e 5 | Gewerbo?zweigc | 1A ri Sig j Lide. oder Teile von Gerwerbeiwcigez ezeichnung Bezirl Z (6 Mr. | für welte dei Fachau3!bu ck ç Fr E des Fahaus\chusses i e E 77 e T | Bayern 13 | Kieider- und Wäekorfektic Fachausshuf; für das Konfettionas Q ébeitrkfe Oberbayern, Niederbavern, ! München i gewerbe Sdwadben j 19 | Kleider- und Wäichetor ektion . | Facbautschuz für das Konfektion& | Regierungöbezirke Mittelfranken, Oberfranken, | Nürnberg F _ gewerbe _ Urterfranfen, Oberptaiz -. j Hauswebercei . . TaHautibuf für die HauEreberei | Negi- ungsberife Oberfranken und Nieder- Münchberg j bar S Sachfen c Q — E - ¿Pr p en : P, _ j 21 iris and „Frauen __ Knabzn- | Fachauéshuß für Kleiderkonjektion | Sachen... ebabten | Bautzen nb Ainteilietidaeion!etllion L | Strumpt- und Stoffhantshub- | Fahausshuß für Strumbf-;| Sahsen......... ebo ooo) Cbemniß Anfer'igung und Hersteüung | Stoffbha- ds{uh- und Phantasie- | | von Woll, und Phantafie- waren- Herstellung j waren ¡ | : 23 | Konfekftionieren von Wäsche aus | Fachauss{uß für Wäschekonfek- | Sahsea eet | Zwickau i gewedten, gewärkten oder ge- f “ tion, Stikerei- und Spigen- | | itrickten Stoffen, Schürzen», industrie j | Blusen-, Untertock- udS{ñnür- | leib-Herstelung, Wäsche- und Weißzeugstickerei, Gartinen: und Sp!zyen Herstellung Ôer- stellung von Be'äter, Jabots3, ; Schleifen, Deckchen und ähn- : Kchen Erzeugnissen derStiteret- und Spigên-Kleinkonfetii0a L Württemberg 24 | Herstellung von Herren-, Damen- | Fabaus\{huß für die Kleiderkon- | Württemberg .....- een b | Stuttgart und Knabenkieidern aus Web- fettion | é stoffen | | 29 | Heritellung von Wäsche aus Web- | Fachausshuß für Wäschekonfek- | Württemberg .. . .. - «- - -»«« | Stuttgart stoffen, von Scürzen und tion und Lotrstickerei | | Kor'etten jowie von Vorbang-, | i T Gardinen- und Wäicbestickerei | 26 VPerstellung von Kleidern und | Fachausshuß für Wirk- und | Aa ac | Stuttgart j Wäscke aus Wirk- und Stri- Strickwaren | ; stoffen | Baden i 2? | Kleider- und Wäsckekonfektioa, ] Unterländer Facbausscuß für die | Landeëkommissärbezirke Kärlêrube und Mann- | Mannheim Trikotagen und Segeltuc Kleider- und Wä'chekonfektion, | beim iowie der bayeri)che Regierungsbezirk eins{!ließlid der E Daz e von Trikotagen und Segeltuch S M | | : W | Kleider- und Wäschcfonfektion, | Oberländer Fahausschuß jür die | Landeskommissärbezirke Freiburg und Konstanz | Konstanz Trikotagen und Se. eltuch, Aleider- und Wäschekorfektion, | Hausweberei und Lobnitickerei einsbließiih der Verarbeitung | von Trikotagen und Segeltuch | | sowie tür die Hausweberei und | | Lobnsticderei | | Brauuschweig D | Meider- und Wäschekonfektion, | Fachauss{uß für Kleider- und | Braunschweig. - «ee «e o | Stadt Braun- Krawaittennähecrei, Stickerei | Wäschekonfektion und verz | schweig und âhnliches wandte Verufsarten
Berordunng
üder die Verlängerung der Fritten des Wechsel- und Schekrechts.
Vom 20. Januar 1919.
/ : S1 Im 8 1 Abs. 1 des Geseges über die Ermächtigung des Bundesrats zu wir: tihaftlihen Maßnalmen und über die Ver- längerung der Fristen des Wechsel- und ScheXrehts im Falle : kriegerisher Ereignisse vom 4, August 1914 (Reichs-Gesegbl. | S. 327) werden die Worte „in Veranlassung kriegerisher Er- : eiguisse“ geftrichen. S2 Diese Verordrung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, deu 20. Fanuar 1919. Die Reichsregierung. Eberìi. Scheidemann.
