1897 / 35 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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D eietibat Vora U Ot ae Ba I E E E E - 17 G M53

Parlameutarische Nachrichten.

Der Bericht über die gestrige Sißung des Neichs- tages befindet fich in der Ersten Beilage.

In der beutigen (172.) Sißung des Reichstages welcher der Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. von Boetticher und der Staatssekretär des Reihs-Justizamts Dr. Nieberding beiwohnten, genehmigte das Paus zunächst in dritter Berathung die am 4. Mai v. J. in Paris verein- barten Zusazabkommen zur Berner Uebereinkunft, betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst.

uf Grund des Berichts der Geschäftsordnungs-Kommission wurde die Genehmigung zur Strafverfolgung des Abg. Dr. Sigl (b. k. F.) in einer Privatkla ae verweigert.

Darauf wurde die erste Berathung ntw eis eines R ET Ste I aOs fortgeseßt.

Das Wort nahm Ca der Abg. Bassermann (nl.), dessen Rede bei Schluß des Blattes noch fortdauerte.

Das Haus der Ae Een überwies in der heutigen (29.) Sigung,* in welher der Minifter des Jnnern reiherr von der Necke zugegen war, zunächst in erster athung den Gesegzentw neE betreffend die Fischerei der Ufereigenthümer und die Koppel fischerei in der Provinz Hannover, nah kurzer Debatte einer Kommisfion von 14 Mitgliedern und begann dann die zweite Berathung des Staatshaushalts-Etats für 1897/98 und, zwar des Spezial-Etats des Ministeriums des Jnnern. __ Bei den Einnahmen aus Beiträgen der Gemeinden für die Kosten der Königlichen Polizeiverwaltungen bemerkt

Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.): ch habe noch eine \ch{were Klage vorzubringen. Sie betrifft das P E Die Regierung batte bei der Beratbung dieses Gefeßes versprochen, daß die Woßhlfahrtépolizei der Stadt Berlin übertragen werden sollte. Hinterbher aber bat das Ministerium es ent- schieden abgelehrt, auf die Wünsde Berlins einzugeben. Die Uebertragung der Hochbaupolizei hat die Regierung an ganz unerfüll- bare Bedingungen geknüpft. Gingen wir auf diese Bedingungen eir, so würden wir nur ein ausführendes Organ der Polizei fein, alles fol von der Genehmigung der Polizei abhängig sein. Ein folches Mißtrauen i nur Kindern gegenüber zuläisig. Das Vorgehen der Polizei iff überbaupt igefecth. e man Ungehörigkeiten von seiten der Selbstverwaltung, fo

at ja der Ober-Präsident das Net der Aufficht zur Verfügung. Man sell uns aber nit in unserer Selbstverwaltung bindern, die- jenigen Maßregeln zu treffen, die im Interesse der Wohlfahrt und Gesundheit unserer Mitbürger erforderlih find und {nell auëgeführt werden müfsen. Außerdem kann die \tädtishe Zentralbebörde eine viel shärfere Kontrole ausüben als die Polizei. Das Mißtrauen gegen die städtische Verwaltung ift ganz unberehtigt.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Lindig: Ih muß dem Vorwurf, daß die Negierung ein Versprechen nicht gehalten bat, ent- gegentreten. Es wurde versprochen, daß auf Antrag der Städte ihnen die Woblfahrtêpolizei übertragen werden follte. Diese Genehmigun wurde aber an gewisse Bedingungen geknüpft und insbesondere au in Bezug auf Berlin. In den Motiven ift darauf bingewiesen worden, daß wahrscheinli einzelne Zweige der Woblfahrtêpolizei dem Staat verbleiben müßten. Prinzipiell haben wir uns für die Uebertragung der Wokhlfahrtspolizei an die Stadt Berlin ents{losfsen. Im Interesse des Staats und Reichs haben wir einige Einschränkungen ma@en müssen, die Stadt Berlin hat aber auf unsere Frage bis jest feine Antwort gegeben. Die Uebertragung der Feuer- wehr mufite aus sicherbeitépolizeiligzen Gründen abgelehnt werden. Die Wohlfahrtspolizei könnte niht den Städten, sondern nur den Ober: Bürgermeistern übertragen werden. Das ift nah Lage der Ge- seßgebung garniht mögli. Daß die Uebertragung nur auf Wider- ruf erfolgt, ift ebenfalls felbftverständlih. ;

Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.) macht darauf aufmerksam, daß Berlin für die Baupolizei bereits eine Reibe von Beamten an-

geftellt habe. Alle solWe Maßregeln würden doch im Interesse des allgemeinen Besten getroffen, und man könne der Stadt niht nat- , daß fie irgend einmal etwas SIlloyales unternommen babe. Gr boffe, daß die ng nah abermaliger Prüfung der Sache den Wünschen der Stadt Berlin entgegenkommen werde. Bei den Einnahmen aus Strafanstalts - Ver - waltung fragt . von Riepenhausen (kons.), wie weit die Regierung Strafgefangene zur Ausföhrung von Kulturarbeiten, wie Deicharbeiten, Moor- und Forstkulturen u. \. w., herangezogen habe. Dem Hand- werk dürften die Strafgefangeuen keine Konkurrenz machen; das Hand- werk habe längst seinen goldenen Boden verloren. __ Gebeimer Regierungs - Rath Dr. Krobhne: Die Domänen- päter haben Strafgefangene mit großem Erfolge verwendet, und auch bei anderen Meliorationsbauten baben \sich diese Gefangenen

brt.

