1897 / 6 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

E E E E E R

zum theil au für Frankfurter Geschäfte. Ferner beschäftizen die Konfektionétfirmen Stuttgarts in über 70 Ortschaften, das Rems- thal binauf bis nach Göppingen und bis nah Ludwigsburg bin, land- wirtbschaftlihe Familien mit Näharbeit. Ein Großkonfektionär aus Lübbecke bat seine Arbeiter auf dem Lande im Umkreis von 3 bis 4 Stunden um die Stadt berum. Die Verbältnifse dieser ländlichen fartindaltie sind, wie der Bericht wiederholt betont, dur die bis-

rigen Erbebungen noch nit vollftändig kargestellt. Jedenfalls aber wirkt diese Ausdehnung der Konfektionsarbeit aufs Land ersichtlich berabdrüdend auf die Arbeitslöhne der ftädtishen Beruféarbeiter ein.

Auch die Frage, inwieweit der dur die Konfektionsarbeit erzielte ;

Arbeitsverdienst als ,Zuschußverdienst * in Betraht kommt, ift in diesem Abschnitt nur kurz gestreift. „Die Konkurrenz von solchen Arbeiterinnen“, die, wée man sagt, „es nit nôthig baben“, ift n2ach den Grhebungen „wobl eine vershwindend geringe“. Aber die den Lohn berabdrückende Wirkung der Mitarbeit der vielen niht allein E angewiesenen Frauen und Töchter wird auch bier ausdrücklih ¿2ugT.

“Was sodann ‘die „Saison“ anbelangt, so ist für die wirthschaft- liche Lage der Konfektionsarbeitershaft „der Wechsel . der Zeiten mit lebbaftem und ter Zeiten mit chwachem oder ganz stillem Geshäftzgang“ natürli von großer Bedeutung. Im „allgemeinen“ läßt si wobl sagen, daf die Arbeiterinnen der Wäschefabrikation am wenigsten unter den Saisonverbältniffen-zu leiden haben, {on mehr die der Wäshe- konfektion (i. e. S.) und der Herren- und Knabenkonfektion, aber am meisten die der Damenkonfektion. „In der Herren- und Kraben- fonfettion ist“ wie der Beriht wörtlih sagt „ungefähr 3 Mo- zate im Iabre wenig oder nichis zu thun. ÎIn der Damenkonfektion find die Arbeitnehmer sogar rur 6 bis 7 Monate voll beschäftigt. Während 3 tis 4 Monate gewährt die Arbeit einen unzureihenden Verdienft, und während 2 bis 3 Monate if überhaupt keine Arbeit zu baben“. Zu bemerken ift aber dabei, taß die ftille Zeit in den verschiedenen Branchen nit zusammenfällt, so daß, wie bereits er- wähnt, cine Aushilfe gegenseitig möglih ift. Vielfah findet auch fog. Privatarbeit (Kundenarbeit, Musterarbeit) in der stillen Zeit statt, endlich hilft auch die Mufterarbeit theilweise aus.

In dem Abschnitt „Arbeitêvertrag und Art der Eutlohnung““ sind zunächst die Verhältnisse der Fabrik- und Werkstatt- arbeiter von denen der Hausgewerbetreibenden (Zwischen- meister und Heimarbeiter) unterschieden. Betont wird dabei die Wirkung der §§ 134 ff. der Gewerbeordnung auf die unter sie fallenden Fabrikbetriebe im Gegensaß zu der ungürstigeren Stellung der Arbeiter in den nicht davon berührten Werkstätten. „Im allgemeinen“ jagt der Bericht „scheint in der Konfektion, und zwar bei der Heimarbeit noch mehr als im Werkftattbetcieb, die Tendenz zu herrshen, jedes dauernde Verbältniß zwishen Arbeit- geber und Arbeitnehmer auszuschließen. Nur auf den einzelnen bestimmten Auftrag bezieht fh der Arbeitêvertrag ; darüber binaus besteht keinerlei Verbindlichkeit, weder zu weiteren Aufträgen überbaupt, noh binsihtlich der zu berilligenden Löbne und sonstigen Bedingungen.“ So sei dur die Vernehmungen festgestellt worden, daß nit nur, wenn ein Kunde bei Bewilligung eines kleinen Preiénachlafses große Aufträge anmeldet, der Konfektionär meistens den Preiéna(blaß dur cine Lohnreduktion beim Zwischenmeister oder Arbeiter für sich auézugleihen suche, sondern auch bei eiwaigen während der Saison vor- genommenen Aenderungen in den Façoas und dergleihen würden vielfach die Stücklöbne herabgeseßt. Und wenn aub thatsächlich Zwischenmeister und Arbeiter in vielen Spezialitäten bestimmte Lohn- säße für den Lauf einer Saison, zuweilen noch länger als feststebend annehmen könnten, so gelte dies doch namentlich wenig in der Damen-- konfektion. Hier ershwere auch thatsählich der Wechsel in den Façons, von denen eine jede wieder eine ganz andere Kalkulation bedinge, die Feststellung von Tarifen, die über eine Saisen hinauëlaufen, sehr. Selbst innerhalb einer Saison seien wohl nur Minimaltarife mögli, deren Werth aber ein ziemlich zweifelhafter sei. Leider gestalten sich nun aber neben dem Mangel allgemein gültiger Vertragënormen au die „Arbeitsbedingungen für den einzelnen Auftrag“ niht immer so, .wie es zu wünschen wäre. Selten seinen in genügend geführte „Arbeitsbücher“ die Vertrags- punkte, namentlih die Lobnfäße, eingetragen zu werden. Oft erhält der Arbeiter gar nihts Schrifiliches.

Zwischenmeister und Heimarbeiter arbeiten immer in Stücklobn und zwar reinem Geldlohn. Sie baben ferner in weitestem Umfange die Gestellung von Maschinen und die Lieferung von Nähgarn und anderen Zuthaten zu übernehmen. Bei den Fabrik- und Werkstattarbeitern kommt in aller- dings beschränktem Umfange auch Zeitlohn (Tag-, Wochenlobn, aud Meonats- und JIahreëgebälter), in ganz vers{windendem Maße auch Naturallohn neben Geldlohn (Kost und Wohnung) voc.

Bezüglich der früber vielfa gebörten Beschwerden über eine Art pon Truck’ystem bei der Beschaffung des Nähgarns und dergl. durch den Unternehmer wird in tem Bericht festgestellt, daß zwar ein Zwang, das Garn vom Konfektionär zu kaufen, für den Arbeiter in der Wäschefabrikation, wo auf die Qualität des Fadens besonders viel ankemmt, noch bestebt, taß aber au bier feine Uebervortbeilung des Käufers stat!finde. So viel ftebe fest, daß die früber fo vielfah be- tlagten Mißstände ganz wesentlih zurückgegangen seien.

