1897 / 24 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

E E S E T (E AMNIIE L P r UMRENE 7 2 erti Lwaig 0 t ria U

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;) Nr. 80 (l Caffel), Quiehl, Pr. Lt. von der Inf. (De) hre des Landw. Bezirks T Cassel, zu Hauptleuten, Schrader, Vize - Feldwebel vom ndw. Bezirk Gotha, zum Sec. L. der Res. des Inf. Regts. Freiherr von aae S Weg, T 16, Haasen, Vize-Felbb. von demsélbén

ndw. Bezirk, zum N Wilhelm (2. Großherzoal. Hess.) Nr. 116, George, Vize-Wachtm. vom dw. Bezirk 11 Cafiel, zum Sec. Lt. der Ref. des Hess. Feld- Art. Regts. Nr. 11; die Pr. Lts.: Martiny von der Inf. 1. Auf- gebots des Landw. Bezirks Meiningen, Hoffmann von der Inf. 2, Aufgebots dbéssélbén Landw. Bezirks, edslob, Bôtkner von der Inf. 1.- Aufgebots des Landw. Bezirks Weimar, zu Haupt- leuten, Loe, Vize-Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. L. der Ref. des Inf. Regts. Nr. 135 ; die Pr. Lts.: Menzel von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Eisena, Seiler von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks T Darmstadt, Gabriel von der Inf. 1. O des Landw. Bezirks Gießen, Ma ckle von der Inf. 1. Aufgebots ‘des Landw. Bezirks Bruchsal, zu Haupt- leuten, Hoffmann, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk Heidelberg, zum Sec. L. der Res. des Feld-Art. Regts. von Podbielski (Niederschle\.) Nr. 5, Müller, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mülhausen i. C., zum Pr. Lt., befördert. Mot, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Gebweiler, zum Sec. Lt. der Nes. des Magdeburg. Füs. Regts. Nr. 36, v. Jan, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk s zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 143, ller, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk Molsheim, zum See. Lt. der Nes. des Schleswig-Holstein. Ulan. Negts. Nr. 15, Holl, Vize-Wächtm. von demselben Landwo. Bezitk, zum Sec. Lt. der Res. des Feld-Art. Regts. Nr. 15, Lehment, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk Schlettstadt zum Sec. Lt. der Res. des Kur- märk. Drag. Regts. Nr. 14, Burow, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Diedenhofen, zum Sec. Lt. der Res. des Königs-Inf. Regts. Nr. 145, Winterfeld, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Undw. Bezirks Mey, zum Pr. Lt., Kuhr, Vize-Feldro. vom Landw. Bezirk Koniy, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Ostpreuß. Inf. Regts. Nr. 45, Weinschenck, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Thorn, zum Rittm., Groth, Pr. Lt. von der Ref. des Inf. Graf Tauentien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20 (Graudenz), Warkentin, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgeb. des Landw. Bezirks Graudenz, Anton, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Danzig, zu Hauptleuten, Wieser, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desfelben Landw. Bezirks, zum Pr. Lt., v. Manikowsky, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Osterode, zun Hauptm., v. Puttkamer, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Deutsch-Cylau, zum Pr. Lt. ; die Vize-Feldwebel: Frhr. v. M alyahn vom Landw. Bezirk Waren, um Sec. Lt. der Res. des Großherzogl. Mecklenburg. Jäger-Bats. Nr. 14, Duday vom Landw. Bezirk Göttingen, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Jäger-Bats. Nr. 4, Wallmann vom Landw. Bezirk Lüneburg, zum Sec. Lt. der Res. des Garde-Jäger- Bats., v. Harling vom Landw. Bezirk Celle, zum Sec. Lt. der Res. des Hannov. N: Nr. 10, Rad mann, Vize- eldw. vom Ländw. Bezirk Stettin, zum Sec. Lt. der Nes. des m Negts. von Hinderfin (Pomm.) Nr. 2, Frost, Vize- eldw. vom Landw. Bezirk „Burg, zum Sec. Lt. der Nes. des uß-Art. Regts. Nr. 15, Witte, Pr. Lt. von der Res. des omm. Pion. Bats. Nr. 2 (Naftenburg), Stever, Pr. Lt. von den Garde-Landw. Pionieren 1. Aufgebots (Halle a. S.), Faerber, Pr. U. von der Res. des Schles. Pion. Bats. Nr. 6 (Neisse), Assen- macher, Pr. Lt. von der Res. des Rhein. Pion. Bats. Nr. 8 (Neuwied), Krüger, Pr. Lt. von der Res. des Bad, Pion. Bats. Nr. 14 (1 Trier), zu Hauptleuten, Friedrihs, Sec. Lt. von der Res. des Rhein. Pion. Bats. Nr. 8 (Düsseldorf), Koß wig, Sec. Lt. von der Res. des Westfäl. Pion. Bats. Nr. 7 (1 Münster), Dach, Sec. Lt. von der Res. des Hannov. Pion. Bats. Nr. 10 (Essen), Brenner II., Sec. Lt. von ‘den Pionieren 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Bochum, Gai bß#\ch, Sec. Lt. von der Res. des Magdeburg. Pion. Bats. Nr. 4 (Diedenhofen), Kir \ch, Sec. Lt. von der Res. des Pion. Bats. Fürst Radziwill (Ostpreuß.) Nr. 1 (Danzig), zu Pr. Lts., Heine, Lwowski, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk St. Johann, zu Sec. Lts. der Res. des Garde-Pion. Bats.,, Volk, Sec. Lt. von der Res. des Eisenbahn-Regts. Nr. 1 (Lingen), Ober - gethmann, Sec. Lt. von der Nes. des Eisenbahn-NRegts. Nr. 2 Köln), Lynen, Sec. Lt. von der Res. desselben Regts. (Aachen), ac obs, Sec. Lt. von der Res. desselben Regts. (Köln), Kolbe, Sec. Lt. von der Res. des\elben ‘Regts. (Halle a. S.), Heinrich, Sec. Lt. von der Res. des S, Nr. 3 (11 A Müller, Sec. Li. von der Res. desfelben Negts. (1 Breslau), Thormann, Séc. Li. von der Landw. 1. Aufgebots der Eisenbahn- Brig. (Schwerin), zu Pr. Lts., Reiffen, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Fulda, Bogeler, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Kiel, zu Sec. Lts. der Res. des Eisenbahn-Regts. Nr. 2, befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 27. Januar. Vitthum v. Eckstaedt, Sec. Lt. vom Hess. Jäger- Bat. Nr. 11, Fischer, Se“. Lt. vom Gren. Regt. Prinz Carl von De (2. Brandenburg.) Nr. 12, behufs Uebertritts zur Marine-

nf. ausgéschieden. ;

