1919 / 65 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Mar 1919 18:00:01 GMT) scan diff

worden nd, die Zahl der daran betciligten Angestellten, die Zahl der von ihnen geleijzeten Uebe: stunden uyd die Art der vorgenommenen Arbeiten einzutragen sind. Das Verzeichnis ist auf Erfordern den zustäudigea Aufsichtsbeamten 16) jederzeit zur Einsicht vorzulegen.

5 ___ Unbeschadet der Boridhrifter? des § 4 dürfen Angestellte über die im § 1 fcstgesctte Urbeitezeit an zwanzig der Bestimmung des Arbeitzgevers überlassenen Tagen im Jahre be1chäftigt werden. Die Be- schäftigung daif zehn Stunden tä„lih nicht übers@reiten und nicht länger ais bis zehn Uhr Abvenes dauern.

Hierbei kommt jeder Tag in Anrechnung, an dem auch nur éîn Angestellter über die nah § 1 festgésezle Arbeitszeit hinaus be- schäft1gt ist.

Aibeitgeber, die thre Angestellten auf Grund der“ vorstehenden Bestimmung über die im § 1 festgesez1e Zeit beschäftigen, sind ver pflicbtet, an einer in die Augen fallenden Stclle des Arbeitsraums eine Tafel auëzubängen, auf der jeder Tag, an dem Ueberarbeit statt- findet, vor Beginn der Ueberarbeit einzutragen ist.

; S6 _ Wenn Naturereignisse, Unglücksfälle oder andere unvermeidliche Störungen den Betrieb eines Arbeitgt bers unterbrochen haben, \o kann eine von den Bestimmungen ter §8 1'bis 3 abweichende Yege- lung durch den zuständigen Aussichtébeam1en 16) nh Akhörung des Angestelltenauésbusses oder, wenn tin sollher nit besteht," der Angesteltenschaft widerruflih “enebinigt werden. Die auf Grund vorstehender Bestimmung zu treffendèn Verfügungen müssen \chriftlich erlassen werden. Absch1ift der Genebmigungever}ügung ist an einer in die Augen fallenden Stelle des Arbeitsraums autzubhängen.

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Nbwveicb Á N pft1 s 4 Rg un!

Ubweicbend von den Bestimmungen det §8 1 bis 3 und 5 kann dur Tarifvertrag eine anderweitige Negelung der Arbeitézeit und der Ueberst»nden getroffen werden.

___ Inébesondere fann dur Tarifberträg vereinbart roerden, daß an die Stelle der ackstündigen Tagesarbei1szeit die ah1undvierzigslündige werkiägige Wochena1beitézeit oder die sehéundneunzigstündige wek- tägige Dappelwocbenarbeitszeit tritt.

Die Zahl “der durch Farifvertrag zugelassenen Ueberarbeitstage darf bôchitens dreißig im Jahre betragen, sofern nicht du1ch Fest- legung von ganz oder teilweile fielen Tagen oder veifürztir Arbeits- dauer zu bestimmten Jahreszeiten für Ausgleih der Ueberstunden gejorgt witd.

Die Arbeitgeber find verpflichtet, eine Abschrift dex“ auf die Megelung der Arbeitszeit und der Ueber unden bezüglichen Be- stimmungen des Tarisvertrags den zuständigen Aufsichtsbeamten ein- zureichen.

88 Die Vorschriften des § 105 þ Abs. 2 und 3 der Gewerbeord Borsch1 des § 105 þ Abs. 2 und 3 der Gewerbeordnung finden auf alle Angestellten im Sinne dieser BVerordnung Anwendung.

Die Ausnäbmé- und Souderbistimmungen über die Sonn1ags- ruhe der Ange ellten im Handelsgewerbe “gelten auch für die sonstigen Angestellten im Sinne dieser VerordnUng.

Die biernah für Sonn- und Festiage zugelassenen Ueberstunden sind auf die in den 88 b und 7 dieser“Verordnung festgelegte Höchst- zahl nicht anzuréchnen. : O

N : S9

Voù sieben Uhr Abends bis sieben Uhr Morgens müssen offene Verkaufsstellen mit Ausuabme- der Apotheken tür den ge\chäftlichen Verkehr ges{lossen sein. Die beim Ladenschlusse- chon - anwesetden Kunden du!fen ne{ch?bedient werden.

Nach sieben Ubr Abends, jedoch bis spätestens neun Uhr, dürfen Verkaufestellen an jährlich héchstens zwanzig yon ber Ortspolizei- bebörde - zu beslimmenden. Tagen für den geshähliden Verkehr ge- öffnet sein. ;

Vor fieben Uhr, jedo richt vor fünf Nhr Morgens, dürfen Lebensmittielgeschäfte nah näherer Bestimmung der Orutépolizeibehörde geöffnet se'n.

Die Ort8polizeibehörden baben vor der Genebmigung der Aus- nahmen die Aeußerung des zusländigen Aussich1sbeamten 16) ein- zuholen* und dieièm die erteilte Auénabmegenebrmnigung in Abschriit mi1zutietlen. Glavbt der Nufsichtébeamte, / daß die Ausnabmegeneh- migung mit dem S{uhe der: Angeskeliten nicht zu vereinbaren ist, so hat er vuverzüglih die Entscheidung dexr höheren Berlpaltungsbehördé herbeizuführen. i

; ; §10 _Die Demobilmaungsklommissare sind befugt, nach Anhörung der Aufsichiebeamten oder Au!sichtsbe örden 16) widerruflich weiter- ehinde Auenahmen, als in den voisiebendten Bestimmüngen vörgeseben sind, zu erteilen, wenn diese Ausnahmen im öffentlichen Interesse, insbeloydere zur Dw chführung der geordneten Demobilmachung, zur Ver hiuderung der Aiberitsicsgkeit oder zur Sicherstellung der Bolts= ernährung dringend nötig werden. « Abschuif1en dex erteilten, Ge- nehmigung sind binnen zwei Lagen dem Demobilmachungsamte

vorzulegen.

