1897 / 11 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Bbilanzieren, niht bedenkend, daß man die Anleihe {hon im Vorjahre Tontrahiert hatte. ;

Meine Herren, Sie haben nun die Güte gehabt, den Betriebs- fonds der Staatsverwaltung um 100 Millionen - zu verftärken, - ein Antrag, der damals auch ‘vielseitig bekämpft und garnicht für nöthig gehalten wurde. Dieser Betriebsfonds von 100 Millionen zusammen

“mit dem damals shon vorhandenen Betriebsfonds von 33 Millionen bewirkt nun, daß diese Art geschilderter Finanzgebabrungniht mehr möglich ist. Wenn wir auch einmal in einem einzelnen Jahre eiu Defizit vor uns haben, so sagen wir uns: es ift doch nur noch etatsmäßig, es kann sehr wohl sein, daß es in der Rehnung nicht figurieren wird. Wir werden ‘also zur Zeit überbaupt noch gar keine Anleibe aufnehmen, und, wenn ‘im: Laufe des Jahres Vorshüfse zu machen sind beim Mangel an’ den nöthigen Einnahmen gegenüber den zu [leistenden Aus- gaben, so reiht der Betriebsfonds von 100 Millionen vorläufig aus, man kann warten, bis man am Schlusse des Jahres sehe, ob man überhaupt eine Anleihe braucht. Wenn das Jahr 1894/95 noch mit Defizit endet, aber im Jahre 1895/96 {on große Uebershüfse ent- stehen, so kann ih aus diesen Uebershüfsen au das Defizit des Vor- jahres begleihen, ohne eine wirklihe Anleihe zu machen. Jh komme sogar - vielfah in die Lage, diese Uebershüsse dann zeitweilig aweckmäßig rentabel zu machen, wie das in diesem Jahre geschehen ift worüber sih die „Freisinnige Zeitung“ mit Unrecht wundert. (Heiterkeit rehts.) Meine Herren, Sie sehen also, daß dies au eine fehr nüßlihe Maßregel gewesen ift, unser ganzes Finanzwesen zu konso- lidieren. Daß der Staat eine Eisenbahn betrieb mit einer Squldenlaft von 6 Milliarden und dafür gar keinen Betriebsfonds hatte so wird man si wundern, wie das mögli gewesen ist, wenn man sich nit vergegenwärtigt, daß es dadurch möglich geworden ift, daß die An- leihen, die auf Kredite für bestimmte Zwecke bewilligt wurden, immer vorzeitig realisiert wurden, was nah meiner Meinung, streng ge- nommen, vielleiht niht zulässig war; aber man konnte uicht anders, man hatte Mittel nöthig, ein Betriebsfonds war nit da, man mußte diese Anleihen realisieren; sie dienten so als Betriebsfonds.

Meine Herren, ich habe Ihnen kurz die Geschichte unserer Rechnungsergebnisse seit dem Jahre 1880/81 vorgetragen. Jh möchte aber noch hinzufügen, daß neben diesen zur Deckung von Fehlbeträgen in der Rehnung nöthigen Anleihen noch immer herliefen Anleihen, niht bloß für neue Eisenbahnlinien, sondern für Deckung von Ausgaben, die aus den Betriebseinnahmen der Eisenbahnen hätten geleiftet werden sollen Ih brauhe das nicht näher auszuführen. Anleihen für solhe Zwecke sind jeßt auch weggefallen. Wir leisten jeßt das, was wir leisten müfsen in Bezug auf die Eisenbahnen; was irgend zu den laufenden Ausgaben des Betriebes gerehnet werden kann, wird au aus den laufenden Einnahmen des Betriebes gedeckt. Auch in dieser Be- ziehung ist unser Finanzwesen jetzt allerdings mehr konselidiert als früher. Wenn ih daneben annehme, daß wir wirklichß dauernde auch in s{lechten Zeiten zu erwartende Ersparungen in den Betriebs- verwaltungen gemacht haben, so kann ih nur meine Ansicht wiederholen, daß wir solche gewaltigen Rückschläge, wie wir sie erlebt haben, in Zukunft wohl kaum noh zu befürhten haben. Aber sehr bedeutende NRükshläge werden immer noch mögli bleiben.

Meine Hezren, man hat mir vorgeworfen, ih bätte namentli den laufenden Etat zu niedrig etatifiert. Jh habe son hervor- gehoben, daß dieser Vorwurf durchaus unbegründet ift, daß er jeden- falls nit meine Adrefse, sondern höchstens die der Refsort-Minister treffen würde. Aber ich will ein Beispiel herausgreifen, wie das in früheren Zeiten gewesen ift, wo man sih darüber garnicht gewundert hat. Im Jahre 1887/88, wo doch Herr Abg. Richter auch \{chon mitwirkte, wurde ein Defizit von 46 Millionen etatisiert, und der Ueberschuß betrug 79 Millionen. (Zuruf des Abg. Nichter: Die Branntweinsteuer !) Die Branntweinsteuer war im Jahre 1887/88 noh nicht eingeführt. (Zuruf des Abg. Richter : Jawohi!) Nein, aus dem Reich kamen wenigstens noch keine wesent- lihen Einnahmen.

