1919 / 14 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

as

Die ‘Kegi j s

e 27 gierungen der Teut!den Freist tei b on da R At f G A I ute dFreiltaateu Laben das i ect ¿ur Giel@éreglerung Verireter zu entsenden. :

- s

S 15 c % L. ‘F p “eo , M x E Vel den einzelnen ReiGsministerien sind aus den Vertreiern der Srelttaaten nah Bedarf Neichérâte zu bilden, deren Gutachten vor der Einbringung von Gesetzeévorlagen beim Reichstag und vor dem

r

rlaß der zur Ausführung der ) N e M: Le 2 ; Serwaltungsdorsriften einzubolen ift,

e erforderlichben allgemeinen

aci

Der M ipnts Q c. M ; J 7 i Die V ri ter der &reittaaten find berechtigt, im Reichätag den s _ E 5 ior: y .. d o è C ck. Standpunkt ibrer Megierung zu dem Gegenstande der Verbantlun zur Seutung zu dringen, und müssen zu diesem Zwecke wäbrend de DVeratung auf Verlangen jederzeit gehört werden.

Mt

E I ; E Angel örigen jedes deutsen Freisiaaté baben in alien anderen deutichen Freistaaten die gleiden Nete und Pflichten wie die eigenen Staatsar gebörigen. 57, Abschnitt. Die Grundrechte des deuts{hen Volkes,

8 18 Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleiwberechtigt. Alle Vor- reite oder rechtliden Nachteile der Geburt, des Standes, Berufs oder Glaubens sind be)eitigt: ibre Wiederherstellung dur Geseg oder Verwaltung ist verfassungêwidrig. E

S 19 t volle Glaubens- und Gewifsensfreibeit, Die tesdienstliGcr Handlungen ist innerbalb der

___Veéder Deutsche freie Ausübung go

S j {keit und der öffentlihen Ordnung gewährleistet. -tiemand darf zu einer firchlihen Handl2ng oder Feierlihfeit ge- ¿wungen werden. H D

_ Niemand ist verpflibtet, seine religiöïe Ueberzeugung oder seine Zugebörigkeit zu einer Religionägemein'chaft zu offenbaren. Die Be- hörden baben nicht das Recht, danach zu fragen.

_ Jede NeligionEgefellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegen- Beiten selbständig, tf aber den allgemeinen Gesezen unterworfen. Keine Religiontgesell haft genießt vor anderen Vorrete dur den Staat. Ueber die Ausëetnandersezung wmishen Staat und Kirche wird ein Veihêgeseß Grundsäge aufstellen, deren Darhführung Saße der deutschen Freistaaten ift. i

8 20 Die Wissen!Waft und ißre Lehre ist frei.

Der Unterricht foll allen Deutschen gleiGmäßig nah Mafgabe der Befähigung zugängli® sein. S 21 Jeder Deulscke hat das Reckt, durch Wort, Schrift, Druck oder Bild seine Meinung frei zu äußern, soweit keine strairebtlichen Vor- \@riften entgegensteben. Eine Zensur findet nit statt. s 22 _ Alle Deutschen baben das Recht, sih obne besondere Erlaubnis stiedlih und ohne Waffen zu versammeln oder Vereine zu bilden. Die Koalitionéfreibeit darf in keiner Weise beschränkt werden.

s 23

_ Jeder Deutsche hat das Net, sich {riftli mit Bitten oder Beschwerden an die Volfsveriretung oder die zustärdige Bebörde zu wenden,

Ï 94 | S Die periönlide Fretheit ist unversegii, : Ein Deutscher darf nur auf Grund eines \{ristli&en, mit

Sründen verjehenen ridterlichen Haftbetebls verhaftet werden. Wird er auf triscver Tat ergriffen, so ist er binnen 24 Stunden dem zu- itändigen Zicicr vorzuführen, der über scine Verhaftung ent\ceidet.

t S 25 Die Wobnung if unverleßlich. Haussucungen dütfen nur n-H Mafgabe eines Neicßazeseßes torgeiommen werden. S 26 Das Eigentum ift unverlegztic. __ Eine Enteignung kann nur zum Wohle der Ullg gefebliher Grundlage vorgencinmen werden.

t S

cimeinheit auf

Das Postgebeimnis ist unverletzlich. Ausnahmen können nur dur ein Reidbêgeseg zugelassen werden S 25

Zur Wiederbevölkerung des platten Lantcs, zur Vermehrung Tandmirtshafilid tätiger Aibeitsfrärte sowie zur Erböbung des land- wirtshaftliden Bodenertrags ist im Wege umfassender Jnnenjiedlung die bestehende Grundbesißverteilung in den Gehbietöteilen zu ändern, in denen cine gesunde ‘Mischung von Groß-, Mittel- und Kleinbesitz od) nit besteht. Unwirtschaft!ib genuyter Großgrundbesitz, ins- besondere der gebundene, ift zur Begründung ländlicher Heimstätten

c

2D 5A

aufzuteilen, wenn nötig, im Wege der Enteignung. Mittel- und Kleingrundbesip sind durh Schuy gegen Autsaugung und Be- wucberung zu festigen.

S 29 ___ Die fremdspracklihen Volksteile innerbalb des Reichs dürfen durch die Gesetzgebung und Verwaltnng nicht in der ibnen eigenen,

volkêstümliben Entwicklung b-einträ&tigt werden, insbesond- re nicht im Gebrauh ibrer Muttersprade beim Unterribte sowie bei der inneren Verwaltung und der Nechtépfiege innerhalb der von ibnen bewohnten Landesteik..

FUN. Abscuiit.

Der RetBstag-

S 20 ] Der Reichstag besicht aus ¿zwei Häusern, dem Volfkshaus und deu Staatenhaufe. * 31 C82 (Fg 5 Lol S s « E . oy' p Das Volkshaus besieht aus den Abgeortneten des einbeitlichen

deutschen Volkes.

