1919 / 46 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Feb 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Eine Versammlung von 600 Bürgern deutscher und polnischer Zunrge aus Antonienhütte-Neudorf erklärte, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, dcß fie bei igrer \chlefischen Heirat, der Deutschen Republik, verbleiben wouen, mit der sie in historischer, wiitschafilicher und kultureller Be- ziehung aufs en1ste verwachsen find, und erhob feterlih Ein- spruch gegen die von national-polaifcher Seite unternommenen Versuche, Oberschlesien oder Teile davon dem zu grün- denden polnischen Reiche einzuverleiben.

Nehnliche Kundgebungen,- in denen flammenber Protest gegen eine eiwaige Angliederung Oberschlefiens an Polen er- hoben und dle einmütige Forderung, bei Deutschland zu bleiben, avsgedrüdt murde, haben in zahireihen Gemeinden der Kreise Kreuzburg (4. B. Greß und Klein Blumenau, Ober Ellguth und Schloß Ellguth, Pitschen), Rosenberg (Krasvan und Soubenberg), Oppeln (Podewils) und Groß- Sirelitz stattgefunden.

Ueber die Lage unserer Truppen an der Osifront perbreitet „Wolffs Telegraphenbüro“ folgende Meldungen:

Unfere Truppen in der Provinz Posen sind nah Bekannt- gabe der Demarkationslinie in threr bisherigen Aufstellung steben ge- blieben. Offensivbewegung ist eingestellt. Die polnischen LTruppen baben sih biéher an bie festgelegie Demarkationélinie nicht gehal1en. Von allen Teilen der Front gehen Veeldungen über her- ausfordernde feindlide Patrouillentätigkeit und feindiiche Angriffe cin. (8 ist selbstverständlich, daß unsere Truvpen jedes polnmsche Vorgehen mit Waffengewalt verhindern, solange tie Demarkationélinie nicht end- gültig feststeht. Die Trupye hat tas Gerühl, daß der Pole die Demarkation3!inie nur für die deutshen Truppen a!s verbindlich an- sieht. Es wird daber mit weiteren polnishen Versuchen, das Auf- itandsgebiet zu vergrößern, gerenet. neverlidyen fiarten Bors- itôße der poluisck{chen Truppen östli®ß Beuthen bei Kempen und füd- veltli® Schildberg sowie das Vorschicben der polniichen Linien im Netzeabshnitt bestätigen diese Annahme. Die teilweise willfürltiche Führung der Demarkationslinie, welche die spätere Aufgabe cinwand- frei von deutschen Truppen bescßten Gebiets vor abem in der WBegend ven Birnbaum zur Folge haben soll, hat bei der Bevölkerung und den Grenzschußtruppen die größte Erbitterung hervorgerufen, _

Die Lage im Baltifkum hat sich weiteazhin gefestigt. Es ist uns gelungen, unsere bisherige Front restlos zu behaupten und dur verschiedene glüctlih dichgeiührte Unternehmungcn ten Gegner empfindlich zu s{ädigen. s z l

Jede

Dio Dil:

Besonders erfolgreid) war ein Vorstoß bei Murajewo, wo unseren Truppen außer ciner Anzahl von Gefangenen 2 Fahnen, 2 Feldlüchen und 40 bis 60 Wagen mit Lebensmitteln, Bekleidung 1nd Autrüstung in die Hände fieien. Die weiteren Nb- sichten des Feindes vor der Baltischen Front find in Dunkel gehüllt. Sie werden anschcineud durch die in Livland erfolgreich opericrende estnish-finnishße Nordarmce crbeblih beeinflußt. Es scbeint jede nicht ausgeic{hiossen, daß die Bolschewisten einen erneuten Borstoß in MNichtung Libau planen. Verstärtungen sind unsererseits auf dem Landweg und auch im Einvernehmen mit der Entente zu Schif im Antransport.

In Litauen ist unsere Gegenoffeasioe gegen dea bei Olita eingebrochenen Feind weiterbin erfc1grei) gewesen. Eie hat dank der rechtzeitig eingetroffenen Verstärkungen zur völligen Wiederherstellung unserer alten Linte geführt. Weitere Kämpte slehen zu erwarten, da nach Gefangenenaus}agen die boischewistischen Truppen infolge Lebens- mittelnot zum Fortsetzen ihrer Offensive gezwungen sind.

Gemäß des mit den Polen getroffenen Bertrags verläust die N äu - mung des bisher von uns noch beseßten polnischen Gebiets programmäßig. Bialostok. wurde am 20. Februar den Polen übergeben, auch die Bahn Mosty—Grodno ist zum großen Teil bereits in polnischen Betrieb übergegangen. Gleichzeitig mit der Uebernahme dcs Hinterlandes geht die Ablösung der deutschen Front- truppen durch Poien Hand in Haud; auch diese ist bisher glatt ver- laufen. Die Zuführung der bisher eingetroffenen amerikanischen Lebensmittel!rantporte, die am 17. Februar beoann, ist chne Ber- gögerung durchgeführt. Es sind keine Zwischenfälle eingetreten.

Es mehren ih die Nachrichten von Truppenverschiebungen der Tiched)jen nah der \chlesischen Landesgrenze. Vor allem deuten verschietene Me1dungen auf starke Trupyenansammlungen 1m die Grafschaft Glaß hin. Aus diesen Nnzeichen laffen fich Schlüsse für ein offensives Vorgehen der Tschechen gegen deut!ches G. biet nicht obne weiteres zielen, jedoch muß mit einem solchen Vorgehen immer gerechnet werden. Ufer Grenz!chuß wurde entsprechend verstärkt.

Jn der Erslen Beilage zur heutigen Nummer des Blattes {t der neue Entwurf ciner Verfassung des Deutschen Reichs veröffentlicht.

Statistik und Volkswirtschaft,

Zur Arbeiterbewegung.

