1897 / 35 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Pini E D E N

außerdem kommt ein Bericht der Geshäft8ordnungs-Kommi wegen Ertheilung der Ermächtigung zur strafrechtlichen e folgung des Abg. Dr. Sigl (b. k. F.) zur Verhandlung.

Parlamentarische Nachrichten.

Von dem Grafen von Frankenberg ist im Herren- haufe nachstehender A ntrag eingebraht worden: „Das Herrenhaus wolle beschließen :

die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, dem von mehreren Dae im Reichstage eingebrahten Gefegentwurf, betreffend den

ehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Grfaßmitteln, im Bundesrath ihre Zustimmung zu ertheilen.“

Die dem Antrage beigegebene S RTEo ung lautet:

„Am 1. Oktober 1887 ift ein Reichsgeseß über den Berkehr mit Kunstbutter in Kraft getreten. Angesichts der rashen und um- r p Entwickelung der bisher unbekannten Induftrie „Butter, Käse, Speisefette“ aus allerlei Erfagmitteln herzustellen , zeigte fih dieses Geseß sehr bald als ungenügend und unwirksam in manuigfacher Hinsiht.

Daher legten im Dezember 1895 die verbündeten Regierungen einen neuen erweiterten Geseßentwurf dem Reichstage vor.

Dieser Entwurf, betreffend den Verkehr mit Bütter, Käse, S{hmalz und deren Erfagmittelu, wurde vom Reichstage nah ein- gehender Kommissionsberathung am 2. Juli 1896 in der leßten Sizung der Sommer-Tagung mit großer Mehrheit angenommen.

Dur den Mund des Königlich preußishen Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forften hatten während der dritten Lesung die verbündeten Regierungen erklärt, die Annahme von zwei Paragraphen, welche die Reichstags-Kommifssion in den Entwurf hineingebraht hatte, nämlich:

„die Vorschrift (S 3), daß der Zufaß von Färbemitteln zu Margarine und ähnlihen Kunstprodukten unter Verbot geftellt werde,

und daß (F 7) der Verkauf von Natur- und Kunstbutter räumlih getrennt werden müsse“

mache für sie den Geseßentwurf unannehmbar.

Infolgedefsen lehnte der Bundesrath unter Zustimmung Preußens den Gesetzentwurf ab.

__In der laufenden Tagung des Reichstages haben 158 Mit-

ieder des Reichstages unter Führung der Abgg. von Kardorff, iebermann von Sonnenberg, Freiherr von Manteuffel, von Ploeß und Graf von Hompesch den abgelehnten Geseßentwurf unverändert wieder eingebrat.

Die preußische Regierung dürfte sih überzeugt haben, daß ihre Abstimmung im Bundesrath gegen die Beschlüsse des Reichstages in den allerweiteften Kreisen der Landwirthschaft sowohl, wie in anderen Schichten, welche Interesse an gesunder unverfälshter Volks- ernährung haben, nicht verstanden oder gebilligt worden ist.

Die wirthschaftliche Vereinigung des Herrenhauses hat nahezu einftimmig dem zu Gunsten einer wirksamen Bekämpfung der Ver- fälschung von Nahrungsmitteln und unlauteren Wettbewerbes ge- Ktellten Antrage zugestimmt."

Dem Hause der M igeeradgeten ist folgender Nachtrag um Normal-Etat vom 4. Mai 1892 über die Besoldungen er Leiter und Lehrer an höheren Unterrichts-

anstalten zugegangen :

An die Stelle des § 1 Nr. 1, 2b, 3 bis 6, des § 2 Nr. 1, 2b,

3 bis 5 und Schlußabsaß, sowie des § 3 des Normal-Etats vom

4. Mai 1892 treten vom 1. April s ab folgende Bestimmungen:

& 1.

Die Besoldungen betragen jährlih

1) für die Leiter der Vollanstalten (Gymnasien, Realgymnafien, Ober-Realshulen)

a. in Berlin 6000 bis 7200 M,

Þ. in den Städten der erften Servisklafse oder mit mehr als 50 000 Zivileinwohnern 5100 bis 7200 M,

o. in allen übrigen Orten 4800 bis 6900 ;

2) für die Leiter der Anstalten von geringerer als maar Kursusdauer (Progymnasien, Real-Progymnasien, Realschulen, höheren VBürgersulen) :

b. in den Städten mit weniger als 50 000 Zivileinwohnern 4500— 6000 ; : Í

3) für die definitiv angestellten wifsenshaftlihen Lebrer 2700—5100 .

Die Hälfte der Gesammtzahl dieser Lehrer an den ftaatlihen und deu unter staatlicher Verwaltung \tehenden Vollanstalten, fowie der vierte Theil der Gesammtzahl derselben an folhen Anstalten von geringerer als neunjähriger Kursusdauer beziehen neben dem Gehalte eine feste penfionéfähige Putage von 900 # jâhrlich. Die Ent- {eidung darüber, welchen Lehrern die Zulage zu gewähren ift, erfolgt ohne Rücksicht auf das Einhalten der bezeichneten Verbältnifzahl bei den einzelnen Anstalten ; j

4) für die definitiv angestellten Zeichenlehrer 1800—3400 Æ

Die definitive Axftellung als Zeicbenlebrer mit vorstehenden Ge-

altésäßgen hat zur Vorausfeßung, daß der Lebrer die vorgeschriebene iung als Zeichenlehrer für böbere Unterrichtsanstalten beftanden t, voll beschäftigt wird und mindestens 12 Zeichenstunden wöchentlich zu ertheilen hat; A

5) für die definitiv angestellten fonstigen technishen Lehrer, die Glementar- und die Vorschullebrer

a. in Berlin 1800—3400 #,

b. in den übrigen Orten 1500—3000 4;

6) die wissenschaftlichen Hilfslehrer erhalten Jahresremunerationen in Höhe von 1700—2100 Æ

S D.

Das Auffteigen im Gehalt geschieht in der Form von Dienst- alterszulagen :

1) bei den Leitern der Vollanstalten ab a. in Berlin 1 Nr. 1a) mit je 400 4A nah 3, 6, 9 Dienst-

ren,

b. in Städten der ersten Servisklafse oder mit mehr als 50000 Zivileinwohnern 1 Nr. 1b) mit 500 A nah 3 Dienstjahren, mit je 400 A nach 6, 9, 12, 15 Dienstjahren,

e. in den übrigen Orten 1 Nr. 1c) wie vorstehend zu b;

2b. bei den Leitern der Nichtvollanstalten in den Orten mit weniger als 50 000 Zivileinwohnern 1 Nr. 2b) mit je 300 4 nah 3, 6, 9, 12, 15 Dienstjahren ;

3) bei den wissenshaftlihen Lebrern 1 Nr. 3) mit je 300 4 nach 3, 6, 9, 12, 15, 18, 21, 24 Dienftjahren.

