1919 / 1 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

UebersicGt über die in der Zeit vom 1. Januar bis 81. März 1919 voraussichtlich statifindenden Seedampfschiffs- maschinistenprüfungen sowie Vor- und Haupt-

prüfungen zum Schiffsingenieur. Termine für die Prüfungen zum Seemaschinisten I und Ir, Qlasse

Pamburg D. Vanuar2. |5. Lübe e VEDEIALAG. ba ¿. 24 Koniggberad ,„ « Marz 2 Danzig N L S | Geeste. , 40. bold E S 99. Bremerhaven. 2 4. M ar0 U L B SnŒWürg - 2 Ur

e. «S ENAE ¿ 20. lensburg » «.« i E 5 E. 7 286. Damburg i c 20 Samburg 2 : Dn Damdbütg) E a) E 28

T und L Le

Hamdurg f) . . Zanuar 27. | Flensburg . . . Februar 17. O 2 285, 147 SANIIBUTO T). März 3. Vremen Be 10] Molo « 90. Schiffsingenieur. Vorprüfung: | Hauptprüfung: Breméen ... „Febxuax 10; Bremen . . Februar 10.

0 0s 3, Klasse. T 5 éi Ï Á 2. Klase.

ï 1, Kiasse.

Anmerkung: Alle Termine können um einige Tage verschoben werden. Meldungen zu einer Prüfung find an den Vorsißenden der betreffenden Prüfungsfommission zu richten.

s Nur Prüfung zum Maschiniston 4. Klasse.

[7] " ,” [T4

Uebers ch:t über die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1919 voraussihtlich stattfindenden Prüfungen zum See- steuermann und Schiffer auf üto.fér Fahrt. Zeitpuntkti der Prüfung ¡um Seesteuermann. N E Sebbuiar Bi Schiffer auf großer Fahrt. Altona. . « « Januar-27. | L S Nostock . . Februar 3.

Anmerkung: Die P.üfungon können verschoben werden. Meldungen

Ja aier P-:üf nz find an den Vorsitzenden der Kommisiion für die See-

rae und Seesteuermannsprüfungen der betreffenden Seefahrts\chule zu ten.

März 24.

P C

betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen durch die Hessishe Landes-Hypothekenbank.

Vom 28. Dezember 1918.

Auf Grund der B:kanntwachung des Staatsministeriume vom 17. Januar 1993 (Reg.- Blatt S. 23) ert-ilen wir hier- durch der Hessishen Landes-Hypothekenba: k, Aktiengesellschaft zu Da!mÿadt die Gen:hmigung zur Ausgabe von auf den Jnhaber lautenden und zu 4 vom Hundert verzinslichen Kom- munalschuldverschreibungen im Gesamtb- trage von 10 000 000 4 (Reihen XVIII und XIX) nebst zugehö-: igen Zinsscheinen.

Die Rückzahlung ist bis zum 2. Januar 1923 aus- geschlossen.

Die Stükeeinteilurg für jede der beiden Reihen ist

folgende: 250 Stück, Buchstabe A zu 5000 #4 = 1250 000 M O ¿B / 200, 2000000, I: O O = 1000 i E «D. O = 2000 O L M U, 100 L W . WUO,

t Darmstadt, den 28. Dezember 1918. Hessishes Ministerium der Finanzen. Henrich.

Betanntmamung. Die Zwanasverwaltung des inländishen Vermögens er britishea Firma Pickering & Berihoud Lid, Manchester, besondere ihref Hamburger Zweigniederlassung, ist beendet. Hamburg, den 30. Dezember 1918. Deputation für Handel. Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

e von beute ah zur Ausgabe gelangenden Nummern 193 und 14 des Reihs-Gesegblatts enthalten: Nuwner 193 unter | Nt. 6608 eine Verordnung über den Anbau von Zucker- rüben 1h das Brennen von Rüben im Betriebsjahr 1919/20, vom 27. dezember 1918. Numnÿr 194 unter “Nx. 9 cine Verordnung über den Verkehr mit Süßigs eiten, vom\8. Dezember 1918. Berlin V. 9, den 30. Dezember 1918. i Postzeitung3amt. Krüer.

Die von bete ab zur Auegabe gelangenden Nummern 195 und 196 des Réchchs-Gesegblatts enthalten:

Nummer 198 unter

Nr. 6610 ene Bekannlmachung über eine einmalioe S lang van K. A.-Seife, vom 28. Dezember 1918, unter

Nr. 6611 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom 27. Dezernber 1918 wmd unter

_N-. 6612 eine Ve ordnung über die Verfallaerklärung von Waffea und Heereagut, v:m 28. Dezember 1918.

