1897 / 6 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Eine Erhöhung des Mindeftgebalts ift hiernach nur in etuzelnen, durch das Bedürfniß besonders begründeten Ausnahmefällen und außerdem da vorgesehen, wo durch eine solhe eine Zusammenlegung von Besokdungéklassen ¿zur Verminderung der Zahl derselben er- mögliht wurde. o in einzelnen Fällen eine Herabseßung des Anfangsgehalts vorgeshlagen tit, rechtfertigt sfih- dies entweder aus fahlihen Gründen wie nach bei einzelnen Beamtenkategorien in Berlin —, theils aus der obigen

udsiht-auf Verminderung der Zabl der Befoldungéklafsen. In den leßteren Fällen ift die Maßregel übrigens meistens ohne materielle

Beteutung, weil es {h bier um Stélten bändelt, die erft dur Auf--

rüden aus einer geringer dotierten Stelle erlangt werden und in welhen nach Eixführung des Dienstalterszulagen- Syftems der be- förderte Beamte fein in der Regel hon höheres oter do gleich hobes Gehalt bebält. L :

Ebenso wie von der Erhöhung der Mindestsäße bei den auf: steigenden Gehältern is in der Regel von einer 2enderung der bis- berigen Aufrückungsfristen Abstand genommen. Soweit ausnahms- weise die Fristen verkürzt find, wird es in den einzelnen Fällen einer besonderen Rectfertigung niht bedürfen; die wenigen Fälle der Ver- längerung erklären fh theils aus einer beträhtlihen Erböhung der Höchstsätße, theils aus Rücksichten der Gleichstellung und Bereinigung mit ähnlichen Beamtenkategorien.

Das System der Einzelgehälter hat niht durdweg beseitigt werden fönnen. . Außer bei den böberen Beamten in Vorstands-

ellungen find Einzelgebälter mit Rüdsicht auf die Besonderheit des

mts (wie z. B. bei einzelnen Kategorien von Kafsenbeamt:n und technischen Beamten) bezw. für solhe Beamte beibebalten worden, denen erft in vorgerüdckteren Jahren die betreffende Stelle verliehen zu werden pflegt.

Einer näheren Erörterung bedarf noch die Frage wegen Beband- lung der neben den Gebältern verschiedenen Beamten gewährten be- sonderen Zulagen. Soweit solche Zulagen in Rücksicht auf die objektive Bedeutung des Amts cinzelnen Beamtenkategorien gewährt werden, wie z. B. die Rendantenzulagen bei der Polizeiverwaltuna, die Stellenzulagen der Obkerförftcr, die Stellenzulagen der bei den Regie- rungen beschäftigten Baubeamten und dergl., sollen sie unverändert

eben bleiben. Eine befondere Art diéser Zulagen trägt aber den Charakter von Theuerung8zulagen und wird gewissen Beamtenkategorien in Berlin, Frankfurt a. M. und im Jadegebiet bisher in Rücksicht auf die in diesen Orten berrshende Theuerung tbeils als pensionë- fähiges, theils als nitpensionsfäbhiges Diensteinkommen unter dem Namen Zulage, Ortszulage und Stellenzulage gewährt. Diese Zulagen für die Beamten an den bezeihneten Orten beizubehalten, . erschien nit gerechtfertigt. Denn inzwischen hat sich die Lebensbaltung in einer ganzen Reibe andzrer Städte, namentlih in den Industrie- bezirken fo gestaltet daß sie derjenigen in Berlin und Frankfurt a. M. hinsihtlih der Preise für Wobnung und fonstige Lebenébedürfnisse nicht oder doch nur unbedeutend nahfteht. Die Beibehaltung der Tbeuerungszulagen für die genannten Orte würde niht obne Be- rec:tigung seitens der Beamten in gleich oder annähernd glei theueren anderen Städten den Wuüunih wachrufen, ebenfalls mit Theuerung8zulagen bedaht zu werden. Hierbei eine Grenze zu finden, würde aber mit nicht zu überwindenten Schwierigkeiten verbunden fein. Die Staatsregierung hat sich deshalb ents&lofsen und glaubt Kch hierbei in Vebereinstimmung mit der mebrfach innerbalb der Landeévertretung geäußerten Anschauung zu befinden, auf eine Be- seitigung dieser Theuerungézulagen Bedadt zu nehmen. Hierbei foll aber mit allen Nücksichten auf diej:nigen Beamten verfahre4 werden, welche am 1. April k. J. bereits etatsmäßig angestellt waren. In- soweit sie fich im Bezuge pensionsfäbiger Zulagen befinden oder doch, soweit die Zulagen nur einem Theil der Beamten aus der betreffenden Kategorie gewährt wurden, die sichere Auésicht auf Erlangung solcher hatten, sollen diese Beamten die Zulagen während ihrer Amtsdauer behalten, bezw. sie sväter erlangen und außerdem von dem Vortheil der Gebaltëerhöhung niht ausge{lofsen werden, während sie bei den- jenigen Beamten wegfallen, welhe e: nah dem 1. April 1897 zur Anftellung gelangen werden. Nicht pensionsfähige Zulagen sollen den am 1. Apcil 1897 vorhandenen Ewpfangéberehtigten neben dem er- höhten Gebalt belaffen und erft bei deren Ausscheiden in Abgang ge- stellt werden. Im Etat werden die Zulagen einstweilen als künftig wegfallend bezeihnet werden. Auf diese Weise wird allmählich eine Gleichstelung der Beamten in Berlin, Frankfurt a. M. und im Jadeg-biet mit den übrigen Beamten der Monarchie erreiht werden.

Wie sich die Sache im einzelnen gestaltet, ist in der Beilage B 2 bei den betreffenden Etatzttiteln angegeten. Hier is noch Folgendes zu bemerken :

Für die vor dem 1. April 1897 argestellten Rechnungas-Revis- jagen, Amtsanwalte, Gerichtsschreiber 2c, sowie für die Gerichts- chwreibergehilfen und Assistenten bei den Land- und Anm!sgericten in Beriin, für welce im Etat persicnéfäbige Lokalzulagen bis zu 300 M, bezw. von 150 „# bis 300 M, im Durd:schniit 225 , vorgesehen sind, foll das bithe:ice System der Zulagegewährung beibehalten werden, Die Zulagen werden einstweilen als fünftig wegfallend be- ¡eihnet und demnächst in Abgang gest:[lt, insoweit Beträge verfügbar werden, welWe nah den bisherigen Vertbeilungëgrundsäßen den nah dem 1. April 1897 anzustellenden Beamten zu PewiNiies sein würden.