Abg. Lückhoff (fr. kons.) spricht seine Befriedigung über diese Erfolge aus.

Die Einnahmen werden bewilligt.

(Schluß des Blattes.)

Arbeiterbewegung.

Aus Hamburg wird dem „Wolf*schen Bureau“ über die weitere Entwicklung der Arbeiterverbältnisse nah der Beendigung des Ausstandes der Hafenarbeiter berihtet: Der Arbeitgeberverband hat in seiner gestrigen Sißung den Verlauf und das Ende des Hafenarbeiter-Ausfiandes besprohen und noch einmal festgestellt, daß der Ausftand für den Arbcitgeberverband eine Macht- frage und feine Srage über Lohn- und Arbeitsbedin- gungen gewesen ift. 3 wurde dann in einér langen

arlegung die Nothwendigkeit des festen Verhaltens des Arbeit- geberverbandes betont, weil es galt, das gesammte deutshe Erwerbs- und Wirtbfchaftsleben gegen die internationale Sozialdemokratie zu schüßen. In der Darlegung beißt es weiter: „Es ift unrichtig, wenn behauptet wird, daß der Verband Verhandlungen mit den Arbeitern abgeneigt ift, au befteht keine prinzipielle Abneigung gegen Ginigungsämter in den verschiedenen Arbeitszweigen, nur bält der Verband die Zuziehung Unbetbeiligter im allgemeinen für hädlich. Der Verband wird es als seine Aufgabe betrachten, die Arbeitébedingungen der Hafenarbeiter eingehend zu prüfen und die Abstellung etwa sih ergebender Mikßftände nah Möglichkeit zu fördern, wozu die nöthigen Vorarbeiten bereits vor einiaen Wochen in die Wege geleitet worden sind. Im übrigen hat der Arbeitgeberverband dur feinen Antrag auf - Ernennung eines Hafen - Inspektors den Weg vorgeschlagen, durch welhen Mißstände beseitigt werden können, wel&e dur den Willen des einzelnen Arbeitgebers allein nicht aus dem Wege zu hafen sind. Sghlieklich ist der Ver- band nah wie vor bereit, an einer Enguête des Senats über die Arbeitsverbältnifsfe im Hafen theilzunehwen, und bat dem Senate hiervon Mittheilung gema@t.“ Sechs Versammlungen, welche für den gestrigen und heutigen Tag und für Freitag ancejeßt waren, und deren Tageëordnung cin gegen die Polizei gerihŸtes, ironisch lautendes Thema enthielt, find polizeilich verboten worden. Gestern Abend find alle Zugänge zum „Shaarmarkt" mit ftarken Schußmanpnéposften beseßt worden. Die Rukße rourde nirgends gestört. Unbefugten wird der Zutritt zum Markte verweigert. Wie der „Voss. Ztg.“ gemeldet wird, reisen die fremden Hilféarbeiter fortgeseßt truppweise ab. Die Ausftändigen, die eingestellt werden, müfsen einen Revers unterschreiben, worin sie verspre{en, mit den fremden ÄÁr- beitern Frieden zu halten. Obschon die Se wegen der Witte- rungs- und Eisverhältnisse gering ift, ftellen die Rheder thunlichst viele Ausftändige ein. Die gestrige Erklärung des Arbeitgeber- verbandes macht dur ihre Bereitwilligkeit, Mißstände abzustellen, dem Einigurgeamt beizutreten und bei der Senatsenguête mitzu- wirken, in den Arbeiterkreisen guten Eindruck.

Aus Hanau wird der „Rhein.-Wesif. Ztg." ges{rieben: Die Aussichten auf erfolgreite Durhführang des Diamantarbeiter- Ausft andes find im SWwinden begriffen. Die Unterstüßzungsgelder aus dem Inlande flofsen hon lange shwat, jegt aber ift das Gleiche auch von den auéländishen Geldern zu sagen. Aus diesem Grunde baben die Unterftüßzungebeträge herabgescßt werden müfsen.

drei Eifenbabnftationen von E den Spinnereien ausftändig, welhe den Fabrikanten s dieser flüchtete nah Moskau. Sarnison von SerpyFow if um Ler verftärkt worden, da man eine Ausbreitung des Ausftandes

osfau entfernt, find 2000

Aus Moskau wird demselben Blatt berihtet: In Serpuckow fin Arbeiter in

Kunst und Wissenschaft.

Die Friedrih-Wilhelms-Universität Berlin begeht den vierhundertsten Gebürtetag Philivy Melanhthon's a T den g Ge, Ee ma r, durch eine Ge.

ächtnißfeier in ibrer Aula. ie rede wird Prof Dr. Adolf Harnack balten. P B , In der Säulenballe der National-Galerie if jezt die in Sandftein ausgeführte allegorishe Figur „Der Bildhauer“ von erdinand Lepcke zur Aufstellung gebraht worden. Das von der nftanêstellung- des Jabres 1893 her bekannte Werk zeigt einen bärtigen Mann, der den Meißel in der Linken bält, während er den rechten Arm, dessen Hand den Hammer trägt, über die Kolofsalbüste des Zeus gelegt bat.

