1919 / 55 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Mar 1919 18:00:01 GMT) scan diff

YVorstehende Bestimmungen treten sofort in Krast u:* nah Beendigung des Kriegszustandes außer Kraft.

Berlin, den 30. Januar 1919.

Reichswirtschaftsamt. J. A.: von Jonquières.

BVECo Ed wun

über eine Anbau- und Ernteflächenerhebung im Fahre 1919.

Vom 2. März 1919. w

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur L 22. Mai 1916 (Reichs- Sicherung der Volksernährung vom Fz Angnst 1917 (Reichs-

Geseßbl. S. 401) , i M, Ge sebbl, S. 823) wird verordnet: ; 8 1

In der Zcit vom 5. Mai bis 31. Mai 1919 werden festgeslellt : Die Anbau- und Etrnteflächen beim feltmäßigen Anbau von l, Weizen

a) Winterfrucht,

b) Sommerfrucht, Spelz Dinkel, Fesen Sommerfrucht),

Noggen '

a) Winterfrucht,

b) Sommerfrucht, Gerste

a) Winterfrucht,

b) Sommerfrucht, Gêéinenge aus dên Getreideärlen 1 bis 4, Häfér,

Gemenge aus Getreide aller Art mit Hafer, sonstigen Getreidearten (Buchwetzen, Hirse), Hüljenfrüchten

l. zur Körnergewinnung

a) (Srbsen und Peluskcn,

b) Speisebohnen (Stangen-,

c) Linsen und Wicken,

d) Ackèrbohnen {Stäu-, Pférdeboltien),

6) Lußinen,

t) Gemenge aus Külseifrühten aller Art, E

2) Gemenge aus Hülsenfrüchten aller Art und Getreide ;

[1, zur Grünfuttergewinvung (Hülsenfrüchte aller Ark, rein oder im Gemenge untereinander oder mit Getreide), auch Lupinen zuin Untérpflügen,

Delfrüchßtên

a) Naþs und Rübsen,

b) Séênf

c) alle übrigen Oelfrüchte (Mohn, Leindotter, Sonuenblumen

und andere), Gespinstpflanzen

a) Flachs, Lein, 3

b) alle übrigen Gespinstpflanzen (Hanf, Nessel und andere), Kartoffeln

a) Früßfaärtbffeln,

b) Spâäi1fartoffeln, ;

Nüben und Wurzelfrüchten (nit zur Samengewinnüung)

a) Zuckerrüben, :

b). Nunkel- (Futker-) Rüben,

e) Kohlrüben (Steckrüben, Bodenkohlrabi, Wruken, Dotschen),

a4) Mohrrüben, Möshren, Karotten,

Gemüsen a) Weißkohl,

b) alle fonsticen Kohlarten,

c) Zwiebeln, | E

d) alle fonstigen Gèémüsearten (Srargel, Topinamburs,

Schwarwurzeln, Mairüben, rote Nüben, Sellèrte, Gurken und andere, einsch{Gließlich Hülsenfrüchte als Frischgemüse), 5. Futterpflanzen zur Grünfutter- und Heugewinnung

a) Klée aller Art, au mit Beimischung von Gräsern,

b)\ Luzérne, j ,

è) alle sonstigen Futterpflanzen (Sérradella als Häauptfrucht, Espärsette, Mais und ader), auch in Mischung, /

sonstigen Gêwäcksen aller Art (Handèlsgewächse, Grasfämereien, MNüben zur Saämengewinnung, Körnermais, HoÞfen, Kotbweiden, Tabak, Zichorien und andere) j sowie dîe Bewässerungs- und anderen Wiesen, die gesamten bestellten und nihtbestellten Ackerflächen und die Weideflächen. S2 Die Erbebung erfolgt gemeindeweise dur Befragung der Gkund-

eigeüitümer und Bewirtschatter (Betriebsinhaber). Thie Ausführung oblicát den Getneindebeßörden in Becbindüg mit dèa zu die'em wvedè trnaniten Sa(yersländigen oder Veiträuensleüten ; zu threr Ünterstüßung sind s{reib- und reGeng&vantte Personen zuzuziehen.

Emer und Einkorn (Winter- und

Buschbohnen),

Die Erhebung etfolgt durch Ortslisten nah tem beigefügten Muster 1*), dessén Inhalt für ten Unifang und die Art der Aus- führung dér Erhebung mastgebend ist.

§4

Die Erbebuüng ist so vorzubereitèn, daß bis zum 1. Mai 1919 an der Hand der Grundstückskataster oder entsprehender oder ähn- lier Unterlagen (Grundsteuermutterrollen, Grundsteuerbücher, Ein- kommensnadweisungen, Besitzstandsverzeichnisse, Gütergeschosse, Flur- büMer und dergleichen) die Namen der Eigentümer und Bewirtschafter und die Flächengröße der im Getiñeindeflurbezirte belegenen Grund- üdckè ermittelt und in die Ortêliste eingelragen find.