Der Staatssekretär des Neichs-Jusiizamts. Or. von Krause.
Oeffentliche Bekanntmachung,
beireffend Rückgabe in Belgien und Frankreich beshlagnahßmier Betriebveinrichtungen.
Nach den Bedingungen, unter welchen unsere Feinde am 15. Ja- ftuar 1919 die Verlängerung des Waffenstiüstandes zugestanden haben, muß die deutsbe Regterung binnen fürzester Frist alle industriellen und landrwirtichaftlichen M otelebäeinrichtüngen jeglicher Art, wie tns- besondere Maschinen nebst Zubehör und Ersfauteilen, Kefel, Eisen- fonstruftionen (Hallen, Laufträne ufw.), ganze Werkteile (Walzen- straßen, Konverteranlagen, Ofenanlagen usw.), welche in Belgien und Frankreich für die deutshe Kriegswirtschaft beichlagnahnmt und nach Deu!schiand übergeführt worden sind, den feindlichen Staaten wieder zur Verfügung: stellen:
“ An alle Besiger kolchec Betriebseinrihtungen ergeht hiermit im Auftrage tes R-icheamts des Jnunern die Aufforderung, bis spätestens 8390. &anuas 1919 der Reichsent- schädigungskommisfion, Maschineunabteilung, Berlin L) 10, WVifktoriastraße 834, jede dieser Vetriebseinrihtungen einzeln auf besonderem Blatt nzeige zu macen urid der Anzeige zwei gleihlautende Abschriften beizufügen. Zubebör und Er'agteile find betm Hauptgegenstand auf zuführen. Für die Anzeige ist festes Papter in der Blatt- arôße 205: 165 om (4 Folionormal) zu verwenden; für die beiden Abschriiten fann Durschlagpapier benußt werden. Die An- zeige muß enthalten : E A O ELI C C:
{) Urfrrung der Betrichseinnihtung (Name des früberen aus- IärdisGen Besitzers, Land, in dem und Ori, an dem der Gegenstand beihlagnabmt worden ift; S i
2) jeßiger Besiger, seine Anschrift, Standort des Gegenf!andes;
3) Vermittlungéstelle, dur welce die Betriebseinrichtung be- ¿ogen wurde, unter Angabe der Bescblagnahmenummer usw. dieser Stelle (z. B. Fz. 54, BdKM Nr. 301 ufw.);
4) an die Vermittlungéstelle ge«ahlier Kaufpreis ;
5) Art und Abmessungen (Leistung) der Betriebseinriiktung (z. B. zl Drebbänken: Spißzenböbe und Dreblänge; bei Motoren: PS.,
urenzahl usw.);
6) ungefähres Alter; : : j
7) ungefähres Gewicht {ohne Zubehör und Exsagteile) ;
8) Zubehör und Ersagßteile; H 9) fals betannt: Heisteller der Betriebseinrihtun Maschinen Typ sowie etwaige besondere Angaben über
B. Nu sette:
10) GEtwraige an dem betreffenden Gegenstand vorgenommene Umkauten. (Nâäbere Angaben hierüber);
11) jetigec Zustand (sebr gut erbalten, noch voll gebraubsfähig, nur nad größerer — kleinerer Reparatur gebrausfähig, unbrauchbar);
12) desieben Einwendungen gegen die sofortige oder demnähstige Nüdckgabe gegen angemessene Entfchädigung an die deutide Regierung ? j
An alle Interessenten, die Betriebseinrichtungen noch im Besiß baben oder gehabt baben, falls der betreffende Gegenstand usw. nicht mehr vorbanden ist; : : ,
13) Verbieib desselben, gegeberenfalls Grund seiner Vernichtung (Fliegerangrif, Expioßion).
Wenn mehrere Betriebseinrihtungen in Frage kommen, ist außer den Einzelkarten mit der Anzeige eine Gesamt- aufftellung nebst zwei Abschriften vorzulegen.
