1897 / 10 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

die Rede sein, wenn man erwog: in welher gerehteren, der Ver- - -Fafsung entsprechenden: Weise die Zuwendungen aus der Staatskasse an’ die: einzelnèn Schulgémeinden zu normieren feien ? Meine Herren, wenn hier von “Feindselikeit gégen "die Städte “gespröthen wird, so möchte ih darauf hinweisen daß wir in der preußischen Monarchie auch noch andere Städte als diese großen Städte mit über 25 Squlstellen haben. Die Städte zwischen 10000 und etwa 25 000 Einwohnern werden dur dies Gesetz außerordentlih gewinnen, ja, durch die Steigerung der Alterszulagen werden die Städte über 10- bis 20'000 Einwohner fast das Doppelte als vor- her erhalten. Da kann man doch von einer gegenfäßlichen Politik zwishen Stadt und Land überhaupt nicht mehr reden. l é

Nun sagen die verehrten Herrén : hier ist éin Raub gewifsermaßen geshehen; es wird den Städten das entrifsen, was sie hon hatten. Es ift {hon mit Recht darauf hingewiesen worden, daß, wenn man diese Anschauung zu Grunde legte, män unsere gesammte Finanz- und Steuerpolitik « feftlege und auf Ewigkeit bannte. Dann würde man auch keine Steuerreform durh- führen können, die große Verschiedenheiten herbeiführt; dann würde man also auf das Syftem des Herrn Abg. Seyffardt kommen, der eine Vertheilung von Staatslasten oder Zuwendungen aus dèr Staats- kasse, wie ih sie verlange nah Maßgabe der Leistungsfähigkeit, für eine sozialdemokratishe Anshauung erklärt. Das ift au gegen die Einkommensteuer mannigfah eingewendet: es wäre do eigentlih ein Raub, daß man sie plöulih verändere, und die reicheren Leute ftärker beranziehe, als die minder [eistungsfähigen. Wenn dies Syftem in Preußen gegolten bätte, würde wahrscheinlich der ganze preußische Staat nit existieren. Meine Herren, wir find vollkommen berehtigt und handeln, wenn wir das thun, fehr ‘recht- und billig, wenn wir die Verwendungen aus der Staatskasse einrihten nah Maßgabe der Leistungsfähigkeit, niht nah dem Bedürfniß, und ih gebe vollständig zu, daß das, was wir hier thun, nur noch ein leises Zurücklenken auf das Syftem der Verfassung ist; denn die Verfafsung legt prinzipaliter die ganze Squllast den Gemeinden auf und verlangt nur, daß der Staat ergänzungsweise im Fall des Bedürfnisses den Gemeinden zu Hilfe fommt. Dies Syftem ift in den Jahren 1888/89 in viel zu weit- gehendem Maße verlaffen. Wir nähern uns insoweit diesem Grund- saße, als wir ihn wenigstens an einer Stelle, wo die Sache leiht durhführbar ift, wo kein Zweifel in Bezug auf die Bedürftigkeit vor- liegen konnte, wieder zur Geltung bringen. Das ift das Ganze, worum es sich hier handelt.

Meine Herren, die Herren Abgeordneten, die dies ganze Vorgehen für unbillig halten, haben selbst doch hon ein Kompromiß im vorigen Jahre angeboten, indem fie sagten : für die Zukunft wollen wir auf weitere Zuwendungen verzihten! Es ist daher gar kein Grund vorhanden, Herr Abg. Seyffardt, sih hier so scharf gegen die Staatsregierung zu wenden; denn wenn die Staatsregierung niht diesen Vor- schlag gemacht hätte, die Mehrheit dieses hohen Hauses würde sie nicht dazu gezwungen haben. Wir find es gewesen, die auch bier einen Mittelweg, einen Weg der Billigkeit mit Nüksicht auf den bestehenden Zustand in Vorschlag gebraht haben, und Sie haben es allein der Staatsregierung zu verdanken, daß hier jeßt dies Entgegenkommen gegenüber den Städten in Vorschlag gebracht ift, ihr ganz allein. Ih halte aber dieses Entgegenkommen nicht bloß mit Rücksiht auf das Zustandekommen des Gesetzes für be- rechtigt, sondern es liegt au in der Thatsahe, daß die Städte bisher diese Zuschüsse bekommen haben und Aussicht hatten nah dem Geseß, sie auch in Zukunft zu bekommen, ein berechtigter Grund, nicht zu sharf in den beftebenden Zustand ein- zugreifen, daher die Verminderung der Zuschläge möglihft klein zu haliecn, damit nicht die Städte in ihrem Finanzwesen dur diese jeßige anderweite geseßlißhe Normierung gestört werden. Soweit ift aber nach ineiner Meinung die Staatsregierung jeßt gegangen, und es scheinen die Herren das auch selbst anzuerkennen. Jch glaube daber, es wäre besser gewesen, wenn man wirkli aufrichtig eine Verschärfung des Gegensäßes zwishen Stadt und Land, zwischen kleinen und großen Städten denn darum handelt es sich hier vorzugsweise ver- meiden wollte, diesen Antrag niht einzubringen, jedenfalls nit in dieser Schärfe zu motivieren. (Bravo! rechts.)