Nummer 196 u" ter _ Nt. 6613 eine Vero!dnuna zur Ergänzung der Verordnung A die e Gd Asenlagebenden deutschen Nattonal- verjammiung (Neichewahlgeseß) vom 30. November 1918, vorn 28. Dezember 1918. X / Berlin W. 9, den 31, Dezember 1918. Poftzeitungsam\. Krüer.

Prenfzen.

Dem Unterstaatssekretär in den VBauabteilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten und Staatskommissar für das Wohnungswesen Wirklichen Geheimen Rat Dr. Feei- herrn von Coels von der Brügghen ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst erteilt worden.

__ Der NMinisterialdirektor Wirkliche Geheime Rat Peters ist zum Unterstaatssefreiär im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ernannt worden.

Der Neichskommissar für Wohnungswesen Scheidt ift zum preußischen Staatskommissar für das Wohnungswesen bestellt worden.

r ——————

Verordnung zur Abänderung der Verordnuna über die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landes- versammlung vom 21. Dezember 1918 (Geseßsamml. S. 201).

Vom 28. Dezember 1918.

Die Preußische Regierung verordnet mit Gesezeskraft, was folgt : gi

Für die Wahlen zur verfa)sunggebenden preußischen Landesver- sammlung finden die §§ 2 und 3 der Verordnung zur Abänderung der Verordniung über die Wahlen zur vetfassunggebenden deutschen Nationalversammlung voin .19, Dezémber 1918 (Reichs - Ge1epbl. S. 1441) sowie die Vorschriften der Verordnung zur Abänderung der Wahlordnurg für die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalver\ammlung vom 19. Dezember 1915 (Reichs - Geseubl. S. 1442) mit der Maßgabe Anwendung. daß die Wabhlvorschläge spätestens am 11. Januar 1919 bein Wahlkommissar einzureichen sind.

S 8 2,

Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 28. Dezember 1918.

j Die Preußische Regierung. Hir \ch. Braun. Eugen Ernst.

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Bekanntmachung

der Preußischen Negierung, betreffend Orden und Titel.

Vom 14. Dezember 1918.

Die Verleihung von Orden findet hinfort nicht mehr statt, doch 1st es jedermann gestattet, ihm f üher verliehene Orden, inóbeso! dere auh Kriegserinnerungszeichen, weiterzutragen.

D'e Verleihung von Titeln findet ebenfalls nicht mehr statt. Verliehene Titel können weitergeführt werden.

Für die Beamten wird eine Neuregelung der Amts- bezeihnungen im Assch!uß an die in Aussicht stehende Reform des Beamtenrech13 und der Besoldungsverhäitnisse vorgenommen werden. Bis dahin bleiben für s? die bisherigen, Bestim- mungen über Amtsbezeichnungen bestehen.

Berlin, den 14. Dezernber 1918, Die Preußische Negierung. “Hirsch. Ströbel. afi Ausführung'8anweisung zu der Allerhöchsten Verordnung vom 20. März 1905 (Geseßz-Samml. S 173) über die Errichtung eines Landesgewerbeamts und eines ständigen Beirats

für das gewerblihe Unterrichtswesen und die Gewerbeförderung.

Auf Grund der §8 3 und 6 der Allerhöchsten Vero: dnung

vom 20 März 1905 (Geseg-Samml. S. 173) bestimme ich hierdurch folgendes:

Rosenfeld.

1.

Vom 1. Januar 1919 ab erfoigt die Bearbeitung der dem Landes- gewerbeamt zugewiesenen Aufgaben in zwei Abteilungen. In der Abteilung A werden die das gewerbliche Unterrichtäwesen betreffe»den, in der Abteilung ß weiden die das Handwerk, die Gewerbeförderung und das Genossenshaft8wesen betreffenden Angelegenheiten bearbeitet.

S 2.

Für die Besezung mit Mitgliedern und den Aufgabenkreis der Abteilung A bleiben die bisherigen Vorschritten in Kraft. Sie gelten auch für die Abteilung L, soweit nit nachstehend etwas anderes be- stimmt wird.

S3, Die Abteilung B hat die Aufgabe, in den das Handwerk, die Gewerbeförderung und das Genossenscaft3wesen betreffenden Fragen

1) den Minister dur Abgade von Gutachten und Anregungen

__tehnisch zu beraten,

2) an der Verwaltung und Aufsicht der dazu dienenden Ein- rihtungen tailzundbins:

3) über die Entwicklung Verwaltung3berihte zu erstatten,

4) die im Inland und Ausland erscheinenden Veröffentlichungen zu sammeln und \ystematish zu ordnen.

S4

__ Der Abteilung B gehören mil vollem Stimwrecht die ordent- lien und diejeniaen außerordentlihen Mitglieder an, die der Ptinister in diese Abteilung beruft. Die übrigen außerordentlichen Mitglieder und die Referenten im Ministerium können an den Sißungen mit beratender Stimme teilnehmen.