Die Abgeordneten werten nad Mafgabe eines Neichswablgesetzes in allgemeinen, unmittelbaren und gebeimen Wablen von allen über 20 Jahre alten Männern und Frauen nach den Grundsätzen ter Verhältniéwahl gewäblt, wobei ieder Wähler eine Stimme bat.

Die Bor!'chriften des Neichéwaß: lgeseges haben auch für die Wabl des Neichöpräfidenten und für Bolféabstimmungen Geltung, soweit ih nit aus der Eigenart der Abstimmungen etwas anderes ergibt.

A S t) S -

5 Das Staatenhaus bistebt aus den Abgeordneien der deuischen Freistaaten.

Die Abgeordneten werden bon den Landtaçen der deutschen Frei- staaten aus ter Vêéitte der Staatéangehörigen rach Maßgabe des Vande8rechckchckt8 gewählt.

S 33

Bet der Bildung des Staatenbauses entfällt grund!agiich anf eine Million Landeseinwohner ein Abgeortneter.

Kein. deutscher Freistaat darf durch mebr als ein Drittel aller Abgeordneten vertreten fein.

Freistaaten, die weniger als eine Million Landeseinwohbner baben, müfen 19, feweit nidt überwtegende wirtscaftllde Gründe eine seibitändige Bertreiung erfordern, zur Wahl eines gemeinsMaftlchen

Br A F j

Abgeordneten mit anderen Staaten verbinden, denen fie benadbart ind oder nach Stamiuaneéart der Vewobner oper in wirtschaftliher Bezichung nabesteben. O

Werden mehrere Freistaaten gemetusdaftlid vertreten, fe werden die Äbgeordneten in gemeinsamer Sixzung oder durch übereinstimmende Beschlüsse der Landtage gewählt,

8 31 Aenderungen in der Zuscmmenseßung des Siaatenlbauses, die fich aus der Vereinigung oder Zerlcegung deutiher Freistaaten ergeben, werden dur Reictsgeses gecrdnet. Y & 35 Bis sich die neuen deutshen Freisiaaten gebildet baben, wicd ein o es Staatenbhaus eingerihiet (nach Vorscþriften, deren aftung vorbehalten bleibt). 8 36 Beamte und Militärpersonen bedürfen zur Teilnahme an den Reich8tagsverhandlungen keines Urlaubs. Zur Vorbereitung ihrer Wabl ist ihnen ein angemessener Urlaub zu gewähren.

& 37 Die Wahlperiode dauert für die beiden Häuser des Reibhstags drei Jahre. : 8 33 Niemand kann gleichzeitig Mitglied beider Häuser scin. 8 39

Die Mitglieder des Neichstags dürfen nicht dur Aufträge ge- bunden trerden.

S 40 „Die Berufung, Vertagung, Schliefuung und Auflösung des Neichstags steht dem Yeicbspräsidenten zu. Eine wiederholte Auf- lôfung aus dem gleiden Anlas ist unzulässig.

8 41 __ Der Reicbêtag versammelt si jedes Iabr mindestens einmal am ge der Reichôörcgierur g.

Der Reichêvräsident muß den Reicbätag berufen, wenn es mindestens ein Driitel der Mitglieder des- Volkshauses oder des Staatenhauses verlangen,

L 42 Di

Die Vertagung des Reichstags oder eines der beiden Häuser auf mehr als einen Monat bedarf der Zustimmung des Neichêtags oder des betreffenden Hauses.

Der Reichstag sowie jedes der beiden Häuser kann ih bis zur Dauer eines Monats felbst vertagen.

@

S 43 ; d Sißungspcrioten beider Häuser des Neicstags sind die gleien. Ce Do L fu D 44 C . e . Im alle der Auflösung ist der Reichstag binnen drei Monaten

wieder zu versammeln.

Die Auflösung eines Hauses hat glei®zeitig die Vertagung des anderen bis zur Wiedereinberufung des Neichétags zur Folge.

& 45

__ Jedes der beiden Häuser regelt scinen Geshäftêgang und feine

Disziplin dur eine Geschäftsortnung und wählt seinen Präsidenten, jeine Vizepräsidenten and Schriftführer

Die ge)äftlichen Beziehungen zwishen beiden Häusern werden dur Uebereinkunft beider Häuser geordnet.

8 46 Die Siizungen des Reichétags sind öffentlich. L

: | Ueber die Ve- ziehungen des Veibs zu auëêwärtigen Staaten können in nihtöffent- liber Sißung Beratungen statifinden. 2 S 47 Dem Präsidenten eines jeden Hauses untersteht die Haus- veuwaltung. (5r verfügt über die Einnahmen und Ausgaben des Hauses nach Maßaabe des Reichshausbalts und vertritt das Reich in allen Nechtsge\äften und Nechtsstreitigkeiten, die diese Verwal- tung betreffen Zwischen zwei Situngsperloden des Neichstans werden die Ver- waltungégeschäfte von dem legten Präsidenten, ¿wischen zwei Wahbl- perioden vom Reichsminister des Innern weitergeführt. 8 48 Zum Zwecke der Wablprütungen sowie der Prüfung der Frage, cb cin Mitglied des Neihstag2 däs Recht der Mitgliedschaft ver- loren bat, wird beim Meicstag cin Wablprüfungsgericht gebildet. (8 bestebt aus der erforderliden Zahl von Mitgliedern des Reich3- tags, Tie jedes der beiden Häuser für die Dauer der Wahlperiode aus feiner Mitte wäblt, und aus der crforderlichen Anzabl ven Mit- gliedern des Neihéverwaltungägerichts cder bis zu dessen Errichturg des Meichsgerich18, die der Neicképrâsident auf Vorschlag des Prä- fidiums diefes Gerichts besteUt. Das Wahlprütungsgericht erkennt in der Bescßung von drei Mitgliedern des Neichstags und zwei rihterliben WMitgliedern. Hierbei n Wablen zum Bolkähaus nacgeprüst werden, scwokl die

Lf

e soll, wen Partei die in ter angefohtenen Wabl gcsiegt bat, als auch diejenige, wele an der Au!bebung der Wahl nah dem Wahlergebni\e das größte Juteresse bat, durch eins torer Mitglieder vertreten scin.