Für die Bureaubeamten 2c. d-r Direktion der Verwaltung der direkten Steuern und der Provinzial-Steuer-Dircktion, die tehnischen Sekretäre der Bauverwaltung und die Bureaubeamten 2. der Mirifterial-, Militär- und Bau - Kommission, des Kammergerichts, des Konsistoriums, des Provinzial - Schulkollegiums und verschiedener Kunsftinstitute in Berlin, welche pensionefähige Zulagen bis zu 600 Æ neben dem jcßigen Gehalt von 1800 bis 3600 4 bezieben, ift in Aussicht genommen, tie Zulage in das Gebalt einzurehnen und den vor dem 1. Arril 1897 angestellten Beamten ftatt des künftigen Höcbstzeha?ts von 4209 # ein solhes von 4800 zu ewähren. Dies rechtfertigt sich deshalb, weil die Zabl der

eamten bei versbiedenen der cbigen Behörden \o gering ist, daß bei Beibehaltung des jeßigen Zulagesyftems die Erreichung des Höchst- betrages der Zulage von 600 A und dawit eines Einkommens von 4800 oftmals nit möglich sein würde. Mit Nücksicht darauf, daß in dem erböbten Gehalt die bisherige Lofkalzulage mit enthalten ist, wir» im Falle der Verfegung, insbesondere nah einem Orte außerhalb Berlins oder der Befêrderung von Berliner Bureau- 2c. Beamten aus der neuen, nur vorübergehend gebildeten Gebaltéflafse von 1800 bis 4800 # das Besoldungédienstalter für die neue Stelle in der Weise festgeseßt werden, taß demselben niht das wirklich be- ¡ogene, fondern nur daëjenige Gehalt zu Grunde gelegt wird, welches der Beamte bei gleihem Dienstalter bezieben würde, winn er erst nach dem 1. April 1897 angestellt wäre.

GSbenso soilen die Bureaubeatnten der Lotterieverwaltung (jegt 2409 bis 4200 A Gekalt), die Bureaubeamten der Münze, ern Formereibuhalter der Porzellanmanufaftur, die Verwaltungébeamten der Geologischen Landeéarstalt 2c. (jezt 2100 bis 4209 Æ Gebtalt), die Vureaubezmten 2c. des Statistiicen - Bureaus, des Korps- ftabes der Landgendarmezie, der Universität, der Kurstmuseen 2c. in Berlin (jeßt 1800 bis 4200 4), insoweit fie vor dem 1. April 1897 angeftellt sind, ein Höhstgebhalt von 4800 Æ erreichen. Künstig sollen jedo alle dicse Beamten das für die Bureaub-amten der Provinzialbehörden in Auésiht aencmmene Sebalt von 1800 bis 4200 M bezichen, was na der tierstlihen Stellurg der Beamten geretfertigt eriheint.

Die Zulagen für Beamte in Frankfurt a. M. und im Jadegebiet fixd durhweg nicht pensionéfäbig; diestiben kommen in Wecfall, so- ReA die am 1. April 1897 vorhandenen Empfangsberehtigten aus-

iden.

Die Lokalzulagen der Polizci-Präsitenten in Berlin und Frank- furt a. M. sind als Reprâ]entationékost:n anzusehen und sollen als folhe beibehalten werden.

_ Die bei dcr Ansietelungs-Kommission zahlbaren nit pensions- fähigen Funktionézulagen werden gleichfalls nur den am 1. Fpril 1897 vorbandencn Stelleninhabern belaffen und bei eintretendem Personen- wechsel in Wegfall gebraht. Dem Spezialkassenrendanten soil alsdann eine niht pensionsfähige Stellenzulage von 300 4 gewährt werden.

den unten folgenden Datlêgungen *

Im einzelnen if über die neuen Besoldungs\äße binsi l ein- zelner Beamtenkategorien Folgendes zu Sett, de E Nachweisung R He Sina fa egRites r

Es schien dringend nothwendig, auch für die Regierungs-Präsi- denten Repräsentationskosten im Durchschnitt von 2000 Æ, in Ab- ftufungen von 1000, 2000 und 3000 Æ- in Ausësiht zu nehmen. Daneben if für die 31 Regierungs - Präsidenten, welthe bisher 11400 A Gehalt bezogen, eine. mäßige Gebaltserbößung auf 12 000 Æ vorges{lagen. ‘Daëselbe Gebalt sollen- auch die Regierungs- Pes in-Stralsund, Osnabrück, Aurich -und Sigmaringen er-

alten, welche bisher nur 9300 Æ bezogen, weil die geringere Aus- dehnung diefer Bezirke nicht als ausreihender Grund der unglei- mäßigen Behandlung angesehen werden kann, und weil außerdem durch

die Gleichstellung ein ôfterer Wesel in der Beseßung dieser Stellen

vermieden wird. Nachweisung B1, D I NSIgEnde Gebälter.

r. 3. Das Gehalt der Ober-Präsidial-Rätbe von 7500 4A erscheint nah der Bedeutung der Stellung unzureihend und is deéhdlb vor- geschlagen, diesen Beamten ein auffteigendes Gehalt von 7500 bis 00. zu gewähren, was rußerdem den Vortheil bieten wird, daß vortragende Räthe aus den Ministerien in die wichtigen Stellungen der Ober-Präsidial-Räthe verseßt werden können.

Dieselben Säge find au für die Räthe bei dem Ober - Landes- kulturgeriht in Auétsibt genommen. Deren bisherige Besoldung von 6000 bie 7800 Æ erscheint der Bedeutung des Ober - Landeskultur- gerihts als cbersten Gerichtshofs der Monarchie in Agrarsachen nicht entsprehend. 5

r. 6.

Vou den Polizei-Präsidenten bezw. Polizei-Direktoren beziehen bisher 6, nämli diejenigen in Königsberg, Danzig, Breslau, Magde- burg, Hannover und Köln das Gehalt von je 6000 Æ, während die 7 Polizei-Direktoren in Charlottenburg, Po1sdam, Stettin, Posen, Cassel, Wiesbaden und Aawen je 5400 Æ erhalten. Die Verschie- denheit der Gehaltssäße ersWeint nah den gegenwärtigen Verbält- nifsen der betreffenden Städte niht mehr gerechtfertigt, und es ift deshalb die Gleichstellung der genannten Beamten unter Festsezung eines auffteigenden Gehalts von 6000 bis 8000 Æ vorgesehen.

Nr. 2, 9, 23 (Richter).

ie Notbwendigkeit, die Gehälter der rihterlißen Beamten auf- zubefsern, ift in der Landesvertretung wiederholt zur Sprache gebracht und von der Staatsregierung auch anerkannt. Eine wirksame Auf- besserung foll für die Land- und Amtêrichter nunmehr turch Erhöhung des Mindestgebalts von 2400 4 auf 3000 ftattfinden, während die Steigerung des Höchstgehalts um dieselbe Summe nicht angemessen, die Erbôtung desselben von 6000 Æ auf 6300 M vielmehr aus- reichend ersheint. Den Staatéanwalten bei den Ober:Landesgerihten und den Landgerichten soll das Gehalt der genannten Richter zu theil werden. Beide Kategorien sollen nah einem einzubringenden Gesetz- entwurf eine Befoldurgégemeinschaft für die ganze Véonarhie bilden.

Für die Senats - Präsidenten bei den Ober - Landesgerichten, die Ober - Staatsanwalte und die Landgerichts - Präsidenten, die Ober- Landeëgerichts - Räthe, die Landgerichts - Direktoren und die Ersten Staatzanwalte bei den Landgerichten, aus\ch{ließlih Landgeriht I in Berlin, foll das Dienstalteréstufensystem eingeführt werden.

