1897 / 29 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

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des Dentschen Reihs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Auzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

¿ 29 E 0

eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Major z. D. Oldendorp, bisher Bezirks-Offizier dem Landwehrbezirk Minden, dem Major a. D. von dier, bisher in der 8. Gendarmerie-Brigade, und dem idelsrihter und Fabrikanten Karl Kehl sen. zu Hanau Rothen Adler-Orden vierter Klasse, L dem ordentlichen Professor an der Universität Kiel, _Ge- nen Regierungs-Rath Dr. Pohhammer den Königlichen nen-Orden dritter Klasse, ; ) | dem Second-Lieutenant Thomsen in der II. Jngenieur- peftion, dem Second-Lieutenant Weßell im Pionier- aillon Nr. 20, dem Kreis-Thierarzt a. D. Wilhelm yer zu Boppard im Kreise St. Goar, dem Kreis-Thierarzt del zu Neisse, dem Gutskasscnverwalter und bisherigen flell- tetenden Amtsvorsteher Heinrichs zu Wolfsburg im Kreise delegen,demVerwalterder Filial: Apotheke inWolkramshausen er Grafschaft Hohenstein, Apotheker Pr ömmel, dem bis- gen Regisirator bei der Spar- und Leihkasse für die Hohen- schen Lande Johann BaptistMüller zu Sigmaringen dem Wegebaukommissar a. D. Friedri Krüger zu le a. S. den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem Vollziehungsbeamten August Schrader zu Verden Allgemeine SreniGen in Gold, | dem Sergeanten Meinhold im Pionier-Bataillon Nr. 16, | Gemeinde - Vorsteher, Bauer Georg Wilcke zu Mödlich Kreise Westprigniz, dem bisherigen Gemeinde - Vorsteher, Incr Gottlieb Lehmann zu Schneeberg im Kreise Stow - Storkow, dem Werft)hreiber a. D. Julius Tgt zu Kiel, dem Gerichtsvollzieher a. D. Lorenz F Köln, dem . Legitimationsschein - Ertheiler Jllmer Ottmachau im Kreise Grottkau, dem Kreisboten a. D. î den Steinen zu Solingen, dem Oberholzhauer ledrich Strohbush zu Breitebruch im Kreise Soldin, } Fabrifkmeister Peter Schmeiser zu Siegburg und den arbei Gottfried Floehr und Aen ch Wil- Angermünde das

m Hellwig zu Görlsdorf im Kreise

emei! enzeichen, sowie

dem Ober-Matrosen Ernst Soest von der IT. Matrosen- pision und dem Kanonier RLEos Dohmes vom Feld- fti “tri anda Nr. 33 die Rettungs-Medaille am Bande verleihen.

_ Seine Majestät der Kaiser und König haben

llergnädigst geruht:

E den nachbenannten Offizieren 2c. der Marine die Erlaub- zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen

Petorationen zu ertheilen, und zwar:

| des Kaiserlich russischen S t. Alexander-Newsky-

E Ordens:

dem Admiral und kommandierenden Admiral von Kn orr;

des Kaiserlich russishen St. Annen-Ordens

erster Klasse:

dem Vize-Admiral Koester, Chef der Marine-Station er Ofisee, und dem Vize-Admiral Thomsen, Chef des I. Geschwaders; des Kaiserlich russishen St. Stanislaus-Ordens : erster Klasse: dem Kontre-Admiral von Diederichs;

êr zweiten Klasse mit dem Stern desselben Ordens: _den Kapitäns zur See Freiherr von Bodenhausen, rch-off und Graf von Baudissin; des Kaiserlich russishen St. Annen-Ordens zweiter Klasse in Brillanten: dem Kapitän zur See Geißler;

derselben Dekoration ohne Brillanten:

den Kapitäns zur Sce Friße, Credner und von res ky und :

dem Kapitän zur See z. D. Langemak; Des Kaiserlich russishen St. Stanislaus - Ordens zweiter Klasse: dem Korvetten-Kapitän Brussatis und dem Kapitän-Lieutenant Lan s; der dritten Klasse desselben Ordens:

dem Premier-Lieutenant Roeschke, sowie den Second-Lieutenants von Po, Toelle, Perri- ei von Thauvenay und von Müller-Schubarkt, ‘sämmilih vom 1. See-Bataillon; -

des Kaiserlich russishen St. Annen-Ordens dritter Klasse: dem Lieutenant zur See Hopman;

der Kaiserlich russishen St. Annen-Medaille: dem Ober-Fcuerwerker Winterfeld und dem Feuerwerker Brennecke, : beide von der 1. Matrosen-Artillerie-Abtheilung;

Berlin, Mittwoch,

I.

den 3. Februar, Abends.