8 11

Die vorstehende Regelung umfaßt diejenigen Angestellten, die

1. mit kaufmännischen Diensten beichäftigt werden, insbesondere Handlungsgehilfen,

2. mit tehnishen Diensten bes{ästigt werden, mit Ausnahme derjenigen technisdben Angestellten (Be1riebobeamte, Werkmeister, Techniker), die hins{!li) der Regelung ihter Arbeitszeit der An- ordnung Über die Regelung der Arbeitsteit gewerblicher Arbeiter vom 23, November 1918 (Neîch2-Geieubl. S. 1334) unterliegen,

3. mit Schreib-, Rechen- oder ähnlichen Arbeiten beschäftigt werden (Büroangéstellte) eirschlitflich derfenigen, ‘die für Büros niedere oder lèdialid mechanische Dienste leisten,

4. sih-als Lehtlinge“ in einer geregelten Ausbildung zu einer der vorgenannten Beschäftigungen befinden.

12

Die Bestimmungen finden keine Anwendung auf

1. Generaibevollmächtigte und die im Handelsregister oder Ge- nossenschaftaregister eingetragenen Vertreter eines Unternehm: ns,

2, auf sonstige Angestellte t kleikendet Stellung, die Vorgeseßte j

von in der Negel mindesten 8 zwanzig Angestellten oder fünfzig Atbeit- pee sind oder deren Jahresarbeusverdienst siebentaujend Mark decsteiat, : z 3. Angestellte, bie ‘in Betrieben" dex Land- und Forstwirtschaft einschlieflih ihrer Nebenbetriebe beschäftigt sind, / 4. Gehilfen und Lehrlinge in- Apotheken.

S 13 Die Regelung gilt für alle Arbeitgeber eins{ließlih der Körper- aften des öffentlihen Rechts. Cs macht teincn Unterschied, ob der rbeitgeber seinen Betrieb oder sein Büro“ mit der Absicht bér Ge- winnerzièelung führt odec nicht. i

14 Soweit von Körperschaften des öffentlichen Neis Angestellte emeinsam mit Beamten: beschäftigt werden, sind für die Regelung er Beschäftigung diefer Angestellten mangels abwei{ender Beréin- arurgen die fur die Beamten gültigen “Dienstvorschriftèn® mte gebend. a

& 1 Für die in Verkehrsgewerben erforderlichen allgemeinen Ausnahmen von vorstehenden Vorschriften sind alsbald Vereinbarungen zwischen Betriebsleitungén und den Arbeitnehmerverbänden U tréffen. Solange derarkige Vereinbarungen nicht jüftanbegekommen sind, bleiben weitere Anordnungen den zuständigen Demobilmachungskommissären yorbehalten. \ : G SLEIAFES

16 e Die Aufsicht über die Ausfüllung der vorstehenden Bestimmungen von den Landes8zentralbehörden aus\chlieklih oder neben den

ordentlihen Polizeibehörden den Gewerbeaussichtebeamten oder be-

vie dG pr evng M e LIZO B S E ma Bt pan eas eamten treten bei bergbaulihen Betrieben die Bergrevierbeamten. telltenaus{ch

Dis Aufsichtsbeamten befugt, mit den Auges üssea

i1beitgebers oter mit beiden Teilen allcin zu ver- iesem Zwecke die Üngeiteütenauticbuühe einzuberufen.

über Betriebe und Bü:08 der Körperschatten des

im Beisein des bandeln und zu Die Autsich

öffentlichen Vtehts fällt den die allgemeine Dienstauisicht auëübenden | { Sizung

} Behörden zu,

| amtlihen Befugn1

|

8 17

Den Aufsißtäbeamten stehen bei Ausübung diefer Aufficht alle fe der Ortépolizeibehörden zu, insbesondere das Necht zur jederzeitigen Besichtigung der Betriebe und Büros. Sie sind, vorbehaltlich der Anzeigë von Geséßwittigkeiten, zur Geheim- halfiing dex amilih zu ibrer*Kenntnis gelangeäden Geshäfts- und Betriebeverhäitnlsse der ihre Aussicht unterliegéènden Betriebe und Bütvos v: rpflicdter.

Die aur Grund der vorstebenden Bestimmungen aus8zuführenden amtlihen Besichtigungen müssen die Arbeitgeber zu jeder Zeit, nanmentlih auch in der Naht, während des Betriebs gestatten.

Die A:beitgeber sind ferner verpflich1et, den genannten Beamten oder der Polizeibehörde di: jenigen statistii{chen Miteilungen über die Verhältnisse 1hrer Angestellten zu machen, weiche vom Reichs- ministerium für die wirlschaftlihe Demobilmahung oder von den Landeszent1älbehörden unter Festiepung der“ dabei zu beobachtenden Fristet und Formen vorgks{hr1cbén werden.

S 18

Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark, im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu seckchs Monaten, wird bestraft, wer den vor- stchenden Bestimmungen oder den auf Grund derselben erlassenen Anordnungen zumriderhandelt.

Wor der Täter zur Zeit der Begehung der Strastat bereits wegen" Zuwiderhandlung nah Abf. 1 ‘bestratt, so tritt, falls die Stiafkit - vorlöulih begangen wurde, Geldstiafe von einhundert bis dreitauserd Mark oder Gefän, nis bis zu sechck8s Monaten ein.

Die Bestimmung des Abs. 2 findet auch Anwendung, wenn die frühere Straje nur teilweise “verbüßt oder ganz oder teilweije er- lassen ift.

S 19

Im übrigen finden die in NeiWE- und Landesgeseßen und die auf Grund dieser Geseße e:lassenen Vorschriften im bisherigen Um- fang so’ weit Anwendung, als sie nit den vorstehenden Bestimmungen zuwideriaufen.

S 20

Diese Verordnung tritl am 1. April 1919 in Kraft, den Zeit- punkt 1h1es Außerkrasitretens bestimmt das Neichsministerium für die wirts\chaftlihe Demobilmachung.

Berlin, den 18. März 1919.