Theater und Musik,

Im Königlichen Opernhause wird mergen Lorßing's Oper „Undine“ mit Fräulein Hiedler in der Titelrolle gegeben. Die Bertalda finat Frau Herzog, den Ritter Hugo Herr Sommer, den Kühleborn Herr Bulß. Kavellmeifter Sucher dirigiert.

_ Im Königlichen Schauspielhause findet morgen eiue Auf-

fübhrurg von Otto von der Pfordten's Schauspiel 1812“ in Elgender Besebung statt : Napoleon: Herr Kahle; General York: Herr Molenar : Rittmeister Hertling: Herr Matkowsiy. Als Luise tritt Fräulein Lindner, welche foeben ein erfolgreihes Gastspiel in Königsberg ab- solviert bat, wieder auf.

Im Theater des Westens wird am 18. d. M. S@{önthan- Kadelburg’s Lustspiel „Die berühmte Frau“ gegeben werden, und par wird E E i E E Bsr E Bela

almav als8- Gast spielen. Am Freitag findet die erfte Auffübrun; von „Wilhelm Tell“ ftatt. ns «Is dem siebenten Symphbonie-Konzert der König. lichen Kapelle, am nädsten Freitag, wird statt Bruckner's fünfter Svmphonie (in B) die vierte Sympbonie (in Es-dur) aufgeführt. Mittags 12 Ubr, findet die öfertlihe Hauptprobe statt.

_ Morgen Abend findet im Saal Bechstein der ursprünglich für den 1. Februar angeseßt gewesene Klaviervortrag des rusfischen Pianisten Nicolai von Lestovnitshy statt; die für den 1. Februar ausgegebenen Karten baben für morgen keine Gültigkeit.

Der Königlie Kapellmeister Dr. Muck, welcher mit Ge: nebmigung der General-Intendantur ciner Einladung der König- lichen Kapelle in Madrid Folge leistete, um einige Konzerte zu dirigieren, bat daselbft am vergangenen Sonntag einen großen Erfolg errungen. Das Publikum nabm den deutshen Künstler mit Enthusiasmus auf, und der glänzende Eindrudck, den der Dirigent bervorgerufen bot, wird von der Madrider Presse bestätigt.

Nah Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

_ Konstantinopel, 10. Februar. (Meldung des Wiener „Telegraphen-Korrespondenz-Bureaus.“) Nah Meldungen aus Kreta ereignete sih heute Nacht ein Zusammenstoß zwischen Mohamedanern und Christen. Einzelheiten fehlen noth.

Den Botschaften ging eine jungtürkishe Kund- gebung zu, in welcher angekündigt wird, daß das Comité sch zu einer Aftion veranlaßt sehe, wenn nicht eine Aenderung des jeßigen Negierungesystems eintrete. Aehnliche Flugblätter sind in Galata vorgefunden worden.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterberi%t vom 10. Februar, 8 Ubr Morgens. Brandt.

74 Uhx.

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Temperatur

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Tetlaff. Dekorative Einri&tung vom Ober-Inspektor Dirigent : Kapellmeif

Scauspielbaus. 42. Vorstellung, LSA2. Schau- spiel in 5 Aufzúgen von Otto von der Pfordten. In Scene gesezt vom Ober-Regisseur Max Grube. Anfang 7F Ubr. Opernhaus. findet kein Billetverkauf ftatt. Abend der Königlichen Kapelle.

ter Sucher. Anfang

Ugnete.

Keine Vorstellung, auch VIL. Syniphonie- Drrektion:

Freitag und folgende Tage: Marcelle. Sonntag, Mittags: Matinée. Zu halben Preisen :

Schiller-Theater. Donnerstag, Abends 8 Ubr: Zum ersten Male: Eine LValaftrevolutiou. Freitag, Avends 8 Ubr: Eine Palastrevelution.

Pirkus Renz. Karlstraße. (Jnbiläums- Saison 1896/97.) Donnerêtag, Aberds 74 Ubr: Elite - Vorstellung. Aufführung der Novität: Durchschlagender Erfolg! Aus der Mappe eines Niefengebirgs - Phautafien. Eine romantisch- phantaftishe Handlung von Direkior Fr. Renz und dem Greßberzeglid hbeisishen Hof - Balletmeister August Siems. Außerdem die hbervorragendften Numrrern des Repertoirs. Mzizud und Atharguel, arabishe Hengste, dref. und vorgef. von Herrn

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Uebersicht der Witterung.

Das barcmetris®e Minimum, welches geftern nördlich von S&ottland lag. ift oftwärts nach der norwegisben Küste fortgeschritten, während über Westfrankreih ein Maximum des Luftdrucks erschienen ift. Jen Nordseegebiet wehen wesilihz, im ösfiliben Osftseegebiet ftürmishe südliche Winde. In Deutsch- land, wo seit geftern Niederschläge gefallen find, ift das Wetter trübe und wärmer. Das Thaurwetter ift bi2 zur Oftgrenze Deutschlands vorgedrungen.

Deutsche Seewarte. E L DI E L E E E E E E: Theater.

Königliche Schauspiele. Donnerttaz: Opern- haus. 38. Vorftellung. Undine. Romartishe Zauber-Oper in 4 Akten von Albert Lorting. Text nach Fougué's Erzählung frei bearbeitet. Tanz von

OGEAEEÚsE EGi

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+ Gmil Graeb. In Scene gefeßt vom Ober-Regifseur

Herr Felix Weingartner. Anfang 7#4 Uhr. Sämrmkt- lihe Sißpläte sind vergriffen.