Meine Herren, ih sage so: In unseren Finanzen sind mit Rück- siht auf den Besiß der Betriebsverwaltungen, die ja eine ganz über- wiegende Bedeutung im preußis@en Staat haben, starke Rückshläge von einem Jahre zum andern nicht bloß, sondern von einer Periode von Jahren zu einer anderen Periode faft unvermeidlih. Diese Rückshläge drängen naturgemäß zu einer Stockung in allen neuen Unternehmungen, zu einer Verzögerung und Hinausfschiebung bereits unternommener Unternehmungen, somit zu einer ftark veränderten Lage bei der Fn- dustrie, machen Störungen im ganzen wirthshaftlihen Leben, und diese Umstände vergrößern den Uebelstand unserer sozialen Verhält- nisse überhaupt, nämli den Uebelstand der periodishen Ueberproduk- tion, der¿Baissezeiten und der darauf folgenden Ueberarbeitung, der Haufsezeiten. Der Staat muß wie jeder vernünftige Mann mitwirken, diesen Uebelstand, soweit mögli, zu bekämpfen, und wir, namentlih der Herr Minifter Thielen, haben das, soweit wir das bei den heutigen etatsmäßigen Zuständen konnten, bereits in ausgiebigfter Weise gethan; es ift uns das au gut angerechnet worden gerade von den gewerblichen Kreisen. Dieser Ausgleihsfonds würde nun in einem sehr bedeutenden Maße zu dem bezeichneten Zwecke mitwirken und er kann andererseits keine Uebelstände herbeiführen. Die Art und Weise, wie exr verwaltet wird, fichert gegen jede andere Verwendung als zur Deckung von Mindererträgen. Wenn nun die Herren Abgg. Sattler und Freiherr von Zedlitz fagen: der Fonds steht nicht an der rihtigen Stelle —, \o verstehe ih das eigentli nit, denn der Ausgleichsfonds, den die Herren selbst in ihren weitergehenden Anträgen aufgenommen haben, steht ganz an derselben Stelle. Wenn derselbe bloß zur Deckung von Ausfällen in der Cisenbahnverwaltung bestimmt wäre, dann hätten Sie ja Recht ; aber Sie wollen ja] auch einen allgemeinen Ausgleihsfonds, und ih muß auh sagen: es hat gar keinen Zweck, einen besonderen Ausgleichsfonds; für eine beftimmte Verwaltung zu schaffen; denn ‘Geld is Geld, und wenn es der Staatskasse gehört, so ist es Staatsgeld. Ob das nun herstammt aus Uebershüfsen vom Reih oder von den Eisenbahnen, das macht materiell keinen Unterschied. Jch glaube also, der Fonds fteht genau da, wo er ftehen muß. Es wäre sogar eine Wohlthat, wern der Fonds nicht bloß die Wirkungen der Schwankungen der Betriebsverwaltungen vermindern würde und die nachtheiligen Einflüsse desselben, sondern au diejenigen, die aus der Reichsfinanzgebahrung hervorgehen. Nun aber fürchten die Herren viellciht, daß ihre Anträge, welche : eine Ver- wendung der Eisenbahnübershüfse für die allgemeinen Staatszwecke auf eine beftimmte Summe bes{hränken wollen, darunter}{leiden würder,

wenn jeßt der Ausgleihsfonds angenommen würde. Jch glaube aber,

das ift niht der Fall. Wenn wir uns wirklich entshließen in der Tendenz, die die Herren verfolgen, das. Drängen auf Vermehrung der

Ausgaben zu verhindern dadur, daß die Eisenbahnen nur verpflichtet werden follen, eine bestimmte Summe jeweilig an die Staattkasse abzuführen, wenn wir uns dazu ents{ließen, dann können- wir dohch gleih den jeßigen Ausgleichsfonds für diese Zwecke gebrauchen, da die Herren ja selber glauben, es sei avch in diesem Falle ein Ausgleichs-

| fonds nothwendig, und der Herr Abg. Richter mit Retht sagt: die

Frage- der Schuldentilgung, die Begrenzung der jeweiligen freien Dis-

position hängt mit diesem Ausgleihsfonds einigermaßen zusammen.

Das ift vollkommen zutreffend!

Ich kann also noch immer nicht recht sehen, warum die Herren Bedénken haben, gerade gegenwärtig diesen Ausgleichsfonds zu be- willigen. Sie halten ihn selbft für nothwendig. Sie billigen - den Zweck. Jch kann es mir nur fo erklären, daß Sie glauben: wenn der Ausgleihsfonds jeßt gestrihen wird, so ift das ein ftarker Druck auf die Regierung, auf diese feste Eisenbahnrente einzugehen; aber selbft das kann man nit annehmen, denn dies ift ja wirklich eine Frage nicht politisher Natur, sondern eine reine Frage der zweckmäßigen Finanzgebahrung; da braucht man do solche Kraftmittel nicht, und die würden auch nicht wirken.

Meine Herren, ich habe diesen Ausgleichsfonds - bezeichnet nicht als eine nothwendige, fondern nur als eine zweckmäßige Einrichtung ; ih habe von vornherein erklärt: man fann au so vernünftig ver- walten und auch manches zur Ausgleihung des einen Jahres aufs andere thun, wenn man die Erfahrungen hinter \ih hat, die wir binter uns haben.

Meine Herren, dieses Wort erinnert mich daran, was ih mir

vorgenommen hatte: ausdrüdcklich zu betonen, daß, wenn ih hier die Finanzpolitik der Vergangenheit etwas Fritisiert habe in manchen Punkten, ih damit keineswegs einen Tadel gegen die Männer aus- fprehen will, die damals diese Finanzpolitik geführt haben. Sie hatten unsere Erfahrungen niht. Seit den achtziger Jahren, wo die großen Verstaatlihungsperioden anfangen, waren wir gewissermaßen in einer finanziellen Revolution, in einer totaken Umwälzung. Diese Männer konnten- die Erfahrungen noch fliht haben, auf die wir jeßt zurüdblicken können, und wahrscheinli wären wir auch nicht klüger gewesen, wenn wir damals die Sache hätten maten sollen.

Also ein Tadel gegen die damalige Finanzführung hat nit erboben werden sollen; ein solher Tadel würde nur berechtigt sein gegen uns, wenn wir uns diese Erfahrungen in keiner Weise zu Nute maten.

