Steg 5:7 ap
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Die Rechte der deutshen Gläubiger sollen bei deu Fr iedens-
verhandlungen geltend- aemacht werden. Eine genaue Zus ' j , i sammenstellung der Fórdénung ene. ise ukt wöali g ird ee betreffend die einstweilige Versezung der unmittel» ber p!ôglihen Näumuna Bes-rions oe A oadalid nicht iolgs baren Staatsbeamten in den Ruhestand.
sländia vorhanden ift. Ale Personen welche Rechte dér zu 1 und 2 dargelegten Art ¿u erheben baben, wérden deshalb p A l svätestens 20. März bei der Neicha- enishädigunagskommission, Gläubigershvuabteilung, Berlin W. 10,
| eiden, ohne Unterschied, ob ‘die An- meldung schckon vocdem bei einer underen Stelle bewirkt worden
gefordert, sie bis
Viktoriasiraße 34, anzumelden,
war oder nicht. Jn der Anmeldung ist anzugeben
a. Name und gedaue Anf{ift des anmeldendan Gläubigers,
h. Zelt und Grund für die Entstehuñg der Forderung, «. Vóohe der Fordérung nách dem Stände vom L Apkil 1919
» v/a Zihsen und Kosten sud Besondéts zu dércMnen,
empfangene WilagKahtungen avfuführen. Die zu 1 ge
bachten Fordecungen sind iu der Währung anzumeiden, in ter lle nach der Vereinb arung mit dem belgischen S &ür reguicierte Güter ift ibr Wert por Ausbruch des Krieges in rant zun Um-
Staat getilgt werden follten,
rechnungsfurse 100 f = 125 rank einzuscten.
4. Belgisde Dienstitelle, welche ben Vertrag geschlossen oder
die Requisition vorgenomrnen bätte.
e. Tag dex Fálligkeit tür Fordexutg zu 1. Jede Anmeldung
ift in zivei gleiblautenten Stücken einzureichen. Berlin, ben 28. Februar 1919.
Reichsentschädigungskommission. Der Präsident. Dr, Hiekmann.
Die Fuma. Wotmser Korkwaren-Jndustrie G. m h. H, Wórms Rh., is als Aufkäufer für Altkorke und Korkabfälle im Sinne des Arsikel 1 der Nachtragshekannt- machung Q. 1/5, 18. KNA. vom 18. Mai 1918 zu der Bekannt- mabung Q 1/6 17. KRA, betreffend Beschlagnähme und Befstandserhehung von Korfho!z, Korkabfällen und den daraus
hergestellten Halb- und Fertigerzeugnissen, zugelassen worden. Berlin, den 1. März 1919,
Krioaswinifter hum. Krieg®amt, F: i*g6-Noßstoff-Abteilung. Wolffhügel.
i: Béfkanntmachung über den Erzeugerhöchflpreis für Grün fohl.
Auf Grund des § 4 der Verordnung über Gemüse, Obi und Südfrüchké vom 3 Upril 1917 (Reichs:-Geseßbl. S. 307) wird bestimmt: Dr A 4 der Bekanntmachung über Erzeugerhöchsivreise für Semlise voin 22, Auguft 1918 (MRéichsanzetger 199) wird wie folgt erganzt: Bei ieferung äuf Grund eines von der Netchsstelle für Gemüse und Obft abgeschloffenen odér von {hr L de gau hmigten Lieferungsvertrages; ©) GSrüpgfodl d i E Es 14 M vom 7. März 1919 ab 1350 #. Berlin, den 26. Februar 1919.
Retcchsftelle für Gemtise und Obst Der Vorsigende: vou Tilly.
Bekanntmachung.
…_ Auf Grund des § 795 Bliraerlichen Geseßbuhs ist der Putin-»-Lübeder Eisenbahngesellschaft, N G von dem Direktorium des Freistaates Oldenbura die Genehmi- aung zur Ausgabe von auf den Jnhaber läutenden, mit N R Tone zu A Schuldvêérshréibungen
zum Nennwerte von 500000 f in Stück )0O 6 500 und 200 M erteilt. R I
Eutin, den 22, Februar 1919.
Negieruva der Provivz Lübe. Dr. Meyer.
, Die oon heute ab zur Ausgabe gelangenden Numme n 48 uud 49 des RNeihs-Gesezblatts enthalten:
Nummer 48 unter
Mr. 6733 eine Namensänderung bes Kaiserlichen Zoll- und Steuer-Rechnungsbliros, vom 22. Februar 1919, ünd unter __ Nr. 6734 Aueführungsbeftimmungen zur Verording über Nenderung des Verfahrens in Militärversorgungssahe@ vöm D Mtfcuar 1919 (Reichs-Gesezbl. S. 149), vom 27. Februar
Nummer 49 unter
Nr. 6735 eine Bekanntmachung über die Verwendung von Gleitshußmitteln bei nicht gummibêèreiftén Lastkraftfahrzeugen,
vom 24. Februar 1919, untér __ Nr. 6736 eine Ernennung von Reichsbevollmähtigten für 2 angie öftlih der Eibe, vom 24. Februar 1919, un er
Nr. 6737 eine Ernennung von Reichsbevollmächtigten für dén Yrannköh!enbergbau des Casseler Bergreviers, vom 24. Fébruar 1919.
Berlin W. 9, den 2. Fébruar 1919.
Postzeitungs8amt. Krlier.
in Berlin zum Stellvertreter des zweiten Mitgliedes der ersten bteilung des Bezïrksauüsschufes zu Berlifi fowie zum Stell-
amies am Sitze des Bezirkéaus
mer héinp Dorf berufen.
Preußen. Die Preußische Regierung hat den Regierungärat Geiger
treter des Präsidenten des. Bezir ksausschusses in der zweiten
eiluág, abgejehen vom Vorsige, und den Regierungsrat
r. Haasé zum Stellvertreter des erstén Mitgliedes der zweiten
bieilurg des Beziikgauashusses auf die Dauer ihres Haupt- uses ernannt.