Auch mißbräublihe Lohnabzüge und Geldstrafen, scwie bôéwillige Vershiepvungen und Verweigerungen der Lohn- ¡ahlung sind durch die Erhebungen als in der Konfektion häufiger denn anderêwo vorkommend feineëwegs ersihtlich gemacht. worden. |

Was ferner die überaus widtige Frage der „Arbeitszeit“ an} | belangt, so ilt auch bier s{arf zu unterscheiden zwishen Fabrifk- und Werkftlattarbeit einerseits und der Heimarbeit anderer- seits. In den Fabriken, die ja faft nur weibliheé Arbeiterpersonal beschäftigen, erledigt sib die Frage entsprebend den geseßliwen Vor- schriften. Uebershreitungen des zuläsfigen Maßes werden nicht er- | wähnt. Ueber die Arbeitszeit in den Werkstätten sagt der Bericht wörtlih: „In den Werkstätten der Zwischenmeister dauert schon die effekftive Arbeitszeit etwas länger, als in den Fabriken. Dazu

wobl, daß meist während der Arbeit gegessen wird. Namentlich wo, wie in Süddeutschland, die meiften Werkftattarbeiter beim Meister in Koft und find, wird nit immer eine regelrechte Mittag- pause ‘rrnpes elativ am beften stebt es mit der Arbeitszeit in den Werkftätten der Damen- und Wäschekonf-ktion, ibr folgt die weft- fälishe Arbeiterkovfeftion, dann die norddeutsche, endlich die südteutsche Herren- und Knabenkonfektion.*“ Der Bericht theilt über die Dauer der Arbeitszeit in den Werkstätten nach einer Reibe von Einzelangaben aué viele Zahlen mit. Für die süddeutschen Herren- und Knabenschneider- werkstätten werden 13 bis 15 Stunden genannt, für die norddeutschen durhschnittlih 13. Bei den anderen Branthen liegt die Dur&schnitts- zabl, æie gesagt, niedriger. Dabei if aber noch zu bemerken, daß nach dem iht das „pünktliwe Einbalten der Stunden“ in den Konfektionêwerkftätten, wenigstens in denen mit weiblihem Personal, weit weniger Play zu greifen sheint, als in anderen Er- werbszweigen. Man gewinnt den Eindruck, daß vielfa die Ar- beiterinnen, namentlih in der Damenkonfektion, spät kommen und zeitig achen, dafür ab-r Arbeit nah Hause mitnehmen und * so neben der Werkstattarbeit nech Deines eit verrihten. Wir feben deshalb hier von der Wiedergabe weiterer Zahlen für die Werk- stattarbeit ab, indem wir den Leser auf die Details des Berichts selbft verweisen.

Auch die Zablen über die Arbeitszeit der Heimarbeiterinnen sind natürli im einzelnen sebr verschieden hoch. Es liegen Angaben mit 3 Stunden vor und solhe mit 20 Stunden. Wie oft diese ver- schiedenen Zeitmaße bei den einzelnen Arbeiterinnen vorgekommen sein mögen, ift wobl nit immer genau ersihtlih gewesen. Noch s{chwerer scheint die Unterbrehung der Näharbeit durch häusliche Arbeit zu einem allzemeinen zahlenmäßkgen Ausdruck gestaltet werden zu können. Der Leser findet auch darüber ein reihes und interefsantes Material in dem Bericht zusammengestellt, auf das wir bier lediglih verweisen können.

Vielfahe Klagen sind über den Verlust an Arbeitszeit durch das Liefern und Abbolen der Arbeit in den Konfektions- geshâften laut geworden. Personen, die um 10 Uhr Vormittags zum Abliefern erscheinen, sollen manhmal erft Abends 7 Ubr abgefertigt werden. Das find wohl Ausnahmen, aber immerbin {int auch der L na die auf das Liefern zu verwendende Zeit eine verhältniß- mäßig überaus große zu sein. Der Bericht theilt einige interessante Berechnungen darüber mit.

Ganz besonders ausführlich ift natürli der Arbeitsverdienst bebandelt. Zunächst werden die Zeitlohnarbeiter besprochen. „Die Höbe des Arbeitéverdienstes" sagt der Bericht „ift relativ gleilmäßig nur bei den in Zeitlobhn stehenden Arbeitern, während sie für die Stücklobnarbeiter wechselt und bedingt wird dur den shwan- kenden Bedarf an Arbeit, die Art der Arbeit und die Arbeitzzeit. Von den Zeitlohnarbeitern baben den böhften Berdienst die Werkfübrer in den großen Werkstätten der Damenkonfektion und in den Wäschefabriken, die Directcicen, Aufseberinnen in den Wäsche- fabriken und die Zuschneider und Zuschneiderinnen in allen drei Kon- feftionébranhen. Als sonstige Zeitlobnarbeiter sind hauptsäwlih zu nennen die Stepper (Maschinennäher) und Stevpperinnen, die Büaler und Büalerinnen der Kleiderkonfektion, dann die „handwerkemäßig ausgebildeten Schneidergesellen“, ferner die sogenannten Ein- ridterinnen und Liefermädchen, und endlih gewisse Arbeiterinnen der Wäsch-konfektion.“

__ So erhielt um einige Beispiele zu geben eine Aufseherin in der Plâtterei in Aue 18 A Wochenlohn, ein Zuschneider der Knabenkonfeftion in Berlin 150 A Monatsgebalt, Zuschneider in der Berliner Wäschefabrikation Wochenlöbne von 18—21—24 bis 25,50 26—27—28,50 A, Stevperinnen bei einem Breélauer Zwischenmeister baben angeblich 10,59 bis 12 M die Woche. Auf 12 4 soll auch in Erfurt der Wochenlohn der Stevperinnen kommen. In Berlin er- halten Bügler der Herren- und Knabenkonfektion 18 —21—22,50 bis 24—25,50 A die Woche, die Bügler der Damenkonfektion meist 24 4 Erfueter Büglerinnen fellen 18 Æ erbalten. Für 41 „gelernte Swhneidergesellen“, also männliche Arbeiter, in Berlin tbeilt der Bericht aus der Jaquettbranche der Herrenkonfektion folgende Zahlen mit. Es erhielten „brutto“ an Wochenlohn

bis 15 A 15 bis 20 A 20 bis 25 über 25 A 11 21 8 1 Arbeiter.