Im E, Los, Berlin, 27. Januar. Dr. FJl- berg, Stabs- und Bats. Arzt vom : uniter Belassung in diesem Verhältuiß, zum stellvertretenden Leibarzt Seiner Majestät des Kaisers und Königs ernannt.

Beamte der Militär-Verwaltung. |

Berlin, 27. Januar. Hamm, Stabstrompeter vom Leib- Garde-Huf. Regt., der Titel Militär-Musikdirigent verliehen.

Kaiserliche Marine.

Offiziere x. Ernennungen, Beförderungen, Ver- seßungen x. Berlin, 27. Januar. Frhr. v. Liliencron, Pr. Lt. vom 1. See-Bat., behufs Uebertritts zur Armee voa der Marine- Inf. ausgeschieden. Hiepe, Sec. Lt. vom 1. See-Bat., zum ‘Pr. Lt. befördert. Fischer, Sec. Lt., bisher im Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brändenburg.) Nr. 12, mit seinem Patent bei der Marine-Jnf., und zwar bei dem 1. See-Bataillon angestellt. Roeschke, Pr. Lt. vom 1. See-Bat., behufs Uebertritts zur Armee von der Marine- Inf. ausgeschieden. v. Has sel, Sec. Lt. vom 1. See-Bat., zum Pr. Lt. befördert. Vißthum v. Eckstaedt, Sec, Lt., bisher im Hess. Jäger-Bat. Nr. 11, mit seinem Patent bei der Marine-Inf., ‘und zwar bei dem 1. See-Bataillon angestellt. 24s a stowicz, Sec. Lt. vom 1. See-Bat., zum überzähl. Pr. Lt.

efôrdert.

Die neuesten Aeuderungen der juristischen Prüfung3- und Studienordnung.

Das Bürgerliche Geseßbbuch hat mit der Umgestaltung unseres Rechtslebens nothwendig -auch eine durchgreifende Aenderung des jutistishen Unterrichts zur Folge. Dieselbe kann ‘fih niht darauf beschränken, den neuen Rechtsstoff unter ‘die Vorlesungen an den Universitäten und unter die Gegenstände der die Stubiénzeit ‘abschließenden ersten juristischen Prüfung aufzunehmen. Sie muß vielmehr dahin reben, ihn zu dem vorhandenen Lehrstoff in das richtige Verhältniß zu seßen und durch Sichtung des leßteren, wie dur Le MATAESEA, Gestalturg der Unterrichtseincihtungen eine den Anforderungen des Lebens allseitig entsprechende Vorbereitung zu ermöglihen. Diese Erwägungen haben zu der im Einverständniß mit dem Herrn Unterrichts-Minister ae Allgemeinen Verfügung des Herrn Just1iz-Ministers vom 18. Januar d. J., betr. die erste juristishe Prüfung, und zu der von ersterem zur Ergänzung derselben an die Uni- versitäten erlassenen Verfügung vom gleichen Tage geführt.

Lt. der Res. Inf. Regts. Kaiser |

om 2. Bat. des Garde-Füs. Negts.,-

e, Verfügung des Herrn JZustiz-Ministers hat folgenden

Der Abschluß des Bükgerlichen Geseßbuchs macht ‘eine veränderte Einrichtung des Rechtsstudiums und der dadur bedingten ersten juristischen Prüfung nöthig: es kommt darauf an, das Deutsche bürgerliche Reht in dèn Mittelpunkt ‘des Unterrichts zu stellen, sodaß es im Lehrplan der Universitäten die Bedeutung gewinnt, welche gegenwärtig den béiden Vorlesungen Über Pandektén und über Deutsches Privat- recht eingeräumt ist. Jm Einverständniß mit dem Herrn Unterrichts-Minifster wird daher mit Bezug auf Z 5 Abs. 5 Litt. b. des Prúüfungsregulativs vom 1. Mai 1883 M L. Allgem. Vers. vom 3. November 1890 J.-M.-Bl. S. 277 —) für diejenigen Studierenden, welche sich nah beendeter Studienzeit der ersten juristishen Prüfung unter- ziehen wollen, Cents bestimmt : L

I. An Stelle der bisherigen Vorlesungen über:

Juristische Encyclopädie, Römische Rechtsgeschichte, Jnftitutionen des römischen Rechts, Pandekten, Be Rechtsgeschichte, Deutsches Privatrecht, Preußisches Landrecht, Rheinisch-französishes Recht treten folgende Vorlesungen: i n Einführung in die Rechtswissenschaft, He 2 N I Ie und System des römischen rivatrechts,

3) Deutsche Rechtsgeshichte und Grundzüge des deutschen

Privatrechts, L i

4) Deutsches bürgerliches Recht (Bürgerliches Gesehß-

buch nebst reihs- und landesrehtlihen Ergänzungen)

in eingehender dogmengeshichtliher Entwickelung,

5) Uebersicht über die Rechtsentwickelung in Preußen

mit Rücksicht auf die einzelnen Landestheile. -

Die Vorlesung zu 4 über bürgerlihes Recht is} in der Regel innerhalb der ersten Hälfte des Rechtsstudiums zu hören. Wird sie als Doppelvorlesung in einen ersten und einen zweiten Theil zerlegt, so sind die beiden Theile der Vorlesung nicht in demselben Semester, der zweite Theil nicht vor dem ersten Theil zu hören. :

. Von den exegetischen, praktishen oder sonstigen Uebungen des Studierenden (vergl. Allgem. Verf. vom 3. November 1890 J.-M.-Bl. S. 277 8 4 Nr. 3, 5, 6; Verf. des Min. der geistl. 2c. Angelegenheiten vom

T: Dezember 188 U T 10291 und vom 2. Juni |

a. in die erste Hälfte der Studienzeit mindestens eine Uebung im Deutschen bürgerlihen Rechte, b. in die zweite Hälfte der Studienzeit mindestens eine Uebung im Deutschen bürgerlihen Rechte und eine E Ae, das bürgerliche Recht mitumfassende ebung

1890 U I 1385 f Bl. f. U. V. S. 563), muß

fallen.