Die Durchfübrung des Verfahrens außerbaib der Verhandlungen vor dem Wahlprüfungsgerichte lieat cinem vom Neichspräsidenten zu ernennenden Neichskommiffar für Wahlprüfungen oß, Im übrigen wird das Verfahren vom Plenum des Wakblprüfungs- genichis geregelt. § 49 Zum Vescbluß eines ijedea Hauses des Reichstags ist die T nahme von mindestens der Hälste ter gesetzlichen Zabl seiner V qgiieder und einfacwe Stimmenmehrbeit erforderlid, fofern nidt die Reichsverfassung ein anderes Stimmenverhältnis vorschreibt. A Tur die von den beiten Häusern des Reichstags vorzunehmenden Wahien kann dice Geschäftsordnung Ausnahmen zulassen. S 20 Gin Reichêétagébeshluß, kann nu beider Pauser zustande kommen.

S 51 Zi

eil- 4 {

[ + 25 i

dur die Vebereinstiunmung

Zu einem Neichsgeset ist die Uebereinstimmung der Mehrkbeits- cschlüfe beider Häuser des Reichstags erforderli und vorbebaitli® cs § 60 auéretichend. G

WYenderungen der Verfassung können nur vorgenommen werden, wenn in beiden Häusern des Reichstags wenigstens zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sind und mindestens zwei Drittel der Arwesenden zustimmen. Nach Ablauf von 5 Jahren nah dem Inkrafttreten dieer Verfassung bedarf jede Verfassungäänderung der Bestatigung durch eine Bolksabstimmung.

Das Recht, Gef

Staatenlbaus und d

ette verzuschlagen, stebt dem Volksbaus, dem r VeicoSregierung zu. S2

Jedes Haus des Neichétags hat das Net und auf Verlangen von einein Fünftel seiner Viitglieder die Pflidir, Ausschüsse zur Unter- subung von Talsacen einzu!ezen, wenn die Gesetlichkeit eder Lauter- keit von Regierungs- oder Verwaltung#maßnabmen des Neis ange- ¡weifelt wird. Diese Ausscüsse erbcben in öffentliGer Verhandlung die Bewei'e, die fie oder die Autragsteller {ür erforderlich erachten.

Alle Gerichte und Verwaltungébebörden sind verpflichtet, dem Grsuchen dieser Ausschüsse un Beweiterbebunçen Folge zu leisten.

Ale behördlichen Akten find diefen Au€s{üssen auf Verlangen vorzulegen.

J 33

__ Kein Mitglied des Feichs1ags tarf zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausüburg seines Berufs getanen Aeußerungen gerichtlich oder disziyplinarisch verfolgt cder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden.

S O4 _ Waßhrhett8gelreue Berichte über die Verbandlung:n in den öfrentlichen Sizungen des Reichstags bleiben von jeder Veraniwort- lichkeit frei.

D

Kein Mitglied des Reichétags kann ohne die Genehmigung des

1 mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder ver:

Hauses, zu dem es gebört, während dec Sißungsperiobe wegen eiuer »

cun, daß es bei Ausübung der Tat oder int n Tages ergriffen witd.

f

o

haftet werden, es sei d Laufe des nächsifolgende Die gleiche Genebr pern en éreibeit erf erufs beeinträdtigt. : : E gegen ein Mitglied des Reichstags und jede Haft oder sonstige Beschränkung jeiner verfönli@en Sreibeir i f Verlangen des Hauses, dem es angebört, für die Dauer der 3periode au]}gehoben.

Urs c 5 ung ist bei jeder anderen Beschränkung ter erli, die die Ausübung des Abgeordneten-

is

ig rd

S DD ; i ;

Die Mitglieder des Reichstags sind berechtigt, über Personen, die ibnen in ihrer Eigencaft als Abgeordnete Tatsachen anvertraut baben, oder denen fie in Ausübung ihres Abgeordnetenberufs folde anvertraut haben, fowie über diese Tatsachen felbst das Zeugnis zu verweigern. Auch bezügli der Beschlagnabme stehen fie den Personen glei», die cin gesetlidies Zeugnisverweigerungsret besißen.

2 L)

Die Mitglieder des Fahrt auf allen deutschen E Mafigabe eines Neichtgeseßzes.

1%. Nbschnitt. Der Neichspräsident und die Neichsregierung, 98 2 i Der Neidévräsident wird vom ganzen teuts{en Volke gewählt. Wählbar ist, wer das 35. Lebensjahr vollendet kat und feit mindestens 10 Iabren Deutscher ist. / i

Gewähit ist, wer die Mehrbeit von allen im Deutschen Neicse abgegebenen Stimmen erhalten hai. Stellt si eine fole Vehrbeit niht beraus, so muß eine engere Wahl zwischen den beiden

Bewerbern stattfinden, die die meisten Stimnten erhalten haben, Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

S 9 Der Neicképräfident bat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Bündnis- und andere Verträge mit aus- wärtigen Mäthten einzugehen sowie Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. S : Ae aaifiung und Friedens\{luß erfolgt durch Neich2gesetz. Verträge mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Neichägesctgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des MNeichstags. Sobald ein Völkerbund mit dem Ziele des Ausschlusses aller Geheimverträge geichlossen ist, bedürfen alle Verträge mit den im Völkerbunde vereinigten Staaten der Zustimmung des Reichstags.

v L 2

8 60 ; Â

Der Neichévräsident verkündet die vom Reichstag beschlossenen Gesetze binnen Monatsfrist im Neichs-Geseyblatt. e

Kommt eine Uebereinstimmung zwischen den beiden Häusern des Neichstags über eine Gesetesvorlage nicht zustande, lo ift der Reids- vräsident beretigt, cine Valk3abstimmung über den Gegenstand der Meinung8verschiedenheit herbeizuführen,

S 61 :

Der NReichspräsident ernennt die Reichsbeamten und die Offiziere, foweit nid:t durch Gese etwas anderes bestimmt wird. Er ist berechtigt, das Ernennungsörecht durch andere Behörden ausüben zu latten.