Neicheministerium für Ne wirtschaftliche Demobilmachung. oe th.

erer rae

Befanntmacwung.

Zwischen dem Deutschen -Braunkohlen-Jndustrieverein, dem Verein dec deutshen Kali- Interessenten, dem Yrbeitgeber- verband der chemischen Judustrie Seïtion V b und dem. Aktions- komitee Halle für ‘den Genëérolftreik in Miitel Dêéuischland, dern Beziiks-Bergarbéiterrat beim“ Oberbergamt Halle, dem Beilrks - A- und S.-Nat für Zeitz-Weißenfels:Naumburg, dent Bezirks -A- und S.-Rat Merseburg, têm Verband der Borgo? beiter, dem Metallarbeiterrerband Holle, dem Vei band der Fabrikarbeiter Deut\chlands, der Arbeitegemeinichaft freier Angestelltenverbände, dem Gewe: kschafisbund-- kaufmännischer Angefsfelltenver bäbde, der - Vereinigung der Angéstellien des mitteldeutsden Berabouts wurde ‘am 12: -März- 1919 in Bieimar ‘bis zur evdgliltigen gese lichen Regelung folgende Vèretnbarung für das mitteldeuts{he Streikgebiet getroffen :

Grundsähe für die Errichtung von Betriebsräten.

1 Die Wohlen der Arbeiter: und Argestelltenaus\hüsse sollen na) tén geseßplidèn Vorschriften durdgéeführt wekden.

9, WMbeiter- mnd Angestelitenaus\chuß des einz/Tnen Betriebes räß en aus ihrer Mitte in gemeinsamer, geheimer und unmittelbarer Wahl als ausführendes Organ den Beiriebörat. Soférn nah den getegliden Vorschriften Arbeiter- und Angest llténaus\chüsse nicht be- téhen, erfolgt die Wahl dur die Arbeiter und Angestellten des Be- triebes unmittelvar. Der Betriebsrat besteht bei eitér Belegschaft bis zit 100 Petitionen avs §3 und ‘bei über 100 Personèn aus 9 Mit- gliedern. Bestélt der Betriebsrat aus 3 Bitgliedern, fo muß eines ein Angeslellter sein, besteht cer aus 5 Mitgliedern, fo muß sich in ibi eiu tautmännischer und ein technisher Angestellter befinden. Er arbeitet ith Nalmen der Dirystanweisuna na® den Richtlinien, die ihm gemeinfam beide Ausschüsse vder Betriebs- bezw. Belegschaf18- versammlungen einschließlih der Angestellten geben.

Mitglieder des Be1riebsra1s8 können nur Personen sein, dtie mindestens tas 24. Lebensjahr erreicht haben und deutsche Neichs- angehörige find.

Die Aintsdauér der Betriebäratsmitglieder beträgt cin Jahr und allt mit dem Kalenderjahr zusammen. Wiederwahl ift zuläsfig. Das Auéscheiden aus der Beschäftigung des Unternebmens zieht auch das Ausscheiden aus dem Betriebsrat ‘nach fich. Erfaugwaÿlen müssen innerhalb 14 Tagen nah Nusscheiden vorgetommen werdén

Spricbt mindestens die Hälfte ber im Betriebe Beschäftigten in geheimer Abstimmung dem Betrieböräté oder“ einem Mitgliede ein Pißtrauentbotum ‘aus, so muß unverzüglich “einé Grfaywatl *vor- genommen werden. : \

3. Für den yereinbart.

Betriebsrat wird anliegende Dienstanweisung

Borläufige Dienstanweisung für den Betriebsrat.

1. Der Bet1itebsgrat ist die Vertretung aller Angestellten und Arbeiter des Be!riebes.

Der Bet: iebsrat tritt so oft zusammèn, als es von wênigskens zwei seiner Mitglieder oder der Betriebslèitung gewünscht wird.

Die Betrie bsleitung teilt im Einvernebmen mit dem Betriebsrat jedem jeiner Mitglieder bestimmte Arbeitsgebiete zu.

3. Der Beiriebörat sorgt mit für die peinlihste Durdhführung der berg- und gewerbepolizeilihen Bestimmungen und der Unfall- verbütungsvorschriften. Er wird bet Unfalluntersuhungen von der Beirtebsleitung- Hinzugezögen. “! e

4. Décivom Betriebsrat ‘aus seiner Mikte |bestimniten Personen, darunter mindestens été Angestellten, die, soweit es sich niht um neueröffnete Betricbe baudelt. mindestens 1 Jahr lang in dem Unter- nehmen tätig gewesen sind, ist ‘auf Wuns Einblick in alle I des Betriebes zu gewähren, soweit geseßliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. ; Z

“5. Auf Antrag der Beteiligten baben #ch bei Gehalts-, Lohn- fragen und“ Atbeitstedingungen allgemeiner Natur Betriebsrat und Betriebs]eitung im Rahmen têr geseßlichen Bestimmungen und dér von den twirt\chaftlihen Organisationen getroffenen Vereinbarungen ginverüändigen: i ¿ |

6. Ueber die Einstellung und Entlassung pon Arbeitern und Än- gestellten ollen zwischen den wirtschaftlichen Vrganisationen Grund« 2e vereinbart werden. Der Betriebsrat - hat “gemeinsam niit der Long für die Fnnehaltung dieser Grundsäße Sorge zu tagen: bs i ; G - f

7. Der Betricb8rat erhält yon der Betriebsleitung- cinen ge: eigneten- Raum ¡ur Verfüaung gestellt, in welchem er jederzeit zur Autübung A Befugnisse." zusammenkommen Fañnn: -Zweckmäßig find gemeinsame, in festen Abständen stattfindende ‘Besprehungen des Betriebsrats mit der Betriebsleitung unter- deren © Vorsitz, in denen das Arbeitsprogramm des Betriebs und die Tätigkeit der Mitglieder

des. Vetricbörats besprochen wird; Die Mitglieder des Betricbsrats

P

rbalten während ibrer Tätigkeit im Betriebsrat ihren rolien Lok n

(bhezro. Gehalt). . :

