaschinen, bei denen das Meßgut niht tangential,

« sondern teilweise oder ganz um das Meßrad herumgeführt wird,

müssen mit der Aufschrist versehen sein: „Nur zulässig für Drähte und Litzen bis zu einer Gesamtdicke von 2 mm“. j

3, Die in Nr. 2 gefordecten Angaben sind auf einem Schilde anzugeben, dessew Verbindung mit dem Gerät durch Stempelung gu sichern ist (Eichordnung § 9).

SO Fehlergrenzen. Der Umfang des Meßrades oder der Meßwalze darf um niht mehr als ein Zweihundertstel vom Sollwect abbweichen. Die Angabe des Zählwerks ‘darf um niht mehr als Zwei- hundertstel von der mit geeihtem Bandmaß ermittelten Länge des durchgeführten Meßgutes abweichen.

8 6. Stempelunag.

1. Die Stempelung der Drahtmeßmaschinen und der Stoffs meßmaschinen erfolgt auf dem Schilde. Als zusäbßlihes Kenn- zeihen wird dem Stempelzeichen beigefügt: „PTR I 2837/32“.

Außerdem ist die Vecbindung des Meßrades oder der Meß- tvalze mit dem Zählwerk zu sichern. 2 i

2. Das Jahreszeichen wird dem in Nr. 1 vorgeschriebenen Stempelzeichen beigefügt.

Berlin-Charlottenburg, den 20. Dezember 1932,

Physikalisch-Technische Reichsanstalt, Abteilung T für Maß und Gewicht.

Dr. Kösters.

Verordnung über Uebergangsbestimmungen für die Eichung von Meßwerkzeugen und Meß- maschinen für Flächenmessung. . Vom 90. Dezember 1932. (Veröffentliht im RGBl. 1933 Teil I S. 5.) Auf Grund des § 19 der Maß- und Gewichtsordnung

vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird hiermit verordnet:

Meßwerkzeuge und Meßmaschinen für Flächenmessung, die den Vorschriften der Eichordnung vom 8. November 1911 in dec Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1930 (RGBl. L

. 93) in bezug auf die in den 88 25 bis 28 (zulässige Meßgeräte, Material, Gestalt und Einrichtung, Bezeichnung) gestellten An- orderungen niht entsprechen, werden bis auf weiteres zur

ihung unter den nachstehenden Bedingungen angenommen:

8 1. Zulässige Meßgeräte.

1. Bulässig sind Einrichtungen, bei denen die auszumessende Fläche durch Üeberfahren mit eßelementen ganz oder in Ab- schnitten bestimmt und das Meßergebnis auf eine Anzeigevor- rihtung übertragen wird, die den Ge OR der Fläche angibt.

2. Der Meßbereich, d. h. der Unterschied zwischen der größten und der kleinsten Fläche, zu deren Ausmessung das Meßgerät bestimmt ist, soll Ds mindestens bis zum sünften Teil der

rößten Fläche erstrecken. Es muß Vorsorge getroffen werden, Flächen, die kleiner sind, als der unteren Grenze des Meß- bereichs entspricht, niht ausgemessen werden können.

3. Die Meßmaschinen follen den Flächeninhalt unabhängig von der Dicke des jeweiligen Meßgutes angeben. Meßmaschinen, die dieser allgemeinen Anforderung niht genügen, sind nur zu- lässig, wenn der O hinsichtlich der Dicke des Meßgutes angegeben ist 4 Ne. 3). /

8 2. Material. Zulässig ist nux Metall. 83.

Gestalt und Einrichtung.

1. Die Ausführung muß Gewähr bieten für längere Brauch- barkeit dex Achsenlager und für Unveränderlichkeit ihrer wesent- lichen Teile, im besonderen des Melee der Rädex sowie der Länge der Uebertragungshebel und der Uebertragungsbänder.