Die Aufbesserung für die Ober-Landeëgerichtë-Räthe und die ihnen gleihftehenden Beamten ist in der Weise beabsihtigt, daß sie ftatt des jeßigen Gehalts von 4800 bis 6600 Æ ein solches von 5400 bis 7200 Æ erhalten sollen, während für die Regierungs- Räthe (Nr. 12), die in früheren Jahren in ihr Amt gelangen, das bisherige Mindeft- gehalt vcn 4200 Æ beibehalten werden soll. Für die Senats - Prä- sidenten bei den Ober - Lande®gerichten, die Ober - Staatsanwalte, die Landgerichts-Präsidenten 2c. ist dies-lbe Erhöhung wie für die vor- tragenden Rätbe der Ministerien und der ibnen gleihstehenden Beamten von 7500 bis 9900 #4 auf 7500 bis 11 000 Æ in AutsiŸt

genommen. Nr. 14 c, 35, 72, 76 und 92.

Eine wesentlihe Umgestaltung soll die Diensteinnahme der Pro- fefsocen an den Universitäten, der Akademie in Münster und dem Lyceum Hosianum in Braunéberg erfahren. Allerdings is es nah eingehender Grwägung nit als rathsam erachtet, für diese Professoren die Besoldung nah Dienstaltersstufen zu regeln. Vielmehr empfieblt es fi, hier gleihwie namentlih auß bei den Technischen Hochschulen das tkiéherige System beizubebalten, daß die Möglichkeit gémährt wird, unberehtigte Verschiedenheiten in der Bemessung des

iensteinfommens der Profefforen zu vermeiden und den’elben auch ohne die Zufälligkeit der Berufung 2c. ein angewessenes Ein- kommen zu sihern. Dieses Ziel wird bri der vorgeschlagenen Erhöhung des Durschnittésaßes der Besoldung der ordentlichen Professoren in Berlin auf 6500 A (jeßt 6C00 #), an den übrigen Universitäten, der Akademie in Münster und dem Lyceum Hosianum in Braunsberg auf 5500 4 (jeßt 5100, 48009 und 4000 4), ferner des Durchschnittssaßzes der Besoldung der außerordentlichen Professoren auf die Hâlfte der gznannten Beträge in Verbindung wit der in Auésiht genommenen, am S@lusse der anliegenden Uebersicht unter Nr. 92 näber bezeichneten Aenderung der jeg geltenden Bestimmung erreiht werden können, nach welcher die Vorlesungs-Honorare der Professoren an den Universitäten aus\hließlich den Professoren zu- fließen. Die vorgesehene Aenderung wird zugleich dazu beitragen, die Einrichtung der Vorlesungs-Honorare, deren Beibehaltung im Interesse lee Universitäten erwünscht ist, gegen begründete Einwendungen zu

Ben. ® Im Ans@luß an die Regelung der Befoldung der Universitäts- Ertielere follen die Professoren an der Technischen Hochschule in

harlottenburg, ebenso wie die 8 Lebrer an der Berg-Akademie und der Geologiscen Landesanftalt in Berlin, deren Gehälter ohne zu- treffende Gründe hinter denen der erstgedahten Profefforen erbeblih zurückgeblieben find, und die Profefsoren an der Landwirthschaftlichen Hoch'hule in Beriin künftig ein Durchschnittégeßalt von 6500 #, die Professoren an den Technishen Hochschulen in Hannover und Aagen ein folhes von 5500 Æ erbalten.

Nr. 12 (Landes: Geologen), 19 und 30.

Das biéberige Gehalt der Landes-Geologen an der Berg- Akademie und der Geolo ischen Landeë- Anstalt von 42006 bis 4800 #4 (Nr. 12) ersheint mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Aufgaben, welche den Landeës-Geologen obliegen, und auf ihre Thätigkeit als Dozenten un- zureiwend. Es erschien nothwendig, fie den Beamten aus der Kategorie der Negierungs-Rätbe mit dem Gebalt von 4200 bis 7200 Æ glei{- zustellen, zumal obne diese Aufbesserung die Gewinnung geeigneter tüchtiger Krä te gefährdet werden würde,

Die vorge\chlagene Aufbefserung für die Lehrer der Thierärzt- lichen Hofhulen in Berlin und Hannorer (Nr. 30) von dur(- \{nittlih 3450 4, böd:stens 5100 M, auf durd;shnittlih 4000 M, b¿dstcns 6000 Æ, entspriht der gesteigertzn Bedeutung ter thier- ärztlih:n Wissenschaft.

In den Sekältern gleihgeftellt find die Prefcfsoren an der Land- wirtbscaftiihen Akademie in Poppelédorf, die Dozenten an den

orst-Akademien in Eberswalde und Münden und an der Berg- kademie in Klautthal, für welhe der Saß von je 3800 A bis 6600 Æ in Au:siht genommen ift (Nr. 19). Nr. 8, 10, 15, 25 und 42a.

Das System der Béeseldungen für die Direftor-n und die wisseu- \caftliizen Lebrer an den böberen Unterrihtsanfstalten ift unter An- lehnung an den Allerhöchft genehmigten Normal-Etat von 1892 ge- ordnet. Bei Berathung deéselben wurde zum Auédruck gebracht, daß die damalige Befoldungsfestsezung keine abs{ließende sein solle, daß vielmehr bei einer allgemeinen Gehaltsaufbefserung auch eine weitere Erböbung der Gebältzr der bezeihncten Direktoren und Lebrer zu er- folgen haben werde. Dem entsprechend sind jeßt die genannten Beamten in umfassender und ausreichender Cle berüdcksihtigt.

Für die Lehrer ist das Gehalt im Mindeftsaße von 2100 A4 auf 2700 Æ, im Hêchftsaßze von 4500 A auf 5100 4 unter Beibehaltung des Systems der festen Zulagen erhöht, wonah für die Hälfte der Lehrer an den Vollanftalten und für ein Viertel der Lehrer an den

Nihtvollanftalten feste Zulagen von je 900 4 gewährt werden. Die wifsenshaftlihen Lehrer an den höheren Unterrichtsanftalten können also bis zu einem Gehalte von 6000 4 aufräcken und werden Land- und Amtsrihtern nur um 300 4 im Durchschnitt nacfteben.

Eine wirksame Aufbesserung haben auch die Leiter und Lebrer an den Seminarien und Präparanden-Ansftaltèn erfahren, worüber auf die betreffenden Positionen der Nachweisung vérwiesen “wird.

: : Nr. 20 (Landräthe).

Die Unzulänglickeit des jeßigen Gehalts der Landräthe (3600 big 4800 A) ift längst anerkannt. Die vorgeschlagene Aufbesserang auf 3600 “bis 6600 entiprit-der dur die neuere Gesetzgebung uo : Bedeutung deë Amts. Auch ist bei der Gehaltsbemefsung der Land,

rätbe zu berüdsihtigen gewesen, daß dieselben fh gewissen Reprä-

fentation8auëgabea nicht entziehen können. Die Gleichstellung der Oberamtmänner in den Hobenzollernsben Landestheilen, welche bisher das geringe Gebalt von 3009 bis 3900 e beziehen, mit den Land, râthen ift vorgeshlagen, weil der geringere Umfang der Oberamts, bezirke als ein hinreihezder Grund der verschiedenen Grhaltsfestsezung nicht mehr zutreffend erscheint.

Dem entsprechend follen auÿ die Obe-ramtssekretäre den Kreis, sekretären im Gehalt gleichgestellt werden. (Vergl. Nr. 60.)

Nr. 26.