Die Preußische R-gierung hat héu Provinuzialland- K g M Saa Bts d. J. uach der Stadt
———-
VEroxpununüg
Vor W. Februar 1919.
wa3 folgt: 8 1.
-
stand verseüt werden.
isherigen dicnftlihen Wohnorts in Ansatz gebracht.
zuläsfig wäre. S I Rubestand verseßt roerden : Mthférftadatisetretäre:
Ï Vi inisterialdirektoren : Oherpräfibenten :
%
B "rfteber staatlicher Polizeibehörden : Laudrâte:
Dien fteirtommens und höcstens 12000 4.
des zu diesem Zeitpunkt erdienten Nuhegehalts.
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den NRubestar d, 4 fannt gémad:t worden sind.
aeldes stehea dém Beamátes die ¿ur
tu Abzug.
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‘verbunden lit. \
lasten. anzusehen
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Staatsdienste zu unterzichen, die ibren Fähigkeiten
erhalten je den vollen Betrag eintommens, wobei der Wobnungsgeldzuschuß nach
folgt die Beichäftigung außerhalb ihres Wohnorts,? des Gefeßes reffen | 26. Juli 1910 (Geseßsamml. S. 150), wenn dies
in dem zuießt von ihnen bekleideten Amte befänden.
§8
Bezüge gewährleistet werden.
Kommunalv rbande gilt. s
1. Wenn dét Beamte mit einém dem fiüber von
2. wcan ‘der ‘Beamte die vez: Liert ;
Regierun des Deutschen Reichs nimnit ;
für verlustig erflärt wird :
folange déx éilèn în den Nubeéständ vetfeßte
ciner Wiederanstellung odér Beschäftigung im Vieiwhs-
Die Preußische Regièrurg verordnet mit Ge
Unmittetbare Staatsbeamte, dië in ter Staatsverwaltung nicht weiter verwendet werden tönnen, rol bas von ibnen verwaltete Amt infolge einer Umbildung der Staatsbehörden aufhört, können unter Bewilligung des geseßlichen Wartegeldes einstwe len i
Ste erbalten als Wartegel®d mäßbrend cines Zeitraums von fünf . f Jahren den vellèn Betrag, na Ablauf dos fünfjährigen Zeitrgums " 4 abet drei Viertel ibres ruhegehaltstähigen Diensteinkommens. f wird dér Wohnung8geldzusGuß, solange die Beamten als Wartégeld
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den vollen Betrag des rubegehaltsfähigen Diensteinkommens beziehen, nit mit dem Durchschnittssaßze, sondern nah der Ortskiasse ibres
& 2.
Die unter dem Vorbehalte des Wiverrufs oder der Kündigung auaestellten Beamten haben im Falle ibrer einstweilig in den Ruhestand einen Anspruch auf Warteaeld nur bis zu dem gZeitvunkte, für dèên der Widerr1f ober die Kündigung frübestens Für die spätere Zeit kann thnen ein Wartegeld bis auf die Höhe des geseßmäßigen Nuhezehaltsbetrags bewilligt werden.
Außer tem Falle des § 1 können jederzeit einstweilen in ten
Viegierungspräfidenten sowie der Vorsißzente der Anfiedlungs- ommission für Westpreußen und Posen; V-amlte der Stantsanwal1schaft bei den (Berichten ;
(B-sandte und andere divlomatiscke Agenten, _ Das Wartegeld dieser Beamten beträgt, sofern nicht die Voräus- sehungen deé § 1 vorliegen, stets drei Véfertel tes ruheaehaltsfähigen t 6 Hat der Beamte jedo zux Zelt feiner einstweiligen Versetuzg in den Nubestand bereits ein bôberes Nubegehalt erdient, fo erbält er ein Wartegeld in der Höbe
Der Zahrosbetrag des Wartegeldes ist, sofern nicht das volle rubegehaltäfähß ine Diensteinkommen aewährt wird, nach oben so abzu- runden, daß bei Teilung dur drei sih volle Markbeträge ergeben.
Die Zablung des Wartegeldes erfolgt im voraus in derselben Weise, in der bis dahin das Gehalt gezablt worden ist. Die Ge- baltszablung hört auf und die Zahlung des Wartegeldes dem Ablauf des Vierteliahrs, das auf den Monat fol deim Beamten die (Xnscheidung über seine einstweilige Versetzung in déren Zeikpunkt und die Höhe des Wartegeldes be- ) Vom Reitpunkté der einstweiligen Ler- seßung in dea Nußbestand bis zum Beginne der Zablung des MWarteo- Bestreitung , von Diénft- qufwandsfosten gewähtten Einkünfte nicht zu und von ken zur Be:« ftreitung von Nepräfentattonsfosten gewährten kommen 20 vom Dundert
Die éiysiweilen in den Rubestand verseßten Beamten, die G
vorher in einer planmäßitgén Stêle befunden habén, sind bei Nerlust - des Wartegeides zur Annahine eines ihnen übertragenen AÄuites im unmittelbaren Staatsdienste veryflichtet, das ibrer Berufsbildun spricht und mit mindestens gléeihem Navge und gleihem planmäßigen Diersteinkommen wié das vorber von ihnen bekleidete verbunden ift. Veaumte, dié sh vor der einstweiligen Verseßung in den Nubestard in ciner außerplanmäßigen Stelle befunden hgben, sind bei Verlust des Wartegeldes unter êenfelben Boraussezungen zur Annahme eines ihnen übertragenen Amtes im unmittelbaren Staatödienste verpflidhtet, au wenn bas Amt nux mit einem außerplanmäßigen Diensteinkommen
Bei der Vergleichung des ftüberen und des neuen Dieustein- fommens sind der Wobnungasgeldzushuß fowie eine etwa gewährte freie Dienstwohntng oder Mietsentshädigung außer Betracht zu Das neue Diensteinkommen ist nit deswegen àls geringêr weil die Gelegenheit zur Vernaltung von Nebenämtern tuicht wieder gewäh1t wird oder weil die für Dienstunkosten besonders ausgeseßten (Sinnabmen mit diesen Unkosten selbst fortfällen. Warkêgeldêmvfänger follen bei der Wiederibesettung erledigter Stellen, für die sie sich eignen, vorzugsweise berücksihtigt werden.