Abg. Reichardt (nl.): Ich empfehle den Antrag Groth; die bisherigen Zuschüsse dürfen den Städten niht genommen werden. Der § 27 ift ungereht, von welhem Gesichtspunkt man auch die Sache betrachtet. Die Gegenüberstellung von Stadt und Land ist nicht zutreffend, denn es giebt Landgemeinden, die reicher sind als Städte. Prozentual bekommen die Landgemeinden mehr Zuschüsse als'die Städte; wir gönnen sie auch den Landgemeinden, weil wir eine Förderung des Schulwesens wünschen. ie Realfteuern sind Bruttosteuern, sie können nicht in den Städten erhöht werden; ein mit Hypotheken belasteter Hausbesißer oder ein Ge- werbetreibender in ähnlicher Lage kann durch Erhöhung seiner Real- steuer ruiniert werden; der Finanz-Minister verweift ja die Städte immer auf die Bruttosteuern. Nach diesem Gesetz - bleibt / den Städten nihts Anderes übrig als neue Steuern. Die Steuerreform hat den Städten keine Erleichterung grau troß der Ueberweisung der Realsteuern. Nur der Empfänger der Steuern hat \ich geändert, die Steuerzahler sind nicht erleichtert. Hier handelt es sh ni{ht um ein Interesse der Städte, sondern der Steuerzahler, und die

Squllasten müssen von allen Steuerzahlern im Staate gleihmäßig getragen werden. Die Regierung thut mit diesem Gesetz einen sehr

verhängnißvollen Schritt.

___ Abg. ‘von Eynern (nl.): Gegen den Antrag Sattler konnte im vorigen Jahre nech die Finanzlage: des Staats angeführt werden, heute niht mehr. Es handelt sih garniht aliein um die großen Städte Berlin, Köln 2c., sondern in der Mehrzahl um [kleinere, in ihrem finanziellen Verhältnisse hart bedrückte Gemeinden, wie Remscheid, Solingen 2c. Die Etatsrede des Finanz-Ministers war diesmal nichts als eine Verlegenheitsrede über die kolofsalen Summen,

die ihm zur Verfügung stehen. Angesichts dessen fallen -dech die 1 300 000 A an Zusdüssen für die Städte niht ins Gewicht. Ich appelliere an Ihre Gerechtigkeit, nehmen Sie unsern Antrag an!

Finanz-Minister Dr. Miquel: :

Meine Herren! Ih möchte nur die Auffaffung des Herrn Abg. von Gynern etwas berichtigen. Diese ganze Bestimmung ift nit in das Gesey gekommen, weil die Finanzen der Ersparungen, die wir dadurch machen, dringend bedürfen; denn auch {hon bei der vorigen Etatsberathung habe ich ausdrüdcklich vorher gesagt, daß wir aller Wahrscheinlichkeit nah kein Defizit, sondern einen niht unerheblichen Ueberschüß Habèn werden. Die Sachlage war vamals \ch{on so, um das, was nun eingetreten is, einigermaßen vorherzusehen. Also ih konnte damals auch nicht bebaupten, daß es geradezu finanziell unzuläsfig gewesen wäre, nah dem Antrag Sattler den Städten die bisherigen Bezüge zu belassen. Ja, meine Herren, ih bin noch weiter gegangen, wie die Herren

sich noch erinuern wérden: Sie wifsen, daß ih auch klar genug A ers

- Tennen gegeben habe, daß die Staatsregierung- au ihrerseits-aus der

Annahme des Antrags: Sattler keine Kapitalfrage gegen das Gesetz machen würde. (Hört! hört! links.) Alfo die Sache liegt niht auf finanziellem Gebiet, sondern fie liegt auf dem Gebiet etner gérechten Vertheilung der Staatêsmittel. (Hört! hört! links.) Ob die Finanzen günstig sind oder niht günstig sind, man soll die Staatsmittel gereht vertheilen. Man foll da, wo man das höhere oder ‘dás ‘geringere Bedürfniß anzuerkennen hat, auß nach Maßgabe der Verfassung handeln. So ift die Sahe von der Staatsrégierung damals auf-

gefaßt, so heute.

