1919 / 9 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

A. folgende gelassen, und zwar: durch E1 1) die Ve Geschäftébetri: be

5 117 hd nor A or le:tungé U Ht 4

Geschäftsbetrieb im des Geschäftsbetrieb mit dem VBetr!ebe vo1

Unfall- und Haftpf j

fahrzeugen gegen Vernichtung, Verlust und Beschädigung;

den Ver sic : r Krankenkassen in Berlin

zum Betriebe der Pensionsversiberung der Angestellten von Kranken-

kassen in eut\chen eiche Anerkennung als tleinerer Verein

ichtegeseßes (S 4 a a. D.):

ler-Ytotoren-Gesellschaft

to 117 v O Mien 4 A ted unter Anerkennung

folgende Geschä n 8 14 O. genehmigt:

Trott A on (i c 5

ItR - 8 der Kölnischen

C E A ln auf die Nye For-

dersiberungs-Aktien-Gesell'ch:1t in

fâfrings- Uktiebolaget Hansa in Stockbolm. Ferner ist durch Entscheidung vom 17. 1918 dem Pensionsverein des Zentralverbandes der Ge- in München die Ausdehnung

Weindebeamten Baverus | } des Eeschâftsbetriebs Deutsche Neihh und die Uebernahme

É e y D ftober

auf das Veutida des gesamten Versicherungsbestandes des Pensionsvereins der berufS8mäßigen bayerishen Polizeisoldatèn und Schußmänner in Pasing genehmigt worden. Berlin, den 7. Januar 1919. Das Auffichteamt fir Privatoersicherung. Jaup.

BEerlMtiqung.

der Vero: dnung über den Verkehr mit

m 28 Dezember 1918 (R-icho-Geseßbl. { " des Reichsanzeigers vom 31. Dezember J) Ut unter A. Korameibonbons und Dragees, Gruppe I

l a) f “s ti „T v t 4 4 QNO 2 2 { » N: beim Herstellerpreise statt „823“ zu segen „832“.

Preußen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs- und Baurat Brüstlein in Berlin ist zum Geheimer Baurat und vortrager den Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ernannt worden.

BeranntmaPGun q

Das von mir unterm 22. Dezember 1916 gegen den Kaufmann Julivs Glückstein in Berlin-Schöneberg, Nolendorf- raße 22a, und die Firma „Handels-Kontor J Glüdck- stein“ in Berlin W 8 Kronenstraße 12 13, erlassene Ver- bot des Hande s mit Gegenständen des Kriegsbedarfs all:r Art, ins- befondere auch Spinnstoffen, habe ih durch Verfügung vom

heutgen. Tage wieter- aufgehoben; Berlin, den 7. Januar 1919. Der Polizerpräsident.

D: V. Hoffmann:

DebanntmaGun g Gemäß § 2 Abs. 2 de: Bundesratéverordnung vom 23. September 1915 betreffend èernhaltung urzuver!ä siger Personen vom Handel, habe ih dem zu Düss-idorf, Stcckampst1. 49, wohnenden Kaufmann Johann Schmig die Wiederaufnahme des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs gestattet. e) 8 8 Düsseldorf den 6. Jaruar 1919. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister: J. V :

Reuter.

Detanntmabuin a Auf Grund des § 1 der Bekanntmabung des Bundesrats vom 23. September 1915 und Ziffer 1 der Ausführungébestimmungen des Ministers für, Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 habe ih dem Bäckermeister Franz Stiemes in Erkrath die weitere Fortführung seines Bädtereibetriebes jür den Umfang des Leutichen Reiches untersagt. Düsseldorf, den 4. Januar 1919. Der Landrat. von Bedckerath.

e ——

Bean mam uUn q

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Han? el vom 23. Siptember 1915, RGBl. S. 603, ist dem Milchhändler Otto Shmädiccke und seiner Ehefrau Anna Schmädi(dcke, geb. Lossin, von bier, Spornmacher- aae 1, durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Milch und allen Mil(herzeugnissén wegen Unzuver- lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden.

Frankfurt a. Oder, den 6. Januar 1919.

Die Polize verwaltung. Dr. Trautmann.

Aicitamilitzés.

Deutsches Neid. Vrenfken. Berlin, 10 Zanuar 1919.