der Kaiserlich russishen Verdienst-Medaille:

dem Feldwebel Ullrich, dem Vize-Feldwebel Hüttmann, dem Ober-Artilleristenmaaten Poppe und dem Artilleristenmaaten Süßmilch, . sämmtlich von der 1. Matrosen-Artillerie-Abtheilung, dem Hoboisten, Obermaaten Niemann von der Matrosen-Division, den Feldwebeln Wortmann und Henke, dem Vize-Feldwebel Rothe, i dem Sergeanten und Bataillons-Tambour Nasse und dem Hoboisten, Sergeanten Dabers, sämmtlih vom 1. See-Bataillon;

der ersten Stufe der zweiten Klasse des Kaiserl ich

de

chinesishen Ordens vom doppelten Drachen: dem Vize-Admiral Koester, Chef der Marine - Station r Ostsee; der driiten Stufe der zweiten Klasse desselben Ordens:

dem Kapitän zur See Grafen von Baudissin und dem Kapitän zur See von Eichstedt;

der ersten Stufe der dritten Klasse desselben Ordens:

dem Korvetten-Kapitän Plachte und dem Kapitän-Lieutenant Vanselow; der dritten Stufe der dritten Klasse desselben Ordens: dem Maschinen-Jngenieur Stehr; sowie der vierten Klasse desselben Ordens: dem ehemaligen Vize-Feldwebel Shwarzenau.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Dircktor der Provinzial-Jrren-Anstalt Dr. med. Jo-

hann Jakob Kayser in Dziekanka. bei Bromberg, sowie den

Kreisphysikern Dr. med. Wodtke in-Thorn, Dr. med. Johann

einhold Hermann Albert L RS Richard

Wengler in engen, Dr. med. Gustav August Wil-

helm Richter in

eine und Dr. med. Emil Georg

Wilhelm Reip in Schlüchtern den Charakter als Sanitäts- Rath zu verleihen.

JhreMajestät die Kaiserin und Königin Friedri ch

haben Allergnädigst geruht:

das Prädikat als

le

genehmigen, daß bei der von der auszuführenden Erweiterung

dem Photographen J. B. Ciolina zu Frankfurt a. M. Hof-Photograph Alerhöchstderselben zu ver-

Auf Jhren Bericht vom 9.

ihen.

Januar d. J. will Jch

Staatsbauverwaltung der Hafenanlagen zu

Ruhrort zur E und zur dauernden Beschränkung n

des für diese Anlage in

spruh zu nehmenden Grundeigen-

thums das 4 agu aen nah Maßgabe des Gesezes

vom 11. Juni 1874 (

-S. S. 221 ff.) in Anwendung ge-

bracht werde. Der eingereihte Lageplan erfolgt anbei zurü.

Berlin, den 20. Januar 1897. Wilhelm R.

L : Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Hauptverwaltung der Staals\chulden. Bekanntmachung,

betreffend die Abstempelung der Schuldverschrei- bungen der Preußischen konsolidierten 4prozentigen

4

Geseßes vom 23. Dezember 1896 (Geseß-Samml. Umwandlung 31/» prozentigen konsolidierten Staats - haben, azu gehörigen, unten unter Nr. 3 näher bezeichneten cheinen mit

m i

ember 1896 („Reichs- s zum 30. Juni

Staats-Anleihe auf 31/7 Prozent.

Die Schuldverschreibungen der Fragen fonfolidierten prozentigen Staats - Anleihe, deren Jnhaber nach 8 2 des S. 269) die in solhe der nleihe angenommen ind nebst Zinsschein - Anweisungen (Talons) S ins- einem die Zinsherabsezung ausdrückenden ermerk abzustempeln, sofern nicht nach der Bekannt- ahung - des Herrn Finanz - Ministers vom 29. De- und Staats - Anzeiger“ Nr. 308) 1837 die fkostenfreie Eintragung

dieser Schuldverschreibungen

eines dem Nennwerth der eingereichten Schuldverschreibungen

g

eichen, vom 1. Oktober 1897 ab

u 31/5 Prozent verzinslichen etrages in das Staats\culdbuch Ot A :

beantragt wird.

K

1897.

In Betreff der Abstempelung der Schuldverschreibungen, via a gegn und Zinsscheine ist Folgendes zu be- achten :

1) die Schuldverschreibungen sind vom 15. Februar f go bei einer der nahbezeihneten Abstempelungsstellen, nämlich:

der Kontrole der Staatspapiere zu Berlin, Oranien- straße Nr. 92/94, bei einer der Regierungs-Haupt- kassen, der Kreiskasse zu Frankfurt a. M., einer der Reichsbankhauptstellen in Bremen, Breslau, Danzig, Dortmund, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Köln, Königsberg i. Pr., Leipzig, Magdeburg, Mann- heim, München, Posen, Stettin, Straßburg i. E., Stuttgart, einec der Reichsbankstellen in Aachen, Braunschweig, Cassel, Chemnig, Dresden, Elberfeld, Erfurt, Essen, Gera, Görlig, Balle a. S., Karlsruhe, Kiel, Koblenz, Krefeld, Lübeck, Mainz, Mez, Nord- hausen, Nürnberg, Wiesbaden, oder der Reichsbank- nebenstelle in Darmstadt einzureichen.

