1897 / 35 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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XII. Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende 3 prozentige Pfandbriefe Lit. D. In Reichs - Gold -Währung.

Serie VI über 100 Mark. 119783. Serie XIT über 2000 Mark. 3096.

Serie LIV über 500 Mark, 1758.

Serie V über 200 Mark. 3091. 7095. Serie KVI über 100 Mark. 4159

XTTL. Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende 31/2 prozentige Pfandbriefe Litt. D.

In Reichs - Gold -Währung. Serie V über 200 Mark. 446, 1251. 10293. 11851. 12109,

Serie T1 über 4600 Mark. 3268, 8849. 15532. 16076. 6100 Serie VI übcr 100 Mark, 2011, 2515, 3030, 4273

1g Serie TIV über 500 Mark. 4803. 9626. 12109. 12155. TT44. 13537, 13919, 14180,

ene T über 5000 Mark, 2203. 3059. 6371. 8997. lggSerie LL über 2000 Mark. 174. 2228. 4918. 9222.

ATV, Durch Baarzahlung des Nennwerthes - einzulösende 4 prozentige Pfandbriefe Litt, D.

In Reichs - Gold - Währung.

Serie IV über 500 Mark, 432. 583. Serie V über 200 Mark. 216. 277,

Seríe Al über 2000 Mark. 446,

Serie IIL über 1000 Mark. 453. 477. Serie VI über T00 Mark, 262. 315.

Anmerkung: Die durch Fettdruck ausgezeihneten Pfandbriefe sind für den Sicherheitsfonds, die übrigen zur Kassation gekündigt.

Breslau, den 15, Januar 1897

Swlesishe Generallands{hafts- Direktion.

Druck von Gras, Barth u. Comp, (W, Friedrich) tn Bresigp

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 6 50 Atle Post-Anstalten nehmen Bestellung au;

j Königlich Preußischer Staats- Anzeiger.

S. s C M 7 Insertiouspreis für den Raum einer Druckzeile 30 1. De Z Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

für Berlin oußer den Post-Anstalten auch die Expedition

8W., Wilhelmftraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosteu 25 4,

des Deutshen Reichs-Anzeigers

und Köbniglih Prenßishen Staats-Anzeigers

Berlin 3W., Wilhelmftraße Nr. 32. j

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Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht:

dem Notar, Justiz-Rath Borren zu Wevelinghofen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Land-Forstmeister Sch ulß, vortragendem Rath im Minifterium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, den Königlihen Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem Wegemeister a. D. Johann Tietz zu NRappolts- weiler das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, fowie

dem Eisenbahn-Zugführer Fil sel auch Füssel Wi Breslau, dem Eisenbahn-Weichensteler Mai zu Camenz i. Schl., dem Eisenbahnschaffner Knobloch zu Görliß und dem Schlafhaus- meister Pießko zu Hohenlohehütte im Kreise Kattowiß das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigft geruht :

dem Senats-Präsidenten bei dem Reichsgeriht in Leipzig Dr. Kayser die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Großfomthurkreuzes des Großherzoglih medcklenburg - {chwe- rinshen Greifen-Ordens zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Auf Grund des A des Krankenversfiherungsgeseßes in der Faffung dcs Geseßes vom 10. April 1892 (Reichs- Gesegbl. S. 379) ist der Kranken- und Sterbekasse für Schiffer „Neptun“ (E. H.) zu Breslau von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehbaltlih der Höhe des Kranken- geldes, den Anforderungen des S 75 des Krankenversicherungs- geseßes genügt. Berlin, den 8. Februar 1897.

Der Reichskanzler. Jm Auftrage: von Woedtke.

Landespolizeiliche Verordnung,

betreffend den Verkehr mit russishem Schweine- fleisch.

Auf Anordnung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten wird hierdurch Ziffer 1 der landes- polizeilihen Bekanntmachung vom 17. März 1896 (Extrablatt zum Amtsblatt Stück 11 für 1896) dahin abgeändert,

daß fortan die Einführung von russishem Schweinefleisch auch in rohem Zustande oder in anderer Weise als durch Kochen zubereitet in Mengen bis zu 2 kg den Bewohnern der Grenzkreise gestattet ist.

Dasselbe gilt von der zollfreien Tagesmund- portion der zur Aufsuhung der Arbeitsstätte die Grenze Übershreitenden Arbeiter.

Diese Verordnung tritt mit dem 8. d. M. in Kraft.

Oppeln, den 4. Februar 1897.

Der RNegierungs-Präsident. von Bitter.

Königreich Prenßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Kreisdeputirten, Major a. D. von Barton gen.

von Stedman in Koblenz zum Landrath des Landkreises Koblenz zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den in die erste Pfarrstelle zu St. Petri in Treptow

a. d. Tollense berufenen Pfarrer Trommershausen, bisher in Dber-Panthenau, zum Superintendenten der Synode Treptow a. d. Tollense, Regierungsbezirk Stettin, zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kausmann Carl Ferdinand Lebreht Kefer- stein und dem Fabrikanten Johann Ludwig Leiner in Berlin den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.

d Auf Jhren Bericht vom 30. Dezember 1896 will Jch p Firma Farbenfabriken vorm. Friedri ch Bayer - Co. zu El erfeld im Regierungsbezirk Düsseldorf, welche

Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Mülheim

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Berlin, Mittwoch, den 10. Februar, Abends.

diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt zurü. Berlin, den 13. Januar 1897. WilhelmRKR.

Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der medizinishen Fakultät der Königlichen Friedrih - Wilhelms - Universität zu Berlin Dr. Georg Klemperer ift das Prädifat „Professor“ bei- gelegt worden.

DVetanunntmaGu nag

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (Geseßz-Samml. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das in dem Steuerjahre 1896/97 fommunalabgabepflihtige Reineinkommen der im preußishen Staatsgebiete belegenen Theilstrecke Stras- burg e N IEggr ege der Mecklenburgischen Friedrih Wilhelm-Eisenbahn aus dem Betriebsjahre 1895/96 auf 2135,71 M festgeseßt worden ist.

Stettin, den 8. Februar 1897.

Der Königliche Eisenbahn-Kommissar. Heinsius.

Niqctamltliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. Februar.

Seine Majestät der L und König begaben Sich heute Vormittag, nah der Rückkehr von Potsdam, wo Allerhöchstdieselben übernachtet hatten, vom Potsdamer Zu hof direkt nah dem Anhalter Bahnhof und begrüßten daselbst Seine Kaiserlihe und Königliché Hoheit den Erz- herzog Otto von Desterreich, Höchstwelher kurz nach 11 Uhr hier eintraf. Seine Majestät der Kaiser hatten die Uniform Allerhöchstihres österreichischen Husaren-Regiments an- gelegt, der Erzherzog Otto trug die Uniform des 2. Westfälischen usaren-Regiments Nr. 11, dessen Chef Höchstderselbe ist. Zum pfange waren auf n N noch erschienen: - Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzen Friedrih Leopold, Friedrich Heinrich und Joachim Albrecht von Preußen, der österreichisch- ungarishe Botschafter am hiesigen Hofe von Szögyény- Marih mit den Herren der Botschaft, sämmtliche Herren des Allerhöchsten Hauptquartiers, die aktiven Generale und Admirale. Beim Einlaufen des Zuges intonierte die Musik der auf dem Bahnsteige aufmarschierten Ehren-Kompagnie des Kaiser Bra Garde-Grenadier-Regiments Nr. 2 den öfter- reichischen Präsentiermarsch. Seine Majestät der Kaiser um- armten und küßten unter herzlihem Händedruck Jhren erlauchten Gast, nahdem Höchstderselbe den Waggon verlassen hatte. Nach der Vorstellung und Begrüßung schritten Seine Majestät mit Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Erzherzog Otto die Front der Ehren-Kompagnie ab, worauf der Vorbei- marsch unter »den Klängen des Radehky-Marsches auf dem Bahnsteige erfolgte. eine Majestät begaben Sih sodann mit dem erlauhten Gast zu dem bereitstehenden MOULA in welhem unter Voraufritt zweier Spitenreiter und ciner halben Eskadron Garde-Kürassiere die Fahrt nah dem Schlosse erfolgte, wo der Erzherzog Wohnung nimmt. Unmittelbar hinter dem Galawagen ritt die andere Hälfte der Eskadron des Garde-Kürassier-Regiments. Kurz nah 1 Uhr Mittags fand im Schlosse zu Ehren des Erzherzogs Otto eine Familien - Frühstückstafel statt. An derselben saßen Jhre aiserlihen und Königlichen Majestäten Sich gegen- über, Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin zur Rechten Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Eebetaoa Otto, zur Linken Jhrer Majestät Seine Ne Hoyeit der Mer Leopold von Preußen. Zur Rechten Seiner Majestät hatte Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrih Karl, zur Linken Zhre Königliche Hoheit die Prinzessin gea Leopold von Preußen Play genommen. Die Tafe e gegen 30 Gedecke. Abends besucht der erlauchte Gast Seiner Majestät das Ballfest im Königlichen Schlosse. Seine Majestät der Kaiser enen eute gegen Mittag das Denkmal für den Hochseligen Kaiser Wilhelm 1.

am Rhein nah Leverkusen beabsichtigt, das Enteignungs- recht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für

1897.

Das Ergebniß der deutsch - Ea A C OT [ungen liegt in einem nunmehr unterzeihneten Shluß-Protokoll vor, das in Uebersezung, wie folgt, lautet:

Deutsch-russishe Konferenz Berlin 1896/97.

Schluß-Protokoll.

Deutsche und russische Delegirte sind im Auftrage ihrer Regierungen zu einer Konferenz zusammengetreten, um ge- wisse auf die Auslegung und die Ausführung des zwischen Deutschland und Rußland abgeschlossenen Handelsvertrages bezügliche Fragen einer Prüfung zu unterziehen.