Die prevßische Regierung erläßt an alle preußi- shen Beamten die folgende Bekanntmachung: :

Zur Beachtung bei den bevoritehenden Wahlen werden die Beamten darauf hingewiesen, daß, ihnen außerhalb des Dienstes jede ihrer U berzeugung entiprehende politishe Betätigung Freisteht : indessen Haben sie dabei die Grenzen inne- zuhalten, die Rücksicht auf die Unparteilich- leit ihrer Amtsführung auferlegt. Unzulässig ist selbit- e ständlig jede Veiquidung amtlier und politischer Tätikeit. darf das Vorgeseztenverhälitnis niema's zu einer Einwirkung auf die politishe Ge- finnung und Betätigung diensilih unterstellter Personen miß- raucht werden. E Eber so selbstverständlih wie die W hrung der Wahl- freiheit der Beamten ist, daß fein Beamter die in seiner Hand befindliche amtliche ober soziale Macht zur Einwirkung auf die FAbstimmung der Wähler benußen darf.

die ihnen

esondere

Cin Al «Ins

Nuch am (acmitiag und in heutigen Tace fanden in einzelnen Siadtteilen Berlins, namentli) in dem sogenannten Zeitungsviertel, Kämpfe statt. Die Neichsdruckerei, das Prootantamt in der Köpenilker Strafe und dactj-niage in Tempelhof sind bereits gestern van den Regierungétrupp-/n wieder besezt worden. Der Erfte Kommandant von Be?lin Klawunde richtet an die Be- völkerung Groß Berlins folgenden Aufruf: Berliner! Die Meichsreaterung hat mir von Groß-Berlin übertragen wiederherzustellen Helst erfüllen, wenn Ihr nicht folger

der Nacht zum

des Ersten Befehl, die larn die

4 S BVeifungen

x D +0 Kommandanten

F-ntli A

. —_ r S Ann Lie /1O0nung

\hwere Aufgabe nicht befolgt :

1) Die Anordnungen jedermann. 7 E

2) Der Vekehr auf den Straßen ist möglichst einzus{chränken. auen 1 sollen zuhause bleiben. Es find Kämpfe im

nae, bei denen. niemand für thr Leben einstehen kann. :

3) Waffen zu tragen ist nur den Trupven und den Personen gestattet, welhe von der Reichsregierung oder der Kommandantur die Genehmigung dazu haben. Alle anderen werden im Betretungsfalle festgenommen, entwaffnet und bestraft.

-

der Megierungetruppen gelten für

D! s und Kinder

Das Reichsverwertungsamt hat den Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes . domit beauftragt, zur Ver- sorguñg der Tiefbauunternehmer mit den erforderlichen Ge- räien insbesondere für dringende Noista1 dsearbeit:n eine Gerätestelle zu errihten, welche den Vertrieb geetgneter freigewordcner Heeres- usw. Geräte vermittelt. Dies ist in- zwischen erfolat. Die Gerätestelle befi det sich Berlin W,, Behrensiraße 5. Eatsprechende Anträge sind also dorthin zu richten.

Statistik und Volkswirtschaft.

Neber die Lage des Arbertsmarttes im Nette läßt sich nach den Ber‘hten der amtlichen Auskunftsstellen der Provinzarbeitsnahwecise und nah den Feststelungen der Demobil- machungsfommissare neuerdings folgendes U dene

Es besteht nah wie vor eine lehr große unbefriediate Nad frage na gelernten und Ungelernten 1L- deitétrarten im DErabau uno Q ELenween, und zwar Laßt h der Urbetterbedars des rheintsch-west- fälishenSteinkohlenbergbaus für den Monat Januar auf rund 54 000 Personen veranschlagen. Es gelingt aber immer noch nit, die Arbeiter dem Bergbau wieder zuzuführen, bezw. genug ungelernte für die Uebernahme von Zechenarbeiten zu gewinnen.