Am Sonnabend naclmittag fand, wie hiesige Blätter be- iten; eine Ve:sammlung der Arbeiter der Span- dauer Gewehrfabriken siatt, in der ein allgemei- ner Ausstand beschlossen wurde, der dazu dienen sell, dén Ausstand im Ruhrgebiet neu zu beleben. Die A1beitei schaft, die von heute- an in den Ausstand triit, beîteht fast nur noch aus Unabhängigen und Kommunisten, da der Arbeiter- rat die Anhänger der Mehrheitésozialisien und der bürgerlichen Parteien angeblich wcgen Mangel an Arbeit entlassen hat. Infolge- dessen fand cin Widerstand gegen den Beschluß der Versammlung nicht statt.

Zu der dur spartakistishe Umiricbe hervorgerufenen all- gemeinen Ausstandebewegung im Fuhrrevier und im rheinisch-westfäli1chen Industriegebiet beitet „W. T. B." solgendes: Das Generalkommando in Münster teilt mit: Die Sißung der A- und S.-Näte des Industrtegebiets am 21. d. M. hat d'e Waffen- stillstands8bedingungen des Generalkommandos angenommen, dessen wesentlicste Punkte sind: \fofortige Einitellung de3 qlig meinen Ausstands. Waffenakgabe, un- gehinderte Arkeit der WBeilitär- und Ziyilbebörden sowie Preß- jreiheit. Cs bleibt abzuwarten, inwieweit Spartakus diese Be- dingungen ersllt. Die Negierungélruppen stehen jedcnfails bereit, ins Industriegebiet einzumar\chieen, falls die Bedingungen nit restlos duraeführt werden. Die Negierung ist fest entschlossen, nicht auf balbeim Wege fliehen zu bleiben, sondern unter allen Üm- ständen im Industriegebiet auch für die Zukunft Ordnung zu schaffen. Die Zahl der Ausständigen im Ruhrgebiet batte si am Sonnabend gezen den vorhergehenden Tag kaum verändert. Jn der Nachmittags\chicht am Freitag, in der Nachtichiht und in ver Moraenschicht am Sonnabend feierten auf 100 Schachtanlagen etwa 145 000 Mann. Die Wirkung des Beschlusses der Kommunisten und der Unabhängigen, betreffend die Aufhebung des allgemeinen Ausftands, wroird ih erfi am beutigen Mi ntag bemerkbar machen, da der Be- {luß erst am Sonnabend bekannt wude. Jn Bottrop, einem Sauptsiß der Spartatisten, sind Tr fnte ungs Tru nen eingerüdt. Der Führer der Spartakisten Fuldzennek wurde festgenommen, «ls er im entgeacngesezten Sinne der von titm bereits anerkannten Waffenstillstandsbedingungen auf die Menge einzuwirken suchte. Troy Dex autbedungenen MWaffenabgabe fand man bei ihm nochG einen ¡weren Revolver vor. Als er zur Untersuhung ins Gefängnis ge- bracht werden sollte, widerseßte er \ich. dem Posten. Es tam zu einer Schießerei, wobei Fuldzennek sein Leben

Stimmen. ¿s

Division Gerslenbera folctnurck% tas Kerys Röder aus Wilhelms haven. An Düs jelForf ist nah siner Bekanntmachung des Vollzug2rats der allgemeine Ausstand als guf- gehoben cerflärt wordén. -- Der Betrieb des Fernspredamis

rubte geftern immec noch. Zwar soll . der A.- und S,-Rat ih berei erflärt“ baben; feine Leute aus dem #Fecrnspredamte zurüczuzieten, aber nur unter der Bedingung, daß ibm ge stattet werde, den Fernsvteckchvertehr von einigen feiner Beauf-

ragten kontrollieren zu laffêh, insteiondere die (Bespräcwe mit dem Generalfornmando in Münster und anderen milttärisden Stellen. Die BVBeanitenschaft “rerharrt bagegen auf dem Standpunkte, daß tremte, nicht zur “Arntsverschwiegenbeit verpflihtete Personen zur Neberwadung und Vermittlung von Gesprächen nicht getuldet werden tônnen, weil dadur ter ordnunasmäfiige Betrieb unr cglih germaht wird. Der Pollzügörat des Düfselderfer Arteiterrats hat das Miedererschétken dewbuürgerlichen Zeitungen in Düsseldorf gestattet. Die Wachen in ten Druckereien- sind zurückgezogen wordeti

Aus Agram wird dem #W. T. Banat auch in Baranija: éin Eifsenbahnerausstand gebrochen ift. Der Zug Fünfäütchen— Gssen blieb auf offener Strecke stehen. Die Bewegung trägtFommunistishen Charakter.

London erfährt „W. T. B.“, daß die englischen Bergarbeiter der verschiedenen Distrikte ih nach einer Reuter meldung mit überwältigènder Mehrheit für den Ausstand ausgesbvrochen haven.

Die Confédsóration Générale du Travail ver- langt, wie „W. T B“.gus Paris meldet, die Ginführung des Achtstundent@#Fs und seine Fest!egung auf der Friedens- fonferenz.

In Madrid und in Barcelona sind rad einer von „W. T. B.° übertnitteiten Havaömeldung die Elektrizitäts- arbeiter in den Ausftaänd getreten. Die Blôätter können nicht erscheinen. Die Truppen wurden in den Kasernen konsigniert. Nomanones Fell crklärt haben, er werde zurücktreten, sobald die jeßigen Unruhen ühterdrückt feicn.

B.* gemeldet, daß außer im i d aus-

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Kunst uns: Wifseuschaft.