Nachdem diese Delegirten zu gedachtem E in einer Reihe von Sitzungen über die Einzelheiten dieser Fragen ver- handelt haben, find die Unterzeichneten, die hierzu von ihren Regierungen mit gehöriger Ermächtigung versehen worden waren, übereingekommen, in dem gegenwärtigen Protokoll die Ergebnisse der Verhandlungen der Konferenz festzulegen wie folgt: Ï

Veterinärfragen.

Die russishe Regierung hat den Wunsh ausgesprochen, fih mit der deutschen über die Bedingungen und Vorsihts- maßregeln zu einigen, unter denen lebende Thiere, Fleisch sowie gewisse thierishe und für Thiere bestimmte Erzeugnisse wenigstens in einem gewissen Umfange zur Einfuhr nah und zur Durchfuhr durch Deutschland zugelassen werden könnten.

Die deutsche Regierung sieht ih mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Zustand der veterinären Einrichtungen in Nuß- land nicht in der Lage, die in veterinärer Hinsicht erlassenen allgemeinen Maßnahmen, einschließlih der Sperre gegen rohes Schweinefleish, zurückzunehmen. Was die von der rusfishen Delegation aufgeworfene Frage anlangt, ob die Zahl der in Oberschlefien zugelassenen lebenden Schweine nicht wieder auf die frühere Hohe gran werden könnte, so glaubt die deutsche Bulasung in Anbetracht der Gesichtspunkte, auf denen diese

U

Qulassung beruht, sich, so lange die allgemeine Sperrmaßregel in Kraft bleibt, volle und ganze Verfügungsfreiheit hinsichtlich l zugelassenen oder zuzulassenden Anzahl vorbehalten zu ollen.

Die deutshe Regierung wird indessen, sobald die von den maßgebenden Männern in Rußland selbst für nothwendig erachtete Reorganisation des Veterinärwesens beendigt fein wird, es nicht ablehnen, die Fragen der Ein- und Durchfuhr russischen Viehs und Fleisches nach bezw. durch Deutschland in erneute Erwägung zu nehmen. / 5

Für den Augenblick hat die deutshe Regierung sich darauf

beschränken müssen, die Zulassung ciniger Erleichterungen und

Ausnahmen hauptsählich zu Gunsten der Grenzverkehrs- beziehungen herbeizufügren, nämli:

1) Mit Nücksiht darauf, daß die Grenzbewohner die auto- nome Vergünstigung genießcn, aus Rußland bis zu 2 kg Fleisch pro Person zollfrei einzuführen, sind Verordnungen veröffentliht worden, durch welhe innerhalb der Grenzen dieser Vergünstigung die Zulassung von rohem Schweinefleisch gestattet wird. Doch wird dieses Qugeständniß nur unter der Bedingung gemacht, daß die russishen Behörden wirksame Bei- hilfe zur Verhinderung von Mißbräuchen leisten, welhe aus diesem Zugeständniß entstehen könnten. :

Unter denselben Bedingungen und für dieselbe Dauer ift dieses Zugeständniß auf den in § 8 des vierten Theils des Schluß-Protokols zu dem zwischen beiden Ländern abge- \hlossenen Handelsvertrage erwähnten Mundvorrath der ÄÂr- beiter ausgedehnt worden.

2) Die deutsche Regierung wird dafür Sorge tragen, daß in den Grenzbezirken die Zahl der mit der Untersuhung der Pferde betrauten Thierärzte bezw. die Anzahl der Unter- suchungen selbst vermehrt, und daß, soweit möglich, an den- jenigen Orten, für welhe das Bedürfniß durch die Ee Vigtering nachgewiesen wird, in beiderlei Beziehung Vorsorge getroffen werde. Die Untersuhung foll dahin erleichtert werden, daß sie auch während der vier Wochen, die auf die leßte Untersuchung folgen, stattfinden kann, und daß von jeder Untersuchung ab eine neue Frist von vier Wochen läuft.

Die neuerdings veröffentlichte Ergänzung zum deutschen amtlichen M ns fommt dem von seiten der russischen Regierung mit Bezug auf den Futtervorrath geäußerten Wunsche entgegen. i

3) Heu und Stroh in gepreßtem Zustande (selbst an der Grenze gepreßt) sind zur Durchfuhr durch Deutschland unter der Bedingung zugelassen worden, daß die Beförderung in E und entweder geschlossenen oder verdeckäten Wagen erfolgt.

Veu und Stroh, welhes aus den russishen Grenz- bezirken stammt und zum Gebrauche in den deutschen Grenz- bezirken bestimmt ist, werden in niht gepreßtem Zustande zu- elassen. Man ist jedo darüber cinig, daß dieses Zugeständniß m Falle des Ausbruchs einer Viehseuche, insbesondere der Maul- und Klauenseuche, der Lun Ie des Milzbrandes oder des Rotzes am Herkunsftsorte in emäßheit von Artikel 5 des Handelsvertrages und unter der Vorausseßung einer vorz

matte: dir erieeiendo Ar a0 aer