8. Uecker ale in gemeivschaftlihen Sißungen des Betrichsrats mit der Betriebsleitung ger flogenen Verhandlungen wird in ter ein Protokoll verfaßt, worin festgelegt wird, welhe An- gelegenheiten befanntgegeden werden dürfe;. PBetriebsleitung und Betriebsrat verrflihten sich auf genaue Einhaltung dieter Vor- schriften. Bei Verstößen behält sich die Betriebsleitung vor, den Schuldigen zur Verantwoïtung zu ziehen und ihn nôtigenfalls

\dädenersaßpflichtig zu machen. Bs S I 9; Die Aucführung der gemeirnsain mit der Betriebsleitung ge- faßten Beschlusse übernimmt® die Betriebsleitung, der nah wie vor die Leitung des Betriebes zusteht. Ein Eingriff in die Betriebs- leitung durch selbsiändige Anvrdnungen- tedt dem Betriebsrate

nicht zu. M E 10. Streitigkeiten zwishen Betriebsleitung und Betriebsrat ent-

scheiden die zuständigen geseßzlihen Körperscha}ten, sofern nicht durch das Zusammenwirken der Betriebsräte mit den wirtshoftlihen Drgani- sationen der Arbeitnehmer einerseits und den wirtschaftlichen Drgani- fationen der Arbeitgeber andererseits besondere Schlichtungsösteleu cr- richtet werden. bd

Bérlin, ben 15. März 1919. Der Neichsarbeitsminister. ZBauéêr.

n E A

Auf Grund des § 18 Abs. 4 des Darlehnskassengesetzes vom 4. August 1914 (RGBl. S. 8340) wird hiermit zur allgemeinen Két.ntnis gebracht, daß am 28. Februar 1919 Darlehnskassenscheiné "lm Betrage von 16599 500 000 ausgegeben waäten, “Hieroon befanden fich 10435 749 000 „#6 im freién Verkehr. i

Berlin, -den-18. März 1919.

Der Reichsminister der Firtanzen. J. V.: SYroeder.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern ö8 und 59 des Reichs-Gesetblatt s enthalten:

Nummer 58 unter Nr. 6759 eine Verorbuvng, betreffend Abänderung der Verordnung über Erwer bslosenfürsorge vom 13. November 1918, vom 14. März 1919; O f

Nummer 59 unter Nr. 6760 eine Verordnung über die Preise für Stickstoff düngemiitel, vom 13. März 1919, unter ö Nr, 6761 eine Verordrumg über die Bildung einer Preis« ausagleih2stelle für Stic[stofidüngemittel, vom 13. März 1919, 1d un!èr i i i » Lte E g: Nr. 6762 etne Bekannimachung- über die Nufhebung: der Bekannimachung des Bundesrats über Preisbeschränkungen bei Verläufen von Spinnstoffen, Garnen und Fäden vom 8. Fe- bruar 12917, vom 13 März 1919. Berlin W. 9, deù 17. März 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Forstmeistec Marmaeßschke in Nikolaiken ist nah

zült versez1 worden. l 4 \ De ftassefor Gröning ist zum Oberförster in Grüne- berge ernannt worden. j

ZaObaiförstérn zunächst ohne Uebertragung eines Reviers sind ferner ‘enannt worden die For stassessoren Kroll in Limmriy Nm., Roeder in Dillenburg, Roth in Marien-

werber.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung.

Der Oberlehrer Dr. Blankenburg am Sliftsgymnasium in Zeig ist zum PBrovinzialsulrat ernanni worden. Als solchem ist ihm die Stelle einss Technischen Nats bei dem Provinzialsczulkollegium in Magdeburg verliehen.

Bekanntmachuüng.

Auf Grund des § 2 Vbs. 2 der Bekanntmachung zur Fe11« haltung unzuverlässiger Personen vom Handel pom 23. Sevtember 1915 (NGBl. S. 603): habe ih dem Kaufmann Kurt Beckex in Berlin, Matbieusir. 1011, die Wiede raufnahure des Handeis -mit Gegenständen des-täglichen Bedaxfs gestattet.

Berlin 0:27 ven 14, März 1919. ? L

Landefpolizétamt bétm Giaatitoinmifsär für Völkéernährung.

A P okraäan þ.

Bekanntmachung.

Der Ebefrau des Vinzenz Glenz în Buer i, W., Schal- ferstr. 49, ist der Handel mit ‘Obst und Gemüse wieder ge- stattet worden. Die Kosten . der BekanntinaGung trögt die Betroffene.

B uer t. W., den 15. Vêärz 1919.

Die Polizeiverwaltung. Ruhr, Bürgermeister.

o

Bekanntmachung,

Die Anordnung vom 24. Fehruar 1919, durh die dem Schuhmacher Alfred Schulz -in Gleiwig, Fabrikstr. 2, wobnhatt, ter Handel mit Shuhwaren untersagt“ worden ist wird biermit aufgehoben: | Siv Pt

Gleiwiß, den -1, März 1919,

Die Polizeivernaltung., I. A. : Jeene l.

Bekanntmachung.

Die gegen den Kausmann Oskar Ganer in Ortelsburg verfügte Ge\chäftsschließung wird aufgehoben.

Ortelsburg, den “6. März 1919. E a pa

Der Landrat und Vorsitende des Kretzaut\chusses. von Poser.

R S) Nichtamtliches. Deutsches Reis.

Preußen. Berlin, 20. März 1919.

Der S taatenaus\chuß trat heute zu einer Sizuna zu- Falten, E S e Rei Ausschüsse für Zoll-

Steuerwesen un r Handel “und Verkéhr “Forvie der Ausschuß für Zoll- útnd Steuerwesen E !