Meine Herren, ich lasse also den Ausgleihsfonds nicht fallen. Gelingt es jeßt nit, eine Mehrheit dafür zu finden, so kann ih das ja sehr bedauern, aber ich würde doch nicht allzu bittere Thränen darüber weinen. Ich bin überzeugt: man wird doch bei gelegener Zeit auf eine ähnlihe Maßregel wieder zurückommen. Das Zentrum hat das auch ganz rihtig gefühlt; es hat zwar nicht eine dauernde Institution hafen wollen, fondern nur vorläufig einen einmaligen Ausgleichs- fonds von 60 Millionen wahrs{einlich in der Erwartung, daß, wenn derselbe einmal aufgezehrt wäre, man in Erwägung treten könnte, den Ausgleihsfonds wieder neu zu begründen. Also insofern habe i dort eine kleine Stütze; fie nüßt mir aber nur niht, denn zwar die Motive sind einigermaßen auf meiner Seite, aber nicht die Abstimmung.

Meine Herren, was nun die obligatorische Schuldentilgung betrifft vielleiht das einzig Prafktishe, was diesmal zum Vorschein kommt —, so ift über die SatWe bei der ersten Lesung soviel {on gesprohen und bei der früheren Berathung des Antrags der Budgetkommission, daß ih mi sehr kurz faffen kann. Ih will nur noch ein Wort an- knüpfen, um das Haus nicht zu sehr zu ermüden.

Der Herr Abg. Bachem sagt: wozu ist diese obligatorische Schul- dentilgung nothwendig ? sind Uebershüsse vorhanden, dann tilgen wir ja von selbst; sind aber keine vorhanden, sondern Fehlbeträge, dann muß man tilgen mit neuen Schulden. Hierin liegt vollständig die ganze Frage. Wenn keine obligatorishe Shuldentilgung vorhanden ift, wenn man darüber jedes Jahr ad libitum beschließen kann, fo ent- steht eben die Gefahr, daß keine Ueberschüfse vorhanden find; denn, meine Herren, man wird die Lücken, die wir ausfüllen wollen durch Schuldentilgung, durch andere Ausgaben ausfüllen und wird nit in die Lage kommen, Schulden zu tilgen, weil man die betreffenden Mittel {hon zn anderen Zwecken verwendet bat. Nun aber der Fall des Fehlbetrags. Es sieht ja allerdings sonderbar aus, daß, wenn man mit einem Fehlbetrag abschließt, man doch Sghulden tilgt; aber, meine Herren, der Fehlbetrag kommt erst in der Rechnung zur Erscheinung, während die Frage der Schulden- tilgung bei der Etatsaufstellung entscheidend ift. Meine Herren, es können Jahre kommen und solche sind ja genug vorhanden gewesen —, wo man den (Ftat mit einem Fehlbetrag aufstellen muß. Hinterher ergiebt sih aber in der Rechnung kein Fehlbetrag. Hat man keine obliga- torishe Schuldentilgung. wird man leiht versucht sein, den Fehlbetrag dadurch wegzushaffen, daß man die Schuldentilgung fallen läßt, und hat man nachher doch keinen Fehlbetrag, so hat man dennoch keine Schuldentilgung. Meine Herren, der regelmäßige Zwang zur Schulden- tilgung bei der Etatsaufftellung zur Abwehr gegen eine angemessene Steigerung der Ausgaben ift so auch in Fehljahren von der aller- größten Bedeutung. Ich kann mih in dieser Beziehung niht nur auf meine eigenen Grfahrungen berufen, namentlih auch in Bezug auf die Kommunen, sondern auch auf die Stellung, die das hohe Haus selbs eingenommen hat. Ein sehr nett geschriebener Artikel in der „Kölnischen Volkszeitung“ kann garnicht begreifen, wie man überhaupt verfahren joll bei der obligatorischen Schuldentilgung, wenn man Anleihen machen müßte; er fkalkuliert, daß das eigentli unmöglich wäre. Ih habe den Artikel niht ganz verstanden, obwohl er, wie gesagt, sehr knapp und hübsch geschrieben ift, aber ih verstehe niht, wie der Schriftsteller fich so unnüßes Kopf- zerbrehen darüber macht. Wenn er nur: etwas unseren biesigen Be- rathungen gefolgt ‘wäre, so würde er gefunden baben, daß das, was er fo fonderbar findet, hon vier Jahre so gegangen iff. Wir haben in den leßtèn vier Jahren Defizite gehabt, auch im Etat, und doch haben wir die Schulden weiter getilgt. Die Sache ift also gegangen, glückliherweise fo gegangen, daß mit Rücksiht auf. das starke An- wachfen der Uebershüsse in den lezten Jahren wir garniht genöthigt gewesen sind, diese bewilligten Anleihen zur Deckung des Defizits immer zu realifieren. Geht es aber wirklich nicht anders, als die zur Deckung: des Fehlbetrages ausgeworfenen Anleihen zu

realifieren, fo können wir sie immer einfa verrehnen auf Anleihen.

*

Wir brauchen niht wirkli neue Anleihen hierzu aufzunebmen,2 1 der Vorwurf, daß es unnöthige Koften verursaWe, Anleißen zu t

und neue Shulden zu -maächen, kann bei uns nicht: plagreifen; die Eisenbahuinteressenten im Lande sorgen schon dafür, ‘daß

Jahr neue Kredite bewilligt werden, und es laufen zu diesem Zes

im Augenblick noch über 500 Millionen Bewilligungen. Kommission wollte man ih glaube, es war der Herr Abg. va Strombeck nicht zugeben, daß die Verrechnung der Anleihen dog au. der Schuldentilgung glei sei. Meine Herren, ftellen Sie sich doÿ einfa vor, wie die Sache geht. Wenn man einen bestimmten Beit im Etat zur Diéposition hat zur Schuldentilgung, aber eine Anleile machen muß, maht man niht den Umweg, erft die Schulden tilgen und dann neue Anleihen zu realisieren man nimmt das Geh das aus dem Etat zur Disposition steht, und baut damit die betreffe, den Eisenbahnen. Also-diese Bedenken, die man früher, namentlÿ 1869, wo die Verhältnisse ganz anders waren, hatte, greifen bei unt niht plag. Sie sind übrigens au sonst niht durhgängig richtig.

