1933 / 23 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Jan 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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drudten Namensunteuch1ift des Präsidenten der General-Direftion

die Gewinnliste der 5. Klasse erscheint eiwa 10 Tage nach

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 23 vom 27. Januar 1933. S. 2.

a) für Klassenlole in jeder Klafse Reichemark | je Viertellos 10 | Reichêmark je ganzes Los 40 | “(RM | , Aùtellos d | (RM)

b) für Kautlose 8) « der 2. Klasse / je ganzes Los 80 NM 120 RM 16» RM 200 RM » Viertellos 20 , 30 40 , 50 , « Achtellos 10 , Is WV ; % 5

Für „Doppellose“ ist das Doppelte der Beträge für ganze Lose zu zahlen.

i 1]. Der Preis a Zug um Bug hegen Anghändianvg i Zen ar zu entrichten. Der Lotpreis iff der Loévorderteite aufgedrorckt, | daher innerhalb im 14 ; ein Verkaut der Lose üker oder unter diesem Preis ist den Em- der m S bestimmten Frist

nehmern verboten.

8 3. Verfkaut? der Loje: Die Lose werden duxch die Ein- nehmer verkauft. Diese dürten nur nah der Vor)chrift des § k aus-

gefertigte Lole auégeben, auh weder Zusicherungen auf Losanteile machen

noh Méit- oder Anteil\pieler auf den Lcfen vermerten. Von Namens- oder Anteilsvermerken auf den Lofen !"ewie von einem Gefell)chafts-

spiel nimmt die Genera!-Lotterie-Direftion feine Kenntnis.

§ 4. Vorauszahlungen: Für die Vorauzzahlung von Ein- fatzgeldern zu fpäteren Klassen der Lotterie und für die ordnungs- ; : ? : 1g | mäßige Verwahrung von Lo'en ha'tet dem Vorauszahler bzw. Hinter- | durch eine vorshri\tèmäßig zugestellte einstweilige Verfügung, leger ausichließlch der Einnehmer. Der Hinterleger, der Lote gegen Ausstel! ung eines Gewalusam|c eins in Verwah1ung des Ein- nehmers belassen hat, kann gegen Müdgabe des Gewahrfam1ckeins

jede1zeit die Aushändigung der verwahiken Lose verlangen.

i: § 9. Ziehungen: I. Es werden 2 Ziehungëräder benußt, das Nummernrad und das Gewinnrad. Vor Beginn der Ziehung der 1. Klasse werden für die ganze Lotterie die Loznummerröllchen mit den auf-

gedruckten Nummern 1 bis 400 0(0, welche die Lose dieser Lotterie in

den beiden Abteilungen (1 und II) tragen, in das Nummernrad, vor

Beginn der Ziehung jeder Klasse die Gewtnnröllden mit den auf- gedruckten Gewinnbeträgen, die der Gew'nnplan aufweist, in das Gewinnrad einge!chüttet. Das Einshütten und Mischen der 9iöllden fowie die Ziehungen gesceben öffentlih im - Ziehungöjaal der Generat-Lotterie-Direktion in Berlin. 11, Die Ziehung vollzieht fih wie folgt: Aus dem Nummernrad wird ein Röllchen ent- nommen und die aufgedruckte Nummer verlejen. Gleichzeitig wird aus dem Gewinnrad ein Röllchen entnowmen und der aufgedruckte Ge- winn verlefen. Auf jede gezogene Nummer entfällt in den Ab- teilungen I und II derjenige gleich hohe Gewinn, der dem gleich- zeitig aus dem Gewinnrad entnommenen Röllden aufgedruckt ist. In ieder Klasse werden fo viele Nummern und Gewinne ge- zogen, als planmäßig in dieser Klasse Gewinne auf jede der beiden Loëabteilungen (I und 11) entfallen, und demgemäß Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeschüttet wurden. Die am Schlusse der 5. Klasse im Nummernrad zurückbleibenden Nummern sind Nieten. 111. Ueber die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Ziehung ent\heidet mit Aus- {{chluß des Rechtêwegs der Präsident der General-Direktion der Preußith-Süddeut\hen Staatslotterie und au? Beschwerde gegen feinen Entscheid endgültig der Preußische Finanzminifter. § 6. Erneuerung der Kla? !enlo!e: 1. Sedes Klassen- fos gewährt Anipruch auf Teilnahme an der Ziehung und au? Gewinn nur tür die Klaffe, aut die es lautet. Wird es in dieser Klasse nicht gezogen, to gewährt es Anspruch auf ein Los gleicher Nummer der neuen Klasse (Neulos) gegen Zahlung des Cintatzes (Kiassenloëpreis j. o. § 2 Ia) für die neue Klasse. Für ein niht gezogenes Klassenlos bat der Spieler daher zur 2. bis 5. Klasse bei dem zuständigen Einnehmer 1) spätestens am Tegten Erneuerungstag bis 18 Uhr untex Vorlegung des von dem Einnehmer dur{ch teil- weile Abtrennung feiner Namensunterschrift zu entwertenden Loses und Entrichtung des Cinsages ein Neulos zu beziehen. Der jeweilige legte Erneuerungstag ist aut den Lojen und auf dem amtlihen Gewinnplan vermerkt. Ver)äumt der Spieler die Frist oder erfüllt er emnes der bezeichneten Erkordernisse niht, o verliert er seinen Anipruch auf das Neulos. Nicht planmäßig erneuerte Klafsenlose können als Kauflote 8) tot ort anderweit verkauft werden. . IL. Erhält ein Spieler infolge Verwebslung der Nummern durch den Einnehmer für die neue Klasse irrtümlih ein Los mit einer anderen Nummer als der der Vorklasse, so wird ibm seine ursprüngli ge1pielte Los- vummer wieder zugeteilt werden, sobald der Umtaush möglich ist. Solange der Umtau!ch nicht \tattgetunden hat, haben die Inbaber der verwec'elten Nummern nur Anspruch auf den Gewinn, der auf die tat!ächlih in ihrem Besitz befindliden Lose enttällt. Die Spieler find verpflichtet, die verwech]elten Loënummern zum Umtau)ch an den Einnehwer zurückzureihen. Spätestens in der folgenden Klasse wird der Einnehmer bei E1neverung der Lole den Umtausch von sih aus vornehmen. Ist eine von den verweh)elten Loenummern bereits gezogen, 1o erbâlt der nsprüvaglihe Inhaber dieses Loles ein neues Los zuin Klassenpteis 2), 111. Die Verpflihtung des Einnebmers zur Verabfolgung von Neulosen sowie zur Autbewahrung von Losen hört aut, wenn der Spieler in einen Staat verzogen ist, in dem der Vertrieb von Losen der Preußish-Süddeut|chen Klassenlotterie mit Strate bedroht is. Aut Veriangen des Einnehmers hat der Spieler das Gegenteil nacbzuweisen.