In der Industriè t! zwar eine [arte Na frage 100) ArbeitsÉräften seitens der Cisen- und Stahlwerke zu ver- zeichnen, doch müssen fich die Betriebe wegen des Mangels an Kohle und Nobmaterial im allgemeinen eine Beschränkung auferlegen. In den größeren Ort: n macht sich darum ein Üeberangebot von Fach- arbeitern bemerfbar, während in den fleineren Städten die Nachfrage noch das Angebot übersteigt. Väter und Fleiicher finden nach wie vor keine Stellung; dagegen sind Schneider und S{huh-

ver noch weiterhin ge\ucht. ; E der Landw at ait bestebt in der Hauptsache nur ein Angebot von Güterbeamten. Sonst ist eine zum Teil steigende (z. B. in Westpreußen, wo die Arbéiteranforderungen in der Landwirt|haft vom 27. bis 31. Dezember um rund 900 Personen get:iegen find), jedenfalls aber überall starfe Nachfrage nach Arbeitskräften zu verzeihren. Besonders viele Stellen sind noh immer für weiblihes häuslihes Gesinde in Stadt und Land offen. Ein nennenswertes Angebot ist hier nicht vorhanden. : S S

Ein g:waltiges Ueberangebot besteht überall an fausmänniscWen Angestellten, männlichen und weiblichen Bürobeamten. / :

Größere Gntlassungen von weiblichen Arbeitsf:äften finden fort- gefeßt, vor allem in den Nüstungsbetrieben und in der Tertil- industrie, statt.

Zur Ärbeiterbewegun g.

n dem Lohnstreite der Berliner Straßenbahn- angestellten hat, hiesigen Blättern zufolge, am Vitiwochabend eine Verhandlung vor dem Cintigungsamte des Gewerbe- gerichts staitgefunden. Dieses hat einen Schiedsspruch gefällt, der im wesentucen die folgenden Punkie enthält: 1) Dem Kabr- personal wird die von der Dircktion in Vorschlag gebrachte ein maltae SUlae u AUIINUNQen DIS Ur Tal bobe Don O0 U E Deo 2D e zur Auszahlung gebracht. 2) Zu dem bisherigen Lohnfay foll eine dera lige Zulage gewäbrt werden, taß sich taraus zusammen mit den bisherigen Bezügen und Teuerungézulagen ein monatliches Gesamt- einkommen wie tolgt ergibt: a. Angestelltes Fahrpersonal Anfangsgehalt 400 4, steigend jährlih um 10 # für den Monat bis zum Höchstbetnage von 500 „&. Als Antangsjahr für das Anfangsgehalt ist das Jahr des Dkensteintrit1s zu betrachten, b. Scha ffnerinnen und sfonstiges weiblihes Personal, sowie Strecktenwärter, Wagenwäscher, Nangterer, Wächter u'd Bodenarbeiter Tagelohn 11 #6 und zwei bezahlte Tage im Monat. Alle in irgendwelcher Form gewährten Zulagen kommen in Fortfall. 3) Diese erhöhten Lohnsäve treten mit Wirkung vom 1: Sanuar 1919 n Rrast: Das EGintgungsamtk anerkennt, daß diese Lohnerhöhung ohne eine entsprehende Fahr - preiserbobhung d bie Baue n mog 1. Unter der Vorausseßung, daß eine solche Fahrpreiserhöhung spätestens vom 20. Januar 1919 ab bewilligt ist, haben dieje erhöhten Lohn- sätze Gültigkeit bis zum 31. März 1919. 4) Die Arbeit ist \pätestens ami Donnerstag, den 9. Januar 1919, 3 Uhr Nachmittags, wieder aufzunehmen. Der Schiedsspruh ist sowohl von der Direktion der Straßenbahn wie au von ciner Versammlung der Straßenbahner im Zirkus Busch angenommen worden. Der Betrieb wurde im Laufe des gestrigen Nachmittags wieder aufgenommen.

Der Ausstand bei dem „Berliner Vorort-Elektrizi“ tätswerk“" ist, wie die „Tägl. Rundschau" mitteilt, noch nicht be? endet. Die ange\chlossenen Vororte konnten daher nur für einige Zeit aus den Afkumulatoren mit Strom versorgt werden.