Meine Herren, ih freue mi, daß der Abg. von Eynern aus- drücklih erklärt hat: diese Frage ist niht von der Bedeutung, daß man seine Abstimmung über das Gese davon abhängig machen kann. Ich glaube, meine Herren, die Staatsregierung ftebt auf demselben Boden (hört! hört! links), fie hält auh das Gese von eiter so großen Bedeutung, daß fie wahrsheinlich ich kann das ja nicht mit Bestimmtheit sagen von -der Abstimmung über die hier vor- liegende Frage die Annahme oder Nichtannahme dieses Gesezes nicht abhängig mahen wird. (Hört! hört! links.) Hört! hört! meine Herren! Dénnoch aber kann ih nit anerkennen, daß diese finanzielle Situation, in der wir uns jeßt befinden, irgend wie entscheidend ift für die Abstimmung in der hier in Betracht kommenden Frage.

Meine Herren, Sie haben auf einige wenige Gemeinden hin- gewiefen, die möglicherweise durch die verhältnißmäßig wenn Sie die Anlage 1 ansehen verhältnißmäßig fehr geringen Verluste in Schaden kommen. Nun, meine Herren, wir haben für diese Fälle doch auch gesorgt: wir haben einen Fonds von 250000 4 auf- genommen, wel{er in folchen Fällen die Härten auszugleichen im stande ift. Nun sagt zwar der Abg. Seyffardt: ja däs is wieder ein neuer Dispositionsfonds. Die Herren haben doch auch keine Neigung für Dispositionsfonds auf der reten Seite. Run, meine Herren, ich glaube, den fkleinen Gemeinden, die sich wirklchch in Noth - befinden, wird es {ließlich ziemlich gleihgültig sein, ob sie diese Unterstüßung bekommen kraft Gesetzes oder ‘als feste Zuwendung aus der Staatskafse ohne Gesetz. Der Zweck wird wenigstens in beiden Fällen erreiht. I bin der Meinung, wir haben nah dieser Nichtung alles Denkbare gethan, um nit ‘einen wirklih harten Eingriff in die bestehenden Zustände der Gemeinden zu thun, und ich glaube au, daß auch die Vertreter der größeren Städte den guten Willen der Staatsregierung, soweit er mit den Anschauungen der Mehrheit des boben Hauses, von dem das Gese abhängt, in Einklang zu: bringen ist, den guten Willen, Härten auszugleihen, Bedrückungen zu vermeiden und eine möglihft ver- \öhnende Hand zu reihen, durhaus anerkennen werden. Ih bin überzeugt, daß die Herren vielleiht, zum theil wenigstens, im stillen Kämmerlein, wenn sie hier keine Neden halten, derselben Ansicht sind.

Abg. Dr. Hermes (fr. Volksp.): Die Grundsäße der Gesetze

von 1888 und 1889 sind richtige gewesen, und wir dürfen daher den Städten die Zushüfse nicht nehmen. Gleihes Ret für Alle! Wenn Sie diesen Grundsay verlafsen, werden Sie keine Freude an diesem Gefeß haben, fondern nur Unzufriedenheit erregen, und die Unzufrieden- heit ist der Nährboden für die Sozialdemokratie. Wenn der Minister auch immer die Meinung vertritt, die Städte hätten durch die Steuerreform Millionen bekommen, so kann er doch niht über die Ungerechtigkeit dieses Geseßes hinwegtäushen. Die Steuerreform hat dem platten Lande genügt, niht den Städten. Das Schulgeld ist aufgehoben, die Städte haben Aufbesserungen der Gehälter vor- enommen, und nun follen ibnen die Zuschüsse genommen werden. Redner nimmt insbesondere Bezug auf die Verhältnisse in Berlin. Ein finanzieller Nothstand im Staat sei anerkanntermaßen jeßt nicht vorhanden. Dieses Gefeß lasse das Vertrauen auf dieKontinuität der Staatsgesezgebung shwinden. Mindestens müsse der Antrag Groth angenommen werden.

Ein Schlußantrag wird angenommen.

Der Antrag Groth wird gegen die Stimmen der National- liberalen, der Freisinnigen, der Polen, einiger Zentrums- mitglieder und einiger Freikonservativen abgelehnt; § 27 wird unverändert angenommen.

S 28 enthält die Uebergangs- und Schlußbestimmungen.

Abg. von Tepper-Laski (fr. konf.) macht darauf aufmerksam, daß von der Bestimmung, nah welcher die Lehrer auf thren Wunfch nihÎ den neuen Befoldungsvorschriften dieses Gesetzes sich zu unterwerfen brauchen, sondern bei ihren alten Gebaltëordnungen bleiben können, im Regierungsbezirk Wiesbaden : voraussichtlich in großem Umfange werde Gebrauch gemacht werden. Die Bestimmung, welche in diesem Fall § 28 für die Leistung des Staats treffe, werde nun zur Folge haben, daß Gemeinden, welhe einen jungen LÆhrer baben, der nur das Grundgehalt habe, für den die Gemeinde aber keine Alterszulage zahle, den Staatszushuß für die Alterszulage einfaŒÆ in“ die Tasche fteckten, während eine Gemeinde mit einem alten Lehrer viel mehr zu leisten habe. Redner \tellt deshalb einen Antrag, welher für die Staatsleifstung in diesem Fall eine solhe Anordnung trifft, daß diefe Bevorzugung der Gemeinden mit einem jungen Lehrer vor denen mit einem alten Lehrer nicht eintrete.