Die vor einiger Zeit neu geschaffene Stellung der Vorstände der

Rechnungsbureaux bei der Staatéeisenbahx-Verwaltung ift so wichtig und hat sih die Einrichtung als so werthvoll erwiesen, daß eine wesentlihe Erböbung des Géchalts im Höchstbetrage von 4800 4 auf 6000 M angezeigt erscheint. G A

r. 28.

Die Gefärgniß-Direktoren und die Strafanstalts-Direktoren sind im Gehalt gleichgestellt (3600 bis 6000 4), und ist bei diefer Gelegenheit die Frage wegen des Gefangenen-Ueberverdienstes nach den in der Beilage B 2 bei Kap. 75 des Etats der Junitzverwaltung gegebenen Erläuterungen anderweit geregelt.

: j SiNr. 33 und 85.

Wiewohl die Oberförster zwischenzeitlich eine Gebalteerböhung erfabren haben, so hat doch eine weitere Aufbefserung von 2400 bis 4500 Æ auf 2700 bis 5700 in Aussiht genommen werden müssen. Bei der Abmessung der neuen Säße waren die den Oberförftern zus stehenden Emolumente mit in Betracht zu ziehen.

_ Die Revierförster sind zwar im Etat der Forstverwaltung unter Kap. 2 Tit. 3 mit den Förítern zusammen aufgeführt, sie haben aber nit wie die letzteren die Eigenscaft als Unterbeamte, sondern sind stets als Subalternbeamte angesehen. Es ist deshalb zulässig, sie an der jeßigen allgemeinen Gehaltsaufbesserung theilnehmen zu lassen.

Nr. 36.

Die Gleichstellung der sämmtlichen Regierungs - Präsidenten im Gehalte Iäßt es begründet ersheinen, daß auch die Rendanten der- jenigen-7 Regierungé-Hauptkassen, welche ein geringeres Gehalt als die übrigen bezogen, mit diesen glei behandelt werden.

: Nr. 58 b.

Die Eisenbahnstations - Vorsteher 1. Klasse mit einem Gehalte von jeßt 2100 bis 3200 Æ sollen, um den vielfach geäußerten be- gründeten Wünschen nabzukommen, eine erhebliche Ausbeiserang er- fahren, indem für dieselben der Saß von 2400 bis 4200 Æ in Aussicht genommen ift. L as

r. 80.

Für die Lokomotivführer wird eine erneute Aufbesserung durch Erhöhung des Höchstsatzes von 2000 A auf 2200 #4 mit einem Mekbrbedarf von 1 096 000 4 in Vorschlag gebracht.

Beiden Häusern des Landtags sind die Nachrichten von der Verwaltung derpreußischenStaats-Bergwerke, -Hütten und -Salinen während des Etatsjahres 1895/96 zugegangen. Danach ift in der seit mehreren Jahren ungünstigen Lage des staatlichen Bergwerks- und Hüttenbetriebes im Berichtejzhre eine er- freulihe Wendung zum Bessern cingetreten. Die Nachfrage auf dem Bergwerksproduktenmarkte, inébefondere auf dem Steinkohlenamarkte war lebhaft, die Preise zogen an. Demgemäß gestaltete sich das wirtbschaftlide Gesammtergebniß des staatlichen Bergwerks-, Hütten- und Salinenbetrieb?s ret befriedigend.

Für Rechnung des Staates standen im- Betriebe:

Art der Werke 1895/96 | 1894/95 } 1893/94

. Berawerke. 1) Steinkohlenbergwerke 2) Braunkoblenbergwerke 3) Eisenerzbergwerke. . .. 4) Blei-, Zink-, Kupfer- und Silbererzbergwerke 5) Salzbergwerke .

Sunime T.

. Hütten. D G 2) Blei-, Silber- und sonstige Ne Summe II .

Salinen . : . Steingewinnungen

Hauptsumme .

Von den im Vorjahre betriebenen Bergwerken ift das der Berg- inspektion Weilburg unterstellte Eisenerzbergwerk Eisenfegen in Fort- fall gekommen. Unter den aufgezählten Werken befinden ih ein Erzbergwerk und zwei Metallhütten (am Unterbarz), welche mit Braunschweig gemeinshaftlich betrieben werden, sowie ein Stein- kfoblenbergwerk (bei Obernfirhen), weles im gemeinshaftlichen Be- sige Preußens und des Fürsten von Scbaumburg-Lippe steht An dem Ertrage der Kalksteingewinnung bei Rüdersdorf ist die Stadt Berlin zu einem Sechstel betheiligt.

Die Förderung der Steinkobtlen-, Braunkohlen-, Erz- und Salz- bergwerke des Staates ift im Berichtejahre een das Vorjahr der Menge und tem Werthe nah gestiegen. Es kamen nämlich auf sämmtlicen staatlihen Bergwerken zur Förderung: im Jahre 1895/96: 12595 877 t im Werthe von 102 977 409 6 bei 53 662 Arbeitern, im Jahre 1894/95: 11 937 896 t im Wertbe von 96 768 501 bei 51 7595 Arbeitern. Hieraus berechnet sich eine Zunahme der Pro- duktionsmenge von 657 981 t oder 5,51 vom Hundert und des Pro- dufktionswertbes von 6 210 908 Æ oder 6,42 vom Hundert.

Die Steinkohlenbergwerke des Staates förderten im Jahre 1895/96: 11737375 t im Werthe von 91350630 4A bei 46 996 Arbeitern, im Jahre 1894/95: 11070302 t im Werthe - von 85 874 492 M bei 45 001 Arbeitern. Die Steinkoblenförderung ift also um 667 073 t oder 6,03 vom Hundert, ihr Werth um 5 476 138 4 oder 6,38 vom Hundert gestiegen. Die Jahreétleistung eines Arbeiters berehnet sih auf 250 t. Der Durchschnittewerth einer Tonne Stein- koblen ergiebt sih zu 7,78 M oder 0,02 A mehr als im Vorjahre, aber 0,06 A weniger als in 1893/94; 0,65 4 weniger als in 1892/53 und 1,09 A weniger als in 1891/92.

Auf den flaatlihen Braunkohlenbergwerken kamen zur Förderung: im Jabre 1895/96: 375198 t im Werthe von 1181573 4 bei 702 Arbeitern, im Jahre 1894/95: 380466 t im Werthe von 1169785 M bei 699 Arbeitern.

Die Braunkoblenförderung hat also der Menge nach um 1,38 vom Hundert abgenommen, dem Werthe nah aber um 1,01 vom erg z¡ugenommen. Die Belegschaft hat sich um 3 Mann vers mehrt.

ftaatliGen Eisenerzbergwerke förderten: im Jahre A 74631 t im Werthe von 558 408 M bei 694 Arbeitern im Jahre 1894/95: 95828 t im Werthe von 731513 % bei beitern. 8 Der Menge und dem Werthe nach iff somit ein Rückgang von 92,12 bezw. 23.66 vom Hundert eingetreten.

" Auf den ‘fünf übrigen Erzbergwerken des Staates betrug die Förderung an Blei-, Zink-, Kupfer- und Silbererzen, Schwefel- fies und Vitriolerzen: im Jahre 1895/96 : 85 547 t im Werthe von 6051 981 4 bei 4321 Arbeitern, im Jahre 1894/95: 83 950 t im Mertbc von 5 497 019 M bei 4313 Arbeitern.