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Der Vorsigende der Deutschen Mf tan e kommission in Spaa hat laut Meldung des „Wolffchen T'ERr ena vorgestern abend folgende Note übet-

F i E : Nach englis{en Bltiermeldungen hat der Prémierminifter Lloyd George erkiärt, daß der Friedensvertragsentwurf den Deutschen gugestent werde, fobald der Präsident Wilson seine Genehmigung ge- geben - habe Man ‘werde den Deutschen aber nit gestatten, Über den Gntwurf zu debattieren oder trgend wêlche Veranderungen an ihm vorzunehmen. Das Datum der Éinberufung der deutschen Dele- gation bänge von der inneren Lage Deutschlands ab.

ZU „derselben Zeit hät tér franzöfische Minister des Auëwärtigen Pichon “in déx wöchéntlichen Parifèr Pressekonserenz nach über- einstimmenden Meldungen der französischen Presse, erklärt, daß die Alliiertenfih“in keine Débätté übér den Vörfriéden mit den Deutschen einlassea-werden:; Dié: Deutschen |dürsten den Vorfrieden, so wie er ausge worden sei, nir annebmen oder fie könnten ihn au

£u S é

Der Reichsminister des Aeußert und ich als Vorsikender der Deutschen Waffenstillstandskommission ersuchen um cine Aufs klärung, ob diese Meldungen der englischen und französishzn Prefse, welche bisher ohne Widersßruh von zustärndiger amtlicher Seite gë- blieben find, als zutreffend argeschen werden müssen, Und ob dte alliiecten und assoziiérten Mächte nah diefen Meldungen zu ver-

fahren gédenken. Reichsminister E rzberge r.

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Dem Sißungsberiht der Waffenstillstands- kommission in Spaa vom 18, März entnimmt „Wolffs Telearaphenbüro“ folgende Mitteilungen: °

Die Entente hatte, - wie ‘bereits mitgeteilt, angekündigt, daß fe über Hamburg auf dem EXb wege und über Mannheim dur dle isenbahn Lebensmittel nach Prag be- fördern werdé Die ‘Kontrolle der. Transporte sollen. alliterte und... t\hecho-flovakishe. Behörden übernehmen. “In einer Note teilte der deutsch&Vorsigende - den Allüerten beute mit , daß die Lebensmittel nur* über Hamburg auf ¿der Elbe nah Prag befördert: werben Tönnten. *Der Eisenbahnwég: ab Mannheim odex L müsse wegen des. gegenwärtigen Zustandes der deutschen

erfebrêmittel als nndurchführbar abgelehnt werden. Für bie Tran8- porte auf dem Wasfsêrwege werde Deutschland die Verantwortung bis zur Grenze übernèhmen, ausgenommen für solche Verluste, bei denen ein deutsches Verschulden nicht vorliege. Cine Kontrolle der Trans- porte durch älltierte und tscheho-\lovakische Organe innerhalb Deutsch- lands sei demnach überflüssig und “könne nicht zugestanden werden. Fracht und Umschlagskosten müßten in englischen Pfunden odér amerikanischen Dollars bezahlt wetden und diefe Beträge Deutschland für den Ankauf-von L-bensmittela zur Verfügung stehen!

Der General von Haäutmerstein erhob. in einer Note föarmlidun Ginsp1ruch...dagègen, daß“ die Gegner während der

egten Zeit: Forderungen ani Deutschland in der Weise übermittelten, daß kurzexhand eine Entscheidung der alliterten Regierungen in der vet effenden Frage mitgeteilt “rourte. Diese STI set; tóte der deutshe Vo \ißenb& hervothob, umso“ ungewöhnlicher, “als es ih dabei meist um Fordërungen" handelt, die über die Bedingungen des Waffenstillsta des hinaüsgehen. Der General von Hammerstein sprach die Erwartung aus, daß die Form, wte sie unter gleiWbere{Wtigten Staatën angezeigt“ ist, in Zuküüft gewahrt werde. Cr erifnerte daran, daß“ ér Ee Over nas darauf Sit mußte. A Generál da entgegneté, ér werde sih Müße geben, daß dieses Vort- tommnis sich. nicht wiederhole. i o i

In einer weiteren Note brachte der General v on Hammer - stein die Tatsache zur Sprache, daß am 15. März französische Soldaten unter Nichtachtung der se.t Monaten bestehenden und von beiden Seiten äneikännten Abärenzung der neutralen Zone den Stadtteil Rödel heim der Stadt Frankfurt a. M. betreten und auf neutralem Boden Tafeln angebracht haben, die den Durchgang verbieten. General von-Hammetstein ‘erfuchte, die Angelegenheit aufzuklären und gegebenenfall8s einzugreifen, damit die auf Grund des Waffenstillsiands- vertrages E Vereinbarungen innegehalten werden.

Auf die deutschen Vorschläge zur Beschleunigung des Postverkehrs mit den deutschen Kriegsgefangenen in den Ententelä ndern teilten die Alliiérlen mit,’ die Frage der Verspätung der an die. deutschen Gefangenen .in Frankrei ge- rihtelen Briese“ werde geprüft. Die“ Zensürvorschriften für ‘dieje Briefe seten bereits gemildert worden, wodurch fich wahrscheinli eine schnellere, Beförderung ergeben werde, Der deutsche Vorschlag, die Briefe für dié in England befindlichen deutschen Gefangenen direkt und nicht auf Uimwegen nah. Gnglaüd zu befördern, sei“ für längere Zeit undurMführbar, da der Postverkehr im ehemals beseßten belgischen und französischen Gebiet infolge der Zerstörung der Gisen- bahnen überlastet fei, Nur Briefe aus und nah. dem befehtïön deutshen Gebiet-würden- jetzt direkt übermiitelt, |

Gatspre{Wend dem deutschen Grsuchen- hat Frankreih sich bêreit ertlärt, das helinzubefördernde b eutsche Sanitätspersonäl nah Cöln. zu leiten und die Ankunft sechs Lage vorher mitzuteilen.