§ 7. Aus\cheiden gezogener Lo!e: Jedes in der 1. bis 4. Klasse gezogene Los it eidet für diese Lotterie aus dem Spiel aus. Wünscht der Spieler an der Ziehung der neuen Klasse teilzunehmen, fo muß er dazu ein Kautlos 8) erwerben, toweit soie bei den Einnet1nern noch verfügbar sind

§ 8. Kautlo'e: Für Lose, die erst zur 2. bis 5. Klasse er- worbew werden, muß der amtliche Loëp1eis tür die trüheren Klassen nachgezahlt werden (siebe § 2). Auch Criaylote, die an Stelle ge- zogener Lofe vom Spieler erworben werden, um fich am Spiel weiter zu beteiligen, gelten als Kautlote im Sinne diefer Bestimmung

9. Prämien: 1. Wenn am legten Ziebungstag der Schluß- klasse der Hauptgewinn von 900 000 Reic8mark noh im (Kewinnraèe sih befindet, 10 wird derjenigen Nuwmwer, aut die der Haupt- gewinn fällt, in jeder der Abteilungen I und 11 eine der 2 Prämien bon 500 000 Reichèmark zugeschlagen. IL Ft an diesem Tage der Hauptgewinn von 500 000 Reichémark n1cht mehr im Rade so wird derjenigen Nummer, au? die der zuerst gezogene Gewinn von mindestens 1000 Reichemark fällt, in feder der Abteilungen | und Ul eine der 2 Prämien von 500 000 Reicbêmark zugeschlagen 111. Ist am legten Zietungstag der Schlukklasse auh ein Gewinn von mindestens 1000 NReichemarkf niht mehr im Rade, 1o werden die 2 Prämien derjenigen Nummer der Abteilungen 1 und 11 zu- geschlagen, die überhaupt zu)eßt gezogen wird. 1V. Jm günstigsten Falle (d. i. im Falle von Ziff. 1) können demgemäß insge1amt auf ein Doppellos 2 Millionen Reichèmark und aut ein ganzes Los 1 Million Reichsmark entfallen. V. Jm Answluß an die Ziehung ter Sclußflasje werden 100 Sch prâmien zu je 3000 NM aubgespielt. Die Aus- spielung ertolat in der Weite, daß nah Beendi- gung der Ziebung 9. Klasse weitere »v Nummern aus dem Nummernrad gezogen werden. Aut jede der ® gezogenen Nummern der Abt. l und Abt. 1] ent)ällt eine Shlußprämie von 3000 RM.

8 10. Amtliche Gewinnlisten: Ÿ die General-Lotterie-Direktion mit ihrem Staa A o on

der Preußi)ch-Süddeutiden Slaatélotterie verje i aus. Die Gewinnlisten der 1, bis 4. Klasen eriibeinen tien 7 Tage nah Veendigung der Ziehung ieder dieser Klassen, und

Beendigung der Ziehung dieser Klasse. Die Gewinnliiten können

der 3. Klasse | der 4. Klasse } der 5. Klasse

werden, Bei Bezahlung des Bezugépreifes und der Auslagen (siel

übernimmt die General-Lotterie-Direftion die Gewähr.

zu legen 1ft.

ständiaen Einnehmer 1) zur Einlösung übergeben werden.

Verwaltungsbehörde wieder aufgehoben oder sonst hinfällig geworden oder bis dem Einnebmer von den Beteiligten oder von dem Gericht dur redtsfràftlge Entiheidung diejentge Perfon bezeichnet worden ift, an die Zahlung geleistet werden foll. IV, Vermag der Einnebmer nach Ablaut von zwei Wocen (Abf. 1) einen Gewinn von 1000 Reichs- mark und darüber niht fogleih zu zablen, to fann sich der In- haber des Lofes darüber eine Bescheinigung erteilen lassen und sie zusammen mit dem Gewinnlos selbst an die Genera!-Lotterie-Direktion einreichen. Wenn gegen die Äuszahlung feine Bedenken bestehen, wird die General! -Lotterie-Direktion dem Loéinhaber den Gewinn durch die General-Lotterie-Kasse auzzablen oder auf jeine Gefahr und Kosten durch die Post übermitteln lassen.

& 12, Abzug von den Gewinnen: Die Gewinne und die Prämien sind unter E LE 20 vH bar zahlbar. Der Ein- nehmer ist verpflichtet, dem Spieler au? Verlangen über den ihm biernah gemäß der gestempelten Gewinntabelle der General-Lotterie- Direktion vom 7. Dezemoer 1932 zustehenden Gewinnbetrag bei der Auszahlung eine Berechnung zuzustellen und die Gewinntabelle zur Einsicht vorzulegen. § 13. Abhanden gekommene Lose: I. Das Äbhanden- fommen. emes Lotes hat der Spieler, wenn er nicht das gerihtlihe Autgebotsvertahren herbeiführen will, dem zuständigen Einnehmer 1) ungel|äumt unter genauer Bezeichnung des Lotes 1hri!tlih în deut!cher Sprache anzuzeigen. I]. Ist beim Eingang der Anzeige das Neulos oder der auf das vermißte Los gefallene Gewinn bereits verfallen oder dem Inhaber des Loles ausgehändigt, fo behält es dabei sein Bewenden. III. Andernfalls kommt es darauf an, ob das als vermißt angezeigte Los zur Erneuerung oder zur Gewinnzahlung bis zum Ablauf der hierfür vorgesehenen Fristen (SS 6 und 14) vorgelegt und übergeben wird. Ist dies niht gesehen, so wird dem Verlustanmelder vorausgeseßt, daß gegen seine Berehtigung keine Bedenken bestehen das Neulos auégehändigt, wenn er spätestens eine Kalenderwoche vor Beginn dér nädhsten Ziehung bis 18 Uhr den planmäßigen Betrag ent- rihtet hat. Für die Gewinnzahlung gelten die Bestimmungen des 8 14 11. TV. Wird dagegen das vermißte Los vorgelegt und gegen Bescheinigung übergeben, io hat der Einnehmer dem Verlustanmelder den Tag der Vorlegung und Uebergabe sowie, wenn möglich, auh Vor- namen, Zunamen, Stand und Wohnort des Eigenbesißers des Loses zu deren Angabe dieser ebenso wie zur Uebergabe des Loses zur Vermet= dung des Verlustes seines Ansyzuchs verpf::htet ist unter Einschreibung unverzüglih anzuzeigen. Das Neulos ist dem Voileger totort aus- zuhändigen, falls dieter die planmäßigen Bedingungen 6) erfüllt und nicht der Nachweis geführt ist 11 111), daß er zur Verfügung über das Los nicht berehtigt ist. Die Genera]-Lotterie-Direktion ist in einem folchen Fall auh zur Auszahlung des Gewinns an ihn berechtigt und wird dadurch von jeder Verbindlichkeit aus dem Los und dem Spielvertrag völlig betreit, jedoch ist sie niht verpflichtet, vor Ablauf eines Monats nah der Vorlegung und Uebergabe des Lotes zu zahlen. Der Einnebmer wird daher in der Regel bis dahin den Gewinn einbehalten, fo daß der Verlustanmelder während dieser éFrist gegen den ECigenbesiger im Aufgebotéverfahren die einstweilige Vertügung oder die endgültige Entsckeidung eines deutschen Gerichts über die Zahlung erwirken und zustellen lassen kann. V. Haben mehrere Personen ein Los als vermißt angezeigt und, bevor es von anderer Seite rechtzeitig vorgelegt ist, das Neulos oder den Gewinn planmäßig abgefordert, so werden diese von der General-Lotterie-Direftion lo lange einbehalten, bis ihr von den Verlnstanmeldern oder vom Ge- riht durch Ent}cheidung diejenige Perton bezeihnet worden ist, an die geleistet werden soll, und auch dann nur an diese Person ausge- händigt, wenn feine Bedenken dagegen bestehen, daß einer der Verlust- anmelder tat\ählich empfangèeberechtigt ist. VL. Uebrigens hattet die Preußi\h-Süddeut!che Staatslotterie den Anmeldern vermikßter Lose niht für Nachteile, die ibnen bei Außerachtlassung vorstehender Bestimmungen durch die Einnehmer entstehen.