Die Handwerkskammern ünd die Verbände der gewerblihen Ge- nossenschaîten sind berechtigt, dem Minister Vorschläge für die Be- rufung auße*ordentliher Mitglteder zu machen.

Es bleibt vorbehalten, au die außerordentlihen Mitglieder der Abteilung B neben der Erledigung der regelmäßigen Geschäfte mit besonderen Aufträgen (Untersuchungen an Ort und Stelle und der- gleichen) zu betrauen.

& 5.

Die aufßerordentliGßen Mitglieder versehen ihr Amt als Ehren- amt. Den außerhalb Berlins und seiner Vororte Wohnenden wird als (say der Reisekosten bis auf weiteres der Betrag der Fahr- tarten 2. Klasse und ein Tagegeld von 15 4 mit einem für die Dienstreisen der Staatsbeamten jeweilig in Frage kommenden Teuerungszu\hlag erstattei. Die gleichen Gnts{ädigungssäße werden bei Dienstreisen gewäh1t. Staatsbeamte erhalten Reisekosten und Tagegelder nach den geseßlihen Bestimmungen.

§ 6. Die Abteilung B hält nah Bedarf, j-doch weniaîtens allmonat- li, rege'mäßige Sißungen ab." zu denen '\ämtlike Mitglieder \chrift- lih zu: laden sind. Beschlüsse und Gutachten werden mit Stimmen- mehrh it gefaßt. __ Für die Abstimmung gelten die Vorschriften in § 15 der Aus- führungs8anweisung vom 3. April 1905 mit ter Maßgabe, daß die Abgabe besonderer Gutachten de: ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder zulässig ist. Auch kann die Minverheit beanspruchen, daß the Gutachten mit dem Beschluß der Abteilung dem Minister

——-

A

Bedeutung, in denen er Bedenken trägt, dem Gutachten der

anzuordnen. Berlin, den 31. Dezember 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Fischbeck.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Berginspektor Hermann Ko ch des Bergreviers Nord- Kattowiß ist in gleicher Eigeaschaft dem Bergrevier Süd Kattowi überwiesen worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der bisher an der Staatsgalerie in Wien tätlige Dr. Heinrich Zimmermann aus Wolfenbüttel ist zum Direktorialassistenten bei dem ftaatlihen Kunstgewerbemuseum in Berlin ernannt worden.

&-

Preußische General-Lotteriedirektion.

__ Die Ziehung der 1. Klasse der 13, Preußisc- Süddeutschen (239. Preußischen) Klassenlotterie wird nah planmäßiger Bestimmung am 7. Januar 1919 ihren Anfang nehmen. Das Einschütten der 214 000 Stammlos- Nummerröllchen der 13. (239.) Lotterie und der 5000 Gewinn- röllchen der 1. Klasse dieser Lotterie wird hon am 6. Januar 1919, Nachmittags 11/2 Uhr, durch die Ziehungskommissare öffentlih im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Jägerstraße 56, vorgenommen werden. Berlin, den 31. Dezember 1918.

vorgeiegt wird. : : i Q

Preußische Generallotteriedirektion. Ulrih. Gramms. Groß.

Bean eter Bekanntmachung,

Jn Abänderung meiner Bekanntmachung vom 12. De- zember 1918 (Reichsanzeiger Nr.:305) wird hierdurch bekannt- aegeben, daß der Erzeugerhöchstpreis für Grün- kob l vom 1. Januar 1919 ab 9,50 6, bei Lieferungen auf Grund eines von der Reichsstelle für Gemüse und Obst ab- geschlossenen oder von ihr genèhmigten Lieferungsvertrages 10,— M für den Zentner beträgt.

Berlin, den 30. Dezember 1918.

Der Vorsizende der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin. * J. A.: Dr. Vollbach.

Bekanntmachung.

Dem Verkäufer Otto Maasdorf, Berkin C, Lothringer- straße 17, habe ih die Wiederaufnahme des durch Ver- fügung vom 25. September 1917 (N.-A. Nr. 233 vom 1. Oktober: 1917, Amtsblait Stück 40 vom 6. Oktober 1917) untersagten H-ndels mit jämtlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs - auf Grund des § 2 Ab1ay 2 der Bundesratéyerordnung vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin O. 27, den 23. Dezember 1918.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. Vi: Do: Po ang:

Wid artrerqrn-coDda

Bean Pur i

Der Chefrau Frieda Mädiger, Berlin, Greif8walderstraße 9, babe ih die Wiederaufnahme [des ihr durch Ss vom 11. Mai 1918 (Reich8anzeiger Nr. 115, Amtsblatt Stü 20) unter- sagten Handels mit Gegenständen des täglihen Bedarfs durh Ver- fügung vom heutigen Tage vom 1. Januar 1919 ab gestattet.