Als Uebungen im Sinne dieser Vorschrift gelten nur solche, welche mit \chriftlihen Arbeiten verbunden sind.

ITI. Dem Gesuche um Zulassung zur ersten juristischen P sind Arbeiten beizufügen, welhe in den unter

a., b. bezeihneten Uebungen vom Kandidaten angefertigt und vom Lehrer oder dessen Assistenten sriftlich zensiert find. Aus den Zensuren muß si ergeben, daß die Arbeiten mit dem Kandidaten besprohen sind. Auch ist ein Ge- sammtzeugniß einzureihen, welches darthut, daß der Kandidat mit Fleiß und Erfolg an der Uebung theil- genommen hat.

TV. Jnwieweit die Nichtbeachtung der Bestimmungen unter I bis IIT die Annahme eines ordnungsmäßigen Rechts- studiums auss{ließt, hat der Vorsißende der Prüfungs- kommission zu entscheiden. L nach dieser Entscheidung ein ordnungsmäßiges Rechtsstudium nicht vor, so wird der Kandidat auf ein oder mehrere Semester zurückgewiesen.

V. Als genügend entschuldigt ist die Nichttheilnahme an einer Vorlesung oder Uebung namentlih dann anzu- sehen, wenn diese an der Universität, auf welcher sih der Studierende befand, nicht oder nur in einer dem Rahmen des gesammten Studienplans nicht entsprehenden Stunden- ahl gehalten worden ist und der Studierende den Um- fänden nach nicht in der Lage war, eine andere Universität zu beziehen. :

dn Betreff der Frage, ob die für eine Vorlesung_oder eine Uebung angeseßte Stundenzahl als eine unverhältniß- mäßige anzusehen ist, hat die nachstehend auszugsweise ab- gedruckte 4 Verfügung des Herrn Unterrichts-Ministers .vom heutigen Tage als Anhalt zu dienen. : /

VI. Diese Vorschriften finden auf diejenigen Studie- renden, die ihr Rechtsstudium vor dem 1. April 1898 be-

onnen haben, nur insoweit Anwendung, als sih nicht mit Rücksicht auf die Zahl der von ihnen bereits zurückgelegten Semester Einschränkungen ergeben und es auch nach allen sonst in Betracht klommenden Gesichtspunkten der Billigkeit angemessen erscheint.

Berlin, den 18. Januar 1897.

Der Justiz-Minister.

I 168. 97. Schönstedt.

Die Verfügung des Herrn Unterrichts - Ministers lautet: Berlin, den 18. Januar 1897.

Der Juristishen Fakultät lasse ih hierneben die im Einverständniß mit mir erlassene Allgemeine Verfügung des Herrn Justiz-Ministers, betreffend die erste juristishe Prüfung, vom heutigen Tage zu 1 168.97 ‘in .…. Exemplaren miít E Bemerkungen zur gefälligen Kenntnißnahme zugehen. /

1) Bezüglich der zu T 1—5 der Verfügung genannten Vorlesungen ist im allgemeinen ‘davon ausgegangen, daß eine Ueberschreitung der wöchentlihen Gesammitstundenzahl, welche für die künftig wegfallenden Vorlesungen bisher üblih war, um so weniger rathsam erscheine, als in der Verfügung auf die Theilnahme der Studierenden an den Uebungen erhöhter Werth gelegt ist.

2) Jm einzelnen ist dabei an folgende Stundenzahlen

edacht: s a. Einführung in die Rechtswissenshaft 2—3 Stunden, b. Römische Nechtsgeschichte und System des römischen Privatrechts, zusammen 8—19 Stunden, c. Deutsche Rechtsgeschichte und Grundzüge des deutschen Privatrechts, alten 6—8 Stunden,

Anm. *) Vergl. die nachstehend abgedruckte Verfügung bis J.

d. Deutsches bürgerlihes NRecht 16—20 Stunden e. Uebersicht über die Rechtsentwickelung in Preußen p Us. auf die einzelnen Landestheile 1—2 unden.

3) Die zu Il der Derfügung bezeichneten:Uebungen find auf etróa 2 Stunden wöentlih veranschlagt.

Mit Bezug auf 11 Abs. 2 der Verfügung is es erforderli, die Uebungen, welche mit \riftlihett Arbe verbunden sind, in den t S UNVIgUR Ne ausdrüÆlih als sölche erkennbar zu machen.

4) Zur Gewinnung von Assistenten (IIT der Verfügung), soweit solhe sich im Jnteresse der Uebungen als nöthig erweisen, ist der Herr Justiz-Minister geneigt, Beamten des höheren Justizdienstes, welhe zu dieser erbeten werden, den erforderlihen Urlaub zu gewähren. J*

Die Juristishe Fakultät ersuche ih hiernach, gefällig

1) Abschrift dieser Verfügung und der Allgemeinen Ver-

fügung des Herrn Justiz-Ministers den Professoren und Privatdozenten der Fakultät in je einem Exemplar mitzutheilen, 2) legtere Verfügung durch Anschlag am Schwarzen Brett auh zur Kenntniß der Studierenden zu bringen, 3) Anträge wegen entsprehender Neuordnung der Lehr- aufträge einzureichen, sowie 4) auch Vorschläge für die Ergänzung des Lehrkörpers, sofern sih eine solche als nöthig oder wünschenswerth erweist, zu machen.