Sn der NacGt zum Sounecbend ist hier der Bildkauer Professor Dr. Louis Tuil lon, Leitglied des Senats der Akademie der Künste, im 57. Wben8iabr gestorben. (Fin Bertiner Kind, lag Tuaillon an der biesigen Madomie und im Kunstatelier von Begas seinen Studien ob, um im Fahre 1885 nach Nom zu übersiedeln, von wo er erst im Jahre 1903 mach. semer Vaterstadt zurückkehrte. Aus der römischen Zeit stammerck u. a. die vor der Nationalgalerie aufgestellte „Amazone“ der „Nosielenker“ in Bremen und der in Privatbefiz üder- gegangene „Sieger“. Voit den g1ößeren Werken der jpäteren Zeit seten das Kaiser FriedriWDenfmal in Bremen fowie die Netuer- standbiiter Kaiser Friedrichs und Kaiser Wilhelms T1. auf dec Nhein- brücke in Cöêln genannt. An der Hiéfigen Akademie für bildende Künste leitete der Verskorbene ein Meisteratelier. ‘Die Friedrich WBilbelms-Univerfität bat!ë ilm bei ihrer Jahrhundertfeier die Würde eines Gbrendoktors der Philosophie verliehen.

Hugo Kravn-Ausstellung. Dem vor wenigen Wochen gestorbenen Berliner Maler“ Hugo Krayn, der nur ein Alter von 34 Jahren erreicht bat, widmet die „Berliner Sezession“ eine Ge- dächtnisausstellung. Krayn !enkte in den lezten Ausstellungen durch verein;elte Werke die Alfmerksamkeit auf |ch{@. Wenn man aber dem jungvetrstorbenen Künstler, der“eben erft anfing, ein persönliches Wek

u schüfen, Jet Pas fdie Ausstellungëhaus einräumt und lle Säle mit -Giaphik, - Zeichnungen ünd etwa 150 Gemälden anfüllt, so ise das cin etwas j¿iveifel»

hafter Freundichaftätienst Aus den vielen unfertiyen Sachen und YBersvcen muß sich derx Betrachter erst wiebter die Werke herauesuden, die der Künstler woÿl felbst für wichtig und reif gerug balten mochte, um sie in Ausstellungen zj zeigen, Krapn war drauf und dran, cin Chronist seiner Vaterslätt zu weiden. Seine ganze Ait befêäbigte ibn, gegenständlib zu beobachten und anctdotish zu cizählen. Das Maleri\che reizte ibn nit allzu sehr; er- ift der geborene Graphiter gewesen, der tie Menschèn und Gegenstände scharf umreizt und

sehr eingchend -dur@zeilhnet. "Erst ganz zulegt malte er Undschaften, die aus einem ferligen malerisGßen Erlebnis beraus {

entstanden find. In den Weiken, die für Hugo Kravn carakerifisch sind, slelt er mit Vörliebe nüchterne Berliner Straßen dar, teren niederdrüctend eintönige Slimmung ex autgezeichnet trifft. Er be- müht sid au um foziale Motive, die er mitliidévoll empfindet, und stelit in einer harten, scharfen, meßr zeihnerischen als malerischen let in duntelbraunen Bildern Szenen aus dem Leben der Arbeiter dar. Aber die beabsichtigie anklagende oder aufrüttelnde Wirkung bleibt aus. Der Küastlèr ist zu s{hwerfällig und zu temperamentios.

Er gleicht hierin dem 7 verwandten Baluschek, an - dessen Werte man des öfteren erinnert wird. Nur in einem Ge- mälde, in dem 1917 entskandenen „Gemüsewagen“ liegt: über

den Gestalten der bcrhärmten Frauen ein Zug, der an Käthe Follwit denten läßt. Stäkter als dieie großen Werke, auf die der Künstler wobl den Hauptrbèrk gelegt baben wird, wirken jcne kleinen Aus- \Gnitte aus dem Yeben, in tenen ein wikg gesehenes Motiv kurz- weilig bebondelt i. DieFKlatschbascn“ oder d1s von obcy gesehene, an einz Zeidnung Menzel®s in der Nationalgalerie anklingende Vioriv eines Fuhnwerks im Sehnce sind in ibrer Anspruchékloßfikeit ret fesselude Leistungen. «Stè zeigen teutlih die Herkun{t Krarns aus der Schule Orliks und sinn svrünglie Begabung für die (Braptikt. Unter den sachlichen Biitkissen ragt tas „Selbltvoriät mit cer Blutter* dur den verinnerlihten Ausdru®X hervor. E. PL.

Theater und Musik,

Im Opernhause wird morgen, Dienötag, ncueinstudtcrt

„Joscph in Egypten“ - aufgeführt. Die Bescßung lautet: Benjamin: Kläre: Dux; - Joseph: Joseph Mann: Jakob: Karl Armster; Ruben: Kurt Sommer; Simeon: Baptist Hoff- mann: Naphtali: Waldemar Henke; ein Offizier: Rudolf Krasa. Musikaliscer Leiter ist der Kapcllmeister Ura, Spielleiter :

Hermann Bachmann.y Aufäng 7 Uhr. : Im Schaujvtelhause werden morgen „Die Kreuzel- chreiber" in der gevrßtten Beseßung aufgeführt. Anfang 7 Uhr.

Der Konzertberic t befindet si in der Zweiten Beilage.

Mannigfaltiges.

Die Wahlbetetiligüg bei den Stadtverordnetens- wahlen in Groß Berkin war, wie „W. T. B.° mitteilt, durhschnittlich um 25 9%6 getinger als bei den Wahlen zur preußi- fen Landesversätütlung. Am meisten haben an Stimmenzahl die e eta redtéstehenden Parteizn eingebüßt, während dte Demokratenälnè Unabhängigen am besten abgeschnitten haben. Die Mehrheitssozialisten erhielten in Berlin nah“ den vorläufigen bere 233 685 Stimmen, die Unabhängigen 181 201, Vie

emokraten 96 #91, die Deutschnationalen 67 109, die Christliche Volkspartei (Zentrum) 29 721 und dië Deutsche Voltspartei 29 804

|

; einbüßte. Neben dem Freiwilligenkorys Lichtschlag ist gestern morgen die Dipision Gerstenderag ver Bottrop eingelreffen ; und hat dos GesHei nörèli Beitrop sowie Dorsten bescht. Dot

bezuäscorstellung.