Berlin 0. 27, den 28. Dezember 1918.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. Ba: Doi Po kran b:

BeXiPtLgUng

Bei der in Nr. 212. des Reich8anzeigers vom 6. September 1917 auf Seite 3 des Hauptblattes veröffentlichten Ha bg e oguns gegen die Händlerin Frau Hedwig Richter geb. Lindner, Neukölln, Siegfriedstraße 21, muß der Name richtig Frau Hedwig Lindner, geb. Richter, heißen.

Berlin O0. 27, den 28. Dezember 1918.

Krieg8wucheramt. J. V.: Dr. Pokrant.

bem arenwin arate ete E

Bean ma und Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vont 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom andel, habe ih dem zu Düsseldorf, Lennestr. 19, wohnenden aufmann Ludwig Huberti die Wiederaufnahme des Mea mit Gegenständen des täglichen Beda1fs, insbesondere mit ahrungs- und Genußmitteln, gestattet. : Düsseldorf, den 20. Dezember 1918.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. F. V.: Dr. Lehr.

Bekanntmachung.

Den Cheleuten Theodor NRonig und deren Kinder Anna, Mathias und Johann Rontg, wohnhaft in Sterkrade- Buschhausen, Bavernstr. Nr. 103, wird vom 2. Januar 1919 ab der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedar1s, insbesondere Nahrungs- und Futtermittel, Gemüse und Obst aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen und Hékiz- und Leucblstoffen, wieder gestattet. Die Kosten, insbesondere au die der Bekanut- machung, fallen den Betroffenen zur Last.

Sterkrade, den 19. Dezember 1918.

Die Polizeiverwaltung. S Der Oberbürgermeister. J. V.: Der Beigeordnete: Dr. Heuser.

Bekanntmachung.

Dem Bäckermeister Heinrich Tegethoff in Bochum, Elsaß- raue 7, ist auf Grund der Bundesßratsvercrdnung vom 23. “Sep- tember 1915, betr. Fernhaltung ; unzuverlässiger Persónea vom Handel RGBl. S. 603 —, der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesonvere mit Lebensmitteln aller Art sowie die Vermittlertätigkeit hierfür wegen Unzuvorlässigkeit unterjagt worden. :

Bochum, den 27. Dezèmber 1918.

Die Stadtpolizeiverwaltung.- D. A.: Fis sme 1.

4 pre A

Dem Minister bleibt vorbehalten, in Fällen von erzebliBo

teilurg zu folgen, eine nohmalige Ecörterung in seiner Anwesenheit

Bekauntmachnung.

Nach Vorschrifi des Geseßes vom 10. April 1572 (SWesey- samml. S. 357) iïl bekanntgemacht:

der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Geseßsamml. S. 153) ergangene Eclaß des Staats- ministerium8s vom 2 November 1918, betreffend die Ver- leihung des Enteignungsrehis an die Stadt Hannover zur Erweiterung des Döhrener Friedbofs, durch dos Umisblatt der Regierung in Hannover Nr. 47 S. 267, auZgegeben am 23. NovemhHher 1918.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 44 der Preußischen Geseßsammüiung enthält unter

Nr. 11721 eine Verordnung zur Abänderung der Ver- ordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landesversamwlung vom 21. Dezember 1918 (Gefez-Samml. S. 201), vom 28. Dezember 1918, und untec

Nr. 11722 eine Bekannimachuna der preußischen Regierung, betreffend Orden und Titel, vom 14. Dezember 1918.

Berlin W. 9, den 31, Dezember 1918.

Geseysammlungsamt, Krüer.

Zichtaurklicheés.

Deutsches Reich. Preustemn. Berlin, 2. Januar 1919.

Am 2. Januar 1819 erschien in Berlin die erste Nummer der durch cine Kabinett3order des Königs Friedrich Wilhelm LI[. begründeten „Allgemeinen Preußischen Staatazeitung“, Nachdem die Zeitung im Jahre 1843 die Bezeichnung „Allgemeine Preußische Zeitung“ erhalten hatte, wurde ihr im Jahre 1851. die Be- zeihnung „Königlich Preußisher Staatsanzeiger“ beigelegt. Nach Errichtung des Leutschen Reichs erschien das amtliche Blatt am 4. Mai 1871 zum ersten Male unter der Bezeich- nung „Deuischer Reichsanzeiger und Königlih Preußischer Staatsanzeiger“. Es ist ihm somit vergönnt, am heutigen Tage auf ein hundertjähriges Bestehen zurückzublicken.