Für die E Universität gehe ih von der Voraus- seßung aus, daß die Vorlesung über Deutsches bürgerliches Recht in jedem Semester zweimal voll vertreten sein muß.

An die Juristische Fakultät der Friedrih- Wilhelms-Universität hierselbst.

- Abschrift dieser Verfügung unter Beifügung von . Exemplaren der Allgemeinen Verfügung des Herrn Justi

inisters erhalten die Herren Universitäts-Kuratoren mit dem Ersuchen, dieselbe der Juristischen für die zu Kenntniß-

nahme und Beachtung mitzutheilen. Für die Universitäten außer Berlin gehe ih von der Voraus)eßung aus, daß die Vorlesung über Deutsches bürgerliches Recht in jedem Semester mindestens einmal voll vertreten sein muß. An die sämmtlihen Herren Universitäts- Kuratoren.

Der Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. U I 70. Bosse.

Zur Erläuterung der darin enthaltenen Vorschriften ift im cinzelnen Folgendes zu bemerken:

1) Eine volle Neugestaltung des juristischen Studiengangs ist nicht beabsichtigt. Die getroffenen Bestimmungen schließen ih vielmehr an die bisher übliche Studienordnung an, indem ie dieselbe vorzugsweise nah drei Richtungen beeinflu}sen.

a. Nr. T Abs. 1 der Gu lieigistemalueriümiug zählt die künftig wegfallenden und die an ihre Stelle tretenden Vorlesungen auf. Entsprechend der in der Sißzung des Reichs- tages vom 11. Dezember v. J. angenommenen Resolution, betr. den Antrag der Abgg. Dr. Bachem und Gen., geht die Rott n von dem Gedanken aus, das Deutsche bürgerliche Recht in den Mittelpunkt des Rechtsunterri{hts zu stellen. Zugleih soll jedoch dem Len und deutschen Recht die ebührende Stellung im Unterriht gewahrt werden. Neben 16—20 Stunden wöchentlich berechneten Vor- lesung über das Deutsche bürgerlihe Reht und neben den unten zu besprehenden Uebungen im Bürger- lihen Recht sind Siftew Vorlesungen * über Römische Rechtsgeschihte und System des römischen Privatrehts mit zusammen 8 bis 10, sowie über Deutshe Rechtsgéschichte und Grundzüge des Deutschen Privatrehts mit zusammen 6 bis 8 Wochenstunden vorgesehen. Die bisherigen Vorlesungen über Pandekten und Deutsches n werden als weg- fallend angesehen. Dagegen ist vorausge}eßt, daß die rômisd- und deut)chrehtlihe Entwickelung, soweit ‘sie die dogmen-

is Bi Grundlagen des TDeutshen bürgerlichen Re ts bilden, eingéhend in der Vorlesung über lezteres zu behandeln sind. Jn ‘dieser werden “au die privatrechtlihen Bestimmungen des Preußischen Landrechts und des E N echts abgesehen von der ihnen in der Dogmengeschichte des N bürgerlichen Rechts zu theil werdenden Berücksichtigung Erörterung zu finden haben, soweit sie noch fernerhin dauernd Geltungbehalten und dem- zufolge als landesrehtlihe Ergänzungen des Deutschen bürger- lihen Rechts anzusehen sind. Daneben erscheint zur Orientie- rung über die Rechtsentwickelung in Preußen eine ein- bis zweistündige Vorlesung genügend. e

b. Wenn nach den getroffenen Bestimmungen die(in einem oder mehreren Abschnitten zu hörende) Vorlesung über Bürgerliches Recht in die erste Hälfte der Studienzeit zu ‘ver- legen ist (T. Abs. 2der J.:M.-V.) und in diese auch mindestens eine Uebung im Bürgerlichen Recht fallen muß (I]. dás.), so bezeihnét dies niht nur ‘den Gegensaß zu ‘der aide Stellung der Vorlesungen über Landrecht und französisches Recht, an welche die Studierenden erst in den léßten Semestérn heranzutreten pflegten, sondern bezweckt gleich- eitig, in der zweiten Hälfte der Studienzeit auch der Be- tigung mit öffentlichrechtlihen und 'staatswissenschaftlichen Vorlesungen den erfordétlihen Raum ‘zu gewähren.

c. Die Theilnahme an O ee ist den Studierenden seitens des Herrn Unterrichts-Ministers mchtfah empfohlen (vergl. bes. Verf. v. 7. Dezember 1885 ‘V. T 10291 u. 12, März 1892 U. T 469). Jm Hinblick hierauf war anläßlih -der 1890 erfolgten Aenderung des Prüfungs- regulativs seitens des Herrn ZustipMinisiers auch die Vor- lage der bezüglichen Fleißzeugnisse und \chriftlihen Arbeiten bei der Meldung zur erften juristishen “Prüfung anheim-

egeben. Die Erfahrungen der L e in den eßten Jahren haben diese Art der Behandlung des Vor- (efunassofs als hervorragend nuybringend und als besonders ecignet erwiesen, den Studierenden vor Augen zu führen, welhen Gewinn ihnen die Theilnahme an Den theoretischen Borleiun en Can Jn den vorliegenden Ver- fügungen (J.-M.-V. 11, TIL V. d. U.-M. 3, 4) ist deshalb die Theilnahme an mindestens zwei mit schriftlihen Arbeiten verbundenen, etwa zweistündigen Uebungen tm Bürgerlichen Recht und an einer das Bürgerltche Recht mitu En zivilpro essualischen Uebung, sowie die Vorlage der in Nr. IIT der Just.-Min.-Verf. näher bezeichneten, unten zu erörternden Nachweise zur Pflicht gemacht. L

2) Eine direkte Verlängerung der -geseßlih auf drei Jahre festgeseßten juristishen Studienzeit ist nicht ‘in Aussicht ge-

er auf

Funktion von mir

nommen. Den Flei DeEFen Velbei, pre

soll vielmehr die Möglighkeit er- chs Seméstern ihr Rech en wird es auch nach wie vor möglich jein,

tubium zu

dem Studienplan in sehs Semestern neR A u genügen. er

Die wöchentlihe Stundenzahl der nach Nr.