Alle Anbauflächen find zur Orlksliste der Gêmeinde anzugeben, in deren Flurbezirke sie belegen sind. Die Gemeindebehörden haben die Nichtigkeit der Flächenangäben zu überwachen ünd insbefondere nachzuprüfen, ob die Gesamtheit der durch die Ortsliste festgestellten Anbau und sonstigen Flächen mit den nah § 4 ermittelten Flächen übereinstimmt. ¿s

)

Der NReichsernährungsminister kann Ausnahmen von den Vor- {riften der 88 4 und 95 zulassen. 8 7 Die Grundeigentümer, die Bewirtschafter und ihre Stellvertreter sind verpflichtet, den mit der Erhebung Beauftragten über die Eigen- tums-, Pacht- und fonstigen Nußungsverhältnisse sowie über die Verwendung und den Anbau der Grundstücke Auskunft zu erteilen. Die zuständige Behörde oder dîie vön ibr beauftragten Personen sind befugt, zur Ermittlung richtiger Angaben über die Anbau- und Ernteflächen die Grundstücke der zur Angabe Verpflichkëtên zu betreten, Messungèn vorzuneßmei fowie die Gesäftsbüche? det Bewirtschafter einzusehen, au binfitiih der Größe der ländwirtschaftli®ßen Güter ober einzelner Grundfiücke Autkunft von Bebötdèn einzuholen. ; 88 Die Herstellung und Versendung der Dkucksachen erfolgt durch die obersten Landesbehörden. S 9 Dié obersten Landesbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser- Verordnung. Sie- können bestimmen, daß neben oder an Stelle von Ortslisten Fragebogen zu verwenden \ind; sie fönnen die Erhebung au auf andere Frühte erstreen und \onstige

*) Das Muster ift hier nicht abgedrudtt,

Aenderungen ter Fassung der Ortéliste vornehmen, insbesondere cin anderes Fläachenmaß rorsdreiben. Die obersten Landectbebörten cde1 e von ihnen bestimmten Stellen können die: Verlängerung der Frist s § 1 zulassen.

Die Ausführungsbestimmungen sind dem Neichsernährunas- ministerium und dem Statistischen Reichsamt bis zum 1. Mai 1919 éinzufénben.

L O

8 10

Dié obersten LandesbeFörten haben eine nah Bezirken der unteren Verwaltungsbehöiden gegliederte Zusammenstellung der Ergebnisse der Grhébung näh dêèm Muster 2*) dem Neichsernährungsministerium und dem Statistishen Reichsamt bis zum 8. Juli 1919 einzusenden.

8 11

Die Kommunalverbände find verpflichtet, die Ergebnisse der Er- hebung über die Ernteflähen beim feldmäßigen Anbau von Früh- ktartoffeln der Neichskartoffelstelle unmittelbar bis zum 15. Juni 1919 mitzuteilen. Die Veichskartöffelstellé erläßt die näheren Bestimmungen.

S E

Wer vorsäßlih die Angaheu, zu denen er nach dieser Verordnung oder den zu ihrer Ausführung erlassenen Bestimmungen verpflichtet ilt, vit odèr wissentlib unrichtig odex unvollständig macht oder wer der Borschrift im § 7 Abs. 2 zuwider das Betreten der Grundstücke oder die Einsicht in die Geschäftsbücber verweigert, wird mit Ge- tängnis bis zu fechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Park oder nit eiuer dieser Strafén bestraft.

Wer fahrlässig die itn Abs. 1 genannten Angaben nicht oder un- richtig oder unvollständig macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft.

S113 Die durch Buntesratsbes%luß vom 1. Mai 1911 angeordnete Anbauerhebung unterbleibt im laufenden Jahre. S 14 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. März 1919.

Der Reichsernährungsminister. Schmidt.

Das Muster ist hier nicht”abgedrudctt.

O e M L 80/3, 19 RRA;

Jm Auftrage des Reich#ministeriums für die wirtschaft

liche Demobilmachutig wird fö!gendes angeordnet: Artik eli /

Die Bekanntmachung Nr. L. 115/11. 17 KRA. vom 24. No- vember 1917, betreffend Ausnahmebewilligüung zu der Bekanntmachung Nr. L. 800/4. 17 KRA., betreffend Beschlagn C, Vf handlung, Verwendung. ünd Meldepfliht von rohen Kanin- Gase Und Kapensellen und aus ihnen bergestelltem Leder vom 1. Juni 1917 tritt außer Kraft.

NEELTEUTI, Diese VefanntmaGung tritt- am 8. März 1919 in Kraft. Berlin, den 8. März 1919. Kriegs-Rohstoff-Abteéilung. J Va: Hodler.

Betr ta Gin g einer Anordnung auf dem Wirtschastsgebiet der'Neichswirtschaftsstelle für Ersaßspinnstioffe Ne E10 über Spinnpapier- und Papierrutidgarnliéfe- rungsverträge.,

Vom 4. März 1919.

Mit Zustimmung der Reichsstélle für Terxtilwirtschaft wird gemöß §1 der Verordnung über wirlschajtlicze Maß- nahmen auf dem Textilgebiet vom 1. Februar 1919 (Reichs- Géseßzbl. S. 174) und 8 2 déx Bélänn!machung über Befugnisse der Reichsfielle für Textilwirlschafst und det Neichswirischafts- siellen vom gleihen Tage (Neihs-Geseßbl. S. 175) folgen de Anordnung für Spianpagpier- und Papierrundaarnlieferungs- verträge, die vor dem 4. Dezember 1918 abgeschlossen worden sind, eclassen:

S

Hat ein Lieferer den Lieferungsvertrag am 1. März 1919 nicht oder nicht ganz erfüllt, ist jeder Bertrag8gegner berechtigt, den Ver- trag in bezug auf den noch nicht gelieferten Teil der vereinbarten

“Menge mit der Maßgake rückgängig zu machen, daß der Vertrag nur

noch soweit in Kraft bleibt als er fi auf eine Menge bezieht, die geringer als der rüdckständige Teil ist, jedoch bei Spinnpapierliete- rungspyerträgen mindestens die naGweislih am 1, März 1919 bereits hergestellte Veenge, au wenn sie seine Hälste übersteigt, bei Papier- rundgarnlieferung8verträgen mindestens feine Hälfte.

Die Rückgängigmachung wird durch Erklärung mittels Ein- \{reibebriefs an den Vertrag8gegner vollzogen. Die Crklärung ist nur wirksam, wenn sie bis zum 20. März 1919 zur Post gegeben worden ist: Ausnahmen hiervon känn die Neichäwirtschaftssiellé für Ersatzspinnstoffe zulässen.