In der Nheinishen Metallwaren- und Maschinen- fabrik in Düsseldorf ist, wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt, am 7. d. M. die Arbeiterschaît in den Ausstand getreten. Der Be- trieb liegt ill. Die ausständigen Arbeiter verlangen höhere Löhne und kürzere Arbeitszeit. Dort. 111. auch- das Dxuc@erets personal der bürgerliwen Blätter in den Ausstand getreten. Bei dem Ausstand handelt es sch um die Forderung, dietelbe Teuerungbzulage, die nah den nevesten Vereinbarungen dem Druckereipersonal außerhalb von Rheinland und Westfalen bewilligt worden ist, auch in Düsseldorf zu bewilligen.

Aus Mülheim a.d.Nuhr wird der „Köln. Ztg." telegrapbiert, daß die Ausstandsbewegung sh auh auf die Friedri ch- Wilbelm-Hüttie ausgedehnt hat. Die Arbeiter dieses Unter- nehmens wollen im Ausstand bleiben, bis die Forderungen einer einmaligen Zulage und einer Erhöhung des Stundenlohns bewilligt find. Verhandlungen mit den Ausständigen, die auch die Direktoren bedroht baben, find im Gange.

Technik.

Die meisten Unsälle, die dur Elektrizit geführt werden, haben ihre s{hließlihe Ursache in der Î von tragbaren Glühlampen. An und tür sich ber, e Lampen teine Gefahr in sich, aber itr Gebrauch ift so mannigfal daß oft größte Vorsicht béi ibrer Hanthabung geboten ist, - bejonte1s da die Lampe oder die Zuleiturg leiht be\schädigt werden kanr Schon Stromstiärken von 0,1 Ampère find gefährlih. sol von 0.3 Ampère tödlih. Da die Siromftärke gleich der durd den Widerstand geteilten Spanrung ist und fh der Widerstand de menschlichen Körpers ändert, während die Spannung in der Leit dielelbe bleibt, kann die Stromstärke baid die getährlibe Gr reiht haben. Wechselstrom bezw. Drehtirom ist gefäbrlih-r als Gleichstrom. Es wird empfohien, in die Leitung, jo lange fie an der Wand vorbeitührt, einen Transformator zu, legen und auf diese Weise Shþpannungen von 110 bis 229 Voit auf etwa 15 Volt“ herabzüdrücken. Diese“ “Transsor:uätoren sind entsprehend ihrer geringen Leistung fehr klein und wohlfeil, auch ist der Verlust, den ihre Einschaltung mit sich bringt, faum nennenéwert. Die Transformatoren müssen aber zwei getrennte Wicklungen haben, die auf zwei Spulen untergebracht sind; denn mit Tranéformatoren, die nur eine Wickiung besißen, wie sie bei Spar oder Autoschaliung zum Anschluß einzelner Bogenlampen verwendet werden, würde man den gewü: {ten Zweck durchaus nicht erreichen. Für mehrere Lampen kann ein größerer Zranéformator verwendet werden. Auch werden die Lampen elbst durch die Einschaltung der Tranéformatoren haltbarer; denn Lampen pon geringerer Spannung werden weniger beansprucht und haben deshalb eine längere Lebens- dauer.

Mamnigfaltiges.

Der Kohlenverband Groß Berlin hat unter dem 8. Januar 1919 folgende Bekanntmachung e:lassen:

Im Hinblikck auf die zeitweilige Kohlenknappheit und die noch bestehende Ungewißheit des Cintreffens Tünftigcr erheb- licher Zufuhren tritt zur Streckung der Kohlenvorräte bei den Elektrizitätswerken auf Grund der Bekanntmachung des Meichs- fommissa1s für die Kohlenverteilung über die Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 3. November 1917 und der be- sonderen Ermächtigung desselben vom 6. Januar 1919 RKa. T7 19 für das Gebiet des Kohlenverbandes Groß Berlin, nämlih die Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Berlin Scöneberg, Berlin-Lichtenberg, Berlin-Wilmerédorf sowte die Land- freise Teltow und Niederbarnim in Einvernehmen mit den Ver trauensmännern bis auf weiteres folgende Notstands- bestimmung mit dem Tage der Veröffeatlihung dieser Bekannt-

ahung in Kraft: i

aa Ueberschreitung des zugelassenen Verbrauchs von elektrischer Arbeit oder der für die Entnahme von elcktri\her Arbeit frei- gegebenen Zeiten oder b-i anderen Zuwiderhandlungen gégen die zur Ginschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit erlassenen Be- stimmungen fann unbeschadet der sonst durch folhe Zuwiderhandlungen ausgelßsten Rechtsfolgen von der Kohlenstelle Groß Berlin die Unter- brechung der Elektrizitätslieterung angeordnet ee

: Der Kohlenverband Groß Berlin.