Die im § 1 Nr. 3 zweiter Absaß erwähnte feste Zulage von 900 Æ wird nur bei nahgewiesener wissenshaftliher und praktischer Tüchtigkeit gewährt, sofern eine solWe Zulage frei geworden ift ;

4) bei den unter § 1 Nr. 4 bezeichneten Zeichenlehrern mit je 200 Æ nah 3, 6, 9, 12, 15 und mit je 150 S nah 18, 21, 24, 27 Dienstjahren; s

5) bei den sonstigen technischen Lehrern, den EGlementar- und Vorschullehrern

a. in Berlin 1 Nr. 53) mit je 200 Á na 3, 6, 9, 12, 15 Dienstjahren und mit je 150 A nach 18, 2i, 24, 27 Dienstjahren,

b. in den übrigen Orten (S8 1 Nr. 5b) mit je 200 Æ nach 3, 6, 9 Dienstjahren und mit je 150 A nah 12, 15, 18, 21, 24, 27 Dienstjahren.

6) Die in § 1 Nr. 6 bezeichnete Remuneration der wiffssenshast- lichen Hilfélehrer beginnt mit 1700 Æ und steigt nah 2 Jahren auf 1900 #4, nah einem ferneren Mr avi 2100

Das Dienftalter wird für den vorliegenden Zweck berechnet : 1) bei den Anftaltéleitern- 1 Nr. 1 und 2) vom Amts3antritt

„als Leiter einer böberen Unterrichisanftalt ab;

ensbaftliéhen Lehrern 1 Nr. 3) von der defini-

tiven Anstellung als older

: i rd el "Gebrer von einer nichtftaatlihen Anftalt an eine staat:

, liche oder uuter Staatsverwaltung stehende Anftalt mit seiner Ein- ung

: will „, so fann der terrihts - Minifter eine Verküriung der ibm anzurelenden Digse in so Dit anordnen, daß dadur eine Bevorzugung dieses Lehrers vor den bereits an Staateanstalten angestellten Babreris vermieden wird;

3) bei den Zeichenleh i Tage dei iti Axftell Js E L L n aa Bus Ee, pesGitives Miesiellung

rihtzanstalt ab.

_ It ein Zeicbenlehrer vor der definitiven Anftellung als \olher mindestens vier Jabre im öfentliben Shuldienste beschäftigt gewesen, so wird sein Dienftalter vom Ablauf. des vierten Jahres dieser Be- schäftigung ab gerechnet ;

4) bei den technischen u. st. w. Lehrern 1 Nr. 5) von der E einer vierjährigen Dienstzeit im öffentlißen Schul-

enfte ab;

5) bei den wifsenschaftlien Hilfslehrern 1 Nr. 6) vom Tage der erften Einweisung in eine ctattmäßige oder zur Aufnahme in den Etat geeignete Remuneration eines vo clgligren Hilfslehrers ab.

Die im Universitäts-, Schulauffichts- oder Kirhendienst im Ja- lande oder Auslande zugebrahte Zeit und derjenige ausländishe Dienft, welcher, wenn er im Inlande geleiftet wäre, zur Anrehnung gelangen würde, fowie die über vier Sabre binauégebende Beschäftigung als Hilfslehrer kann von dem Unterrihts-Minister im Einverftändniß mit dem Finanz-Minifter ganz öder zum theil eingeréhnet werden.

: n gleiher Weise fann von der früheren Dienstzeit des Leiters einer Anstalt als wifsenshaftliher Lehrer ein solcher Theil als an- rechenbar erklärt werden, daß ihm in seiner Stellung als Leiter ein glei bobes Gehalt gewährt wird, wie es ibm zustehen würde, wenn er in der Stellung eines wissenschaftlihen Lehrers geblieben wäre.

Die Begründung lautet:

Die Aufstellung eines Nathtrages zum Normal-Etat vom 4. Mai 1892 ift nothwendig geworden, weil gelegentlih der für die mittleren und höheren etatsmäßigen Beamten vorgeschlagenen Besoldungéauf- geferang eine folche auch für die Leiter und Lehrer der staatlichen böberen Unterriht8sanstalten in Aueficht genommen if und demgemäß die im Normal-Etat vorgeschriebenen Gehaltésäße und -ftufen, sowie die Altersftufen sih ändern.

__ Bezüglich dieser Aenderungen wird auf die Denkschrift, betreffend die Fortführung der Besoldungsaufbefserung für die obenerwähnten Beamten und die derselben beigefügten Nahweisungen (Beilage B zu dem Entwurf des Gtats des Finanz-Ministeriums für 1. April 1897/98) A genommen. | m übrigen beshränkt fich der NaWtrag auf die für den vor- liegenden Zweck erforderlihen Anordnungen; er erstreckt sich ins- besondere, da die Besoldungserhöhung nur für die unmittelbaren Staatsbeamten ins Auge gefaßt ist, auf die vom Staat zu unter- haltenden höheren Schulen, mit der Maßgabe jedo, daß die Durch- führung der für die unmittelbaren Staatsbeamten beabsihtigten Be- soldungéverbefserung auf die Lehrer derjenigen Anstalten ausgedehnt werden soll, deren Verwaltung dem Staate zusteht.

Für die übrigen nichtftaatlihen Anftalten wird nach erfolgter Feststellung darüber, ob und in welchem Umfange die Besoldungs- verbefserung der Staatsbeamten ins Leben tritt, anderweit Vorsorge zu treffen fein.

Aus dieser Rücksicht ift auch davon abgesehen worden, dur den Nathtrag eine Aenderung des § 1 Nr. 2a und § 2 Nr. 2a des Normal-Etats herbeizuführen, weil ftaatlihe oder vom Staat ver- aLEE Sram sen und andere Nichtvollanftalten sch in Berlin, in den Städten der erften Servisklaffe oder mit mehr als 50000 Einwohnern nicht befinden.