§ 14. Verfal lzeit der Gewinne: I. Der Gewinn- anspruch erlischt mit dem Ablaut von 4 Monaten nah dem lezten Biehungstag der Klasse, in der das Los aezogen worden ist. 11. Wird bis zum Verfalltag ein Gewinnlos als vermißt angezeigt 13), so er- litht der Anspruch des Verlustanmelders erst dann, wenn er den Ge- winn nit gegen Quittung innerhalb der Frist von einem weiteren Monat abgetordert hat, die mit dem ersten Tag nah Ablauf der Verfallzeit beginnt. Bei meb1eren Verlustanmeldern muß inner- halb des weiteren Monats bei Meidung des Verlustes jedes Anspruchs auch die Bezeichnung der zum Empfang des Gewinns ermächtigten Person bewirkt und dem Einnehmer zugestellt sein.

§195 Ein Anspruch aut Verabfolgung bonLo}fen bestimmter Nummern zur 1. Klasse einer Lotterie besteht nicht.

Die General-Lotterie-Direktion behält sich vor, zur Anpassung des Loseverkauts an den Bedarf einzelne Losabschnitte aller Los- nummern, toweit sie niht als ganze oder Doppellose aufgelegt sind, vom Vei1kaut auszuschließen.

§ 16. Postgebühren: Im Geschäftsverkehr mit dem Ein- nehmer bat der Spieler alle Postgebühren zu tragen.

Wird die Zu!endung der Lose und Gewinnlisken 10) dur die Post gewünscht, 10 haben die Spieler ohne Rüdsicht auf die Zahl der in der Einnahme aepielten Lote tür jede Klasse einen Pauschal» bet1ag von 0,295 RM im Orteverkehr und 0,30 NM im Fernverkehr zu entrichten, durch den der Kaufp1eis 1ür die Gewinnliften und die Postgebühren im gewöhnlichen Geichäiteverkehr mit dem Spieler ab- gegolten werden.

Die Postgebühren für Einschreib- und Nachnahmesendungen, die a6 HEMIINER Wunsch der Spieler erfolgen, haben die)e besonders zu tragen.

Berlin W 35. den 7. Dezember 1932.

General-Direktion der Preußish-Süddeutschen Staatsloiterie. Dr. Huth. :

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesees vom 10. April 1872 (Geseuj (; S. 357) "ist orlo | sey pr (Geseysamm

nach diefer Zeit bei den Lottericeinnehmern unentgeltlih eingesehen

§ 16) fônunen fie auh von den Lotteuieeinnebmern bezogen werden jolange. deren Vorrat reiht. Für die Richtgkeit der amtlichen Ges- winulisten, niht aber für die vrivaten (Hewinnlisten, Zeitungs- meldungen und )onstigen Mitteilungen über das Ziebungsergebnis,

§ 11 Gewinn«zahlung: 1. Nur der rechtmäßige B i des Loses sichert den Gewinnanfpruch. Der Inhaber n ev j Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 4 loses bat erft nach Ablau? von 2 Wochen nah Beendigung der der Preußischen Geseysammlung enthält untex Ziehung derjenigen Klasse, auf die das Los lautet, Anspruch au? die Gewinnzahlung, der die amtliche Gewinnliste 10) zugrunde i Die General -Lotterie-Direktion ist nur gegen Uebergabé des Gewinuloles zur Leistung verpflichte. Das Gewinnlos muß dem zu- : à vorgelegt und ) Ein anderer Einnebmer ist niht terehtigt, den Gewinn auézuzahlen. Il. Zu einer Prüfung der Berechtigung des Inhabers des Loses ist die Generat-Lotterie-Direktion niht ver- pflichtet. Ste ist aber betugt, die Gewinnzahlung einstweilen auszusegen, wenn erbebliche Bedenken dagegen befteben, dak der Inhaber zur Vertügung über das Los beret1gt ist. Der Gewinnforderung gegenüber tann sie alle Rechte geltend machen, die dem Einnchmer aus dem Verkauf ER des Lotes gegen den Inhaber zustehen. IL. Hat ein deutsches Gericht oder eine deut\che Verwaltungsbehörde die Autzahlung an den Inhaber

Zablungè)perre oder tonftige Entscheidung verboten, so ift der Ein- nehmer verpflichtet, die Zablung lo lange autzuseßen, bis--die Ver= fügung, Zahlungsésperre oder Entscheidung von dem Gericht oder der

e ¡Haltsorduüng der Pommerschen Landschaft dur das Amitsblait

er Regierung in Stettin Nr. 51 S. 82 6 ES, gember 1982, , ausgegeben am 17, De

Bekanntmachung.

2 r . : : . a i IEE BB, Beene Ene 2 210), vom Á : Do, e A 0,20 RM A Ri e e von 4 Rr i Deters VL, (G Seit Berlin W 9, Linkfir. 35, und dur den Buchhandel. A

Beclin, den 27. Fanuar 1933. Schriftleitung der Preußischen Geseßsammlung.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichteu.

Haushaltsausshuß des Reichstags, Sitzung vom 24, Januar.

Der Ausschuß fegte unter dem Vorsiß des Abg. Torglerx (Komm.) die Aussprache über die Ost hilfe fort. N Y

Abg. Schmidt-Köpenick (Soz.) brachte verschiedene Forde- rungen zugunsten der landwivtschaftlihen Arbeiter vor. Bei widerspenstigen Gutsbesivern sollten die Löhne vorshußweise aus dem Betrie sihevrungsfonds vorausgezahlt werden. Die Rech:e der Arbeiter aus der Sozialversicherung müßten dringe:1d gesüßt werden, zumal die Deputationen, die nah Berlin kämen, immex erflärten, die Landwirtschaft sei von einem bestimmten Zeitpunkt an niht mehr in der Lage, die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Die landwirtschaftlichen Organisationen hätten auf- gesordert, nux noch den Arbeitnehmeranteil abzuführen. Von einer besonders st hlechten Lage der Landwirischaft könne keine Rede sein, der Landwirtschaft sei es niht besser, aber auh nicht shlechter gegangen als anderen Berufsständen. Dex Reinertrag der Landwirtschaft sei ständig im Steigen begriffen. Nach einer Statistik der eigenen Bevussvertvetung der Landwirtschaft, des Deutschen Landwirtschaftsvats, seien im Durchschnitt von 7 Jahren bis zum Fahre 1931 für 26300 Betriebe die Betriebseinnahnmen pro Hektar von 374 auf 412 A gestiegen, bei gleihbleibenden BetriebsauSgaben von 339 A. Fn Ostpveußen seien diese Zahlen noh günstiger. Für 700 Betriebe über 200 ha seien die Betriebs- einnahmew pro Hektar von 165 auf 228 KL, die Ausgaben vow 195 auf 210 A gestiegen. Die Landwirtschaft Habe auh in guten Zeiten immer die gleihen Klagen vorgebracht. Bei guten Ern:en wurde über die gute Ernte geklagt, bei shlechten Ernten über die shlechte Ernte.