2. Die Teilung muß gleichmäßig verlaufen. Sie soll nas Quadratmeter, Quadratdezimeter, Quadratzentimeter oder na der Hälfte, dem fünften oder zehnten Teil dieser Maßgrößen fort- schreiten. Außerdem darf eine auf dem englishen Quadratfuß beruhende Teilung als Nebenteilung angebracht sein unter dem Vorbehalt einer späteren geseßlihen Zu asun der Anwendung einer solhen Nebenteilung im eihpflihtigen Verkehr.

8 4. ; Bezeichnung.

1. Die Teilung nach metrischem System muß nah Quadratmeter, Quadratdezimeter oder Quadratzentimeter be- ge sein, und zwar mit dem ausgeschriebenen Wort oder den

bkürzungen qm oder m2, qdm oder dm?, gem oder em.

Der Teilung nach englishem Quadratfuß muß die Bezeich- nung „English-Quadratfuß“ und die Bezeichnung „1 engl. Quadratfuß = 9,29 qdm“ beigefügt sein.

Und sonstigen Aen, die auf Fei

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 4 vom 5, Januar 1933. S. 3.'

2. Die Angabe des Meßbereichs soll die Form haben „Meß- bereih von... ..….. E cs 2 a :

Für die Bezeichnung der Einheit sind die in Nr. 1 angegebenen Vita rgnten zulässig. i

3. Meßmaschinen, bei denen das Maßergebnis von der Dicke des Meßguts abhängig ist, müssen mit der Aufschrift versehen sein: „Nur zulässig sür Dickeun von ,.....bi38....., mm“,

85, Fehlergrenzen. Die Fehlergrenzen betragen für jede Fläche innerhalb des Meh bereiss ein Fünfzigstel ihrer Gr o

8 6. Stempelung.

1, Die Stempelung erfolgt auf der Anzeigevorrihtung, er- forderlichenfalls auf einem Schilde. Als zusäblihes Kennzeichen wird dem Stempelzeichen beigefügt: „PTR I 2837/32“. :

2. Ferner sind alle Stempelungen auszuführen, die zur Siche- rung der dauernd richtigen Wixkungsweise der Meßgeräte und zur Verhinderung unzulässiger Eingriffe erfordexrlih sind.

3, Das Jahreszeichen wird dem in Nx. 1 vorgeschriebenen

Stempelzeichen beigesügt. Berlin-Charlottenburg, den 20. Dezember 1932. Physikalish-Technische Reichsaustalt Abteilung 1 für Maß und Gewicht. Dr. Kösters.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß §1 der

Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aen de-

rung der Wertberehnung von pana eN ingo

(Goldmark) lauten (RGBl I S. 569),

Der Londoner Goldpreis beträgt am 5. Januar 1933 für eine Unze Feingold . « « « « « « . = 123 sh 1} d in deutshe Währung nah dem Berliner Mittel» kurs für ein englishes Pfund vom 5. Ja- nuar 1933 mit NM 14,07 umgerechnet = NM 86,6184, für ein Gramm Feingold demnach. » « « = pence 47,5027, in deutsche Währung umgerechnet « « « . = RM 2,78485,

Berlin, den 5. Januar 1933.

Statistishe Abteilung der Reichsbank. Dre. Döuving.

Liste der Schund- und Shmußschriften. (Gesez vom 18. Dezember 1926.)