Der Nachtrag \{ließt si ferner im allgemeinen thunlichst genau dem Wortlaut der FS 1 bis 3 des Normal-Etats an. Nur einzelne Be- ftimmungen desselben werden daber einer näheren Begründung be- dürfen. Nach § 1 Nr. 3 Abs. 2 sollen die \taatlihen und unter Staatsverwaltung ftehenden böheren Schulen bezüglih der Ober- Tebrerzulage von 900 Æ fünftig zusammengefaßt werden. Davon ift bisher abgeseben, weil die betreffenden nihtstaatlihen Anftalten be- fondere für sih bestehende juriftisWe Personen mit eigenem Ver- mögen bilden und nicht vom Staate zu unterhalten find. Es find dies die 6 Anstalten landesherrlißen Patronats (Bei- lage 8 Abtheilung A des Etats des Kultus. Ministeriume) und einige der unter Kap. 120 Tit. 4 aufgeführten Schulen (das Pädagogium und Waisenhaus zu Züllihau, das Progymnasium zu Rietberg, das Gymnasium zu Düren). Bei diesen Anstalten werden zur Zeit die 900 Æ Zulagen ohne Rüdcksiht auf das Dienstalter der durch die ganze Monarcie rangierenden ftaatlihen Oberlehrer dem jeweilig ältesten und geeigneten Oberlehrer beim Freiwerden einer Zu- lage an der betreffenden Anftalt verlieben. Dies Verfabren bat bezügli des Dienftalters der bedahten Oberlehrer sfo- wobl unter den gedachten Anstalten als auch gegenüber den staatliden Schulen zu erbeblihen Versiedenbeiten geführt. Da diese Oberlehrer gleih denen der staatlichen Anstalten von der Staats- bebörde berufen werden, entspriht es namentlich auch dem dienstlichen Interesse, daß sie mit den Oberlehrern der staatlihen Schulen gleih behandelt werden. Es ersheint mithin angezeigt, jene Untersheidung künftig fallen zu laffen und die betreffenden Oberlehrer mit den ftaat- lichen zusammenzurangieren. Darnah wird künftig die Zulage gleih wie bei den ftaatlihen Schulen gewährt werden ohne NRücksicht darauf, ob die Zabl von 2 bei den Vollanstalten und von 4*bei S E En an der einzelnen Schule eingehalten wird oder nicht.

Die durch diese Neuregelung wie durch die Gehaltserböhung überbaupt bei den vom Staate verwalteten Anstalten entftehenden Mehrkoften find zunächft aus den Mitteln der einzelnen Anftalt bereit zu ftellen; soweit diese dazu niht ausreihen, werden die erforder- lichen Veträge aus dem unter Kap. 63 Tit. 5 für die geplante Besoldungsaufbefserung eingeftellten Fonds zu gewähren sein. Bei der Bemessung dieses Fonds ift zwar auf die vorbezeichneten neun böberen Schulen keine besondere Rücksiht genommen, weil sih der für dieselben erforderlite Bedarf wegen ihres eigenen Vermögens niht mit der erforderliben Sicherheit feststellen ließ. Da jedo die Lehrer der A Anstalten bei dem gedachten Fondë mit dem vollen Mehbr-

edarf in Ansatz gekommen find, aber die ibnen zu gewährenden Ge-

bâlter zum theil aus den eigenen Mitteln der ftaatlihen Anftalten erhalten werden, so wird die Deckung des in Frage stehenden ver- bâltnifßmäßig geringen Mehraufwandes für die erwährten neun An- stalten vorausfibtlich eine Uebershreitung der obgedawhten Fonds nicht berbeifübren.

ür die gleihfalls als nôthig anzuerkennenden, aber außerhalb des Rahmens der Besoldungsaufbefserung für die etatsmäßigen Staatébeamten ftehende Erböbung der Memüúneration der wifen- schaftlichen Hilfslebrer 1 Nr. 6 des Nachtrags) ift bezüglich dieser Lehrer an den vom Staat zu unterhaltenden Anstalten ein besonderer Fonds unter Kap. 120 Tit. 5 des Entwurfs zum nächstjährigen Staatshausbalts-Gtat eingestellt worden. Zur Erböbung der Re- munerationen dieser Hilfslehrer an den oben erwähnten vom Staat verwalteten neun Anstalten gewähren die eigenen Mittel der legteren unfraglih die erforderlihe DeEung.

Na § 1 Nr. 4 des Nawtrags foll die bisher für die Anstellung als Zeichenlebrer erforderte Ertheilung von 14 wöchentlichen Zeichen- stunden auf 12 Stunden ermäßigt werden. Dies wird als zulässig zu erachten sein, da die Zahl der Pflihtftunden der Zeichenlebrer, welhe früber 28 betrug, bereits dur den Normal-Etat auf 24 herab-

esetzt ist und biernah. au diejenigen Lehrer, welhe nur 12 Stunden

Neichonunterrit zu ertheilen haben, mehr als nur nebenbei in der Gigenschaft als Zeichenlehrer beschäftigt find. Der hiermit verbundene Mehraufrwand ift gegenwärtig niht mit veller Sicherheit zu berechnen, wird indeß unerbeblich fein und voraussihtlich in gleiher Weise wie derjenige für die Besoldungsvetbesserung der Lehrer an den vom Siaate verwalteten Anstalten Deckung finden.

Die im § 3 Nr. 2 dene Qesinuuag Zie F des Nachtrages wegen

an ftaatlihe bezw. vom nihtstaatlihen Lehrer if durch den Umstand veranlaßt, daß diese Lehrer von den betreffenden Patronaten aus Erspcrnißrü ten {meist in einem wesentlich - jüngeren Lebens- und ftalter wegen der kann. Ez

¿u werden en, als dies den [ ebotenen ¿sicht auf die älteren Hilfslehrer ge

lia A age tdsepung der gee oder ü rigen an ftaat- hen hulen g gewesenen rer gegenüber © h p

niitftaatlihen Lehrern thunlichft ferngehalten wen nenen

———

Höhe der Schneedecke in Zeuntimetern am Montag, den 8. Februar 1897, um 7 Ubr Morgens,

vom Königlih Preußisches Metcorologifhen I om Königli reu en Meteorolo e (Die Stationen sind nah Slußledietin gech E Memel (D Deftile RED U ufi b emel (Dange) —, Ti em Z er 2 Heilsberg (Pregel) 22, Königsberg i. Pr. (Pregel) E Pre Weichsel.

Groß-Blandau (Bobr, Narew) 36, Czerwonken (mens Narew) 36 Marggrabowa (Bobr, Narew) 44, Klaufsen (Pifsa) —, Neidendue! S C S R L C E

oni ra , Brom ra , Marienburg (Nogat) 22. E : (erse) 17,

Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) —, Köslin (Mühlenbah) —, Schivelbein (Rega) 17. G er.