(G. T. B.) Infolge Abe

i T s V av rgungégebiet8 und des dadur Déiimaugels in de S crblihkeit der Säugse linge in Düsseldorf fatt um 100 vH, die der Kindex vot 3 JFabrea sogar um das FüntiadGe géstiegen.

Düsseld oxf,- 22. Febriar. lverrung des rectüdrheiniZa cutitardenuen Mili

e

Zen Emden, 22. Februar. (W. T. B.) Das Sc@hügenkorps Nöder fand dier 1900) verstcckr gehaltene Gewehre und befchlagriahmte fie.

(W. T. B.)

“Hanau, 22. Februar: Infolge der blutigen Anösfc&reitungen ist über Hanau beute früh der Belage: cungs8zustand verhängt und die Stadt von Regierungs trubven beseßt, worden. Bei Hausfudungen nah gestohlenen Lebensmitteln und Waffen wurden zablzeihe Berhafiungen vorge- nomuen. Die Bevölkerung begrüßte freudig den Eiumarsch der Divifion Numschöttel, die Hanau von der dretmonatigen

Schreckensherrichaft der Spartakisten befrsit hat. Es herrscht vollständige Ruhe. Der rote Soldatenbund wurde entwaffnet, und die Haupträdelsführer sind verhaftet worden,

_ Die „Frankfurter Zeitung" meldet aus. Hanau: Dur An- gaden von Verhafteten hat man ermittelt, daß die Yegierungs- ruppen im Bruchköbeler Wald überfasien werden sollten. Man

woüte bierzu Spartakisten_ aus /den umliegenden Orten und aus Frankfurt beranziehen. Scchnellbacher, den man gls den geistigen Urheber des Ueberfallplanes bezeihnete,

flüchtete, wurde aber in Dörnigheim ver.h aftet. Man ermittelte au vier Mas%Tinengewchre, die für den Ueberfall verwendet werden sollten, in einem Keller. Es wurde überhaupt eine große Menge von Waffen und Schießbedarf durh Haus- subungen zutage gefördert, unter anderem bei einer Frau 25 Patronen, die zu Vuaum-Dum-Geschossen umgearbeitet worden waren. n einer Privalirohnung fand man eine ganze Kiste von Hand- granaten. Uu von gepiünderten Febensmitteln sind große Mengen wieder herbeige|afft worden. Bisher sind 60 Verhaftungen, namenl- ¡ih ven Plünderern, Männern und Frauen, vorgenommen worden.

__ Gottbus, 23. Februar. (W. T. B) Die Stadt Gottbus ist vom Landesschüpenkorps mit der ersten Garbde- landesschüßenabteilung beseßt worden. Das Offiziers fafino (Siß des Soldatenrats); die Kafernen, Militärbüros und cffen!liden Gebäute sind in der Hand der Regierungstruppen, die eiwa 1200 Mann stark find. Die Be‘egung hat mit örtlichen Vor- gängen nicht zu tun. Es find hier bisher Yein erlei Unruhen vorgetommen. - Der einzige Zweck der Besegung ist die Er- zwingung der Anerkennung der von der N-gierung festgeseßten Kommandogewalt, der Entlassung der Jahrgänge bis 1399, die bier noch nit entlafsen worden sind, und der Freiwilligenwerbung für den Ostichut. j

i Dresden, 22. Februar. (W. T. B.) Amilih wird ge- meldet : Geften abend 7 Uhr fuhr der von Annaberg kommende Perfonenzug 1351 infolge irrtümlicher Freigabe der Ein- fabrt anf Bakbnbof Wilischthal avf den in Abfahrt befind- lien Güterzug 7277. Durch den Zusammenstoß wurden 28 Verfonen- und Güterwagen flark bejchädigt, eine Hilfszug- shatffnerin des Güterzuges getötet und eine Anza Retscnder verleßt, davon sieben s{chwer. Die verleBien Neisenren erhielten dur ofort berbeigerufene Aerzte aus Zîichopau und Scarfenstein die erste Hilfe. Die Shwerverleßten wurden mit Sonderzug dem Chemniger städti\hen Krankenhaus zugeführt. Die Aufräumungs§arbeiten werden voraussichtlich heute abend beendet sein. Der Verkehr auf der Linie konnte aufrecht erhalten werden,

Hamburg, 22. Februar. (W. T. B.) Auf der Werft von Blohm u. Voß müssen bis auf weiteres 8000—9000 A rx - beiter wegen Koblenmangels feiern.

, Paris, 23. Februar. (W. T. B.) Ein Brand zerstörte bei der Siation Dijon-Js sur Lille ein amerikant\ches Lager mit ciner Million Uniformen und vielen Ausrüstungsstücken.

ris, 24. Februar. (W. T. B.) “Der . „Matin“ meldét: Das Mitglied der Akademie der Wissenschaften Rateau bat eine Erfint ung gemacht, die es Flugzeugen ermögliht, mit biéber unb:fännier Geschwindigkeit in bis heute unerreihbare Höhen ¿u fliegen. Dadurch könnte die Reise von Paris nach Algier in fün} Und na) Kairo in elf Stunden zurückgelegt werden,

(Forifezung des Nichiamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Paris,

Theater, Opernÿjaus. (Unter den Linden.) Dienstag: 53. Dauer-

bezugsoorstellung. Dienst- und Freipläße sind aufgehoben. Neu ein- studieit: „Josef in Egypten. Oper in drei Akten von G. N. Mshul. Nezitative und Neubearbeitung von Max Zenger. Musikalische Leitung: Otto Urack. Spielleitung: Hermann Badh- mann. Arfang 7 Uhr.