& 9.

Bei SpinüñpapierlieferungLverträgen tritt für im Jnland erzeugte und in dér Zeit vom 1. (éinschließli{h) bis zum 31. Januar 1919 (eins{Gließlih) gelieferte Mengen an Stelle des vereinbarten ein Preis, der - um zehn vom Hundert in der“ Békannt- mahung Nr. W. [1 700/5. 17 KRA. vom- 10. Fuli 1917 und der NächträgsbekanntmaGukng Nt. Paëa ‘1200/11. 17 KRÀA. vom 1. Febtuär 1918 angegebenen Preises niedriger ist als der ver- einbarte Preis. Ist der ‘vereinbarte Preis niedri,er als der în der Bekanntmachung Nr. W. 11 700/5. 17 KRa. vom 10. Juli 1917 und der Nachtragsbekanntmachung Nr. Paga 1200/11. 17 KRA. angegébeñë, bleibt ex in Kraft. Hat der Abnehmer bereits erfüllt, ist der Lieterer verpflichtet, ihm den Unterschied zwischen dein hier- nach zu zahlenden und dem vereinbarten Preise zu erstatten.

(Cine Rückwirkung dieser MNegelung auf ciu Verrêcknungs- verbältnis geäenüber det Spinnpapierausgleichskafse findet nicht statt.

. Die Vorschrift des Absatzes 1. findèt keine Anwendüng, sofern die Mengen zur Herstellung von Mischgarnen (Tertilose, Tertilit, Depa: Garn), Bindfaden und Seikerwaren vêrwendet wordén sind.

g 8.

Soweit Papierrundgarnlieferungsverträge am 15, Januar 1919 (einschließlich) _noch nit erfüllt waren, tritt an Stelle des vereinbarten ein Preis, der dem in der Bekanntmachung Nr. W. 111. 700/5.17 KRA. vom 10. Zuli 1917 und Nachtragtbekanntmachung Nr. Paga 1200/ 14. 17 KRA. voni 1. Februax. 1918 angegebeven Garnyreis unter Berücksichtigung der nacstehewiden Abzüge entspricht, sofern nichr ter vereinbarte. Preis niedriger ift:

V B CIEE IOO A E N U T M N . 15 9/6 N Tk 6.10 Meter ; E A fut Are Teinet 18 10. Deer. 2 080 e

Hat der Abnehmer bereits erfüllt, ist der Lieferer verpflichtet, ihm den Unterschied zwischen dein biernach zu zahlenden und dem ver. einbarten Preije zu erstatten.

Vor dem 1. März 1919 abgeschlossene Vergleiche über Papier- rundgarnlieferungsyverträge bleiben in Kraft.

Diese Anortnung tritt mit E Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 4. März 1919. Neichswirtschaftsstelle für Ersaßspianstoffe. Der Vorsigende: Georg W. Meyer. Gn

Drucfehlerberichhtigung.

In der Bekanntmachung der Kriegs-Rohstoff-Abteilung, betreffend Höchstpreise von feuerfesten Materialien (Silifa- und Chamoltesteine sowie Mörtel), Nr. F. R. 520/1..19 KRA. in Nr. 31 des „Reichsanzeigers“ ist im leßten Sah zwischen die Worte „keine“ und „Preise“ das Wort „höheren“ zu seyen. î

Betannt ma Ua,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen bder Stadtgemeinde Würzburg auf den Jnhaber.

Mit Ministerialentschließung von heute ift genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Würzburg mit 4 vcm Hundert verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Jnhaber im Ge- samtbetrage von 5 Milliónen Mark, und zwar in Stücken zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 unb 100 M, in Verkehr bringe.

München, de 1. März 1919. Staatsministerium des Jnnern. J. A.: Staatdrat von Völk.

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Bran mut a Der Beschluß vom 25. Juli 1916, durh welchen dem Kauf-

mann Carl H. Krogmann in Hamburg der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund derx Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiget Personen vom Handel bom 23, Sep- témbex 1916 untersagt wörden war, tsstt aufge hvben:

Hamburg, den 27. Februar 1919. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

Bera n emed ti Die Verfügungen des Polizeiämts Lübeck vom 19. April und 13. Juni 1916, nah denen dem Agenten Leo Kroner, geb. am 1.März 1873 in Bêrliù, und feiner Ebefrau, Martha Dorothea s «s A Ÿ ry , Kroner, geb. Kannemäwgher, geb. ZL Dizembek 1877 in Langenreihe, det Händel init Nahrungsmitteln jèdèr Art untersagt wurde, werden hiermit zürückgenomimen, Lübeck, den 3. März 1919. Das Landésversorgungsamt. J. A.: Nissen.

Bela aq. un s

Der Milchbändler Adolf Klatt. in Bergedorf, Wen- torfer Straße Nr. 46, ist wegen Uebertretung der Verordnung des Kriegsernährungsamts vom 3. November 1917 über die Bewirt- shäftung von Milch und den Verkehr mit Milh und die Bekannt- machung der Landherrenschaften vom 24. November 1917 über die Negelung dès Verkéhxs mik Mil) äuf Grund det Berördnung des Bundésrats vom 23. Septèmber 1915 wegen Unzuvérlässigkeit v o m Handel mit Mil wtünd- Butter Us Ff chld}{ en worden.

Hamburg, den 21. Februar 1919.

Dié Lañdhbertenschäften. Osterath.