Dann wandte sih der Rednex gegen eine Reihe der von agrarischen Vertretern im Auss{uß vorgebrahten Behauptungen. Es sei niht richtig, daß die Sozia: versicherungsbeiträge gegen die Vorkriegszeit um das Fünffache gestiegen seiten. Damals habë es für die Landavbeiter eine Sozialversicherung im Umfange wie E gar niht gegeben. Die Agrarier wollten nux niht ihre eudale Lebenshaltung einshränken. Fm Waldenburger Revier. gebe es cine Not, in den Berliner Elendsbezirken gebe es eine wirkliche Not, aber nicht bei den Großagvarieun. u!

© Dann führte der Rednex eine Reihe von Fällen an, die ihm bekannt geworden seien, in denen adlige Großgrundbesiber Hunderttausende von Mark vom Reich erhalten hätten, die jeut verloren seien. Aus nationalsozialistishen Kreisen habe er auch in Dugenden vow Fällen erfahren, daß aus diesen Reichsgeldern ganz erheblihe Beträge an die NSDAP. geflossen seien. Die Art und Weise, wie im Rahmen dex Osthilfe die Reichsgelder ver- geben seien, müßte eingehend untersuht werden. Es se! durhaus berechtigt, hier von einem Panama zu fprechen.

Aba von Sybel (Nat. Soz.) wandte 29 gegen die Argumen- tation des Abg. Schmidt-Cöpenick über die Lage dex Landwirt- schaft. Dessen Beweisführung sei gang abwegig. Er habe zus . rüdliegende Jahre in Vetra gezogen und den bloßen Rein- ertrag - berücksichtigt, aber niht jo wichtige Posten, wie Zinsen usw. Tatsache sei es in Wirklichkeit, daß auh bei kaufmännisch und BEIL GELRS gut geleiteten Betrieben der Reins ertrag gegenüber dem Stand der lebten zwei Jahre auf ein Fünstel gesunken sei und si bei den steigenden Betriebsausgaben in ein Minus verwandelt habe. Es sei gefragt worden, wie die Forderung des Reichslandbundes mit dex e NE zum Sies deln in Einklang {i Lingen sei, Zum Säiedeln stehe heute Land in ausreihendem e zur Verfügung, besonders wenn man \e- rüdsihtige, daß die Siedlung nur in einem verhältnismäßig ge- mäßigtem Tempo vonstalten gehen könne. Fm übrigen sei von leen des Reichslandbundes von vornherein nux an ein auf ein

lerteljahr befristetes Moratorium gedacht, um der Regierun Zeit zu lassen, von sich aus Hilfsmaßnahmen durchzuführen. Au sollten die Handwerkerforderungen ausgenommen fein. Wenn man die Siedlung als das A und O aller nationalpolitischen Be- [eSungen ansehe, dann müsse man konsequent sein und für eine atsächlihe Rentabilität der Landwirtschaft eintreten. Wenn man die Höhe der Kammerbeiträge kritisiere, dann vergesse man R daß in den Beiträgen auch die Kosten für die landwirt- aftlihen Schulen usw. enthalten seien. E Zum Verhäkknis zwischen Jndustrie und Landwirtschaft führte der Redner aus, die Aufbringungsumlage sei eine Steuer dec Industrie an das Reih. Jhre teilweise Verwendung zugunsten der Landtvoirtschaft sei GERMS ger und somit eine Aufgabe des Reichs.- Aufgaben des Reihs müßten aber vom Reich durchgeführt werden; daher wende er sih gegen ihre Durch- führung durch die Fndustriebank, die ein rein privates Bank- unternehmen sei und der Kontrolle durch den Reichstag nicht unterliege. Wenn auc an dem bestehenden Zustand heute nihts mehr zu ändern sei, so 6 es unerträglich, daß die Jndustriebank ARMEN hinaus die Kontrolle über die Landwirtschaft be-

Die Rede des Abg. von Sybel klang in die Forderung aus, E einer N n Förberting der Exportindustrie eine inner- ih gesunde Wirtschaft zu schaffen.

Reichsernährungsminister dreiherr von Braun tritt zunächst den Ausführungen des chmidt-Köpenick über die Rein- erträge der SCM LYON entgegen. Er stüßt sih dabei eben- alls auf Zahlen des Deutschen Landwirt schaftsrais und teilt aus er gleichen Veröfsentlihung des Deutshen Landwirtschastsrats mit, daß die Reinerträge in den Jahren 1924 bis 1930 teilweise

stiegen, aber im allgemeinen geshwankt hätten. 1930/31 seien fie bereits erheblich zurü ngen. Jn dem gleihen Material werde auch nahgewiesen, | der Reinertrag in vom Hundert des Einheitswertes in den Fahren 1928 bis 1930 die Sollrein- erträge niht erreiht habe. Jn den Jahren 1928/30 hätten die tatiädlid erzielten Reinerträge in den dckerrübenwirtschaften durchschnittlih 56 vH, in den Getreidewirtshaften 38 vH, in den Futterbauwirtschaften 32 vH, in den Kleinbetrieben vH, im den Mittelbetrieben 43 vH und in den Großbetrieben 34 vH dex Sollteinerträge der Einheitsbewertung betragen. Vor allen müsse aber beachtet werden, daß der Reinertrag ohne Berü- sichtigung der für Leihkapital zu zahlenden Zinsen berehnet

anntgemacht: der Erlaß des reußlsden Staatsministeriums vom 30. No- vember 1932 über die Genehmigung einer Aenderung der Land-

werde. Das Verhältnis von Reinertrag und Zinsendienst habe sih von 1924/26 bis 1960/31 ständig verschlechtert, da sih der

die die Belastung der Siedler in unerträglichem Maße erhöht.