Der Geldlohn „neben freier Station“ dagegen \{chwankte zwischen 6 und 12 Æ die Woche. Ein Stuttgarter Meister gtebt in „reinem Geldlohn“ den Gesellen 10,80 A und 12 A die Wote. Ein anderer Meister von da berechnet Kost und Wobnung auf 1 M4 pro Tag und zahlt daneben 3—4,50—5 Æ baar wödentlich. Ihn Aschaffenburg werden neben Kost und Wohnung Baarlöhne von 9—6—6,590—8 Æ die Woche bezahlt, in Nürnberg neben der Kost allein 5—7—9,50 Æ Unter den weiblichen Arbeitern sind Ein- rihterinnen und Liefermädhen in Berlin mit angeblich 10—12— 15—16—18 Æ Wodenlohn erwähnt. Von den wenigen in Zeit- [chn arbeitenden Nähberinnen in Berlin erhalten 12 Westen- arbeiterinnen, die der Bericht erwähnt, 7 bis 15 A Wochen- lohn, 18 Werkstattarbeiterinnen „auf Knabenanzüge" bei 13 stündiger Arbeitszeit 8 bis 14 # brutto und 7,68 bis 13,68 A netto. Die A berechnen sh bei ibnen auf 0,32 bis 0,62 ÆA in der oche.

Unter den „in Stüdcklobn ftebhenden Arbeitern“ werden an erfter Stelle genannt die „Zwischenmeister“. Ueber deren Einkommen sagt der Beriht wörtlih: „Im allgemeinen finden wir die geringsten Einkommen bei den Zwiichenmeistern der Wäschebranche, von denen nur wenige mebr als 10 Arbeiterinnen beschäftigen. Durch- weg böber sind dieselben in der Kleiderfonfeftion, scheinbar am höchsten in der Damenkonfektion, wo einzelne Zwischenmeister in Berlin bis 200 Arbeiterinnen beschäftigen. Doh mögen in der billigen Herren- und besonders Knabenkonfektion einzelne Zwischenmeister mit 50 und mehr Arbeitern einen Jabreénettoverdi-nît von über 3000 M er- langen.“ Der Bericht giebt folgende Zablen über das Einkommen von 97 Zwischenmeistern der Herren- und Krabenkonfe!tion in Berlin:

kommt, daß die Frühftücks- und Vesverpause „urbestimmt* oder „in das Belieben der Arteiterinnen geftellt“ find, d. b. in Wirklichkeit

33 Meister der Jaquettbran&%-2 mit durchsbnittlih je 3 Hilfspersonen

Westenbranhe mit je 10 Hil Hosenbranhe mit je 17 onen L Knabenkonfektion mit J 4 Pilfôpers i

weise wurde (vom Berliner Einigungsamt) das Jahreseinkomm Zwischenmeister durhschnittilich angenommen in der Jag

mit 1400 4, in der Westenbranche mit 2100 .4, in der Hosenbr mit 3500 4 und in der Knabenkonfektion mit 3000 « In der Damenkonfektion werden einzelnen Zwischenmeiftern, und zwar nit nur in Berlin, erheblich böbere Nettojahreécinkommen nahgerehnet.

_Abgesehen von den Zwischenmeistern, ift das Einkommen der Stücklohnarbeiter aus der Konfektionsarbeit in der Regel ringer als das der Zeitlobnarbeiter. Es bängt dies, wie der Bericht i damit zusammen, „daß die Stücklöhne an und für Pn recht niedrige

ind und immer mehr berabgedrüdckt werden, und daß felbst bei gleihem ruttoverdienft beider Arbeiterklafsen die Unkosten der Zeitlohnarbeiter, meift nur in Auslagen für Kranken- und Invalidenversicherung ke; stehend, viel geringer sind als die der Stüclohnarbeiter“. Unter den Stüdlobnarbeitern haben wieder unter sonft glsiben Verbältnifsen die Heimarbeiter in der Regel einen geringeren Nettoverdienst als die Werkstattarbeiter. Die Heimarbeiter haben eben die größeren Unkosten. Wäbrend nämli für die Werkstattarbeiter „nur die all, gemeinen Unkosten der Stücklohnarbeiter“, Garn, Seide, Kassenbeiträge x, in Betraht fommen, baben die Heimarbeiter meist nech „besondere Unkosten für Abnußung und Reparatur der Maschinen, Del, event, Miethe für befondere Arbeitêräume, Heizung und Beleuchtung“.

Nach den Angaben des Berliner Einigungéamts theilt der Berit u. a. folgende Zahlen mit. Es verdienten 27 Heimarbeiter der Paletot-, Rock- und Jaquettebranhe (Männer) durbschnittlih je 20,04 Æ netto in der Woche; 33 Arbeiterinnen in der Westenbrande 12,46 Æ; von 93 Arbeiterinnen der HosenbranWe 48 Handnäherinnea 6,30 M und 45 Mascinennäherinnen 9,70 4; 98 Arbeiterinnen für Knabenanzüge 6,99 4. Die täglihe Arbeitsdauer betrug 12 bis 11 Stunden, vielfah waren Hilfspersonen an der Arbeit betbeiligt: die Unkosten belief:n sh bei den verschiedenen Kategorien durhshnitt. lid auf 3,61 2,15 0,70 1,65 1,33 A wöêdtentlid.

Im übrigen müssen wir auf die vielen weiteren Zablenangaben des Berichts selbst verweisen. Die Schwierigkeit, ein genaues Zahlen- bild in dieser Frage zu geben, Tiegt auf der Hand. Es ist eben faum mögli, in j-dem einzelnen Falle alle den Verdienst beein, flufsenden Momente mit sfi{eren Ziffern in Rechnung zu ftzllen, jedenfalls scheint es nah dem gegebenen Material nihi möglih gewesen zu sein, für den Nettostundenverdienst vergleibbare Zahlen zu ge- winnen. Nichtsdestoweniger läßt die Zusammenstellung, wie sie vor- liegt, in Bezug auf die Gesammtlage des Arbeitsverdier. stes tn ihrer sozialpolitishen Bedeutung sehr wertbvolle S&lüffe zu.