Just:-

Min.-Verf. und-Nr. 2 der Verf. d. Unterr.-Min. neueintretenden Vorlesungen bleibt hinter derjenigen der wegfallenden, wie die nachstéhende Vergleichung zeigt, durchschnittlih um 5 bis

6 Stunden zurü:

Bisherige Stunden- zahl

Künsftige Stunde, zahl

1) Furistische Ency- klopâdie. . 2) amilie Nechts- A

3 Sanftitutionen A 4 ndekten . . 9) Deutshße Rethts-

hidtee . .. 6) Bautites Privat-

7) Preußisches Land- 4)

echt oderRheinisch{- ie La Ret

zusammen | 41—46

im Durchschnitt | 43—44 Stunden.

1) Einführung in die 2) Nömische

3) Deutsche Rechts-

5) Uebersicht über die

etwa

Nechtswissenshaft . | 2—3 Rechts- geschichte und System Sn ansen Privat-

geshihte und Grund- züge des deutschen rivatrechts . . , eutshes bürger- lihes Neht .

6—8 16—20

NRechtsentwicktelung : in Preußen .| 1—2 zusammen | 33—43 im Durchschnitt 38 Stunden.

__Dem egentiber bietet auch der Umstand, daß die Uebungen bisher nicht überall in gleichem Maße ausgebildet gewesen sind, keinen Grund zu der Annahme, daß der Vorlesungsstoff

niht in der vorgeschriebenen könne. leßteren als Beleg dienen :

Semesterzahl erledigt werden

Dafür kaun eine probeweise Zusammenstellung des

Gesammtzahl der Wochen- stunden.

Stundenzahl der Vorlesung

ivilprozeß

dél8-, Wechsel- trafrecht M

Uebung im Strafprozeß

Kir enrecht

Völkerrecht .

lihe Uebung

Der künftige Studienplan ergiebt hierna

Einführung in die Rehtswissenschaft . Römische Rechtsgesh M M s System des römischen Privatrehts. . Röômischer Zivilprozeß .

Uebung im römischen Recht .

Deutsche Rechtsgeshihte und Grund-

züge des deutshen Privatrehts . . Deutsches bürgerlihes Recht 1. Theil Vebung im Deutschen Ret. .

Deutsches bürgerliches Recht 11. Theil

dchtsentwiÆelung in Preußen . Vebung im Bürgerlichen Ret . ..

Deutsches und preußisches Staatsrecht Uebung im Zivilprozeß . G trafreht . .

Vannes und preußis hes Verwaltungs- ret . C d Gerichtlihe Medizin

Nationalökonomie [. Theil 2 i Vebung im Bürgerlichen Ret . . .

RehtsphiloOphie Nationalskonomie 11. Theil. . Stadtsrechtliche oder staatswissenschaft-

ichte .

b 00 00

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und Seereht . .

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DI P s j f

j If O O

12 im Ganzen 100 Stunden. für 6 Semester

eine Gesammtstundenzahl von 100, für ‘jedes Semester eine

Durchschnittszahl von 16—17

Wochenstunden. Auch wenn

man daneben den höchst wünschens- und empfehlenswerthen Besuch allgemein wissenschaftliher Vorlesungen in Rechnung

zieht, konn also ‘von ‘einer Ueberlastung der

ie Rede sein.

tudierenden nicht

3) Dagegen seßt die Erreichung einer den Anforderungen der Prüfung wie des Lebens entsprechenden juristishen Aus- bildung allerdings eine gewissenhafte und geordnete Aus- nußung der vorgeschriebenen Studienzeit voraus. Wenn auch bei den Studierenden der Rechte in den leßten Jahren eine uiht unerheblihe Besserung des Vorlesungsbesuchs ange- nommen werden darf, so müssen daneben die Klagen über mangelnden Studienfleiß, namentli in den ersten Semesßern, auch nah neueren Feststellungen noch in weitem Umfange als

begründet angesehen werden.

Diesem Uebelstande sucht die

gemeine Verfügung des Herrn Justiz-Ministers ohne Ein- führung eines Zwischenexamens abzuhelfen, inden mit dem Gesuche um Zulaffung zur ersten juristischen Prüfung \riftlich zensierte

Arbeiten aus

en vorgeschriebenen Uebungen,

owie Gesammtzeug--

nisse über den fleißigen und erfolgreihen Besuch dieser Uebungen vorzulegen find. (TIl der J.-M.-V.) Es darf an- genommen werden, daß der Studierende diese Zeugnisse nicht

ohne eingehende Beschäftigun

mit der betreffenden Disziplin

U erlangen in der Lage sein wird, und sh, da eine der ebungen im Bürgerlichen Recht innerhalb der ersten Hälfte - der Studienzeit zu erledigen ist, {hon innerhalb dieses Zeit- raums zur thunlihsten Aneignung des zivilrehtlihen Lehr-

stoffs veranlaßt sehen muß.

Indem gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen ist (IV der

J.:-M.-V.), Kandidaten, welche

diesem oder den sonstigen

hinsihtlih der Vorlesungen aufgestellten Erfordernissen nicht

genügen, wegen mangelnden

ahweises eines ordnungs-

mäßigen -Nechtsstudiums auf ein oder mehrere Semester von

der Prüfung zurückzuweisen, wird für unfleißige Studierende

allerdings ‘eine s der Studienzeit die Folge sein. a

Es läßt sich erwarten, die Hebung des Studiensleißes zeigen werden.