Wermut h.

Handel und Gewerbe. Die Börse bleibt bis auf weiteres geshlossen.

Nab der Wochenübersicht der Reichsbank vom 31. De: zember 1918 betrugen (-+ und im Verglei zur Vorwoe):

Akttva. 1918 1917 1916 9 9894 0000 | 5 987 936 000 | 2518792000 Metallbestand) . . 282 U 987 936 | 29367920 I (— 770 000) (+ 18 563 000) (+ 1 400 000) darunter Gold „| 2262000000 2406 586 000 | 2520 473 000 (— 626 009) (+ 594 000) (-- 1 397 000)

| ! I .| 5 267 000 000 1314790000 | 422089 000 (+370 128 000) (+147 9 9 Grz 324 900) Noten and. Banken 3 010 000 674 000 P 394 ( {+4 &0 000) (— 3 630 000) (— 53á 000) Wechsel, SYheck8 1.

|

isfontierte Neichs- | E Sena . 27 46 000009 [14 996 108 000 | 9 609 767 000 : (+29569 16000) (197795 000){+1353053000) 6 000 000 | 5 111000 9 758 000 (— 3276000) {— 11860 000) (— 149 000) .| 156000000 | 89161000| 83749000 (— 210000) (— 2026 000) (— 6 116 000) „| 2 389 00u 000 | 2091 394 000 | T8141 125 000 (-—222 864 000) (—1i25 885 000) (—2! 13 621 000)

Grundkapital . 180 000 000 180 000 000 180 000 000 (unverändert) | (unverändert) | (unverändert) Reservefonds . . , 95 000 000 90 137 000 85 471 000 (+ 172 000)| (unverändert) | (unverändert) umlaufende Noten . | 22 188 0(0000 | 11 467 749 000 | 8 054 62 000 (+1063687000) (-+441 712 000)|(4519 39 000) j

13 280 000 000 | 8 050 389 000 | 4 564 206 000 (+ 1796120000) {(+1415244000) (+771 9:0 000) 1 776000000 896 897 000 | 263 345 000 (4-240 (03 000) (+154 860 000) (— 101 169 000) *) Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und an Gold in

Barren oder ausländishen Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 h berehnet.

KRet8- u. Darlehns8- fassenscheine

ctombardforderungen Effekien . sonstige Aktiven «

Passiva.

sonstige tägl. fällige Verbindlichkeiten .

sonstige Passiva .

Bei den Abrechnungsstellen wurden im Monat Dezember abgerechnei: #6 11585 156 400,—.

Nah deut Geschäftsberiht der Aklien-Gesellschaft H. F. Eckert, Berlin-Lichtenberg, erzielte die Gesellschaft im Ge- schäftsjahr 1917/18 troß der bekannten und durh die lange Kriegsdauer gesteigerten Schwierigkeiten einen befriedigenden Umsaß in den landwirtschaftlihen Maschinen, zu dem in den etsten Monaten noch_ ceîntge Aufträge: “anf Kricgs- materiál hinzutraten. Im Hinblick auf die gesteigerte Inanspruch- nahm- der Werks8anlagen wurden abgeschrieben auf Gebäude 130000 # (Borj. 92497 4), auf Maschinen 140142 & (171141 M). Ferner auf Grundstüte 50000 „Æ, ün ganzen 320 142 M gegen 263 639 Æ# im Vorjahre. Der Gew nuanteil der Aktionäre betrug 10 v. H.

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg, Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Drulk der Norddeutschen Buchdruderei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32,

Drei Beilagen (einschließliß Warenzeichenbeilage Nr, 3).

Verordnung über die Festiegung des Jahresarbeitsverdienftes

Deutscher Reichsan

Der fc agapretis beträgt vierteljährlih 9 6. Air Poßanalten uehmen Îestelung an : für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieven für Selbstabholer

und

B

ciger

Breußischer Slaa!sauzeiger.

auch dîe Geschäftssielle S, 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne ÜUnmuern kosten 25 Pf,

Reichsbankgirokonto.