S 62

Wenn deuisde Freistaaten die ihnen nach der Reichsverfassung oder den Neicsge!eßen obliegenden Pflichten nicht erfüllen, fann sie der Relh8präsfident dazu mit Hilfe der beraffneten Macht anhalten.

S 63

Der Neichspräfident fann, wenn tin einem deutschen Fretstaat die ôffentliche Sicherheit und Ordnung in einem erbeblihen Um- fang gestört oder gefährdet wird, mit Hilte der bewaffneten Wacht eins{reiten und die zur Wiederberstellung der öffentlihen Sicherheit und Ordnung erforderliden Anordnungen treffen. Er if ver: rflihtet, bierzu unverzüglih die Genehzigung des Reichstags etn zußolen und seine Anordnungen aufzuleben, wenn der Neichstag dfe Genehmigung versagt.

S 64

Soweit dem Neiße eîn BegnadtaungsreWt zustebt, übt es der Neichspräfitent aus. Amnestien bedürfen eines Neichägesetzes.

S 65

Alle zivilen und militärisen Anordnungen und Verfügungen des Meich8präsidenten bedürfen zu ihrer Gülligteit der Gegenzeihnung dur den Neichéfanzler oder cinen Reichsminister, der dadur? die YBeraniwortung übernimmt.

: S 66 „_Der Neichspräsident wird im Falle der Verhinderung dur den Präsidenten des Staatenbauses rertreien. Dauert die Verhinderung vorausésidtlid länger als drei Monate, so ist die Vertretung durch

cin NeichEgescß zu regel

-

“45-

Gi __ Das Amt des Neichspräsidenicn dauert fieben Jabre. Seine Wiederwahl ist zulässig. ¿N e E S á 7 A .” E Vor Ablauf der Frist kann der Ziceichópräsident auf Antrag des Neidétags dur eine Bolïtabstimmung abgeseßt werden. Für den Beschluß des Reichstags gilt das gleice wie für Vecfassungëänderungen. Nach den Beschluß ist der Neichépräsident an der Ausübung des Amts verhindert. Die Ablehnung der Ubsetzung dur die Voiksavstimmung gut als Wiederwahl. § 68 Ct At E E (5 Die Reichsregierung besteht aus dem Neichskanzler und der er- forderlihen Zahl von NeiBäministern. E & (9) Der Reichskanzler und auf dessen Vorsc:lag die Neichsminister werden vom Neichspräsidenten ernannt.

__ Der Neichékanzler und die 9teihemin übrung des Vertrauens des Volk | zurdtreten, wenn ibm das Vol

ausdrücklichen Beschluß entzieht.

ster bedürfen zu ihrer Amts- - wm , V s, Jeder von tñen muß éhaus das Vertrauen dur etnen E

Cap H Rbf ats] F S

Der Neicbéfanzler trägt dem Neichstag gegenüber die Verätt- wortung für die Nichtlinien der Veichepolitifk, jeder Neichäminister elbstandig die Verantwortung für die Leitung des ibm anvertrauten (Be!chasläzweigs, Quas C f ; D (2 q, edes Daus farn die Anwesenheit des Neicböfanziers und ter Reichaminister verlangen. :

i Der Neichskanzler und die Neichäminisier müssen tin Reichstag auf Verlangen jederzeit gehört werden. : 8 73

B 4 M a] 4 o ck ck4. p: t A as Boikslaus und das Siaatenhaus sind berechtigt, den Netch8] tandenien, den Netchstanzler und die Reichéminister vor dent E das Deutsche Reich anzuklagen, daß sie \{uld- k ata ie Nei Sans oder ein Reichsgeseß verlezt haben. M qncntrag auf Crbebung der Anklage muß von mindestens _ ) Mitgliedern des Voikshaufes oder 25 Mitgliedern des- Slaaten- vau!es unterzeihnet sein und bedarf der Zustimmung von eei Dritteln der gesetlihen Mitgliederzak! + R EAAES

N arhkohkhalt Lal , J 7 . 1 / '

4 Borbebalt: di bleiben ein Hinweis auf die künftige Wehrverfassung

|0wie die besonteren lbscnitte des Verfassungsentwurfs: A a) Uber das Verkehréwesen (Eisenbahnen, Post und But

E Ajendahnen, Posi und Binnen: b) Über tas Zoll- und Handeläwesea, 6) über die MNeichsfinanzen, d) úber die Rechtspflege; enth die Uebergangsbestimmungen.

Zweite Beilage

zum Deutschen Neich8auzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

S a : E as

T2 E ats S Aill}es.

S0 Ge

Qesterreich und Ungarn.

Der deutsch- österreihishe Staatssekretär des Aeußern Vauer sprah am Freitag in einer Waßhlrede auch über die Frage des Anschlusses an Deutschland.