Leobshüß (Zinna) 15, Ratibor 19, Beuthen (Kloduiß) 17, Oppeln 19, Habelshwerdt (Glazer Neisse) 26, Brand (G Göôrbersdorf (Glaßer Neisse) —, Netfse) 68, Reinerz (Glaßer Neisse) Glay (Glaßer Neisse) —, Friedland (Glazer Neifse) 42, Weigelsdorf (Glazer Neifse) 15, Rosenberg (Stober) 24, Breslau 16, Liegni (Katz- ba) 16, Frauftadt (Landgrabèn) 34,S{warmißt 26, Grünberg 42 8- hübel (Bober) (7 ?), Wang (Bober) 49, Eichberg (Bober) 6, Sehreiberhan (Bober) 56, Warmbrunn (Bober) 9, Bunzlau (Bober) 29, Götlig (Lausißer Neifse) 17, Frankfurt 33, Oftrowo (Warthe) 23, Posen (Wartbe) 17, Tremefsen (Warthe) 18, Samter (1M Paprotsch (Warthe) —, Neustettin (Warthe) 20, Deuts{-Krone (Warthe) 30, Landsberg (Warthe) 13, Stettin 18, Pammin (Ihna) 23, Prenzlau (Uecker) 14, Demmin (Peene) 25.

Kleine Flüsse zwishen Oder und Elbe. utbus —, Roftock —, Kirchdorf auf Poel 11, Segeberg (Trave) 14, Lübeck (Trave) —, Eutin (Schwentine) 18, Plön (Schwentine) 8, Schleswig (Schlei) 21, Flensburg —, Gramm (Fladsau) 21, Wester- land auf Sylt —, Wyk auf Föhr —, Husum 12, Meldorf 8. Elbe.

Torgau 15, Dessau (Mulde) 15, Rudolftadt (Saale) —, Jena

(Saals —, Stadtilm (Saale) 15, Dingelstädt (Saale) 51, Erfurt

Saale) 11, Sonderëhausen (Saale) 14, Nordhausen (Saale) 27, He (Saale) 18, Kloftermanéfeld (Saale) 26, Bernburg (Saäle) 22, Quedlinburg (Saale) 24, Magdeburg 27, Neustreliß (Havel) 26, Kottbus (Dare) 31, Dahme (Havel) 26, Berlin (Havel) 17, Blankenburg ei Berlin (Havel) 22, Spandau S 21, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) 23, Potsdam (Havel) 31, Brandenburg (Havel) 26, Kyriy (Havel) 13, Gardelegen (Aland) 37, Waren (Elde) 24, Marriß (Elde) 24, S{werin (Elde) 9, Uelzen (Ilmenau) 18, Lüneburg (Ilmenau) 14, Bremervörde (Dfte) —. Weser.

Meiningen (Werra) 30, Liebenstein (Werra) 37, Fulda (Fulda) 12, Schwarzenborn (Fulda) 36, Caffel (Fulda) 12, Uslar 30, Herford (Werre) 20, Scharfenstein (Aller) 83, Ilsenburg (Aller) 48, Braunschweig (Aller) 30, Celle (Aller) 26, Göttingen (EO 14,

erzberg (Aller) 38, Klaustbhal (Aller) —, Seesen ler) 37, nnover (Aller) —, Bremen 23, Oldenburg (Hunte) 19, Elsfleth 15, Kleine Flüsse zwishen Weser und Ems.

Jever 12,

Ems.

Gütersloh (Dalke) 18, Münfter i. W. 23, Lingen 20, Osnabrütck (Haase) —, Löningen (Haase) 19, Aurich 23, Emden 17. Nbein. Darmstadt 2, Coburg EPtagin) 14, Frankenheim (Main) 48, Frankfurt (Main) 0, Wiesbaden 1, Geifenbeim —, Birkenfeld he) 1, Shweinsberg (Labn) 3, Raufchenberg (Lahn) 22, Mar- urg (Lahn) 16, Weilburg (Lahn) 9, Shneifel-Forsthaus (Mosel) 22, Bitburg (Mosel) 0, von der Heydt-Grube (Mosel) 0, Trier (Mofel) 0, Neuwied 0, Pahenhurs 12, Siegen (Sieg), Mällen- bah (Sieg) 32, Köln 1, Krefeld 2, Arnsberg (Ruhr) 36, Brilon (Rubr) 43, Lüdenscheid (Rubr) —, Alt-Astenberg (Ruhr) 212, Mülheim (Rubr) 4, Kleve 8, Ellewiek (Yfel) —, Aachen (Maaß) 3. Der Höbe von 1 cm Schneedecke entsprachen: am 7. Februar 1897 in Czerwonken 1.8 mm Schmelz

i: L - e Marggrabowa emei 1.7

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z Neidenburg L - LSiecikeiln _(Rego) 4 Schivelbein ga

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Laud- und Forftwirthschaft.

In der geïtrigen Sitzung des Deutschen Landwirth chafts- ratbs ftand als erster Gegenstand die Zuckerfteuerfrage zur era Bei Der Referent, Geheimer Regierungs-Ratb, Professor Dr. Maercker (Halle a. S.), befürwortete in längerer Ausführung die Annahme des fe Antrages: „Der Deutsche Landwirthschaftsrath wolle beschließen: 1) daß der Kontingentierung der Zuckerfabriken niht die inner [b einer Kampagne abgefertigte, sondern die wirklich erzeugte Zuder- menge zu Grunde gelegt werde; 2) daß bei der Kontingentierung neuer Fabriken ftrengftens nah einheitlihen Grundsäßen, unter Hinzuziebung von sahverständigen Zuckerfabrikanten, verfähren werde; die Ein- s{chäßung der Leiftungéfähigkeit soll niht nur nach der maschinellen Einrichtung, fondern unter Berückfichtigung der den betreffenden Fabriken zur Verfügung stehenden Rübenflähe bezw. der darauf produzierenden Zuckermenge erfolgen; 3) daß das von Fabriken niht ausgenußte Kontingent denjenigen Fabriken, welhe ihr Kontingent überschritten, im Verhältniß dieser Kontingentsübershreitung unverzügliÞch ausgezahlt werde. - Einzelkontingent dieser Fabriken foll hierdurch jedoch nit berührt werden.“ Der Korreferent, Amtsrath Seer (Nishwiß), äußerte sich in demselben Sinne und empfahl ebenfalls die Annahm?e des Antrages. Nach kurzer Debatte wurde derselbe angenommen.

