1897 / 10 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

D

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Der Bezngspreis beträgt vierteljährlih 4 4 50 H

Alle Post-Anstalten nehmen Lestellung au;

für Berlin außer den Post-Austalten auch die Expedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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¿ 10.

eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den gien Kapcllmeistern Weingartner und phil. Muck, beide zu Berlin, dem Sanitäts - Rath Dr. atmann zu Solingen und dem Eisenbahn-Sekretär Roß Nagdeburg den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Second-Lieutenant Nau mann vom JInvalidenhause lin, dem Königlichen Kapellmeister Kotky zu Han- den Königlichen Kammermusikern Hartmann zu baden und Fein ebendaselbst, dem Rektor a. D. Grüß jilin in Böhmen, bisher zu Berlin, und dem Rentier emann zu Stegliy im Kreise Teltow den Königlichen en-Orden vierter Klasse, dem emer. Lehrer Marsch zu Holbach im Kreise Graf- Hohenstein den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus- s von Hohenzollern, sowie dem früheren Gemeinde - Vorsteher, Bauerngutsbesißer tstmann zu Merzdorf im Kreise Glogau, dem Kanzlei- lfen Heiser bei dem Amtsgericht in Lippehne im Kreise in, dem Königlichen Theaterdiener a. D. Kues zu over, dem Mea E Daume zu Sömmerda im e Weißensee, dem Wirthschaftevogt Weidner zu Klein- ein im Kreise Glogau, dem Gutsaufseher Reinke zu msfelde im Kreise Greifenhagen, dem Gutsarbeiter ‘drih Jahnke ebendaselbst, dem Bohrer Wilhelm 1lz und dem Schmiedegesellen a Mau, beide derlin, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- gi geruht :

den nahbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen

s die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen

gnien zu ertheilen, und zwar:

Großkreuzes des Großherzoglich mecklenburg-

schwerinschen Greiken:Ordens:

dem Zweiten Sekretär bei der Kaiserlichen Boischaft in

Prinzen von Shönburg-Waldenburg;

Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzogli ch sishen Haus-Ordens der ahsamkeit oder vom weißen Falken: dem kommissarischen Bezirks-Amtmann und bisherigen dagnieführer in der Kaiserlichen Schußtruppe für Deutsch- a von Elpons; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich sächsishen Albrechts-Ordens :

dem Chiffreur im Auswärtigen Amt, Hofrath Taegen;

des Königlich sähsishen Albrehts-Kreuzes:

x in: Geheimen Kanzleidiener im Auswärtigen Amt ferner :

ersten Stufe der zweiten Klasse des Kaiserlich

hinesishen Ordens vom doppelten Drachen:

dem Wirklichen Geheimen Legations-Rath von Eich- î, Dirigenten der Personalien-Abtheilung im Auswärtigen

er Großoffizier-Jnsignien des Großherrli h türkishen Medschidje-Ordens:

dem Wirklichen Legations-Rath, Kammerherrn Dr. Mumm

Schwarzenstein, vortragendem Rath im Auswärtigen

3

er Kommandeur-Jnsignien desselben Ordens: dem Regierungs-Rath Dr. Bumiller, ständigem Hilfs- er beim Gouvernement von Deutsch-Ostafrika, z. Zt. hifsarish im Auswärtigen Amt thätig;

r Kommandeur-Jnsignien des Großherrlich

türkishen Osmanié-Ordens: : :

dem Zweiten Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in flantinopel von Below-Saleske, z. Zt. interimistischer häststräger in Bukarest; sowie

des Ritterkreuzes des Königlich serbischen

Takowo-Ordens: dem Vize-Konsul in Piräus Bucherer.

Deutsches Reich

Das außerordentlihe Mitglied der Königlich Mae ischen Deputation, Geheimer Regierungs-Rath, Professor 7. Nagel zu Dresden is für die Dauer von ferneren fünf en zum beigeordneten Mitgliede der Kaiserlichen Normal- angs-Kommission ernannt worden.