Ministerial-Direktor Dr. Kügler erwidert, daß eine S{ädigung einzelner Gemeinden durch den Dispositionsfonds ausgegliben werden könne. Auch im Regierungsbezirk Wiesbaden würden nur aeg wenige folcher exceptionellen Fälle vcrkommen. Jedenfalls bedürfe der An- As von Tepper-Laski noch bis zur dritten Lesung einer redaktionellen

erung.

2: Bartels (kons.) wünscht, daß diese Angelegenheit bis zur E esung klargestellt werde, vorläufig müfse er gegen den Antrag

mmen.

Abg. Dr. Lotichius (nl.) hofft, daß die meisten Lehrer in den westlichen Provinzen, auch im Regierungsbezirk Wiesbaden, sich den Beftimmungen ' des Geséßes unterwerfen werden, und daß den Gemein- den ‘die ftaatlihen Subventionen erhalten bleiben; eventuell empfehle es sid, in dritter Lesung den Antrag v. Tepper-Laski anzunehmen.

bg. Latacz (Zentr.) sieht in diesem Antrage mehr eine Be- rad aung der Gemeinden als der Lehrer.

bg. Dr. Oswalt (nl.) weist darauf hin, daß nah diesem Paragraphen die Gemeinden einerseits die Regulative ändern und andererseits die Lehrer niht s{hle{chter ftellen sollen, Nach dem neuen Geseb könnten die Lehrer das Höchftgehalt eine ganze Reihe von Jahren später erhalten als nach den jeßigen Gehaltserhöhungsperivden, ¿. B. in Faptiuet a. M.

Ministerial-Direktor Dr. Kügler bemerkt, daß solhe Gemeinden einen Modus finden werden, der die Besoldungsordnung so normiert, daß die Lehrer effektiv dasselbe bekommen wie jeßt, wenn auch in anderer Form.

Dr. Weber-Halberstadt (nl.) äußert Bedenken hinsihtlich des tes der Einführung des Gesetzes in den Stolberg’shen Graf- en.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Meine Herren! Wir haben außerordentlich bedauert, daß sich die Einführung des Ruhegehaltskafsen-Gefeßes für die Lehrer durh die Königlihé Verordnung in den Stolberg*[hen Grafschaften um etwa 14 Jahr verzögert hat; es hat das natürli an ‘den Verbhand- lungen mit den Fürsten gelegen. Noch mehr bedauern wir,

wenn aus dieser Verzögerung einzelnen Lehrern materielle Nahtheile entstanden sein sollten. - Es liegt uns daran, daß sih solche Vorgänge diesmal niYt wiederholen, und wir

werden alles aufbieten, ‘um ‘die Könktglihé Verordnung so frübzeitig

herbeizuführen, däß bas Gesey auh ‘in der-Stolber’sen Grafschaften dur die: Königliche Verordnung womöglih hon mit dem 1. April 1897 in Kraft gesezßt wird. Selbst wenn das nit gelingen sollte, würden! wir * darauf Bedacht ‘nehmen, dur die Königlihe Verordnung dafür zu sorgen, daß ““wenigsteng vom 1.“ April 1897 ab die Wirksamkeit des “Gesezez auch für die Grafschaften anfangen müßte, ‘damit den Lehrern in den Grafschaften aus dieser Verzögerung, an der fie unshuldig sind, keine weiteren Nachtheile erwalhsen: Wir werden daher unimittelba; schon jeßt in der Hoffnung auf das Zuftandekommen des Gesetzes die Verhandlungen mit den Fürsten Stolberg einkeiten, und ih hoffe, es wird uns gelingen, jeden Schaden von den Lehrern fern zu halten, (Beifall.) -

Abg. Dr. Lehrer einen Ausweg zu suchen, wie ihn der Abg. von Tepper-Lasfi wünsche, dessen Antrag jedoh noch der Aenderung bedürfe, fo ihrn beute noch iht: zustimmen Fönne. s fee F dah ex

Abg. von Tepper-Laski betont, daß die Lehrer vollständig frei sein müfsen in der Wahl der“ alten oder neuen Ordnung --und dabei nicht von finanziellen Rücksichten auf die Gemeinden abhängen dürfen. Er ziehe für heute seinen Antrag zurück, behalte \sich aber vor, ibn in dritter Lesung în abgeänderter Safung wieder einzubringen.-

D wird angenommen. “- :

_ Damit i} die “zweite Berathung des ledigt. Die dazu eingegangenen Petitionen gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt.