Um eine baldige Rückgabe der eingelieferten Effekten zu ermöglichen, empfiehlt es fi, dieselben behufs der Abstempe- lung an die zunächst gelegene Abstempelungsstelle einzureichen.

2) Für Schuldverschreibungen, welhe außer Kurs ge- seßt find, ist eine Wiederinkurssezung für die Vorlegung zur Abstempelung nicht erforderlich.

3) Mit den Schuldverschreibungen sind die Zins\chein- Anweisungen und, da nach H 3 des Gesezes vom 23. Dezember 1896 die Verzinsung zu 4 Prozent mit dem 30. Sep- tember 1897 aufhört,

a. bei den Schuldverschreibungen mit Januar/Juli- insen als erster der am 2. Januar 1898 fällige insschein und alle folgenden Zinsscheine,

b. bei den Schuldverschreibungen mit April/Oktober- Zinsen als erster der am 1. April 1898 fällige Zins- schein und alle folgenden Zinsscheine

zur Abstempelung vorzulegen.

Die früher fälligen Zinsscheine sind, soweit dies nicht bereits geschehen, abzutrennen und nicht mit Ce.

Sofern einzelne der hiernach zur Abstempelung mit vor- zulegenden Yidascheine fehlen, if dies in dem nach Nr. 4 und 5 mit der Uebergabe-Erklärung einzureichenden Verzeichnisse ebenso u vermerken, wie das etwaige Fehlen von Zinsschein-

Gs h vin 4) Wer die Abstempelung durch die Kontrole der Staats- papiere bewirken lassen will, hat derselben die zu 1 und 3 genannten Effekten mit einer Uebergabe-Erklärung nebst Ver- zeichniß vorzulegen.

Genügt dem Einreiher der Effekten eine numerierte Marke als Empfangsbescheinigung, so is die Uebergabe- Erklärung mit Verzeichniß einfah ; wünsht er eine ausdrück- liche Bescheinigung, so ist die Uebergabe-Erklärung mit Ver- grn doppelt vorzulegen. Jm leßteren Fall erhält der

inreiher das eine Exemplar sofort mit einer Empfangs- bescheinigung zurü.

5) Wer die Abstempelung dur eine der obengenannten Provinzialkassen oder Reichsbankanstalten bewirken lassen will, hat den Effekten eine Uebergabe-Erklärung mit Verzeichniß in zwei Exemplaren beizufügen. Das eine Exemplar wird mit einer E nGMekhemining versehen sogleich zurüdckgegeben.

6) Formulare zu den Uebergabe - Erklärungen mit Vers zeichnissen nebst besonderen Einlagebogen für solche Einlieferer, welche eine größere Anzahl von Posten gesammelt übergeben wollen, sind bei der Kontrole der Staatspapiere in Berlin, den obengenannten preußishen Provinzialkassen, den sämmt- lichen preußischen Kreiskassen und einer Anzahl von Steuer- ämtern, R und anderen preußischen Kassen, welche von den Königlichen Bezirksregierungen in den Amtsblättern werden bekannt gemacht werden, sowie bei sämmtlihen Reichsbank- anftalten unentgeltlih zu haben.

Es wird dringend empfohlen, zur Vermeidung von Weiterungen zu den Uebergabe-Erklärungen ausnahmslos diese S zu vekwenden. / :

7) Um, au im Interesse der Einlieferer, eine rashe Ab- fertigung zu ermöglichen, wird ersucht, in dem mit jeder Ueber- gabe-Erklärung verbundenen Nummernverzeichniß die Schuld- verschreibungen nah Werthabschnitten, Littern und Nummern geordnet aufzuführen und die Effekten selbst ebenso zu ordnen.

um Zwecke der Berehnung der Reichsftempelabgabe,

welche zum vollen Betrage auf die Staatskasse übernommen wird, ist außerdem in jeder Uebergabe-Er- flärung ohne Nennung von Namen anzugeben, ob die darin verzeihneten Schuldverschreibungen einem oder mehreren Eigenthümern gehören. Sind mehrere Eigenthümer betheiligt, so ist anzugeben, welche Summe des Nennwerthes auf jeden einzelnen Eigenthümer entfällt.

Schlußnoten werden nit ausgestellt.

Die Summen derjenigen Schuldverschreibungen, welche Eigenthum des preußishen Staats sind, d. h. welche zu Staatsfonds gehören, sind als solche ausdrücklih zu bezeichnen, da sie der Reichsstempelabgabe nicht unterliegen.