Den nahbenannten Krankenka 2 St. Laurentius-Krankenkasse Krankenkasse des Kirchspiels 0 Weber- Krankenkasse (E. H) in Nied Krankenkasse für die Beamten und

2 4

sen:

Ende

Krankenkassen, Berufsgenossenschaften

validitäts- und Altersversich

E

5) Unteik u

macher,

adler,

zu Danzig,

6) Allgemeine Kranken - Unterstüßungs - Kasse ülfgkasse“ (E. H.) in Weichselmünde, 7) Allgemeine Krankenkasse (E. H.) in Glüstadt ist die elenngung ertheilt wo s

Berlin, den

Erzeugung, Verbrauch und Bestand inländischen Branntweins.

Nach den Angaben der Direktivbehörden.

Vertretung : ohmann.

erungsanfst

ngsfasse (E. H.) der Schlosser, Büchsen- Feilenhauer und Siebmachergesellen

rden, daß fie, vorbehaltlich der Höhe ankengeldes, den Anforderungen des S TO des E np er ae nd etabes genügen.

. Januar 1897.

Der Minister für Handel und Gewerbe. L

in Arnsberg, (E. H.),

ergebra,

IJnuferate nimmt anu: die Königliche Expeditioæ

des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Auzeigers

K Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 9. j

Verliu §3W., Wilhelmstraße Nr. 32. |

#8

1897.

ngestellten der sowie der Jn- alten in Berlin

„Freie

Monat

Menge

Dezember 1896.

Verwaltungs- bezirke

gestellten

des her-

Brannt- weins

des nah Eutpring

er

Verbrauchs- abgabe

in den freien bten geseßten

Branntweins

des zu gewerb- lichen u. |. w. weden

steuerfrei

ver-

abfolgten

Brannt- weins

des am Schluß des Rechnungs- monats in den Lagern und Reinigungs- Anstalten unter steuerlicher Kontrole verbliebenen Bestandes

Hektoliter reinen Alkohols

Preufßen.

Ostpreußen reußen . . Brandenburg . . ommern . .,.

Aen e nt en Sälen. Schleswig -Holst. nnover .

tfalen . ., en-Naffau . heinland . . . Hohenzollern . .

| |

18 988 28715 | 73 652 | 51417 ! 72 540 | 70 493 | 22 069 | 4 549 | 12141 ' 7822 ! DOIT: | 7469 | 6

s /

l 11169 | 8822 | 21489 | 12990 | 13622 | 28 522 | 26621 | 3886 | 9764 | 11432 ! 2858 | 10 650

1180 1412

11181 |

2410

*) 3 789 9 225

6 278 929

977

307 1496

5 168

13 350 48 098 98 498 66 280 41 016 51 821 47 557 7 002 5 276 2 888 1 397 7 590

Summe Preußen

d

e,

ecklenburg . . Thüringen ein\ch{][. Allftedt und Oft- Det A Oldenburg . . Braunschweig . E a Lübedck

mburg . ., lsaß-Lothringen

372 078

22 370

21 444 2132 4 442 29512 4 986

797 554 2 563 9972 101 226 2370 4 405

161825 |

6 129 1221 |

1277

3263 |

2 060

2 293

1258 | 1 291 1159 263 | T f 696 3986 |

44 352

5 978 9 637 2 095 3 998 1138

390

850 112 2596 221 163 290 1 057 485

| | | | 350 773

8 896 | 24 607 | 2 353 | 9 030 | 1 226 | 8 512 l

953

39 287 149 456 295

10 075 707

Deutsches Steuer- E N

Nach den halbmonatlihen Verkehrs - Nachweisungen der nat Dezember:

446 552 |

5 696

203 804 |

Zollbehörden wurden ausgeführt im Spiriius, roh und raffiniert . Jn Trinkbranntweinen und anderen alkohol- haltigen l nrohatei die unter Steuerkontrole

mit dem

nspruch auf Steuerver geführt worden sind, waren enthalten

*) Vorläufige Zahl. Berlin, den 13. Januar 1897.