Die Förderung hat also der Menge nah eine Zunahme von 1,9 vom Hundert, dem Werthe nah eine solche von 10,1 vom Hundert erfahren. Beschäftigt wurden 8 Arbeiter mehr als im Vorjahre. -

Auf den staatlichen Salzbergwerken wurden gewonnen: im Jahre 1825/96: an Steinfalz 77 321 t im Werth von 354218 4 bei 99 Arbeitern, an Kalisalzen u. f. w. 245805 © im Werthe von 3 480 599 M bei 850 Arbeitern, zusammen 323 126 t im Werthe von 3 834 817 M bei 949 Arbeitern, im Jahre 1894/95 307 350 t im Werthe von 3 493 692 4 bei 994 Arbeitern.

Die Förderung ist also der Menge nah um 5,13 vom Hundert, dem Werthe nah um 9,76 vom Hundert gestiegen. Die Zahl der Arbeiter hat sich um 4,53 vom Hundert vermindert. Der Durch- \{nittswerth einer Tonne Steinsalz hat 4,58 4 oder 0,56 A4 weniger als im Vorjahre, derientge einer Tonne Kalifalze 14,16 4 oder 0,46 4A mehr als im Vorjahre betragen.

Die in den bergfiskalishen Steinbruchbetrieben gewonnenen Steine und Erden hat!en einen Sesammtwerth von 1522 833 M, gegen 1584 348 A im Vorjahre. Der Rückzang im Werthe der Pro- duktion berehnet si zu 3,88 vom Hundert. Beschäftigt wurden bei diesen Gewinnungen 962 Arbeiter oder 32 weniger als im Vorjahre.

Die sechs ftaatlihen Salinen stellten 117 508 t Siedesalz im Werthe von 3 055 193 4 dar, gegen 118900 t im Werthe von 3091 543 A im Vorjahre. Die Erzeugung hat also der Menge nah um 1,17 vom Hundert, dem Werthe nah um 1,18 vom Hundert -ab- genommen. Die Zahl der Salinenarbeiter betrug 801 oder 1 weniger als im Vorjahre. : L :

Der Werth der Produktion. der sämmtlißen Hütten des Staates betrug: im Jahre 1895/96: 15709388 M bei 3517 Ar- beitern, im Jahre 1894/95: 14 830 999 46 bei 3458 Arbeitern.

Der Mehrwerth der Produktion berechnet sih somit zu 5,92 vom Hundert. An Eisen- und Stahlwaaren wurden auf fünf Eisen- hütten 21768 t im Werthe von 3553298 4 hergestellt, gegen 24 500 t zum Werthe von 3880237 #& im Vorjahre. Die Pro- duktionsmenge ift hiernah um 11.15 vom Hundert, ihr Werth um 8,43 vom Hundert zurückgegangen. Beschäftigt wurden 1651 Arbeiter oder 85 mehr als im Vorjahre. Auf den sieben Metallhütten des Staates wurden mit 1866 Arbeitern dargestellt: 82,07 kg Gold, 48 404,88 kg Silber und 46 454 t Blei, Kupfer, Schwefelsäure u. st. w. zum Gesammtwerthe von 12156 090 A Gegen das Vorjahr hat die Produktion an Silber um 4450 kg oder 10,12 vom Hundert, an Blei, Kupfer u. |. w. um 26 t oder 0,06 vom Hundert zu- enommen. Der Gesammtwerth der Erzeugnisse der Metallhütten

at fich 4 1205 328 oder 11,07 vom Hundert gegen das Vor- jahr erhöht.

; Der Gesammtwerth der Erzeugnisse der ftaatlichen Bergwerke, Hütten und Salinen einschließli der unter der Verwaltung der Bergbehörden stehenden Steingewinnungen hat im Etatsjahre 1895/96 123 264 823 A betragen und den Werth der vor- jährigen Produktion um 6 991 432 Æ oder 6,01 vom Hundert über- troffen. Beschäftigt wurden in sämmtlihen Betrieben im FJahres- durhschnitt 58 942 Arbeiter. Die Staatswerksbetriebe erzielten im Ganzen einen rechnungsmäßigen Uebershuß von 19 440106 4 Dieser UVeberschuß übertrifft den vorjährigen um 4415 191 #4 und den Vor- anshlag des Staatshaushalts-Etats um 5 336 309 446

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Arbeitsverhältnifse in der Kleider- und Wäsche-Konfektion.

Unter dem Titel „Zusammenstellung der Ergebnisse der Ermitte- lungen über die Arbeitsverbältnisse in der Kleider- und Wäsche- Konfektion, bearbeitet im Kaiserlichen Statistischen Amt" is soeben die neueste -„Drucksahe der Kommission für Acbeiterstatistik“ (Er- hebungen Nr. X) e aus deren Inhalt in Nachstehendem einiges mitgetheilt werden fol. Ganz besonders muß in diesem Falle betont werden, daß eine kurze Besprechung dieser Veröffentlihung, wie sie hier nur möglich ist, ledigli als Hinweis auf das unmittelbare, eingehende Studium des Werks selbst gUigera! werden kann, zumal für alle diejenigen, welche in dicser recht fomplizierten und dur die öffentliche Diskussion niht immer in klärendem Sinne beeinflußten Frage fih ein eigenes Urtheil bilden wollen. Bemerkt sei dabei aus- drücklich, daß auch die wichtigsten Materialien für die jeßt veröffent- lihte Zusammenstellung bereits in der ersten Hälfte des Jahres 1896 (PruClamen der Kommission für Arbeiterstatistik, Verhandlungen

r. 10 und 11 mit Nachtrag*) erschienen sind und ihr Heranziehen beim Studium der hier zu be\prehenden Arbeit, als von ganz be- fonderem Interesse, nur driagend empfohlen werden kann.

Wie das Kaiserliche Statistishe Amt in der Vorbemerkung sagt, lieferten nämlih für den vorliegenden Bericht, „betreffend die Er- ebnisse der von der Kommission für Arbeiterstatistik veranstalteten

rbhebungen über die Arbeitsverhältnisse in der Kleider-- und Wäsche- Konfektion“, das Material: G

1) die vor der Kommission vom 14. bis 17., 20. und 21., 28. bis 30. April und am 2. Juli 1896 erfolgten mündlichen Ver- nehmungen von Auskunftspersonen über die Verbältnisse in der Kleider- und Wäschekonfektion (Drucksachen 2c., Verhandlungen Nr. 10 und 11 mit Nachtrag).