L E E E

L A S 6 I h 8 A ba 7 TX jet 52

Berlin, Montag, den 13. Januar,

Abends.

M

Anzeigenpreis für den Naum einex 5gespalteuea Einheitszeile 50 Pf, einer 3 gespalt. Einheitêzeile 90 Pf, Außerdem wird anf ven Anzeigeupreis cin Teuerungszuschlag vou 20 v, H. erhoben.

Anzeigen nimmt anu:

die Beshäftsstelle des Neih8- nud StaatEanzeigexs

Werlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr, 32,

1919.

Posisheckonto: Berlin 41821,

ÎJuhalt des amtlichen Teils: Deutsczes Reich.

Ernennungen 2c.

Bekanntmachung liber die Gliltigkeit der während des Krieges von dem Bundesrcte, dem Reichskanzler, der Heeres- verwaltung und ‘den miliiärishen Befehlshabern erlassenen wirlschaftlihen Verordmingen.

Verordnunz über Druckpapter.

Berordnung, betreffend die Anstellung und Zurruhesezung der Reichsbeamten.

Verordnung über die Einreichung von Wahlvorschlägen flir die Wahlen zur nerfassurgg?beaden deutschen Nationalversamm- lung im 8. Wahlkceis (Provinz Bosen).

in der Seeunfallversicherung.

Verorènung über die Teilnahme der Werksangestellten bei Eni- scheidungen der Verteilungsstelle für die Koliindustrie.

Mind über die Verwertung von Speiseresten uud Küchen- abfällen.

Namensänderung der Kalserlihen Biologishen Anstalt für Land- und Forftwirtschaft.

Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bekanntmachung, betreffend Veischlagnahme, Höchsipreise, Metid.- u1.d Vetr- faufspflicht für Cederabfälle.

R a betreffend Aufkäufer für Alikorke und Kork- abfälle.

BekanntmatGung, betreffend beauftragte Sortierbetriebe.

Bekanntmachung, betreffend Zulassung einer Nadbauart.

Berichtigung zur Bekanntmachung zur Verteilung von Baum- wollnähfäden durch Zentralfachverbände.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 3 des Reichs- Seseßblaits.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Peisonalverändérungen.

Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen

. ur verfassunggebenden preußischen Landesversammlung vom 21. Dezember 1918.

Verordnung, betreffend das geseßlihe Vorkaufsreht an laud- und forstwirtschaftlihen Besizungen.

Erlaß, betreffend Verlängerung der Erteilung des Enteignungs- rechts an den Neichsfi3kus.

Bekanntmachungen, betreffend Fortbestehen der Vereinbarungen zwishen Preußen, den Sachsen - Erneftinischen Staaten und Mecklenburg-Schwerin wegen gegenseitigen Anerkennung der Prüfungs3zeugnifse für das Lehramt an höheren Sculen.

Bekanntmachung, betreffend die Vorprüfung der orstbeslissenen.

Bekannimachung ber in der Woche vom 29. Dezember 1918 bis zum 4. Januar zu Kriegswohlfahrtszwecken genehmigten

öffentlichen Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen.

Bekanntmachung, betreffend Errichtung eines Eisenbahn-Werk- stättenamts Danzig b.

Bekanntmachung, betreffend die Geshäftszeit der Lotteriekontore

in Königsb?rg i. Pr. Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Anbau von Zuckerrliben und das Brennen von Rüben im Betriebs- jahre 1919/20 vom 27. Dezember 1918. Sage, betreffend die Ausgabe der Nummer 1 der Preußischen ejeßsammiung.

Amtsihes. Deutsches Reich.

Der Wirklihe Geheime Oberregierungsrat und vor- iragende Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe Neumann ist M die Dauer von fünf Jahren zum bei- geordneten Mitglied der Reich£anstalt für Maß und Gewicht ernannt worden.

Bekanntmachung

über die Gültigkeit der während des Krieges von

dem Bundesrate, dem Reichskanzler, der Heeres-

verwaltung und den militärishen Befehlshabern erlassenen wirtshaftlihen Verordnungen.