Kaiserlihes Statistishes Aurt. von Scheel.

70 982

ütung aus-

418 358

4400 hl r. A.

1023,

den Bahnhöfen Oberhausen K M. K. M ,

Bekanntmachung.

Am 9. d. M. ist an der Strecke Jagstfeld—Ofterburken der Königlich württembergischen Staatseisenbahnen der Halte- punkt Herbolzheim für den Personenverkehr eröffnet worden.

Am 15. d. M. werden im Bezirk der Königlichen Eisen- bahn-Direktion in Essen die Verbindungsbahn zwischen und Osterfeld

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Brom- berg an der Strecke Callies—Wulkow der Personenhaltepunkt Goldbeck i. Pm. und

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Halle der zu einer Haltestelle erweiterte bisherige Personenhaltepunkt Grüna auch für den Güterverkehr eröffnet werden.

Berlin, den 12. Januar 1897.

Der Präfident Co at ulz.

Verordnung,

betreffend das Verbot der Abhaltung von Vieh- märkten und des Handels mit Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen im Umherziehen.

Zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauen- seuhe wird auf Grund des 8 28 des Reichs-Viehseuchengeseßes il des § 56b Abs. 3 der Gewerbeordnung angeordnet, was olgt:

8 1.

Die Abhaltung von Märkten für Rindvieh, Schweine, Schafe und Ziegen ist bis zum 15. März d. J. cinshließlih verboten.

Schlachtviehmärkte dürfen Aen werden, wenn das aufgetriebene Vieh ohne jede Ausnahme niht wieder ab- getrieben, sondern innerhalb dreier Tage nah dem Markttage in dem öffentlichen, unter veterinärpolizeiliher Kontrole stehenden Schlachthause des Marktortes geshlachtet wird.

9

ads

Der Handel mit O Schweinen, Schafen und a

Ziegen im Umherziehen ist eben einshließlih verboten. 4

Diese Verordnung tritt D 15. Januar 1897 in Krast. 4.

Zuwiderhandlungen gegen § 1 dieser Verordnung werden nach § 66 Ziffer 4 und §8 67 des Reichs - Viehseuchengeseßes und Zuwiderhandlungen gegen § 2 dieser Verordnung nah S 148 Ziffer 7 a der Gewerbeordnung bestraft.

Straßburg, den 3. Januar 1897.

Ministerium für Elsaß-Lothringen, Abtheilung für Landwirthschaft und öffentliche Arbeiten. Der Unter-Staatssekretär Zorn von Bulach.

[ls bis zum 15. März d. J.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine Üebersiht der in den deutschen Münzstätten bis Ende Dezember 1896 vor- genommenen Ausprägungen von Reichsmünzen,

in der Zweiten Beilage werden statistische Ueberfichten über Rüben-Verarbeitung und JInlandsverkehr mit P im Dezember 1896 sowie über Ein- und Aus-

uhr von Ler im Dezember 1896,

in der Dritten Beilage wird eine Zusammenstellung der Betriebsergebnisse der Zuckerfabriken des deut hen Zollgebiets im Dezember 1896 und in der Zeit vom

. August 1896 bis 31. Dezember 1896 veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

die bisherigen Gewerbe - Inspektoren Wilhelm O pper- mann in Posen und Max Beckmann in Frankfurt a. d. Oder zu Königlihen Regierungs- und Gewerbe-Räthen zu

ernennen. ç

Auf den Bericht vom 8. Dezember d. J. will Jch der Stadtgemeinde Berleburg im S ernnge irk Arnsberg auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 187 (Gesez-Samml. S. 221) hiermit das Recht verleihen, behufs Erweiterung des alten kommunalen Begräbnißplaßes die auf der zurückfolgenden Handzeihnung des Katasteramts zu Berleburg vom 22. Fe- bruar 1896 näher bezeichneten, in der Gema ung Berleburg

E L E Ee A R