i ; : S é. i Die einstweilen in den Nuhestand versetzten Beamten haben sib bei Verlust des Wartegeldes nach Anordnung des Berwaltungsthefs auch der zeitweiligen Wahrnehmung tolcher Aemter im unmittelbaren
und bisherigen
Berbältnisten entsprechen. Während der Dauer diefer Beschäftigung ihres rubegehaltstähigen Dienfst-
der Ortsklasse
thres bisberizen dienstlichen Wohnorts in Ansaß gebracht wird. rx-
so erhalten fie,
wenn fie vorher planmäßig angestellt waren, Tagegelder nach 62 betreffend die KReiselosten der Staatébeamten, vom
nicht der Fall
war, nah § 2 Af. 2 und 3 daselbst und die geseßlichen Fahrkosten, beides nah den Säßen, die ihnen zustehen würden. wenn sie sich noch
Die etnitweilen in den Ruyeitand verfeßten Beamten sind bei Verlust des Wartegeldes auch zur Annahme oder zeitweiligen Wahbr- nehmung cines Amtes im Neichsdienst unter denselben Vorausseßungen verpflichtet, unter dénen fie ein Amt im unmittelbaren Staatbdienste nach § 6 übernebmen oder nah § 7 zeitweilig wahrnehmen müssen. Zur zeitweiligen Wahrnehmung eines solchen Amts sind fie jedo nur dann verpflichtet, wenn ihnen die im §7 Say 2 und 3 genannten
urch Beschluß der Preußishen Regierung (Staatsministerium)
kann füx bestimmte Beamtengruppen angeordnet werden, daß die Vorschrift im Abf. 1 auch für den Dienfk in einem preußischen
8 9. Das Recht guf -den Bezug des Wartegeldes hört auf :
thm bezogenen
Diensteinkommen mindestens gleichen Dieniteinkommen (8 6 Abs. 2) in einem Amte wieder angestellt wird, zu desfen Pevernahme er nah § 6 oder § 8 verpflichtet ist ;
preußishe Staatsangehörigkeit
3, wenn der Wige obne Genehmiguna der Preußischen dur (Staatsrministertum) feinen Wohnsiß aúßerhalb
4. ténn déx Beamte äus dêm Staatsdienst autfcheidet : 5. wenn der Beamte gemäß §& 6, ? oder 8 des Wartegeldes
J 40. i Das Bet i den Bezug kes Wategelbes rubl, wen und P
amte tnfolge
seßesfrafi,
n den Nuhbe-
Dabez
en Versenung
beginnt mit at, in dem
a ents»
“R, V
d'enst im Sinne des § 27 Absî. 2 des Zivilrubegehaltsgeseßes voti 27. März 1872 (Geseßlammk. S, 268) in dec Faffung vom 27. Mai 1997- (Gefeßsamml. S. 95) ein Diensteinkommen bezieht, insoweit alé der Bêttag dieses neuen Diensteinkotmens unter Hinzurechnung do Wartegeldé# den Betrag des von dem Beamten vor der einst- wéiligen Verseßung in den Nuhestand bezogenen Diensteinkommens übersteigt. Hirifichtlich der Berechnung des früheren und des neuen Dienfteinkomwens findet § 27 Ab}. 2 des Ziviirubegehaltsgeseges ent}prechende Anwendung, S 11.
Die Einziehung, Kürzung oder Wiedergewäbrung des Warte- geides auf Grund der Bestimmungen in den SS 9 und 10 tritt, sofern die Veranlagung dazu nicht in einer Wiederanstellung oder Wiederbeschäftigung des Beamten licgt, zu deren Uebernahme ec ver- vslitet it, erst mit dem Beginne desjenigen Monats éin, der auf Las einé folie Veränderung? nah fi ziehende Ereignis folgt.
Wird der Beainte im NReichs- odex Staatsdienst gegen Tage- gelber oder éine andérweite Entschädigung vorlibergehend besäitigt, ohne zur UVebernähnie dieser Beschäftigung verpflichtet zu sein, jo wird das Wactegeld für die ersten ses Monate unverkürzt, dageaen
vom fiebenten Monat ab nur zu ‘dem fi aus § 10 ergebenden Be- trage gewäßrt. a 19.
Die einstweilige Verseyung in den Rußestand erfolgt in den Fällen des & 1 dur den Verrwyaltungêchef, in den Fällen des § 3 durch die Preußische Negierung (Staatsministerium).
In den Fällen des § 2 wird das Wartegeid vom“ Verwaltungs- def in Gemeinschaft mit dem Finanzminister bewilligt.
Der Berlust des Wartegeldes ncch S8 6 bis § wird bur den Verwaltungschef ausgesprochen.
3,
Unmittelbare N die nach Vollenvung des zehaten Vienstiahrs bis zum 31. Dezember 1920 infolge der Umgestaltung des Staatswesens ihre Versezung in den Nubestand nacsuchen, find in den Ruhestand zu verseßen, obne daß eingetretene Dienstunfähigkeit oder die Vollendung des füntundsezigsten Lebensjahrs Vorbedingung des Anpruchs auf Nuhegehalt ist. Das Nußegehalt beträgt für diese Beamten ohne RNüficht auf die Zahl der zurücktgelegten Dienstjahre ‘° ¿o Ihres ruhegebailsfähigen Diensteinkommens.