Schau spielhaus. (AmGendarmenmarkt.) Dienstag : 56. Dauer- b elun Dienst- und Freipläße find aufgehoben. Die rcuzelshrceiber. Bauernkomödie mit Gesang in drei Aftén (6 Bitder) von Ludwig Anzengruber. Spielleitung: Albert Patry. Anfang 7 Uhr. Miltwoh: Dpernhaus. 54, Dauerbezugêvorstellung. Dienst- und Freipläße sid aufgehoben. Die Fledermaus. Komische De Qu ZM s drei n E Meine O Halévy. Be- arbeiteï von C. Haffner und Richard Gené2. Musik Johann Strauß. Anfang 7 Uhr. A G t Schauspielhaus. §57. Dauerbezugsvorstellung. Dienst- und P: a asgehoten. Othello, S tse von Venedig. uerspiel in fün ufzügen von Shakespeare. Spielleitung: Dr. Reinhard-Brueck. Anfang 7 Uhr. ? E /

Die Ausgabe der März - Dauerbezugskarten für 28 Vor- stellungen im Opernhause und 31 Vorstellungen im Schauspielhause findet an der Theaterhauptkafse gegen Vorzeigung der. Dauerbezugs- verträge von 94 bis 1 Uhr statt, und zwar: am 25. d. M. für den 1. Nang, das Parkett und den 2. Rang des Opernhauses und ‘am 26. d. M. für den 3. Rang des Opernhauses und für alle Play- gattungen des Schauspielhau)es.

Verantwortlider Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenbura,

Verantworlli für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Nechnunasrat Me na.eri nug in Berlin. A Ses in Berlin. ¡ éuRg dar Norddeu uchdrudlLere; und Vorlaggansiall, Berlin, Wilbslmsteaa N _y Acht Beilagen

Leinsdließli@ Börsenbeilage). 27 7 T TT23

NBichtamtkliches,

Parlamentarische Nachrichten.

_ Der verfafsunggebenden deutschen Nationalversammlung ift der nahstehende

Entwurf einer Verfassung des Deutschen Reichs

ur Beschlußfassung vorgelegt. Der Staatenausshuß hat dem ÉEntiourf in der vorliegenden Fassung zugestimmt, jedoch zu den Artikeln 15,19 und 40 abweichende Beschlüsse gefaßt, die fich

‘gus den Fußnoten zu den angeführten Artikeln ergeben. Entwurf einer Verfassung des Deutscheu Reichs.

Das deutsche Volf, geeint in seinen Stämmen und von dom Willén beseelt, sein Reih auf der Grundlage der Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuen und zu festigen, den inneren und üußeren Frieden zu sichern und den sozialen Fortschritt zu fördern, hat sich diese freisiaatlihe Verfassun g gegeben.

1. Abschnitt. ; Das Neich und seine Gliedstaaten.

Artikel 1.

Das Neichsgebiet besteht aus den Gebieten der bisherigen deut- fchen Gliedstaaten sowie aus den Gebieten, deren Bevölkerung kraft vas Selbstbestimmungsrechtes Aufnahme in das Reich begehrt und die bur) ein Reichsgeseß eingegliedert werden.

Die Neidhsfarben sind S{hwarz-Not-Gold.

Ariikel 2.

Die Staatsgewalt liegt beim Volke.

Sie wird in den Neich8angelegenheiten durch die auf Grund der Meichsverfassuïg bestehenden Organe ausgeübt, in den Landesangelegen- heiten durch die Organe der deutschen Gliedstaaten nach Maßgabe ibrer Landedverfassungen.

Artikel 3.

Die allgemein anerkannten Regeln des Bölkerrechts gelten als

dindende Bejtandteile des deutschen Neichsrechts. Artikel 4.

Die Beziehungen zu den auswärtigen Staaten sind in Gesetz- gebung und Verwaltung aus\chließlih Sache des Metchs,

In Angelegenheiten, deren Regelung der Landesgeseßgebung zu- fieht, fönnen die Gliedstaaten mit auswärtigen Staaten Verträge fließen ; die Verträge bedürfen der Zustimmung des Reis.

Üm die Vertretung der Interessen zu gewährleisten, die fich für einzelne Gliecdstaaten aus ihren besonderen wirtschaftlidzen Beziehungen odex threr benachbarten Lage zu auswärtigen Staaten ergeben, hat das Neich im Einvernehmen mit den beteiligten Gliedstaaten die er- forderlihen Einrichtungen und Maßnahmen zu treffen.

; Artikel 5.

Die Verteidigung des Neiches zu Lande, zu Wasser und in der

&uft ist Neichs\sache. Die Wehrverfassung des deutschen Volkes ift

dur ein Neichsgefetz einheitlich zu regeln.

Die Gesetzgebung auf diesem Gebiet steht ausschGließlich dem Reiche zu. Die Verwaltung führt der Meichswehrminister nah näherer Bestimmung des über die Gestaltung der Wehtmacht zu er- lafsenden Reich8geseße8. :

Durch dieses Gese sollen den obersten Kommandostellen in den einzelnen Gliedstaaten und Landesteilen selbständige, auf die Pflege der besonderen Stammestüchtigkeit und landsmannschaftlichen Eigenart gerichtete Verwaltungsbefugn.ifse eingeräumt werden, deren Aus- übung der Aufsicht des Reichs unterliegt.

Soweit nach den bisherigen Verfassungsgrundlagen selbständige LKandesmilitärverwaltungen bestanden haben, dürfen die betreffenden Staaten in ihren hieraus sich ergebenden Sonderrechten ohne ihre Zustimmung nicht beschränkt werden. Die hiernach fortbestehenden Landesverwaltungen bleiben jedoch dem Reiche gegenüber unmittelbar verantwortlich. Die Sonderrehte Bayerns auf dem Gebiete des Mee aus dem Bündnisvertrage vom 23. November 1870 (Reich8-Gesetzblati 1871 S. 9) können nur mit seiner Zustimmung aufgehoben oder einges{chränkt werden, jedoch wird Bayern die Ver- wendung der ihm zugewiesenen Neichêmittel dem Reiche gegenüber

nachwei]en. l Arxiikel 6.