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Reich8- und Staatsanzeigexr Nr. 23 vom 27. Januar 1933. S. 3.

i ärker erhöhte als die Reinerträge. 1930/31 habe 6 it abrüglith Hinsendienst bei den meisten HLUG einen Fehlbetrag b1s zu 49 A je Hektar ergeven. Entischei-

de ür die Lage der Landwirtschaft sei die Entwicklu L Brei ere, Wäh rend diese nah den Berechnungen des ande virtschastöcats 1926/27 8 Punkte betragen % e der la md astlihe Betciebsauswand im Verhältnis EG a Frenn 22 ndwir.-schaftlihen Erzeugnisse im ictichajtsjahr 1 140 und damit die Preisschere auf 40 Pun! Z gde Osthilfe x Minister exwidert dann auf weitere in : fe- ve vestellte Fragen. Wenn behauptet worden sei, da E Gutsbesiher Osthilfegelder erhalten hätten, um diese nas pe M ihre Partei und andere Organisationen GELINIS ON, o ene er niht, wie das praktisch möglich sei, denn die Gelder der Az bekomme niht der Landwirt sondern der Gläubiger der Lan M e, Wenn an dex einen oder anderen Stelle ein Mißbrauch eingetrelen sein sollte, so sei er bereit, jedem Fall nachzugehen. Die Toe, ob auch Leiter von Landstellen entshuldet worden sind, beja E Minister, und zwar handele es sih um zwei LandsteemeE Z Minister weist darauf hin, daß das Entf uldungsverfahren E ig- lih im Jnteresse der Weitersührung des Betriebes eine Schu e regelung mit dem Gläubiger bezwecke, und gar keine Aehnlich E eiwa mit dem Konkursverfahren häbe. Auch das Sicherung - verfahren bezwede lediglih die Sicherstellung dex Ernte. Man habe sich daher auf den Standpunkt gestellt, daß gegen die e {huldung eines Landstellenleiters grundsäßgliche Bedenken nicht be- then, und daß es niht notwendig sei, hm deshalb etwa ¡einer Le liden Obliegenheiten zu entheben. Die Vrage sei nux, e die Sache bearbeitet wird, und da sei vorgesehen, daß die’e Fälle von einer anderen Landstelle bearbeitet werden. Die Rechte und Pflichten der Treuhänder, so erklärt der Minister weiter, sind in Richtlinien des Reichskommissariats festgelegt. Die Treuhänder unterstehen der Aufsiht der Landstellen. Das Reichskommissariat als oberste Aufsichtsbehörde kann die Treuhänder jederzeit abbe- rufen und hat das in einer ganzen Reihe von GE hon getan. Zur Verpächtersrage erklärt dex Minister, das eichskommisjariat abe angeordnet, daß die Forderungen der Verpächter auf Zah- ung des Vachtzinses von den Treuhändern besonders berücksichtigt werden. Darübex hinaus sei angeordnet, daß Pachtzinszahlungen unter allen Umständen insoweit geleistet werden müssen, als die Verpächter sie zux Bezahlung von Steuern und Hypothekenzinsen brauven. Die Pächtervershuldung wurde ohne Einschaltung der Industriebank aus Reichsmitteln durchgeführt, wofür etwa 15 Millionen notwendig seien. Die Entschuldung der Pachtbetriebe werde im wesentlihen bis zur neuen Ernte durchgeführt sein. Den besonderen Schwierigkeiten der großen Verpächter, zu denen namentlich die katholische und evangelische Kirche sowie auch Uni- versitäten gehören, sollen durch beschleunigte Durhführung der Entshuldungsverfabren behoben werden. Die Frage der Behand- lung der Sozialversiherungsbeiträge sei bis in alle Einzelheiten ge’eßlih geregelt. Die laufenden Veitröge sind bevorzugt aus den Betriebseinnahmen zu bezahlen. Die Abführung der Beiträge, ist den Landstellen und den Treuhändern immer wieder zur Pflicht gemacht worden. Wer nicht danach verfährt, wird in Zukunft ent- fassen werden. Rüständiae Beiträge sollen im Laufe des Siche- rungsverfahrens nur geleistet werden, soweit das nah der Be- triebsmittellaae möglich ist. Jm Entshuldungsplan ist nah Mög- lichkeit von Kürzungen abzusehen, es sei denn, daß die Entschul- dung daran scheitern würde. Soweit einzelne Betriebe wegen völtigen Mangels an Betriebsmitteln niht in der Lage sind, die Lohnzahlunaen vollständig zu leisten, ist in Aussicht aenommen, die ausaefallenen Lohnforderungen aus Betriebsmittelsicherungen u bezahlen. D-r Minister äußert sich weiter über den Preis für Siedlungsgrundstücke, der im vergangenen Fahr erhebli aesunken sei. Ex habe im lebten Jahr 100 bis 150 Mark für den Morgen betraoen. Beim Uebergang nicht entshuldungsfähiger Grundstücke ‘an Siedlungsträger werde selbstverstöndlih besonders darauf Be- dacht genommen, daß nicht eine zu hohe Preisbemessung erfolgt,

Soweit im einz-lnen Foll der geforderte Vreis für den Siedler Cub tueatar ist, ist e Aussidt aenommen, den Unterschied aus Reichsmitteln zu bezahlen. Schließlich weist der Minister in Be- antwortung einer Anfrage daraufhin, daß nach dem Osthilfegeseb die Reichsregierung, soweit die Leistung der ents{huldeten Dar- lehnsnehmex nicht ausreicht, um die laufenden, zur Durchführung der Entschuldung erforderlihen Aufwendungen der Jndustriebank, insbesondere für Verwaltungskosten, zu decken, den Unterschied hierfür zur Verfügung stellen muß. Zur Erfüllung dieser geseß- lihen Verpflichtung würden der Jndustri-bank vom Reiche auf drei Jahre Summen von jährlih 114 Millionen gezahlt. Der Zuschuß sei auf Grund einèr Berehnung der Fndustriebank über die Verwaltunaskosten festgeseßt worden. Neuerdings habe die Bank mitgeteilt, daß si ihre Handlungsunkosten infolge der Schwierigkeiten bei der Osthilfe erhöht haben. E Ministerialdirektor Reichard gibt dann Auskunjit über Einzelfölle, wobei ex hinzufügt, daß er Ziffernangaben nur im Un‘evausshuß machem wolle. Ex teilt zunöchst mit, daß sich die Gattin des ehemaligen Kaisers niht 1m Entschuldungsver- fahren befindet. Dagegen sind zwei Mitglieder der Familie Schönaich-Carolath im Entshuldunasverfahren, die mit der Gattin des ehemaligen Kaisers verwandt sind. Es handelt sich um die Prinzessin Mangqavete und um den Prinzen Hans Georg. Fn beiden Fällen sind aber die Entschuldunasverfahren noh niht in Arbeit genommen. Zuständig sind die Landstellen Berlin und Breslau. Jm Falle des Prinzen von Schönburg-Waldenburg wird im Augenblick überlegt, ob mit Rücksicht auf die vorhandenen Vermögenswerte und auf die Persönlichkeit des Antragstellers überhaupt ein Entschuldungsverfahren durchgeführt wird. Jm übrigen würden durch die Entschulduna, da das gesamte Ver- mögen des Antragstellers und seiner Ehefrau zur Entschuldung herangezogen würde, die Glöubigec in keiner Weise tangiert werden. Für den Fall von Weiß-Plauen ist, wie weiter mit- geteilt wird, weder die Oststelle, noh das Ostkomnmissariat in iraendeiner Weise verantwortlih. Dieser Betrieb ift im Jahre 1827/28 umgeshuldet worden, und zwar aus Mitteln, die auf priva‘em Wege beschafft worden sind und wofür Reich, Preußen und Provinz die Bürg'chaft übernommen haben. Das gleiche gilt für den Fall von Kalkstein-Arnsberg, wo die Umschuldung eben- falls duxch die alte Ostpreußenhilfe erfolgte und Osthilfemittel niht aufgewendet worden sind. Jm Falle des Kammerherrn von Oldenburg-Januschau- ist die Entschuldung abgeschlossen. Fm Einvernehmen mit der Judustriebank ist ein Entschuldungs- darlehen gegeben wovden, das innerhalb der Zinsleistungsgvrenze bleibt. Jn den Entschuldungs8verhandlungen werde Herrn von Oldenburg-Januschau auferlegt, eines von den Gütern, Lichterfelde;