3 E ITH 5 T T o ToloamAHGaHRE © i ita Laut Bericht des „Wolff\hen Telegraphenbüros* verwies er - c. 2 E A In dritrtoilon 21 doit c, R LEE darauf, daß die Schwerinduitrtellèn zur Zeit der großen deuten Siege für den Zusammen\{chluß waren, damals, als der Imperialismus {1 1b

Deutschlands auf der Höbe seiner Macht stand, während ihnen das Eintreten der Sozialdemokratie für den Anschluß

fomme auf ten Gedanken daß diese HerTTeN verleugnen, wenn ihre wirtschaftlichen interessen in Kladno und Witfkowitz liegen. „Wenn wir selb- ständig bleiben wollten, würde dies für uns das furchtbarste Elend, Nerelendung ‘unseres Volkes und Wassenauëwanderung bedeuten. Daher haben wir nur eine Wahl: entweder die Vereinigung mit denen, die glüdlich find, uns losgeworden zu sein, oder den Anschluß an Deutschland. Dié Sozialdemokraten sind für eine Föderation aller Staatseinheiten; aber eine Föderation, deren Mittelpunkt Prag wäre und die nur das Ziel der Unterordnung . von zehn Millionen Deutschen unter slawishes Kommando wäre, fönnten die Sozialdemokraten nicht zustimmen. Die Donagu- föderation wäre nach dem Gedanken der anderen Na- tionen ein Werkzeug des antideutshen Impyerialismus, den wir bekämpfen müssen. Daß man uns eine Bürgschaft dafür gibt, daß diese Föderation ein freier Bund mit selbständigem Verfügungs- recht für alle seine Bölker sein würde, bezweifeln wir, und des- haib sehen wir fkeinen anderen Ausweg atis die Vereinigung mit Deutschland. Gegen die zu häufiz eingewandte Bedrückung usserer Jndustrie durch Deutschland aufzuerlegende Kriegs- entshädigungen würden Abmachungen s{chüßen. Wir werden ja niht ohne Besinnung und ohne Verstand den Ans@luß aus- \prehen. Der Nedner erinnerte daran, daß er schon vor einem Fahre für das Selbstbestimmunghrecht aller Völker und den An- \ckchluß an Deutschland eingetreten ift, als die deutshe Republik noch nicht bestand.

4 heute

unerwünsbt sei. Man ihr Deutschtum

Freilih, was früher für uns verständnismäßtger S&luß; war, ist jeßt auch Gefühlssache geworden, denn Deutschland ringt sich zur sozialen Republik empor. Kann cs aber einen anderen Ausweg aus dem jeßigen großen Elend geben als den Sozialismus? Der Staat kann nicht weiter bloß von Steuern erbalten werden. Die Vergesellshaftung muß kommen. Aber es is niht nötig, alles zu zerstören, um von Grund auf neu aufzubauen. Es ist mögli, auf der Grundlage der Demokratie ein pilanmäßiges Gebäude aufzu- richten. Wir müssen uns hüten, noch mehr zu zerstören als {on vernichtet wurde.“

Da nah einer omilihen Miiteilung bei den Ver- handlungéèn über die Kärntner Grenzfragen zwischen den Delegierten der Wiener und Kärntner Regierung einerseits und Vertretern der jugoslawishen Regierung andererseits, zu denen auch als Vertreter ver amerikanischen Studienkommission Oberst- leutnant Sherman Miles und Leuinant Beroy King erschienen waren, ein Einverständnis nicht erzielt wurde, brachte der Oberstleutnant Miles den Antraa ein, daß die genannten Mit- glieder der ameritanishen Kommission auf Grund persönlicher Echebungen an Ort und Stelle die Linie der Verwaltungs- abgrenzung ohne Präjudiz für eine endgültige Regelung durch den Friedensvertrag provisorisch festsezen follen. Dieser An- trag wurde von beiden Pacteien angenommen,

Der proviforische Präsident der ungarischen Nepublikë Graf Michael Karolyi hat Desiderius Berinkey zum Ministerpräsidenten ernannt, Vinzenz Nagy zum Minister des Jnnern, Paul Szende zum Finanzminister, Ernst Garani ¿zum Handelsminister, Wilhelm Böhm zum Kriegsminister, Barnabas Buza zum Uckerbauminister, Ernet Baloghy zum E:nährungsminister, Julius Peidl zum Miuister für Volks- wohifahrt, Siegmund Kunffi zum Unterrichtsminister, Johaun Vaß zum Kultusminister und Stefan Szabo zum Minister ohne Portefeuille. Mit der intermislishen Leitung bes Ministeriums des Aeußern, des Justizministeriums und des Nationalitätenministeriuums wurde ter Ministerpräsident betraut.

Polen.

Am Fieiiag wurde, dem „Kurier Posinski“ zufolge ein Reskript Pilsudskis bekannt gegeben, in dem er den Rück- tritt des gesamten Kabinetts Woraschewski anu- nimmt. Gleichzeitig erschien ein zioeites Reskript, in dem Paderewski zum Premierminister und zum Leiter des Ministeriums des Aeußern ernannt wird. Das “Staats- oberhaupt Pilsudski hat die von Paderewski vorgelegte Liste der Mitglieder des neuen Kabinetts angenommen. Das Kabinett {egt sich, wie folgt, zusammen: Minister des Jnnern Wojciechowski, Justizminister Supinski, Handel und Gewerbe Dr. Hazia, Direktor der Bank Hadlowy, Posen, Ackterbau und Staalsdomänen Janitzki, Arbeit und soziale Fürsorge Jwanowski, Post und Telegraph Linde, Kultur und Kunst Brzesmycki, öffentliche Arbeiten Procyuik, Verkehrs- minister Eberhardt, Finanzminister Dr. Englich, Direktor der polnischen Verbandsbank in Posen, Lebensmittelminister Minkie- wicz, Sanitätsangelegezheiten Faniszewskti, Leiter der Militär- angelegenheiten Wreczynski. Der Ministec für Kultur" und Volksaufkläruna wird in den nächsten Tagen ernannt werden. Supinski, Prochnik ünd Mixkiewicz haben bereits dem Mi- mjleriuum Woraschewski angehört.