„Dieselben erstreckten sich auf insgesammt 122 Perfonen, von denen 53 der Herren- und Knabenkonfektion, 36 der Damenkonfektion und 33 der Wäschekonfektion an- gebörten, und zwar 22 als Konfektionäre (Kaufleute oder Fabrikanten), 26 als Zwischenmeister, 4 als Zwischen- meisterinnen, 16 als Arbeiter und 54 als Arbeiterinnen. Von diesen Auskunftspersonen waren die aus der Herren- und Knabenkonfektion Vernommenen in Berlin, Stettin, Lübe,

erford, Gadderbaum bei Bielefeld, Nürnberg, schaffenburg und Stuttgart, die aus der Damen- konfektion Vernommenen in Berlin, Breslau urxd Erfurt, die aus der Wäschekonfektion Vernommenen in Berlin, Breslau, Bielefeld, Gadderbaum bei Bielefeld, Köln, München, Aue und Niederpfannenstiel bei Aue, alle zusammen

in 13 Konfektionszentren, ansässig.“ E 2%) wurden bearbeitet die Berichte der zuständigen Be- hörden über die Verhältnisse namentli die gesundheitlihen und sittlihen in der Kleider- und Wäschekonfektion der genannten 13 Orte. Dieselben wurden erstattet auf Grund der (wohl meist im April 1896 vorgenommenen) Besichtigung von 800 bis 900 Werk- stätten und über 4000 Wohnungen (inkl. Arbeitéräumen) von „Haus-

gewerbetreibenden.“ i

3) wurden benußt die von dem Berliner Einigungs8amt von Ende Februar bis Anfang April und dem Stettiner Ge- werbegericht vom 4. bis 11. April 1896 erfolgten mündlichen

ernzhmungen von Auskunftépersonen über die Verhältnisse in der dortigen Herren- und Knabenkonfektion, sowie die Akten des Berliner Gewerbegerichts, betreffend Lohnftreitigkeiten in der Konfektionsbranche, vom 1. Januar bis 1. April 1896. /

Geht aus dieser Quellenangabe einerseits hervor, daß die vor- liegende Zusammenstellung nur das so begrenzte Material zu be- arbeiten hatte anderweitige Quellen sind :sihtlich nur in den Anmerkungen benußt und deshalb auc nur die Verhältnisse der bezeihneten Orte bezw. Bezirke dabei in Betracht kommen konnten,

*) Berlin, Carl Heymanns Verlag.

Hebungen wesentliÞ nur um die

so ergiebt \ich andererseits, wie hier bereits betont sein möge, aus dem Wortlaut des Berichts selbft (Seite 4), daß es sich bei den Er- bantelt hat. „soweit sie im Großen für den Maserabsag or L andelt bat, „sow e im Großen für den afsenabsay an den Kleinhändler fabriziert“. 8

Das ganze Material is von folgenden Gesichtspunkten aus in 10 entsprehend bezeihneten Abschnitten bearbeitet worden: 1) die Arten und die örtliche Vertheilung der Konfektionsindustrie; 2) die

Betriebsformen der _Konfektionsindustrie; 3) Arbeit und Arbeiter ; 9) Saison; 6) Arbeitsvertrag und Art der Entlohnung; 7) Arbeits- zeit; 8) Arbeitsverdienst ; 9) Gesundheitsverhältnifse!;; 10) sittlihe Zu- stände. Als „Anhang“ endlich sind angefügt Mittheilungen über die Regelung der Konfektionsarbeit in der Schweiz, Oesterreih, England, Franfkreich und den Vereinigten Staaten vou-Amecika. --—-

Was die Arten und die örtliche Vertheilung der Konfektionsindustrie anbelangt, so sind zu unterscheiden :

a. die Kleiderkonfektion, umfassend:

1) die Herren- und Krabenkonfektion einshließlich der Sommer- und Arbeiterkonfektion, 2) die Damenkonfektion;

. die Wäschekonfektion, umfassend:

1) die Wäschefabrikation (gestärkte Wäsche, d. h. Manstketten, Kragen, Oberbemden u. dergl.),

2) die Wäschekonfektion im engeren Sinne (ungestärkte Wäsche, d. h. Damen- und Kinderwäsche, Nachthemden u. dergl.).

Oertlich sind unterschieden worden: ein „norddeutsches*, ein „\üd- deutsches“ und ein „westdeutshes Produktionsgebiet.“ i

Im norddeutschen Produktions8gebiet kam Berlin für sämmtliche Konfektionsarten, und zwar durchweg (die Oberhemden- einfäße der Wäschefabrikation etwa ausgenommen) als Hauptsig in Betracht; aber nicht nur als Hauptsiy für Norddeutschland, sondern für Deutschland überhaupt. In Stettin war nur die Herren- und Knabenkonfektion zu berücksichtigen, in Breslau wenn man dieses auh zum norddeutschen Gebiet rechnet die Damenkonfektion und die Wäschckonfektion im engeren Sinne (ungestärkte Wäsche).

Im süddeutschen Produktions8gebiet waren neben dem nur beiläufiz erwähnten Frankfurt a. M. Aschaffenburg, Nürnberg und Stuttgart nur mit ihrer Herrerkleiderkonfektion E es, für München nur die Wäschekonfektion im engeren

inne.

Im westdeutschen Produktionsgebiet kam neben der Bielefelder Wäschefabrikation als Besonderheit namentlich die Arbeiter- und Sommerkonfektion, d. i. die Herstellung von Arbeitsanzügen fowie Jagd-, Touristen-, Turn-, Tropen- und fogenannten wasserdihten Kleidungéstücken, in den Kreisen Minden, Herford, Lübbecke, Bielefeld Stadt und Land în Betracht. M.-Gladbah und Barmen- Elberfeld ist hier nur nebenher als in der Branche besonders bedeutend erwähnt. In Köln war wie in München nur die Wäschekonfektion im engeren Sinne zu berücksichtigen.

Auch der Absatz der Konfektionsartikel ist in diesem Ab- {nitt kurz behandelt. Danach arbeitet, was den Inlandömarkt an- belangt, Berlin für ganz Deutschland. Der Nordosten wird mit billigen Sachen vorwiegend von Breslau, auch von Stettin verforgt. Bielefeld liefert seine Hemdeneinsäße für ganz Deutschland, Stutt- gart seine meist bessere Herrenkonfektion weniger für Süddeutschland als nah Sachsen, der Laufiß, Berlin und Schleswig-Holstein. Ex- portiert wird die Herren- und Knabenkonfektion im Ganzen wenig, von allen Zentren gehen Sachen nah der Schweiz; Arbeiterkonfektion nah Holland, England, Skandinavien. Der auswärtige Hauptmarkt für die Damenkonfektion ist England; auch Nord-Amerika, namentlich Canada, ist noch- Abnehmer; dann die Schweiz, Holland, Belgien und Skandinavien. Nach Oesterreih und Rußland hat der Export fast ganz aufgehört. Die Wäscheindustrie hat noh eine bedeutende Ausfuhr, außer den vorgenannten Ländern, unter denen Holland der Haupt- abnehmer ift, vor allem nach Mittel- und Süd-Amerika und auh nah Kapland. :

Als Betriebsformen der Konfektionsindustrie nennt der Bericht: „Fabrik, Werkstatt und Hausindustrie". Zu be- merken ist hier, daß unter den „Werkstätten“ auch Se vorhanden sind, d. h. Zwischeumeisterbetriebe, die in Werkstätten für Konfektionsgeschäfte arbeiten. Unter „Hausindustrie“ ist hier mithin, im Unterschiede vom Werkstattbetriebe, wohl hauptsächlich die im Bericht wiederholt als „Heimbetrieb“ bezeihnete Arbeit der allein oder nur mit Angehörigen in der Wohnung arbeitenden „Heimarbeiter“ ver- standen. Es ist dies als Abweichung von der mehrfah vom NReichs- versiherungsamt angenommenen Begrenzung des Begriffs „Heim- arbeiter“ wonach diese keine Hausgewerbetreibenden find befonders zu beachten. E E Definition dieser Begriffe ist im Bericht elbst überall abgesehen. E | l eleerilidber Fabrikbetrieb scheint nah dem Bericht in der ganzen Kleiderkonfektion fo gut wie garniht vorzukommen, mit Aus- nahme der Arbeiterkonfektion, in der wir ausgesprochene Fabrikbetriebe nähec kennen lernen. Werkstätten, die vom Konfektionär selbst für die Ausführung spezieller Arbeiten gehalten werden und gewerbepolizeilich als Fabriken gelten, kommen in der Damenkonfektion vor, aber immer uur vereinzelt. In der Wäscheindustrie weist die sog. Wäschefabrikation für die Hauptarbeiten den Fabrikbetrieb als vorherrschend auf, die Wäschekonfektion dagegen kennt ihn nur ganz vereinzelt. :