Die gleiche Aufforderung ergebt an alle militärisGen und bürger- liGen Dienststellen, in deren Gewabrsam in Vetrieben, in P1rks, in Bergwerken, Hafenanlagen, auf Lägern, Eisenbahnen, Sciffen, LWerften oder sonstwo sh derartige Betriebseinrihtungen belgischer oder franzofiscer Herkunft befinden. Soweit diese Dienststellen wegen mangelnder Sa(kunde außersiande find, alle geforderten An- gaben zu machen, müfsen wenigstens die bekannten oder leiht zu er- mittelnden verzeiWnet werden. : :
Dem Vernehmen nah sollen rbeinishe Großindustrielle, bei denen derartige Betriebseinrihtungen von der Entente vorgefunden sind, troß alier deutschen Pioteste verhaftet und bereits zu schweren Strafen verurteilt fein.
Gs liegt deshalb, um etnste Nachteile fürden einzelnen, aber quG slr biedeut Me Bollowirt- \schaft, zu vermeiden, im Interesse eines jeden Be- \ißers, die geforderten Angaben mit größter Ge- wissenhaftigakeit und Beschleunigung zu machen. Die genaue Beachtung derVorschriften über Form und Vubalt der gewünschten Mitteilungen ist un- bedingt geboten, weil andernfalls die Behörde außerstande wäre, die Arbeit hinnen der von: den tier tent Cen furzen Frist durchzuführen. Es ist mit dem Erlaß eines Geseßes zu rechnen, in welchem die An- meltevfliht bei Vermeidung bober Strafen, die Enteignung gegen Entschädigung zugunsten des Deutschen Reiches und R BE I uns, lofe «64 hghap, pie Betrieb3einrihtungen bei unterlassener Anmeldung vorgesehen weiden wird.
Es wird empfohlen, „Einschreiben®“ ab- zusenden.
Berlin, den 17. Januar 1919. Neichsenischädigungskornmission. Der Piäsident. Dr. Hiekmann.
z- B, bei
uart.
alle Briefe unter
Anschließevb an die Bekanntmachung, betreffend Rück- gabe in Belgien und Frankreich beschlagnahmter Betriebseinrihtungen, werden alle Arbeiter- und Soldatenräte ersucht, die mit den Aufnahmearbeiten betrauten Herren in Anbetracht der ungeheuren Wichtigkeit in jeder Richtunz zu unterstüßen.
Jn Wi Orten, wo die Arbeiter: und Soldaten- räte felbst die Aufsicht über derartige Betriebeunternehmen a ea führen oder Läger unter ihrer Aufficht halten, aben diese selbst die Aufftellung ju machen und Anzeige bei der Reichsentschädigungsfkommission zu bewirken. Ein Verkauf der Maschinen ift in keiner Weise zuläsfig, Die gesezte Fri
fo furz, daß e°
für die Durhslhrung dieser Arbeiten ift E. e Aatado
äußerster Anspannung aller Kiäste beda1 f, zu lösen. G. Berlin, den 19. Januar 1919. E : Der Zentralrat der deutschen sozialistischen Repudlik. Leinert. Müller.
Bekanntmachung
über Aufhebung von Bekanntmachungen, MWeb-, Wirk- und Strickwaren.
Vom 16. Januar 1919.
Auf Grund des Erlasses des Rates der Volfsbeauftragten über M eriitag des Reich2amts für wirtschaftliche E machurg (Demobilmacungsamt) vom 12 November 191 (Reichs-Geseßbl. S. 1304) wird verordnet, was folgt :
Die Bekanntmahung des Bundesrats über Preis- beshränfungen bei Verkäufen von IPeb-, Wirk- und Stricke waren vom 30. Mäcz 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 214) nebst Nachtrag vom 14 Septembir 1916 (Reichs Gesegbl. S. 1022), die Bekannimachung des Bundésrats über Preisheichränfunagen bei Vakäufen von Seilerwaren vom 21. uni 1916 (Reichs- Gesegbl. S. 545) sowie die Bekanntmachung des Bundesrats über das Verbot einer besonderen Beschleunigung des Verkaufs von Stcick, Web-:- und Wirkwaren vom 95. Februar 1916 Reichs-Geseßbl. S. 121) treten mit dem Tage der Ver- r dieser Bekanntmachang außer Kraft.
Berlin, den 16. Januar 1919. Reichsamt für M Ne Demobilmachung. oe
hetireffend
Bekanntmachung.
Die am 4. Juli 1917 sür die britische Firma Thomas G. Kichardson, Hamburg, angeordnete Liquidation is beendet. Hamburg, den 20. Januar 1919.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.
Bekanntmachung. Vermögens der Firma Thomas G. Richardson,
s
Die Zwangserwaltung des Nalli Brothers, Liverpool, Vertreter Hamburg, ist beendet.