2

folgende Erklärung ab: Der Ausschuß des

Der Nerwiribsaftôraths babe beschlossen, im festen Vertrauen, seitens der Reichs- und Staatsregierung im rechten Augenblick werde gegriffen, werden T lick nit als opportur erscheine die Bitt en -

ur oer ht auf die Tagesordnung der dieêmaligen Plenarversammlung

zu feßen. 2 E nächsten Gegenftand der Tagesordnung bildete: die 2 Den äd zum Entwurf eines Handelsgeseßbuhs. Der Referent, Landgerihts-Rath Schneidor (Cafsel), befürwortete folgende Thesen: 1) Den Bestimmungen des § 3 im Entwurf if unbedingt uzuflimmen; nur wird der Zusaß am Ende erforderlich: „Mit der Löschung im Handelsregister hôrt die Kaufmannseigenschaft des Ein- getragenen wieder auf.“ 2) Es ift zu wünschen, daß die Bemerkungen der Denkschrift, „die öffentlihe Sparkassen, Kreditanstalten u. #. w. vom Handelsgewerbe ausnehmen wöllen, die die Doppel-Lagerscheine als unzulässig bezeihnen, die bei Viehmängeln die Bestimmungen über den Handelskauf als niht maßgeblich erklären“, in das Gefeß ¿lb aufgenommen werden. 3) Die im § 91 Abs. 2 abgelehnte Pegelung der Rechtsverbältnifse der Gütermatler ift anderweit baldigst zu treffen. 4) Für die bestehenden Rübenzuckerfabriken if eine Ueber- gangsbestimmun dahin zu treffen, daß sie, soweit sie den jeßt in Ausficht genommenen Bestimmungen entsprehen, rehtsbeftändig \ind.® Oekonomie-Rath Winkelmann (Köbbing, Westfalen) ärte fih mit dem Referenten vollständig einverstanden, ersuchte aber, in dem Pafsus 1 binter „zuzuftimmen“ einzushalten: „und hat deren Aufrecht- erhaltung für die deutsche Landwirthschaft ein erhebliches Interesse“. Professor May (München) beantragte, im Passus 2 hinter dem Wort Kreditanstalten* einzushalten: „genoßenshaftliße Lagerbhäuser für landwirthshaftlihe Grzeugnifse.“ Die Thesen des Referenten ge- langten mit den bearitragten Abänderungen zur Annahme. Domänen-Rath Rettich (Roftock) erftattete hierauf nawens der Kommission über die Regelung der Gebräuhe im Dünger- und Futtermittelhandel Bericht. Der Redner betonte die Noth- wendigkeit der geseßlihen Regelung des Dünger- und Futter- mittelhandels und erfuhte, folgendem Antrage zuzustimmen: „Die eseglihe Regelung des Verkehrs mit Futter- und Düngemitteln und Sämereien ift in Uebereinstimmung mit dem vorjährigen Beschluß des Deutschen Landwirthschaftsraths na wie vor als eine im Inter- ese der deutshen Landwirthschaft liegende berechtigte Forderung zu bezeihnen.“ Regierungs- und Landes-Dekenomie-Rath Dr. Müller erklärte: Der Entwurf sei im vorigen Jahre von dem preußischen Ministerium für Landwirthshaft dem Deutschen Landwirthschaftsrath zur Begutachtung vorgelegt worden. Es dürfte bekannt sein, daß der Gntwurf auch den Kreisen des Handels und der Industrie zur Begut- atung vorgelegt worden sei. Aus diesen Kreisen nun seien eine Anzahl Gegenvorshläge gemacht worden; der Entwurf werde jeßt einer Abänderung unterworfen. Sobald die betheiligten Refforts, das Justiz-Ministerium, das P e und das Land- wirthschaftlihe Ministerium, sih über den Entwurf geeinigt haben würden, werde Preußen bei dem Bundesrath E den Entwurf zur Geseßesvorlage zu mahen. Der Antrag des Referenten gelangte, nahdem noch einige Redner hierzu das Wort genommen hatten, ein- ftimmig zur Annahme. i i Sließlih berihtete Freiherr von Cetto (Reichertshausen) namens der Kommission über die ländlihe Arbeiterfrage. Der Redner erwähnte, daß die Kommission sh im Laufe des verflofsenen Jahres mit der Verwendung der Gefangenen für Landarbeiten, mit dem Arbeitsnahweis u. \. w. beschäftigt habe. Er beantrage, die Kommisfion in anenz zu erklären, damit diese in die Lage verseßt werde, der nächstjährigen Plenarversammlung ein vollständiges Pro- gramm vorzulegen. Au dieser Antrag fand Annahme. Dana wurde die Verhandlung auf beute, Mittwoh, Vor- mittags 10 Uhr, vertagt.

Die Deutsche Landwirthschafts-Gesellshaft bält ihre diesjährige Winterversammlung bierselbft in den Tagen vom 15. ‘bis 18. Februar ab. Im Ganzen werden 36 kleinere und größere Sizungen stattfinden. Wie die Hauptversammlung, fo sind au die Abibeilungssigungen allen Mitgliedern zugänglich. j

In der am Donnerstag, den 18. d. M., Nachmittags 1 Uhr, im roßen Saale des Arcitektenhauses ftattfindeuden Hauvtver- T der Deutschen Landwirthschafts-Gefellshaft wird ‘Herr Amtsrath Dr. Rimpau-Sthlanstedt die Aufgaben erörtern, welche den mit nicht thierischer Kraft bewegten Pflügen seitens der Landwirthschaft géstelf werden. Dieser Vortrag bildet eine Vorbereitung für die große Hauptprüfung, welche seitens der Gesellschaft im Sommer d. I. veranfkältet wird. Hierbei werden sowohl Dampfpflüge wie Pflüge, welche mit elektrisher Kraft bewegt werden, zur Prüfung stehen. Der Umftand, daß für diese Prüfung 600 4A an Preisen ausgeseßt od, beweist, welcher Werth dieser Unternehmung feitens der Gefell- haft beigemessen wird. Befonders wird es fih darum handeln, die neu in die Erscheinung tretenden elektrischen Pflüge in Bezug auf ihre Verwendbarkéit ju prüfen. Der zweite Vortrag wird ‘einen Bericht gebèn über die Hauptergebnifse der umfänglihen Stallmiftversuche, die in den Jahren 1893 bis 1896 seitens der Düngerabtheilung der Gesellschaft durchgeführt worden find. Es handelt si hierbei um die ver- {iedenen Methoden der Aufbewahrung und Verwendung des Stall- miftes mit Bezug auf die Erhaltung der Düngungskraft, die bekanntlich leiht in Verluft gerathen kann. Da diese Versuche in einem der- artigen Umfange bis jet noch ‘nit stattgefunden hatten und eine Reibe von flaren Ergebnifsen gezeitigt haben, fo dürfte dieser Vortrag für alle praftischen Landwirthe von Bedeutung sein. ,

In der Dünger-Abtheilung, welche am Dienstag, den 16. d. M., Vormittags 9 Uhr, im Klub der Landwirthe tagt, wird Herr Gutsbesißer Vibrans-Calvörde die Sicherung der Düngerwirkung auf [eihtem Boden behandeln. Zweifellos sind für den leichten Boden durch Anwendung mineralischer Dünger, durh Gründüngung und durch zweckmäßige Einrichtung der Fruchtfolge im leßten Jahrzehnt große Fortshritte gemacht worden, welche in dieser Sißung zusammen- efaßt dargelegt werden sollen. Die Frage der Wirkung des Perblorats im Sbllelalpeter wird Herr Professor Wagner- Darmstadt erörtern, während Herr Geheimer Regierungs-Rath, Pro- fessor Dr. Märcker-Halle über die neuerdings ergänzten Festftellungen bezüglih der Gebräuche im Düngerhandel berihten wird. Daneben wird über die noch nit allgemein zur Einführung gekommene Ver- kaufsart des Thomaéëphosphatmehls nach Gehalt an zitratlöslicher Phosphorsäure verhandelt werden. Ferner follen Mittheilungen ge- macht werden über ein Superphosphat, welches weder die Säcke, noh die Düngerstreumashinen, noch die Hände der Arbeiter angreift, sowie ber einen neuerdings in den Handel gebrahten sauren Gips. Diese Mittheilung wird Profeffor Dr. Vogel erstatten.

