1919 / 10 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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P S I E E a

Kunst und Wissenschaft,

Die Shwankungen der Sonnenwärme. Solange Bie Veränderungen der Sonnenoberfläche, insbesondere an den Sonneuflecken und ihren Nebenerscheinungen, beobachtet worden find, bat man auh die Vermutung gehegt, daß diee Grscheinungen Schwankungen in der Wärmestrahiung der Sonne und damit vie! leiht auch in dem Gang des Winters auf der Erde zur Folge haben. Bisher war es aber noch nit gelungen, eine unmittelbare Wirkung von Schwankungen der Sonnenstrahlen auf die Temperatur an der Grdoberfläcbe zu ermitteln. Kurz vor dem Kriege waren zu diesem Zwet Messungen an der Sternwarte auf tem Mt. Wilfon in Kalifornien mit dem Bolometer gemacht worden, diesen unendlich empfindlihen Apparat zur Messung von Wärme unterschieden. Dann sfollten zum Vergleich entsprechende &Sorshungen au näher an der Tropenzone unternommen werden, wozu- der Ott Pilar in Argentinien unter 314° nördliher Breite ausgewählt wurde. Die verglcichenten Messungen baben nun das außer- ordentli wichtige und in feiner Tragweite noch gar nicht zu ertnessende Ergebnis gehabt, daß in den Tropen die Wärmeschwankungen auf der Erde mit einer Verspätung von einem Tag den Veränderungen der Sonnen- warme foigen, daß das gleiche in der Polarzone stattfindet, daß aber unter den Tropen drei bis vier Tage na den Schwankungen der Sönnenwärme an der Erde die entgegengesetzte Slhwankung ein tritt. Diese überrashende Entdeckuyg wird dadur erklärt, daß sie eine mittelbare Folgerung der Vorgänge in den andern Teilen der ¿rdoberfläche ist. Gs ist viht ausgeschlossen, daß diese (Entdeckung zu emer ganz neuen Auffassung der Zusammenbhänge der Wärme» itrahlungen führen wird.

Verkehrswesen.

Nachstehend sind die gegenwärtig gellenden Vor-

schriften für den privaten Postverkehr nach dem nihtfeindlihen Ausland zusammengestellt Auédrückl|ckch wird bemerkt, daß die Uebersiht nur einen allgemeinen Anhalt gibt und nur begrenzte Gültigfeit hat, ta die Vertehréverhältnisse dauern Aenderungen unterworfen sind. Zu beachten ist ferner, daß die für den Auslandyostverkehr getroffenen Beschränkungen (offene Auf- lieferung der Briefe; Zulassung nur bestimmter Sprachen ; Sonder vor\chrifsten für den Geldverkehr, Warenversand “usw.), ferner die be: jonderen Bestimmungen für den Feldpost- und den Krieg?gefangencn- verkehr in Geltung bleiben. ' _ H Uebersceishe Länder: Deutsch Neuguinea, Deutsch Dstafrita, Deutsch Südwesta!rika, Samoa: Gewöhnliche Briefe und Postkarten an die in diefen Gebieten in Freiheit lebenden Deutschen zugelaffen

2) Europäische Länder: A. Länder der früberen ösier- reichisch-ungarischen Monarchie und Liechtenstein: Poslauftrags- und Nachnahmevertehr allgemein gesperrt. Im übrigen folgende Be- s{räntungen: Böhmen: Keine weiteren Beschränkungen. Bosnien- Perzegowina und Bukowina: Nur Briefpost. Kein Postanweifungs- verfehr. Dalmatien: Nach den Orten südli der im österreichischen Waffenstillstandsvertrag festge)eßten Scheidelinie kein Postv -rkehr. Ullgemein kein Paketverkehr. Fiume: Kcin Poftverkebr. Galizien : Nur Briefpost. Kein Postanweisungs3erkehr. Kärnten: Keine weiteren Beihränkungen. Kratn: Nach den Orten südlich der Scheide- linie (vergl. Dalmatien) kein Postverkehr. Kroatien: Kein Pafket- verkehr. Sonftige Sendungen nur auf Gefahr des Absenders. Küstenland (Trieit, Görz und Gradiska, Istrien): Kein Postverkehr, außer nach San Mattia und Zamet. Liechtenstein, Vähren, Nieder dsterreich, Oberösterreih, Salzburg, Schiesien (österreichisch): Keine weiteren Beschränkungen. Slavoaien: Kein Paketve:kehr. Sonslige Sendungen nur auf Gefahr des Ab)jenders. Steiermark: Keine weitere Bischränkungen. Tirol: Nach den Orten südlich der Scheide- linie (vergl. Dalmatien) sowie nah den Orten der Strecke Inns- bruck—Brenner kein Postverkehr. Briefe mit Wertangabe und Pakete nah tonstigen Otten nur auf Gefahr des Absenders. Worarl- bexg: Keine weiteren Beschränkungen. Ungarn: Kein Paketverkehr.

B. Sonstige Länder: Dänemark: Keine Beschränkungen. Finnland: Nur Briespost. Kein Pestanweisungs-, Postauftrags- und Nachnahmeverkebr. Lettland (Kurland und Südlivland), Litauen (nur nördlicher Teil): Nur Briefpost auf Gefahr des Absenders. Kein Postanweisunas-, Postauftrags- und Nachnahmeverkehr. -“Luxem- burg: Keine Beschränkungen. Niederlande: Keine Beschränkungen. Morwegen: Kein Pakeiverkehr. Polen: Nur Briefvost nad Orten im Gebiet des früberen Militär General-Gouvernements Lublin auf Gefahr tes Abscuders. Kein Postanweisungs-, Postkauftrags- und Nachnaßmevertehr. Schweden: Kein Paketverkchr. Schweiz: Keine Bes@nönkungen. Spanten: Nur Familienbriefe und Postkarten nitt der Aufschrift „Nouvelles famills*, Ufkcaine: Nur gewöhnitche Wriefe bis 50 g und Postkarten chne Nachnahme.

Soweit das Gebiet des Oberbefehlshabers Oft nod) von deutschen Truppen beseßt ist, befinden sich überall auch Heere8telegraplbenfstationen im Betrieb, die zum Pripat- telegrammverkehr nit Deutschland zugelassen sind.