Vom 28. Dezember 1918,

Eingriffe einzelner Personen sowie örtliher Instanzen in die durch kriegswirtschaftliche Verordnungen geregelten Gebiete geugen von der vielfa her:shenden Auffassung, taß diese Verordnungen dur die Aenderung der Regierungsform außer Kraft getreten seten. i

Demgegenüber wird ausdrücklich festgeftellt, daß alle von dem Bundesrate, dem Reichékanzler, der Heeresverwaltung und den militärishen Vesehlshabern innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen friegöwirt1s{afilihen Verordnungen, soweit nicht ihre Aushebung seitens der zuständigen Stellen besonders verfügt

daß auch in Zukunft die Regelung der Bewirtschaftung der in Frage kommenden Stoffe ausscließlich den in den Verordnungen genannien oder den inzwischen an ihre Stelle getretenen Behörden vorbehalten ist. Jedes Eingreifen Dritter in die dur kriegswitschaftlihe Anordnungen geregelten Gebiete ist unzulässig und strafbar Dies gilt auch süc Handlungen von Lavdes- und lokalen Jnstanzen, denen die Befugnis zu witt- schaftlihen Maßnahmen nicht ausdrücklich übertragen ist. Beriin, den 28. Dezember 1918. Die Reichsregierung. Ebert, Scheidemann. Der Staatssekretär des Neichswirischaftsamts. Dr. Vugust Müller. Der Staa!ssekretir des Reichsamts für wirtschaftliche Demobilmachung. Koeth.

Verordnung über Druckpapier. Vom 4. Januar 1919. Die Verordnung über Druckpapier vom 30. November

1918 (Reic9-Geseßb!. S. 1395) wird mit Wirkung vom 1. Januar 1919 aufgehoben. Berlin, den 4. Januar 1919. Die Reichsregierung. Ebert. Scheidemann.

Der Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts. Dr. August Müller.

Verordnung,

betreffend die Anstellung und Zurruühesezung der Reichsbeamten.

Vom 27. Dezember 1918.

Der Rat der Volksbeauftragten verordnet mit Geseßcskraft was folgt: L

Das Recht, die Neichsbeamten zu ernennen und zur Nube zu seßen, steht unbeschadet der im übrigen hierfür bestehenden Vor- schriften dem Nate der Volksbeauftragten auf Grund der Vorschläge der zuständigen Messortchefs zu.

S2 Die Anstellungsurkunden der Reichsbeamten, die nah den bis- herigen Vorschriften eine Kaiserlihe Bestallung erhielten, werden vom Nate der Volksbeauftragten, die Anstellungsurkunden der übrigen Reichsbeamten von den bisher zustäntigen Stellen erteilt. Die Üs kunden werden im Namen des Veichs ausgefertigt. 83 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 12, November 1918 in Kraft. Berlin, den 27. Dezember 1918. Der Rat der Volksbeaustragten. Ebert. Haase. Der Staatsseïretär des Junern. Dr. Preuß.

__—

Verordnung über die Einreihung von Wahlvorschlägen für die

Wahlen zur verfassunagebenden deutschen National- versammlung im 8. Wahlkreis (Provinz Posen),

Vom 9. Januar 1919.

Jn Abweichung von ter Bcstimmung des § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wah!en zur verfafsunggebenden deuischen Nationalversammlung vom 19. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1441) wird für den 8. Wahlkreis (Provinz Posen) folgendes angeordnet : 81

Im 8, Wahlkreis (Provinz Posen) sind die Wahlvotrschläge spätestens atn 10. Januar 1919 beim Wahlkommissar einzureichen.

2 Diese Verordnung hat Geseßeétkraft und tritt sofort in Wirk- samkeit.

Berlin, den 9. Januar 1919.

Der Rat der Volksbeaufiragten. Ebert. Scheidemann.

Der Staatssekretär des Jnnern. Dr. Preuß.

agu. eem

Verordnung über die Festseßung des Jahresz3arbeitsverdienstes in der Seeunfallversicherung. Vom 2. Januar 1919.

Für die Entschädigung der seit dem 1. Januar 118 ein- geiretenen Unfälle werden die durch die Bekanntmack ung des

ist, ihre Wirksamkeit in vollem Umfang behalten haben und

24. Dezember 1912 Nr. 305) festgeseßten durhscniitlichen Maonateheuern bis auf weiteres um dreißig voin Hundert er» höht. Jn den Jahren 1919, 1920 und 1921 (twa erforderlich werdende onderweite Festsezungen werden dem Staatssekretär des Reichsarbeitsamts über! ragen.