Dié Heimführung, abet nicht die Ausweisung der China - deutschen sel, wie die Alliierten aufden beutsben Ginspruh bin mittetiten, von ber chinesi\@èn Megierung besäjlossen wordea. Der Abtransport ‘habe bêreits bégonnen. Für pte Missionare würde keine Ausnahme ‘gemacht werden. - Der französide Vertreter \ei jedoch ér: mächtigt worden, einzelne“ deuts Mitg origé “von Missiotien, die unter: alliterter Lettung stehen, dort ‘zu ‘belassen: In diesen Fällen müßten jedoch besondere Sicherheiten für die Gefinnung und“Haltung der Betreffenden vorhanden fein.

Der Marschall F o ch hat am 18, ‘März folgendes Tele- gramm an die Waffenstillstandskommission in Spaa gerichtet :

Die Verpflegüngsäbteilüng bes Obersten Wirtschaftsrats- bringt zur Kenntnis, haß infolge der Btüsséler“Värhänblungeit zwet fran - “zösische Del egttrt e Dönnetstäg den"20; März, 4 Uhr Nahe mittags, in Rotterdam im Hotel Maaß eintreffffen-werden, um über-den Verkauf „von Palfmnüfs&n und anderen Prod.uktenzu verhandeln Es roird gebeten, die Vertreter der deutshen Regierung bei der Waffenstillstandsfkomwission ‘davon: zu benachrichtigen. i ch8

errt mexS,

Die Verhandlungen der Unterkommissionen der deutshen Waffen fstillstandskommission mit der interallitèrten Kommission zur Festseyung der Aus- führungsbestimmungen für die mi N D 04 markationsliniée- find; wie a e enbürg“ meldet, geftern früh in Posen abgebrochen worden.

Gs war für den Augenblick nicht „möglich zu, einer

Einiguitg gekañgen, nämentlih über die Jogenannte pari-

iätishe Oberkommission, die als Beschwerdeinstanz süc die Paritätskfommission dienen sollte. Diesen O war zur Aufgabe gesezt, eine vollkommen paritätishe Behandlung der Deutschen und Polen beiderseits der Dema: fationslinie - ohne Unterschied der Nationalität in bezug auf Schuz des Lebens, der persönlichen Freiheit, des Eigentums und der Nusübung des Berufs oder der ees echte zu garantieren..

‘Die partlätische Obetkamtiission ‘jollte fich nah dem deuishen Vaischlag: zusammenseßzen aus je einem von der preußishen Regteruüg und. dex internationalen Kommission er- nannten Mitglied sowie einem neutralen Vorfißenden, welcher entweder vom Bundespräsidenten "der Schweiz oder dem Papst ernanut werden sollte. Die Alliierien hatten demgegenüber eine andere Zusarttnensezung empfohlen, _ nämlich, einen Alliierten, -elten- Deutschèn, einen Polen Und zivei noch“ zu fooptierende Mitglieder, “so -daß ‘unter allen Umständen - die Nllitertew die -Mehthéëit: gehabt hätten. “Als eandgültiger Vorschlág! blieb “dunn von beiden -Seitéèn befléhen:* auf der “bêutschen Séite® der Plan, “den Vorsigenden dür“ den Papst ‘Ernentten zu “fassen; auf dér C die Abficht, die Wahl des Vorsizenden “ber- internativnalen Perfanenten Waffenftillstandskommission in Spaa gut “übertragen. “Die deutsckche eg Eag sah die Jutkeressen dex Deulschèn bei einer zahlenmäßigen Ueberwiegen der Entente nicht gefichert, während die interalliierlte Kommission wiedenum durch keinen Neutralen und. auch dur den Papsi nicht den Vorfiyenden ausgewählt wissen wollte.

Von deulscher Seite ist nihts unversucht gebliebén, urm näméntlih den Vorschlag des von päpstlicher Seite aus zu wählenden Votsizenden in besonders eindringlihec Form den Pol2n nahebringên zu lassen, worauf abèt aûs _fotmalen Gründen der Vorsißende der interalliierten Kommisfion, Bot- schafter Noulens, nicht eingehen zu können glaubte und die Verhandlungen abbrach Der Æbbruch der Verhandlungen ist für die“ deutschen Juteressen kein Verlust, da auch die von dér Entente“ gemachten {militärischen Vorschläge den deutschen Ans sprüchen nicht"genügeni.

Die Reichsregierung beabsichtigt nach einer Meldung des „Wol ffschen Telegraphenbüros“ die Sommerzeit vom 28. April an wieder einzuführen,

Jn Händlerkreisen wird nach einer Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus naheliegenden Gründen das Gerücht“ verbreitet, doß die Beschlagnahme sämtlicher Kleintierfelle demnächst aufgehoben werde “bezw. däß die Aufhebung bereits erfolgt fei. Die wirtschaftlih so wichti: aen Felle werden infolgedessen zurückgehalten und allerlei Versüce ‘gemacht, bereits exfolgie Verträge “rücckgängiä zu machen.“ Uth “haben bereits freie Vertäufe stattgejunden. Von “amtlicher Seite wird deshalb ausdrüclich dârauf hingewiesen, daß zwar die Beschlagnahme: von Reh-, Rot-, Damm- und Gemswildfellen, wie von Hunde- und Schweine- fellen;, au von Kaninchen-, “Häsen-“und Kagenfellen aufge ist, daß aber atich für diese. Felle nah wievör durch ‘die amt: lichen Sammelstellen die nußzbringendste Verwertung gesichert bleibt. Dagegen ist die Beschlagnahme“ der Kitintierselle im enneren Sinne wie Kalb-, Schaf-, Lamm -, Ziegen- und Zickelfelle überhaupt nicht aufgehoben und es besteht auch’ nicht “die Absicht, sie demnächst aufzuheben. “Diese eigent- lichen Kleintierfellé müssen nach wie vox den geseßlichen Vor: christen entsprehend, an die behördlichen Stellen- angeliefert werden. Der-Schleichhandel und die Höchstpreisüberschreitungen werden unna&Gsichtlich gerichtlih verfolgt: werdén. t j

M i Ä E A E A A L

Gewerblihe Verbraucher von mindestens 10 Tonnen Kohle, Koks und Briketts monatlich müßen laut Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 10.yMärz 1919 (Reichsanzeiger Nr. 61) die üblichen Meldungen in der Zeit vom 1. bis 5. April 1919 erneut erstatten. Aenderüngen in den Bestimmungen über die Meldepflicht sind gegenüber ‘dem Vormonat nicht ‘ein- getreten. Die Meldekarten find bei den bekannten Stellen (Orts- oder Bézirkskohlen-, Kriegswirtschafts-, Kriegsamisstelle bezw. der an ihre Stelle getretenen Zivilverwältungsstellé) zum Preise von 35 Pfennig für ein Meldekartenheft mit vier Karten (40 Pfennig mit {ünf Karten) nebst Wortlaut der Bekanntmachung sowie von 10 Pfennig für eine Einzelkarte erhältlich.