Theater und PViusif,

Jm Opernhause wird morgen, MittwoÞP, das Musikmärchen „Die Königskinder“ mit den Damen Artöót de Padilla, Goegtze, Birkenstrôm, von Scheele-Müller und den Herren Jadlowker, Bronsgeest, Stol, Schorn, Vachmann, Funk und Krasa in den Hauptrollen gegeben. Mußikalischer Leiter ijt der Generalimnusildirektor Leo Blech.

Im Schauspielhause wird morgen wegen Erkrankung des Herrn Becker ftatt der Trogödie „Ein halber Held“ das Schau- spiel „Die Judatglocke" aufgeführt. Dic im Vory rkauf bereits verkauften Gintrittskarten für die 15. Dauctbezugévorstelluna baben Gültigkeit für die neu angeseßte Vorstellung („Die Judasglocke“). Sie werden auch, jedoch nur tis zum Wegtun der Vorstellung, an der Schauspiel bausfasse zum Kasseopreise zuzüglich des omtlihen Aufgeldes ¿urüdgenommen. Cine spätere Zurücknahme ist ausgesch{lofsen. Die für Sonntag, den 19. d. M., angetündigte 2. Volksvor1tellung : „Gespenster" fällt aus. Die im Vorverkauf bereits verkauften Ein- trittskarten für diese Vorstellung (195. Kartenre\ervesatz) werden an der Vormittagskasse des Schauspielhauses bis Sonntag, den 19. d. M., Mittags 1 Uhr, zurückgenommen. Eine spätere Zurück- nähme findet nicht ftatt.

Wèeannigfaltiges®.

Der Oberbefeblshaber der regierungstreuen Truppen in und bei Derlin, Note, hat unter dem 13, d. M. folgenden Befe hl erlafsen : i

Veber das Zufammemwirken der in Groß Berlin eintückenden Mogiexungstruppen mit den dort bereits vorhandenen Truppen und Wehren.

1) “Der Dberbefehl in und bei Berlin ist dur die Reichsregierung mir übertragen. Ich eriucbe alle militäriscben Dienststellen, Truvpen- teile und Wehren meinen Anordnungen unbedingt Folge zu leitten. Das Generaikornmanco Lüttwitz, das die regierunaßtreuen, frei- willigen Korps führt, ist mir unterstellt. Außerdem treten au meinem Stabe bevollmächtigte Vertreter der FKonmmaudantur Berlin für die Berliner Truppen und Wehren, damit die Einheitlichkeit des aomeinsamen Handelns gewährleistet ist. Vom Oberkommando geben die Weisungen an die einzelnen Abschnitte Berlins. Kn leuteren Werden die Komumoandeure der einzeinen Freikorps beztehbungsweise Divisionen den mtlitärisen Befehl führen. Shnen zur Seite werden ebenso wie beim Oberkornmando bevollmäthtigte Vertreter der im Abschnitt bereits tätigen regiecungstreuen Truppen und Wehren ein- scht. Diese übermitteln die zum gemeinsamen militärischen Zu-

-

- Von CCt

Komma1ndeuren der freiwilligen Korps be- ais is T A Gie R S T A ug fe E A 1 zu eilgsseuden Befecble an die der Kommar-

M ch ntoritolito “s «5 S Vit ahr o danfur unteritelliter rurpen und Lehren. 4 (

2) gierungstreuen, freiwilligen Korps, Berkine &- ht g ì tyr Ee 4 T A5 ck04 G 17? o f, 8 Truppe _We ragen vom Sage des Einmar|hes ab als ErkennungBzeichen weiße Binde (Toschentuß) am reten

Ck orr a DVCTATIN. 3) Die militärischen Verhältnisse Groß Berlins werden ent- nd ben von der Reichsregierung und den vom A.- und S.-Nat gewäßhlen Zentralrat zu erlassenden Verordnungen geregelt werden.

Der Rektor und Senat der Berliner Universität geben

Um den Kommilitonen in vollem Umfange die Möglichkeit zu gewähren, {h 1!n Dienste der Regierung an dem vaterländischen rduung zu beteiligen haben wir

Y y U ooo vit p Work der Wiederberstellu

- zugleid) gern tem Wunsche der Vertretung der gesamien Studenten- baft entsprebend bes{lofsen, daß die Borlesungen und Uebungen an der Universität vom 13. bis 19. Januar ausgeseßt werden sellen. Das Univcrsitätëögebäude sowie tice Seminare und Institute bleiben

ccffnet. Wir wollen in“ jeder Richtung dazu mithelfen und dafür intreticn, daß unseren Studierenden, die ihre Kraft jeßt wieder selbslios in den Dienst des Vaterlandes stellen, Hieraus eine tweiterc Benachteiligung ihres Studienganges niht erwachsen joll.

lèen Versammlungen wurde hier, wie „,W. T. V,“

In zwei übcrfü

beridhtet, am 7. d. M. ein Angehörigenaus\chuß der deutschen Truppen am Schwarzen Meer und in der Türkei gebildet. Das Auswärtige Amt, die Deutshe Waffen- i{lstantälommisiion, die deutsche Mililtärmission in Konstantinopel,

das Zentralkoritee vom Roten Kreuz und andere Organisationen waren vertreten. Der Ausschuß hat sofort einen funkentele- grapbtischen Gui an die abgeshnittenen Truppen gesandt und dur LZelegramme an die Könige von Schweden und Spanien uvd an ten Papst deren Vermittlung zur Herbeiführung der deutilen Negterung beantragten - Heimbeförderung auf den Secweoe und ‘zur Ermöglichhung unmittelbaren Nachrichtenaustgu!ches angerufen. Die in der Versammlung vom Auswärtigen Amt uvd der deutshen Militärmission in Kon stantincvel über die Lage der Truppen gemach1en Mitteilungen werden auf Wuns vom Augebörigenaus|{chuß übersandt. Eine weitere Ver- fammlung foll in cinem großen Saale demnächst stattfinden. Bei - irittéöanmeldungen zu dem Ausschuß find ¿u richten an dte S(hriflführerin, Fräulein Anna Helft, Charlottenburg, Dablmann- straße 23, Beiträge zur Dockung der Kosten werden erbeten an die Dresdnec Bank, Depositenkasse B, Berlin W., Potôdamer Straße 20, auf das Konto „Angehörigenaus\chuß*“.