zur Ansiedlung freizugeben und die Beträge, die daraus herein=“

mitbelbar zur Afdeckung des Entshuldungëdarlehns A bon Jm Salle des Prof. Dr. Erusi in Ferbig ist das Sicherungsverfahren aufgehoben worden, nachdem fih heraus-

estellt hat, daß Dr. Ernst nicht im Haup-beruf Landwirt ist, - ant 4 N acad at. Ueber den E des

Landstellenleiters in Ste.tin, Freiherrn von Wolf, wird mitgeteilt, daß E niht Besißer des Gutes sei, sondern daß sih dieses im Besive einex Evbgemeinschaft besinde. Das Verfahren fei ab» e’‘hlossen. Es seien eine Entshuldungshypothek und ein Dar- ehen. aus Betriebssiherungsmitteln gegeben worden. Beide hielten sich im Rahmen der Zinsleistungsgvenge. Die Entschuldung wurde von der Landstelle Berlin beavbeitet umd ist von der Jndustriebank, genehmigt. Dex Fall des Landjtellenleiters in Rostock, vou Bronsart, wurde in Stettin bearbeitet. Auch hier wurde das Ert sOu Da ngeter ren „im Einvernehmen mit der Sndustriebank durchgeführt. Die Gläubiger sind mit 100 vH aus-

ei worden. Das Entschuldungsverfahren des Herrn von ißewiy-Muttrin und Kottow läuft seit 2 Jahren, ist aber noh Sicht weitergekommen. Dem Antragsteller wird aufgegeven

E noch niht in Arbeit. Zu dem Env chuldu

mat i eilt hat. Auch der Fall Wilhelm von Flügge immang bereits erteilt ha ch Fa erfahren pae cäfidenten von Flemming wird mi.geteilt, daß es ier um AE Güter handele, das Versahren aber n niht weiter- getommen sei. uch hier sei innerhalb der En: chuldungSaften ein Gut zur Ansiedlung vorgesehen, wozu ie Zustimmung bereits vorliege. Präsident von Flemming erhalte ‘in seiner Eigenschast als stellvertretender Vorsigender des Aufsichtsra:8 der Fudastrie- bank keine Bezüge. Ex bekomme auh als Präsident der Land- wirt’chaftsbammer keine festen Beige, sondern lediglich eine Dienstauswantitentshädigung. Die Behauptung, daß von Flem- ming von der Jndustriebank elne Bietungstaution von 100 000 M erhalten habe, sei unrihtig, Er habe eine Bietungskaution von 40 000 M stellen müssen, diefe aber von Verwand.en zur Ber- fügung gestellt evhalten. Schließlich wird mitgeteilt, daß es sih im Falle des Wilhelm Meißner-Zuckers, der in Münhen ein Lichtspieltheater getauft haben soll, um eine Verwechselung handele. Dex Regierungsvertreter bittet, etwaige weitere Fälle baldigst mitzuteilen, GN O IEE werden fann. Ex wolle ie dann im Unterausshuß gern aufklären. 2 ts M ia Kuhuke D Nat.) begründei den Antrag seiner Frafk- tion, der die Reichsregierung erjuchen will, ceignete Maßnahmen in dex Richtung zu exgreifen, daß die bei der Durchführung dex Umschuldung im Osthilfegebiet dem Mit:elsteand (Handel, Hand- werk, Gewerbe und Kommunalbauken) entstandenen Verluste von einem zu bildenden Justitut übernommen werden. Dieses Ju- stitut jolle die genannten Verluste le sanieren, wie seinerzeit die Großbanken bzw. jezt die Genossen\shasten ES wunden. Der Redner sagt u. a., daß bei der jevigen Gestalt der Ost le der Akkord die Regel geworden sei, während er beim Hugenberg hen Entschuldungsplan die Ausnahme gebildet haben würde. Es sei ner com, daß die Kreise des Mittelstandes, die die Landivirt- haft in Notzeiten- urit über Wasser gehalten hätten, indem sie Kredite gaben, nun benachteiligt werden sollten, indem man sie ingen wolle, allein den Verlust zu tragen. Die Landwirtschaft chne es ab, ein Ps Verfahren zu ea und sih nachher vorhalten zu lassen, daß sie, die Landivirtshaft allein, Vorteile von den verschiedenen Stcherungsverfahren u habe. Be- sonders wandte si der Redner noch gegen die Behauptung, daß au die Gattin des ehemaligen Kaisers mit ihr gehörigen Gütern an der Osthilfe beteiligt sei. Tatsächlich habe die Gattin des ee maligen Kaisers we Zu Absicht noh habe sie bis jezt für ihre üter Osthilfe in Anspruch genommen. E LE S ay De Stgreibor (Zentx.) betont, der Reichszushuß für die Jndustriebank in der Höhe von 124 Millionen erscheine hoh, da sie MO und mehr den Charakter einer Hypothekenbank an- nehme. Ver Verpächterschuy sei Tf wie vor mangelhaft. Das Sicherungsverfahren sollte ohne Wissen und Einverständnis der Verpächter nicht eingeleitet werden. Auch den Verpächtern sollte die PUY eit gegeben werden, Darlehen. bei der Ostzklfe auf- zunehmen, da es unmöglich sei, Steuern und Abgaben aus Bank- vorshüssen aufzubringen. Der Apparat der Osthilse mit 1400 Angestellten E zu groß, da er so viel Köpfe umfasse wie das Auswärtige Amt im Ausland, Jn Sachen eines an_sih not wendigen Gläubigershußes solle man fein neues JFnjtitut uri einer weitausgreifenden Souveränität des Aktenbündels und mit ohen Verwaltungskosten gründen. Diz