Der bisherige Unterstaatssekretär Freiherr von dem Bussche-Haddenhausen hat einen mehrmonatlihen Urlaub nachgesucht und erhalten. Zum Unterstaatssekretär ist der bis- herige Dirigent der politi)hen Abteilung des Auswärtigen Amtes Freiherr Langwerth von Simmern ernannt worden; weitere Veränderungen in der handels8politischen Ab- teilung und in der Presseabteilung des Auswärtigen Amts stehen bevor.

Der Archivassistent Dr. Smidt ist von Marburg nah Weßlar verseßt und mit der Verwaltung des dortigen Staats- archios beauftragt worden.

Ueber den Rüccktransport der deutschen Truppen aus Rußland und die damit zusammenhängende Frage der Bekämpfung des russishen Bolshewismus durch deutsche Truppen erfolat, wie die deutshe Waffenstillstands- rommission, dem „Wolffshen Telegraphenbüro“ zufolge, mit- teilt, seit 14 Tagea ein politisch bedeutsamer Notenwechsel zwischen dem Oberkommando der Alliierten und der deutshen Waffenstillstands kommission. Der Aus- gangspunkt dieses Notenwechsels ist eine Meinungsverschiedenßeit über die Auslegung des den Rücktranspart betreffenden Artikels T! Abs. 2 des Waffenstillstandsvertrags. Er lautet:

Alle deutshen Truppen, welche fich augenblicklih auf den vor dem Kriege zu Rußland gehörigen Gebieten befinden, müssen eben- falls hinter die deulschen Grenzen, wie sie ain 1. August 1914 waren, aurüdgehen, sobald die Alliierten unter Berücksichtigung der inneren Lage diejer Gebiete den Augenblick für gekommen erachten.

Der Marschall Fo hat nun in einer Note den Arlikel XII so ausgelegt, daß die deutshen Truppen so lange in Nuß- land bleibea müßten, als es die Entente für richtig befindet, im Jateresse der Bekämpfung des russishen Bolschewismus durch deutsches Miltär. Zugleich beklagt sich Foch darüber, daß die deutschen Truppen in Rußland im Kampf gegen die Bolschewiki nicht eifrig genug seien, ja daß fie geradezu den Bolschewismus in den von ihnen noch beseßten russischen (Gebieien begünstigen und unterstüßen. Dieser Auffassung stellte der General von Winterfeldt die Entstehungs- geschichte des Artikels XIT gegenüber:

Der ursprünglite Wortlaut der Waffenstillstandsbedingungen forderte die sofortige Zurückziehung der deutshen Truppen von den beseßten russishen Gebieten. Die deutschen Vertreter {chlugen jedoch vor, im Interesse der Bewohner dieser Länder die deutschen Truppen vorläufig dort zu belassen. i i:

Die Berechtigung dazu wurde zugestanden. Eine Verpflich- tung gegenüber den Alliierten, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, bat Deutschiand damit nicht übernommen. Deutschland kam der Aufgabe, im Osten für Ruhe und Ordnung zu sorgen, freiwillig nach, folange es in seiner Macht lag.

Nunmehr hat neuerdings der Vorsißende der Deutschen ‘Waffenstilistandskommission, Staatssekretär Erzberger, unler Bezugnahme auf diese Erklärung des Generals von Winterfeldt die deutschen Vertreter in Spaa gebeten, nochmals daranf hin- zuweisen, daß die Auffassuna, als ob wir in Artikel XIT die Verpflichtung übernommen hätten, unsere Truppen so lange im Ostgebiet zu belassen, bis die Alliierten ihren Abzug für ¿weckmäßig halten, nicht der getcoffenen Abmachung entspricht. „Wir haben seinerzeit“ so lautet die Aeußerung des Staatssekretärs wörtlih weiter —, „als von uns die sofortige Räumung verlangt wurde, mit Rücksicht auf die Piöglichkeit ihier raschen Ausführung wegen des Manaels an Sisenbahntmmaterial und im Hinblick auf das bedrohte S chiksal der besegten Gebiete darum gebeten, unsere Truppen noch länger dort lassen zu dürfen, Darauf wurde uns dies in Form der endgültigen Fassuna des Arlikels X11 bewilligt, jo daß die Worte „jobold die Alliierten den Augenblick sir ge- kommen erachten“ den äußersten Zeitpunkt bezeichnen, bis zu dem wir die Gebiete besegt halten können, und nicht etwa den frühesten, ‘zu dem wir berechtigt find, fie zu räumen.