K

Qalleé, 13. Sanuar (W. T. B): Dem -Vernehmen na Lat der hiesige Soldatenrat die ibm von der Garnison Halle ge- stellten Forderungen betreffs Uebergabe sämtlichec Ver- waltungsgebäude des Soldatentats und Auf- lösung des Sicherheitsregiments cinshließlich der Matrosenkompagrie angenommen.

SFnnsbruck, 13. Januar. (W.T. B.) Von den aufGrund des Waftenstillstandrs aus Konstantinopel aus- gewiesenen Deutschen find die ersten 600 Männer, Frauen und Kinder am 11. Januar in Innsbruck eingetr. offen. Sie hatten Konstantinopel am 20. Dezember auf dem Dampfer „Sulh*, dem ehemaligen Hapagdampfer „&.orcobado® unter oêmanischer Flagge verlassen und am 29. Triest erreiht, wo sie halten mußten. Da dîe Weiterrei-e über Laibah unmögli war, ging „Corcovado* am 6. Januar nah Venedig. Nach zwcitägigem Aufenthalt in Verona wurde dex Brenner - überschritten. Die Italiener behandelten die Deutschen sehr zuvorkom1nend. Unter ten Reisenden befinden sich v. a. der Geschäftsträger Graf Waidburg mit dem Personal der Botschaft, des Generalkonsulats und anderer Konsulate ferner Ve- ante, Professoren und Lehrer aus türkischen Diersten, Lehrer der deutschen Schulen, Presseveitreter, bekannte Kaufleute, Leiter deutscher Unternehmungen, Beamte der Bagdadbahn, die AÄAbordnunz des Noten Kreuzes, ferner 60 Oesterreicher, nämlich Konsulatäbeamte, Lebrer und Geistliche. Alle fird wohlbebalten. Acbtzebn Deut Be sind am 19. Dezember über Odessa abgereist. Mehrere bundert Deutsce dürfen in Konstankinopel b!eiven. Das deutsce Miliiár ist dort vorläufig in Hatdar Pascha ¿usammeng*¿dgen. Ein zweiter Ziviitranöpeoit foll folgen.

Nr. 1 des „Eisenbahnverordnungöblatts", herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. vom 8. Januar 1919, bat folgenden Inhalt: Konzessionsurkunde (Nachtrag) vom 10. Zuni 1918 für die Cöôln-Bonner isenbahn; Verordnung vom 11. Dezember 1918, betr. ein verciufahtes Enteignungsverfabhren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit: Verordnung vom 2. Dezember 1918 Aus- führungsbestimmungen vom 11. und 28. Dezember 1918, betr. Weiter- gewährung von Zulagen zu Verleßtenrenten aus der Unfallversicherung ; Erlasse vom 9. November und 24. Dezember 1918, betr. Zivil- versorgung; Nachrichten. S

Nr. 4 des Zentralblatts der Bauverwaltung, herausgegsben im Ministerium der öôffentlihen Arbeiten am 8. Ja- nuar 1919, hat folgenden Inhalt: Ämtliches: Grlaß vom 16. De- zember 1918, betr. dic Verordnungen über Metallbeshlagnahmen. Erlaß vom 16. Dezember 1918, betr. die Dienstanweisung für die Wohnungsauffihtébeamten. Erlaß vom 26. Dezember 1918, betr. die Gewährung von Baukosienzuschüssen aus Reich8mitteln für Wohn- bauten auf dem Lande. Nichtamtliches: Vermischtes: Preisaus schreiben zur Erlangung einer Schrift üver die Milderung der Klassen- a'gensäße. Schäden am Otto-Heiurich-Bau des Heidelberger Schlosses. Prüfungen für den Staatsbaudienst im Vauingenieur- fa in Württemberg.

Handel und Gewerbe.

_ Der Börsenvorstand in Berlin beschloß laut „W. T. B.“, am nächsten Mittwoch die Börse wieder zu eröffnen.

Der Bericht der Brauerei Königstadt Actien- Gesellschaft, Berlin, für 1917/18 erörtert einleitend die all: gemeinen Verhältnisse im Brauereigewerbe und teilt mit, daß die Grundstücke der C. Habels Brauerei G. m. b. H. mit Ausnahme des vem Ausschankbetriebe dienenden Teils im Laufe des Bericbisjal:res auf mebrere Jahre an die Sarotti Chokoladen- und Cacao-Industrie Atrien:Gesell\chaft vermietet wurden. Veit 17 300 # beteiligte ih die Brauerei an verschiedenen Unternehmungen der Berliner Brau- industrie, welGer Betrag auf Beteiligungskonto verbuht wurde. Die Aktionäre erhalten 4 vH.

Nab dem Jahresbericht der Hypothekenbank in Hamdurg hat der Abscdluß des Jahres 1918 mit Ginscluß des Gewinnvortrags aus dem BVoriahre ta Höbe von F 1 606 375 einen Uebershuß von # 662] 534 ergeben, der die Verteilung eines Gewinnanteils vwn 10 vH ermöglicht. Die gehäftl!he Tätigkeit verlief aud) im Berichtéjahre in den dur den Krieg vorgezeidneten Bahnen. Auf eine Erweiterung des Pfandbriefumlaufs wurde verzichtet, ba alle freien Sparkapyitalien den Anforderungen des Krieges dienstbar emacht werten mußten. Dementsprechend hat au die Tatigkeit im

ypothekengeschäft wieder niht in neuen Auskeihungen, sondern in er Verlängerung fällig werdender Hypotheken bestanden, und zroai in der Regel zum - Zinssaß von 45/2 vH. Vor die Wahl uwishen