Mittags 12 Ubr: Oeffentliche Hauptprobe. Billetverkauf bei Bote & Bock, Freitag von 11—12 Ubr Vormittags im Opernhaufe.

Schauspielhaus. 43. Vorstellung. Sonder- Abonnement B. 7. Vorftellung. Die Jour- naliften, Lustspiel in 4 Auf:ügaen von Gustav Freytag. Anfang 72 Ubr.

Deutsches Theater. Donnerstag: Die ver- sunkene Glocke. Anfana 7+ Ubr.

Freitag: Morituri. (Teja. Fritchen. Das Ewig-Männliche.)

Sonnabend: Die versunkeue Glocke.

Berliner Theater. Kaiser Secinri{ch. Anfang 7F Ubr. _ Freitag (22. Abonnements-Vorstellung): Neu ein- studiert: Uriel Acofta.

Sonnabend: Mutterrechte.

Donnerstag:

Lessing - Theater. Donnerstag: Die Wieder- kehr. Hierauf: Niobe. (Louise Dumont.) Anfang 7ck Ubr.

Freitag: Das GläÆck im Winkel. (Louise Dumont.)

Sonnabend: Zum ersten Malz: Meerleuchten. Schauspiel in 4 Aufzügen von Ludwig Ganghofer.

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten- burg. Donnerêtag: Affociés. Lusispiel in 3 Akten von Leon Gandillot. Deutsh von Max Schönau. Anfang 7F Ubr.

Freitag und folgende Tage: Affociés.

Sonntag, Natdbmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Der Hüttenbefizer. Schausriel in 4 Akten von Georges Obnet.

Nenes Theater. Sgiffbau-rdamm 4a. /5. Direktion: Sigmund Lautenburg. Donneréêtag : Marcelle. Komêdie in 4 Akten von Victorien Sardou. Für die deutsche Bühne bearb-itet von Paul Lindau. In Scene gesezt von Sigmund Lautenburg. Anfang 74 Uhr.

Theater des Westens. Kaniftraße 12. (Bakn- bof Zoologisher Garten.) Donnerstag: Treue. Anfang 7 Ubr.

Freitag: Wilhelm Tell.

Sonnatend: Der Militärstaat.

Theater Unter den Linden. Bebrenstr. 55/57. Direktion: Julius Frißshe. Donnerstag: Die Fledermaus. Operette in 3 Akten von Meilbac und Halévy, bearbeitet von C. Haffner und Ric. Genée. Musik von Johann Strauß. Hierauf: Pierrot als Rekrut. Pantomimish?e Balletscene von Greco Poggiolesi. Musik von M. Dahms. Anfang Ubr.

Freitag: Der Éleciue Herzog.

Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: Bei bis zur Hälfte ermäß'gten Preisen: Der Oberfteiger.

Mittwo%, den 17. Februar: Straufß:--Cyclus. 1. Abend: Judigo und die vierzig Räubcr. Große Auststattungsoperette.

Thalia-Theater (vorm. Adolph Eraft-Theater). Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. Donnerstag: Frau Lientenant. Vauzeville in 3 Atten von P. Ferrier und A. Mars. Deutsch von H. Hirschel. Musik von G. Serpeite und V. Roger. Anfang 7+ Uhr.

Freitag und folgende Tage: Fran Lieutenant.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Trilby.

Bentral -Theater. Alte Jakobstraße 830. Direktion: Richard S&ulg. Donnerstag: Ein fideler Abend. Burleëke dramatishe Revue in 1 Vorspiel und 3 Bildern von J. Freund und W. Mavnftädt. Musik von verschiedenen Meistern, arrangiert von Julius Einêdthofer. Anfang 74 Ukr.

Freitag und die folgenden Tage: Ein fideler

Konzerte.

Saal Bechslein. Donnerêtag, Anfang 8 Uhr : Klavier-Abend von Nicoiaï von Leftovuitschy.

Hugo Herzog. Auftreten der Schulreiterin Frau Robert Renz mit dem Schulpferd Cyd und dem Springpferd Bliß. Quagrille à la cour, geritten von 8 Damen und 8 Herren.

Freitag, Abends 77 Uhr: Ans der Mappe eiuncs Riesengebirgs-Phantaften,

Familien-Nachrichten,

Verlobt: Fr. Frieda, verw. Meßner, geb. Berger mit Hrn. Hauptmann a. D. Albert von Ferber (Leipzig—Berlin). Frl. Aana Helbig mit Hin. Sec.-Lieut. Walter Rühlmann (Döbeln).

Verebelicht: Hr. Gerihts-Afsefsor a. D. Dr. Ernft Gartens{läger mit Frl. Frieda Holtinger (Berlin). Ór. Dr. phil. Paul Mobr mit Frl. Margarete Einicke (Weifwafser O.-L.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs-Affessor Dr. jur. Gduard von Joeden Koniecpolski (Han- nover). Hrn. Lieut. Weiéehaupt (Opveln). Eine Tochter: Hrn. Regierungë-Rath Frbrn. Senfft von Pilsa (Liegnitz). Hrn. Oberlebrer Dr. Broßmann (Liegnitz). Hrn. Prem.-Lieut. a. D. Klose (Striegau). Hrn. Regierungé- Afefsor Kaulish (Allenstein).