Die Annahme der Gnlenie, als oh unsere Truppen eigen- mächfig oder gar auf hôêheren Befehl! dem Boischewismus absichtlidy Vorschnh leisteten, fei es direfi oder dur Bez hindermnng antibolsGßew tier Maßnahmen, ift nidt zutreffend. Uuch wir und unsere Truppen sehen in dem Bolschitoismus eine außero:dentlih große Gefahr und un alles, um diese Gefahr abzuwehren. Die Entente mird zugeben müßen, daß diese Gefahr für uns viel GroRer ilt. als füt Re selbst oder sonstige Staaten in der Welt, und kann da von überzeugt sein, däß wir schon im eigeren Zntereïe alle möglichen Maßnahmen i1reften, um bas Vordringen des Bolschewismus zu verhindern. Daß unsere Truppen nach) vierjährigem Kampf und in Anbetracht der.- Lage nur noch den Wunsch nah Nückkehr in die Heimat hegen und daher dem Vorrükea der roten Truppen nicht überall den Widerstand entgegensegen, der uns selbst erwünsht ist, können wir nicht beitreiten. Wir tun aber alles, was in unseren Kräften steht, um dieser Kampfrnüdigkeit der Truppen durch Ermahnung, Autfiärung und Erseguna durch frishere Truppenförper entgegenzurirfon. Wenn die Entente die Auffassuog hat, der Bolschewismns sei eine Gefahr, der auf jeden Fall und mit allen Mitteln ent- gegengetreten werden müßje, und wenn sie der Ansicht ist, daß unsere Kräfte dieser Aufgabe nit genügen, wäre es zweckmäßig, wenn sie selbft ihre Löung in bie Hand nehmen oder wenigstens si baran beieiligea würde. Jedenfalls müßten wir nochma!s darouf hinweisen, daß wir die ufgabe ledialich im Jateresse der Allgemeinheit, der besezten Gebiete uny unserer selbst übernommen hahen und auch gera weiter na Möglichkeit übernehmen wollen, daß uns aber eine entsprechende Verpflichtung in. Artikel T, wie die Entstehungs8geschichte dec jegigen Faffung kiar ergibt, nit auferlegt ist.“

Die Entente eiblicki, wie die Deutsche Waffenstillsiandes kommission ferner mitieiit, den Hauptzwecck des Waffen- stillstandes barin, eine Wiederaufnahme der Feindseligkeiten durch Deutschland zu verhindern. Der Geist, in welchem alle weiteren Verhandlungen von Seiien der Entente geführt werden, hängt olso davon ab, die Entente davon zu überzeugen, daß Deutschland die Demobilmachung ohne jeden Hintergedanken tatsächlich und so schnell wie mögli durchführt. Darum war es von Wichtigkeit, der Enienie eine Uebersicht über die Fort- \chritie der deutschen Demobilmachung zu bieten Das iît von seiten der Deutschen Waffenstillstandskommission zum T L in Form einer Note geschehen. Aus dieser Ueber- sicht geht hervor :

An der gesamten Westfront befinden #chck, abaeseben von den Frieden8garnifonen nur noch einige 29 geschlossene deutsche Divisionen, deren älteste Jabrgänge auch bereits entlassen find. Die Armeeober:- l'ommandos und Heeresgupyenkommandos find bereits tn dex Auflösung begriffen. Damit gebt dite militärische Kommandogewalt an der Ostgrenze der neutralen Zone vollständig ia die Hand der Friedensgeneral- fommandos über. Dieser Zustand wird bei der Heeresgrupye A bis 2. Januar, bei der Heeresgruppe B zwischen 10. und 13. Januar, bei der Heeresgruppe C etwa um dieselbe Zeit erreidßt sein. Im Be- reih der früheren Heeresgruppe D übt \chon jeyt das Generak- kfommando des X1V. Armeekorps die alleinige militätishe Kommando- gewalt aus.

Damit ist deutscherseits die völlige Unmöglichkeit einer Wiedereröffnung der Feindseligkeiten erwiesen. Es wurde des- halb von der Deuischen Waffenstillstandskommisfion angeregt, nunmehr weitere Ecleichterungen sür den Verlehr und die Verwaltung im besegien Gebiet zu gewähren und an allen geeigneten Sißen der alliterten Kommandobehörden deutsche Verbindungsoffiziere einzufteUen. Diese sollen die Kontrolle der Polizeitruppen in der neutralen Zone, die Regelung örilicher

Anfragen sowie die Einreéiseerlaubaisse usw. erleichtern.

Verner wiederholie die Deutsche Waffenstillltandskommiifion ihr Ersuchen, zum Rüdcktrans3port der deutschen Truppen aus der Ukraine (rund 250 000 Mann) den Seeweg freizugeben. Nach den leßten Meldungen ift die Bahn für den Abtraneport aus Nikolajewo bereits in den Händen starker Bolschewistenbanden. Der Landweq ist völlig abae- schnitten. Einer deutschen Vahnschuß gibt es nicht mehr. Die Gefahr wächst täglih, da mit Angriffen über mächtiger russischer revoluiionärer Kräfte zu renen ist. Die Kaimpf- kraft der noch auf russishem Boden stehenden deutschen Truppen ist infolge der Abgabe von Woffen und Munition an die Entente sowie durch Mangel an Geldmitteln und ausrelchender Verpflegung schr geschwächt.