Bezüglich der Gesundheitsverhältnifse weist der Bericht in erfter Linie darauf hin, daß die Personen, welche die- Konfektions. arbeit als Beruf ergreifen, vielfa von vornherein s{wächlich und kränflih find. Für diefen gesundbeitlich niht einwandéfreien Zugang ist natürlih die Beschaffenheit der Arbeitsräume besonders wichtig. Leider lassen diese noch häufig zu wünschen übrig. Was zu- nâchít die Werkstätten anbelangt, so haben die von den zuständigen Bebörden im Frühjahr 1896 vorgenommenen Revifionen im allge- meinen ein „günstiges“ Ergebniß gebabt, wenigstens wa8 die „Lage und Bauart“ anbelangt. Die rege Bauthätigkeit in den Großftädten hat bier sihtlih vortheilhaft eingewirkt. Mehrfah ift jedo eine Ueberfüllung der Werkstatträume, wenigstens für die Saison, anzu- nebmen. Der Mangel eines einbeitlihen Maßstabes für die Be- méessung des erforde:lihen Mindestluftraumes pro Person wird im Bericht betont. Der Zutritt des. Tageélichtes, die künsilihe Be- leuchtung und die Lüftung baben nur zu einzelnen Bemängelungen Ver- anlassung gegeben. Eine Verwendung der Werkstatträume, namentli in kleinen Betrieben, zu anderen Zwecken (Wohnen, Schlafen, Kochen 2.) findet in weitem Umfange statt, jedoch zumeist, obne erbeblihe Be- denker. bervorzurufen. Nicht wesentlich abweichend lauten die Urtbeile über die Arbeitsräume der Hausgewerbetreibenden. Eine Veberfüllung derselben wird nur in Breslau und Bielefeld und nur in der Kleiderkonfektion beklagt.

Befonders erwähnt wird in dem Bericht für Berlin die Gefah? der Vershleppung ansteckender Krankheiten durh Kon feftion8arbeit aus den Heimbetrieben.

Was die gesundbeitliche Einwirkung der Konfektions- arbeit an sich anbelangt, fo wird namentli das anhaltende Arbeiten an den Nähmaschinen mit Fußbetrieb als {ädlid für den weiblichen Organismus, zumal den jugendlichen, bezeichnet. Diescm Uebelstande durch Motorenbetrieb abzubelfen, ift angebli wiederholt versud&t worden, obne zu einem günstigen Ergebniß zu fübren, da andermeitige Beschwerden dabei bervortraten. Möalichft bäufige Pausen in der Nähbarbeit an der Maschine, d. b. Unter- brehungen dur andere Arbeiten, werden empfohlen. In der Wäsche- fabrikation wird die Verwendung giftiger Farben, theilweise aub die bobe Zimmertemperatur beim „Stempeln“ beklagt. Besondere Be- mängelungen sind bezüglih des Bügelns laut geworden, namentli wird die Verwendung der durch Einshütten von glühenden Koblen erbißten Bügeleisen wegen der giftigen, dem Bügler direkt in Mund und Nase fteigenden Gase als gesundheitswidrig bezeihnet. Das Fehlen binareihender Pausen in der Werkstätten ift wiederholt getatelt worden, besonders der Mangel 6 bôriger Mittagëpaufen. Im Zusammenhang damit steht die bei vielen Arbeiterinnen arg vernahlässigte Ernährung, auch wo die Mittel zu besserer Nahrung vorhanden sind. Die Wohnverhält- nisse (abgesehen von den Arbeitsräumen), namentlich die Schlaffstellen, leiden in den norddeutschen Grofßiftädten durch das Aftermiethber- und Sélafgängerwesen, in Süddeutschland läßt die vom Meister gewährt: Schlafstelie vielfa zu wünschen übrig.

In Bezug auf die fittlichen Zustände in der Konfektion haben die Erbebungen das Vorhandensein der mehrfach behaupteten besor- deren Mißstände nicht ersihtlich gemacht.

Die im „Anbang“" mitgetbeilten Bestimmungen, betreffend die Regelung der Konfektionsarbeit in einigen fremden Staaten, werden

hatten ein Nettojahreéeinfommen von 1080,40 (A; 15 Mer!fter der

noch befonders beïprochen werden.

1. Untersuhungs-Sachen. j

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2. 5. Verloofung 2. von Werthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gefells{. . Erwerbs- und Wirtbhschafts-Genofssenschaften. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

Bank-Ausweise.

Verfchicdene Bekanntmachungen.

jen D

1) Untersuchungs-Sahhen.

Seine.

brüden.

9 Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[40300] Aufgebot.

Es ifi das Aufgebot dur nachfolgenden, angeblich | anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu-

über 500 4 von dem Fräulein Clemence von Bro: dowsfa zu Wittenberg; d. der 4%/6 Reihé-Anl. v. 1881 Litt. E. 493 494 über je 200 4 ron dem Büdner Kunze zu Marzahn ; e. dér 3% Reidé-Anl. v. 1890 Litt. D. 36499 Lkr über 5C0 Æ und Litt. E. 55661 bis 55€64 über je 200 Æ von dem Kaufmann S. Braun in Saar-

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spâtestené in dem auf ten S, Oktober 1897, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richte, Vieue Friedrihstraie 13, Hof, part., Zimmer 32, | [61699} 7 Die nachbenannten Pouicen der Deutschen Lebers- | früber zu Scharley, jeßt zu Tarnowiß wohnhaft,

Lübeck, den 28. Dezemter 1896.

“Aufgebot.

abbanden gekommenen bez. vernichteten Neihé:Sch@uld- | melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls | versiberungs-Gefelishaft in Lübe:

ver‘{reibungen beartragt worden :

a. ter 34% Reité-Anl. v. 1887 Läitt. B. Nr. 9863 13368 über je 2000 Æ, der 34 9/9 Reichs- Anl. v. 1888 Litt. C. 16449 16450 über je 1000, Litt. D. 14932 tis 14937 über je 500 Æ, Litt. E. | {617C0] 23449 bis 23454 und 23456 bis 23469 über je

200 4 von der Wittwe Anna Sintenis in Hawburg ; | versicherungse - Ge/ellichaft in Lübecck, auszift:llt am

b. der 3% Reichs-Anl. v. 1890 Tätt. C. 39068 | 7. Februar 1868

über 1000 # von der Wittwe Elise Voll zu | meisters Anton Julius Hövenuer in Duterstadt und i / auf Inhaber lautend ift abtanden gekommen. Auf é. der 3¿ % Reichs-Anl. v. 1888 Lätt. D. 57993 | Antrag der Wittwe des Versicherten, der Frau Anna

Bamberg ;

E E E

die Kraftloëerklärung ter Urkunden erfelgen wird. BVerliu, den 2. : j Königliches Amtégericßt 1. Abtheilung 82.

Oktober 1896.

2) Nr. 43 970, am 31. Januar Aufgebot.

auf das Leben des Buchbinder-

Da2s Amtsge: icht. Abth. TV.