Das Kolonialwesen ist in Geseßgebung und Verwaltung aus- ließli Sache des Neichs.

Artikel 7.

Die Gesetzgebung über das Zollwesen fowie über alle Angekegen- heiten, die die Einheit des Zoll- und Handelsgebiets und dié Fret- Moi des Warenverkehrs berühren, ift ausschließlih Sache des MNeichs.

Das Neich hat ferner die Geseßgebung über die Abgaben und sonstigen Einnahmen, foweit sie ganz oder teilweise für seine Zwette ïn Anspruch genommen werden, fowie über die Aufstellung von Grund- säßen für die Zulässigkeit und Erhebungsart von Landesabgaben, soweit fie ih im ahmen des Zollvereinigungsvertrags vom 8. Juli 1867 bewegen oder eine Doppelbeiteuecrung verhüten sollen.

Die Zölle und Verbrauchssteuern werden dur Reichsbehörden erboben und verwaltet, die übrigen Neich8abgaben durch die Glied- taaten.

Durch die NeiGégesezgebung kann die Erhebung und Verwaltung auch der nicht unter den Abf. 3 fallenden indirekten Reich38abgaben Neichsbehörden übertragen werden.

Die Grhebung und Verrvaltung von Reichsabgaben, soweit fie niht nach Abs. 3 und 4 Reichsbehörden obliegt, sowie von Landes- abgaben fann auf Antrag eines Gliedslaates Reichsbehörden über- tragen werden. |

Bei der Beseßung der mit der Erhebung und Verwaltung der Nbgaben betrauten Reichsfinanzbehörden soll hinfihtlih derx in den GWliedstaaten tätigen Beamten die Berufung von Landesangehörigen der Gliedstoaten als Negel gelten.

Artikel 8.

Das öffenilide Verkchr8weseca ifi nach Maßgabe der Vorschriften

des V1. Abschnitts Sache tes Meichs. Artikel 9.

Das Meich hat die Gesetzgebung über :

1. die Staal8angehörigkeit, die Freizügigkeit, ‘das Armen- wesen, das Paßwesen und die Fremdenpolizei sowie die (Fin- und Auswanderung; das bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche VBerfahuen sowie die Beistandsleistungen von Gerichts- und Verwaltungsbehörden ; das Gnteignunasrecht ; :

¡e Rech18verhältnisse der Arbeiter und Angestellten, ihre

BVetsicherung und den Arbeitershuß;

5, den Handel, das Maß- und Gerichtswesen, das Miinzwesen und die Ausgabe von Papiergeld, das Vankwesen sowte das Börsenwesen :

(6. das Gaweibewesen und den Bergbau:

7. das Versicherungswesen;

D

t 2

Erste Beilagé

24. Februar

Berlin, Montag, den

zum Deutscheu Reich8anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

das Seeschiffahrtswesen : das Prefse-, Vereins- und Versaminlungswesen : 10. das Gesundheitswesen und dea Verfchr mit Nabrungs8-

mittein : 11. den Schutz ‘der öffentlihen Sicherheit und Ordnung und die öffentlihe Wohlfahrtsvflege, soweit ein Bedürfnis für den Erlaß gleilmäßiger Vorschriften vorhanden ift: die Fürsorge für Kriegsteilnehmer und ihre Hinter- bliebenen ; das Wohnungaswesen : die Grundsäße für das Siedlungswesen, insbesondere für die Regelung der Bevölkerungdöverteilung und die Bindung des Grundbesipes;

15. die Regelung der -Herstellung und Verteilung der wirt-

schaftlichen Güter für die deutshe Gemeinwirt|schaft :

16. den Schuß und die Pflege der \chulentlasfsenen Jugend.

Grundfäßlih erfolgt die Ausführung der Neichsgeseze durch die Landeêbehörden.

Artiïel 10.

NReichsrecht bricht Landesrecht. | Artikel 11.

In Streitfällen darüber, ob eine landesrechtlihe Vorschrift mit dem Neichsrehte vereinbar ift, kann nach näherer Vorschrift eines Reichsgeseßes die Entscheidung eines obersten Gerichtshofs des Reichs angerufen werden.

Artikel 12.

Neichsgeseße treten mit dem vierzehnten Toge naß Ablauf des Tages in Kraft, an dem das betreffende Stück des Neichs-Gesetz- blattes in Berlin ausgegeben wird, wenn nicht in dem Gesehe felbst ein anderer Zeitpunkt für den Beginn seiner verbindliten Kraft bestimmt ist.

Artikel 13.

Die Reichsregierung erläßt die zur Ausführung der Neichsgeseße g :

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erforderlichen Verordnungen. } Artifel 14,

Die Reichsregierung übt die Aufsicht in den Angelegenheiten aus, | die dur die Neichsgesebgebung geregelt find.

Insoweit die RNeich8geseze von den Landesbehörden auszuführen | find, steht der Reichsregierung die Befugnis zu, allgemeine Ver- waltungévorschriften üver die Nusführung der Reibtgescße zu erlassen. Sie isi ermächtigt, zur Ueberwachung der Ausführung der Reichs- geseße zu den Landeszentralbehörden Beaustragte zu entsenden.

Die Landesregicrungen sind verpflichtet, auf Ersuchen der Neichs- reaterung Mängel, die bei der Ausführung der Neich2geseße hervor- getreten siwd, zu beseitigen; bei Meinungsverschiedenheiten kann fowohl die Neichsregierung wte die Regierung des betroffenen Glied- staats die Entscheidung des Staatsgericht8hofs anrufen.

Artikel 15,*)

Die deutschen Gliedstaaten sind berechtigt, sfich zum Zwecke der Vildung größerer leistungsfähiger Gliedstaaten im ganzen oder in Teilen zusammenzuschließen. Dabei ift grundsäßlih von folgenden Gesichtspunkten auszugehen :

1. Kleinere Landesteile, die in keinem örtlichen oder wirt- schaftlichen Zusammenhang . mit den übrigen Teilen ihres Staates steben, - sollen mit. einem der. angrepzenden Glied- staaten vereinigt werden.