So ist die Konfektion mit Ausnahme der Fabrikation gefstärkter Wäsche im allgemeinen noch als Domäne des Werkstatt- und des Heimbetriebs (Werkstatt- und Hausindustrie) im eben bezeichneten Sinne u betrachten. i Bie Werkstätten werden im Bericht auch als „Werk- ftätten der Zwischenmeister" bezeihnet. Der Begriff „Zwischen - meister“ ist sona, wie der Bericht selbst sagt, „nicht auf diejenigen

ausgewerbetreibenden eingeshränkt worden, welche die ihnen vom A übertragene Arbeit ihrerseits wieder ganz oder theilweis an andere Hausgewerbetreibende (Heimarbeiter) weitergeben, sondern auh auf solche ausgedehnt, welhe die ihnen vom Konfektionär über- tragenen Austräge in ihren eigenen Werkstätten mit Hilfe fremder Lohnarbeiter ausführen. Zwischenmeister, welhe Heimarbeiter be- schäftigen, sind am stärksten vertreten in Berlin, nähstdem in Stettin und Breslau, weniger in Erfurt; sie sind nicht ersicht- lih im Regierungsbezirk Minden und in Aue, seinen ganz unbe- fannt zu sein im süddeutschen Produktionsgebiet.“ Aber au) in Berlin is das Dazwischentreten von Zwischenmeistern zwischen Konfektionär und Heimarbeiter nicht in allen Konfektionsbranchen leich und in keiner aus\chließlich- üblich, vielmehr werden in allen

ranchen, und in einzelnen in erheblihem Umfange, auch die einzelnen Heimarbeiter direkt vom Konfektionär beschäftigt. In Stettin ver- geben unter 88 Zwishenmeistern (Werkstattinhabern) nur 31 au Arbeit an Heimarbeiterinnen weiter. In Breslau scheint die Werkstatt- arbeit in der Ae R a die 2 e vernommenen Zwischenmeister beschäftigen weniger Heimarbeiterinn als Werkstattarbeiterinnen. In der Wäschckonfektion besteht hier das Zwischenmeisterthum nur für Detailgeshäfte, die Grofsisten beshäftigen die Heimarbeiter direkt. In Erfurt beschäftigten nah dem Bericht des Gewerbe-Inspektors 212 Zwischenmeister im April gar keine Heim- arbeiterinnen, in der Saison nur wenige. i - Was die Größe der Werkstattbetriebe anbelangt, so find in den süddeutshen Werkstätten selten mehr als 3 Gehilfen vorhanden, im westdeutshen Produktionsgebiet (Arbeiter- und Sommerkonfektion) ctwa im Durchschnitt 5 Arbeiterinnen. Aehnlich steht es in der Wäschekonfektion und in der norddeutshen Herren- und Knaben- fonfektion. Dagegen finden sich in der Damenkonfektion noch erheblich größere Werkstattbetriebe von Zwischenmeistern, die dann zum theil polizeilih als Fabrikbetrieb behandelt werden. : Í

Beachtenswerth ist, daß die Zwischenmeister in der Regel für mehrere Konfektionsgeshätte zu arbeiten pflegen. Nur in der Damenkonfektion, wohl auch in der Arbeiter- und Sommerkonfektion, scheint dies in geringerem Umfange der Fall zu sein. aaf

„Eine besondere Verbindung von Werkstatt- und Heimbetrieb“ sagt der Bericht „ist das Mitnehmen von Arbeit aus der Werkstatt zur Fertigstellung in der Wohnung. Dasfelbe ift in er- hebliher Weise ersihtlih in Berlin mit Ausnahme der Paletot- und

Rockbran@je; es ift ferner häufig in Stettin und Breslau. Jn E arbeitet tngesahr 4 der Werkstattarbeiterinnen während der Saison noch 2 bis 3 Stunden zu Hause. Auch in Bielefeld und Aue kommt diese Art von Heimarbeit wohl vor.“ Z i In dem Abschnitt „Arbeit und Arbeiter“ untersheidet der Bericht zunächst : y / el) die Erfindung des neuen Modells, d. h. die Schaffung neuer Formen im ersten Stück*;

„2) die Vervielfältigung derselben zu Mustern, die zum Auf- suchen. der Bestellungen mit auf die Reise genommen (Reisemuster) oder in den Salons der Geschäfte aufgestellt werden (Salonmusfter)*;

„3) die eigentlihe Konfektionsarbeit,- die Herstellung der fogenannten Lieferwaare für die Detaillisten*.

Wir müffen es uns hier versagen, auf die Modell- und Muster- arbeit näher einzugehen, obglei in leßterer mehrfahe Beschwerden ihre Begründung finden sollen. In der eigentlichen Konfektions- arbeit nennt der Bericht zunächft als eine der vornehmsten und beft- bezahlten Arbeiten das „Zuschneiden“, zumeist noch Handarbeit, tro verschiedener Verwendung findender Zuschneidemaschinen. Diese Theil- arbeit bildet vielfa die Hauptverrihtung, die im Geschäft des Kon- fektionärs selbft an dem Stück ausgeführt wird, zum theil is aber auch fie dem Zwischenmeister z. B. in der Damenkonfektion fast ganz überlaffen. Dann wird das „Einrichten“ genannt, d. h. das nee der zu einem Stück nöthigen Theile, Stoff, Futter,

uthaten, ferner das „Ausgeben“ der eingerihteten Stüke an den Arbeiter oder Zwischenmeister.