Meine Herren, sehr lange kann ih wohl nach meinem. Alte, s{chwerlich mehr die preußishen Finanzen verwalten. Es würde abe do eine Beruhigung sein, glaube i, für uns alle, wenn wir ung hier einmal ents{hließen wollten, als einen festen bestimmten Gruz, faß durchzuführen : zu allen Zeiten sollen bei einer fo Tolofsale; und wachsenden . Schuldenbelaftung des preußishen Staats die Schulden regelmäßig vermindert werden; wer Schulden tilgt der verbessert sein Vermögen. (Sehr wahr! rechts.) Jh glaube, fir uns alle wird das eine Beruhigung für die Zukunft sein.

Einige Herren sagen: es hat ja keine Gefahr, es werden ja dod immer Schulden getilgt werden, au obne Geseß. Wenn aber di Herren Richter ‘und dessen Freunde mit den Herren vom BZentrun mal die Mehrheit hätten, so würden sie doch fehr sn mit dem Sguldentilgen in ungünstigeren Jahren aufhören, Und dann, wie gesagt, könnten die Uebershüfse immer länger aus, bleiben, weil fie immer rasher verzehrt werden durch neue anderweite Ausgaben. Jh glaube, das hohe Abgeordnetenhaus, welches sih das kann man wohl sagen zur Aufgabe gestellt hat, mitzuwirker, unser Finanzwesen in Preußen auf feste solide Grundlagen wiede zu stellen, wo es ‘niht der Fall war wo es der Fall war, sie zu erhalten, wird sich um das Land ein Verdienst erwerber, wenn es das Prinzip, das in allen Kulturstaaten besteht, auth ix Frankreih, auch in England ich will darauf nit weiter eingebez einer festen gesicherten Schuldentilgung wieder zum Gefeß mat, Wir sind dazu umsomehr verpflihtet, als wir für die Reihs\chulden mindestens zu drei Fünfteln mithaften, und als zwar ar gefangen ist, im Reihe Schulden zu tilgen, aber eine rezel, mäßige Schuldentilgung auf festen Prinzipien im Reiche nicht beftekt, (Sehr rihtig! rets.) :

Meine Herren, man hat mir in der Presse vorgeworfen, als w:rz ih grundsäßlih gegen eine Tilgung der Reilsshulden sei. Nichts if falscher als das; den damaligen Antrag, der, glaube i, vo Herrn Lieber ausgegangen war, habe ih nur soweit bekämpft, als man dieses neue Prinzip in das Etat- geseß aufnahm und der Bundesrath dadurch allen konstitutionellen Traditionen zuwider in eine Zwangslage gebraht wurde, entweder den ganzen Etat zu verwerfen, oder unbedingt diesem Antrag zuzuftimmer, Ferner wollte ih nicht einen Rücfgriff auf in den einzelnen Staatei bereits abgerehnete Jahre, und in der Beziehung hat fa eine Ver ftändigung im Reichstage ftattgefunden. Davon, daß ein Theil de: Mehrübershüfse über die Ueberweisungen zur Schuldentilgung ver: wandt werde, bin ich nie ein Gegner gewesen und werde es auch nit fein. (Abg. Richter: Da können wir es jeßt wieder mahen!) Gewiß! Ich nehme aber dabei an, daß die Herren dasselbe dann aué in Betreff der Matrikularumlage thun werden. Wir werden Si einladen, Herr Abg. Richter, bezüglih der Matrikularumlazer dann ebenso zu verfahren. (Sehr gut! rechts.) Ich bin ganz damit einverstanden, wenn das Reih die Mehrübershüf an sich zieht, wenn es dann auch aufhört, Matrikular umlagen im gleihen Betrage in Fehljahren von den Einzelstaaten z verlangen. (Sehr richtig! rechts.) Auf dieser Basis werden wir ux wahrscheinli leiht verständigen. Dann nähern wir uns allmäklis der reinlihen Scheidung zwishen Reich und Einzelstaaten, wenigfstert zum theil (sehr gut! rechts), und ich muß allerdings sagez, daß nah den fehr einfihtigen Ausführungen des Herrn Abg. Liebe im Reichstage über die Versuche einer Scheidung der Reichsfinanze& bon denen der Einzelstaaten ich mir wohl denken könnte, daß ma beabsichtigt, auf diese Weise, Schritt vor Schritt, zu dem erhboffte Ziele zu-kommen; und da könnten wir dann ja sagen: Und in de Armen klagen sih beide. (Heiterkeit.)

Meine Herren, eine Differenz befteht noch über die Höhe de Tilgung. Ich meine doc, meine Herren, eine regelmäßige, gesichert, unbedingt in allen Jahren eintretende Tilgung von #9 ift für unsere Verhältnisse genügend, wenn ich dabei in Betracht ziehe, daß ja hoffentlich auch in Zukunft noŸ die Lant-

‘tage die sogenannte extraordinäâre Schuldentilgung aus den erspart

Amortisationsbeträgen der Eisenbahn - Prioritäten bestehen lafsen werden, also dadurch doch eine allmählihe Steigerung für noch länger! Jahre eintreten wird, und wenn worauf ih großes Gewicht legt ausdrüdcklich in diesem Geseßentwurf ausgesprochen bleibt, daß di: Uebershüfse unbedingt zur Schuldentilgung verwandt werden, dau! würde nach meiner Meinung ein Betrag von + 9% durchaus (* nügen, und ih habe fogar einige Bedenken, weiter l gehen, weil man eben immer die s{chwache Seite der Reit finanzen als preußisher Finanz-Minister vor sich haben mf, und wenn diese Politik, die Herr Dr. Bachem uns geschildert bat, dauernd im Reih Boden faßt, ja die Gefahren für die Einzelstaaten noch ganz eminent wahsen. Wollen die Herren aber 3/5 9 Tilgung in det Gesey schreiben, so weiß ih niht, wie die Staatsregierung sich daz stellen wird. Was mich betrifft, so glaube ich, daß wir für dit nächsten Jahre wohl unbedenklich 6 Millionen mehr aufwende" können; ob das aber dauernd mögli ist, vermag ich nicht zu über fehen, werden au die Herren felbsff nicht übersehen können.