ß

‘sih diese Einrichtungen für in besonderem Maße wirksam

M

__“Dabei*ist aber, wie bereits orgehoben, vorauáge) daß die Studierenden \riftliche E reen und d ch ao Arbeit seitens des Lehrers mit dem Studierenden Ven wird, um festzustellen, daß er si mit den einschlägigen Materien ründlih bekannt gemaht hat. Deshalb sind die Zeu isse

r unerläßlich gehalten, von denen die Verfügung des Herrn Justiz-VMinisters unter IIT redet. Unverkennbar erwächst da- durch den Lehrern, welhe derartige Uebungsvorlesungen. ein- richten, eine shwierige Aufgabe, besonders da, wo an jenen Vorlesungen eine große Zahl von Studierenden theilnimmt. Um hier eine wesentliche leihterung zu schaffen, is für die- enigen Universitätslehrer, welche dies wünschen, die Bestellung von

ssistenten in Aussicht genommen. Diese Einrichtung läßt fih etwa so denken, daß die ein- bis r Ege Wochenvorlesung des Universitätslehrers sih auf Darlec ung leitender Gesichts- punkte und auf Besprechung eines Thei s der eingelieferten Arbeiten beschränkt , während es dem Assistenten, welcher der Vorlesung des Universitätslehrers beiwohnt , zufallen würde, die übrigen Arbeiten zu prüfen, zu zensieren und mit denen, die sie geliefert haben, zu erörtern. Zu diesem Zweck werden die sämmtlichen Zuhörer des Universitätslehrers in Gruppen von 30 bis 40 Studierenden zu zertheilen sein. Ot sich m pl wgs Jou ieh Stunde eun je

ruppe, jo genügt seine Hinzuziehung, um wöchentli

dem Bedürfniß von 180 bis 20 tudierenden gerecht A werden, von denen voraussihtlich nur zu einem Bruchtheil schriftliche Arbeiten für jede einzelne Stunde et werden. Jn Fällen, in denen Assistenten eintreten, geht auf fie selbstverständlich die Pflicht zur Zeugnißausstelung über. Werden zu der Assistenz, wie die Absicht ist, SRESe Beamte des Justizdienstes herangezogen, so steht zu hoffen, daß daraus eine brauchbare Pflanzschule erwächst, welche zur pe ung der Praxis beiträgt und, wenn die Betheiligten die erforderliche Lehrfähigkeit und SIgave zeigen, auch dem Univerfitätsunterrihte Nußen bringen wird.

4) Jmmerhin bleibt zu beachten, daß die in der Just.- Min-Varf zu I aufgeführten Vorlesungen (Verf. d. u M 2) und die daselbst zu T1 bezeichneten Uebungen nicht als Zwangs- follegien im früheren Sinne aufzufassen sind. Vielmehr ist die Ents E L ob die vorstehend bezeihneten Rechts- folgen (1V J.-M.-V.) eintreten, dem Ermessen des Vorsizenden

er Prüfungskommi g anheim gegeben.

_ Zudem beschränken sih die Verfügungen ausdrücklih auf diejenigen Studierenden, welche si der ersten juristishen Prüfung unterziehen wollen. Studierende, welche sonstige Zweke, insbesondere solche rein wissenschaftliher Natur, ver- folgen, sind daher in der freien Auswahl und Anordnung der Vorlesungen und Uebungen nit gébunden.

__ Auch den “‘akademishen Lehrern is in der Gestaltung ihrer Vorlesungen und Üebungen eine Schranke nicht auf- erlegt, nur mit der Maßgabe, daß ein unverhältnißmäßiges Zurückbleiben hinter den vorgesehenen Stundenzahlen oder ein unverhältnißmäßiges Hinausgehen über dieselben die Studieren- den, welche sih der Prüfung unterziehen wollen, nah Ermessen des Vorsißenden unter Umständen vom Besuch der Vorlesung oder Uebung entbindet (V der J.-M.-V. 1—3 der V. d. U.-M.).

__5) Mit der geforderten intensiven Benußung der Studien- eilte die Anforderungen des gleihzeitigen Einjährig-

reiwilligen-Dienstes unvereinbar. Die Zeit des leßteren wird daher voraussihtlich fernerhin nur ganz ausnahmsweise auf die Studienzeit Anrehnung finden können. Den Studierenden erwächst jedoch in ihrer späteren amtlichen Lauf- bahn daraus insofern kein Nachtheil, als die hierdurch herbei- p S eran ihrer Studienzeit nah den Bestimmungen

es Allerhöhsten Erlasses vom 14. Dezember 1891 bei der späteren Festseßung des Dienstalters zur Anrechnung zu bringen ift. :

_6) Das Studium im Auslande wird, soweit es eseßlih freisteht, dur die vorliegenden Verfügungen nicht beschränkt Jmmerhin erscheinen dieselben geeignet, einer durch Interessen der allgemeinen Bildung nicht Ferahtfeligten zu weit gehenden Neigung zum Besuch außerdeutsher Universitäten insoweit entgegenzuwirken, als die Einrihtung der Vorlesungen und Uebungen an denselben den diesseits gestellten Anforderungen nicht entspricht.

__7) Die Bestimmungen finden im vollen Umfange nur auf diejenigen Studierenden Anwendung, welche ihr Nechtsstudium nah dem 1. April 1898 beginnen, auf andere nur unter den in VI der Zust.-Min.-Verf. hervorgehobenen Vorausseßungen und Einschränkungen. Dabei wird namentlich davon auszu- gehen sein, daß für die beiden nähsten Semester die Befolgung des bisherigen Studienplanes noch im wesentlichen als genügend anzusehen ist, sofern die. einzelnen Fakultäten nicht in der Lage waren, sih den veränderten Studieneinrichtungen schon früher anzupassen.