Hamburg, den 20. Januar 1919.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.
Bekanntmachung.
Herrn Moses Broder in Leipzig-Lindenanu, Luppen- straße 28, ist die Wiederausübung des am 20. Sanuar 1916 untersagten Handels mit Gegenständen des Kriegsbedarfs gestattet worden.
Leipzig, am 17. Januar 1919.
Der Rat der Stadt Leipzig. Dr. Rothe.
BekanntmaGun k i Das im Reichsanzeiger Nr. 31 vom 5. Februar 1918 veröffentlichte Handelsvecbot gegen den Kaufmann Paul Ts\chentscher in Leußsch ist zurüucgenommen worden. _Tschentscher hat nunmebr die Erlaubnis zum Handel mit Nahrungsmitteln (Kolonial. waren, Fiskonserven und Trockenmilch), jedo unter. Versagung der Herstellung im eigenen Betriebe. Leipzig, am 21. Januar 1919. Die Amtshauptmannschaft. J. A.:
—_—_——
Dr. Gelhbhaar.
Bekanntmamun(.
Die am 19. September 1918 von uns gegen die Händl-rin Frau Christine Möller, geb. Shellhaas, in Gotha, Gerbergasse 6, ausgesprochene Untersagung des Handels mit Obst und Gemüse wird hiermit aufgehoben.
Gotha, den 14. Januar 1919.
Der Stadtrat. Liebetrau.
Bekanntma U g: i
Dem Handelsmann Mar Zöllner in Jena tit auf Grund der Bundesratsverordnung von 23, September 1915 und der Méinisterialverordnung vom 16, Dktober 1915 der Handel mit Fleishwaren aller Art und in jeder Gestalt wegen Unzuver- lâssigkeit durch Verfügung vom 31. Dezember 1918 untersagt worden.
Sena, den 16. Januar 1919.
Die Polizeiverwaltung. Hädrich, Stadtrat.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 14 und 15 des Reichs-Geseyblatts enthalten:
Nummer 14 unter
Nr. 6653 eine Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot, vom 15. Januar 1919, unter
Nr. 6651 eine Verordnung über das Erbbaurecht, vom 15, Januar 1919, und unter
Nr. 6655 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918 (Reichs:Gesezbl. S. 1305), vom 15. Januar 1919.
Nummer 15 unter
Nr. 6656 eine Verordnung über die Errichtung von Fach- ausshüssen für Hausarbeit vom 183, Januar 1919, unter
Nr. 6657 eine Bekanntmachung über Aufh-bung von
Bekanntmachungen, betreffend Web:, Wirk- und Strickwaren, vom 16. Januar 1919, und unter
___Nr. 6658 eine Verordnung über die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrehts, vom 20. Januar 1919.
Berlin W. 9, den 22. Januar 1919. Posizeitungsamt. Krüer.
Preufszeu.
Senatspräsident Kraßenberg bei dem Kammer-
Ain Berlin ijt zum Präsidenten des Landgerichts in i endburs ndgerichtsdireftor Dr. Palm in Saardrücen zum
2 3 Landgerichts in Lüneburg und ifidenles erlandesgeriht81 a! Wicher in Posen zum Land-
giórat in Limburg a. L. ernannt. G
/ luß des Staatsministeriums vom 7. Februar i g F E Personen, deren Muttersprache die polnische M ndiäglich nicht als Beamte innerhalb der Provinzen gru! und Posen sowie des Regierungsbezirks Oppeln
ri oder in diese Landesteile verseßt werden sollen, wird
aufgehoben. s s den 31. Dezember 1918. Hirsch. Braun. E. Ernst,
, S u ¡ : Firma F. Schichau in Elbing wird auf Grund Der S vom 11. Juni 1874 (Geseysamml. S. 221) hier- {das Recht verliehen, das zum Bau der Hochspannungs- iung von dem Kraftwerk an der Großen Amtsmühle in qunsberg nah dem Kraftwerk? bei Pettelkau im Kreise qunsberg erforderlie Grundeigentum nötigenfalls im Wege Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit er dauernden Beschränkung zu belasten. Berlin, den 11. Januar 1919. Jm Namen der Preußischen gena: Fishbeckd. Hirsh. Hoff. Braun.