Ich bitte daher, bei der Regierungsvorlage au bezüglich de: Höhe zu bleiben und daneben den Ausgleichéfonds nicht zu weit voï sich zu weisen, (Bravo!)

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Köni

M 11.

(Sluß aus der Ersten Beilage.)

Abg. Broemel (fr. Vag.): Dem Geseßentwurf legt man eine. zu große Bedeutung bei. Wird dadurch die Finanzgebahrung wirklich solider werden? In Defizitjahren wird die Schuldentilgung doch nur auf dem Papier stehen. Auch wenn Uebershüsse da sind, wird man dem Drängen auf Vermetrung der Ausgaben im Landtage besser widerstehen können, wenn man darauf hinweisen fann: Wir haben in {lehten Jahren Schulden gemacht und müssen jeßt eine stärkere Tilgung vornehmen. Der Landtag muß darauf halien, daß fein Etatsrecht. nicht geschmälezt wird. Die Absicht des Findnz- Ministers ift ja eine richtige, aber ift diese Maßreg:-l wirkli ein überall durchzuführeades Abhilfemittel für dea preußischen Staat? Die Eisenbahnen forgen nur für- Uebers&üsse, leisten aber für die Allgemeinheit niht, was fie leisten follen. Und diese raxis hat gerade unter dem jeßigen Finanz-Minister ihren Höhepunkt erreiht, wenn auch der Finanz-Minister in der Kommission versicherte, daß er den Tarifreformen keinen Widerstand entgegenseßze. Auf den Landes-Eisenbabnrath soll man uns nicht verweilen, er bat niemals die Initiative zu großen Tarifreformen ergriffen. Wenn einmal ein Vorschlag dazu ge- macht wirt, so finden fich im Landes-Eisenbahnrath immec Interessenten dagegen. Da muß die Regierung seibst ihre Stimme für Tarif- reformen erhcben, denn der Landes-Eisenbahnrath zeigt sich als Interessenvertretung und erfüllt feine Aufgabe nit. Die Landes- vertretung bat au die Aufgabe, sich gegenüber dieser Interefsenten- vertretung mit den Tariffragen zu beschäftigen. Besonders in guten Jahren muß die Landeëveriretung mit aller Energie Tarifreformen verlangen. Vielleiht wäre es auch angebracht, den Landeteisenbahn- rath zu reformieren, da er den an ihn gestellten Erwartungen nit entsprochen hat. Der Finanz-Minister soll die Finanzpolitik des Reichstages nicht so berabsezen, die Reichêtagsmehrbeit hat sich mit ibren Etatéansäßen nicht geirrt, wie der Finanz-Minister in Preußen. Wir halten an unserer chy ra pom fest.

Abg. von Arnim (kons.): Wir stehen auf dem Boden der Kommi}fiontbeschlüsse und halten die obligatorishe Schuldentilgung für einen Fortschritt, für den Staat wie für die Gemeinden. Ein Theil meiner Freunde if der AnsiŸht, daß es am besten wäre, den Prozentsaß für die Schuldentilgung zu nehmen, der im Eisenbahn- Garantiegeseß teht, nämli § 9/4. Wir begnügen uns aber mit der Komtniffionsfassung von # 9/0. Nah meiner persönlichen Auffassung wäre es am besten, den Eifenbahnen einen bohen Reservefonds zu geben, da sie doch eigentlich ein industrielles Uxternehmen find. Zu der Nefolution nehme ih zur Zzit noch) nicht Stellung.

Abg. Schmieding (nl.): Ein Staats-Etat balanciert nicht richtig, wenn nicht ein Posten für Schuldentilgung darin stebt, aber es war nit nötbig, über das 49% der Regierungsvorlage hinaus- zugehen. Nicht die Neigung der Gemeinden, auf den Beutel des Staats überzugreifen, wähst, sondern die Neigung des Finanz- Ministers, die Verpflihtungen des Staats auf die f{wächeren Sqhultern der Gemeinden abzuwälzen. Das Lehrerbesoldung8gesetz mit der Entziehung der Zuschüsse an die Städte is eine treffende Jllustration dazu. Ich bitte, die Regierungsvorlage anzu- nehmen. Auf die Reicsfinanzen gehe i nit ein; auch i bin für eine Beseitigung der Schwankungen im Reich und in den Einzel- staaten. Hier wollen wir eine reinlihe Scheidung ¿wis{en all- emeinen Staatsfinanzen und Betriebsverwaltungen dur(führen.

n der Sifenbahnpolitik sollte man nah dem Ausspruch des Fürsten

Bismarck davon ausgehen, baß die Eisenbahnen kein Finanzobjekt sein dürfen, fondern dem Verkehr zu gute kommen müssen. Die gegebenen Versprechungen sind nit gehalten worden. Jn shlechten Jahren muß der Staat mit Bestellungen bei der Industrie vor- gehen, und erst im vorigen Herbst ist man aus der bisherigen Reserve herausgetreten. Man bemüht ih hinsihtlih der Bahnhofskalamität u. f. w., die Laften auf die Gemeinden abzuwälzen. Nach dieser Richtung muß Wandel geschaffen und vermieden werden, daß aus den Eifenbahnen der litzte Groschen herausgepreßt wird. Ein braubbares Eisenbahn-Garantiegesez is deshalb eine unabweisbare Nothwendigkeit. 2 A