Es folgt die Berathung folgender, von der Kommission An G Resolution: die Regierung zu ersuchen, dem Landtage baldigst ein allgemeines, auf cristliher und kon- fessioneller Grundlage beruhendes Volksshulgeseß vorzulegen.

__ Abg. Bartels (konf.): Wir wünschen den alsbaäldigen Erlaß dieses Geseyes. Die Gründe sind so oft dargelegt, wir beute nur auf unjere früheren Ausführungen Bezug nehmen. Bei der Be- rathung des vorliegenden Geseßes wird von neuem der Eindruck ge- wonnen sein, daß es mit dem Stückwerk niht weiter geht. Mader wir doch ein einheitlihes großes Werk, sei es auch \chwierig; es if des Schweißes der Edlen werth. Es handelt sih um die Erhaltun von großen Gütern, deren Verluft für unser Volksleben ein Unglüê

wäre.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. kons.): Wir

wollen au eine christlihe konfe}sionelle Schule, aber nit auf der Grundlage des Geseßentwurfs von 1892. Wir befürchten, dur die Zustimmung zu dieser Resolution der Mißdeutung zu unterliegen, alé wünschten wir eine Wiederholung der Vorlage ‘von 1892. Wir find nah dem Standpunkt der Mehrheitsparteien bedenklich, ob der Zeitpunkt bereits gekommen ift, eine folche Ordnung der Schule unter Wahrung der unveräußerlihen Rechte des - Staats- vorzunehmen. Deshalb lehnen wir die Resolution heute ab. __ Abg. Dr. Sattlex (nl.): Auh uns sind die Schwierigkeiten eines stückweisen Vorgehens auf diesem Gebiet klar, und wir hätten eine breitere Grundlage -dafür gewünscht, als die Lehrerbefoldung bietet. Hätte man mit dieser die Regelung der Schulunterhaltungé- pflicht vereinigt, dann hätte man die Leistungsfähigkeit für die Staatt- beiträge zur Nichtshnur nehmen können, wie man es jeßt nit ethan hat, obwohl man es behauptet. Eine Regelung des Volk- \ulwesens ist durhaus erwünsht, und die chriftlih-konfefsionelle Grundlage wäre zu berüdcksihtigen. Wenn man si diese fo! harm- los |cheinende Resolution ansieht, könnte man ja dafür timmen, wir werden aber dagegen stimmen, denn wir wiffen, daß die Mebrheit des £auses damit den Zedliß’shen Geseßentwurf meint. Dagegen erheben wir den s{ärfsten Widerspruh wie damals und stimmen det- halb gegen die Resolution. Der Mehrheit, welche das ‘Lehrer- befoldungsgeseß zu stande gebracht hat, können auch wir das Zuftande- bringen eines all gemeinen Volks\chulgesezes nicht anvertrauen.

Abg. Broemel (fr. Vgg.): Ueber den Standpunkt meiner Freunde fann fein Zweifel jein. Wir lehnen ein solhes Gese ab, wenn wir auch eine allgemeine Regelung des Schulwesens wünschen, Allerdings kommen dabei unerseßlihe Güter unseres Volks in Frage, aber das find andere, als der Abg. Bartels meinte. Wir stimmen gegen die Resolution.

Abg. Knörcke (fr. Volksp.): Auch wir können nicht für die Resolution stimmen aus den Gründen, die wir {hon früber erörtert haben. Einem folhen Geseß auf chriftliher, konfessioneller Grund- lage, wie die Mehrheit will, können wir nun und nimtinermehr zu- stimmen, weil sie damit ein Geseß meint, das vorzugsweise nicht auf christliher, sondern auf tirlicher Grundlage aufgebaut werden soll. Damit kâme wieder eine Bewegung in unser Volk, die wir gerade jeßt nicht wollen. Der gegenwärtige Augenblick ift der aller- ungeeignetfte für ein solWes Werk.

Abg. Freiherr von Heereman (Zentr.): Die Refoluytion foll auh nit harmlos sein; wir wollen gerade dadur eine bestimmte Forde- rung ausdrüdcken, daß wir ein Geseg und eine Schule haben - wollen auf christlicher, konfessioneller Grundlage und daß wir erwarten, daß die Regierung uns endlich ein folches Geseß vorlegt. Wenn man fagt: es darf aber niht fkirhlich sein, fo verstehe ich diesen Stand- punkt niht. Wenn man chriftlih if und eine christliche ine hat, so müfsen die Organe der Kirhe auf Schule und Erziehung Einfluß baben, oder es ist keine christlihe Schule, sondern alles Andere. Ferner wollen wir mit der Resolution entschieden der îmmer weiter gehenden Verstaatlihung des Schulwesens entgegentreten. Dieser Richtung wird durch das vorliegende Gesez Vorschub geleiftet, und wir stimmen dafür nur mit s{hwerem Herzen und: nur im Interesse der Lehrer und der äußern Ordnung der Dinge, und weil es fürs erfte niht mögli ift, ein Schulgefetz ferSgmßeaen. Wir treten der weiter gehenden Verstaatlichung entgegen, die ‘Eltern, Gemeinde und Kirche niht berücksichtigt, obshon wir für dieses Gefeß timmen.

Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole): Ich kann namens" meiner

reunde erflären, daß wir die Ausführungen des von eereman wörtlih unterschreiben.

Abg. Dr. Sattler: Theoretisch sind ja die Herren vom Zentrum gegen die Verstaatlihung der Schule, praktisch haben sie das aber bei. diesem Geseg nicht. gezeigt. Nah § 8 kann ruhig weiter ver- staatliht werden.

Darauf wird die Resolution angenommen.

Schluß 41/4 Uhr. Nächste Sizung: Mittwoh 11 Uhr. (Schuldentilgungs-Vorlage.)

Geseßentwurfs cr- wirder Galle

aufe E

or\ch (Zentr.) empfiehlt, im Interesse der nassauishen |

Zweite Beilage

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittw

och, den 13. Januar

1897.

i 10. R ——————————————— A

Deutsches Reich.

Monat Dejember 1896

Rübenverarbeitung und Jnlandsverkehr mit Zucker im Dezember 1896.

In den freien Verkehr sind geseßt worden:

É I O er Verarbeitete

gegen Entrihtung der Zuckersteuer : *) | j

steuerfrei :

Verwaltnungs- eiten, bezirke i

ie Rüben (Steuer-Direktiv-Bezirke)

Rüben-

mengen

verarbeitet baben

andere

| [lifiert Rohbzucker en ser

| Zucker |

Zudckerabläufe

j

100 kg netto

(obne das |! Gewicht der Denaturie- rungsmittel)

j î j Î Í

fester Zucker | Zuckerabläufe

| denaturiert (obne das

undenaturiert | Gewit der

| Denaturie-

_{ rungêmittel)_

Preußen. Oiiprenien a L, Brandenburg e

ommern . osen

60 685 1616 787 1 340 703 1338218 3 249 €55 4 265 613 9 870 380

60 965 2 413 090

266 238 226 135 1218 490

ien Salhsen. . . Shleswig-Holftein . E e alen . . en-Naffau .

R e Hohenzollern .

21 597 2413 21 901 7 001 72 564 96 361 18 977 20 569 3 389 808

35 991

|

j j j

; Summe Preußen 25 926 959

264 645 446 367 274 497 169 708 395 688 1 631 900 472 549

1 908 870 1 878 385

Bayern . E Cs L Baden u. Elsaß-Lothringen R ecklenburg Thüringen . . Oldenburg . . Braunschweig . Anhalt . Lübeck . Bremen . . pambuts / rxemburg . E Summe deutsches Zollgebiet | 1) 383 33 369 568

*) Außerdem: Zuckerhaltige Waaren unter Erftattun 1) 256 Fabriken haben, soweit angegeben, vor Séluß

I SS I ao

Ein- und Ausfuhr von Zucker im Dezember 1896.

717

Drr

i

301 571

44 407 5 976 8 356

13 633 |. 1833

741 9697 |

16546 | 40967 | 99 | 174 |

| J 444 000 | der Vergütung 51 (100 kg), Gewicht des darin enthaltenen Zuckers 21 (100 kg). des Monats die Nübenverarbeitung beendigt.

S Sl lw Sil

{ î / j | j

Im H C TE1

|

655

j

| |

L T FELTT L

T2 77 |

6 234 | 101 ; 2302 | 1 297 111 420 2 429 |

9451 21 095

Ter

m O FLLEPLTS

ELEHL L E R L.

1102

Dezember 1896

1895 |

Ausländisher Zucker. Einfuhr:

1) in den freien Verkehr :

Rohbzucker. . .. i Naffinierter Zuer .

2) auf Niederlagen : N Naffinierter Zuler . ...,

Ausfuhr aus Niederlagen :

Robzucker. . Raffinierter Zucker . Berlin, den 13. Januar 1897.

389 165

64 535 68 704

3 908 94 M

100 kg netto

540 é 222

47 631 25 143

2471 10511

Inländischer

Zucker.

Ausfubr:

Gefammtgewicht

Gewicht des darin enth

Kaiserliches Stätistishes Amt.

v

on Scheel.