1) Nr. 36 729 und Nr. 54293, am 15. Dezember | Svarkassenbuches 1865 tezw. 7. Juli 1871 auf das Leben des Schlesser- | Beuthen O.-S. Nr. 10377 übir 241 A 17 4, aut meisters Johann Max Vöhme zu Kulmbach,

Hörvener, ceb. Bernhardt, in Duderftatt, als Erbin | hierdurch an die unbekanvten Inhaber der Policen ibres genannten Ehemannes, ergebt bierdurch an den | die Aufforderung, ihre Ansprühe auf dieselben unbikannten Inbaber der Police die Aufforderung, | spätestens in dem auf den 14. Juli 1897, Vor seine Ansprüche auf dicselbe fpâtestens in dem auf | mittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin den 14. Juli 1897, 11 Uhr Vormittags, | bei dem unterzeitneten Gerichte anzumelden, au anberaumten Aufgebotétermin bei dem unterzeicneten | die Urkunden vorzulegen, widrigenfalis dieselben für Gerichte anzumelden, auch die Urkunde vorzulegen, | fraftios erflärt werden.

widrigenfalls dieselbe für kraftlos erflärt werden wird.

Lübcck, den 30. Dezember 1896. Das Amtsgericht. Abtheilung TV.

[52699] Dufgebot. Auf den Antrag des Häuers Albert Goradza,

wird der Jahaber des angebli verloren gegangene? ter ftädtishen Sparfafse j

gestellt für Albert Goradza, Häuer in Scharley, 1868 auf das | aufgefordert, spätestens im Aufgebotêtermine, weldez

: Leben des Viüllers Heinrich Friedri Wilhelm Buch | aut ten 3. Juli 1897, Vormittags 11 Uhr,

Die Police Nr. 44017 der Deutscen Lebens- | zu Blankenburg auegestelit, und sämmtlih auf In- | Zimmer 54 des Ge:ibtsgebäudes, anberaumt wird,

haber lautend, find ¿bbanden geforwmen. ; u Auf Antrag zu 1 der Ebefrau des Schlossermeisters | vorzulegen. widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklä

Nicolaus Hartt1g, Kunigunde, geb. Böhwe, in Kulm- } werden wird.

bach. unter Beitritt ibree genanrten Chewanneé, zu 2| Beuthen O.-S., den 21. November 1896.

des Mühlenbesigers Friedrich Buch in Kyritz ergebt |

seine Nechte anzumelden und das Sparkassenbu

4 Königliches Amtsgericht.

Me G.

1. Untersuhungs-Sachen.

2, Aufgebote, Zustellungen u. dergl. S

3. Unfall- und Invaliditäts- 2e. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2. 5. Verloofung 2. von Wertbpapieren.

9) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

16 Aufgebot. (E ciitanaibud Nr. 29 232 der Kreis-Spar- kasse zu Neumarkt, ausgefertigt für Josefa Hecker in Lobetirz, über 252 4 52 4 lautend, if angebli verloren gegangen und fo!l auf den Antrag des dur den Rechtéanwalt Keil in Neumarki vertretenen Vormundes der Josefa Hecker, des Stellenbesigers Carl Halbsgut zu Groß-Goblau, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird daher der Inhaber diefes Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotëtermine am 18. Juni 1897, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter: zeichneten Geriht (Zimmer IT) feine Recte anzu- melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Fraftloëerflärung deéfelben erfolgen wird. Neumarkt, den 27. Ottober 1896. Könialies Amtsgericht.

[61539] Bufgebot. 2 5

Das Sparkafsenbuch der {tättishen Sparkafe zu Jauer Nr. 676 über 19059 #4, ausgefertigt für den Erzpriester Ignaz Muche zu Profen, ift angeblich verloren gegangen und foll auf den Antrag der Universalerbin des Genannten, nämlid der Stadt- gemeinde Jauer, vertreten durch den Magistrat, zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden. Der Inhaber des Sparkafsenbuhs wird daher aufgefordert, svätestens im Aufgebotêtermine am 18, September 1897, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 7, seine Rechte anzumelden und das Bu vorzulegen, widrigenfalls dessen Krafilcserklärurg erfolgen wird.

Jauer, den 2. Januar 1897.

Königliches Amtsgericht.

61538} Aufgebot. | y Die Reichsbank- ville ¿zu Magdeburg hat das Aufgebot zwecks Kraftloserklärung eines verloren gegangenen, vou Levin’s Witiwe & Co. in Berlin ausgestellien und von W. Reih in Bernburg acceptierten Wechsels d. d. Berlin, den 21. April 1896 über 100 Æ, geschrieben Ginbundert Mark lautend, zahlbar am 20. Juni 1896, beantragt. Der Inhaber dieses Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 16. Juli 1897, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 28, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung dieses Wechsels erfolgen wird.

Bernburg, den 4. Januar 1897.

Herzogliches Amtsgericht. Haenisch

61536 Aufgebot. E y “a dem Gärtner August Bode hierselbst rebôriaen, am Wollmarkt sub No. ass. 1188 be- egenen Hause und Hofe ist zum Zwecke der Re- lierung der Beckenwerperstraße eine 19,5 qm altende Theilflähe b. ec. K. 1. b. des Lage- planes im Wege der Zwangéenteignung an die biesige Stadigemeinde abgetrcten. Auf den Antrag des Stadtmagistrats bierfelbst ist zur Auszahlung der Entschädiaung8gelder für das abgetretene Theilgrund- süd in Höbe von 2632 4 50 & Termin auf den 26. Februar 1897, Vorn:ittazs 11 Uhr, Zimmer 42, vor Herzoglihem Amtsgerichte hierselbst, Auguststraße 6, anberaumt, zu welhem die Real- ber-chtigten unter dem Rechtênahtheile damit vor- geladen werden, daß sie im Falle ihres Nicht- end E R an das Gnt-

âdigunasfkapital auSgesckliolien werden.

Braunsäbweig, den 28. Dezember 1896.

Herzogliches Amtsgericht. VII. Haars.