Auf die unter dem Vorbehalte des Widerrufs oder der Kündigung angestellten Beamten, die eine planmäßige Stelle niht bekleiden, findet diese Vorschrift keine, Anwendung.
; S 14.
Lieses Gesctz findet auch auf die Oberwachtmelister und G. ntarmen der Landgendarmerie Añtvéhdung.
(58 findet keine Anwendung auf diejenigen Beamten, die unter tas Gesetz, betreffend die Diensttërgehen der Nichter und die unfrei- willige Verseßung derselben auf eine andere Stelle oder in den Nubestand, vom ©€. Mat 1851 (Geseßzsamml. S. 218) falien.
é 15. Die Königlichen Erlasse vom 14. Junt 1848, beireffend die Wes willigung von Wartegeldern an diéponible Vêamte, (GeségsammLl. S. 153) und vom 24. Oktober 1848 wegen einer Modifikation der Verordnung vom 14. Juni 1848, betreffend die Bewilligung yón Wartegelidern. an disponible Beamte (Gesegsamm!l. S. 338), weden aufgehoben. Wo in gefseßzlihen oder anderea Vorschriiten auf die hierna aufgehobenen Bestimmungen Bezug genommen ist, treten die Bestimmungen diéfes Gefeßes an thre Stelle. S 87 Ziffer 2 des Gesetzes, betreffend die Dienustveroeben der nichtriterlihen Beattten usw., vom 21. Zuli 1852 (Geseßsamml. S. 465) erbält folgende Fassung: 2, Œtnstwetlige Versezung in den Nuhestand.
& 16. | Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Die bereits - einstweilen ‘in den Ruhestand : versegzten Beamten unterliegen für die Zeit nach Inkraftireten des Geseges seinen Be- stimmungen ebenfalls, Vorher festgeseßte Wartegelder ud neu festzuseßen. Berlin, den 26. Februar 1919.
Die Preußische Regierung.
Hirs. Braun. Eugen Ernsi. Fischbeck. Haenifch. Südefum. Heine.
Finanzministerium.
Der bisherige Regierungsfekretär Siebert aus Magde- burg ift zum Geheïmen Rechnungsrevisor bei der Oberrech- nungsfammer érnanat worden.
m
Das Katasieramt Carden im Regierungsbezirk Kob- lenz ift zu besetzen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Obersörste: stellen Nossitten im RNegierungs- bezirk Königsberg und Wolkersdorf îm Regierungsbezirk Cassel find zum 1, Mal 1919 zu beseßen. Bewerbungen müssen bis zum 25. März 1919 eingehen. Die Oberförstér- steile Ziegelroda im Regierungsbezirk Merseburg ist zum 1. Juli 1919 zu besezen. Bewerbungen müssen bis zum 1. April 1919 eingehen.
BekranrntuSG un g. Den Kaufmann Paul Junghaus, Leipzig, Fochestr. 21, habe ich zum Handel mit Lebens- und Futtermitteln, \{äumenden Waschmittein und Gegenftänden des täglichen Bedarfs wieder zugela)]sen. Gfen, den 16. Fanuar 1919.
Die Städtische Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Helm.
Delanu mau Die Wwe. Josef Breiteneichen bierfelbst, Taubenstr. 13, habe ‘ih zun Handel mit Lebens- und Futtermitteln und Gegen- ständen des täglihen Bedarfs wieder zugelassen.
Essen, den 15. Februar 19419. Die Städtische Polizeiverwaltung. I. A.: Dr. Helm.
Bekanntma un gs Meine Anordnung vom 19. August v. J. „Meichsanzeiger “ Nr. 199, betreffend Schließung des Schlachtereibetriebes des Schlachters Stammer in Norderstapel, hebe ich hier- au f. — Die Kosten diéser Bekanntmachung trägfk Stammer. Schleswig, den 24. Februar 1919. Der Landrat. Werther.
Békaúitrtm&Gut(. Auf Grund der Bekanntmacbung zur Fernbaltung unzuverlässiger Pérsonen von: Handel vom 93, CLdBeE 1915 (ROBl, S. 608) babe ich deur Kauftnann Max ösfénblum, Bérlfü,
oder Staats
Thomasiussiraße 11, durch Verfügung vom heutigen Tage den
Handeb mit
egewstènden des täglihen Bedarfs weáën Unizübierlässigkeit
ir bezug auf diesen Handelsbetricb xnters agt. :
Berlin, den 2, Februar 1319. j Landespolizeiamt beim Staatsfommissar fúr Volksernährung. J. V.: Dr. Fal ck.
Eni treten
BekanintmaGung Auf Grund ter Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vot! Handel vom 23. September 1915 (RGBE, S. 603) ‘abe id deim Kaufinann Walter raun in Berlin, Stalpisesttäße 11, burch Verflgung vom beutigen Tage dén Handel mit Gegenständen des täglidhen Bedarfs E Ünzuverläffigfeit in bezug: auf diesen Handelsbetrieb unter - agt. Berlin O: 27, den 22. Februar 1919, Zandeêëpolizeiamt beim Staatskommissar. für Volksernährung. I, B: Dr, F cklck:
BeLarntmachuwn ga e „Den Gheleuten Mepgermeister Hubert Strudcker, hier, SBladbacher strafe 136, habe 1 auf Grund dec Bundeôrateverordnung zur Fernßattung unzuvérlässgér Personen dom Handel vou 23. Sep- !emibæ 1915 dén Händel mit Fleisch und Fleishwaren unters gt. — Die Kosten dieses Verfabrens tréffen die Eheleute Steuern, Créfeld, ben 11. Februar 1919.
Dié Polizeiverwaltung. Déêr Oberbürgeumeisier. Printen.