Das Programm der neuen Regierung bezeichnet laut Meldung des „Wolffschen Telegrapbenbüros“ als ihre erste Aufaabe die Durchführung dec „Wahlen zum geseß- gebenden Landtage, der am 9. Februar zusammentritt, ferner bie Verteidigung der bedrohten Landesgrenzen, sofortige Hilfe jür die notleidenden Volksmasseo, insbesondere für die Arbeiter, den Wiederaufbau der Arbeitsstätten, eine plan- mäßige Finanzpalitik auf Grund äußerer und innerer An- leihen und einer gerechten Steuerverteilurg. Zu diesem Zwecke habe das Verhältnis Polens zu den siegreichen Ententejtaaten geregelt werden müssen, und zwar durch die Erklärung der polnischen Republik zum Bundesgenossea der Eatente.

_— Das Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß über die Einziehung eines Teiles des Jahraanges 1898 auf ein Jahr; die Festsezung einer geseßlichen Dienstzeit bleibt dem geseßgebenden Landtage vorbehalien. d

Berlin, Montag, den 20. Januar

d s ee em E R E ——

Fraukreich.

_ Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, die Wiinisterpräsidenten und die Minister des Auswärtigen der alliterten und assoziierten Mächte versammelten sich am Freitag im Miniiterium des Aeußern. Laut Bericht der „Agence Yavas® verlas der Präsident die Bestimmungen des er- neuerten Waffenstillstandes. Die Versammlung b:\{chloß, DVelgien und Serbien drei Delegierte an der Konferenz zu be- willigen. Somit ist die Frage der Zahl der Delegierten der verschiedenen Mächte endgüliig geregeli. Nachdem die Tages- ordnung für die Eröffnungssizung der Konferenz festgesetzt worden war, prüfte die Versammlung die verlangte Deffent- lihfeit der Berhanblungen der Konferenz und nahm ein- llimmig folgende Mitteilungen an die Presse an:

Die Vertreter der alliierten und assoziterten Mächte haben die verlangte Oeffentlichkeit der Arbeiten der Konferenz mit größter Sorg- falt geprüjt. Gs ist ihnen darum zu tun, daß das Publikum durch die Presse, soweit wie es sih mit den höchsten Înteressen anderer verträgt, das in der Erreichung einer möglich# Lalbigen, gerechten und ehrenhaften Regelung besteht, unterrihtet werde. Es liegt aber auf der Hand, daß VBeröffentlihungen über die Präliminarbe- |prehungen, die jeßt im Gange sind, Einschränkungen unterworfen sein müssen, die durch die \{chwierige und beikle Natur des Gegenstandes, den fie zum Ziele haben, notwendig gemaht werden. Die Be- \sprechungen der Großmächte find Kabinettssitzungen viel ähnlicher als Sitzungen einer gesetzgebenden Körperschaft. BMiemand hat jemals vorgeschlagen, daß Kabtnettésizungen öffentlich fein sollen, und wenn dies geschähe, würden die Arbeiten der Negierung unmögli werden. Ein Grund, warum Kabinettssißungen unter Auss{luß der Oeffent- lichkeit abgehalten werden, ist der der Beilegung von Meinungs- vershiedenbeiten und der Erzielung einer Uebereinstimmung, ehe das Stadium der Oeffentlichkeit begonnen hat. Das Wejen der demotratishen Methode besteht niht darin, daß die Beratungen ctner MNegierung öôffentlich abgehalten werden, sondern darin, daß thre Beschlüsse einer Volksvertretung Und etner freien éffentlihen Besprechung auf der Nednertribüne und in der Presse unterworfen werden. Die Vertreter der aliierten und assoziierten Mächte halten Besprehungen ab, um Fragen zu lösen, bie die Lebensinteressen vieler Nationen, über die sie jeßt vielleicht viele auseinandergehende Ansichten haben, berühren. Diese Be- ratungen können nicht nah der Methode der Mehrheit der Abstim- mung vor ih gehen. Keine Regierung kann anders als durch die freie Zustimmung ihrer eigenen Delegierten zu etwas verpflichtet werden. Bet diesen Beratungen is infolgedessen nur durch den \ckchwierigen Prozeß der Erzielung der allgemeinen Uebereinstimmung zu einem Ergebnis zu gelangen. Die!es würde nur verhindert werden, wenn die Besprehungen jeder fstrittigen Frage mit einer öffentlichen Erklärung jeder einzelnen Delegation über ihren eigenen nationalen Standpunkt begönnen. Die Folge einer solchen Erklärung würde in vielen Fällen eine verfrühte öffentlihe Auseinanderseßung. Diese wäre schon ernst genug, wenn sie sich auf die Parteien innerbalb eines jeden S1aates beschränkte. G8 wäre aber höbst gefährli, wenn, wie es oft unvermeidlih sein würde, das Ergebnis eine Meinungsverschiedenheit zwishen den Staaten wäre. Außerdem würden derartig offentliche Grflärungen den Austausch von Zugeständ- nissen unter den Delegierten selbst, der eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Verhandlungen ist, außerordentli eridweren. Es ift auch boöhst wichtig, daß das Abkommen nicht nur gerecht ift, sondern auch rasch erzielt wiro. Jede kriegführende Macht hat das Bedürfnis nach einem baldigen Friede"s{luß, um ihre Armeen demobilisieren, um wieder zur Friedensarbeit zurückehren zu fönnen. Wenn die Berhandlungen der Friedenskonferenz vorzeitig veröffentliht würden, fo würden sie ohne Ende hinausgezogen werden, würden die Dele- gierten gezwungen werden, nicht nur über die der Konferenz vorliegenden Geschäfte zu f sondern ch mit den