Justizministerium. Der ‘ Rehilsanwalt Dr. Max Dörinkel in Bad Oeyn-
(en ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts mm mit Anweisung seines Amtssizes in Bad Deyn-
nd (i Nechisanwalt Max Falkénfeld in Frankfurt a. O. n Notar für den Bezirk des Kammergerichts mit Anweisung nes Amtssiyes in Frankfurt a. D. ernannt worden.
Dem Notar Dr. Witthoff in Nonsdorf ist der Amtsfiß Côln-Deug angewiesen.
Die Verseßung des Notars Roemer von Rhaunen nah [n-Deug isl zurückgenommen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst E und A y
Der Regierung3baumeister a. D Tao Oskar Hickfang ift jum außerordentlihen Professor an der hnischen Hochschule in Haanover ernannt wordén.
Bekanntmachung, Nene Anordnung vom 23. Mai vorigen Jahres, wodurch Ehefrau M Ps Przybyl, geb. Laschewski, in bhinghorst, Bülowstraße 15, der Handel mit Brot und Badk- Ma: e weiteres untersagt wurde, hebe ich hierdurch det aus 9 Dortmund, den 14. Jariuar 1919. Der Landrat. I. V.: Schulze. Der Arbeiter- und Soldatenrat. Kleine.
Bekanntmachung.
M Dem Kaufmann Jürgen Siemsen, früher in Ktel, Annen- ße 94, jeßt in Nen wohnhaft, ist die Aufnahme nes Handelsbetriebes darfs wieder gestattet worden.
Kiel, den 7. Fanuar 1919. Städtische Polizeibehörde. Dr. Pauly.
ter e
Bekanntmadckchung. Gemäß § 2 Abs. 2 der Bunbesratsverordnung vom 23. Sep- lber 1915 (RGB\. S. 467), betreffend Fernhaltung unzuverlässiger
sonen vom Handel gestatte ih hiermit dem Kaufmann Kar l.
ber in Attendorn, Kölnersträße, die Wiederaufnahme des unterm 8 Juli 1918 untersagten Handels mil Gegenständen täglihen Bedarfs, insbesondere Kolontal- und Manufakturwaren. Olpe, den 3. Januar 1919.
Der Landrat. Dr. Freusberg.
Bekanntmachung.
Dem Bäckermeister Ernst Heller hier, Breitestraße 21, e ih die Wiedereröffnung. scines durh Verfügung vom Oftober 1918 geschlossenen Bäereibetriebes und die Wieder- fnahme des ihm untersagten Handels mit Gegenständen des ien Bedarfs vom 2. Februar d. I. ab wieder gestatte t. Potsdam, den 22. Januar 1919.
Der Polizeipräsident. von Zißewitß.
tren rede ert dt
D Bekanntmachung. ie am 25. September v. J. gegen ; die Ebefrau des Bexrn- d Heßling in Gab na hbrst erlassene An- PN g, betr. Schließung. ihres Bäereibetriebes habe ih z u - S ; Raurxel, den 13, Januar 1919. Die Amtsverwaltung. Kuhn.
M S Bekanntmachung hef Vie Verfügung vom 1. Februar 1917, wodur der Ehefrau N Schwarz, Seite eborene Weber, in Steele, Î andel mit Nabrungs- G@emißmitteln und Eegenständen des täg- édarfs untersagt worden ist, hebe ih hiermit auf. teele, den 14. Januar 1919.
Die Stadtpolizeiverwaltung. Der Bürgermeister Schulz.
tb reie reit rae
i ü Bekanntmachung. É cis Uzuveclässigkeit tst dem Bäcker Albert Butkhe zu
ér Erle, Bismardste. 179, au Grund dér Bundesratsverordnung,
«Vernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, die Weit er-
mit Gegenständen des täglichen
|
führung seines Bäckereibetriebes sowie jede Be - -- Die Bekanntmachungstosten hat der Betroffene zu tragen. Buer i. W., den 21. Januar 1919. T M 4 t: of 5 î if Vie Polizeiverwaltung. Nuhr, Bürgermeister. &
——_—_—
A Vekanntma una
; Gemäß §1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, etreffend Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist dem Konditor Peter Müller und dessen Éhefrau Paula geb. Noppen, Cöln, Wollküche 12, der Handel mit Gegen- LLUYEN des täglihen Bedarfs, insbesondere mit ar 0g s a L E, tegliher Art, unter -
orden. — Vie Koîten dieser Veröffentlichung baben die Ehe- leute Müller zu tragen. O s
Cöln, den 15. Januar 1919.
Der Oberbürgermeister. J, V.: Dr. Billstein.