{61704} Oeffentliche Ladung. Bei den Verhandlungen betreffend die Anlegung des Grundbuchs baben das Eigenthum an den nach- stehenden Grundftücken in Anfpruh gewommen A. die Zivilgemeinde Denftlingen und zwar das nackte Gigenthum, während das unbeschränkte un- entzeltlihe Benußungêreht den Einwobnern der betreffenden Orte zusteht, an folgenden in der Kataftergemeinde Heischeid belegenen Parzellen, als: a. Flur 12 Nr. 36, oberm Hanssiefen im Sang, olz, 15 a 65 qm groß, Flur 12 Nr. 125, oberm bligsfiefen, Holz, 11 a 56 qm groß, Flur 12 Nr. 164, oberm Küppel, Weide, 78 a 48 qm groß, Flur 25 Nr. 479, im Hof Heienbach, Weide 84 qm groß, Flur 2% Nr. 508, in der Heienbacher Hof- wiese, Wiese, 1 a 89 qm groß, Flur 29 Nr. 550, die Uhmigswiese, Wiese, 1 a 06 qm groß, i nepetragen tele ¿aid 400 auf den Namen der achbarschaft Heien : b. Flur 17 Nr. 110, im alten Garten, Wafser- stück, 1 a 86 qm groß, ; eingetragen unter Artifel 269 auf den Namen Christian Klein und Konsorten zu Pettseifen; c. Flur 19 Nr. 247, im Hof Mennkaufsen, Weide, 5 a 1 qm groß, Flur 19 Nr. 273/2, vorm Wäldches- thor, Holz, 10 a 65 qm groß, Flur 20 Nr. 53/9, oberm Hof, Aer, 6 a 82 qm groß, eingetragen unter Artifel 401 auf den Namen der Nachbarschaft Mennkausen ; d. r 21 Nr. 40, im untersten Hof Volken- rath, Wiese, 2 a 51 qm groß, Flur 22 Nr. 138, auf der Brannter Ei, Âer, 6 a 45 qm groß, Que 22 Nr. 159, in der Hinkenshlade, Holz, 4 a qn groß, lur 22 Nr. 308, vor der grünen Eichen, Holz, 11 a 70 qm groß,

Zweite Beilage | zum Deutschen Reichs-Auzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger

Berlin, Freitag,

e. Flur © Nr. 418, im Hof Heischeid, Weide, 3 a 22 am groß,

eingetragen unter Artikel 440 auf den Namen Christian Rau und Konsorten zu Heischzid ;

f. Flur 5 Nr. 415, im Hof Heischeid, Weide, 1 a 84 qm groß,

eingetragen unter Artikel 504 auf den Namen Wilbelm Shüy und Konsorten zu Heischeid.

B. die Zivilgemecinde Eckenbagen das nadckte Gigen- thum, wäbrend tas unbeschränkte unentgeltliche Be- nußungsrecht den Einwohnern der betreffenden Orte zusteht, an folgenden in den Kataftergemeinden Ecken- hagen und Hespert belegenen Parzellen, als :

a. Flur G. Nr. 429, auf der Höhe, Weide, 23 a 02 qm groß, s

eingetragen unter Artikel 107 auf den Namen der Gemeinde Ges{leide ; Ï Z

b. Flur G. Nr. 1647/431, oberm Halfterbacherbhof, Ackec, 6 a 77 qm groß, i;

eingetragen unier Artif-l 108 auf den Namen ter Semeinde Halsterbach ; S

c. Flur D. Nr. 293, im Breitfkamp, Wasserftück, 26 a 10 qm groß, Flur F. Nr. 307, an der Leye, Holz, 1 ha 76 a 2 qm groß, Flur F. Nr. 606, Hof Hespert, Wafserstück, 14 a 33 qm groß, Flur F. Nr. 725, aufm Bruche, Weite, 1 ha 74 a 06 qm groë, A

eingetragen unter Artikel 190 auf den Namen der Nahbarichaft Hespert ; : :

d. Flur D. Nr. 1141/726, Hamig, Weide, 6 a 97 qm grof, i Es

eingetrag?n unter Artikel 75 auf den Namen der Gemeinde Hamig; E :

s. Flur D. Nr. 374, Hof Hassel, - Weide, 3 a 76 qm groß, Flur D. Nr. 384, unter dem Hof, Wiete, 3 a 26 qm groß, Flur D. Nr. 400, unter dem Hof, Oedland, 19 a 96 qm groß,

eingetragen unter Artikel 76 auf den Namen der Gemeinde Hassel. i: l

C. Eh:frau Wilkelm Solkack®, Tagelöhner in Vettingen, an folgenden Parzellen, als:

a. Flur 11 Nr. 223, Flur 11 Nr. 224;

D. Wilkelm Lauf, äckerer in Hermeédorf, an fol- zender Parzelle :

b. Flur 19 Nr. 234;

firaße 13, Hof, Flügel B., part.,, Zimmer Nr. 27, anberaumten Aufgebotstermine ibre Ansprüche anzu- : melden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Bene- fizialerben nur noch in so weit geltend machen können,

der Erblasserin aufgekommenen Nut , h Be- ; friedigung der angemeldeten Gläubiger nit ershöpft A in ic „Darle wird. Das Nahlaßverzeichniß kann in der Se forderung po O E mit Zuren B schreiberei, Zimmer 212 II., von 11 bis 1 Uhr Nath- | auf diese Post auëgeshiofier ; zuglei if auc da S L Hypvotkekeni struwent vom 29. Januar 1855 über

den 8. Januar

1897.

. Kommandit-Gesellschaften auf Aftien u. Aktien-Gefellsh. Erwerbs- un Wirtbschafts-Genossenschaften.

-Auswelife.

| | Oeffentlicher Anzeiger. u m

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

mittags eingesehen werden. Berlin, den 30. Dezember 1896. Königliches Amtsgericht 1. Abtbeilung 81.

(61540] Aufgebot. Auf Antrag des Recdtéanwalts G. Feldmann hierselbft als Verwalters der im Bremischen Staats- gebiete befindlihen Theile tes Na&lafses des in Washington, Vereinigte Staaien von Nord-Amerika, unter dem Namen Jacob Gath wohnhaft geweferen, am 16. März 1828 als Sobn der Eheleute Fe Hamann und Dorothea, geb. Kobl, in Wittlich ge- borenen, am 26. April 1896 an Vord deé Dampfers „Crefeld“ während der Reise von Baltimore nah Bremen verstorbenen Peer Hamarnu werden die Erben des leßteren damit aufgefordert, ibre Erb- anfprüche spätestens in dem biermit auf Freitag, den 30. April 1897, Vormittags 9è# Uhr, vor dem Amtszerihte, im Gerictshause hbiecielbst, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 65, anberaumten Auf- gebotstermine bei Strafe des Ausschlusses anzu- melden. ; ; Bremen, den 5. Januar 1897.

Das Amtsgericht.

(gez.) Arnold Dr. i Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.