Klsinere Landesteile, die mit einem angrenzenden anderen

Gliedstaate oder mit Teilen eines folchen in näher2m wiri-

\chastlihen Zusammenhang stehen, als mit ihren eigenen

Lande, sollen mit jenem vereinigt werden.

3. Kleinere Gliedstaaten sollen fi mit angrenzenden oder naße- | gelegenen anderen Gliedstaaten verbinden, |

h

forreii nit überwiegende wirtschaftliche Gründe die Erlbaltung ihrer Selbständigkeit erfordern.

Landesteile anderer bei dieser Vereinigung unbeteiligten Gliedstaaten, die mit den ih vereinigenden Gliedfstaaten in nahen örtlichen oder wirtschaftlihen Beziehungen stehen, follea in die Verbindung einbezogen werdin.

4. Neuerrichtete Gliedstaaten sollen mirdestens cine Million Einwohner um{assen.

Kommt in solchen Fällen die Vereinigung bei den Verhandlungen der Nächstbeteiligten nicht zusiande, fo fann von den gesetzlichen Ver- lretungen der beteiligten Staaten, Gemeinden oder Gemeindevecbände die Vermittlung der Neich8regierung angerufen werden. Bleibt diese Vermittlung erfolglos, so kann auf Antrag eines dex Beteiligten die Angelegenheit dur ein verfassungsänderndes Yeichsgeseß geregelt werden. i

Die VBil!dung bedarf der Bestätigung durch Reichsgeseß.

Artikel 16.

Jeder Gliedslaat muß eine freistaatlie Landesverfassung haben, na der die Volksvertretung in allgemeiner, gleicder, unmiltel- barer und geheimer Wahl von Männern und Frauen nach den Grundsäßen der Verhäitniswahl gewählt wird, und nah der die Landesregierung des Vertrauens der Volksvertretung bedarf.

Artikel 17. Ueber Versassungsstreitigkeiten innerhalb eines Gliedstaates, der

neuer Staaten

fein Geridßt zur Erledigung derartiger Streitigkeiten besißt, sowie | üker Streitigkeiten nihtprivatrechtlicher Art zwischen verschiedenen

Gliedstaaten oder zwoi\den dem Reiche und einem Gliedstaate ent- scheidet auf Antrag eines der \treitenden Teile der Staats8geriht8hof für das Deutsche Neich, soweit niht ein anderer Gericht8hof des Neichs zuständig ift.

Der MReicböpräsident vollstrekt das Urteil des Staategerichtshofs. |

Artike! 18.

Zur Vertretung der deutscher Gliedstaaten bei der Geseßgebung - und Verwaltung des Neichs wird ein Reich3rat gebildet.

Artikel 19,**)

Das Stimmrecht der Gliedstaaten im Neichsrat ist von der Zahl ihrer Einwohner nach Maßgabe der jeweils leßten Volts- ¿âhlung abhängig. Grundsäßlih entfällt auf eine Million Einwohner eine Stimme, wobei ein Ueberschuß von mehr als einer

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balben Million einer vollen Million gleichgercchnet wird. Kein Gliedstaat darf mehr als ein Drittel aller Stimmen führen. Sofern

*) Artikel 15 Abi. 2 Sas 2 ist vom Staatenausschusse nicht ange- nommen worden. e /

**) Der Siaatenaus\{uß hat den Artikel 19 in folgender Fassung an- genominen : i : ; 5

Das Stimmrecbt der Gliedstaaten im Reichsrat i von der Zahl ihrer Einwohner nah Maßgabe der jeweils N Volkszählung abhängig. S E auf eine Million Einwohner eine Stimme, jedoch in der Weise, da S / S. i O

1. ein UebersGuß von mehr als % Million einer vollen Million leichgerechnet wird, ; E l : Gliedstaaten von mehr als einer Million Einwohnern in den ihnen nach der früheren Reichsverfassung zugebilligten Stimm- recht nitt verklirzt werden, ; 3, Gliedstaaten, deren Einwohnerzahl mindestens * eine halbe Million beträat, ie eine Stimme haben. .

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13

Kein dcutschèr Glicdstaat darf mchr als cin Drittel eller Stimmen 7

fübren. Scfern i-docb hic:durch die Stimmenzahl Preußens unter acht- zebu finft, t das St:mmenveibältnis im Reichsrat im Wege der Ver-

jedo bierdurch die Stimmenzahl Preußens unter achtzehn sinkt, ift das Stimmenverhältnis im Reichsrat im Wege der Verfassungs- änderung neu zu regeln. Gliedstaaten, die weniger als eine Million Einwohner haben, sind nur stimmberechtigt, wenn durch Reichsgeseß anerkannt wird, daß überwiegende wirischaftlihe Gründe eine be- sondere Vertretung erfordern. 2

Diese Vorschriften treten erst drei Jahre nah dem Inkrafttreten der Reichsverfassung in Wirksamkeit. Bis dabin gelten für die Bildung des Neichérats folgende Grundsäße : j

Jm Neichórat hat jeder Gliedstaat mindestens eine Stimme. Bei den größeren Gliecdstaaten entfällt grundsäßlich auf eine Million Einwohner eine Stimme, wobei ein Ueberschuß, der mindestens der (Finwohnerzatl des Fleinsten Gliedstaats gleihtommt, einer vollen Million gleid-gerehnet wird. Kein Gliedstaai darf durch mehr als ein Drittel aller Stimmen vertreten sein.

Wenn Deutsch-Oesterreih sich dem Deutschen Reiche anschließt, erhält es das Necht! der Teilnahme am Reichérat mit der seiner Einwohnerzahl entsprechenden Stimmenzahl. Bis dahin nimmt es mit beratender Stimme teil.