E DetanntimaGunas _ Die Firma Paul Meißner G. m. b. H. und ihr Geschäfts- führer Kaufmann Paul Meißner in Oberhausen, Rhld., Sedanstr. 99, find durch die Verfügung der unterzeicneten Polizei- verwaltung vom 18. Januar 1919 mit dem heutigen Tage vom Handel mit Lebens- und Futtermitteln alier Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglihen Bedarfs auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ausgeschlossen, unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens. Oberhausen, den 18. Januar 1919. Ÿ Die Suädtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Neikes.
Bebtanntmagui n
Auf Grund der Bundesrat3verordnung vom 23. September 1915 zur Fecnbaltung unzuverlä!sizer Personen vom Handel (RGBI. S. 603) ist dem Kaufmann Kurt Jekat, Zoppot, Nordstraße 5
wohnhaft, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt
worden, Zoppot, den 20. Januar 1919.
Die Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Laue.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 5 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter
Nr. 11 729 eine Verordnung zur Nbänderung der Ver- ordnung über die Wahlen zur verfafunggebenden preußischen Landesversammlung vom 21. Dezember 1918 (Geseßsamml. S. 201), vom 21. Januar 1919.
Berlin W. 9, den 22. Januar 1919. Geseßsammlung8amt. Krüer.
Nicitamftliches,
Dentsches Reich.
Preußen. Beclin, 24. Januar 1919,
Zur Ablieferung der deutschen landwirtschaft- lihen Maschinen an die Entente wird von der deutschen Waffenjtillstands kommission dur „Wolffs Telegraphen- büro“ mitgeteilt: ;
Die Liste der ¿um 1. März lieferbaren landwirtschaftlichen Maschinen, die nach den in Trier getroffenen Abmachungen am 23. Januar in Spaa zu überreichen war, ist rehtzeittg abgegangen.
Bis zum 1. März ist im Prinzip ein Drittel von 58500
Maschinen, d. h. also 19500 landwirtschaftlide Maschinen, ju liefern Infolge der sofort von der Deutshen Waffenstill- standskommission in engster Zusammenarbeit mit dem Fach- aus\|hu für Maschinen - Industrie und der Landwirk- \{aftliden Betriebsstelle für Kriegswirtshaft in Angriff genommenen Organisationen find zum 1. März bestimmt lieferbar 32 254 landwirt\chaftlihe Maschinen. Dav! i der einheimische Bedarf genügend berücksichtigt, so daß cie Schädigung unserer Land- wirtshaft ausgeschlossen ist. Die Lieferunz kann sotort aufgenoten werden Die Verhandlungen werden tur besondere deutshe Sach- verständige in Spaa geführt. Wie im Abkommen bereits ausbedungen, können schwer lieferbare Arten von Maschinen gegen reichlicher vor» handene ausgetauscht werden. So werden z. B. die Dampsfpflüge nicht in genügender Zahl lieferbar sein. Als Ersay werden wir deshalb Motorpfluge, namentlich das in Franfreih ein- eführte System Stock, liefern. Auf diese Weise wird auch der Ge- amtforderung von 400 Dampfpflügen bis zum 1. Juni, die wir sonst unter keinen Umständen hätten liefern können, genügt werden. Die Vorausseßung für die restloie Erfüllung der Gesamtlieferung ift aller- dings, daß in den Arbeits-, Lransport- und Kohlenverhältnifsen Deutschlands kein weiterer Rückgang eintritt. Auch hier Mi das Leitwort, das über der gesamten wirtschaftlichen Zukunft Deutschlands steht: Arbeit!
Nach einer weiteren Mitteilung der Deutschen Waffenstill- standsfommission hat das französishe Oberkommando im Betrieb der Eisenbahnen des beseßten deutschen Gebiets vom 20. Januar ab die Einführung des zehn- stündigen Arbeitstags an Stelle des bestehenden Achtsiunden- tags befohlen. Gegen diese dem Waffenstillstand zuwiderlaufende Maßregel hat die Deutsche Waffenstillstandskommisfion in Spaa am 22. Januar eine Protestnote überreiht. Es wurde darauf hingewiesen, daß {on vor der Besezung der links- vheinishen- Gebiete durch die Alliierten in ganz Deulschland die ahtstündige Arbeitszeit eingeführt worden ist. Wenn nun- mehr für die Eisenbahnen des beseßten Gebiets diese Maß- nahme wieder rückagänaig gemacht werde, \o seien hiervon die bedenklihsten Rückwirkungen zu besürhten. Die deutsche Arbeiterschaft sehe in der Einführung des Achtstundentages eine der wesentlihsten Errungenschaften der Umwälzung in Deutschland. Es müsse daher gegen die Beseitigung des Acht- stundentages nahdrücklich|t Einspruch erhoben und um Auf- hebung der den deuishen Arbeitern und Beamten auferlegten
Zwangsmaßnahmen ersucht werden.