kurzsfristiger provisionéfreier Verlängerung oder zehnjähriaër* Fest - shreibung mit etwa 2 H Nebenabgaden gestellt, baben-die Schuldner der Bank in den weitaus meisten Fällen fich tür die, zehnjährige Fest - schreibung entschieden, Der Zinseneingang entsprach ungefähr ten Ertaßrungen der Vorjäbre, Aus dem Fahre 1918* sind ¿hei einem Zinfenscli von 2478 Mill. Mark rückständig geblieben 1.17 Mill. Mark, tie sich über 263 Shuldner verteilen. Von den beliehenen Grundstücken find 226 im vergangenen Jahre freibändig verkauft worden. Der Hypotbetenbestand betrug am 31. Dezember:1918-564 19 Mill. Mark, am 31. Dezember 1917 566,71 Mill. Mark. on dem Gefamtbestand von 564,19 Mill. Mark waren am 31. Dezember 1918 als Deckung für den Pfandbriefumlauf im Betrage von 531,94 Mill. Mark in das unter der Aufsicht d-s Staatskommissars geführte Hypcthekenregister eingetragen 546,09 ‘Mill. Mark; diese Hvpotheken ruben auf zinétragenden oder in eigener Benußung der Cigentümer stehenden stävdtishen Grundstückden. Von den Deckuug8hypotheken entfallen auf Tiigungsbypotheten 4,75 Mill. Mark, auf andere 541,34 Mill. Mark. Sie sind sümtlich ersistellig.=-« s

Nach dem Geschäftsbericht der Wanderer-Werke (vorm. Wintklhofer v. Jaenicke Aft.-Ges.) Schöuau ber(Lhemnty für das Jahr 1917/18 war die Beschäitigung, namentli. auch in den Friedensartiteln, turhweg eine gui?, wobei dec Geseüschaft zustatter kam, daß sie über die \chon in den ersten Berichtêmonaten fertig- gestellt gewesencn baulihen Bergröferungen uneingeichränkt verfügen tfonnte. Dadurc) und im weiteren durch die zweckmäßige Ausnußzung des Maschinenyarkes jowie Beibehaltung der Tag- und. Nachtschicht gclang es, nahezu den dopvelten Umsaß des vorangegaugenen Ge- \häftsjahres zu erzielen. Das im BVerichtéjabr emwvorbene, an das Stammwerk angrenzende Wintergar!engrundstück tritt in. den Abschluß zum Baulandwert mit 150000 / in Erscheinung; die darauf be- findlichen Gebäude sind zum Abbruch bestimmt, infolgedefsen nicht be- wertet. Auf ein früher erworbenes, ebenfalls. zum Abbruch be- stimmtes Gebäude, unter Grundstück- und Gebäudekonto 111, wurden 50 000 abgeschrieben. Mit der Umstellung des Betriebes auf dic Friedenswirts{aft ist {on vor längerer Zeir begonnen worden. Die weitere G-staltung hängt wesentlich von rer Beschaffung der nötigen Nob- und Betriebsmaterialien, der Entwicklung der politischen und MWirtschaftslage sowie von der Frage der Löhne und Arbeitszeit ab. Die Aktionäre erhalten 25 vH und eine Sondervergütung (Bonus) von 10 vH. L

London, 12. Januar. (W. T. B.) Nah- den Veröffent- lihungen des britischen Handelsamts erreichte im Monat Dezember 1918 die Einfuhr einen Wert von 116 191 851 Pfund Sterling, die Ausfuhr einen solchen von 38282 035 Pfund Sterling. Im Jahre 1918 betrug fomit die Gefamteinfuhr 1319 Millionen Pfund Sterling (Zunahme 255 Millionen Pfund Sterling), die Gesamtausfuhr 498,5 Millionen Pfund Sterling (Abnahme 28,5 Millionen). igs E

Berichtigung, In dem lehten, in Nr. 8 dieses Blattes veröffentlihten Ausweis der Reichsbank muß der Metall- bestand vom 31. Dezember 1917 richtig 2587-936000 6 (statt 5 287 926 000 S) heißen. i

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Wien, 13. Januar. (W. T. B.) “An der Bör fe trat unter dem Einfluß umfang! ¿ver Decungs- und Meinungskäufe eine ge- radezu stürmisdhe Au *tsbewegung cin, die nahezu gleichmäßig sämtliche Verkehrögebiete umfaßte. Die Triebfeder der Bew Guns bildeten, wie in den letzten Tagen der Vorwoche, die herrsGende Geld- fülle und der sinkende Zinsfuß. Eine günstige N bot au der Niederbruch der Spartakusgruppe in Deuts(hland. Neben Nftienwerten nahmen aud) Renten an dem weiteren kräftigen Auf schwung tei

(Fortsezung des Nichtamtlichen în der Ersten Béilage.)

B R A

Theater.

Opcruhaus. (Unter den Linden.) Mittwoch: 14: Dauer- bezugévorstelung, Dienft- und Freiv!üße sind aufgehoben. FönigS- finder. Musifinärchen in drei Aufzügen. Text von E. Rosnmier. Musik von É. Humperdink. Musitaliche Leitung "Generalmy»sik- direktor Leo Ble. Spielleitung: Hermann Vachmans.* Anfang 7 E. i :

Schau spielhaus, (Amn Gendarmenmarklt.) Mittwoch: 15. Dauer- bezug8vorstellung. Dienst- und Freipläße sind. aufgéhobea. Die Judasglocke. Schauspiel in vier Akten vou Hans Knobloch. Spiclleitung: Albert Patry. Anfang 74 Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 15. Daucrbewf®vorslellung. - Dienst- und Freipläße sind aufgehoben. Lohengrin, Nomantische VDper in drei Akten von Richard Wagner. Anfang bF Uhr.

Schauspielhaus. 16, Dauerbezugsporstellung. Diensl- “und Freipläge sind aufgehoben. Gespenster. Ein Familiendramä* in drei Aufzügen von Henrik Ibsen. Spielleitung: Dr. von Näso. Anfang 75 Uhr.

Familiennahrihteun.