Geftorben: Hr. Leonhard von Osftau (Berlin). Hr. General - Major z. D. Adolph von Goet? (Berlin). Hr. Superintendent a. D. Eduard Lehmann (Schöneberg b. Berlin). Hr. Major d. L. Le Adametz (Oker - Glogau), Hr. Sanitäts-Rath Dr. med. Gustav August Reichel (Breélau). Schweiniß (Posen).

Gräfin Glara von

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagfk- Anftalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen (einschließli Börsen-Beilage).

zum Deutschen Reihs-Anz

M 3D.

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 10. Februar

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualität

Außerdem wurden am

gering mittel

gut

Ver- kaufte

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(1090 kg)

Gezablter Preis für 1 Doppelzentner

Markttage (Spalte 1) iWläglidher Schäßung

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verkauft Doppel- zentner (Preis unbekannt)

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15,50 | 15,50 f 15,74 | 15,74 | 13,00 | 13,80 © 14,00 | 14,70 1620 17,00 È 17,20 | 18,00 | 11750 | 17,60 | | 15,20 | 15,70 | 16,00 |

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Allenstein . . . ]| 10,39 | 10,39

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Emden . . . Saargemünd . . A, T 1L

| 11,60 12/00

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11,20 | 12,00 ' 12/00 | 1250 |

11,00 | 12,00

Allenstein . Thorn .. Ascersleben fullendorf

aargemünd . Breslau

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Allenstein . Aschersleben . endorf

Breslau

11,73 | 12,00 | 11,40 | 10,90 | 12,10

11,73 } 12,00 11,90 11,50 12,30

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Weizen. 15,97 | 15,97

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Gersfie. 12,27 12,50 13,40 13,70 14,00 14,50

Hafer.

12,70 | 12,70 13,00 | 13,60 12,80 | 13,40 13,00 ! 13,10 |- 13,20

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12,27 13/50 17,00 14,00 1400 15,40

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13,00 | 5. 2. 13/50 95 | 1177 1194| 3.2.

12,37

Bemerkung. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durh-

s{nittéspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berehnet.

Personal-Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnriche . ‘Ernennungen, Beförderungen und -Versezungen. Im aktiven Heere. Berlin, 5. Februar. Frhr. v. Steinaecker, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 137, bisher kommandiert zur Dienstleistung bei dem 2, Westfäl. Feld-Art. Regt. Nr. 22, in das leßtgenannte Regt. verseßt.

Berlin, 6. Februar. v. Sick, Königl. württemberg. Gen. Major, beauftragt mit der Führung der 27. Div. (2. Königlich Württemberg.), bisher kommandiert nah Preußen als Kommandeur der 1. Garde-Kav. Brig., von der Stellung als Mitglied der Studien- kommisfion der Kriegs-Akademie entbunden. Frhr. v. Gayl, Gen. Major und Abtheil. Chef vom Großen Generalstabe, kommandiert bei dem Stabe der 1. Armee-Insp. behufs T mana der Ge- shäâfte des Chefs des Stabes, zum Mitglied der Studienkommission der Kriegs-Akademie, v. der Boeck, Gen. Major, beauftragt mit Wabrnebmung der Geschäfte des Direktors des Zentral-Departements im Kriegs-Ministerium, zum Direktor des allgemeinen Dane ments îm Kriegs-Ministerium, ernannt. v. Bülow, Oberst und Kommandeur des 4. Garde-Regts. z. F.,, unter Verleihung des Ranges eines Brigad--Kommandeurs, in das Kriegs-Ministerium verseßt uind mit Wahrnehmung der Geschäfte des Direktors des Zentral- Departements beauftragt. v. G ler, Oberst:Lt. und Chef des General- stabes des VI. Armee-Korvs, zum Kommandeur des 4. Garde-Regts. ¿. F. ernannt. 5 _ Nachgenannte Ober-Primaner der Haupt-Kadettenanstalt als Port. Fähnriche in der Armee angestellf, und zwar die Port. Unteroffiziere : von der Marwiß IV. bei dem Kaiser Alexander Garde-Gren, Regt. Nr. 1, v. Ämann 1. bei dem Garde-Füs. Regt., Frhr. b. Freyberg-Eisenberg bei dem 3. Garde- Regt. z. F-, v. Amann I]. bei dem Königin Augusta Garde-Gren. Regt. Nr. 4, Gerbardt bei dem Gren. Regt. König Friedri I!1. (1. Oftpreuß.) Rr. 1, v. Kaisenberg bei dem Gren. Regt. König Friedrih Wil- belm IV. (1. Powrm.) Nr. 2, Rogalla von Bieberstein II. bei dem Gren. Regt. Kronprinz Friezrich Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11, Lübke bei dem Inf. Regt. Prinz Moriz von Anhalt - Dessau S: Pomm.) Nr. 42, Lueder I., v. Rodewald bei dem Füs. Regt.

eneral. Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, Laeger bei dem 5. Bad. Inf. Regt. Nr. 113, Halm bei dem Hannov. Jäger-Bat. Nr. 10, v. Gizycki I. bei dem Drag. Regt. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, v. Lieben bei dem Braunschweig.

us. Regt. Nr. 17, Rogalla v. Bieberstein I. bei dem 2. Westf. eld-Art. Regt. Nr. 22, Frhr. von Wangenheim II. bei dem olstein. Feld-Art. Regt. Nr. 24, Bernet bei dem Garde-Fuß-Art. egt, Schulz k. bei dem Fuß-Art. Regt. General-Feldzeugmeifster (Brandenburg.) Nr. 3.