Fst-EGinnahme Zahressoll oder Jst-Ausgabe ELS GEA S S |sammen S2 8 E À E 3, Sonstige Einnahmen : a) Justiz « „| 218,3 14,6 87,3 13,9 | 101,2 b) Wissen\chatt, Kunst und Volfksbildung . 27,9 3,9 9,3 2,1 11,4

0) Uebrige Landesover- waltung « « - » 438,8 Einnahmen insgesamt| 2114,99 | 296,3

(abzüglih der Steuerüber- E EE usw. und der Zuschüsse an Betriebe) A

398,8 98,9 | 497,7 1061 9 | 210,7 | 1272 6

S

IL. Ausgaben. 1. Verwaltung des In-

UO 380,1 19,4 } 193,4 27,6 | 221,0 2, Justizverwaltung?) 337,4 6,7 | 1545 | 23,5 | 178,0 3. Wissen|hatt, Kunst

und Volksbildung . | 632,9 26,7 | 293,3 | 47,8 | 341,1 4. Volkswohlfahrts-

verwaltung?) . „, 97,3 21,2 F 45,7 7,6 | 53,3 5. Wohnungswesen . . 81,2 36,6 19,2 9 | 21,1

6. Schuldendienst. . „| 92,9 04| 352| | 35,2 7. M e j

nisse uhegehbälter

usw.) : «4 «R 1964 0,1 | 105,1 14,7 | 119,8 8. Sonstige Ausgaben . | 192.0 40,5 | 363,8. | 65,7 | 429,5

Aúsgaben insgesamt | 2010,2 | 151,6 [12102 | 188,8 | 1399,0 Mithin: Mehrausgabe 148,3 —_ 126,4 : Mehreinnahme 21,9

B. Einnahmen und Ausgabern auf Grund von Anleihegesegzen.

Zur Deckung des Fehlbetrags am Schluß des Rechnungsjahres 1931

sind erforderlih 147,1.

JIst-Einnahme oder Ist-Ausgabe

im im April/Oktbr.| November | ¿zusammen

Ltd. | Akten- Ent- Bezeichnung der :

Nr. | zeihen| \{heidung é Schrift Verleger 186 | Psch. P.-St. e Das geheime Laster“ | Sexualkundlicher 415 | Berlin vom von Verlag

13. 12. 1932 | Dr. Felix Sernau Dr. Behrens

Leipzig, den 4. Januar 1933. Der Leiter der Oberprüfstelle. Dr. Arndt.

A Preufßen.

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Auf Grund des § 8 der Verordnung des Reichspräsi- denten über die Zinserleichterung für den landwirtschaftlichen Realkredit vom 27. September 1932 RGBl. I. S. 480 und des Artikels 8 der dazu erlassenen Durhführungs- und Ergänzungsverordnung vom 24. November 1932 RGB. I S. 534 erkläre ih als Aufsichtsbehörde, daß nah meinen Feststellungen die Landesbank dex Provinz Schleswig-Holstein in Kiel in der Lage ist, die vou ihr auf Grund von Hypotheken und Grundschulden aus- gegebenen Schuldverschreibungen in bisheriger Höhe twoeiter zu verzinsen.

Berlin, den 4. Fanuar 1938.

Der Minister für Wirtschaft und Arbeit. Der Kommissar des Reichs: JF. V.: Schulze.

Nichtamtliches.

Preußen. Monatsausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes

Preußen im Monat Man ru ss des Nechnungs3jahres

(Beträge in Millionen RM.) A. OrdentliheEinnahmen und Ausgaben?,

1. Zu Beginn des Rechnungsjahres 1932 waren die zur Deckung restlicher Veri pflihtungen aus dem Rechnungs- jahr 1931 zurüdckgestelten Restbestände verjügbar. . 267,1

2. Zur Deekung der Fehlbeträge am Schlusse des Rechnungs- jahrs 1931 sind erforderlih (121,3 +147,1=). .. 268,4

mithin Vor\chuß 1,3 qua aku m] JIst.Einnahme Jahresfoll oder Ist-Ausgabe == 8 8 82 ky = ESSI Q S| qu 3 Z-= = S ( AS R 2 sammen 24 BB E : I. Cinnahmen. - 1. Steuern . | 2492,7 | 244,2 | 972,9 157,1 |1130,0

Davon ab:

ÜVeberweisungen an Gemeinden (Ge- | meindeverbände)usw | 1086,3 76,4 | 418,8 | 60,9 | 479,7

verbleiben . „| 1406,4 | 167,8 | 541 96,2 | 650,3 2. raices der Ve- Y

riebe G0 E 6.006 34,2 21,8 12,4 0,4 12,0 Davon ab: Zu)|chüsse an Betriebe 10,7 vas ibs vine verbleiben « 23,5 | 21,8 12,4 | 0,4 | 12,0

I, Einnahmen ... o _— (darunter: Anleihen)

i: IL. A usgaben. Sonstige Ausgaben der Hoheits-

verwaltungen. . o o o. _— 25,0 25,0

Mithin: Mehrausgabe « . « « - _— 25,0 25,0

Mehreinnahme . « « - _— _ _— Abschluß.

A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben: Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1931... 1,3 Mehrausgaben aus den Monaten April 1932/

Novembar 1932. = a a a ao 6e oe) « 126,4 E = 127,7

B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen: Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1931 . , « « 147,1 Mehrauëgaben aus den Monaten April 1932/ N Wember 19a a aa a o Go e == 172,1

Mithin Vorschuß CvLac). SOOO

Stand der \{Gwebenden Schulden Ende November 1932:

Schaßanweisungen. « « - ee «oo e 399,8

1) Hier sind die planmäßigen und die außerplanmäßigen Ein- nahmen und Ausgaben berücksichtigt.

S9 Aus\ch1. Ver)orgungsgebührnisse \. IL, 7 —.

8) Aus)}chl. Wohnungswe)]en |. IL, 5 —.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Aeltestenrat des Reichstages beschloß am Mittwoch, den 4. Januar, daß die nächste Sihungdes EO amDienstag, den 24.Fa- nuar, stattfinden soll. Die Tagesordnung für diese Sitzung soll in einer neuen Beratung des Aeltestenrats am 20, Januar fest- geseßt werden. : LEA

Jm Aeltestenrat hatten die Kommunisten die Einberufung des Reichstages shon für den 9. Januar zur Beratung der vom Haushaltsausschuß aht Beschlüsse verlangt. Die Sozialdemo- kraten waren aleidfa s pe ein rashes Zusammentreten des Reichstages eingetreten und hatiten als Termin den 10. 7Fanuar vorgeschlagen. Dem wurde jedoch entgegengehalten, daß man den Reichstagsausschüssen noh Zeit zur Fortjezung ihrer Arbeiten lassen möchte und das Plenum erst für einen CS Termin einberufen möchte. Schließlich shlug Abg. Bell (Zentr.) den 24. Januar vor. Sein Antrag wurde bei Stimmenthaltung der Nationalsozialisten angenommen. Der Vertreter der national- sozialistishen Fraktion hatte Bente den Termin für die nächste Sizung dex Entscheidung des Präsidenten Göring zu überlassen; er hatte sich darauf berufen, daß der Präsident vom Plenum be- reits ermächtigt worden sei, die nähste Sitzung mit Zustimmung des Aeltestenrats esu te: Dieser Vorschlag dex National= Fes hatte jedo iderspruhch aig iden bei den Abg.

0 be (Soz.) und Lei ht (Bayer. Vp.) gesunden.

In der neuen Aeltestenratssigung am Freitag, den 20. Fa- nuar, werden die Kommunisten voraussichtlich wieder die Be- ratung der vom Haushaltsausshuß vorbereiteten Gegenstände verlangen. Ferner wurde in der heutigen Aeltestenratssizung be- reits angeregt, in der notan Plenarsißung einige internationale Abkommen über die sozia a Ln Sicherung der Rentner im Auslande, namentlich în der Tschechoslowakei, in Polen und Frankreich, ots erledigen. Die Entwürfe dieser Abkommen liegen Til dem Reichstag noh nicht vor, sie werden ihm aber voraus- ihtlih in der ea Woche zugehen. Aus diesem Grunde wurde auh die Festsezung der Tagesordnung für die nähste Reichstags una, noch bis zum 20. Januar verschoben. Auch sonst hat dec Reichstag allerdings ziemlich umfangreihes Be- ratungsmaterial. Eine große Anzahl internationaler Abkommen liegen ihm bereits zur ersten Beratung vor, darunter das Ahb- fommen zur Vereinheitlichung des S eckrechts und ferner der Entwurf eines Wech EES LN