Abg. von Tiedema nn-Bomst (fr. kons.): 64 Millionen sind für Neubeshaffung von Betrieb8mitteln ausgegeben worden; die Eisenbabnverwaltung verdient also niht die beftigen Vorwürfe. Sollen etwa die Siscababües gar feine Üebershüsse abwerfen? Das wäre eiae Thorheit. Die Schwierigkeiten liegen uit auf finanziellem, sondera auf wirthscchaftlihem Gebiet; sie verhindern zum theil die Einführung neuer Tarife. Gewiß besteht der Landes-Eisenbahnrath aus Interessenten, aber nur diese können ihre Interessen gegen einander auëgleichen. Herr Broemel ärgert si vielleicht darüber, daz er niht im Landes-Eisenbahnrath sigt; seine Freunde sind darin. Das Abgeordnetenhaus ist nicht der Ort, diese Interessen mit einander streiten zu laffen. Bei den Düngertarifen handelt es sich niht um persónlih2 Interessen. Was die Sache selbst betrifft, so steht die Mehrheit weiner Freunde auf dem Boden der Kommissionsbeshlüfse; je mehr Squldentilgung, um fo besser; Schuldentilgen is nit Aus8gabenmacen. Bei dea Eisenbahnübershüssen kommt es zunächst auf ihre rihtige Ermittelung an. Ich habe in der Kommission eiuen entsprechenden Antrag gestellt, ihn aber nicht wiederbolt, da ih glaube, daß die Ordnung dieser Sache die Aufgabe dec Negierung ift.

Abg. Bueck (nl.): Wir können uns dem Beispiel von Franf- reih und England nicht länger verschließen. Auf exceptionelle Ver- hältnisse föanen wir niht Rückficht nehmen. Neue Steuecn zur Deckung voa Schulden können wir doc nicht erheben; die großen Massen baben dafür kein Verständniß. Bis jeßt ermögliht nur die verwerfliche Verkehrssteuer eine Verzinsung unserer Schulden. Wellen wir diese Verkehrsfteuer ermäßigen, so müssen wir diese Vorlage an- neh:en. Eine Einwirkung des Hauses auf die Tariffrage möcte ih aber nicht von der Hand meisen, wenn ih auch nicht will, daß das Abgeordnetenhaus üter die einzelnen Positionen sich herum- streitet. Der Landes-Eisenbahnrath ift lediglich ein Beirath, er hat keine beshlicßende Stimme, das verkennt die Eisenbahnverwaltung.

b der Ausgleihsfonds so gedaht wird, wie es die Regierungsvorlage will, ober ais NReferve- oder Erneuerungsfoads, kommt auf dasfelbe binaus: es is etn guter Gedanke der Regierung und kann dazu dienen, etwaige Ausfälle infolge von Tarifermäßigungen auszugleichen. Der Finanz-Minister würde sich aber ein weiteres Verdienst erwerben, wenn er uns ein neues Eisenbahn-Garantiegeseß vorlegte.

Abg. Dr. Irmer (konf.) : Jch schließe mich diefen Ausführungen an. Nur formell ift unsere Staats]huld eine Rentenschuld, materiell aber eine Darlehnsshuld, an deren Rückzahlung wir denken müssen, ohne Rücksicht auf die günstige Lage der Finanzen. Bet-einem ungünstigen Kriege und zurückgehenden Eisenbahneinnahmen könnte unfere Schuld sonst ins Ungemessene steigen. Am liebsten wäre mir §% Tilgung, an den 39% bitte ih wenigstens festzuhalten. Dem Ausgleicßéfoads stehe ih füßl gegenüber; wir fönnen ihn fallen lassen, um das Gefes glatt durhbringen zu fönnen. Die reinliche Scheidung, die die Nefolu- tion will, hâtte cigentlich bei der Verstaatlichung vorgenommen werden follen; ih will ihr aber nicht widerspreden. Dem von frei- sinnigen Blättern so scharf angegriffenen Finanz-Minister möchte ih namens mciner Freunde sagen, daÿ, wenn es im gelingen follte, die obligatorishe Schuldentilgung durchzuführen , er si ein Denkmal gießt bätte aere perennius.

Finanz-Minister Dr. Miquel: : : Meine Herren! Man hat aus meinen Worten abgeleitet, daß es

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 14. Ianuar

glih Preußischen Staats-Anzeiger.

1897.

in meiner Absicht liege, in einer furzen gegebenen Zeit zurüdzutreten. So habe ih mich niht ausgedrüdckt: tas würde auch von mir allein niht abhängen. Ih habe nur gemeint, daß ein Mana, der an die 70 Jahre kommt, naturgemäß denkt: es wird nit mebr schr lange dauern können, daß du dem {weren Amt des Finanz-Ministers vor- steht, und daß es eine Berubigung für ibn wäre, auch dur eine obligatoris&e Schuldentilgung das finanzielle Staat#ichif in den sicheren Hafen gebracht zu haben. ift doH wohl ganz natürli ; weiter habe ih nichts fagen wollezx.

Wenn der leßte Herr Redner auf die Angriffe ter freifinnigen Prefse, die sih systematish und täalit wizdzrbol-n Bezug g?nommen hat und glaubt, siz fönnten auf mi irgend cinen Eiadruck machen, so kennt er meine Lebenég:shihte \Hlcki: è seit La 30 Jahren dauern diese Angriffe fort: fo lange ih velitish êfentlih thâtig bin, habe ih mi nie der Zustimmung de- fceifinnigen Partei und deren Blätter erfreut, und ib wäre fibzr, alterzi wah zu werden, wenn ih mi derselven in Zukunft würde erfreuzn fönnen. (Heiterkeit)

Nach 4 Uhr wird die weitere Berathung bis Donnerstag 11 Uhr vertagt.