— era P M Ub
Aus der Sizung der Waffenstillstandskommission in Spaa vom 21. Januar berichtet „Wolffs Telegraphenbüro j. a. folgendes: S f g o'sißende dec franz Lien Kommission gibt bekannt, die Gntente beabsttige, täglich t, Lebensmittel über Danzig nach
olen ju senden, und sie wünsche von der deutschen Regierung arantie für dic Sicher eit der Trausporte von Danzig dis zur
i Le polnischen Grenze. teiligung an derartigen Geschästshetrieben u n terfagt worden. |
Der deutsche Vorsiteode haä!t die Transporte obne Finr:icturg der Äliierten auf die Polen für undur führbar, ba bei dem befannten Verhalten bder Polen nicht zu übersehen ei, me die teutshe Regierung tie Lebenömiitelzufuhren sichern ll. Die belgche Hezresleitung hat von ten ilaatlichen Kassen inr
besepten lintsrheinisden Gebiet die Auslicferung der Ueber schüfse verlangt. Gegen diele Forderung erbebt die Deutshe Waffen ftillstandskommission Einspruch. Ste erklärt, für die befegten (Gebiete gelte niht das Haager Landtkriegörecht, sondern der Waffenstillstandé- vertrag, nah welchem die Verwaltung dieser Gebiete der deutschen oder preußishen Staatsgewalt obliegt. Die belgische Heeresleitung kônne zwar von den staatlichen Kassen Nachweise über die Einnahmen und Ausgaben fowie über die Bestände fordern, ader keineêroegs bie Ablieferung der Ueberschüfsse. 5
Die deutsche Kommission legt im Auftrage der deutshen Re- gierung mit feierlihem Nachdruck Protest gegen eine französiche Maßregel ein, die die französi\hen Geseße über den Handel mit dem Feind auch auf das deutsche beseßte Gebiet anwendet. Es wider- \prehe dem Waffenstillstandsvertrag, wenn den Béwobnern der troy der Besepung deu!sch gebliebenen Landesteile zugemutet werde, ihre eigenen Bolksgenossen als Feinde anzusehen. Die Otkupalion dürfe wirtschaftliche Wirkungen nur insofern äußern, als dies mit der militärischen Sicherheit zusammenbängt. Die französische Kommission E ersucht, für unverzügliche Auth. bung dieser Maßregel Sorge zu ragen. ; Zur Ermittlung von einzelnen alliierten Kriegêgefangenen, die sich, wie der englisde Vertreter behauptet, noch in Deutschland auf- haiten sollen, bittet der deutshe Vorsitende um nähere Angabén. Der Behauptung, deuts(erseits würden Kriegégefangene versteckt ge- halten, müsse er mit aller Entschiedenheit entgegentreten,
Die Ausfuhr der Fetterzeugnisse vom linksrheinischen na dem rechtsrheinishen Gebiet ift, wie die französishe Kommission mitteilt, auf das deut]he Ersuchen hin genehmigt worden.
Das Reich3verwertungsamt verlegt am Montag, den 27. Januar, seine Geschäftsräume von Friedrichstraße 66 nah Berlin NW. 7, Friedrichstraße 100 (Monopol-Hotel). Die Fernsprehuummern sind: Amt Zentrum Nr. 3350— 3352, 3359— 3361, 3364, 3367, 3369, 3370, 8372—8315, 3379 bis 3381, 3383-—3385, 3390—3392, 3394, 3397. : Jn der U Airane 100 nit untergehracht find folgende Abteilungen, die in ihren bisherigen Gesthäfts- räumen verbleiben : Z
1) Abteilung für Eisenbahngerät (Eis), Berlin W. 57, Potsdamerstr. 74. Telephon: Nollendorf 3160. _
2) Abteilung für Werkzeugmaschinen (M), Berlin W. 15, Kurfürstendamm 51. Telephon: Steinplaß 13 100. j Î
3) Abterlung für GElektrotechnif (Gla), Berlin W. 30, Nürnberger Plaß 1. Telephon: Steinplaß 6940. A _ 4) Abteilung für Packmaterial (Faß), Berlin W. 50, Nürnberger Plaß 1. Telephon : Uhland 6203. : 5) Abteilung für etgentlihesKriegsgerät, Berlin W., Kurfürstendamm 193/4. Telephon: Steinplay 13 100. :
6) Abteilung für Kraftfahrwesen (Takraft), Berlin SW., Krausfenstr. 67. Telephon: Zentrum 12 105.