"

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 52 des Neich8-Gesecyblatts enthält unter

Nr. 6740 das Geseg über die Vergütung von Leislüngen für die feindlihen Heere im beseßten Reichsgebiet und über die vereinfahte Abschäzung von Kriegsleistungen für das deutsche Heer, vom 2. Vtärz 1919, unter

Nr. 6741 das (Gese, betreffend Berbot dés Agiohandels mit deutschen Bantaoten und- Darlehnsfkossenscheinen, vom 1, Mä1z 1919, utter

Nr. 6742 das Gese zur Abänderung der Verordrung über ausländishe Wertpapiere vom 22. März 1917 (Reichs Geseßbl. S. 260), vom 1. März 1919, unter

Nr. 6743 das (Hesez über die Einfiegelung von Schriften, Drucksachen, Wertpapieren Ud Zahlungsmitteln beim (Brenz- übertritte nah dem Nüskand, vom 1. März 1919, unter

Nr. 6744 eine Verordnung über die Gebühren der Nechts- anwälte im Verfahren vor den Militäroersorgungs8gerichten und dem Reichsmilitärversorgung8gerichte, vom 1. März 1919, und unter

Nr. 6745 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung des 8 30 der Eisenbahnverkehr8ordnung, vom 1. März 1919.

Berlin W. 9, den 4. März 1919.

Postizeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 53 des Reihs-Gesezblatts enthält unter Nr. 6746 éine Verordnung über eine Anbau- ut d Ernte- flächenêrhebung im Jahre 1919, vom 2, März 1919. Berlin W. 9, den 6, März 1919. Posizeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Weitere Preußische Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Futtermittel vom 10. Januar 191.8 (Reichs-Geseßbl. S. 23), zur Verordnung über zuckerhältige Fuitermittel vom 5. Oktober 1916 (Réichd:Géseßb!. S. 1114), 15. No- vember 1917 (Nichs:-Geleßbl. S. 1047), 4. Oktober 1918 (Meichs-Geseßbl. S. 1299) und zur Verördnung über Kleie aus Getreide vom 18. Oktober 1917 (Neichs-Gesezbl. S. 941) Ti Zu § 10 der Verorduvng über Futtermittel vom 10. Januar 1918 (Meibs8-Geseßbl. S. 23), zu §9 der Vero1önung über zuckerhallige Futtermittel von 5. Oktober 1916 (Neiêe-Geseßbl. S. 1114), 15. Noveinber 1917 (Neis: Gescpbl. S." 1047), 4 Oktober 1918 (Reichs-Geseybl. S. 1229) ünd zu 8 9 ver Verordnung über Kleie aus Getreide vom 18. Oktober 1917 (Néi{s8-Geseybl. S. 941): Das Landesamt für Futkérmittel darf bei der Verteilung der auf Preußen entfallenden Futtermittel einen Zvus{lag von 1 Mark für die Tonne erbhében.

IL e as 4 Absatz L der Preußischen Ausführungsbestimmungen i n n aus 1918 zur Verordnung über Futtermittel vom 10. Ja- E As (Re'chs-Gesepbl, S. 23) zugunsten dêr Landesfuttermittel. le, Geschäftsabteilung (Landesfuttermittelgeselschaf: m. b. H.), fest. ree dge S cu aufgeboben. : E berührt bleiben die Bestimmungen ül i

(acn den die Bestir über die Erhebungz von R der Prôbinzial- (Bezirks-) Futtermittelstellen und Kom- nunalberbände beim Absaß von Futtermitteln.

j 1H, : _Diesé Ausführungsbestimmungen treten am 1 April 1919 in

| Kraft, le V

Berlin, den 3. Müärz 1919.

Preußischer Staatskommissar für Volksernährung. J. .V.: Dr. Peters.

4 Ministérium der öffentlihen Arbeiten.

A Verseßt sind: der Regierungsrat Dr. Sommer, bisher in Magdeburg, als Vorstand (auftrw ) des Eisenbahriverkéhrs- ams nah Braunschweig und der Negierungsbaumeister des Eisertbähnvaufachs dan Biema, bisher in Stralsund, zur Cisenbahndirektión nah Stettin. Der Rechnunasdirektor Jäeckel béi der Eisenbahndirektion in Stettin ist gestorben.

É G Aar Ne R I R E MESR E DON I O T C E T E ZUEZET - ANigtkamtlices,

Deutsches Réic.

Preußen. Berlin, 8. März 1919.

In der Sigzung des Staatenausschusses äm 4. März wurde dem von der Nationalversammluna angenommenen Ent- wurfè eines figen m sg gcleges, eines Geseßes über die Bildung eier vorläusizen Reichswehr und eines Geseges zur Durch- führüng der Woffenstillstandsbedivgungen, ferner der Ein- bringung der Gntwürfe eines SogziälisierungSgeseßes und eints Gesezes über die Kohlénwirtshaft an die Nattonialversamm- lung zugestimmt. Der Vertreter der Neichsrêgierung gab zum Sogzialisierungs8geseß die Erklärung ab, dß, \otvelt Untér- nehmungen der im 8 2 dieses Gesetzes bezeichneten Art \ih im Besiße von Gliedstaaten befitden, das Reich sich bei gemeti- wirtschafllicher Regelung mit den Gliedstaaten über deren Interessen auseinandersetzen werde.

Der Ausschuß des Staaténausschusses für Justiz- wesen, die vereinigten Ausschüsse für Justizrbesen. und für Handel und Verkehr, bié vêreinigien Ausschüsse für Händel und Verkehr und für dâs Seewestn, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Vetkehr und für Reüungswesen sowie der Aus- {uß für Handel Und Verkehr hielten am Donnerstag Sißungen.