Damit sind die Ziele und der wesentlihe Jnhalt der beiden Verfügungen bezeihnet. Es ‘bleibt nur noch der Wunsch A en, daß alle-Betheiligten bemüht sein werden, dur versiändnißvolle Handhabung derselben das Ziel der ge- eigneten Vorbildung der künftigen Juristen nah Kräften zu [aNveen. Die Hoffnung, daß dies geschehe, darf bereits aus den Er- fahrungen der jüngsten Zeit geshöpft werden, welche ergeben, daß sih Lehrer wie Studierende dem Bürgerlichen Geseßbuche mit einem Eifer zugewandt haben, wie er sih nur aus dem Verständniß der nationalen Bedeutung einheitliher deutscher Rechisgestaltung erklärt.

Handel und_Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr find am 27. d. M. gestellt 13 056, niht rechtzeitig geftellt 442 Wagen. In Oberschlesien sind am 26. d. M. gestellt 5036, niht re{cht- zeitig estellt keine Wagen; am 27. d. M. sind gestellt 4076, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin standen die nahbezeihneten Grundstücke zur Versteigerung: Grundstück zu f einers- dorf, Angers am hoben Graben belegen, dem Zimmermeister Carl

einschTe zu Berlin gehörig; Flähenraum 11,76 a; Meistbietender lieb der Generalagent und Kaufmann Hermann Hilgenfeld zu Berlin, Plan-Ufer 88, mit dem Gebot von 4220 A Grund- ffück zu Heinersd orf, angeblih am hohen Graben belegen, dem vorgenannten Zimmermeister Heinschke zu Berlin, ge- hörig; Cas 11,73 a; Meistbietender blieb der Zimmer- meister Arnold Wolfffohn ;zu Berlin, Altonaerstraße 17, mit dem Gebot von 4420 # Grundstück zu Heinersd orf, angeblich am hohen Graben belegen, dem Zimmermeister Heinschke gehörig ;

Fläthenraum 11,74 a; Meistbietender blieb der General-Agent und

Kauft Hermann Hilgenfeld zu Berlin, Plau-Ufer 88, mit em Gebot von 4230 4 Grund zu Heinersdorf, angebli am hoben Graben belegen, dem Zimmermeister Hein ske gebörig raum 11,72 a; Meift der blieb der General-

und Kaufmann Hermann Hilgenfeld zu Berkin, Plan- Ufer 88, mit dem Gebot von 4220 # Grundftück zu Wilmersdorf, angeblich an der Schaperstraße belegen, dem Kaufmann Otto Weidler zu Berlin gehörig; Flächenraum 14,16 a; mit dem Gebot von 234 660 4 blieb der Architekt und Baumeister Petbm uth Schuster zu Berlin, Kurfürstenstraße 123, Meifi- ietender. Grundftück zu Heinersdorf, angeblich am hoben Graben - belegen, dem Zimmermeister Carl Hein!chke zu Berlin gehörig; Flächenraum 11,75 a; mit dem Gebot von 4220 4 blieb der éneral-Agent und Kaufmann Hermann Hilgenfeld zu Berlin, Plan-Ufer 88, Meistbietender. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung des im Grundbuche von Schöneberg Band 21 Blatt Nr. 921 auf den Namen des Kaufmanns Gustav Voth zu Friedenau eingetragenen, zu Schöne- berg belegenen Grundstücks. Die Termine am 23. und 27. März d. F. fallen fort. Ferner {wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung des zu Pankow, Florastraße belegenen Grundstücks, dem Zimmer- meister Heinrich Kunert zu Berlin gehörig, aufgehoben. Auf- genaben wurde das Verfahren, betreffend das zu Schöneberg,

embrandts\traße 10, belegene Grundstück, dem Maurermeister Karl

offmann zu Berlin gehörig. Eingestellt wurde das Ver- ahren der Zwangsver eigerung, betreffend das Grundstück zu Lichtenberg, gy Kronprinzenstraße 6, belegen, dem Wild- und Federviehhändler Carl Bollwien zu Friedrihs- berg A Eingestellt wurde ferner das Verfahren, betreffend das Grundstück zu Pankow, Hegestraße 31 belegen, dem Maurer- meister Albert Erdmann zu Berlin gehörig, und betreffend das Grundftück zu Schönerl inde, angeblich Bullenwiese 37 belegen, der L C. H. NickXel und Genossen gehörig, welhes zum Zwecke der cie i sepund unter zwölf Miteigenthümern zur Versteige-

nd.

. Der Abschluß des Admiralsgarten-Bades in Berlin für das Jahr 1896 ergiebt nah Abbuchung von 28 714 M (1895: 24 088 M) für Reparaturen einen Ueberschuß von 176 847 M (1895: 183 336 4). Zu Abschreibungen werden hiervon verwendet 42 502 A (1895: 43 668 „M), sodaß ein Reingewinn von 134 345 4 (1895: 139 667 M) verbleibt. Der Generalversammlung, welhe zum 15. Februar d. J. einberufen ift, wird vorgeschlagen werden, hiervon wie im Vorjahre eine Dividende von 4% mit 114 000 é auszu- zahlen und nah Abzug der Rüdlage in den Reservefonds und der Tantièmen 1530 4 auf neue Dan vorzutragen.

Der Aufsichtsrath der Braunshweigishen Kohlen- bergwerke wird der im März stattfindenden Generalversammlung vorschlagen, auf die Stamm-Aktien eine Dividende von 7 9/0, auf die Stammprioritäts-Aktien eine solche von 8 9/6 zu vertheilen; für das Vorjahr wurden 6 und 7 9/6 bezahlt.

i Die Einnahmen der Königlich \ächsischen Staats- Ee ca LeERO ge Se “iti (+ 1153194) A un om 1. Januar bis Ende ember v. F. 769 a 726 189) d ep F 89 475

le Cinnahmen der Zittau-Reichenberger Eisenbahn beliefen fich im September 1896 auf 74612 (— 391) M e u 1. Januar bis Ende September v. J. auf 618 589 (— 9070) M

Die Einnahmen der ittau-Oybin-Jonsdorfer Eisen- bahn Mirzen im September 1896 8029 (— 1622) # und vom 1. Januar bis Ende September v. J. 81262 (— 83)