Der polnische Volksrat in Posen hat auf das von der preußishen Regierung wegen Fretlassung der Geisjeln gerichtete Telegramm eine Antwort erteilt, in der er zunächst eine Reihe von Fällen angibt, in denen Polen von deutsher Seite unmenscchlich oder mit größter Härte behandelt, als Geiseln verhaftet sowie polnishe Orte und polnisches Eigentum durch deutsche Soldaten geshädigt worden wären. A heißt es dem „Wolfsschen Telegraphenbüro“ zufolge weiter:
Der bedauerlihe Unglücksfall im Kernwerk beruhte darauf, daß Gutsbesißer von Haza-Nadiiß und scine Genossen die Wachtmann- schaften überfielen. Obduftion der Leichen ist von gemishter Fom- misfion von Polen und Deutschen vorgenommen, strengste gerichtliche Unterjuhung im Gange. Wir sind bereit, alle Geiseln und Inter- nierten zu entlassen unter der Bedingung, daß sämtlihe Polen aus Posen, Westpreußen, Ostpreußen und Schlefien Und dies polnischen Nückwanberer, die im Zusammenhang mit den leßten Vor- gängen in den Provinzen Posen, Brandenburg, Westpreußen, Ost- preußen und S(lesien in Haft genommen wurden, entlassen werden. Wir haben unsere Organe beauftragt, cin Verzeichnis der von polnischer Seite festgenommenen Geiseln und Gefangenen anzufertigen und werden es möglichit bald einreichen: erbitten gleichfalls Ver- zeichnis der deutscher)eits verhafteten Polen.
Naczelna Nada Ludowa.
Hierzu bemerkt das oben genannte Telegraphenbüro, daß der Gutsbesißer von Haza-Radliß und feine Begleiter in das Kernwerk von Posen ais Gefangene, also, nachdem sie vorher entwaffnet worden waren, eingeliefert worden sind. Wie fie unter diesen Umständen thre Wachmannschaften überfallen konnten, ist unerfindlich.
Nach Meldungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ E der Oftfront unter dem 23. d. M. folgendes mit- Qa i ]
Die Aufforderung dreier russisher Kompagnien, den Ort Rozaa (42 Kilometer südöstlich von Wokomrstk) zu raumen, wurde von déèr wae E Besatzungskompagnic der vierten Landwehrdivision ab- gewtesen. i | A :
__ Im Gouvernement Libau ist Neuauß vom Feinde frei. Das vierte lettishe Regiment hält Riga, das erte Mitau und Tokkum und das dritte Altauy beseßt, das zweite lettishe Regiment marschiert von Altauß nach Wegeri.
a Bromberg wird amklih von dem gleichen Tage gemeldet:
Steinburg wurde von ciner starken polnischen Abteilung an- gegriffen. Unter Zurüklassung von 26 Toten (darunter der Führer, ein früherer déut)cher O!fizierstellvertreter) wurden sie abgewiesen. Bei den Kämpfen bei Hopfengarten am 20. und 21. wurden bet Tagesanbruch noch 76 polnische Tote festgestellt.
Auf Anregung der Regierung wird dieser Tage ein Teil der Regierungstruppen, die an den militärischen Maßnahmen der leßten Zeit in Berlin beteiligt waren, nah Schlesien zum Schutz der Landesgrenze und zur Aufrecht- erhaltung der Ordnung im Kohlenrevier abbefördeit rverden.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Zum Betrgarbeiterausstand in Oberschlesien wird dem „W. T. B.“ vön gestern aus Beuthen gemeldet, daß auf neun (Gruben die Arbeit ruhte. Neu hinzugekömmen find 24 (Sruben. Auf „Hohenzollern“ find etwa 70 vH. der Belegschaft ausständig, während der Nest einfährt. Die aus\tändigenGrnben verteilen sid vor allem auf die Kattowißer Aktiengesellschaft, die Donnersmarck«