Die eigentliche „Herstellung der Konfektionswaare“, die nun folgt, zeigt eine weitgehende Arbeitstheilung, wie der Bericht sagt, fo- wohl bezüglih der „Art der Artikel“ wie auch bezüglih „der einzelnen Arbeiten im Stück selbst “. Wir finden {hon besondere Konfektion8geshäfte für einzelne Artikelgruppen innerhalb der verschiedenen Branchen; noch weit mehr greift di:se Theilung Platz in Bezug auf die Werkstätten bezw. Zwifchenmeister und vollends be- züglih der Arbeiter felbst. „Analog dieser Spezialisierung der Be- triebe“ sagt der Bericht „ift die Arbeiterschaft gruppiert. Die vielseitige handwerksmäßige Durchbildung weicht einer einseitigen Ein- übung auf gewisse Stücke; Rok-, Hofen-, Westenshneider werden gesuht, und die Zwischenmeister ziehen die einseitigen Konfektions- arbeiter sogar theilweise den vielseitig ausgebildeten „geleruten“ Gesellen des Maßgeschäfts vor. Troßdem finden, begünstigt vornehmlih durch die Technik der Nähmaschine, häufige Uebergänge von einer Spezialität in die andere statt. Herrenshneider gehen in die Damenschneiderei über, Damenschneiderinnen zu den Westen- und Hosenarbeiterinnen u. st. f. Au füllen, wenn die Saison für die Spezialität vorüber ist, die Zwischenmeister und Arbeiter die Lücke in ihrem Hauptfache durch Uebernahme scheinbar ganz fern liegender Arbeiten mit anderen Spezialitäten aus.“ j :

Noch „komplizierter“ ist, wie der Bericht bemerkt, die Arbeits- theilung am einzelnen Stück, wenn auh nicht zu vergelen f „daß die Fertigstellung des Stücks in einer Hand für einzelne Artikel, besonders bessere, auch heute noch überwiegt“. In der geringeren Herren- und Knabenkonfektion, in der Damenmäntelkonfektion sowie in der Wäscheindustrie hat si bezüglih der „Hauptarbeit“, d. h. der Nâäherei (einschließlich der Knopflocharbeit und des Annähens der Knöpfe) eine „sehr scharfe Arbeitstheilung entwickelt, die in erster Linie dahin geht, daß besondere Arbeiten die Maschinennähberei und besondere Arbeiten die Handnäherei übernommen haben“.

Als Spezialarbeiten in der Wäschefabrikation sind zu erwähnen das Stempeln, in gewissem Sinne auch das Vorrichten, sowie das Kleben, Waschen und Stärken, Von allgemeinerer Bedeutung dagegen ist das Bügeln und Plätten. Bezüglich all dieser Details müssen wir hier auf den Bericht selbst verweisen, und es sei nur noh hervorgehoben, daß eine viel besprochene und viel beklagte Arbeit in dem „Abliefern“ an das Geschäft besteht, verbunden vielfah mit einem ganz außer- ordentlichen Zeitaufwand, zum theil auch mit erheblichen baaren Aus- lagen, wenigstens für die Zwischenmeister. |

Was das nach dieser Arbeitstheilung sh gruppierende Arbeiter- personal anbelangt, so bemerkt der Bericht, daß si, wo die Kon- fektionsarbeit noch in einem Zusammenhange mit der alten hand- werksmäßigen Schneiderei steht, die Eintheilung in „Meister“, „Ge- sellen" und „Lehrlinge“ theilweise noch ungestört erhalten und eauch die Bezeichnung „gelernte Schneider“ hier noch eine ziemlich bestimmte, anerkannte Bedeutung hat“. Auch der Begriff „Schnei- derin*, als die berufsmäßige, gelernte Verfertigerin ganzer Frauen- kleider, sei in der Konfektion wohl noch gebräuchlich. Im großen Ganzen hat si aber gerade hierin eine schr erheblihe Umwandlung vollzogen, namentli, wo die Frauenarbeit und mit ihr die Verwen- dung „ungelernter“ Kräfte vorherrshend geworden is, und dies ist eben in weitestem Maße geschehen.

Ueber das Geschlecht und den Familienstand der Arbeitex sagt der Bericht wörtlih Folgendes: „Im großen Ganzen kann man die thatsächlichen Verhältnisse etwa dahin zusammenfassen, daß die ledigen Männer in der Werkstatt, die verheiratheten Männer im Heimbetrieb, die ledigen Arbeiterinnen in beiden Betrieben, die ber- heiratheten im Heimbetriebe arbeiten, und daß insbesondere in der Rock- und Paletotbranhe auss{ließlich männliche Arbeiter, in der Jalketbranhe mehr männlihe als weibliche Arbeiter, in der Hosen- und Westenbranche sowie in der. Arbeiter- und Sommerkonfektion überwiegend und in der Damenkonfektion und der Wäscheinduftrie fast auss{hließlih weiblihe Arbeiter beschäftigt werden."

Bestimmte Zahlen zu geben, is der Bericht außer ftande. Jedenfalls scheint, soweit die beiläufig erwähnten Schäßungen einen Schluß zulassen, der Antheil der Männer in der Konfektionsarbeiter- schaft fast verschwindend zu sein im Vergleih mit dem der auf weit über 100 000 zu s{häßenden Arbeiterinnen. i

Das Kaiserliche Statistishe Amt nimmt hierbei Gelegenheit, in einer Anmerkung darauf hinzuweisen, daß nah der Berufszählung vom 14. Juni 1895 als in der Konfektion thätig im Ganzen 55 844 Personen, näâmlich 3225 männlihe und 2753 weibliche Selb- ständige, die hier niht in Betracht kommen, dann aber 1647 männ- lihe und 8936 hausgewerbetreibende Selbständige, ferner 3064 männ- lihe und 24 352 weiblihe Konfektionsarbeiter 2c. gezählt worden sind, während außerdem noch allein 169 263 Schneiderinnen im Hauptberuf, 10 964 im Nebenberuf, ferner 289 263 Näherinnen im Hauptberuf, 16 483 im Nebenberuf, 118 515 Wäscherinnen und Plätterinnen im Hauptberuf, 11274 im Nebenberuf vorhanden waren. „Von den Änarhörigen dieser drei Berufsarten“ sagt der Bericht „arbeitet eine große Zahl entweder aus\chließlih oder einen Theil des Jahres für die Konfektion, ohne daß es aus den Angaben der Hauslisten zu erkennen war.“

Noch ist hier mitzutheilen, daß nach der dem Bericht einverleibten Angabe des Kaiserlichen Statistishen Amts der Antheil der In \ N en von Strafanstalten und Gefängnissen an der Konfektions- arbeit ein verhältnißmäßig sehr bescheidener zu sein scheint. Es liegen darüber nur vor die Zahlen aus den dem Königlich preußishen Mti- nisterium des Innern unterstellten Anstalten. Jm Jahre 1894/95 arbeiteten von 21 100 männlihen und 3073 weiblichen Insaffen der- selben in der Schnetderei und Näherei nur 94 Männer und 322 Weiber.

In dem Abschnitt „Konfektion in Verbindung mit auder- weitiger Beschäftigung“ erwähnt der Bericht zunächst kurz die „innige“ Verbindung der Konfektion und Maßarbeit. Es ist wohl zu erwarten, daß diese Frage in späteren Bearbeitungen des Materials noch weiter behandelt werden dürfte, zumal da fie die wichtigen Beziehungen der Konfektions-Jndustrie zum Handwerk be- rührt, mit denen die vorliegenden Erhebungen sih nicht zu beschäftigen

atten. \ Dagegen geht der Bericht näher ein auf die Verbindung der Konfektion mit der Landwirthschaft, wie diese sich als charafteristishe Ersheinung sowohl im süddeutshen wie im wefstk- deutshen Produktionsgebiet im Laufe des leßten Menschenalters hber- ausgebildet hat. Sie findet sh nach den Materialien dieser Ver- bindung zur Zeit ersichtlih nur in der Herrenkleiderkonfektion und der Arbeiter- und Somme! konfektion. Was Süddeutschland anbelangt, so arbeiten etwa 2000 Arbeiter, die zugleih landwirthshaftlih thätig

find, in Unterfranken für Ashaffenburger Konfektiousfirmen,