___Am 4. März habèn in Spaa die Verhandlungen über die Lébensmittelversorgung Deutschlands be- gonnen. Sie waren verbunden mit den Verhandlungen über die Zurverfügungstellung der deutshen Flotte und die Finanzierung der Lebensmittelversorgung. Geleitet wurden siè deuischerseits von dem Unterslaatesefretär von Braun, eng- lisherseits von dem Admiral Hope. Jm Laufe der Voll- sißüng überréèi{ten dié alliiertèn Negierungen zwei Mem o- ränden, worin die Bedingungen über eine teilweise Lébëénsmittélversorgung Déutschlands und die Ab- lieferung der deutshen Handelsflotte im einzelnen festgeseßt sind.

Laut Bericht des „Wolffshen Telegravhenbüros“ erklärte der Admiral Hope, seine Zeit sei bemessen. Bis übermorgen müßten die Verhandlungen beendet sein. Im irbrigen möchte er klar zu verstehen geben, daß man nicht exlauben werde, daß irgendwelche Nahrungsmittel nach Deutschland gelangen, bis ein bedeutender Fortschritt in der Uebergabe der deutschen Pandelsflotte gemacht fei. Cs müßte daher. sofort eine Ver- serung der deutschen Regierung erfolgen, daß fie das Nôötige für das Auslaufen der Flotte tun und daß sie die gesaute Handelsflotte unter die Kontrolle der Alkliiert en tellen werde.

Aus den Verhandlungen geht klar bervor, daß die Alliierten ent- gegen den deutschen Wünschen nicht die Absicht haben, über die ge - jamte Versorgung Deutschlands bis zur nächsten Ernte zu verhandeln, sondern dié kleine, bereits abgesprohene Îeil- lieferung von 270900 Tonnen machen wollen. Darüber hinaus wollen sie Deutshlañd nur noch cine ziemlich verklausulierte Teil- lieferung von 100 000 Tonnen àus Argentinien ermöglichen.

Der Admiral H o p e erklärke, daß imm Vertrage nichts von der Höhe der Lbensmittellieferung stehe. Es sei keine Ne de davon, Deutschland odér irgend sonst jemand bis zur nächsten Ernte zu versorgen. Die Enténté beschäftige sih zivar tit der Frage der ipâteren Versorgung Deutschlands, sie sei aber nicht vorbereitet und nicht gewillt, jeßt {hon über Mengen und Bédingungen der gé- samten Versorgung Deutschlands zu verhandeln. Der englische Delegierte Kayne s fügte dem hinzu, daß zwischen Deutschland und der Gntente noch Kriegszustand bestehe. Unter diesen Umständen lege die Entente den größten Wert darauf, daß Deutschland die Vorleistung mache, Die Entente habe beschlossen, nicht über mehr zu verhandeln, als über die Veenge von 270000 4 und auch diese Menge könne Deutschland nur auf dem Wege der Ablieferung der Schiffe erhalten. Wenn dié Schiffe abge- liefert seien, wetde dieser prinzipielle Standpunkt die Vertreter det Enkênte. nicht hiudérn, in techni\he Besprechungen “iber wêitere Liefe- rungèn an Deut|{land einzutreken. Für die Ablieferung der Flotte wurden die alten \chweten Bedingungen gestellt.

Der deutsche Delegierte erklärte. daß die Ausliéferung der Flotte nah dem Vertrage nur erfolgen solle, um die Lbensmittel- versorgung Deutschlands sicherzustellen. Ein Abschluß über die Ge- samtversorgung Deutschlands wäre dazu die notwendige Vor- bedingung Herr von Braun beyründete in längeren Aus- führungen die Necbtmäßigkeit des deutschen Standpunttes nah dem Wortlaut des Vertrags und den Aeußerungen tes Marschälls Foch und machte auf die politishen Gefahren für die Verbreitung des Bolschewismus in Europa aufmerksam, die aus der ablehnenden Haltung der alliterten Yegierungen folgen müßten. Deutschland habe das größte Interesse daran, die Verhandlungen zu beschleunigen und sei fest ents{lossen, mit der Auslieferung der Schiffe sofout zu be- ginnen. Die deutiche Negierung könne aber die Verantwortung nicht übernehmen, die Flotte herzugeben, ohne die Lebensmittelversorgung für die bungernde deulshe Bevölkerung geordnet zu haben.

Tér Admiral Hope ertlärte zum Schluß der Vérhäudlüngen, er könne üicht, étnwilligen, die Einzelfragen in Unterkomrüissionen zu behandeln, bevèr ex nicht s{lüssige Antworkén äuf die Frage wègen ver Auslieserung der gejamten deutsdhen Flotte erhältên babe. Daraufhin wurden die Verhandlungen auf ben b. März, Vortlittags, vertagt.

handlungen über die VLebensmittelversorgung

Jufolge diesec Vorgänge in Spaa fand in Weimar eine Sipung des Kabinetts statt, als derea Ergebas eine Ju- struktion nah Spaa aa unsere Unterhändler ergangen tit. Auf Grunvd diesec neuen Jnstiuktlon wurde am 5. d. M, Nachmittags, in Spaa wiederum vethandelt.