Ferner ist damit zu rehuen, daß auh eine Regierungs -

erklärung shon auf die Tagesordnung der nächsten Reichs-

tagssißung gestellt wird. Der Abg. Dx. Fabrigius (Nat. Soz.) daß seine Fraktion in dex ten iß- en der Abg.

kündigte namlich {hon an Reichstagssizung eine Entscheidung über die vorliegenden trauensantrage verlangen werde. Durch Rüfra

Löbe (Soz.) und Leicht (Bayer. Vp.) wurde flargestellt, da die Nationalsozialisten u niht etwa 0

erklärung verhindern wollten, C ißtrauensantra erklärung oder an eine politi

Auf eine Anfrage, wie sih die Reichsregierung zu der Frage des Zusammentritts des Reich8tages stelle, erklärte Staatssekcetär Planek von der Reichskanzlei, die Reichsregierung sei bereit, vor dem Reichstag zu ersheinen und Erklärungen über ihr Pro- fg abzugeben; sie lege dann allerdings auch Wert darauf, im Anschluß daran eine Klärung der politishen L

über ihren

dh

eine

(V. D. Z.)

Regierungs- ondern daß sie eine Abstimmung im Anschluß au die Regierungs- e Debatte wünschten.

age eintretéè,

Handel und Gewerbe.

Berlin, den 5. Januar 1933.

Ju Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldforten und Vauknoten.

Telegraphische Auszahlung.

À I 7 5. Sanuar 4. Januar Geld Brie} Geld Brief

Buenos-Aires . | 1 Pap.-Pes. 0,8588 0,862 0,858 0,862 Canada . ... | 1 kanad. § 3,726 83,734 3,026 3,734 Istanbul. . . „| 1 türk. Pfund | 2,008 2,012 2,008 2,012 Japan “e 1% Uo 0,869 90,871 0,869 05871 Kairo «e... 1 ägypt. Pfd, 14,43 14,47 14,41 14 45 London. .. «.|1L 1405 14,09 14,03 14,07 New York... |18 4,209 4,217 | 4,209 4,217 Nio de Janeiro | 1 Milreis 0,259 . 0,261 0,269 0,27L Uruguay. . . .|1 Goldpeso 1,648 1,652 1,648 1,652 Amsterdam-

Iotterdam . | 100 Gulden | 169,43 169,77 169,23 169,57 Athen .… ck» 100 Drachm. 2,198 92,202 2198 2202 Brüssel u. Ant-

werpen . « | 100 Belga 598,34 598,46 58,27 58,39 Bucarest. . . « | 100 Lei 2,488 2,492 2,488 2,492 Budapest . « «| 100 Pengs Danzig. . « « « | 100 Gulden 81,72 81,88 81,67 81,83 Helsingfors . _. | 100 Fmfk. 6.184 6,196 6,174 6,186 Stalien . . . . [100 Vre 2155. 21,59 AD 2 59 Jugoslawien. . | 100 Dinar 5,064 59,576 5,574 5,586 Kaunas, Korono | 100 Litas 41,88 41,96 41,88 41,96 Kopenhagen . . | 100 Kr. T8 72,92 72,68 T2,82 Lifsabon und