[53735] Bekanntmachuug. S Durch Testamert der am 4. Februar 1877 in Pußzig verstorbenen Wittwe Caroline Boehm, ge- borene Barkholz, is deren Großnichte, der damals unverebelihten Laura Emilie Auguste Ebner, ein | Legat von 600 Æ autëgescßt worden. Da der Auf- | enthalt der Ebner nicht ermittelt worden ist, wird

E. Erben Abrabham Lauff in Dreéëlingen an folgender Parzelle:

c. Flur 11 Nr. 195; j

F. S Sei, Ackerer in Hasenbach, an folgender Parzelle:

d. Flur 9 Nr. 196; E S zu C. a.—d. belcgen in der Katasteraemeinde DermeS- dorf und eingetragen unter Artikel 71 auf den Namen Iobann Heinrih Biter in Hafenbach. ; : G. a. Wilbelm Drieébah, Handeltmann in Heid-

berg, y b. Richard Meuer, Hantelêmann in Borner, c. Eduard Meucr, Fabrikarbeiter in Plumbazer- Ba 31 bei Barmen-MRittershaufen, d. die Erben von Gerhard Shmeis in Ecken- hagen, A i an den unter Artikel 63 Gemeinde Heêpert aufge- führten 39 Parzellen, eingetragen auf zen Namen: 1) Dresrach, Christian, zu Hespert, 2) Dresbah, Anton, zu Habn, 3) Schmeis, Gerhard, zu Edenhagen, 4) Ospelkaus, Wilbelm Wittwe, ¿u Euel.

Die Artikelinbaber beziehungsweise die Erben der- selben baben nit crmittelt werden können. Gemäß 8 58 Abs. 2 des Gefezes vom 12. April 1888 werden daber die Artikclinhaber bezw. die ihrem Wokn- und Aufenthaltsort nah unb:kannten Erben derselben biermit éfentlih zu dem auf den 18, Fe- bruar 189%, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeid;neten Amtêgeriht anberaumten Termine mit der Aufforderung geladen, ihre etwaigen An- sprüche an obigen Parzellen späteftens im Termine geltend zu machen, widrigenfalls die Inanspruch- nebmer als Eigenthümer im Grundbu eingetragen werden.

Waldbröl, den 30. Dezember 1896.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Il. Efchner.

61535 i l D Nabltanizalt Georg Meyer hier, Potsdamer- ftraße 41, als Nachlaßpfleger, hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger des zu Berlin wohnhaft gewesenen, am 17. September 1896 verstorbenen Kaufmanns Paul Mar Randel beantragt. Sämmilihe Nachlaßgläu- biger des Verstorbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. April 14897, Vor- mittags L0 Uhr, an Serictsftelle, zur Zeit Neue Fricdristraße 13, Hof, Flügel B., parterre, Saal 32, anberauniten Aufgebotstermine ihre An- \sprühe anzumelden, widrigenfalls fie dieselben gegen die Benefizialerben nur noh in fo weit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Aus\{luß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen, durch Befriedigung der De ITIe Gläubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaßver- zeihniß kann in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 25, von 11 bis 1 Uhr Nachmittags einge- werden. devlin: den 2. Januar 1897. i Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 82.

[6 S Rechtsanwalt Baron in Berlin, als Nahlaß-

, hat das Aufgebot der Nahlaßgläubiger der pn Pit Teltowerftraße 53, wohnhaft gewesenen, am 2. November 1893 verstorbenen Wittwe Wil- helmine Louise Pauline Giefimann, geb. Wedel, be- antragt. Sämmtlihe Nachlaßgläubiger der Verstorbenen werden demnach aufgefordert, späteftens in dem auf den 10, April 1897, Vormittags

diejes Legat von tem der Ebner beftellten Abwesens- j

heitsvormunte, dem Tischlermeister Robert Bacho } in Pußig W.-Pr., verwaltet. Auf Antrag des j Vormundes werden die oben bezeihnete Ebner : deren Rechtênachfolger hierdurch öffentli aufgefor- j dert, sih mit ihren Ansprü§en auf das bezeichnete j Legat zu melden. ; Pnstig, den 25. November 1896. Königliches Amtêgerit.

[61043] L : : Das Verfabren, betrcffer.d das Aufgebot dir Nach- laßgläubiger des verstorbenen Brauereibefitßers Emil Stantke aus Oblau, ist beendet. Ohlau, den 29. Dezember 189€.

Königliches Amts8zerict.

{61513] Vekanutumachung. E |

Durch Urtheil von beute find folgende Schuld- j bücher der Fürstlichen Svarkasse zu Gera für fraitlos | erflärt: 1) Nr. 76 947 lautend auf Ida Sommer- ! meyer in Hilbersdorf über 6 47 4; 2) Nr. 26 396 | lautend auf Karl Voigt in Eisenberg über 154 Æ | 16 4; 3) Nr. 69 490 lautezd auf Robert Grötsch ; in Roben über 291 # 20 4; 4) Nr. 78 546 lautend | auf Minna Grötsch in Noben über 182 # 04 „1. Gera, den 5. Januar 1897. :

Das Fürktliche Amtsgericht, Abtbeilung für Zivilprozeßsachen. Münch.

61507 [ C be Urkunden sind am 19. Dezember 1896 für fraftlos erflärt worden : ; : 1) die Hypothekenu:kunde über 15 Thaler rehchts- kräftige und 3 Thaler 11 Sgr. Koftenforderung, ein- getragen auf Nr. 77 Brzenskowiß Abth. I[1 Nr. 10 für den Synagogendiener Alerander Kiksmann zu slowiß, j Bn Der V“ aopolhedenbrief über 1200 #4 Kaufgeld, eingetragen auf Nr. 77 Imielin Abth. 111 Nr. 6 für Marianna Hachula, geb. Olexik, zu íImielin,

3) der Grundschuldbrief über 75 Thaler Grund- \{uld, eingetragen auf Nr. 49 Jmielin Abth. 111 Nr. 14 für den Schwarzviehbändier Florian Rad- waúsfi zu Chelm, L

4) der Hypothekenschein über 20 Thaler Abfindung, eingetragen auf Nr. 10 Sciern Abth. II1 Nr. 2 für Agathe Kasperek, verwittwete Stolleßki, E

5) die Hypothekenurkunde über 49 Thaler 20 Sgr. Darlehn, eingetragen auf Nr. 11 Koziniez Abth. IIT Nr. 1 für das General-Pupillen-Depositum des Gerichtsamts Kattowitz, überwiesen den Geschwistern Ludwina, Carl und Marianna Goiny, als Stamm- dokument über die Antheile der Ludwina und Ma- rianna Goiny now gültig auf 33 Thaler 3 Sar. 4 Pf.,

6) die Zweighyvothekenurkunde über 16 Thaler 16 Sgr. 8 Pi: Antheil des Carl Goiny an der Abth. Nr. 1 des Grundftücks Nr. 11 Kozinießz eingetragenen Darlehnspost von 49 Thalern 20 Sgr.,

) die Hypothekenurkunde über 12 Thaler vâter- lihes Erbtheil der Sopbie Kubißa, eingetragen auf Blatt Nr. 10 Kostow Abth. 111 Nr. 3, übertragen auf Nr. 192 und 155 Kostow Abth. III Nr. 3 bezw. 13.