Verlobt: Frl. Ursula Soltmann mit Hrn. Regicrungdassesfor Arthur von Borries (Charlottenburg— Hörde 1. W.). —- Gitela Gräfin MNotbtirch und Trach mit Hru. Nittineister Heinrich. von Wallen- berg-:Pachaly (Goldberg, Schles. z. Zt. Görli). Frl: Jrimn- gard von Bonin mit Hrn. Oberleutnaut Gerd von#Beiotw (Gülzow bei Nakow—Demmin). Frl. Jeuny Schmittet-Prym mit Hro. Nittmeister Achim Frhrn. von Langermann uud Srlen- kamy (Aschaffenburg—z. Zt. Cassel). Sofie Margarete vent Schwere) zu Willings8hausen mit Hrn. Friedrih Mietefel Frhrn. zu Eisenbac (Rommershausen bei Treyrsa— Ludwigseck®),

Verchelicht: Hr. Nittmeister Werner Herbert von Bohlen mit Frl. Margarete Müller von Staden (Stettin—Lerhenborn). Hr. Kaptiänleutnant Albrecht A Treuich- ven Buttlar- Brandenfels mit Frl. Gerda von Below (Saleske).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungsrat und Bizekonsul G. von Jena (Kopenhagen). Hrn. Landrat ai D. Hans Joachim von Brockthusen-Justin (Grof, Justin, Bez. Stettin). —— Cine Tochter: Hrn. Gerhard von Hagen (Langen bei

Medel). Gestorben: Hr. Oberstleutnant a. D. Franz von Krenzki (Dresden). Hr. Karl-Albert von Burgödorf (Treplin).

Hr. Dr. Herbert pon Meister (Höchst a. M.) -— Clse Gräfin von dem Bussche-Ippenburg gen. von Kessell, geb; von Arnim a. d. 9. Suckow (Leuchtenberg). Stiftsdame JFutta von Versen (Löbichau).

Verantworilicer Scriftleiter: Direktor Dr. Tyro k, Charlottenburga, Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Nechnungirat Menaeringa in Bérlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. ot Dru? der Norddeuts%en Bucbdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32, Sieben Beilagen

einschließlich Warenzeichen Nr. 43, -

H

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

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Nichtamtliches.

Die neuen Kriegssteuern.

Nachsiekend werden. der Entwuinf eincs Gesetzes über eine außerordentlihe Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 und der Entwurf eines Geseßes über eine Krieg8abgabe vom Vermögenszuwachs veröffentlicht. Zur Vermeidung von Mikßverständnissen wird darauf hingewiesen, daß es nh bei dieser Beröffentlihung ledigl{ch um -die von dem-Neichs- \haßzamt ausgearbeite'en En t w ü x fe handelt, deren Einzelvorschriften fomit noch feineêwegs endgültig feslstehen oder gar Geseßesfratit haben. Die Entwürfe unterliegen nech ver Prüfung der Bundes- reaterungen und werden alsdann der Bolkévertretung zur verfassungs8- mäßiger Erledigung und endgültigen Beschlußfassung vorzulegen sein, bevor fie Gescßesfraft erlangen.

Beide Eniwürfe schließen fich in ihrem Inhalt eng an die seither erlassenen Geseße über de Besteuerung der Kriegëgewinre und die Erbebung von Kriecgsabgaben an. Der Entwurf eines Ge- seßes über eine außerordentliche Krieys8abgabe für das Rechnungsjahr 1919 will im An chluß an das Geseß über eine außerordentlihe FKriegs8abgabe für das Mechnungéjahr 1918 vom 26. Juli * 1918 die Erhebung einer Kriegs- abgabe von dem vornehmlich im Jahre 1918 erzieiten Mebr- eintommen der Einzelpersonen und ‘von dem im fünfien Kriegs- aeschäftS8jahr erzielten P ehrgewinn der Gesellschatten vorschreiben. Daneben ist die nodmalige Erhebung einer außerordentlichen WVer- mögen&abgabe von Einzelpersonen geplant, für deren Bemcssung das nach den Verschritlen tes Besißzsteuergeseßes auf den 31. Dezember 1918 fettzustcllende Vermögen maßgebend lein soll. Es wind jedoch beabsichtigt, von der Grhebuny der in dieiem Entwurf vorgesehentn Ver- mögenS8abgabe abzusehen, sofern der in Auesicht genommene Gesetzentwurf über etne allgemeine Vermögensabgabe endgültige Gestalt annehmen und der Bemessung der darin vorzushreibenden Abgabe gleichfalls das Vermögen nach dem Stande am 31. Dezember 1918 zugrunde gelegt werden sollte: /

Die Einzelvorschriften des Entwurfs deckea ih im allgemeinen mit den Vorscþriften des Krieg8abgabengeseßes für 1918; nur in einem wesentlichen Punkte ist von dieien Vor'chriften abgem ichen, indem entsprechend der Verordnung über Sicherung der K1iegssteuer vom 15. N«evember 1918 die Abgabe der Gesellschaften mcht wie seither nur 6), sondern §0 vom Hundert des Mehrgaewinnes be- tragen sollt, Dabei sol Vorsorge getroffen n erden, daß die Be- steuerung des Mehrgewinnes durch diese Kiiegsabgabe zusan men mit der von den Bundesstaaten und Gemeinden" zu tntzihtenden Ein- tommenfieuer 90 vom Hundert des Me rgewinnes nicht übersteigt.

Dér Entwurf dieses Kriegs8abgabenge)eßes für 1919 will. ¡war die Kriegsgewinnbesteuerung der Gesellschaften, niht aber auch die der Ginzélpersonen abshließend reaeln. Diesem Zwecke soll vielmehr der nachstehend weiter veröffentlihe Entwurf eines Gesetzes

über eine Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs dienen , der sih daher denn auch ausscließlch auf die Besteuerung der Einzelyersonen beschränkt. Gleibwie das

Krieasfteuergeseß vom 21. Juni 1916 will es den Vemögens- zuwachs mit einer Abgabe treffen, sieht aber im Gegensate zu diesem Gesehe davon ab, auch eine Abaabe von dem während des Krieges niht wesenilich verminderten Vermögen wvorzu!ch{reiben. Dieser „alte Besiß“ \spll vielmehr durch die allgemeine Vermögens- ab, abe getroffen werden.