R gg H E E a an r Pn C as n im freien Verkehr notiert: Weizen , Roggen 123, er 132. Rüböl Januar 55,50, Spiritus loko 37,50. eg Da

Breslau, 27, Januar. (W. T. B.) (S{hluß-Kurse.) Schl. 34 9/0 L.-Pfdbr. Litt. A. 100,40, Breslauer Diskontobank 119 c Bräl: lauer Wechslerbank 104,50, Kreditaktien 236,65, Schles. Bankverein 129,00, Bresl. Spritfbr. 136,00, Donnersmark 158,25, Kattowitzer 169,00, Obershl. Eis. 92,90, Caro Hegenscheidt Akt. 137,00, Oberschl. P. Z. 139,50, Opp. Zement 153,25, Giesel Zem. 134,75, L. Ind. Kramfta 144,40, Schles. Zement 194,75, L. Zinkh.-A. 209,00, Laurahütte 172,50, Bresl. Delfbr. 110,50.

e eret Spiritus per 100 1 1009/5 erkl. 50 A Verbrauchsabgaben pr. Januar 55,80 Gd., do. do. 70 4 Verbrauhs- abgaben pr. Januar 36,30 Gd.

Magdeburg, 27. Januar. (W. T. B.) Zuckerberiht. Kornzucker exkl. von 92% —,—, Kornzuter exkl. 88%, Rendement 9/,67§—9,774. Nachprodukte exkl. 7509/4, Rendement 7,10—7,75. Rubig. Brotraffinade T 283,50. SNNRaee II 23,25. Gem. Naffinade mit Faß 23,25—24,00. Gem. Melis I mit Faß 22,50. Ruhig. Rohzucker 1. Produkt Transito fr. a. B. Ham urg pr. E ha L Beri Tv Bt, Dl de dil

rz 9,15 bez., 9, r., pr. April 9, V2 r., pr. Juli 9,37è Gd., 9,424 Br. Nuhiger. x

Frankfurt a. M., 27. Januar. (W. T. B.) (Schluß-Kurse. Lond. Wechs. 20,377, Pariser do. 80,933, Wienec u R 3 9% Reichs: A. 98,70, Unif. Egypter 105,90, Italiener 91,00, 39% port. Anl. 24,60, 5% amort. Rum. 100,70, 49/9 ruf. Kons. 104,20, 4 9/96 Ruff. 1894 66,60, 4 9/9 Spanier 62,30, Mainzer 119,20, Mittel- meerb. 94,30, Darmstädter 161,30, Diskonto-Komm. 212,10, Mitteld. redit N E So K E O 820,00, Reichs-

an 40, Laurahütte 172,40, esteregeln 179,40, Höchster Farb- Vante O e Sa iettt (Sal 6) 7 G S E

ekten-Sozietät. uß. esterr. Kreditaktien 3188, Gotthardbahn 167,70, Diskonto-Komm. 212,10, Laurahütte 173.08 Italien. Mittelmeerb. —,—, Schweizer Nordostbahn 136,40, Italien. Méöridionaux —,—, Mexikaner 96,30, Italiener 91,20.

Köln, 27. Januar. (W. T. 74 Getreidemarkt. In Weizen, Roggen, Hafer kein Handel. Rüböl loko 60,50, per Mai 58,70.

Leipzig, 27. Januar. (W. T. B.) (Schluß - Kurse. 3 9/ Sächsische Rente 97,90, 32 / do. Anleihe 101,80, Zeißer Paraffin und Solaröl - Fabrik 108,75, Mansfelder Kure 1050 00, Leipziger Kreditanstalt-Aktien 213,23, Kredit- und Sparbank zu Leipzig 118,95, Sade Bankaktien —,—, Leipziger Hypothekenbank 147,50, Sächsische Bankaktien 124,25, Sächsishe Boden-Kreditanftalt 119,25, Leipziger Baumwollspinnerei - Aktien 170,00, Leipziger Kammgarns spinnerei - Aktien 196,00, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 191,00, Wernhausener Kammgarnspinnerei 88,00, Altenburger Aktien- brauerei 240,00, Zuckerraffinerie Halle-Aktien 111,00, Große Leipzi

Straßenbahn 210,00, Leipziger Elektrishe Straßenba 160,25, Thüringische Gasgesellschafts- ktien 202,00, Deutshe Spigzenfabrik 224,00, Leipziger Elektrizitätswerke 136,50. Böhmische Nordbahn-

Aktien 181,75. La Plata. Grundmuster B.

Kammzug-Terminhandel. pr. Januar c, pr. Februar 3,05 A, pr. März 3,05 ok pr. April A #, pr. Mai 3,07F &, pr. Juni 3,10 4, pr. Jul 10. t pr. Lugust 3.10 pr: September 3,124 e, pr. Oktober

ç ,_pr. November 3,125 , pr. ember 3,15 M m 80 000. Behauptet. y N say

Bremen, 27. Januar. (W. T. B.) Börsen - S{hlußberilt. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Bai Börse.) til. Loko 5,75 Br. Schmalz. Matt. Wilcox 224 S, Armour shield 224 Ÿ Cudahy 234 A, Choice Groc 234 9, White label 234 F. Speck. Ruhig. Short clear midd loco 22} S. Neis A Kaffee unverändert. Baumwolle. Ruhig. Upland middl. loko 38 §. Taback. Umsaßlos.

Kurse des Effekten - Makler - Vereins. 5 9% Nord- deutshe Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei - Aktien 166 Br. Ui Norddeutsche Lloyd - Aktien 113} bez., Bremer Wollkämmerei

r.

Hamburg, 27. Januar. (W._ T. B.) (S@lußkurfe. k Kommerzb. 132,60, Bras. Bk. f. D. 168.10. Lübe Bud. 151,75, A.-G. . Guano ,W. 78,00, Privatdiskont 3, Hamb. Packetf. 135,90,

Nordd. Lloyd 114,50, Trust Dynam. 192,50, 30/9 H, Staatsanl. 97.25,

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