Arbeiten der E Ve Gesellichaft in Sachen der deutîchen Wirtschaftspo itik ver- dienten eine ernste und objektivere Wectung. C Abg. Ersing (Zentr.) hebt hervor, daß seine Freunde die Ost- hilfedebatte niht angefangen hättem, um LENS _Kritik zu üben. Die Osthilfe e ja auh shon zu Zeiten bestanden, in denen das Zentrum an dex Reichsregierung beteiligt war. Das Zentrum habe abex das Empfinden, daß von dem Tage an, an dem dex Gedanke dex autoritären Regierung verwirklicht wurde, das Osthilfewerk in ganz andere Bahnen gekommen sei als man bei Gründung der Osthilfe dahie. Die thilfe dürfe nur ein- greifen, wo nachsweislich eine Berechtigung dafür vorhand-.n set. Jnsbesondere wendet sih dec Redner dagegen, daß _ Osthilfe Ls in Fällen gewährt worden sei, wo der betreffende Lomndwirt no andere Betriebe habe wie Fabriken usw. zn einem solchen Falle, wie auh in den Fällen, wo Osthilfemüttel zu Neuanschaffungen, Reisen usw. verwendet wurden, hätte die Landstelle von vorn- herein sagen müssen, daß für derartige Zwecke die Osthilfe niht da sei. Die Mitteilung der Regierung, daß Verwandte der Gattin des ehemaligen Kaisers in das Sicherungsverfahren gegangen seien, sei geeignet, berehtigtes Erstaunen auszulösen. Die kaijer- liche Li tlie hâtte die St aud ihren Verwandten zu he fen, damit diese niht au NEE angewiesen seien. Der Redner trägt dann reihe Einzelfälle vor, über die er noch Auskunft wünscht. Es müsse auch mitgeteilt werden, în wie- vielen Fällen mehrere Güter eines Besizers umgeshuldet worden sind. Der Redner wendet sich dagegen, daß die Not des Ostens cerallgemeinert werde. Wenn 72000 Besiyer die Umschuldung beantragt hätten, ergebe sih doch daraus, daß die rund 500 000 anderen ih aus eigener Kraft über Wasser halten können. Durch Verallgemeinerungen diene man niht dem wohlverstandenen Jnteresse dex Landwirtscha und ihrem Kredit. Wer mit Gütern in die Osthilfe gegangen sei, solle sein Gut verwalten und niht als Osthilfekommissar angestellt werden. Fier sei auf keinen Fall korrekt verfahren worden. a i Abg. Restorsf (D. Nat.) weist die Angriffe, die dauernd auch in der Prei gegen Herrn v. Oldenburg-Januschau erhoben würden, nohmals energisch zurück. Die Verhandlungen im Aus- {chuß und die Erklärung der Regierung hätten erwiesen, daß auh der Fall Oldenburg durchaus korrekt im Rahmen der geseblichen Vestimmungen durchgeführt sei. Dec Vorwurf, Herr v. Olden- burg sei im Kriege niht über die Etappe E iO und habe dort das E. K. 1 erhalten, enthülle das wahre Gesicht der anzen Vorstöße, da Herr v. Oldenburg troy seines Alters als Bataillonsführer an der Front gestanden habe. Wenn man heute behaupte, daß die Siedlung im Sinne dex östlihen Landarbeiter sei, so irre man sich gründlich, Der Landarbeiter im Osten weiß eute genau, wie die Lage der Landwirtschaft ist, und daß eine Stedlung ohne Herstellung der Rentabilität gänzlih sinn- und zwedcklos ist. Der Landarbeiter hüte sich heute, seine Spargroschen in einer Sied- lung anzulegen, da ex wisse, daß ex sein Geld dann unter heutigen Verhältnissen verliert. Er fürchte sih sogar heute vor dem Zer- schlagen der Güter, da er damit seine sihere Brotstelle verliert, “und ihm dann jede Gelegenheit fehlt, an anderer Stelle Arbeit zu inden. Ex müßte dann das Schicksal jener Millionen teilen, die e dem Elend bereits verfallen sind. N i I Abg. Hoernle (Komm.) erklärt, die Kommunisten würden alles tun, um die Oeffentlichkeit über den „Raubzug der ostelbishen Großgrundbesißer aufzuklären. Die Kommunisten hätten von vornherein alles C 1 LL} indern, aber die Parteien, die jeyt die Osthilfe verteidigten oder Letbmpten, e alle hätten außer den Kommunisten die ent- sprechenden Anträge niedergestimmt. Das Hochs anden der Bodenpreise stehe im EpenS zu den Siedlungsplänen. tea die Siedlungen rentabel sein sollten, müsse man den Siedlern Go 3 Land kostenlos überlassen. Bei Betrachtungen über die Meis entwicklung müsse man zwischen den Erzeugnissen der Gepe Se und denen der bäuerlichen Kleinbetriebe unterscheiden. Die O e für die großagrari/hen Produkte seien nur tn geringem Maße urückgegangen, die der bäuerlihen Produkte dagegen stark ge- allen. Die proletarishen Existenzen, Pächter und MU a mean, ollten aus der Osthilfe Beihilfen erhalten, die Statistik zeige a er, die SON ee x MERES Ge E und die kleinen | 8aeschaltet worden feten. Pa Schnidt-Köpenick (Soz.) verteidigte seine Darlegungen über die Rein-rtröge der Landwirtschaft, die ex auf Grie) Qu wandfreier statistisher Unterlagen der landwirtschaft Men Be ltaraltisciionen gemacht habe. Die Osthilfe verhindere, daß