Nach einer im Reichsversicherungsamt gefertigten Zu- sammenstellung find durh die Post und die Sonderc- anstalten gezahlt worden

imMonat November 1918 als Zulagen zu Invalidenrenten (monatlih 8 ) . . . 78076724, zu Krankenrenten (monatlih 8 H) 71 920 zu Witwenrenten (mongilih 4 #) . 281 860 ¿zu Witwetikrankenrenten "(monatlich 4 f) . 10352

Zusammen . . 8771 804 6.

Der Landesverband Westpreußen der Deutsch- Nationalen Volkspartei hat Danziger Blättermeldungen zufolge Teleaxamme an die Regierungen, die Parlamente und zuständigen Behörden des Neiches und Preußens gerichtet, in deten er angesichts der immer bedrohlicher werdenden Gefahr einer Losretßung Westpreußens mit. Danzig | eine Völksabstimmurg "nah Wilsons Grundsäyen verlangt | und erklärt, bis zum legten Atemzuge gegen die bxutalen Aùñnextoönsgelliste | dér Polen kämpfen gzu * wollén. Ebenso haben die“ Einwohner des alten ‘dentschen, 10 000 Sdelen ‘tählenben Ortes Oliva in Westpreußen, vertreten

burch die Ortsvorslände ihrer Parteien ‘und Berufzvereini2

gungen, flümeiden Einspruch gegen [eds Abtrennung West- préèußens odex einzeltter e Teile vom Deuischèn Rèéiche ‘er- hobeît, dié fie für eine Vergewaltigung deutschen Landes, un- vereinbar mit Wilsous 14 Punkten, für die Vernichtung

Laer wirtshafilihor und geistiger Kultur und Arbeit und. tung “ul med ale ¿fre Million dontichar Aline,

Knechtün _dentschec Männer, Ton ) Kinder unter - fremdem ae quo! ¿ine Aussaat nationalen Fafses gegén die fremden er utth ihre Helfer ert. S | ;

7: 5

spinueréien in Lancashire Lritisch.

Der Zentrumsverein Meseriz hat an den Reich8- minister des Auewärtigen ein Telegramm gerichtet, wonach) die in Meseriy versammelten deutschen Katholiken es für nor wendig erachten, laut zu bekennen, daß in den wiederholten Kundgebungen ber deutschen VPolksräte MWestposens auch ihre nationalen Gefühle und Wünsche zum Yuedruck gekommen ïind. So treu die deutschen Katholiken stets zu ihrem kirh- ¡ichèn Oberhaupt. in Poser pestanden hätten; so treu und zäh dletien M h an ihreni” Deutjthuim fest" M2264. ? “MWeillere Kund gebun 1, in. Den gegen die vêñ gtoßpolnischer Seite | unternommenen Versuche, Oberschlesien

dem ‘nei zu gründendew-“polaisiczen Staat. einzuverleibêïi, Einspruch érhoben wurde,” haber? in-Gleiwig- My lowlß,- in Potnisch “Neudorf “ind Brinniz. (Kreis Oppeln) staztgefunden:

Statiftik uud Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Die Berliner Müllärbeiter sind hiesigen Blättern zu- olge aufs neue inden Ausstand ‘eingetreten. Die Wirt ichaftsgènöóssens{af{t" Bet liner Grundbesißer ba! den Betrieb einstweilen einftellen müssen, wéil-die Arbeiter tro. des boben Lohnes von“ durWscniitlid 20 #6 für:den-Tag : cine weltere Hèrabketitng ber tarifinäftigein Pflichtarbeit _ forderten. Die “&orte- rungén Ter Müúllarbeitée* ütten ‘die Genotjen}cka!t neuerdings anit 3E Millionen Mark jährli belastet, bie tor HDausvesizer bezo: Ptleler aufzubringén Hätte.

Sn Breslau fand, wic „W, T. B.° melket, am 18. d M. eite Vertfréterversammlung der Wbmanner dér Breslauer Etsenbabnarbeiter statt. Die Abstimmung ergab eine Zweidrittelmehrheit für den sofortigen -Generalaus- stand aller Gijsenbahnhandwerter und -arbetèr bei Nichterfüllung ibrer - Forderungen. - Nah Viitteilungen des” deutschen Eisenbahner: verbandes fällt: die endgültige Cntscheidung über die Grfüllund der Förderungen am morgigen Freitagnachmittag 18 Betlin. Ruch die oberschlesischen Gisenbahner sollen in eine Lohnbewegung eingetreten sein. Sie wollen aber zunächst die Entscheidung“ in Breslau abwarten.