Abgabepflichtiger Vermbgenszuwacls foll nach dem Entwurf

abgesehen von Einzelfällen und vorbebaltlich der in S8 6 bis 8 Des Entwurfs vorge\ebenen Hinzu- und Abrechnungen der Unterschied zwischen dem auf den 3l. Dezember 1913 anläßlich der LWehrbeitragsreranlagung festgestellten und dem - auf den 31. Dezember 1918 festzustelenden Vermögen gelten, wobei grund- faßlich von der Auffassung ausgegangen wird, daß jeder, dessen Ver- mögen fich während und troß des Kiieges erhöht hat, mit diesem BeimBßgens8zuwachs der Kiieg8abgabe unterwo1fen sein soll. Dabei will jedoch der Entwurf verhältnismäßig kleine Vermögenévermeh- rungen, ‘die in der Mehrzahl als Sparrücklagen anzusprechen sind, mögl1{chft \chonen.

Da nah dem Entwurf der seit dem 31. Dezember 1913 ein- getretene Vermögenszuwachs abgabepflihtig ist, der seit diesem Tage bis zumr Zl. Dezember 1916 eingetretene Zuwachs aber bereits der Kriegssteuer nah dem Kriegésteuergeseße vom 21. Juni 1916 unter- legen bat würde fich für diesen Zuwachs eine Doppelbesteuerung er- geben. Um diese zu vermeiden, soll die nah dem Kriegssteuergeseßz entrihtete Kriegésteuer als Vorschußzahlung behandelt und daher einerseits als Guthaben dem Endvermögen zugercchnet, anderseits als b reits erfolgte Zahlung von der nah dem neuen Geseße berechneten Abgabe abgeseßt und nur der darnach verbleibende BNestbetrag erhoben weiden.

Die Vorschriften des Entwur®?s über dies bei der Veranlagung und Erhebung einzubaltende Verfahren wollen nur eine vorläufige Negelung treffen und werden im Anschluß an die in Vorbereitung befindlichz allgemeine Neuregelung der Veranlagung und Erhebung von Neich8sabgaben roch wesentlich und insbesondere in der Nichtung verbessert - und verschärft werden müssen, daß den Steuerbchörden weitestgebende Befugnisse zur einwandfretien Ermit1lung des Ver- möôzens und Vermögenészuwachses eingeräumt werden.

Schließlih sei noch darauf hingewiesen, daß der Entwurf au wieder einen „Generalyardon“ vorsicht, d. h. die Möglichkeit für Steuerpfl1ctige, welche seither unrichtige Steuererklärungen abgegeben baben, Die'e nunmehr zu berihtigen, ohne eine Bestrafung oder die Verpflichtung zur Nachzahlung der seither zu wenig entrichteten Steuern erwarten zu müssen.

Entwurf :

Geseßes über eine auferordenilihe Krieg8ss abgabe für das Necwrungsjahr 1919. Abgabepflicht der Einzelper}onen.

& 1,

_Die im § 11 des Besißsteuergeseßcs vom 3. Juli 1913.(Neicks- Gefeßbl. S. 24) bezeidneten Per}onen haben für das Rechnungsjahr 1919 zugunsten des Neichs eine außerordentliche Kriegsabgabe vom Mehreinkommen und vom Ve:mögen zu entrichten.

eines

8 2,

Die persönli®e Abgabep flit ist nach dem Stande vom 31. De- zember 1918 zu beuteilen. Bei Inländern und bei solchen Personen, di? ihre inländische Staatéangehöriakeit nah dem ‘1. August 1914 verloren Haben, entfällt die Abgabepflibt nit dadurch, daß sie nah dem 31. Dezember 1913 ihren inländishen Wohnsiß oder Aufenthalt aufgegeben haben.

Abgabe vom Mehreinkommen. S H. Mebreinkommen (§8 1) it der Unterschied zwishen dem

Frieden8einfonmmen (88 4 bis 7, 10 bis 12) und dem Kriegseinkommen (88S 8 bis 12).

Erste Beilage

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Berlin, Dienstag, den 14. Januar

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j G D U

Der Unterschiedsbetrag wird auf volle Tausende na unten ab- gerundet.

Abgabepflichtig ist nur der den Betrag von dreitausend Mark übersteigende Teil des Mehreinkommens.

8 4.

Als Frieder8einkommen giit das steuerpflichtige Jahrescinkommen, mit dem der Abgaberflichtige bei der leuten allgemeinen landes- geseßlichen Jahreéveranlaaung auf Grund der Einkommensve1 hältnisse, wie fie vor Ausbruch-des Krieges bestanden, zur Cinkommenstcuer veranlagt wo1 den iît.

Welche Einkommensteuerveranlagung nah Abs. 1 maßgebend ift, bestimmt die oberste Landeéfinanzbchorde im -Einverstäntn1s mit dem Neichskanz!er. ;

Auf Antrog des Abgabexflictigen ist das dur{\ch@nittlide Ein- Tommen, das sih aus der nach Ab}. 1 und 2 mafigebenden Jahrcs- veranlagung und den 2. ibr vorangegangenen Jabreéveranlagu1 gen ergibt, als Friedenteinkommen festzuseßen. Der Antrag kann bis zum Ablauf der mit der Zustellung des Steuerbe)]cheids eröffneten Nechtsmitteifiist gestellt werden.

Das Béesißsteueramt kann dir Feslseßung des Friedenteinkommens vach dretjährigem Durckschnitt (Abs. 3) von sh aus vornehmen wenn das. Einkommen der na Absayß 1 und 2 maßgebenden Jahrcs- veranlagung ein außergewöhnlih hobes war und der Abgabepflicht'ge nach Lage der Verhälnisse diefes Cinlommen für die’ Dauer nicht erwarten fonnte.

S 9,

Ist die persênliche CinkemmensteuerpfliGt erst na dem für ti leßte Friedensveianlagung 4 Abs. 1 und 2) maßgebenden St1ichtag eingetreten, so gilt als veranla, tes Einkommen vor dem Kriege der für eine Ve1zin\ung von 5 rom Hundert bem sene Jahi1csertrag de bei Eintzitt der S teuerrflidt nodldmeis1ick vorhandenen Vermögen oder das von dem Abgoberflichticen nab ewiesene böbere Cinkommen, das er im Jahre 1913 oder im Durd\chuiit der Jahre 1911, 1912, 1913 iatsächlih bezogen hat.