Zuder der Zuschußklafse s ;

" v e D Pa e Zuckerhaltige Waaren unter fteueramtlicher Kontrole :

altenen Zuders

1896

1895

772 966 400 463 14 606

3354| 1 703

100 kg netto

456 501 905 099 8 214

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualität

gering mittel

S L f j j

gut

(1090 kg) j nie- bôh- | drigster |

Î j

| M

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

ster | drigster | fter

l nie- | bôh-

M é

Ver: faufte Menge

Doppel- zentner

100 kg

Dur{h- shnitts- preis für 1 Doppel- zentner

Durchschnitts-

Am vorigen Markttage

preis

5

R

| nach \{chlägliher Schäßung verkauft Doppel- zentner

(Preis

unbekannt)

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1)

über-

Allenstein Thorn *) . gegais i

Neuß . . . Pfullendorf .

| 16,80 16,80 18,00

| 13,50 |

| 1430 |

M

11,30 | 12,00

Thom). | S egn E | ,00 ; Neuß E j | Pfullendorf . Allenstein 12,40 | E) | Liegniß . . A R e { 13,30 Pfullendorf. . . | 10,50 | 12,00 | 12/20 | *) Kein Getreide zu Markt gebracht.

Weizen.

| 17,10 ! 17,30 | 1680 | 17,30 | 20/00 | 20/80

Roggen. [12,00]

11,80 | 11,80 |

12,00 7

| 13,50 | 13,60

80 | 12,30

Gerste 14,50 14,00 Hafer 14,30 13,20

270

256

13,95 | 11. 1. F

Literatur.

„Natur und Haus“. Jluftrierte Zeitschrift für alle Naturfreunde. In Verbindunz mit Drafeo O K. A Borstand des Königlichen Naturalien- Kabinets in Stuttgart, und P. Matschie, Kuftos an der zoologishen Sammlung des König- lichen Museums für Naturkunde zu Berlin, herausgegeben von Max Hesdörffer. Berlin, Verlag von Robert Oppenheim (Guftav Schmidt). Vierteljährlih 6 Hefte; Preis 1,50 A Die vor- liegenden erften fes Hefie des fünften Jahrgangs dieser Zeitschrift [liefern den Beweis, daß die Herausgeber nach wie vor beftrebt find, Anregung und Belehrung auf dem Gebiete der Naturkunde zu geben .und allen naturwifsenschaftlichen Neigungen und Liebhabereien gerecht zu werden. Mit der Zahl der Mitarbeiter ist auch der Inhalt in Wort und Bild ftets vielseitiger und reihhaltiger geworden. Die vielen lebenêswahren Jlluftrationen tragen wesentlich zum Verständniß der textlißen Ausführungen bei.

Gesundheitswesen, Thierkraukheiten und Absperrungs- Maßregeln.

L Italien.

Durch seefanitätspolizeilihe Verordnung des Königlich italienshen Ministeriums des Innern vom 29. Dezember v. J. sind unter Auf- bebung der Verordnung vom 11. Dezember v. J. (vgl. „R.-Anz.“ Rr. 1 vom 2. d. M.) im Hinblick auf die in Indien und anderen asiatischen Regionen herrshendeBeulen pest fürdieaus8 Ländern jenseits der Straße von Bab-el-Mandeb kommenden Schiffe besondere Maßregeln angeordnet worden. Hiernah müfsen, bevor folhe Schiffe zum freien Verkehr zugelassen werden, die an Bord befindlichen Per- fonen ärztlih unterfuht und die zu ihrem persönlichen und häuslichen Gebrau dienenden Gegenftände, foweit sih die leßteren niht in vollkommen reinem Zustande befiaden, desinfiziert werden. Schiffe, welche weder einen Arzt an Bord haben, noh einen Desinfektions- apparat besißen, und auf denen bei der Abfahrt oder während der Seefabrt Fälle von Beulenpest festgestellt und seit der vollständigen Genefung der Erkrankten nicht mindestens 14 Tage verstrichen sind, müssen fich nah einer der Sanitätsstationen des Königreichs (Arimara, Poveylia, Augusta) begeben, um daselbst bis zu ihrer vollständigen Desinfizierung und Feststellung ihrer Reinheit zu verbleiben. Schiffe, welhe Fälle von Beulenvest an Bord haben oder während der Seereise innerhalb der leßten 9 Tage hatten, find alle nah einer der vorbezeihneten Sanitäts- stationen zu fenden, um dafelbst den vom Ministerium des Innern von ms zu Fall vorzushreibenden Maßnahmen unterworfen zu werden.

m übrigen ift den Schiffen, welhe aus Ländern jenseits der Meerenge von Bab-el-Mandeb kommen, verboten, rohe, frische oder ge- trocknete Häute, Wolle, Haare, Thiere oder Theile von Thieren irgend welcher Art und Lumpen auszuschiffen. Handelt es sich um Baumwollballen oder solhe Waaren, die nicht desinfiziert werden können, so hat die Gesundheitsbehöcde deren Ausschiffung zu gestatten und den Präfekten derjenigen Provinz sofort zu benachrichtigen, nah welcher die Waaren bestimmt find, unter Angabe des Bestimmungs- orts und der Perfonen, an welche dieselben gerichtet sind.