XTIL. (Königlih Württembergisches) Armee-Korps.

_Im Sanitäts-Korps, 5. Februar. Die Unterärzte der Res.: Dr. Grill vom Landw. Bezirk Reutlingen. Dr. Herzog vom Landw. Bezirk Heilbronn, Koester vom Landw. Bezirk Reut- lingen, Walther vom Landw. Bezirk Stre zu Asfsift. Aerzten 2. KI. befördert. Dr. Bonzelius, Assift. Arzt 1. Kl. 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, mit Pension der Abschied bewilligt.

Deutscher Reichstag. 171. Sigung vom 9. Februar 1897, 1 Uhr. __ Ueber die am Anfang der Sizung berathenen Wahl- prüfungen wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. Darauf wird die erste Berathung des Entwurfs eines Handelsgesegz buchs fortgeseßt. Abg. Roeren (Zentr.): Die Vorlage enthält kein neues Handels- recht, denn das wäre wobl eine Apermensclige Aufgabe; sie lehnt

an die beftehende Gesetzgebung an, die dur die vortreffliche ehtsprehung des Reiché-Ober-Handelsgerihts in die richtigen

Babnen gewiesen ist. Man hat manche Sonderbestimmungen be- stehen laffen, fo z. B. bezüglih des Zinéfußes u. | w. Man hätte alle diese Sonderbestimmungen fallen lassen und an ihre Stelle die Bestimmungen des Bürgerlihen Geseßbuchs treten lassen können, damit eine möglichft große Rechtseinheit entsteht. Daß die lokalen Handels8gebräuche dem allgemeinen bürgerliten Recht derogieren, hat zu manhen Unzuträglichkeiten geführt. Diese Bestimmung hätte man wohl beseitigen können. ie wichtigste Aenderung liegt in den S 1—3, die davon handeln, wann jemand die Eigenschaft als Kaufmann haben foll. Ich habe Bedenken, ob die Aus- nahmestellung derjenigen, welche landwirthschaftlihe Nebengewerbe treiben, Zuckerfabriken, Brennereien, Ziegeleien u. s. w. niht zu weit gehe. Es befinden fh darunter doch große, ganz kaufmännish ge- leitete Betriebe mit kaufmännish ausgebildetem Personal; man kann es nicht von dem Belieben des Geschäftsinhabers abhängen lafsen, ob das Geschäft als kaufmännishes zu gelten hat oder niht. Jch bin ferner gegen die Bestimmung, daß die Firmä von dem Erwerber eines beslébeaven Geschäfts ohne weiteres fortgeführt werden kann ; darin liegt eine Benachtheiligung derjenigen, welche lediglih ihren Namen in die rwa aufnehmen. Die Bestimmungen über die Kün- digung des eshäftsverhältnifses seitens der Angestellten und über die euen ufhebung desselben sind mehrfach geändert; es wäre vielleiht befser gewesen, in manchen Punkten die bestehenden Vorschriften aufrecht zu erhalten. Auch die Bestimmungen über die Konkurrenzklausel find kaum durchführbar ; i es, daß die Konkurrenzklausel Regen gegenüber niht zu- elassen werden soll. Da werden die Minderjährigen überhaupt em Anstellung mehr finden. Die Unterscheidung zwischen Reisenden und Agenten in ihrer Stellung dem Publikum gegenüber bezügli der Annahme von Zahlungen führt zur Verwirrung des Publikums; eine Gleichstellung beider Kategorien wäre nothwendig. Von den Kauf- leuten ist es bemängelt worden, daß auf die Nichterfüllung der Pflichten des Lebrherrn eine Strafe geseßt war. Die Strafbestimmung ist nahträglich geftrihen worden, weil dadurch das Ansehen der Prin- zipale gefährdet wird. Wenn in der Sg eine solhe Be- stimmung unbeanstandet besteht, so könnten die Kaufleute sich dagegen niht \träuben. Troy aller dieser Bedenken bin ih doch der Ueber- zeugung, daß der Entwurf, wenn er einmal Geseß geworden sein wird, dasfelbe Ansehen erreihen wird, wie das Handelsgeseßbuh. Dazu ist erforderlich, daß die Anwendung des Gesetzes in demselben Geiste und Sinne geschieht, wie es erlassen ist, daß alles Tor iee vor einer freieren Auffassung zurücktritt, daß die Ansichten des praktischen Lebens, daß Treue und Glauben in den Vordergrund treten.