T

Hat der Abgabepflichtine nah dem für die lekte Friedens- veranlagunrg (§8 4 Ab}. 1 und 2) mcßgebenden Stich ag oder nah dem späteren Eintritt der Steue pflicht 5) Einkommen aus Ver- mögen erlangt, das nah diesem Zei!punkt durch einen der im 8 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des- Kriegsstcüuerge'eßes vom 21. Fun! 1916 (Neichs. Geseßbl. S. £61) bezeich: etcn Aufälle erworben worden ist, lo Tann er verlavgen, daß dem veraniagien Einkommen vor tem Kriege (S8 4 5) ein Betrog btizugerednet wird, der einer jät,rlichen Verzinsung von 5 vom Hundert dieses Vermögens “entsp iht. Die Linzurcchnung findet nur stait, wenn daé Einkommen aus tem an- gefallenen Ve1mögen in der nah § 8 maßgebenten Vera: lagung be- rücksichtigt, in der Veranlagung nach § 4 aber nicht berücksichtigt ist.

2-7 5 A 4

R Q O: Il

A Als Friedenteinkommen wird ein Betrag von z¿ebntausend Mark

angenommen, wenn das veranlogte Eintcmmen vor dem Kriege (S8 4, 6) einschließlih der Hinzuincch{nung 6) niedriger ist.

Als Kriegéeinkewmmen gilt das fleuertfliltinge Fabreteinlommen, mit dem der Abgabepflichtige bei der Jabretveranlagung für das Nechnungtjahr 1919 zur Landeéteinkommer sicuer veranlagt worden 1st oder veranlagt wird. Im Eivyverständnisse mit tem Re'chäkanzler kann die oberste Landetfinanzbehöide bi: stimmen, daf

ß eine antere Jahreéëveranlagung, die vorrebmlid die im Jahre 1918 enziclten Eintommen berüdclsihtigt, mafgcbend sein sell. & 9,

Bei Feststellung des Kriegteinkemmens der Offiziere, Santtäts- vnd Vete1tnäroffiziere sowie der oberen Militäibeamten ift deren Diensteinkommen abzüglih des ais Entschädigung für den Dienjst- aufwand sestgeseuten Betrags zu berüclsid:tigen.

S 10;

Wenn eine rechtskräftige Feststellung des steuerrfliGtigen Ein- kommens nicht ftatifindet, so git als festgestelli Tas niedrigste En- lomnen der ESteuc1stufe, in weldber der Steuerpflihlige zur Ein- Tommersteuer endgültig veranlagt ist.

Cine im Nechtêmitrelverfabren, durch Neu- oder Na(veran- lagung oder im Veiwaltung&wege herbeigeführte Berichtigung der maßgebenden landesgesecßlichen - Jahreéveranlagungeun ist zu berüd- fichtgen.

8 11, ___Ist_nach § 14 des Besißsleuergescßes das Vermögen der Cbegatten zusammenzurechnen, so is für die Ermittlung des Mehr- einkommens das Einfommen der Chegatten auch dann zusammen- zurechnen, wenn sie nah Landeêrecht selbständig zur Einkommensteuer veranlagt sind.

S 19

Wo eine Einkommensteuer noch niht eing-führt ist, trifft die Landesregierung Bestimmungen über die Emitilung des Kriegs- einTommens.

Als veranlagtes Einkommen vor dem Kriege (8 4) gilt im Falle des Abs. 1 das bei der Leranlagung des Wehrbeitrays sest- gestellte Einkommen. i

[175

8 Die Abgabe vom Mehreinkomtmen beträgt

für die - ersten 10000 # des abgatepflihtigen Mehrein- O E a E O

für die nächsten angefangeren oder vollen 10000 A . 10 ,

30000. 0

0:00 O

EOOOOO 4 40 4

r. die weiteren Betrie e a O

j 8 14.

Bei Abgabepflichtigen, die Gesellschafter inländisGer Gesell- schaften mit b escränkter Haftung sind, bleiben auf Ant1ag die Ab- gabebeträge (§13) unerboben, de verhältniémäß!g auf die Mehr- einnahmen aus Geschäftsanteilen solcher Gesellschaften entfallen. Als Mehreinnahme gilt der in dem Kriegseinkommen eines Abgabe- vflichtigen entha’teue anteilige Betrag, der von einer Gesellschaft über den Durchschnitt der nah § 17 Abs: 1 des Kriegtsteuerge'etzes vom 21. Juni 1916. in Betracht kommenden Jahre hinaus oder, falls die Gescllschaft noch fein volles Jahr vor den Kriegsgeschäfts- jabren bestanden hat, über eine se{chsprozentige Dividende hinaus als Gewinn verteilt worden ist.

Abf\. 1 findet nur Anwendung

1. auf Gesellihafter, die Geschäftsanteile in Höhe von mindestens einem Viertel des Stammkpitals besißen, sowie auf Ge- sell)after, die zueinandér ‘im Verhältnis von Ehegatien, von Verwondten in gerader Linie, von Geschwistern oder Grben von Geschwistern steben und zusammen Gesc{h@18- e von mindestens der Hälfte des Stammkapitals be- iten; j

2. auf Gesellschafter, die als Geschäftsführer oder Prokuristen der Gesellschaft bestellt sind oder waren, sowie auf Ge'ell- s{after, die Ehegatten oder Erben 'olher Perïonen sind, wenn diese Gesellschafter in beiden Fällen allein oder zu- sammen Geschäftsanteile in Höhe von mindestens der Häljte des Stammkapitals besien.

S L E L ae Es Ea

Abgabe vom Vermögen. S 19, Abgabepflichtiges Vermögen ist das na Besißsteuerge]èges auf den 31, Dezember mögen.

& 16, F x : x É e Gas Vermögen von nicht mehr als einhunder

der Abgabe befreit. : 8 17.

__ Die Kriegsabgabe vom Vermögen beträgt Tur Die ellen 20D DOO Æ a ey L vom Tausoib

Cn A E L H S 4 ck r T7 Tur die naciten angefangenen oder vouen

O :

O c

O s E e 2 É Ar BIE Welten E E C

2E L C E Ta Abgabepfliht der Geselschaften.