Gabe N REML T R C Ei A E I RE: S I E G E R C TE TEROC T P P: M I S IE E E
Nichlamtliches. _Dentsches Rei.
Brennen Berlin, 3. März 1919.
Las Neicchsmimi sterium erläßt nachstehende Bekannts- machung: ;
Während Nattonalversaminlurg und Neichöregierung in voller Erkenntnis und Würdigung der ibx vom freien deutschen Volk über- tragenen großén Aufgabe am dtemotratisen Fundament der Republik axbeitet, droht wirtschaftliche und politische Anarchie das ei zu zerstören. TerroristisGe Glemente wollen die aus dem fretesten Wahlrecht hervorgegangene Nationälversammiuna deteitigen. Jedes Mittel dazu ift ibnen ret. Sie streben dana, Weimar vom übrigen Deutschland abzuüsperren und dadurch Reichsregierung und Nattonalversäammilung gléihermaßen madtlos zu machen.
Detngegenüber erklären wir: nichts darf den Abschluß dér Vérf@ifung aufhalten. Die Arbeit der National- versammlung an der Uebérwindung politisher und wirt schaftlicher Note dærf mt gehindert werden. Siè soll uns den Frieden bringen. A A M werden wir mit aller Entschlossenheit icherstellen.
Verleumdung gefährlidster Art i cs, wenn die gewalitätigen Schürer des Autrub1s behaupten, Nationalverjammlung und Reichs- ens hätten fih den Aufgaben der Stunde entzogen, den Vor- gangen tm Reich kein Gebßör geschenkt over wollten gar die Arbeiter- iat um- die Früchte der Revolution bringen. - L
Witp stehen Und fallen mitt den Grundsäben ver Demokratie. Hier wbt es fux uns kein Paktieren. Die velitisde Mat gehört allein der frei gewählten Vertretung des Volts und déx von ihrem Vertrauen getragenen Regierung. Das Seibstbestimmungörecht des deuten Volks nah innen muß so gut wie das uach ufen gegen jede Gewalt gesichert werden.
Noch größer als: die polinishe Gefahr ijt die wirtschaftliche Not- lage unleres Landes. i Ÿ
„Wir können uns nit aus eigenem Vorrat bis zur neuen Ernte ernähren. Die Blockade zehrt am Marte unseres Volks. Tagtäglich geben ZTauféäte an Untereräährüng zügrunde, Die Kohlenförderun \tockdt in erschreckendem Maße. Zabllose Fabrikbetriebe stehen still. Eine ungeheure Armee ven Arbeitslosen is angewachsen. Täglich werden neue Bahnlinien scillgelegt. Der \pärliche Rest brauchbarer Lokomotiven bewältigt auch nicht mebr den notwendigsten Teil an Vertéhr und Transport. :
Da lautet das erste Gebot: An die Arbeit! Nur sie a urs retten. Jeder Streik führt uns einen Schritt näher vem Abgrund.
Wie in allen Verhandlungen mit den Vertretern der Arbeiter erflären wir auch heute : :
Gleihwichtig wie die politische ift uns die wirtschGaftliche Demokratie! ;
_ Nur ste kaun alle Kräfte wecken und am Werke balten, die unsern völligen Untergang abzuwenden vecmögen. Rd i
baa sind dabei, das Geseßbuh der wirtscaftliden Demokratie zut schaffen:
Das éinheitliche fozialisiishé Arbeiterreht auf freibeilliher Grundlage e
Wir wêérdei die Organe ter wtrticastlihen Demokratie aus- bannen; die Betriebsrâte, wie Bir e schon bei den BVerhand- laúgen mit den Bergarbeitern aus den MNuhrgébiet und aus Halle vorsGlugen, m ete aus fretestenWabhlen hervorgegangenen, berufenen Vertreter aller Arbeiter sein. A ; i
Wir wérden das Ziel der wirtschastlihen Demokratie erreiden: die kTonstitutiónelte Fabrik auf demokratischer Grundlagé. All das in Verbindung mit der Sozialisiérung der B e] Bu Lai Eta C, die sich, wie vor allem Berg-- werfe und S rieugung on Energie, zur Uebernahme in öffentlide oder Ane whiltfhafilide Bewirtschaftung eignen oder der öffentlichen Kontrolle untérsteltt werden können.
m neuen Deutschland foll Arbeit foztialisti\che Pflicht sein, Müßiggang und genußsüchtiges Drohnentum mit allen Mitteln unterdrückt und ausgerierzt werden. Vorwärts drum auf dem qt 1 organish ausbauender Arbeit.
Wilde Sozialisierungsversuche aber, terroristisher Zwang gegen die Arbeiterschaft, bewaffréter Aufskärd, Zerslüdelung des Néichs werben wir rückfichtsl0s bekämpfen. Uns ist jëdes Menschenleben heilig, Die Reyolütion gibt keinen Fréibricf auf Naub, Moid und Gewalttätigfeiten aller Art. Ucber aüem steht bas Leben des Volks!
er ih an ihm vergreift, t unfer Feind! „Die Strenge des Geseßes wird ihn treffen. h |
Nach vier Jahren furchtbaren Kricaes mit ungeheuren Zer- fiörungen, von Kuliurwerten und einem Meer von Bit wollen wir wicht, daß aud noh die Schrécknissè des Bürgerkrieges mit seinen mörderi\chen Bruderkäwpfen, mit allem \einem Haß und feiner Zertüttung unser Vaterland zerstören. Frieden raf innen und nach außen, Wiederaufbau und Wieder- F Eelu nug : das ist die Sehnfsuht unseres E e alies Mah, veít 28 dln Siakin Lat und
Eine gewaltige Mehrhei d illionen Wählern hat un: jur Rei ai bérufen. Sieht zu uns, wie wir zu cuch stehèn! Das (anze Voit s{lrefè fich_ uns an gegen Vergewälkigung, Zerstörung, Wérn wir einig find, ist uns
ufäammenbruck ! tie Zukunf !