Abg. Traeger (fr. Volksp.): Ich freue mi, daß der Entwurf auf dem Geiste des bestehenden Handelsgeseßbuhes aufgebaut ift, welches bei seiner Entstehung der erste Schritt zur Schaffung der deutshen Reichseinheit war. Das Handelsgeseßbuch brachte damals wichtige Neuerungen auf rechtlihem Gebiete. Die bisherige Subtilität bei der Definition des Begriffs Kaufmann is} in diesem Entwurfe glücklich vermieden. Umfang und Art des Geschäftes sollen fortan maßgebend sein; damit ift auch die Behandlung der Bauhandwerker einer besseren Lösung näher geführt. Dagegen halte ih die Regelung der landwirthschaftlihen Nebengewerbe nit für glücklih. Allerdings ift das land- und forstwirthschaftlihe Gewerbe nicht als kaufmännisches

ewerbe an fich anzusehen. Wenn es aber dem landwirthschaftlichen Nebengewerbe nur gestattet, also nicht zur Pflicht gemacht werden foll, sein Unternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen, so entspricht dies niht einmal dem Interesse dieser Unternehmer selbst. Molkerei- enofsenshaften find hon durch das Genosseaschaftsgeseß verpflichtet, Bücher zu führen und eine Bilanz aufzustellen. Die vom Vorredner bemängelte Bestimmung, daß mit einem Geschäft auch die Firma übertragen werden fann, ift nicht neu. Sie ist niht ohne Be- deutung, denn die Firma hat zuweilen einen sehr materiellen Werth. Die Verbindlichbkeiten der alten Firma gehen auf den neuen Jnhaber über und gegentheilige Verabredungen verlieren Dritten gegenüber ihre Gültigkeit. Daß der Name des Firmeninhabers angegeben werden soll, Tann shließlich nur bei offenen Geshäften von Wirkung sein; für die gro en Firmen, die kein offenes Geschäft haben, hat es kaum eine Bedeutung. Das Sarg ena wischen Prinzipal und Gehülfen, bezw. SREAE hat man so ziemü bestedigeno ge- ordnet; man hat Wind und Luft auf beiden Seiten gleichmäßig ver-

bedenkliÞch wäre

eiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1897.

theilt. Daß die Konkurrenzklausel Minderjährigen gegenüber nicht gelten foll, ift nicht ohne Bedeutung, denn die Lehrlinge sind dadurh vollftändig von dieser Klausel befreit. An und für ih liegt ein Bedürfniß zur Revision des Aktiengeseßes niht vor. Wenn troßdem verschiedene Aenderungen vorgenommen werden sollen, welhe die Einmischung des Staats in die Aktiengesellschaften festsezen, so ift das ein Mißtrauen, das unberechtigt if, und zwar gegen die Register- richter, welhe die Eintragungen der Aktiengesellswaften nah ftatt- ebabter Prüfung besorgen. Nicht einverstanden bin ich mit der Rüdck- bnabme, die man auf die Aktienzuckerfabriken bezüglih der Ver- pflihtung zur Lieferung von Rüben genommen hat. ktiengeseli- schaften find eigentli} nur Afffsoziationen von Kapital ; nah der neuen Faffung könnten die Aktionäre aber noch zu persönlichen Leiftungen verpflihtet werden. Ich \chließe mich dem Antrage auf Komnmiissionsberathung an.

Abg. Dr. von Buchka (d. konf.): Dur das deutsche Handels- geseßbuch und durch die Wechselordnung, eine der wenigen guten Er- rungenschaften des Jahres 1848, bat fh die deutshe Juriëtprudenz ein glänzendes Denkmal geseßt. Die Gründe, weshalb wir zur Re- vifion des Handel8sgeseßbuches schreiten, liegen nicht in dem Gesege selbft, sondern find von außen bineingetragen. Es handelt \sich um eine Gelegenheitsreform infolge der Neuregelung des bürgerlichen

echts. Denn es muß die Frage geftellt werden, ob nit die Kaufleute den allgemeinen Rechtsregeln unterstellt werden müßten. Dazu ift der Zeitpunkt noch niht gekommen. Es giebt manche Bestimmungen des bürgerlihen Rechts, die sch für den Handel niht eignen, und manche Bestimmungen des Handelsrehts, die sih für bürgerlihe Ver- bältnifse niht verwenden lassen. Die Vorlage hat die gestellte Aufgabe zumeist in befriedigender Weise gelöst. Ver- befserungen im einzelnen vorbehalten, find meine Freunde bereit, dem Entwurfe zuzustimmen. Daraus ergiebt ih, daß die Solidarität der Erwerbsstände noch immer bei uns lebendig ist. Wir wollen dem Handelsstande seine Lebensbedingungen voll- ständig gewähren. Es ift vollständig richtig, daß auf kaufmännische Verhältnisse das Bürgerliche Seis Anwendung findet, wo das Handelsgeseßbuh keine besonderen Bestimmungen enthält; eine Gel- tung des Gewohnheitsrechts kann nit geduldet werden. Mit der Stellung, welhe dem Handwerk angewiesen wird, kann man nur vollftändig einverstanden sein. Die Fortführung einer Firma beim Besizwechsel ist von großer Bedeutung; der gute Nuf einer Firma ift ein werthvolles Objekt. Aber es entstehen daraus auch manche Miß- tände. Die Angabe des Namens des Inhabers bei offenen Geschäfte ift ja ein gewisser Schuß, aber nit für diejenigen, welhe nur \{riftlich mit einer Firma verkehren. Redner geht dann auf die Einzelheiten ein, namentlich auf die Kündigungsfristen und die Auf- bebung des P Ey und erklärt fih \chließlich für die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission.