Artikel 20.

In den Ausschüssen, die der BNeichsrat aus seiner Mitte bildet,

führt jeder stimmberechtigte Gliedstaat eine Stimme. Artikel 21. :

Die Gliedstaaten werden im Neichsrate durch Mitglieder ihrer Negierungen vertreten. Sie sind berechtigt, so viele Vertreter in den Neichsrat zu entsenden, wie sie Stimmen führen. Die Mit- alieder des Neichsrats sind an Weisungen nicht gebunden, indessen können die Stimmen eines Gliedstaats nur einheitlih abgegeben

werden. E s / Anil 22 E : ; Den Vorsiß im Reichsrat und in seinen Ausschüssen führt ein

Mitglied der Reichsregierung. Die Mitglieder der Neichsregierung baben das Reckt und auf Verlangen die Pflicht, an den Verhand- lungen des Reichrats teilzunehmen, und müfsen während der Be- ratung auf Verlangen jederzeit gehört werden.

Die Reichsregierung muß den Reichsrat auf Verlangen von eiuem Drittel seiner Mitglieder einberufen.

Artikel 23.

Die Neichsregierung sowie jedes Mitglied des Reichsrats sud befugt, im Reichsrat Anträge zu stellen. i ;

Der Reichsrat regelt seinen Geschäftsgang durch eine Geschäfts- ordnung.

Die Vollsikungen des Reichsrats sind öffentlih. Nah Maßgabe der Geschäftsordnung fann die Oeffeutiichkeit für einzelne Beratungs- gegenstände ausgeschlossen werden. G Bei der Abstimmung entscheidet die einfahe Mehrheit der Ab- stimmenden. Bei Verfassungsänderungen ist die Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderiich.

Artikel 24.

Die Einbringung von Gesezeêvorlagen der Reichsregierung beim Neichstag bedarf der Zustimmung des Pteichsrats.

Kommt -eine Uebereinstimmnng zwischen der Reichsregierung und dem Reichsrat nichr zustande, so ist die Reichsregierung berechtig!, die Vorlage ‘aleiwohl einzubringen, hierbei aber verpflichtet, die ab- reichende Auffassung des NReichsrats darzulegen.

Beschließi. der Reichsrat eine Geseßeévorlage, der die Reichs- regierung nit zuzustimmen vermag, so bat sie die Vorlage unter Darlegung thres Standvunktes bein Reichstag einzubringen.

Artikel 25.

Die Vertreter der Gliedstaaten sind berechtigt, im Reichstag den Standpunkt ihrer Negierung zu dem Gegenstand der Verhand- lung zu vertreten, und müssen zu diesem Zweck während der Bera- tung auf Verlangen jederzeit gehört werden.

Artikel 26.

Gegen die vom Reichstag beschlossenen Geseße steht dem MNeichsrat Cinspruch zu.

Der Einspruch muß innerhalb zweier Wochen vom Tage der S{lußabstimmung im Reichstage ab bei der Reichsregierung ein- gebracht und mit Gründen versehen werden.

Im Falle des Einspruhs wird das Gesey dem Reichstage zur nohnaligen Beratung vorgelegt. Kommt hierbei eine Ueber- einscimmung zwischen Reichsrat und Reichstag mt zustande, so faan der Rei@spräsident über den Gegenstand der Meinungs- versiedenbeit cine Volksabstimmung herbeiführen, oder aber das Gesetz in der vom Neiclstag beschlossenen Fassung verkünden, wenn es dort die für Verfassungsänderungen vorgesehene Mehrheit ge-

funden hat. i Artikel 27.

Die Reichsregierung bedarf zum Erlaß von Ausführungs- veroxdnungen der Zustimmung des Neichsrats. L

Der Neichörct ist von den Reichsministerien über die Führung der Neichsae\schäfie auf dem Laufenden zu halten. Zu Beratungen über wichtige Gegenstände tollen von den Reichsministerien die zu- ständigen Ausschüsse des Reichsrais zugezogen werden.

11. Abschnitt. Die Grundrechte des deutshen Volkes.

Artikel 28. ; : Alle Deutschen sind vor dem Gese gleichberehtigt. Alle öffent-

lichrechtlih-n Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes find zu beseitigen; ihre Wiederherstellung durch. Geseß oder Verwal- tung tft verfassungswidrig. . ¿

Artikel 29.

Die Angehörigen jedes Gliedstaates haben in allen anderen Glied- staaten die gleichen Nehie und Pflichten wie die eigenen Staats- angehörigen. Die Ausübung politisher Rechte kann von dem Besiß der Staatsangehörigkeit abhängig gemacht werden. ;

Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen den gleichen An- spruch auf den Schuß des Neichs.

Artikel 30. E i

Es besteht volle Glaubens- und Gewissensfreibeit. Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur insoweit das Net, nah der Zugehörigkeit zu einer Religions- gemeinschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen.

Million Einwohner haben, sind nur stimmberechtigt, wenn dur Reichs- gejeß anerkannt wird, daß überwiegende wirtschaftliche Gründe eine Ver- tretung erfordern. : i; l

Diese Vorschriften treten erst drei Jahre nah dem Inkrafttreten der Reichöverfassung in Wiksamkeit. Bis dahin gelten für die Bildung des Reichsrats folgende Grundsäße: _ A i J :

Im Reichèrat hat jeder Gliedstaat mindestens eine Stimme. Bei den arößeren Gliedstaaten entfällt grundsäklih auf eine Million Einwohner eine Stimme, wobei ein Uebershuß, der mindestens der - Einwohnerzahl! des kleinsten Gliedstäats gleichkommt, einer vollen Million aleihgerechnet wird. - Jedoch werden Gliedstaaten von mehr als- einex Million Ein- ‘wohnern in dem ihnen nah der früheren Reichsverfassung zugebilligten Ae But verküngt. O aas darf durch mehr als ein ‘Drittel aller Stimmen vertreten iein. R S :

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