Der deutsche Vertreter führte laut Meldung des „Wolffschen Telegraghenbüros“ aus, die Belieferung Deutschlands fei - einer der Gründe für die Annahme der harten Wasffenstillstande bedingungen gewesen. Deulsch- land fönne aber nich¿ die Handelsflotte abliefern, ohne ' daß die Zusicherung der Alliterten vorliege, daß die Lebensnmitelemufuhr auch tatsächlih exfolge. Bisher habe Deutschland noch keine einzige Tonne Lebens- miitel von den Alliierten erhalten. Deshalb sei der deutsche Standpunkt, die Handelsflotte zur Verfügung zu stellen, sobald dur bindende Ecflärungen die Lebensmittelversorgung bis zur nächsten - Ecnte sichèrgestellt sei. Deutschland {lage aber vor, um weitere Verhandlungen zu ermöglichen, eine teil- roeise Zurverfügungstellung der- Handelsflotte vorzunehmen und bei Vorhandensein eines definitiven Versorgungsplanes den Rest der Flotte auszuliefern. Der engl1sche Vertreter erklärte, die Nliterten hätten die Absicht, die Versorgung Deutschlands von Monat zu_ Monat zu erleichtern, vorbehaltiih der Ent- scheidung des obersten Kriegsrats, wenn Deutschland sofort die gesamte Flotle abliefere. Ju erster Linie merde die Einfuhr von 270000 t genehmigt, die ‘Frage weiterèr Lieferungen werde dem obersten Kriegsrat zur Eakscheidung vorgelegt, Der Unterstaatssefcetär von Braun entgegnete auf diese Erklärung, daß dadurch die weitere Versorgung Deutschlands von drei unsiheren Faktoren abhängig gemaht und der Ent- shéidung des obersten Kriegsrats vorbehalten sei, mit dem Deutschland keine Verhandlungsmöglichkeit habe. Er betonte nocz- mals, daß die Frage der Lebensmitteloersorgung eine Frage auf Leben und Tod für Deutschlands Bevölkerung sei, von der schon jeßt täglih 800 Menschen an Hunger stürben. Keine Regierung fönne es verantworten, sih ohne die Sicherheit, daß die Alliierten helfen, des leßten Miltels u berauben, fich selbst zu helfen. Hierauf erklärte Admiral Hope, daß die assoziierten Vertreter keine Vollmacht häá'ten, weiter zu gehen, wenn die deutschen Vertreter kzine weiteren E tionen häâttev, schlage er vor, die Verhandlungen obzubrechen. Der Un ter staatssetretär von Braun bemeckie, ex halte es füc wenig wahrscheinlich, daß die deutshe Regierung in dieser Lebensfrage nachgeben könne. Da weiteres Verhandeln zweck- los erschien, wurden die Verhandlungen über die drei Wirtschaftsabkommen (Lebeasmittel-, Schiffahrts- uud Finanzabkommen) am 5 März Abends “abgebrochen. Die bèétderseitigen Kommissionen reisten von Spaa ab. j

Die Erledigung der laufenden Verhandlungen der Waffenstillsiandskommissioón in Spaa wird durch den Abbruch der Verhandlungen der drei Unterkommissionen nicht berührt, sondern geht nach wie vor weiter.

Die Deutsche Reichsregierung hat laut P „Wolffschen Telegraphenbüros“ beim Abbruch .der Ver- handlungen über die Lebensmittelversorgung Deutschlands in Spaa ihren Standpunkt in folgender Note an die âlliierten Regierungen bekundet, die in der Vollsizung der Waffenstillstandskommission in Spaa vom 6. März übergeben wurde:

Die am 4. und 5. März d. J. in Spaa über die Verforgung Deutschlands mit Lebensmitteln, deren Finanzieuung und die Zur- verfügungstellung der Handeléflotte geführten Verhandlungen sind ergebnislos verlaufen. Die Konferenz is dâran ge\cheitert, daß die assoziierten Vegierungen aegen Zusiherung einer Einfuhr von 270 000 Tonnen Lebenêmitteln, die schon in den früheren Vereinbarüngen behandelt waren, und weiterer 100 000 Tonnen argentinishen Getreides, über die noch näherte Abmachungen zu treffen waren, die joforlige Aus- liéferung der gesainten deutschen Haäandeléflötte mit verhältniämäßig ge- ringen Ausnahmen forderten. Bezüglich der weiteren Versorgung Deu1schlands waren die assoziierten Megierungen nur bereit, zu er- klären, daß es ihre Absicht sei, diese Versorgung von Monat zu Monat zu erleichtern, vorbehaltlich der Entscheidung des Obersten Kriegsrats bezüglih der Mengen und Bedingungen. Die assozierten Ytegierungen stüßgten si hierbei insbesondere auf den Trierer Schiff- fahrt8bertrag vom 17. Januar d. J, nach ‘teffseén Artikeln 1 und 10 éine sofortige Uebergabe der Handelsflotte gegen Zusicherung von zu- nächst 270 000 Tonnen Lebensmitteln gefordert werden könne. Dem- gegenliber hielten die deutshen Delegierten auf Grund der durch die (Sejamtheit der einschlägigen Verhandlungen ge!caffenen klaren Nehtêlage an dem Standpunkt fest, daß die Handeléflotte nicht cher unter aässoziierte Kontrolle und Flagge gestellt werden dürfe, als die Versorgung Deutschlands in ausreilbender Weise sichergestellt sei. Um die deutsche Auffassung zu würdigen, ist es erforderli, die Ge- samthéeit der Bestimmungen noch einmal kurz zusammenzufassen.

Nach Artikel XXV1 des Waffenstillstandsvertrages vom 11. No- vember 19158 war in Aussicht genommen : Deutschland mah ben Der Dauer des WAEn lian des ‘in dem als notwendig anerkannten Maße mit Lebensmitteln zu ver- sorgen.

G Die durch diese Bestimmung bégründete Erwartung, daß Deutsch- land eîne Linderung seiner {weren Grnährungslage \chon während des Wasfensillstandes erfabren werde, war einer der wesentlichsten Gründe, die zur Annahme der überaus harten Bedingungen des Waffenstillstandsvertrages geführt haben. Troy wiederholten deutshen Grsuchens haben die aássoziierten Megierungen erst bei der Tuierer Konferenz vom 15. und 16. Januar d. J, diè Ver- Deutschlands au}- genommen. In Artikel V11T des Trierer Vertrages vom 16. Jänuar 1919 hat si. die deutsche Regierung alsdann verpflichtet, die deutsche Handelsflotte während der Vauer des Waffenstillstandes unter afsoziierte Kontrolle und Flagge zu stellen, um die Lebenêmittel- verfor¡ung Deutschlands und des übtigen Euroþhas zu fichern.