Parlamentarishe Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten is eine vergleichende Uebersicht der Ergebnisse der Einkommensteuer und Ergänzungssteuer-Veranlagung für 1895/8 und 1896/97 zugegangen. -

In den der Uebersicht beigefügten Erläuterungen

heißt es: *) A. Die Einkommensteuer. 1) Nicht physische und physische Personen zusammen. An Einkommensteuer ist in Preußen für das Steuerjahr 1896/97 (1895/96) bei 2654444 (2605 183) Zensiten ter Betrag von 127 080 740 (123 433 466) Æ veranlagt worden, gegen das Varjahr also ein Mehr an Zensiten von 49261 (84253) und an Steuern 3 647 274 (1 403 701) : i: Dies Mehr eutfällf ganz allein auf die physischen Personen, welche bei 2 652 515 (2 603 292) Zenfiten mit 120 305 978 (116 516 284) M, also mit einem Mehr von 3 789 694 (2 243 967) M veranlagt sind, wogegen die Veranlagung der juristishen Personen 1929 (1891) Zensiten, alfo ein Mehr von 38 (ein Weniger von 31) Zensiten au in diesem Jahre wieder ein Weniger an Steuern, und ¿war in Höhe von 142420 (840266) M bei 6774762 (6917182) M Steuern ergeben hat. ñ z 2) Nicht physische Personen. Die nit physischen Personen (Aktiengesellshaften u. \. w.) sind (waren) nach ihren einzelnen Arten, wie folgt, veranlagt : 1353 (1 324) Afktien- und Aktien-Kommanditgesellshaften mit 6 301 481 (6 387 109) M Steuer, 77 (93) Berggetwoerkschafien i it 341941 (399747) , s nossenschaften mit 55991 (O8). z 191 (169) Konsumvereine (§1 Nr. des Geseges) mit 79349 (G00) Des dieser Veranlagung zu Grunde gelegte, nach dem Durchschnitt der leßten drei Geschäftsjahre und nah Vorschrift des § 16 des Ge- setzes berechnete steuerpflihiige Einkommen hat betragen : davon in Preußen 'steuerpflichtig : A6

256 599 640 | 162 386 950 (241 438 296) | (163 861 732) 8 777 5984 8 777 584 (10326 483) (10 292 723) 2113 151 2 006 165 (2463 231)! (2319 126)

2316 743 2316 743 (1877 001) (1877 001) 269 767 118 | 175 487 442 (256 105 011) | (178 350 582) Das eingezablte Aktienkapital, bezw. bei den Ege aften das Grundkapital und bei den eingetragenen Geno senschaften die Summe der eingezahlten Geschäftsantheile der Mitglieder hat #ich belaufen : | bei den Aktien- und Aktien- A Kommanditgesellschaften auf 3 931 682 869 (3 625 810 264) 4 bei den Berggewerkschasten auf 297 083 788 (296 780 666) , bei den eingetragenen Genofsen- E f 23 592 332 (27.233 703)

E a bei den Konsumvereinen (F 1 i: i Nr. §9 des Gesetzes) auf 9 363 129 (0.129 958) zusammen 4257 722 118 (3 954 954 591) 46 Der von der Feststellung des fteuerpflihtigen Einkommens als fteuerfrei in Abzug zu bringende Betrag von 3409/6 erreihte 148 795 028

(138 503 779) - i 3) Physische Personen. L E a. Zahl der Zensiten, fowie Kopfzahl der einkommensteuerpfli@tigen Bevölkerung. :

Die Zabl der Bevölkerung hat sich bei der zum Zwecke der Ver- anlagung vorgezommenen ersonenstandsaufnahme 1896/97 auf 31 349 233 (30812583) Köpfe gestelt. Einkommensteuerfrei sind hiecvon verblieben als EGzxterritoriale und dergl. 8303 (7459), als fole, deren Einkommen 9200 A nichi überstieg, 21 058 150 (21 156 404), zusammen 21 066 453 (21 163 863), und zwar tn den Städten 7 462675 (7 500957) und auf dem Lande 13 603 778 (13 662 906). Hiervon find Einzelsteuernde und Haushaltungsvorstände in den Städten 3 746 204 (3 663 €02), auf dem Lande 4 867 790 (4 832 188), zufammen alfo 8613 994 (8 495 790), d. i. in den Städten 50,20 (48,84), auf dem Lande 35,78 (35,37) und übechaupt 40,89 (40,14) Prozent der Einkfonmmensteuerfreien. E

Die veranlagten Zensiten ergeben 8,46 (8,45) 9/0 der Gesammt- bevölferung; von denselben entfailen auf : j

die Städte 1572501 (1541 453) das Land . 1080014 (1061 839) zusammen 2652915 (2603 292);

die einkommenfsteuerpflihtige Bevölkerung (ein[{chl. der Freigestellten und ihrer Angehörigen) betrug

*) Die in Klammern beigefügten Zahlen geben die Ergebniffe des Vorjahres an.

bei den Aktien- und Aktien-Kommandit- gesellschaften

bei den Berggewerk\chaften bei den eingetragenen Genossenschaften s

bei den Konsumvercinen 1 Nr. 5 des Gesetzes)

zusammen . .

in den Städten 5 287 466 949 556) Köpfe, auf dem Lande 4995 364 (4 699 164) ú zusammen 10 282 830 (9 648 720) Kêvfe oder auf einen Zenfiten in den Städten 3,36 (3,21), auf dem Lande 4,63 (4,43) und überhaupt 3,88 (3,71) Köpfe.

Mit einem Einkommen von mehr als 3000 sind reranlagt 331 091 (324 294) Zensiten (pbysishe Personen), und zwar in den Städten 251 958 (246 317) in den Stadtkreisen insbesondere 165 464 (159 734) und auf dem Lande 79 133 (77 977), mitbin

rozent und Prozent

j der Bevölkerung aller Zensiten in den Sl». S L998 (1/98) 16,02 (15,98) in den Stadtkreisen insbesondere 2,50 (2,53) 16,93 (16,98) auf dzm Lande ¿ ; 0,43 (0,42) 7,33 ( 7,34) überhaupt a 12,48 (12.46)

Gruppenweise nah dem Einkommen geordnet, beträgt im

: Deranlagungsjahre 1896/97 die Anzahl der Zensiten

in den

Einkommenéftufen

von in den Städten 1 000 S881 (983 862

über auf dem Lande 2321 424 (2278 998

1 320 543 (1 295 869)

oder 87,52 (87,54) 9% der Gesammtzahl, (s den Städten 156 354 (154 008)

über

3000 bis 6000 4s j auf dem Lande 58606 (57753)

überhaupt 214 960 (211 761) oder 8,10 (8,13) % der Gesammtzahl,

(8 den Städten 46825 (45 541)

über

6000 bis 9500 „« j Af dem Laude 11 034

(10 846) überhaupt 978599 (56387) oder 2,18 (2,17) 9% der Gesammtzahl. j in den Städten 48779 (46 258 auf dem Lande 9 493 (9 378 (56 146)

über

200 G | Aherbaupt. . 58 272

oder 2,19 (2,16) 9% der Gesammtzahl. b. Veranlagtes Einkommen der Zensiten.