| sprechen, Kontroversen zu befassen, die durch die Berichte über die Verhandlungen der Konferenz außerbalb derselben ins Leben gerufen würden. Schließlih werden häufig sehr starke Gründe gegen die Mitteilung der Ergebnisse der Besprehung, nachdem diese zu- standegekommen sind, bestehen. Es kann vortommen, daß die Ver- tretèr einer Nation bereit find, in: einem Punkt nur dann zuzustimmen, wenn ihnen in einem anderen Punkte, der noch nicht besprochen wurde, Zugeständnisse gemaht werden. (F3 wird nicht früher möglih sein, die Weisheit und Gerechiig- keit des Friedensvertrags zu beurteilen, als bis er vollständig vor- liegt, und terfrühte Mitteilungen könnten zu Mißverständnissen und Be)orgnissen über die Endergebnisse Anlaß geben. zu denen kein wirk- liher Grund besteht. Wenn die Vertreter der Großmächte die Auf- merksamkeit auf. diese notwendigen Beschränkungen der Oeffentlichkeit lenken, jo unters{äben fie andererseits nicht die Wichtigkeit bei der ungeheueren Aufgabe, der sie gegenübergestellt sind, die öffentliche Meinung für sih zu gewinnen. Sie erkennen an, daß das Ergebnis ihrer Bemühungen wertlos sein würde, wenn die öffentliche Meinung ihm niht zustimmte. Diese Erwägung trifft mit Üüberzeugender Kraft auf die gegenwärtigen Besprehungen zwischen den Vertretern der Großmächte zu. gz

Für die allgemeine Konferenz wurde formell der Saß aufgestellt: Die Vertreter der Presse werden zu den Sizungen der allgemeinen Konferenz zugelassen werden, aber bei notwendigen Gelegenheiten werden die Beratungen der Konferenz

geheim abgehalten werden.

Die Friedenskonferenz trat vorgeslern nachmittag in Paris zusammen und wurde vom Präsidenten Poincaré mit einer Rede eröffnet, in der er zunächst für die Wahl der französischen Hauptstadt als Verhandlungsort dantte und dann der „Agence Havas“ zufolgte sagte: ;

Von den vertretenen Mächten fei keine für den Ausbruch des Welt- kriegs verantwortlich. Besondere Untersuchungen über die bereits dur, die Veröffentlihungen aus den Kailerlichen Archiven bekannt- gewordenen Urheber erübrigten si. "Es sei heute klar erwiesen, daß der Angreifer die Vorherc\chaft in Europa und anschließend daran die Welitherrschaft erstrebt habe. „Mögen fich diejenigen“, fuhr der Präsident - fort, „die durch das Schwert“ zugrunde gegangen sind, nachdem sie eine Herrschaft durch das Schwert erstrebt haben, selbst anklagen. Nichts ist so kennzeihnend, wie die Aufforderung an England Ende Juli 1914, nichts gegen einen Landangriff auf Frankreih zu unternehmen, fals Deut\hland nicht in den Aermelkanal eindringe, und die CEiklärung, Frankreichs Neutralität nur anzuerkennen, wenn es in die Beseßung von Briey, Toul und Verdun willige. Deut|hland wollte Belgien zerschmettern. England und Frantreih \{chwuren, es zu retten. Japan griff dann aus Loyalität gegenüber England und in Erkenntnis der Asien durch eine Vorherrschaft der Mittelmächte drohenden Gefabr zu den Waffen. Jtalien weigèrte sich vom ersten Augenblick an, den deutsGen CGhrgeiz zu begünstigen. Rumänien kampfte nur sür die Verwirtlihung seiner nationalen Einheit und mußte dann einen Vertrag unterzeihnen, den die Konferenz revidieren wird.“ Poincars e1wähunte sodann noch die anderen Länder, die

19419.

ih auf die Seite der Entente gestellt bâtten, so auch die Ver” einigten Staaten. Er schäße sich glücklich, ihren Prâäsidenien hier im Namen des dankbaren Frankreich und aller anderen vertretenen Mächte zu begrüßen. Amerika, die Tochter Europas, sei über den Ozean gekommen, um ihre Mutter der Demütigung durch eine Knechtschaft zu entreißen und die Zivilisation zu retten. Nach einer h f S e

Scbilderung der Greueltaten, die angeblich von den Deutschen be- gangen worden scien, sagte ec: „Ueber die ganze Erde bin ertönt das Klirren von abaestreiften Ketten. Gefesselte Naticnalitäten riefen uns aus der Tiefe hundertjährigen Kerkers um Hille. Mehr noch, sie befreiten sich, um uns zu Hilfe zu kommen. Polen sandte uns Truppen. Tschechoslowmaken eroberten fch in Sibirien, Frankreich und Italien das Recht auf Unabhängigkeit. o. wurde der Krieg in des Wortes vollster Bedeutung zu einem Kreuzzug der Men}|\chheit für das Neht. Wenn etwas uns zum Teil für die Ver- luste, die wir erlitten, trösten fann, so ist es der Gedanke, daß unser Sieg auch ein Sieg des Nechtes ist. Sie werden aus diesem voll- ständigen Siege heute im Interesse der Gerechtigkeit und des Friedens die vollständigen Folgerungen zu ziehen haben. Die Solidari!ät, die uns während des Krieges einte und uns zum Erfoig unserer Waffen verhalf, muß während der Verhandlungen und nach der Unterzeichnung des Bertrags vollständig weiter bestehen. Sie werden al!o nur nah Gerechtigkeit streben. Diese erfordert zunächst Zurückerstattungen und Wiedergutmachungen im Interesse der Bölker und Personen, die becaubt oder mißhandelt worden find. Die Gerechtigkeit verfolgt das doppelte Ziel, jedem das ihm Zufommende wiederzugeben und niht eine Erneuerung des Verbrehens durch Siraflosigkeit zu ermutigen. - Logischerweise fordert sie vor allem Bürg!chatten für

Die tationen Die in der PBergangenlett ain meren ainent Na QUEGeIeRL waren 100 ©& Ua Ten Tonnen: Gleichzeitig werden die hier Anwesenden gemäß dem 14.

der Punkte, die die alltierten Großmächte angenommen h be non afl x0 N 11 d ov Völk r aut ichte Nor di bös

aven, etnen aügemeinen Bund der Wolter caufrtchlen, der die home Bürgschaft gegen neue Anschläge auf das Völkerrecht sein wird. Diese internationale Vereinigung wird gegen niemand gerictet sein und sich niemandem verschließen. Da sie aber durch Nationen organisiert wird, die sich opferten, um das Recht zu verteidigen, so wird sie von diesen ihre Grundgesete erhalten und die Bedingungen

aufstellen, denen sich ihre gegenwärtigen oder künftigen Mitglieder

unterwerfen werden. Sie wird vor allem danach trachten, dem von - ihr geschaffenen Frieden Achtung zu verschaffen.