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Dem SißuvgsberiGk der Woaffenstillstanda- kommission i Spa vónt W. F&rnar entnimmt „Wolffs Telegraphenbüro“ folgende Mitteilungen:
Im Anf uß an seint_ frühere: Mitteilung, ta die Listen der deiti@én ¡bér in Frautreidy der deutsen N, ierung zur MVer- fügung gestellt würden, übermzttelte der General Nudant- heute den Wortlaut ues Gefeßentwutfs, tvelther bec franzöfischen Kammer vorliegt, nah dem die Aus8grabungen und Umbeitungen von Leichen der im Kampf gefallenen franzöfischen, verbündeten und deutscher: Soldaten terboten werden sollen. Der Gesetentipurf, welcher, wie Nudant ertlärte, von der Raminer aller Vorausict nach angénommert werde, Tzeige, daß die franuzóstsGe Negierun den Sck@us aller Einzel- und Sammelbgräber wie auch aller Friedhêfe übernehme, dit deute Gräber éênt-
alten. Der deutsche Vorsizende nab mit Befriedigung Kennt- nió von deut französischen ritt, der geeignet sei; die Angehörigen der gefallenen deutichen Helden zu beruhigen. Er erbat au von den Belgiern gleihe Zusicherungen.
Die französtihe 1V. Armee hatte den Abtransyort des deutschen Heereësgu ts9 aus dent Teil der neutralen Zone ver- boten, weler unter ihrer Kontrolle steht. Auf den deutshèn Protest hin ilt dieies Verbot nunmehr zurückgezogen worden.
Dér General von Hammerstein überreihte dem Generäl Nubant cine Note, in der verschiedené Einzelfälle von Verhaftungen déutscher Staatüangeßörtgkr indemvondenFran- zosen beseßten deutschen Gebiet aufgezählt werden. t Anschluß an diese Zusamrnenstellung wird in dec Note eindring!ift um befricdigende Aufklärung des von den Franzosen geübten Ver- fahrens: gebeten. Die bisber erteilten: Antworten könnten die deutsche Fommilstat nicht der Pflicht entheben, fich volle Klarheit über bas Gescbick zablreicer Deuticher zu verschaffen.
Die Zahl der den Franzosen guf eigenen Wunsch übermittelten Besuche au3gewiesener oder geflüchteter Glfaß-Lothringer, ihnen zur Regelung pe'tönlicher Angelegenheiten oder zur Abholung ihres zurück- gelassenen Besißes die Einreise noch Clsat-Lorhringen zu gestatten, beträgt bereits mebrere Hundert. Da die Franzosen bisher erst ses genebmigt haben, bat bie deutshe Kommisfion unm eine großilgigere Behandlung dèr Gesuche.
Der Sißungsbéricht der Waffenstillstandskommisfion vom 1, März besagt obiger Quelle zufolge:
Wie bekannt, hatte der Neichsminijter Erzbergor bei den Ver- bandlungen zur Verlängerung des Waffenstillstandes in Trier am 16, Februar folgende Ergänzung an dem Abkommen vorgeshlagen: Zu Artilel 1V: Sofortige Freigabe der deutschen Kriegs- und Zivilgefangenen. Zu Attikel V: Straflosig- ' eit der Deut)chen wegen Ankaufs von Ma!chinen und Material aus den cbemals beseßten Gebieten. Zu Artikel V1: Invienststellung „einiger deutscher Kriegsschiffe zur Unterstüßung des Kampfes gegen den Bolschewièmus. Zu Artikel VIl : Freigabe der Küstenscifrahrt. Zu Artikel V1: Nechtsgarantien für die deutshgefinnte
Bepölkerung in Elsaß; - Lothringen. 30 Artíbel 1X: Ver- keh sfieiheit zwishen dem beseßten und dem nit beseßten Gebiet. Zu Artikel X: Niedrige Bemessung der Unter-
haltungskoften der BefaßungstrußÞen. Marschall Fo hatte es ab- gelehnt, diese Punkte als Ergänzung in den Waffenstillstandsvertrag aufzunehmen. Er hakte sich jedoch bereit erklärt, die deutsben Vor- \{) âge den feindiidhen Regierungen alsbald zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Dié deutihe Waffenstillstandsfommission hat bis heute keine Antwort auf ihre Vorscläge erhalten, die außer- ‘em noch in einem Schreiben des NReichsministers Erz:berger an Ma1schail Foch am 15. Februar niederáeleat worden find. Die deutshe Kommission erinnerte daber heute in einer Note an die Zu- sage des Marschalls Foch und bat um baldige Uebermittlung einer Antwort der alliierten und afsoziierten Negierungen auf die deuten Borscßläge.
Der General Nudant teilte ter: deutschen Ko nmission mit, die franzöfische Negierung babe beilossen, zum Studium der Lébecnsmittelversorgung DeutsGlands unter Führung von Herrn Haguenine eine aus 4—5 Perionen bestebende fran - zösische Mifston nach Berltn zu entsenden. von Hammerstein begrüßte diefen Schritt der franzöfischen Negterung, erhob jedoch Einspruch gegen ten Ausdruck der Mitteilung: „Die französishe Regierung hat E. Cine Anfrage französischer- seits, ob die Cufshetdung der Mission genehm wäre, bätte der übliden Form mebr entiprochen. :
Tie hessische Regierung batte dur® ein Dekret vom 15. Januar für die Provinz Nhetinhbeéssen einen néuen Landeëgerihtspräasidenten ernannt. Das französische Oberkomtmändo ersuchte den neuen Präfidenten, ikm das Dekret vor- zulegen, und teilte dem Präsidenten, nahdn dies gesehen war, mit, daß er nunmehr zur Aueübung seiner Befugnisse ermächtigt sei. Der Vertreter der deutshen Regierung legtè nachdrücklih Piotest ein gegen dieses Vorgehen des französisden Oberkemmandos. Cr wies daxauf bin, daß das Verhalten des Oberkommandos mit Artikel V des Waffenstillstandsövertrags unvereinbar ist, nah dein das Ober- kammando nur das Auffichtsrecht über den laufenden Gang der Landeêver waltung hat.