Heeresgut ist Reichsgut

Gib heraus, was nicht Dir gehört. Neichsverwertungsamt, Berlin W. §, Friedrichstraße 66.

Jm Fort von der Tann bei Straßburg befinden si noh zwölf deutsche Herren interniert, darunter Land- gerihtsdirektor Aron, Landaerichterat Blum, Rechtsanwalt Dr. Schroeder, Polizeikommissar Jllges, zroei Kriminalwacht- meister Hien und Robert, Privatarzt Dr. Wieger, Kaufmann Muenter und der sozialdemokratishe Reichstagsabgeocdnete Boehle. Außerdem ist eine unbeknnte Anzahl von Herren in anderen Forts interniert. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wurde im Auftrage der deutschen Regierungs von seiten der Woffenstillstandskommission in Spaa hiergegen Einspruch erhoben und um sofortige Freilassung sämtlicher Jnternterter gebeten.

Die \chwedishe Negierung hat nah einer von „Wolffs Telearophenbüro“ verbreiteten amtlihen Mitteilung den zwischen Schweden und dem Deutschen Reiche am 2. Mai 1911 abgeschlossenen Handels- und Schiffahrts- vertrag gekündigt. Der Vertrag tritt mit dem Beginn des Jahres 1920 außer Kraft. Die schwedische Regierung hät sich gleichzeitig bereit ertlärt, in Verhandlungen wegen etner pi svisorischen Regelung der Haudelsverbindungen für die geit vom Ablauf des Vertrags bis zum Abschluß etnes neuen Ver- trags einzutreten.

In verschiedenen polnischen Zeitungen if die Nachxich! verbreiiet worden, daß die deutsche Gesandlschaft in Warschau sich mit bolschewistishen limtrieben be faßt uad die Vermittelung zwischen polnischen und russischen Narimalisten übernommen habe Hierzu wird dem „Wo! ff schen Teiegraphenbüro“ amtiid mitgeteilt G4 p x der bolinitf f wr Mr oí7 works e of

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xeder der deutsche Gesandte raf Keßler nod noeres Diitglied der Gesandtichaft Hai tet t er FoLH u : {Gi De ¿ (4 q Ge 4 f f ¡ät ; & - F * 6] Ben 4 ndtickcaft angezettelten i1 E A lder, - dig: voi eutider Se!te eitae en fe r Po) 7 J 4uDe tee er , die Zerofentitd j der angel D in Len 2e ? e gierung gefommenen Beweisftüde.

Der Vollzngdrat des A-- und S-Nates Groß Berlins veröffentliczt eine Befanntmachuna (ae. Nich. Mülcr und PViolfenbuhr), in dex er rmitielit, daß er auf einen wieder- holt geäußerten Wunsch, desjea Berechuigung uno Erfüllung mit jedem Tage dringender werde, einer der nähsten Noll- versammlungen des Groß Berliner Arbeiter- und Soldatencatesg

Richtlinien für die Anfgabve und das Tätigkeits gébiet des Arbeiter- und Soldaienrates zur Beschluß fajjung varlegen werde. Lm einerseits bie nötigen Unterlagen

für ‘diese Nichtlinien zu \{affen, andererseits auc den Wünschen aller BVeruf2gruppen Rechnung zu tragen und ufer!csen De batten in der Volloersammlung vorzubeugen, hält der Vollzugs- rat Vorbesprechungen mit dzu in Frage kommenden Be- ruf8gruppen für erforderlich. Diese Borbespreczungeu finden statt im: Ubgeordetenbaus3, Prinz-eAlbrechchtstraße.

1) Für die Arbeiterräte der Freien Berufe: Sonn- abend, den 4. Januar, Vormtttags 10 Ubr.

2).Flür die Nrbêtitertäte der G abend, den 4. Januar, Nachmiitags 4 Uhr.

è (D e 5 T + . A a é % S A e S A 4 » 3) Für die-Arbeitêrr äte der Kletinbetriebe biw. der

„L , pn ror RetrtoMNo' An F DELTLEDE TONIIN

Betriebe, die keinen selbständigen Wakitkörper bilden: Sonntag, den ò. Januar, Vormittags 10 Ukr.

4) Für die Arbetterräte der selbständigen Ge- werbetreibenden: Montag, ten 6. Januar, Vormittags 10 Ubr

5) Für die Arbeiterräte der Kaufmännif@Gen Bet.tiebe: Dienstag, den 7. Januar, Nachmittags 4 Uhr.

6) Fu diè Arbeitértate der RNeichds-. Staætës- und Kommunalbetriebe: Mittwoch, den &. Januar, Nach mittags 4 Uhr.