In der Ackerbau-Abtheilung wird am Mittwoch, den 17. d. M., Vormittags 9 Uhr, im Klub der Landwirthe, Herr Guts- besißer und Kämmerer Freiherr von tons (Schönbühl bei Lindau am Bodensee) einen Plan vorlegen, landwirthsckchaftlihe Wander chulen einzuribten, um auch in den Kreisen der bäuerlihen Wirthe noch mehr Aufklärung über gute landwirthschaftlihe Betriebsmethoden zu ver- breiten. Für die Hrgtbing größerer Städte wird ein zweiter Vor- trag über die ftädtishen Rieselfelder und deren Einfluß auf den Landwirthschaftsbetrieb der Umgegend, welhen die Herren Fischer- Diedersdorf und Grandke-Berlin übernommen haben, von Interesse sein; namentlich sind nach dieser Richtung hin _in der Gegend von E in den leßten % Jahren autgiebige Erfahrungen gemacht

orden. 5) Die Thierzuht-Abtheilung wird in ihrer Versammlung am Dienstag, den 16. d. M., Nachmittags 1 Uhr, im Klub der Land- wirthe, über die Zugprüfung für Pferde und Rinder auf den Aus- stellungen der Deutschen Landwirthschaftlichen Gesellschaft verhandeln.

ie Grfolge der biéberigen on (alien dn und die Aussichten für die

ukunft werden ‘hier zur Prüfung Tommen. Ferner wird Herr Dr. Vieth, Direktor des milchwirthschaftlichen Inostituts in Hameln, aus eigenen Erfahrungen über -die-Auswahl der Kühegnah Fettgehalt der Milch berichten.

Die Geräthe -Abtheilung, welche am Dienstag, den 16. d. M.,

mittags 4 Uhr, im Hotel „Zu den vier Jahreszeiten“ tagen wird, ver über Ausftellungs- und Prüfung8sahen und wird e i etE e alien Batkues bingen Lee

p motor zur o :

Dieser V dürfte demnach namentlich für Spiritusfabrikanten von Interefse sein. i:

íIn der am Donnerstag, den 17. d. M., Vormittags 9 Uhr, im Klub der Landwirthe stattfindenden Sitzung der Landeskultur - Abtbeilung werden aus einer von der Gesellschaft veranftalteten Studienreise nach Jtalien die Nußanwendungen gezogen wetden. Ferner soll das Ret auf Vorfluth zur Besprechung kommen.

Endlich ift noch darauf binzuweisen, daß die Gesellshaft am Dienstag, den 16. Februar, früh von 9 bis 10 Uhr, und am Donners- tag, den 18. Februar, zu derselben Stunde in ihren Geschäftsräumen, Apastrase 73, Anweisung und Grläuterung zu ihrer Buchführung g wird.

SGesundheitäweseunu, Thierkrankheiten und Absperrungs8- Maßregeln.

Italien. Der italienisGe Minifter für Landwirthshaft, Industrie und oos hat unter Aufbebung der Verordnung vom 7. v. M. für die infubhr von Vieh und thierischen Produkten auf dem Seewege nach Italien unter dem 26. v. M. Folgendes ver-

ordnet: Artikel 1.

Das Einfuhrverbot wird aufrecht erhalten :

a. für Rindvieh und Schafe, welhe aus nahgenannten Staaten und Ländern kommen: der Europäischen und Asiatischen Türkei, Cypern, Egypten, Bombay, den russishen Häfen des Schwarzen und Asow’schen Meeres, Bulgarien, Griechenland, den Somaliländern und

ibar; b. für Rindvieb, welhes von der Insel Malta kommt; c. für Schweine, welhe von der Europäishen und Asiatischen Türkei, Cypern, Egypten und den Vereinigten Staaten von Amerika

kommen. Artikel 2. :

Die Einfubr von SchWhafen von der Infel Malta ift unter der Bedingung zugelafsen, daß die Schafe im Bestimmungshafen einer veterinärpolizeilihen Untersuhung auf Kosten der Interefsenten unter- zogen werden. Es

i :

Das Einfuhrverbot von sea ievent, geränbertem oder in anderer Weise zur Konservierung zubereitetem weinefleis erftreckt fih auf alle Staaten, mit Ausnahme folgender: Defterreich-Ungarn, Serbien, Deutschland, der Schweiz, Frankreih, Dänemark und der Vereinigten Staaten von Amerika. i :

Das aus den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführte Fleisch muß von einem sanitätspolizeilichen Ursprungszeugniß begleitet sein, das von der zuständigen Ortsbehörde auëzufertigen und von den Königlichen Konsuln oder Konsular-Agenten zu beglaubigen ift, die in den Orten, von wo das Fleis versandt wird, residieren oder dort Gerichtsbarkeit auëüben. Bei der Fleisheinfuhr aus den vorgenannten europäishen Ländern dagegen haben die Zeugnifse, welchWe von den zuständigen Ortsbehörden auszustellen sind, ohne konsularishe Be- glaubigung Gültigkeit. aus ¿

ifel 4.

Aus allen den Ländern, auf welhe sh das Einfuhrverbot von Rindvieh und Schafen erftreckt, ift die Ginfuhr von E Häuten gleihfalls nit geftaitet. Die Insel Malta bleibt hiervon aus- genommen.

Artikel 5.

Die Einfuhr von ungegerbten Häuten, Rohwolle, Knochen, Hörnern, Klauen und anderen Abfällen von Rindvieh und Schafen aus der Asatishen Türkei, den Somaliländern und Sanfibar ift gleihfalls verboten. urs

e

Die Einfuhr von Vieh und voraufgeführten thierisGen Bestand- theilen ift aus allen übrigen Staaten unter der Bedingung gestattet, daß sowohl das Vieh wie die thierishen Beftandtheile von dem fanitätspolizeilihen Ursprungszeugniß begleitet find, das von der zu- ständigen Ortsbehörde auêzufertigen und von den De Konsuln oder Konfsular-Agenten zu beglaubigen ift, die in den Vrten, von wo das Vieh oder die thierishen Bestandtheile ursprünglih versandt wurden, Gerichtsbarkeit ausüben.