Auf den Vorwurf Nubants, die teutscke Kommission erhebe zu- wéilen Beschwerden, die sih bei nä! ‘rer Untersuchung äls unbegründet berausstellten, wandie dir teutsche Votsißende ein, daß. die eingehenden Be\chwerden, soweit dics möglich fet, sorgfältig nachgeprüft würden. Dies sei jedo nicht leicht, da bekanntlich der Verkehr mit dem beseßten Gebier érshwect und mit Elsaß-Lothringen überhaupt unmöglich fei. Er hat Nudant 1m Angabe eines Weges, der die genaue Prüfung der Beschwerden ermögliche. Solange dies nicht geschehe, müfse er alle Fälle, in denen die vorliegenden Angaben wahrscheinlih sind, mit der Bitte um eingehende Prüfung der inter- alltierten Kommission weitergeben.®
Bekauntlih ist eine Anzahl deutscher Reichs- angehöriger im beseßten Gebiet verhaftet und gegen fie ein Strafverfahren eingeleitet worden, weil fie seinerzeit in Belgien und Nordfrankreih an- der Beschlagnahme französ- sischer und belgischer Maschinen beteiligt oder solche beschlag- nahmten Moschinen von der deutschen Regierung käuflih er- worben haben. Der deutsche Regiérungsvertreter in Spaa hat nur mehr der Alliierten eine Note überreicht, in welcher der
deutscherseits in diéser Fraae vertretene Standpunkt ausführlich dargeleat wird. Jn dex Note heißt es laut Meldung des
Wolffsschen Telegraphenbüroë“ u, a. :
2 Nath Artilel V1 Abfaß 1 Saß 2 des Waffenstillstandsvertrags darf niemand wegen der Beteiliginig an Kriegsmafinahrien verfolgt werden, die der Unterzeinung d's Waffenstillstandévertrags voraus- gegangen find. Als solche Kriegsuiaßnahuen find aber au die Be- lchlagnabme der franzôsischen und belgishen Maschinen und Eisen- konstruktionen zu betraten, mögen fle zur Schrotgéwinnung oder ur Veryflanzung in die zeutsdhe Kriegéindustrie gedient haben. Sie ind veranlaßt dur die Blockade Deutschlands und angeordnet von der déutscen Negierung und ven der ras e Se da sie für dié weitere Kriegsführung erforderlich erfchienen. Fabrikänten, Unternebmer und Arbeiter, die auf Veranlassung der deutschen Bs- böôrden Maschinen oder Material der vorerwähnten Art weggenommen oder übernommen haben, müssen daher als Personen gelten, die lid) m, Spo der Vertragtbestimmungen an Kriegsmafnahmen be- teiligt haben.
Die deutsche Kommission hat keinen Zweifel darüber Ln daß die Bestimmung tes Artikels V1, die auf ihren Wuns in das Abkommen aufgenommen worden t, gerade auf Fälle dieser Art Euweudung finden follte. Die fr nd die Marschall Ros in Zes au 16. Januar abgab, lassen erkenñen, baß éx ben Artikel Vi
ei gleidién Sinne Lörfeht. _ A a ternach Baben die "franzbfische mi belgische Recsernng bie N e P iht, tafür L Fragen e in Fällen ber
: erwähntén Arb Strafverfahren nicht cing&clte
t, cingeleitêéte Straf-
vexfahrén . eingeffellf uns Strafurteile unicht volistreckt iverden, Îil aller Fâllen kannt die deutshe egierung auf Grund des Artikels V1 des Waffeustillstandêvertrages die alsbaldige Freilassung der Ber- Biftetèn etwarten. S “* Fin Zaleresss der Reichsgngéehbrigen, die im Vertrauen auf Fie Bestirtirnung des Arzike1s VI und auf die 2usidecungén der déutsckea Regierung în dem besegten Gébiét verblieben waren und nunniébr ihreren Verurtetilungen durch die Gerichte der O fupationsmä&tte ait8gefegt fünd, ‘bittet die deutsche Vtedterung dringend um* ut- parteiische Prüfung und alsbaldige Vtegelng diesér wichtigen Angelegenheiten.
Wie die Deutsche Waffenstilllandekommission mitteiklt, haben die franzöfisden Behörden die Mïnette-Grubenferder Karlsburg, Karl Lueg 11. und Äuguft Séetoaes utid mehrere benachbarté Minettefelder, die der Gutehoffuunas8zütte (Oberhaufen, Rheinland) und Vhoértt (Hörde-Bestfaien) ge- höre, unter Zwangsverwaltiuug geslellt. Ferner haben fle das im Wollmeringen oelégene Minettebergwerk Sterftrade-Ün- \{chluß, welhes ebenfalls der Gutchoffnungshütts gehört, und den Grundbesiß ver Gutehoffnungsöbütie in ber Gemeinde Non- hofen besh!agnaßmt. Der deutschze Regierungsoertreter in Spaa hat gegen diese ‘Paßnahmen Einspruch erhoben.
Marschall Foch hat der deutichen Waffenstillfiar:ds- tfommission in Spaa gestern durch eine Note mitteilen lassen, daß die alliierten Vertreter für die Berhandlungen über dié Lebensmittelversorgung Deutschlands und die damit zusammenhängénden Finanz- und Sg;iffahrisfragen am 4. März in Spaa eintreffen würden. Jhre erste Zusammenkunft mit den deutschen Delegierten sei für Dienstag, den 4. März, Nach- mittags 6 Uhr, vorgesehen.