Der Gesundheitsstand in Berlin war auh in der Woche vom 27. Dezember bis 2. Januar ein günstiger und die Sterblichkeit faft die gleih geringe wie in der Vorwoche (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berehnet, 16,5). Auch in dieser Woche waren unter den Todesurfachen akute Entzündungen der Athmungs- organe und Katarrhe der Luftwege vorherrshend und endeten in fast gleiher Zahl wie in der Vorwoche tödtlich. Auch das Vor- kommen von Erkrankungen an Grippe blieb ein häufiges; 9 Sterbe- fälle infolge von Grippe (gegen 11 der Vorwoche) wurden gemeldet. Akute Darmkrankheiten zeigten sich in wenig gegeu die Vorwoche veränderter Zabl als Todesurfahen; die an diesen Krankheitsformen Gestorbenen befanden sich auss{ließlih im findlichen Alter. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit blieb die gleih geringe wie in der Vorwoche; von je 10000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 46 Säuglinge. Von den In fektionskrankheiten gelangten Erkrankungen an Typhus selten, an Scharlah in besränkter Zahl, Erkrankungen an Masern gleichfalls seltener, an Diphtherie etwas bäufiger als in der Vorwohe zur Anzeige, und zwar wurden Erkrankungen an Masern nur aus dem Stralauer Biertel, Erkrankungen an Diphtherie nur aus der jenseitigen Luifenstadt in nennenswerther Zabl zur Meldung gebraht. Gesteigert waren wieder Grkrankungen an Kindbettfieber, die in ällen zur Kenntniß kamen. Erkrankungen an Keuchhusten blieben häufig, doch wurde der Verlauf ein milderer; die Zahl der dur Féubbuilon ges storbenen Kinder fank auf 6 (von 11 der Vorwoche). Abgenommen haben Erkrankungen an rosenartigen Entzündungen des Zellgewebes der Haut, während rheumatische Beschwerden aller Art, namentlich aber akute Gelenfrheumatismen, in größerer Zahl zur ärztlihen Be- obahhtung gelangten.

Wien, 13. Januar. Die „Wiener Zeitung“ veröffentliht den Bericht über die leßte Sizung des Obersten Sanitätsrathes, in welher der Referent Kusy mittheilte, daß die Epidemien in Pola und ussin Piccolo stetig abnehmen. Der Sanitäterath stimmte den Anträgen Kusy's zu: anläßlih der indishen Pest ein Einfuhrverbot für benußte Kleider, Wäsche, Hadern und Abfälle aus ganz Asien, ausgenommen das asiatishe Nußland, zu erlassen, und die Fahrten nah Mekka aus den occupierten Provinzen thunlichst hintanzuhalten bezw. dur einen von der Regierung bestellten Arzt zu überwachen.

London, 13. Januar. (W. T. B.) Wie dem „Daily Telegraph“ aus Kairo gemeldet wird, haben die Minister eine Verordnung er“ laffen, nah welcher Pilger foviel als möglih von der Wanderung nah Mekka abgehalten werden jollen, wenn sie sih niht mit Mitteln zum Lebensunterhalt für sechs Monate versehen haben. Für den Fall des Ausbruchs einer Epidemie in Mekka verbietet die Verord- nung den Pilgern die Rückkehr nah Egypten für die Dauer der Epidemie.

Suez, 12. Januar. (W. T. B.) Auf Befehl des Inter- nationalen Sanitätsraths wird der gestern von Bombay angekommene, auf der Heimreise begriffene Postdampfer des Oesterreichischen Lloyd „JImpera tor“ meren eines pestverdächtigen Krankheits- falles an Bord hier 7 Tage aufgehalten.

Handel und Gewerbe.

Jn der Nummer 6 des „R.- u. St.-Anz.“ vom 8. Januar 1894 waren in auszugsweiser Uebersezung zwei in Finland unter dem 20. Dezember 1893 ergangene landesherrliche Ver- ordnungen wiedergegeben, durch welhe die Abgabe für die aus dem Lande gehenden Sägeprodukte und der Exportzoll auf ungesägtes Bau- und Nutholz für die Jahre 1894 bis 1896 neu festgesezt wurden.

Diese Auflagen sollen nah zwei jeßt erlassenen landes- herrlihen Bekanntmachtingen bis zum Ende des Jahres 1898 in gleiher Höhe, wie bisher, forterhoben werden, jedoh mit