E find Uf den Tag genau 48 Jahre [eit dem! 18. Januar Lo Deren, [leben das Deutide MaUerreid Von dem eingedrungenen Heere im Schlosse zu Versailles protlamiert wurde. Durch den Naub “zweier französischer Provinzen forderte es setne erste Anerkennung. Der so in jeinen Wurzeln verderbte Staat enthielt zugleich durch die Schuld seiner Gründer den Keim des Todes. Aus Ungerechtigkeit heraus geboren, endete er in Scmach. Die Staaten sind hier veriammelt, um das von ihm angerihtete Unheil zu beseitigen und d. sen Wiederkebr zu verhindern. Sie halten in ihren Händen das Schikial “der Welt. Ich“ überlasse Sie, . meine Herren, Ihren gewichtigen Beratungen und erkläre die Konferenz von Paris für eröffnet.

Nach Beendigung seiner Rede verließ Poincaré den Saal. Nunmehr \{chlug Wilson die Wahl Clemenceaus als ständigen Präsidenten der Konferenz vor. Lloyd George und Sonnino unte1stüßten ven Vorschlag und Clemenceau wurde einstimmig gewählt. Er nahm die Wahl mit Dank an und erklärte:

Die Vergeltung müsse so groß sein wie der angerichtete Schaden, damit die Völker frei von der Furt vor einem plößlich auftauchenden Feinde sich der Arbeit widmen könnten. Alles müsse dem Gedanken einer immer engeren Verbindung unter den Völkern, einer „Gesell- schaft der Nationen“, welche an diesem Kriege teilgenommen haben, untergeordnet werden. Dazu werde man gelangen unter der Be- dingung der Versöhnung auch anscheinend entgegenstehender Interessen. Was erreicht werden müsse, tei ein allgemeiner Bölker- friede. Zum letzten Punkt der Tagesordnung übergehend, sagte Clemenceau, die erste eingeschriebene Frage set die Verantwortlichkeit der Kriegsurheber, die zweite die Bestrafung der im Kriege be- gangenen Verbrechen, die dritte die internationale Geteßgebung. Alle Mächte werden eingeladen, ihre Delegierten zur Behandlung dieser drei Fragen zu bestimmen. Auch die weniger interessierten Mächte möchten eine Denfkibrift über alle interessierenden territorialen, Finanz- oder wirtshaftlihen Fragen dem General- sekretariat der Konferenz in kürzester Frist einreihen. Er werde dem Büro die Geschäftsordnung zur Verteilung übergeben. Man müsse zuerst die Frage der Verantwortlichkeit der. Kriegs- urheber behandeln. Jede Delegation müsse sh dem Studium dieter Frage widmen, die den Gegenstand einer Denktschritt von Larnaude, dem Doyen der Nechts\fakultät in Paris, und La Pradelle, Prof-ssor des Völkerrehts an der Nechtsfakultät in Paris, bilde und den Titel trage: Prüjung der Veran1wortlikeit des Kaisers Wilhelm. Clemenceau \prach weiter von der. Verantwortlichkeit anderer für Borfâlle während des Krieges (Havas gibt eine Einzelheiten au) und von der internationalen Arbeitergeseßgebung, über die alle beteiligten Mächte sih in Denkschriften äußern möchten.

Die nächste Sißzung wird mit einer Besprehung über den Völkerbund beginnen.

Statistik und Volk8tvirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Frankfurt a. M. stellten, wie „W. L. B," méeldek, dis Mitglieder des. Opernhausorchesters ihre Tätigkeit ein. Sie begründen ihren Entschluß der Oeffentlichkeit gegenüber mit den wirtschaftlihen Nöten infolge s{lechter Bezahlung und fordern das Publikum zur moralischen Unterstützung auf.

Aus dem: Ruhrkohlengebie t, wird dem „W.: T. B.“ ge- meldet, daß seit Sonnabendmorgen die Belegschaften aller SMATPMtanlamen der Gewertsdalt Deuts etr Katser“ ausständig find. Die Ursache ift folgende: Die städtischen und staatlichen Beamten der Stadt Hamborn haben dem Arbeiterrat Hamborn ein Ultimatum auf Einsetzung der Polizet in tbre alten Rechte und Neuwahl des Arbeiterrates auf Grund der Berhältnis8wahl gemäß der Anordnung des Zentralrates in Berlin gestellt. Der Arbeiterrat ist dem Ultimatum nicht gefolgt, sondern hat die Massen zur Unterstüßung herangerufen. Durch bewaffnete „Note Gardisten“ wurden die Schachtanlagen beseßt und das Einfahrea4 der Frühschiht verhinder). Der Arbeiterrat rief daf im Laute der Nacht und des Vormittags weitere Mengen auf, die aus den Beständen des Arsenals bewaffnet wurden. Unter dem Zwang der Verhältnisse haben die Angestellten der Bergbauverwaltung die Arbeit nicht fort-* führen können. Sie erwarten den Nücktritt des Arbeiterrats.

Bu den Gifitgungsverhändodlungen tim. vber- schlestis{hen Bergarbetiteraus ständ wird dem „WeT. B.“ aus Kattowiß berichtet, daß, nahdem am Freitag die Minister den Saal verlassen hatten, die Bergarbeiter allein etne Vers fammlung abhbielten, die ruhig verlief. Man gewann den Eindruck, daß ein großer Teil ter Vertrauensleute sh seiner hohen Vers