Diese Verordnung hat Geseßeskcaft.

Berlin, den 2. Januar 1919. Die Reichäregierung. Ebert. Scheidemann. Der Staatssekretär des Reich3arbeitsamts. aler.

Verona

über die Teilrahme der Werksangestellten bef Entscheidurgen der Verteilungsstelle für die Kali- industrie. Vom 27, Dezember 1918. Ar1ikel 1.

U 00 Les eseßes über ten Absaß von Kalisal;en vom A 1910 (Reichs-Geschbl. S. 775) wird als Ubi. 3 binzu- gefügt:

„Bei den Entscheidungen der Vertetlungsf\telle auf Grund der Vorschristen des § 20a Abs. 2 bis 8 (Rei s-Geseßbl. für 1917 S. 501, für 1918 S. 749) wirken an Stelle zweier der von deu Kaliwerksbesigern gewählten Beisitzer zwei Beisißer mit, die von den Werkéangestellten gewählt werden. Als Werksangestellte im Sitine dieses Geseges geltcn alle auf einem Kaliwerte beschäftigten fauf- männiichen, tebniïhen und fonstigen Angestellten, soweit sie nit nah den Ausführungsbestimmungen des Bundesrats als im Lohne beschäftigte Arbeiter 13) anzusehen find.“

Wee

Der Staaissekreiär des Reichêwirtshaftsamts kann Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung crlafsen.

Urte 8.

, Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkändung în Kraft, Die Reichsregierung bestimmt den Zeitpunkt des Aukerkrafttretens.

Berlin, den 27. Dezember 1918.

Der Rat der Volksbeaufiragten. Ebert. Haase.

Der Staatssekretär des Neichswirtschaftgamts. Dr. August Müller.

Verordnung

über die Verwertung von Speiseresten und Küchen- abfällen.

Vom 8. Januar 1919. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur

Sicherung der Vo!ksernährung vom E Ä 19:7 Riga Geseßbl. S. 401)

Gesegbl. S. 823) wird verordnet : i Artikel I,

In der Verordnung über die Verwertung von Speiseresten ttnd Küchenabfällen vom 26. Juni 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 593) werden folgende Aenderungen vorgenommen: j

1. Im § 1 Abs. 1 werden die Worte „können dur Anordnung der Landeszentralbehörde mit Zustimmung des Neichskanzlers*“ dur das Wort „sind“ erseßt; das Wort „werden" hinter dem Worte „verpflichtet“ wird gestrichen.

2. § 1 Abs. 1 erhält folgenden Zusatz:

Die an die Sammelstelle abgeführten Speisereste und Küchen- abfälle dürfen nur an die Gemeinde oder die von ihr bestimmten Stellen abgegeben und nur von diesen eingesammelt werden. i

3. Im § 3 Sat 1 werden die Worte „von der Landeszenträl- behörde bestimmten“ gestrichen. : 4. 8 7 Abs. 1 erbält folgende Fassung:

„Die Vorschrift des § 1 kann von der Landeszentralbehörde aud auf Gemeinden von weniger als 40 000 Einwohnern auf Antrag des Gemeindevorstands und ter Neichégesellhaft ausgedehnt werden.“

9. S 9 erhält als Nr. 4 folgenden Zusay: j

v4. wer entgegen der Norschritt im §1 Abs. 1 Say 2 Speise- reste und Küchenabfälle abgibt oder einsammelt.“

Arte E

Der Staatssekretär des Neichsernährungsamts bestimmt den Zeitpunkt, zu dem die Vorschriften des Artikel 1 Nr. 1 und 3 in den einzelnen Gemeinden in Kraft treten. Soweit bereits nah dèêu bisherigen Vorschriften eine solhe Verpflichtung der Gemeinden bé- steht, bleibt sie unberührt. Jm übrigen tritt die Verordnung mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 8. Januar 1919.

Dir Staatssekretär des Reichzcrnährungsamts. Wurm.

R

Reichskanzlers vom 19. Dezember 1912 (Neichsanzei ger vom