Abg. Frese (fr. Vgg.): Ich begrüße die Vorlage ebenfalls mit reuden, weil sie sich an die bestehenden Rechtsverhältnisse anschließt. er erste. Entwurf des Handelsgeseßbuhs if ja den Handelskammern

zur Begutachtung vorgelegt worden, und ihre Einwendungen sind zum großen Theil berüksihtigt worden. In dem Entwurf ist der Begriff „Kaufmann“ wesentlich erweitert worden; das ist loben8werth, aber die Ausnahmen in Bezug auf die Landwirthschaft gehen doch wohl etwas zu weit. Auf dem Handelstag hat man diese Rechts- ungleihheit als etwas Verleßendes, mindestens aber als etwas Schädliches für den Kaufmannsstand empfunden. Die Landwirthe selbst müßten wünschen , daß ihnen die Buchführung , die Auf- stellung von Bilanz und Inventuren auferlegt würde. Die Fort- führung der Firma beim Besißwechsel is bei allen Kulturnationen estattet. Selbst die Amerikaner wissen den Werth eines großen Sinteus zu schäßen; wenn eine Firma ein gewisses Alter erreicht hat, gilt fie als übertragbar. Ueber die Besißer der Firma wird der Kaufmann sich fehr leiht orientieren. Zwischen Handlungsreisenden und P Von Va weiß das betreffende Publikum sehr wohl zu unterscheiden. iht billigen kann ih, daß dem Kapitalisten eine Verzinsung im voraus niht gewährt werden soll. Das wird nur dahin führen, daß sich bei jungen Anfängern keine Leute mehr finden, die sie mit Kapital unterstüßen. Daß den Aktionären persönliche Verpflichtungen auferlegt werden können, widerspricht allerdings dem Aktienreht an sich, denn die Aktiengesellshaften sind nur Kapital- assoziationen. Eine Durchbrehung dieses Prinzips sollte niht in das Gese hineinkommen. Warum soll die Uebertragbarkeit von Lagerscheinen nur bei ftaatlih anerkannten E erfolgen können? Warum foll nicht jeder Spediteur zur Ausstellung solcher Scheine berechtigt sein? MNedner erklärt zum Schluß, daß setne politishen Freunde an dem fo vorzügli ausgestalteten Werke mit Freuden mitwirken würden.

Abg. Gamp (Np.): Den Lobsprüchhen auf das bestehende und das neu vorgelegte Handelsgeseßbuh kann ich mich nur vollständig anschließen. Der Handelsstand is in der That der Pionier gewesen für das einheitlihe Recht; dafür haben wir thm befonders dankbar zu sein. Die Bestimmungen des § 3 haben cine Anfechtung erfahren, die nicht berehtigt ist. Die Landwirthschaft will keine Ausnahmerechte für sih haben. Es fragt sich nur, wo hört die Urproduktion auf und wo fängt der kaufmännische Betrieb an. Die Produktion von Fleisch kann leiht einen kfaufmännishen Charakter annehmen. Aber die

auptsache ist, daß ein landwirthschaftliher Hauptbetrieb vorhanden ein muß; den rehtlihen Verhältnifsen diefes Hauptbetriebes folgt der Nebenbetrieb. Nimmt der Nebenbetrieb einen folhen Umfang an, daß er niht mehr als Nebenbetrieb der Landwirthschaft erscheint, dann ri alle die Bedenken weg. die für die Landwirthschaft gegen die Unter- tellung unter das Handelsrecht sprehen. Daß eine Brennerei einmal bei \{hlehter Ernte Kartoffeln zukauft, macht sie noch niht zum kaufmännischen Betriebe. Sehr erwünscht ist es, daß die Handelsgebräuche beseitigt sind, denn diese Handelsgebräuche finden fast stets zu Ungunsten des niht Handeltreibenden Anwendung, der diese Gebräuche garnicht kennt. Aenderungen sollen nur soweit angenommen werden, als fie nothwendig find. Einzelne der vorgeschlagenen Aenderungen könnte man wohl fallen lassen. Die Beibehaltung der Firma beim L a des Inhabers i} für das Inland unbedenklich; für das Ausland follte man aber nit daran festhalten, denn das könnte für unsere Industrie zum Nachtheil werden. Ih bin einverstanden mit den Bestimmungen über das Verhältniß der Gehilfen und Lehrlinge, aber nicht ani einverstanden mit den Bestimmungen über das engee, tan follte eine Nevisionspflicht für die Aktiengesellshaften einführen, wie l für die Genossenschaften besteht. Die Statuten der Aktiengesell- chaften werden meistens von den Gründern gear : es sollte dafür esorgt werden, daß auh die erheblihen Minderheiten in den Auf- jy tsräthen vertreten sind, daß die ra lagt 7 4 s der Auffihtsräthe ür die richtige Aufstellung der Bilanz \chärfer gefaßt werden. Ich schließe mich dem Antrage auf Einseßung einer Kommission von 21 Mitgliedern an. i:

Abg. von Strombeck (Zentr.) bemängelt insbesondere die Bestimmungen des Aktienrehts. Aktien zu 200 „#6 Nominalbetrag sollten niht bloß aus örtlihen Rücksichten, sondern auch für gemein- nüßige Unternehmungen Caen werden. Die Entscheidung darüber sollte niht dem Bundesrath, (Ln den Lan dedregierun en zustehen. Nedner empfiehlt ferner einen besseren Schuß der Minderheiten.

Um 51/, Uhr wird die weitere Berathung bis Mittwoch

1 Uhr vertagt. Vorher wird die Zusaßkonvention zur Berner Literarischen Uebereinkunft in dritter Lesung erledigt werden;

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L R C RETOTENS Sri É a

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