tan, um Mißbräuche in der Osthilfe zu ver-

Sigung vom 25. Januar. Dex Ausshuß sete am Miiiwoh die Aussprache über die Osthilfe fort. Zu den zahlreichen shon vorliegenden Anträgen find zwei neue Anträge des Abg. Reinhardt (Nat. Soz.) ge- treten, Me die Reichsregierung darauf hinwirken soll, daß bei der Osthilfe öffentliche Gelder erst dann gegeben werden, wenn der umzuschuldende Landwirt zuvor Land fur Siedlungs8- oder "pr a e gots zu angemessenen Preis:n zur Verfügun gestellt hat. Das zu Siedlungszweckten angebotene Land E unter mLglihster Auschaltung von Zroishhenverdiensten e Siedlung zugeführt werden. Abg. Heinig (Soz.) erklärt, diese Anträge seien der erste Anfang eines Versuchs panter Stellungnahme gegenüber dem von dem anderen Flügel der Nationalsozialisten bisher vers tretenen Standpunkt. Das Bedauerlichste der ganzen Aussprachs feien die Versuche, alles weiß zu waschen und es so darzustellen, als ob gar nichts passiert wäre. Damit stehe im wohltuenden Gegensaß das, was man von den Herren der Regierung selt achort be. Der Redner betont, daß seine Partei nicht die durchaus notwendige Hilfe füc die Landwirtschaft bekämp\e, sondern lediglich ein System der Sonderhilfe, ein Wohlfahrts- institut für eine kleine Sonderichiht der Bevölkerung. Es sei doh nicht zu bestreiten, daß große Mängel in der Organi ation und in der Geldverteilung eingetreten seien. Der Fall Olden- burg-Januschau beispielsweise werde das erst iw Unterausschuß oder auf einem anderen Wege völlig Klärung finden. Ein un- niógliches Kapitel sei es auch, daz sih Laadstellenleiter gegenseitig i schilfdeit. Der Redner beantragt eine unverzügliche An=ck weisung, daß Personen, D E oder deren nächste Angehörige im Sicherungs- oder Umschuldungsverfahren stehen, keinerlei Tätigkeit in den Landstellen oder als Treuhänder ausüben dürfen. Der Redner erklärt weiter, die Verschwendung der Beitragsmittei in den landwirtshaftlihen Organisationen sei von maßgebenden Führern der Landwirtschaft in einer Kolleftivuntersuhung fest- estelli worden. Der Redner stellt aus jenem Gutachten fest, daß für die landwirtshaftlihen Organisationen (Landwirt'haj.2- kammern, Bund der Landwirte usio.) jährlich über 60 Millionen Mark von den Landwirten an Beiträgen erhoben werden. Bei der Oststelle sei mit Personalausgaben ebenfalls vershwenderisch umgegangen worden. Ein Beamter habe die Leitung einer Landstelle nur übernommen gegen die Zusicherung eines zus künftigen Avancements. Die höchsten Gehälter würden in der Bank für Jnudustrie-Obligationen gezahlt. Wenn das auh eine Privatbank sei, so bekomme fie doh vom Reich eine jährliche Beis hilfe von 1/2 Millionen Mark zur Abwicklung der Osthilse- geshäfte. Jebt werde mitgeteilt, daß diese Beihilfe nicht aun reihe. Das Reich habe einen Auspruch, von de Zndustrieban cine detaillierte Abrehnung über die Verwendung dieser Beihilfe zu erhalten. Die Jndustriebauk habe von den Mitteln, die zur Sanieruna der Landwirtschaft bestimmt seien, auch landwirt- ichaftlihe Zeitungen saniert. Der Redner erklärt, wenn er in en lezten Wochen eine Flut von Zuschriften erhalten habe, so könne man in den lezten Tagen nux noch von einer Sturmilut von Zuschristen sprechen. Alle liefen darauf hinaus, daß zuerst immer die Großgrundbesißzer umgeshuldet würden und bet gleih- gelagecten Fällen diejenigen Großgrundbesizer, die die M0 nehmsten Beziehungen haben. Häufs!g sei mit geschickétem O die Umschuldung doppelt und dreisah vorgenommen worden. Andere Briefe teilen mit, daß manche umgeschuldeten Besitzer heute noch Luxusausgaben JUL Rennpferde, Mep en E bauten usw. machten. Durchweg seien die Briefe mit vol lem Namen und genauer Adresse versehen. Aber alle DEG bäten dringend, ihren Namen niht öffentlih zu nennen, ne ihnen sonst das Leben zur Hölle gemacht werde. Einer E: „Wenn Sie mich nennen, kann ih hier nicht mehr leben!“ Di müßten die Beamten der Oststellen mit den kleinen Gläubigern der umgeschuldeten Besitzer \hikanös umgegangen jein, anders seien bestimmte Beschwerden niht zu erklären, Früher hätten, die Nationalsozialisten sehr eifrig gegen Standale und Korruption in der Ofthil e gekämpft (Abg. Retnhardt [Nat. Soz.): Jet nicht wenigec!). ie Nationalsoztalistische Partei habe im Landtag 1932 einen großen Antrag eingebracht, in dem ene gründliche UntersuGung der Osthilseskandale unter Angabe einer Renten Reihe von Einzelfällen gefordert wird. LO neuen Landtag abe sie diesen Antrag von neuem eingebracht, abex alle Borwürfe egen die deutshnationalen Großgrundbesizer und die e hiedlihe Behandlung der deut|hnationaken “und AREGAE, ozialistishen Großgrundbesißer fotte die Vorwürfe „wegen ae Verschleuderung dex Osthilfemittel seien aus dem E trihen worden. Ves ois gebe es zwei Erklärungen . .. (8: ba, Reinhardt [Nat. Soz.]: Weil die Zahl noh größer geworden ist und die Einzelfälle niht alle e find!) Dann liegen Ee ja auf einer Linie. Das ver pricht eine fruhtbare Arbeit, wenn wir zusammen die Osthilfe _durhprüfen. N (Abs, eO [Nat. Soz.]: Darauf können Sie sich verlaîseu) Wir Sozia demokraten werden jedenfalls dasür sorgen, daß die ungeheuren Mittel, die erfreuliherweise zur Hilfe der Landwirtschaft 1H vorhanden sind, in einer dem allgemeinen Wohl dienenden Weise verwendet werden. Jeder ist unser Feind, der diese Arbeit zu verhindern versuht. Und die Herren von _Sybel von den Nationalsozialisten und von Restorff von den Deutschnationalen aben kein Wort der Kritik gegen die zweifelsfrei bestehenden sthilfesfandale gehabt, sie sind Interefssentenvertreter. Fn der Entschließung der deutshnationalen Reichstagsfraktion ist be- onders der Saß interessant, der sich dagegen wendet, van Le egierung Schleicher in der Landwirtschaft Gegensäge Waile rog und fklein entstehen lasse. Aus diesem Saß spricht die jämmerlihe Angst vor dex EL i aaa (bg. Schau entr.) behandelt die Frage der Yinslajte für die ¿ai A Ll ociadere für das Bauerntum. Mt Gegensay zu den Ausführungen des Reichswirtschastsminister Dr. MR old wies er darauf hin, daß der Durchschnittszinssas niht etwa 514 vH betrage, sondern daß der Aae teilweise 8—9 vH ausmache. Unter Hinweis auf einen Plenar- antrag des Zentrums verlangt der Redner eine Peale ZE keit des Banftenkommissars auf diesem Gebiet. Es sei be attenti, daß der Reichswirtschaftsminister nicht auf die TURE E gegangen sei, daß deutjche Jndustrieerzeuguisse im Jul Gi RL teurer verkauft würden als fe RBD E E sezung der JFndustrieexzeugnijje, diE NOI IO E ar sse S en werden, vor allem für die lun] 6 D emita, Sdn usführungen des Reichswirtscaftsministers, daß der landwirtshaftliche Sektor ard ens EEE AE usgeweitet werden könne, wider|Þr x. Zur Belk ( D Tarollen Mee a eme BRS i tx Le D AN enn i irtschaft, namentlich der ch en Fo O 0 landwirtschastlichen Neusiedlun . dex METO siedlung und namentlich der nebenberuflichen Lan Nuns L UXZ- arbeitersiedlung). Die Unterbringung von ugendlichen wu von Leuten, die aus dem Arbeitsdienst aus heiden, in Luer betriebe müßte in verstärktem Maße dur Senkung der öffent- lihen Lasten UGL werden. Auf diese Weise könute od die im Gang Me Abwanderung von der Stadt auf da órdert werden. n den Aussührungen des Abgeordneten von Restor? wies der Redner die zu weit gehenden Angrifje gegen die E lungsgesellshaften zurück, die Abgeordneter von Restorff E besondere gegen die ostpreußischen Siedlungsträger ai givs ‘e ie An Hand von genauen Unterlagen wies er nach, daß gera R den leßten Jahren teilweise sogar bis zu a 5 Züe: is ansässigen Gutsarbeiter und dazu noh andere Guts8ar Si i Ansiedlung gekommen seien, und zwar zum größten daf vinse elbständigen Familienbetrieben. Die Behauptung E Gies Linie unter unwürdigen Verhältnissen untergebrah seien,

werden, ein Gut zur Besiedlung freizugeben, wozu er seine Zi-

die Güter an den fähigsten Landwirt gelangen. Weiterberatung Mittwoch. V. d. Z.

er zurück, Die Primitiv- und Aufstiegssiedlung müsse noh mehr