Es ist Élar, daß bei einem so ungeheuer bedeutsamen Schritt (wie (8 die Abgabe der deutschen Handelsflotte ist), unter dem Be- griffe Leben81mittelversorgung nicht dië Lieferung etner beliebigen Menge von Lebensmitteln, fondern die Durchführung eines Pro- gramms verstanden werden muß, das die Ernährung Deutschkands bis zu dem Zeitpunkt sicherstellt, in dem aus eigener Kraft Abhilfe geschaffen zu werden vermag, d. h. bis zur nächsten Ernte. Daher _konnté auch durch die in Ausficht gestellte Lieferung von 270000 Tonnen, die zunächst (in the first instance) erfoigen sollte, uvd die nur einen zweiwöchentlihen Be- darf delt, die Versorgung Deutschlands nicht als liger gelten. Mit dieser Menge konnte vielmehr nur ein Ans fang gemacht wexden. Auch is das Trierer Schiffahrtsabkommen vom 17. 1. 1919 (insbesondere Artikel 1 und 10), das nur die Aus- führung zum Arlifel 8 des- Trierer Verttäges enthält, nicht obne Zuscanmenhang mit diesem Artikel 8 zu verstehen, Dieser Zusamnten- häng fühit zwingend zu dem Schluß, daß von. eiuer sofortigen Zur- verfügungéstellung der Flötfé nüúr dann die Rede sein kann, wenn deten Zweck, die Sicherstellung der Ernährung Deutschlands, erreicht ist. Nath Erreichung dieses Zwecks ist allerdings bie Flotte so- fort zur Verfügung zu stellen, was auch durchaus dén Absichtèn und Ansißitén der deutschen Regierung entsprechen würde,

Die deutshe Regierung hat den vorstchenden Standpurkk dauernd vertreten, insbesondere in einer Note vom 15. Februar 1919.

Lk assoziierten Regierungen -hattên - verlängt, böß eîne Rethe von Schiffen äm 12. Gelrugs . I. fahtkbereit gestellt wêrde solite, und daß am gleichen Tage eine Notifikation an die nèutraten Re- gierungèn dahin zu ergehen habe, daß bié in neutralen Häfen liegende deute Tonnage den. assoziterten Negierungen übergeben werde. Deutschland müßte diese Forderung durch die genannte Note mit der Begründung . ablehnen, daß seine Sicherstellung mit Lebensmitteln noch nicht erreiht sei, da zwei wesentlihe Faktoren, nämlih die Eiñigung über die Menge und Préise der Lebensmittel und über deren Bezahlung fehlten.

Die assoziierten Negierungen haben in den jeßt in Spaa geführten Verhandlungen und den vorhergehenden Noten der legten Zeit mehr- fach hervorgehoben, daß die deutsdhe Regierung die Flotte zur Ver- fügung. stellèn müsse, ehe mit der Einfuhr e, Deutschland begonnen werden könne. Dieser Standrüikt wird deut]{cherseits geteilt : denn diè Flotté soll eines der Mittel sein, um die Versorgung Deutsch- Iländs (ind des übrigen Europa) in die Wége zu leiten. Nicht aber hät. Deutschlaud durch. zur Verfügungsstellung der Flotte vorzuleisten, bevor eine Bindung der assoziierten Negierungen (Menge und Preis der Waren sowie insbesondere deren Figaänzierung) datür vorliegt, daß ausreihende Einfuhren auch tatsächlich erfolgen werden. Deutsch- land mußte {ließli aunebmen, daß. diese Auffassung von den asfo- zitérten Nogierungen selbst geteilt wird.

Der Sitzun gsbericht der Wäffenstil!standskom1mission pom 6. März bésagt obigèr Quelle zufólgèé:

Entkspré{ènd dém früheren deutschen Ersuchen haben die Alli- ierten : die Aüsführ von Pabiergarn- und Papiergarnerzeugnissen aus dem liñksrheinischen nach dem - rechtscheinischèn Gebiet in jedem Umfange gestattet. Ferner haben sie auf die deuts{he Forderung bin nunmehr die biéher für die Dillinger Hüttenwerke ver- weigerte Ausfuhr von 15000 Tonnen Schiffsblech nach Ham- burg erlaubt. Auf die deuishe Forderung, die unterbundenc Auéfuhr bon QDruXpapier aus der neutralen Zone nah bein unbesegten Deutschland wtedër freizugeben, hatten die Ulliierten kützlih geantwortet, dem deuisGen Verlangen würde tin der Grenze des Möglichen und soweit es die Umstände erlaubten, Nechnung ge tragen. Ta bieraus“ hervorgeht, daß die Alliérten tn der neutralên Zone niht nur militärif{he, sondern auch im Wider- \pruch zum Waffenstillstandsvertrag wirtschaftliche Kon.- trollrechte für. fickch in.Anfpruch- nehmen, ethob der Vertreter der deutsden Negierung in“ der heutigen Sitzung gegen jéden Versuch der Beschränkung des wirt\chaftlihen Verkeh18 inner- halb der neutralen Zoke Cinspruh und ersuchte die Alliie!ten um Aufhebung aller etiva für dié neutrale Zone beceits getroffenen wirtshaftlihen Eins{hränküngen und Anördnüngen.