Jn der Sigung des Zentralrais vom 30. Dezember wurden laut Bericht des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ zu- nächst Geschäftsfragen behandelt, und zwar wurde das Arbeiis- gebiet ‘des Soldatenaussczu}ses festgelegt, die Verteilung tes übrigen Arbeitsfeldes an einzelne Kommissionen beraten urrd der Geschäftegang besprochen. Dann wurde der Name „Zentral- rat für die fozialistishe Republik Deutschland“ fesigelegt. Für den Zentralrat wird einer der Vorfißenden verbindlich zeichuen. Ferner sind gültig Unte, fertigungeu der Art: Zentralrat ulw,, Kommission füc . . . . Für die einzelnen Kommisfionen untci- zeichnet ein Mitglied der betreffenden Kommission rehtsgültig unter Voraussezung von J. A.

Ein eingegangenes Schriftstük über das Finanzgebaren

einiger A.- und S-Näte wurde einer Kommission zur Be- arbeiiung übergeben. Mehrere Eingänge betrafen die Geseßwerdung durch Durchführung der sieben Hamburger Punkte. Auch für diese Angelegenheit wurde eine Kor- mission zur Vorberatung éirigeséh? und der Vorfißende des Z.-R. außerdem beauftragt, noch am gleichen Avend über diese und mehrere ähnliche Fragen mit dem Nate der Volks- béauftragtèn sh auszusprehen. Auch zu dem Aafinfe Hindenburgs, der Erklärung Gröners usw. will der Z -Rat zusammen mit dem Nate ver Volksveaufiragten demnächit Stellung nehmen. Ferner wurde beraten, wie eine engere und ständige Fühlungnahme mit dea WVo!ksbeaustragten tehnisch durchzuführen sein wird. Es wu-de weiter ve- shlofien, daß über die Frage der Deserteure und derea Ent- laffung auf ordnungsmäßigem Weze von der Delegation der Soloaten zusammen mit Noske und mit einem Mitgliede des Groß Berliner Vollzugsrates beraten werden soll. Cine längere Ersrterung war nötig über die Zuständigkeit für die Ausstellung voa Vo!llmachien, namentiih über die Koztcoue der Jahaber solcher Papiere durch die Reichzämter. Etn Zentralratismitglied besprach in längerer Rede die unbedingte Notwendigkeit der N.- und S.-Räte. Ullerdings müßten die bereits eniftandenen Schwierigkeiten und Meinunçsverschieden- heiten mit den bestehenden Behörden und Körperschaften vou jeßt ab vermieden, Uebergriffe der A - und &.-Näte verhindert werden und die Räte sh den Anordnungen des Zentralrats in Berlin unterstellen. : Jn der vorgestrigen Sizung des Zentralrais fand eine längere Aussprache über die Zuständigkeit des Zentralrats und der anderen Organe füc die Ausstellung von Vollmachten statt. Allgemein herrschte die Anficht, daß Vollmachten von den Bo!k3beauftragien und den zuständigen Ressorts auzzufertigen seien. Es wurde betont, daß auf all? Fälle Leute, die Voll- machten erhalten mollen, den Nachweis ihrer ordnung? mäßigen Wahl, ihrer Befähigung und eine Bescheinigung der Not- wendigkeit einer Vollmacht beizubringen haben. Gegenstand der Beratung waren die gesamien Ostfragen. Beschlosßen wurdé, gemeinsam mit den Volksbeauftcacten, dem Kriegs- minister und dem preußischen Minister des Janern die Un- gelegenheit zu behandeln. DBVeschlossen wurde weiter, eine Sigung mit dem preußischen Staat3ministerium abzuhaltzn, um Bericht liber dessen bisherige Tätigkeit und die Xbsichien für die Zukunft erstatten zu lassen. Ferner wurdz bes{htoïen, die Zahl der Volksbeauftragten, nachdem der Genosse Löbe, Bres!au, abgelehnt hat, bei fünf zu belassen.

Das Kriegsministerium teilt über die Ablieferung von Waffen und Heeres8gerät mit:

Unter Bezugnahme auf die Verordnung des Rats der Volks beauftragten vom 14. Dezember 1918, betreffend Ablieferung von Waffen und Heere8gerät, werden die Generalkommandos unt Kömmandanturen gebeten, den Zivilbebörden bei der Einziehung von Waffen und Muntiion uud sonttgem Heeresgerät aller Ait auf An- {èrderuug weitgehendsie Anflug, 40 gewähren.

Das abgègebene Héeré8gerät tit cher awzubewabren und je na der Art sobald a!s möglih an die für die Aufbewahrung vor gesehenen, den Genéralfoinmandos bekannten Stellen, nötigeufalls in

abe gelegene Sammellagèer, überzuführen