Iu dem angedrohten Generalausstand der engli- hen Bergarbeiter und ÉEisenbahnangestellten reibt, wie .W. T. B.“ aus Rotterdam erfährt, ‘der Korrespoudent der „Daily News“ für Arbeiterangelegenheiten, es seien keine Un- zeichen“ dafür vorhanden, daf die Parteien einander nähergefommen jeien. Dié Haltung der Befißer der Kohlengruben und der -Gifen bahnverwaäiltungen lasse nit quf die Absicht schließen, irgend-etn Zugestäudnis zu machen, das als Bewilligung der Forderungen der “Bergarbeiter odec Eùienbahnangéstéliten betrachtet werden fönnte. Andererseits habe die Abneigung unter den Barg- arbeitêrn gegen einé Megelimng zugenommen. Auch: die CUlen- bäbnängestellten wollen feine thrèr Forderungen fällen lassen“ E fei unwabrsleinlih; daß die Mitglieder der Kohlénkommission zu- einer Einigung gelangen" “wUxden. # Der“; Tittiés" ‘zufolge: ist die Lage* in den Baumwo ll- Ungefähr €00 yP det- Arbeiter sind obne Arbeit. Dies wird der großen Skeigerung der Löhne zugeschrieben, die eb Lancashire unmögli macht," zu den von den Abnehtinern ‘gebotenen Preisen zu liefern. In einigen Kreijen beginnt man aud für die Baurnwollspinnereten“ im Lanca)bire das einzigé Heil tn- der Verstaatlichun & zu tehen: Die Times" hält ‘die Frage für um so" bebéntlicher, als England nit uithr länger der Kreditgêèber der Welt ift g

Kunst und Wiff enschaft.

Sn ibrer Märzsipung begrüßte die Gesellschaft für Erd- kunde die aus Ostaftikä heinmaekehrtenSchuttruppen. Geheimrat Pro- fessor Dr. Pen ck, det Vorsitende-der Gesellichaft für Erdkunde, hobin seinen Wilikommenéwötten béivor, wie ‘die einheitliche Leiturig “inder ostafrikäniscen Kolonie ‘és möglich gemacht hat, daßdie: Front n Ostafrika! etst ins Wanken kam, als auch ‘in Euopa 'die deutsche Westfront ih nicht mehr halten konnte. Geehrt auch pon Feinde sind die Afrikaner in die Heimat gekommen, ‘fie habeæ au bisber unbekannte Gebiete von Deutsch- und“ Portugiesish -Dstairika durhschritten und fo! die Landeskunde des dunklen Grdteils FÖrdenn föonnen. - Geheimrat See berg, der Rektor der Univetfität, rief ‘den Ostaftikanern einen Gruß zu als den“ Männern, dié das Evangelium det Tat in den s{chweriten Prüfungen -bewährt haben. Die Welt wird eng um uns, und tvenn uns- auch die glorreiche Vergangenheit bleibt,"so is unsere Zukunft do ungewiß; desto mehr beleut ns angesihts der Männer, die-in Ostafrika die deutshè Ghre hocgebalten Habe die Hoffnung, es muß doc besser werden mit unserem Volke, etne Hoffnung, die uns stärkt, well wir glauben: an “das. ewige Deutschland. Geheimrat Noet h e sprach -nauens*der Akademie. der Wissenschaften: Unbesiegt und niht gefangen sind unjere Afrikaner zutüctgetehrt, diese Tatsache flößt uns neuen. jugendlichen Mut ein. Die wissenschaftliche Grforshung der Kolonien, an der auch die Akademie thren Anteil hat, kann uns nit entrissen werden. Wir vertrauen deshalb auf die Macht ‘des Geistes und auf Tage, in denen wir wieder ‘freier uns regen dürfen im Ringen ‘um die Güter der Welt. - Darauf berichtete der Gouverneur Dr. S@uee über „die Zuständen Ota fri aw ahr ed Des Krieges. Er betonte, daß «die Deutschen in Ostafrika völlig vom Kriege - überre!cht worden sind, und daß thnen jede Vorbereitung von Eroberungen, deren die Engländer sie anklagen, ferngelegen bat, . das erhellt schon aus den gerlugen militärischen Mitteln, über die die Kolonie verfügte. Sie hatte nur in Sansibar, das ohne Schuß war, einen kleinen Kreuzer, ein Bermessungs- hi, 2400 Adtaris, 2000 Polizeifoldaten, alte Gewchte und wenige alte Geschüße. Der englische Agent, King in“ Varcssalam hatte die Berhbätnisse in: der Poti ausgetundichaftet und feiner Negiérung übermittelt. Als 2 englische Kriegsicsfe. cutgegen ten Bestimmungen des KFonzoabkommens in; den exiten Augusttagen 1914 Dareësalazn bomhbardierten, wurde jede Verteidigung des „offenen Plapés auf- gegeben und ein Uebereinkommen getroffen, wona Leben und (igeii- tum. der Zivilbevölkèrung, , der Frauen und, Kinder, ge\chüßt werten soUte: allein die Engländer nahmen im Innern der „Kolonie den _ Kapitän tes: Dampfers. „Hermann - von Wissmann“ auf dem; Njassasee «gefangen , - ebenso verhafteten 7 die Belgier den Qr. Dietrich, der auf - belgishem Gebiet elne Verbindung mit Guroya herzustellen sch bemübte, da er vom Aus- bruche des Krieges mit Belgien noch nichts wußte. „General vön Lettow-Borbed,defsen militarischè» Leitung die gesaînte Kriegführung unterftand, müssen? wir es danken, wenn wir mit unbe- fleckter Waffenehre aus dem \ckchweren Kampfe gekommen . sind. Déêr Vortragende gab nunmehr eine Üebersicht übex die vier Ab\chnitte tes Kambfes'în der Kolonie, der auf seitea unferer Gegner mit allen Mitteln der utobernen SeMnik geführt wurde, die zum Teil erst während des Krieges in Europa erfunden „worden sind, mit |Fliegern, seten Tants, Minenwerfern, Panzerautomobllen, und im dem die Gng- länder alker dén ludateEäntiches Meißen, - Farbige aus Westäfxika, aus Indien, aus Westindien zum- Teil neben den Eingeborenen ihres eigenen oftafrifani en Gebiets erw desdabe Bt E I (Exeig- niffse_Her in folgender Weile: Die erfte Periode reiht vou Beginn folg VEX A

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im Märi 4916, bahn 2 s h L P) I ergmaiii t S E 64 E P XE- T 4 ( 1 1947, “veiteio igt »fverden, - hann. erfolgte; der: Uebét über ten Rowiima.. auf Portugiesishes,, Gebiet und end