Artikel 7.

Eingesalzene Eingeweide und gewaschene oder kalzinierte Wolle

fönnen obne Ansehen ihrer Herkunft nah Italien frei eingeführt

werden. ; Artikel 8.

Die ministerielle Verordnung vom 7. Januar 1897, welche in der „Gazzetta Ufficiale“ am 9. d. M. (Nr. 6 Jahrgang 1897) ver- öffentlicht ift, wird aufgehoben.

Artikel 9.

Die Herren Präfekten der Seeprovinzen, die Hafenkapitanate, die Hafenbehörden und auch die Königlichen Zollämter find mit der A dieser Verordnung, welhe von heute an in Kraft tritt,

eauftragt.

Norwegen. E Dur Königliche Verordnung vom 1. d. M. find die Häfen in Arabien, B eEiten und Vorder-Indien, sowie Formosa und die Pescadoren in Oft - Asien als von Beulenpest verseucht er- flärt worden.

Der elun geiteNand in Berlin blieb auch in der Woche vom 24. bis 30. Januar ein günstiger und die Sterblichkeit die gleich niedrige wie in der Vorwoche (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 16,6). Auch in dieser Woche blieben akute Ent- z¿ündungen der Athmung8organe die vorherrshenden Todes- ursachen ; indeß auch Erkrankungen an Grippe, die in 10 Fällen zum Tode führten, wurden häufig beobathtet. Aogegen war das Bor- kommen von afkutenDarmfkrankheiten ein jeltenes, obglei diese Krankheitsformen etwas mehr Opfer forderten als in der Vorwoche. Die Betheiligung des Sengtingealiers an der Sterblichkeit blieb eine geringe; von je 10000 enden starben, aufs Jahr berechnet, 41 Säuglinge. Von den Infektionskrankheiten wurden Erkrankungen an Masern weniger, an Scharlach und Diphtherie in wenig gegen die Vorwoche veränderter Zahl zur Anzeige gebracht, und zwar famen Erkrankungen an Masern nur in der Oranienburger Vorstadt, solche an Diphtherie nur in der jenseitigen Luisenstadt in größerer Zahl zur Meldung, während sich Erkrankungen an Scharlach in feinem Stadttheil in nennenswerther Zahl zeigten. Erkrankungen an Typhus blieben selten und vereinzelt. Erkrankungen an Kindbett- fieber wurden 4 bekannt. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut gelangten nur wenige zur ärztlihen Behandlung. Dagegen war das Merkomineit von Keuchhusten, dem 9 Kinder erlagen, noch immer ein zablreihes. Häufig wurden au rheumatishe Beschwerden aller Art zur ärztlihen Behandlung gebracht, doch war deren Zahl erbeblih fleiner als in den Vorwochen.

Budapest, 10. Februar. (W. T. B.) Ein in Neupest er- schienenes Erxtrablatt hatte die Nachriht verbreitet, daß in der Neupester Jutefabrik infolge der Einshleppung von Jute aus Indien ein pestverdähtiger Fall vorgekommen sei. Demgegenüber wird amtlih festgestellt, daß eine vollkommene Unter- suchung der betreffenden Waarensendung durhgeführt worden ift, nah- dem die Sendung {hon vorher die Quarantäne passiert hatte. Weder an der Waarenfendung F e den n derselben IMa Hat Per- onen find verdächtige Symptome wahrgenommen worden. | Si Eb A, 10. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird mitgetheilt: Die Kommission, welche zur Berathung von Vor- kehrungen gegen die Peft eingeseßt ift, verfügte gestern, daß

Aerzie zum Studium der nach Indien gesandt werden;

E diesem Jahre Pilgerfahrten rusfisher Mohamedaner

Mekka und nach Orten, wohin die Anhänger

iiten-Sekte zu wallfahren pflegen, ebenso der Besuch von heiligen Stätten des Orients durch russishe Christen unterbleiben; daß in Oertlichkeiten, welhe für die Einf{chleppung der Pest ausnehmend günstige Gelegenheit Bieten, von der Kom- mission besonders ollmächtigte Personen nebst diesen unter- fte Nerzten, Offizieren und Zivilbeamten entsendet werden, welche die Ortsbehörden in der Ausführung der von der Kommission empfohlenen Maßnahmen zu unterstüßen haben; endlih daß im „Regierungsboten“ ausnahmslos alle zuverlässigen Nachrichten über den der Pest-Epidemie sowie Mittheilungen über die Thätig- keit der misfion und über weitere Maßregeln veröffentliht werden. Bombay, 9. Februar. (W. T. B.) Der Ae NLAs hat seine Genehmigung dazu ertheilt, daß Theilnehmer an der Pilger- fahrt nah Mekka von Madras abreisen. Die Bürger von Madras haben indessen Einspruch gegen diese Entscheidung erhoben. Der hierher gefandte egyptische General-Direktor für den Sanitäts- dient, Dr. Roggers Pascha, if der Ansicht, 2 die Peft in Bombay keineswegs zum Stillftand gekommen fei, sondern im Gegentheil beständig zunehme. j

Madras, 9. Februar. (W. T. B.) Amtli§ wird die Nach- rit aus Bombay, nah welher in Madras ein Peftfall vorge- kommen sein soll, als unrihtig bezeihnet und erklärt, daß sowohl Madras als ganz Süd-Indien gänzlih peftfrei feien.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr find am 9. d. M. geftellt 13 525, niht rechtzeitig geftellt keine en.

In Oberschlesien sind am 8. d. M. geftellt 4903, niht recht- zeitig geftellt keine Wagen; am 9. d. M. find gestellt 5027, nicht rehtzeitig geftellt keine Wagen.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgeriht T Berlin ftanden am 8. Februar die nachbezeihneten Grundstüde zur Verfteigerung: allasstraße 7, dem Maurermeister Heinr. Kaese gehörig; lähe 11,86 a; Nußung8werth 20090 #; Meistbietende blieb die ank für Immobilien-Verw., G. m. b. H., Kaiser Wilhelm- ftraße 37, mit dem Gebot von 313 370 4 E Er ann 12, dem Maurermeister Ferd. Linke gehörig; Fläche 6,86 a; Meist- bietender blieb der Kaufmann Otto Stut, Waldstraße 9, mit dem Gebot von 87 000 Æ Novalisf\traße 2, dem Kaufmann NRein- hold Seelig gehörig; Nugzungswerth 11100 „#; Meistbietender blieb der Kaufmann Wilh. Wolff, Behrenstraße 52, mit dem Gebot von 156100 # Beusselftraße 23, dem Bauunter- nehmer Julius Ewert gehörig; Fläche 11,86 a; mit dem Gebot von 51500 M blieb der Kaufmann Moriß Alexander - Kaß, Tauenzienstraße 11, Meistbietender. Neue Ee 59, dem Weingroßhändler Gustav Willbhö fft gehörig; Flähe 1,44 a; Nußtungs8werth 8720 4; für das Meistgebot von 172005 wurde

der Architekt Bodo Lütgen, Wilhelmstraße 2, Ersteher.