Auf diè verschiedenen deutschen Noten, in denen die Belgier um die nötigen Maßnälhmen zur Abstellung der Milhnot in Düsseldorf gebeten wurdén, führte die belgishe Kommission beute aus, daß in dém ganzen von belg;shen Truppen beseßten Gebiet großer Milchmangel herrsche. Nur Kinder bis zu sechz Jahren sowie Schwangere und. - Kranke érhielten Milh. Der zur Berteilung berbleibende Mest reiche bei weitem nit für die Zivilbevölkérung. Es fehlten, abgesehen von dem Bedarf der Besaßungsttuppen, in den Kreisen Aachen und Düsseldorf etwa 94 Prozent der nötigen Buttermengen. Troßdem äber werde der belpischè Armeebefebhléhaber die Möglichkeit wohlwollend prüfen, mit der. Lieferung von 284 000 Liter Milh wie im Véonat Dezember wiéder zu beginnen und diese Menge mit. der zunehmenden Milch- érzeugung zu erhöhen. Es müsse aber- verlangt. werden, daß“ deutscber- seits die Gétreide-, Rohzuket- - und Kartoffelversergung des tesecßten Gebiets wie früher durchgetührt werde.

In Grgänzung der den Alliterten in der Sißung vom 4. März zugestellten Berichte über die Lage der deutschen Truppen in Libau übermittelte die deutsche Kommission den Gegnern Mitteilungen übér diè unziwverlässige Haltung der bon den Engländern durch Abgabé von Waffen utiterstüßien zeitweiligen lettischen Ne- gterung in Libau.

Die deutshe Kommission erhob in einer Note Einspruch gegen die in französichen Zeitungen bom 27. Februar veröffentlichte Be- hauptung des Vorsitzenden der amerikanischen Lebenémittelfommission tür Polen, Obersten Grove, daß die Deutschen entlang der ganzen Front in Posen das Artilleriefeuer fortseßten. Es wird in der Note darauf hingewiesen, taß nit die Deutschen, sondern die Polen die Bestiminungen des Waffenstillitandsabkommens übertreten haben, wie aus zahlreihem den Alliierten übetmittelten Matecual fla hervorgehe. x

Im Verfolg der: si an die leßte Verlängerung des Waffenstill- standes an]chließenden Verhandlungen hat z. B. Marschall Fcch unter dem 19. y. M. der deutsche Regierung telegraphisch mittetlen lassen: nl, Rôèglement d’enseamble des questions relatives au tonnage allemand, à lVimportàtion et au paiecment des vivres aura lieu à Sp Demgemäß wurden dic gemein]jamen Verband- lungen über diese drei Materien von beiden Seiten untèr die einbeit- lihe Leitung je eines Vorsißenden gestellt. Aus alien diesen Um- ständen durtte Deutschland schlièßen, daß es sich bei ten in Spaa zu führenden Verhandlungen niht nür am eine votlälfize Leferung von Lebensmitteln, sondern um die Arfstellung. eines Versoigungspianes für Deutschland handle, und daß das Schiffahrtsabkommen nickt obne Abschluß einer Vercinbarung hierüber zur-Avsführung kommen würde.

Ungeachtet dér oben erwähnten Bestimmung des Artikels X X\1 des Wafferistillstandsberträges, ver die Lebensmiktelversorgung Deutsch- lands während des ans{einead jeßt seinem Ende entgegengehenden Waffenstill standes in Auëfiht nahm, hat Deutshland bislang keine Totine Lébenömittel von den assoziierten Regierungen erholten und nur en stärkères Anzichen der Hungerschraube dur die Verschärfung der Blockade erdulden müssen, wodurch von anderem äb- gesehen nah dem Durchschnitt der leßten Monate täglich etwa 800 Men\chèn zum Tode geführt werden. Troß diefer bitteren Erfahrung nimmt Deutschland immer noch an, daß die Affsoztietten bèreit sind, es mit Lebensmitteln übcr die bisher

* géñannten verhälthiämäßig geringen Mengen hinaus zu versorgen.

Deutschland kann aber bei dieser Sachlage die Erledigung der An- aelegenßéit unmögli auéschließlich dem guten Willen der assoziierten Negiérüngen überlassen. Es will gern an diesen guten Willen glauben, muß aber hervorheben, daß ibm schr häufig seitens der asso- ziterten Regierungen entgegengehälten worden ist, daß noch Krig sei. Dieses Argument kann Deutschland «clo nicht aus dem Auge lassèn und dahèr aúh die Handelsflotte nicht abgeben, ohne irgend welche bindende Zusagen, ja ohne irgend wele fubstanjilerte Erklärungen über das allgemeine Verfergungsprogramti zu besißen. Dhne derartige Erklärungen ist cine sachgemäße Fest- jeßung der deut)chen vLebensinittelrationen überhaupt undurchführbar. Auch müßten diese Erklärungen darüber Sicherbeit [haffen, daß cine Verquickung der weiteren MARARBlunäcA über die Leserurg von Lebensinitteln mit anderen Forderungen, die über die Zurverfügung- stellung det Flotte binauszehen, grundsäßlih ausgeschlossen ist.

Die deutschen Delegierten haben, den Weisungen der Reichs- regierung folgend, versucht, einen Ausweg zu finden. Sie haben, nachdem einstweilen nur Einigung über die Lieferung einer ver- häâltnismäßig geriugen Menge von Lebensmitteln erzielt werden konnte, den assoziierten Vertretern vorgeschlagen, jedenfalls einên Feil der Handelsflotte \ofork zur Perfügting zu stellen. Hierbei würde die deutsche 4 opterun@ der der Wunsch der assoziierten Regierungen bekannt iff, die überseeischen Truppen baldmöglichst heimzübefördetn, in erster Linie solche Schiffe vorges en haben, die für Truppen- transporte geeignet sind. Da die Vertreter der assoziierten Negte- cungèu aber ettlärtên, übet einen béfartigen Vorschlag nis DeL- bañdéli! zu fönrsen, war es. nit mehr inöglid, ihnen diese Absichten sowie sonstige Einzelheiten darzulegen.