Myslowitz, den 20. Dezember 1896.

e önigliches Amtsgericht.

etragen unter Artikel 402 auf den Namen der Nachbarschaft im unterften Hof Volkentrath ;

11; Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrih-

! [61512

Bekanntmachung. : Dur Auss{lußurteil des biefigen Amtegerichts

: vom 23. Dezember 1896 sind die Inhaber der auf | Shmoditten Nr. 21 n Abtbeilung 111 Nr. 9 auf als der Nachlaß, mit Ausschlu aller seit dem Tode | Grund der Stuldurkunde vom 14. August. 1859

Nußungen, dur Be- | für den Missionsprediger Immanuel Tartakower eingetragezen, zu 59% verzinélihen Darlehns-

die auf demieiben Grunzditück Abtheilung Ti Nr. 7

für den Schmiedemeister Ferdinand Glafer zu Mühl-

haufen eingetragene Darlebnsforderung von 350 Thlr.

für fraftios erflärt worden.

Pr. Eylau, dea 2. Januar 1897. Königliches Armtêgericht.

[61516] &

In der Aufgebottsahe des Schenkwirths Heinrich Wettingfel= zu Espzikamp bat das Königliche Amts- gericht in Rahden für N-cht erkannt:

I Die ur bekannten Eigen?buméprätendenten werden mit ihren etwaigen Ansprüchen auf das Grundstück Fiur 21 Nr. 234 der Steuergemeinde Großendorf, im Mittiwalde, Holz, zur Größe von 27 a 58 qm, eingetragen im Grundbuhe von Großendorf Band 2 Blatt 26 auf den Namen des Kolons Kristian Friedri Wilhelm Lange Nr. 127 Großendorf aus- geslofsen ; : Y

IT. dem befannten Eigentbuméprätendenten, Kolon Wilhelm Scnier zu Nr. 79 Großendorf werden defsen Ansprüche zur Ausführung in cinem besonderen Prezefse vo: behalten;

IT1. die Koften des Verfahrens werden dem An- tragfteller Schenkwirth Wettingfeld zu Espelkamy auferlegt.

[61508] : ; i

In Sacben, betreffend das Aufgebot folgender ein- getragener Posteu zum Zwecke der Löschung derselben :

a. der auf den Grundftüden Grundbuch von Klôße Band IV Blatt 163 Abtbeilung 111 Nr. 8 eingetragenen Forderung von 100 Thalern rüditändiges Kaufgeld und 49/6 Zin'en aus dem Kaufkontrakte vom 2%. September 1856 für die Ackerbürgers- wittwe Schulze, Sovbiz, geb. Gruß, zu Klöge,

b. der auf den Grundftüden Grundbuch von Trippigleben Ba: d der Larndungstabellen Blatt 16, Abtbeilung {Il Nr. 3 eingetragenen 150 Thaler,

und für den Fall, daß diefelbe bereits verstorben ift, | Darlehn, nebft 4 6/6 Zinsen aus der Obligation vom

25. Juni 1863 für die verwittwete Ober-Pofisekretär Jahn, Rosine Sorbie Göarlotte Dorothee, geb. Noßfeld, zu Gardelegen,

c: der 88,65 4, Rest-Darlebn, nebft Zinsen aus der Obligation des Joachim Heinrih Kausobl vom

G A f L 1823 für den Kirchentorstezer Jacob Mert: ns zu Klöße, eingetragen auf den Grundftücken Grundbuh von Klôögze Band 1 Blatt 13 Ab- tbeilung ITI Nr. 3,

a. der auf den Srundftückden Grundbuch von Quarnebeck Band 1 Blatt 5 Abtheilung TI[Il Nr. 2a. für Katharine Elisabeth Schulze eingetragenen 100 Thaler Kurant nebst Naturalabfindung aus dem

i Uebergabe- und Altentheilsvertrage vom 24. Juli 1850,

kat das Königlihe Amtsgeriht zu Klöße in der Sitzung vom 18. Dezember 1896 für Recht erkannt :

Die ihrem Aufenthalte bezw. ihrem Aufenthalte und ihrer Person nah unbekannten Berechtigten der zu a., b., c. und d. aufgeführten Posten werden mit ihren Ansprüchen auf die leßteren auëges{lofsen und die Kosten fallen den Antragstellern zur Last.

Klöge, den 22. Dezember 1896.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 22. Dezember 1896. Lange, Gerichtsshreiber.

In Saen, betreffend das Aufgebot eingetragener Forderungen, erfennt das Königliche Amtsgericht zu Neumark Westpr. durch den Amtsrichter Fischer für Recht : | : 2

1) Die unbetannten Berechtigten folgender aufs dem Grundbuchblatte der Grundstücke Groß-Ballowken Blatt 40, 46, 48, 49, 59, 80 und 108 eingetragener

often: j P T Abtheilung 111 Sp. Hypotheken 2c. Nr. 1: Die Solidarhaft für die auf Gr. Ballowken Nr. 2% Nubrika 111 Nr. 2 für die Geschwister Frauz und

[61510]

Hedwiga Nowinska ex decreto vom 18. Oftober -

1857 eingetragene Post von 57 Thlr. 19 Sgr. 10 Pf. (Siebenundfünfzig Thaler neunzehn Silber- groshen zehn Pfennig) nebft Zinsen, übernommen kraft Verfügung vom 5. Februar 1856 auf Gr. Ballowken Nr. 44 und von dort übernommen kraft Verfügung vom 14. Juni 1856 auf Gr. Ballowken Nr. 46 sowie von pee ri a übernommen fkraft Verfügung vom 2. Mai s

b Spalte Veränderungen: zu Nr. 1: „Neben- stehende Post ist zwar bei dem Verkaufe des mit- verpfändeten Grundstücks Gr. Ballowken Nr. 44 vollständig berihtigt worden, es sind aber von den auf diesem Grundstück postintabulierten Gläubigern der Kaufmann Ephraim Soutowski mit 362 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. und 192 Thlr. 10 Sgr., die Salarien- kafse des Königlichen Kreisgerichts zu Löbau mit 69 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf. ausgefallen und ift daher der Anspruch dieser Gläubiger auf Befriedigung an der Stelle der nebenstchenden Post nah Maßgabe des § 56 Konkurtordnung hier vermerkt worden zu- folge Verfügung vom 9. März 18680*

roerden ptA iren Ansprüthen auf diefe Forde- rungen ausge en.

9) Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag] ftellern zur Last. F. 8/96 Nr. 10.

N M E E E E T E