- [j S Jnländische a taesellGaften auf Aktien, Berggewertk sch r l ibe Becreints gungen, leßtere fofern fie n (Bes jellshaften mit be!chGrän Haf ne 1ossens- chatten baben zugunsten des Meichs Leg8s

ora rata rol too N f ot tr ge!chäftsjahr erzielten Mehrgewinn eine

zu entrichten.

Als abgabevflihtiger MeHhrgewinn gilt der U: Ï ien dem Friedensaewinn ) “det 1! r hafts- jdhte (S 21) er B20

y T Wt - A + 1H- geru rf bieibei tracht riGri l K ber te- durch pel Ly V V ¡s H frühere Gf

D {i (eid; wie der sonstigen Beamten und 01 l gewin i he diese einen Rechlsanfpruch i sind bz ige Ÿ eb8s osten anzu’ehen. Dagegen f Berg (T der Auf- fichtératsmitglieder, die von der Höbe teingewinns u von dessen Feststellung du1ch die Generalveriam L [ellichafter- versammlung abhängig sind, von dem Ge|chäftsgewinne nicht-- abs

no ¿u r Üsc beichränfter Haftung bestellt, ie \mmenden auteile nur insoweit als abzugsfähtge Betriebskosten zu behan? als fe fih als Entgeli für die auf Giuntk t der G

Dtenflvertriags darstellen. Der Umsta Ge'ellihaft8veitrage felbst e

s. a E E VBienitvertragsverhältnilses nicht

atSfunrer ihrer im me eines

Al3 fünftes Krieg8ae\Mäftétahr gilt den dur § 23 des Geseg 8 über eine außerordentliche für das Rechnungsjahr 1918 vom 26. Juli S, 964) als vieries Krieasgeschäfisfabr erfaßkten Abgesehen von den Fällen der Neugrür einer Gesellichaft muß das fünfte Krie.sg von mirdestens zwölf Monaten unifa}f

rc

a

s ry

z101f Monate noch laufendes Gescäfi8}

es sei dern, daß tür den Zeitpunkt de

ein Geschäfts8abs{luß gemacht wid. B22

Der Geschäf 8gewinn tes fünden entge] i 16 den Vorschriften der W 16/18 des Krticatsteuergesehße in 21. Juni 1916 und: des § 20 Abj. 2 und e! bê« rechnen.

Die Sonder-ücklage (Krieg#steuerrücklage) und die Krieassteuer (Krieg8abgabe) dürfen von dem (Seschästégewinn eines Kriegigeschäfts- jahrs nicht abgeseßt werden. Beträge einer fret gewordenen )nders= rücklage (Kriegssieuerrüciage) aus einem früheren Kriegsge|chäftetabre, die den Bilanzgewinn erhöht haben, sind rom Ge|chättsgewinne für

die Zwecke der Krieg8®*euerberechwnung abzuziehen. Ist eine GesellGaft mit einer Unterbilanz in das fünste Kriegs

geschäftsjahr eingetreter, jo fönnen die Beseitigung Inter»

bilanz :rforderlichen Beträge von dem Ge}\chà

\châ{têjahrs abgeseßt werden.

__ Sind die Gescäftsgewinne der früheren. Krie:8ges{äftäjahre im Gesamtergebnisse hinter dem entsprechenden Betrage des Fr'edens« gewinns zunückgeßlieben, so darf der Mindergewinn von dem Mehr- g:winne des füvsten Kriegsge\chäftsjahrs abgezogen werden.

S 24.

Wird eine Gesellschaft vor Ablauf ihres fünsten Krieg8ge*Gäfts- jahrs aufgelöst, to bleibt die Abgavepflid;t für die Zeit bis zur Aufs lôfung der Gefellshatt bestehen. h i

Umfaßt im Falle der Neugründung oder der Auflösung einer Gefellsbaft das fünfte Kriecsgeschäftsjahr einen kürzeren Zeitraum als zwolf Monate, so wird für die Berechnung des Mehrg: winnb der Gewinn dieses Geschäftéjahrs mit einem verhältnismäßtigen Teilbetrage Des Friedenégewinns verglichen.

S. 29.

§ 24 des Kriegésteuergeseßes vom 21. Juni 1916 oder Anord- nungen auf Grund dieser Voischrist finden rür die Feststellung des abgabepflichtigen Mehrgewinns des fünften Kriegägeschäftejahrs An- wendung.

Hat der Bundesrat gemäß § 36 des Kriegésteuergescßes vom 21. Juni 1916 oder gemäß § 40 des Ges: es über eiue aukßerordent- liche Kriegsabgade für das Rechnungsjahr 1918 vom 28 Juit 1918 eine anderweite Berehnung d:s Fuedensgewinns genehmigt, so ist diefe Berechnung auch der Feststellung des Mehrgewinns des fünften Kriegsgeschäftéjahrs zugrunde zu legen.

8 26.

Von der Abgabe befreit sind inländisde Gefellichaften, die auf Grund des § 7 des Gesetzes über vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung der Kriegegewinne vom 24. Dezember 1915 (Neichs- Geseßbl. S. 837) vom Bundesrat als ausscließlich gemeinnügtige Gesellschaften anerkannt worden sind oder als soihe anertaunt werden. :

DY

S D 1s Die Abgabe beträgt für inländische Gesel!\{Gaften 80 vom Hundert des Vehrgewinns. Der Abgabefaß ermäßigt fh jedoch

um 10 vom Hundert seines Betrages, wenn der M hrgewinn 300 0(0 M, aber niht 50900) J übersteigt, odér wenn bei einem Mebvrgewinn von nit mehr ais 100000) 46 ter Geichäftsacwinn des fünften Kiiegtgeschäfstejah 8 25 vom Oundert des eingezahlten Grurd- od r Stammkapitals zu- züglich der bei Beuinn des“ eisten Kri gauze chäftejahrs aus-

gewiefenen wirklichen eservekontenbetiäge nicht überstetat, um 20 vom Hundert seines Betrazes, wenn der Me rgewinn 200 000 #, aber nit 300009 6 übersteigt, vder wein bet