Jm Zusammenhang mit ver Behauplung der Entente, daß Deutschland durch die schlechte Behandiung der Eingeborenen das Recht auf Kolonien verwirkt hätte, verdienen dis Ent- hüllungen Beachturg, die die Brüsseler Zeitung „Sta äe daard“liberunglaubliheNohheitenim velgishenKongo veröffentlicht. Ja dem Feldzuge gegen Deutsch: Ostafrika wurden wegen Vangels an Frachtautomobilen und anderen Transpori- mitteln die Eingeborenen vom Kongoland gezwungen, das Gepäck und den übiicen Bedarf der belgischen und englischen Armee durch das nuiesige Gebiet der Kolonie auf dem Nücken zu tragen, was vielen Zehniausenden das Leben getostet kat. Da die Schwarzen gezwungen waren, sür die Truppen zu arbeiten, brach im Lande Hunger: n0f aus, der wiederum Zehntaufende zum Opfer fielên. Man spricht fogar von ganzea entvölkerten Strecken. Der „Ständaard“ bemerkt dazu, man müße bekennen, daß der Stolz auf den Triumpf déx Zioilisatión über die eutsche Vorbarei in Afrika durch dieje Berichte eivigermáßen de- dämpft wird. Das Biatt fragt, ob mán Maßregeln zuin Schuze der Nefte der Bevölkerung in diesen Strecken treffen werde, und ob man gegen die „Vnmenschen, die vor allem im Katlanga- und Manyimadistrikt ihrer Noheit die Zügel schießen ließen“, mit der nötigen Strenge vorgehen werde.
p E TESE R T E
In feiner Sißzurg vom 21. Februar 1919 hat der Gesawmt- ausshuß der Reiwswirtschaftsstelle für Wolle, drx fi aus den Vertretern der Landwittschaft, des Handels, der Jn- dustrie, der Konfektion, der Angestellten und Arbeite schaft zu- sammenseßt, als die maßgebende Vertretung des deutschen Wollgewerbes laut Meldung des „Wolßschen Telegraphen- büros einstimmig beschlôfsen, die auf diesem Gebiet bisher von der Kriegérohstoffabteilang geführte Wirt- saft mit dem 1. März 1919 zu übernehmen un forizuführen. Jm gemeinsamen Fauteresse aller ám Woll: géwerbe Beteiligten werden die von ber Kriegs: ohstsffabteilung bisher ergangenen Bekäauntmachungen, betreffend Be- \chlagnahme und Meldepfliht, am 1. März 1919 nen erlassen. Diese Bekanntmacbungen, - die auch die Wieder- beschlaanahme der Kunstbaummwo lle einschließen, find im Reichsanzeiger veröffentlicht.
Die Reichawirt\chaftsstelle für Wolle ist, um ihre Aüf- gabe zu erfüllen, genötigt und entschlossen, für Orbrung in
der Wirtschaft zu forgen und mit allen Mittela r ück- sihtslos gegen den Schlkleihhandel vor- zugehen. Es werden daher uinfangreihe Revisionen
sofort eingeleitet werden. Jeder, der gecen die Bekannt- machungen verstößt oder die Neoisoren an der Ausübung ihrer Läticleit verhindert oder zu verhindern versucht, wird fwraf- rechtlich verfolgt werden.
Da die Fortführung der Wirishost nur unter geordneten Verhäitnissen möglich, andernfolls ihr Zusammenb:uch Unve: - weidlich ift, ergeht an alle Beteiligten die Aufforderung, dle Wiederherstellung der Ordnung mil allen K äften zu unterstüßen und die ernste Mahnung, Verstöße jeg-
liher Ark unbedingt zu unterlassen.
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Uebér die Lage im Oflen liegen folgende, vom- gestrigen Tage datierte Meldungen des „Wolfschen Tele- gräaphenbüros“ vör: | _ Front in Posen: Während si unsere Truppen seit Feste schung dex Dewmarkafkionslinie jeder Offensivbewegung emhalten haben, haben die Polen, wie zu erwarten stand, sich an die festgeseßte Lime nit gekehrt. Von allèn Feilen der Front wurden immer wieder s\tättere polnisGe Voistöße gemeldet, die dank der Wachsamkeit unserer Gienzschußtruvppen in den meislen Fâllen evfolglos Blieben. Crjt in ten leßten Sagen ist ein Abflauen der feindlichen Tätigkeit bemerkbar geworden. Um fortan an der Posenschen Frónt weitere Zusammenstöße und upnüßzes Blut- vergicßen zu veinteidèn, i purch den Vertreter der interolliierten Kommission General Dupont zwis{en ten deutschen und polnischen Truppen ein Wasfenstiliskfand vermittelt worden. Die Linte, dié zur- zeit von unferen vordersten Truppen eingenommen ist, gilt zunä@st als Demarkationélinie. Sie darf von Deutschen ‘Und Polen ‘feinß- wärts nicht überschritten werdén. Ihre Festlegung im Gelände wird in nächster Zeit exfolgen. Im übrigen wird unser Grenzschuy natürlich aufrehterhalten. i : 6
Bolchewistenfront: Man gewinnt den Eindruck, baß bie Sowjettruppen dank der allmählich erstartenden Widerstandsökraft upleter Truppen ihre VTeilvorstöß uaegehen haben ; na de
r von Vlita, in ter fie eiheblidé atmbußé eilitten, haben taisächlich keine größeren E ehr unterommen. Die
en L mehx unternommen. Die Abi éine weteren Vo geb ns gegen n en d sie jedo keinF- wegs ckitszeg | i griff, aber ñur mit stark
Kuiften Us 2 feineg in penem Ange hein e Dol I hes' Erfolges vann ficher zu stin. Da s die Vigé der Bol
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shewisten an ihren anderen Fronten, besonders in der Ukraine, im