Das veranlagte Einkommen der Zensiten beträgt 6 086 052 635

(5 936 867 635) 4; hiervon entfallen

auf die Städte . . . 4183 279 309 (4 060 179 427)

und auf das Land . . 1 902773 326 (1 876 688 208): das Durchschnittseinkommen ftellt sih daher

in den Städten auf . 2 680,26 (2 633,99) Æ

auf dem Lande auf 1761,80 (1 767,39) ,

überhaupt auf... . , 229445 (2280,59)

Betractct man hierbei die Regierungsbezirke im einzelnen, fo

weist wie bisber das höchste Durchshnittseinkommen Wiesbaden mit 3494,51 (3404,15) Æ auf; die niedrigsten Beträge haben wiederum Arnsberg mit 1671,11 (1662,43) 6, Trier mit 1713,34 (1728,03) M und Stade mit 1815,60 (1799,49) „« Für Berlin tellt sh das Durchschnittseinkommen auf 2754,58 (2726,13) 4 S

Scheidet man das Durchschnittseinkommen der Zensiten innerhalb der Regierungsbezirke nah Stadt und Land, so finden ih die böchsten Ziffern in den Städten der Regierungsbezirke Wiesbaden 4252,32 (4126,43), Aachen 3520,52 (3448,71) und Köln 2973,63 (2842,12) und auf dem Laude bei den Regierungsbezirken Breslau 2512,18 A Magdeburg 2111,42 (2213,35), Aurich 2073,38 (2073,86), owie Siralfund 2018,45 (2128,11), die niedrigsten Ziffern in den Städten der Regierungsbezirke Stade 1984,80 (1928,65), Arnsberg 2006,67 (1994,32) und Schleswig 2202,32 (2149,43), auf dem Lande bei Arnsberg 1409,54 (1409,41), Trier 1459,62 (1480,87), Düsseldorf 1600,26 (1594,28) und Aachen 1606,52 (1598,49).

In den Stadtkreisen stellt sich das Durchschnittseinkommen eines Zensiten auf 2915,64 (2896,86) Am niedrigsten stehen hierbei, wie früber Linden mit 1606,08 (1630,81), Spandau mit 1645,79 (1607,41) und Bochum mit 1672,89 (1641,59) 4; die höchsten Stellen haben behauptet Frankfurt am Main 4991,77 (5165,19), Bonn 4580,75 (4503,84) und Wiesbaden 4274,59 (4073,80) M

c. Einkommen und Einkommensquellen der Zensiten mit mehr

als 30009 Einkommen.

Das veranlagte Einkommen dieser Zensiten beträgt 2 889 314 435 (2800 990 639) 4 und sondert sih nach den cinzelnen Einkommens- quellen, wie folgt:

I, aus Kapitalvermögen 912 455 668 (904 491 936) M;

1T. aus Gruadvermöôgen 755 285 319 (739 470 900) 4;

IIT. aus Handel, Gewerbe und Bergbau 1019219175 (963 428 961) M:

IV. aus Gewinn bringender Beschäftigung 684 853 040 (660 045 921) Æ

In Abzug find an Schuldenzinsen, dauernden Lasten 2. und fonftigen geseßlichen Abzügen 482 498 767 (466 447 079) gebracht.

d. Sollauffommen der Einkommensteuer.

Das Sollaufkommen der Steuer in Höhe von 120305 978

(116 516 284) A vertheilt sich auf die Städte mit 89 769 §73 (86 449 154) und auf das Land « 30536 105 (30 067 130) ,„

Dasfelbe ift mithin gestiegen von je 100 überhaupt auf 103,29 (101,96), in den Städten auf 103,84 (102,39) und auf dem Lande 101,56 (100,76). / B

Der Steuerbetrag des einzelnen Zensiten stellt sich im Durhh-

nitt [9 ven Sn dUE21O G19) Prozent in den Stadtkreifen insbesondere , 2,27 (2'26)| des veranlagten U E e 00 O Einkommeis E e OLOS CEOO) : i

Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 7,04 (6,94) in den Stadtkreisen 9,77 (9,74) —, auf dem Lande 1,64 (1,64) und überhaupt 3,84 (3,78) 46

An Steuern bringen die einzelnen Einkommensgruppen der Zensiten auf:

ZBensiten mit einem

Einkommen von ab in den Städten . . 21977407 (21 420 944) M 900 bis 3000 „« j auf dem Lande . . 14192251 (13 987 972) S0 918 JUUO 6 | Fberhaupt . . . . 36169658 (35 408 916) oder 30,06 E) % des Gesammtsolls, eco a 0 Dr Lu: : S I (8 080 I (N auf dem Lande .. 3 128 3000 bis 6000 4 | fberhant 19615 262 (19 298 535) oder 16,30 (16,56) 9/0 des Gefammtfolls, über ( in den Städten. . 9453 702 (9 208 444)

6000 bie 9500 A auf tem Lande .. 2192456 (2160157)

überhaupt . , . , 11646158 (11368 601) oder 9,63 (9,76) %/ des Gefamnmt}olls,

" J in den Städten . . 43 846 630 (41 570 432) über auf dem Lande . . 9028 270 (8 869 800) 9900 A | überhaupt . . . . 52874 900 (50 440 239) oder 43,96 (43,29) 9/6 des Gesammtfolls.

e. Ermäßigungen und Befreiungen nah §§ 18 und 19 des Ae

Die 18 und 19 des Gesepes haben wiederum eine erhöhte Anwendung gefunden. Auf Grund des § 18 nah welchem bei den bis zu 3000 # Einkommen veranlagten Zensiten für jedes Kind unter

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