Oporto .. | 100 Escudos | 12,76 12,78 12,76 12,78 Oslo . .… e «| 100 Kr. (2,38 #1252 72,289 12.49

aris . „| 100 Frs. 1644 16,48 1642 16,46

Vag + - + 4 «el LOO NE 12,460 12,485 12,465 12,485

eykiavik

(Iéland) « « | 100 isl. Kr. 63,44 63,56 63,44 63,56 Sais 100 Latts 79,72 79,88 79,72 79,88 Schweiz « « « « | 100 Frs. 81,04 81,20 80,94 81,10 Sofia . .. . . | 100 Lewa 3,057 3,063 3,057 3,063 Spanien . « «| 100 Peseten 34,42 34,48 34,39 3445 Stockholm und

Gothenburg . | 100 Kr. 76,42 76,58 76,37 76,53 Tallinn (Reval,

Estland). . | 100 estn. Kr. | 110,59 110,8L 110,59 110,8L Aten 100 Schilling | 51,95 52,05 51,99 52,05

Ausländische Gel

d\oxten und Banknoten.

Sovereigns

20 Fres.-Stüe | Gold-Dollaxs . | Amerikanische: | 1000—5 Doll. | 2 und 1 Doll. |

Argeutinische . Brasilianische . Canadische… Englische: große 1 u. daruuteéi Türkische... Belgische. .. Bulgarische Dänische. Danziger. « « « Cstniiche . innishe. . ranzösfifche « . olländifhe . . talienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische . Lttländische . . Litauilhe ... Norwegische . . Oesterreich.: gr.

100S(. u. dar.

Numänische: 1000 Lei und neue 500 Li unter 500 Lei

Schwedische

Schweizer: gr. 100Frs. u. dar.

Spanische *). .

Tschecho - flow. 5000 1.1000 KR. 500 Kr. u. dar.

UngarisWe

C | Notiz

für 1 Stüdck

1

1

1 Pap.-Peso 1 Milreis

1 kanad. § 1 ¡ l 1

türk. Pfund

00 Belga 100 Lewa 100 Kr. 100 Gulden 100 estn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs. 100 Gulden. 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Lats 100 Litas 100 Kr. 100 Scilling 100Scilling

100 Lei 100 Lei 100 Kr. 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

100 100 Ke 100 Pengòö

9. Januar Geld Brie} 20,388 920,46 16,16 16,22

4,185 4,205 4,20 4,22 4,20 4,22 0,84 0,86 3,70 O2 14,01 14,07 14 01 14,07 el B88 58,18 58,42 T2400 2.0 81,54 81,86 6,12 6,16 16,40 16.46 169,06 169,74 21,49 21,57 21,49 21,57 9,99 0,99 4162 41,78 72,21 72,49 76,25 76,55 80,86 81,18 80,86 81,18 3428 34,42 12,37 12,43 12,43

12,37

*) nur abgestempyelte Stücke.

W AE a DRA 26

Kattowiy

Polnische

Ofstdevisen.

Auszahlungen. 100 FL | 47,10 47,30 100 ZI. 47,10 47,30 100 ZI. 47,10 47,30 Notennotierungen. 110031 ] 4685 47,25

Wagengestelkung tür Kohle, Ruhrrevier: Am 4. Januar 1933: Gestellt 17233 Wagen.

W. T. B.“ am 5d,

48,00 4) für 100 kg.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte fich laut Berliner Meldung des Januar auf 47,25'.46 (am 4. Ianuar auf

Koks und Briketts im

4. Januar Geld Briek

90,38 20,46

16,16 16,22 4,185 4/205 420 4,22 4,20 4,92 0,84 0,86 370 372

13,99 14,05 13,99 14,05

181 E83 5811 58,35 72,31 72,59 81,49 81,81

UE - 6 16,38 1644

168,86 169.94

21,49 21,57

21,49 821,57 9,06 9,60 4162 41.78

72,11 * 72,39

a

76,20 76,50 80,76 81,08 80,76 §81,608

3429 34,39 12,37 12,43

12,37 12,43

47,10 47,30 47,10 47/30 47,10 47/30 } 4685 47,25

SNS