Der Aufsichtsrath der Großen Berliner Pferde- Eisenbahn-Gesellschaft hielt am Sonnabend eine Sißzung ab, in welcher von der Direktion der Nehnungsabschluß für das Ge- \häftsjahr 1896 vorgelegt wurde. Der Reingewinn gestattet die Ver- theilung einer Dividende von 15 9/9 (gegen 128 %/ für das Vorjahr). Der am 26. d. M. stattfindenden Generalversammlung soll die Divi- dende in dieser Höhe vorgeschlagen werden. :

Gestern fand in Berlin eine außerordentliche Generalversamm- lung der Aktiengesellschaft für Montanindustrie ftatt, in weléher die Grhöhung des Grundkapitals um 3 000000 # zur Be- theiligung an der mit einem Kapital von 5 000 000 4 zu (aven Rheinischen Bank in Mülheim a. d. Ruhr beschlossen wurde.

Der „Aufsichtsrath der Norddeutschen Lagerhaus- Aktiengesellschaft hat beshlofsen, nach den üblichen Abschrei- bungen der auf den 8. März etnzuberufenden Generalversammlung eine Dividende von 1} 2% vorzuschlagen gegen 2 9/0, die für 1895 zur Vertheilung kamen. 7 j

Der Aufsichtsrath der Frankfurter Güter-Eisenbahn- Gesellschaft hat beshlofsen, der Generalversammlung bei größeren Abschreibungen eine Dividende von %o für 1896 (gegen 3# % im Vorjahre) vorzuschlagen. ; :

Der Aufsichtsrath der Aktiengesell\chaft für Berg- bau, Salinen- und Soolbadbetrieb „Königsborn“ beshloß, der auf den 95. April d. J. einzuberufenden ordentlichen Generalversammlung nach angemessenen Abschreibungen die Ver- theilung einer Dividende von 62 9/0 vorzuschlagen.

Königsberg, 9. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen unverändert. Roggen behauptet, pr. 2000 Pfd. Zollgew. 107— 108. Gerste matt. Hafer ruhig, do. loko 2 2000 Pfd. Boge 128. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 118,06. Spiritus pr. 100 Liter 100% loko 38,90, do. pr. Februar 38,50, ‘do. pr. Frühjahr 40,00.

Danzig, 9. Februar. (W. T. B. Getreidemarkt. Weizen loko matt, Umsaß 150 t, do. inländ. hochbunt und w 165—166, do. inländ. hellbunt 165, do. Transit hochbunt und w 135,00, do. hellbunt 127,00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. Februar —,—, do. Transit pr. Februar —,—, Regulierungspreis zum freien Verkehr —. Roggen loko unverändert, inländ. 109,00, do. russisher und polnisher zum Transit 75,00, do. Termin pr. Februar —,—, do. Termin LTransit pr. Februar —,—, do. NRegu- lierungspreis zum freien Verkehr —. Gerste, große (660—700 Gramm) 144. Gerste, kleine (E ROO Gramm) 114,00. Hafer, inländischer 123,00. Erbsen, inländishe 130,00. Spiritus loko kontingentiert 56,50, niht kontingentiert 36,75.

Stettin, 9. Februar. (W. T. B.) 2 Sivaterm angen wurde im freien Verkehr notiert: Weizen loko 167,00, Roggen loko 122,00, Hafer loko 128,00—133,00. Rüböl Februar 55,00, Spiritus loko 36,40.

Breslau, 9. Februar. (W. T. B.) (Schluß-Kurse.) Schl. 3X 9/6 L.-Pfdbr. Litt. A. 100,65, Breslauer Diskontobank 119,00, Bres- lauer Wechslerbank 104,75, Kreditaktien 233,40 ult., Schles. Bankverein 130,50, Bresl. Spritfbr. 135,00, Donnersmarck 154,25, Kattowiter 166,00, Oberschl. Eis. 98,00, Caro Hegenscheidt Akt. 133,00, Oberschl. P. Z. 137,00, Opp. Zement 150,75, Giesel Zem. 132,2, L, Ind. Kramsta 143,75, Schles. Zement 190,00, l. Zinkh.-A. 207,10, Laurahütte 169,00, Bresl. Oelfbr. 107,60.

Produktenmarkt. Spiritus per 100 1 1009/6 exkl. 50 4 Verbrauchsabgaben pr. Februar 55,00 Gd., do. do. 70 „4 Verbrauchs- abgaben pr, Februar 35,90 Gd.

Magdeburg, 9. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl. von 92 9/9 —,—, Kornzucker exkl. 88 9/9 Rendement 9 60—9,75. Nachprodukte exklusive 75 9/6 Rendement 7,20—7,70. Ruhig, stetig. Brotraffinade I 23,25. Brotraffinade 11 —. Gem. Raffinade mit Faß 23,00—23,75. Gem. Melis 1 mit Faß 22,25. Ruhig. Rohzucker 1. Produkt R A fr. a. B. Hamburg pr.

ebruar 9,024 Gd., 9,074 Br., pr. März 9,00 Gd., 9,05 Br., pr. ril 9,074 bez., 9,10 Br., pr. Mai 9,175 bez. und Br., pr. Juli 9,274 Gd., 9,324 Br. Stetig.

Frankfurt a. M., 9. Aifruar. (W. T. B.) (Schluß-Kurse.) Lond. Wechs. 20,402, Pariser do. 81,00, Wiener do. 170,35, 3 % Reichs-A. 98,20, Unif. Egypter 105,60, Italiener 91,00, 39/0 port. Anl. 25,50, 59% amort. Num. 101,20, 40%/% ruff. Kons. 103,60, 4% Al: 1894 66,50, 49/6 Spanier 63,50, Mainzer 119,50, Mittel- meerb, 95,80, Darmstädter 159,50, Diskonto-Kommandit 210,30, Dresdner Bank 159,60, Mitteld. Kredit 118,10, Oesterr. Kreditakt. 314, Oest.-Ung. Bank 827,00, Reichsbank 157,30, Laurahütte 169,50, Westeregeln 177,20, Höchster Farbwerke 435,00, Privatdiskont 28.

Effekten „Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kreditaktien 3113,