1897 / 40 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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E ci E E r ax

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“ohne daß es möglich gewesen wäre, den Thäter zu ermitteln. Die

fette nun zu der Einforderung des Berichts hinzu was an sih überflüssig,

die Schwere der Verleßungen, die einer der Duellanten erlitten hat und die oft allein dazu angethan sind, ihm als eine schwere Buße für das ganze Leben zu ersheinen. Manchmal handelt es fih au darum, einen der Billigkeit entsprehenden Ausgleih herbeizuführen, wenn ein Zivilgeriht und ein Militärgeriht bezüglih desselben Falles zu wesertlih verschiedenen Urtheilen gelangt sind. Es kommen weiter in Bítracht die Vergangenheit der Duellanten, ihre wirthschaftlichen Verhältnisse, die Nach:heile, die manhmal die Verbüßung der vollen Strafe für den Verurtheilten weit über das Maß seines Vershuldens hinaus zur Folge haben fann. Alle Umstände des Einzelfalls, meine Herren ich gebe Ihnen die Versiherung —, werden forgfältig erwogen, und es wird niht etwa nah der Schablone ange- nommen, jeder, der wegen Duells verurtheilt worden ift, habe einen Anspruch auf Begnadigung; sondern lediglich nah den Umständen des Falls richten sich Art und Maß der Beurtheilung, die ihm zu theil wird.

Dann, meine Herren, die Begnadigungen bei Ausschreitungen polizeiliher Exekutivbeamten! Auch solche sind in großer Zahl im Laufe des vorigen Jahres vorgekommen, aber auch da möchte ih die Bittë vorauëshicken, daß Sie die Frage nah der Berehtigung solcher Begnadigungen nicht einfa beurtheilen nah Zeitungsnahrichten, denen nur eine unvollkfommene Kenntniß des Thatbestandes zu Grunde liegt. Die Dinge liegen vielfach ganz anders, als sie die Zei- tungen ansehen, und auch da, wo die Gerihte auf hohe Strafen erkannt haben und haben erkennen müssen, ergiebt vielfa cine spätere ruhige und objektive Pcüfung, daß auch diesen Verurtheilten erhebliße Begnadigungëgründe zur Seite stehen. Ih darf in dieser Beziehung hervorheben, daß in einer großen Zahl folcber Fälle zum theil au in denjenigen, die der Herr Abg. Munckel vorhin erwähnt hat —, die Begnadigung nicht erfolgt ift lediglih auf die Bitten des Verurtheilten, sondern auf die Bitten der städtishen Behörden, des Magistrats, der Stadtverordneten und zahlreiher, manchmal Hunderter von an- gesehenen Bürgern aus allen Kreisen der Bevölkerung, also von Männern, die den Verhältnissen unmittelbar nahe stehen, und die deshalb besser als diejenigen, die den Fall nur aus den Zeitungen kennen, zu beurtheilen vermögen, ob die Vollstreckung des Urtheils in seiner ganzen Strenge eine Forderung der Gerechtigkeit sei oder nit.

Ich will hierbei einen Fall kurz \kizzieren, den der Herr Abg. Mundckel am Schlusse seines Vortrags erwähnt hat. Dieser Fall be- trifft den Sußmann Lorenz aus Alt-Damm. An diesem Fall wird erkennbar, wie sich gewisse Mythen bilden können dur unverbürgte, aber überall geglaubte Zeitungsnachrihten. Dieser Schußmann Lorenz war verurtheilt worden vom Landgericht in Stettin zu einer Zuchhtbausstrafe von einem Jahr auf Grund des § 343 des Strafgesebuches, wona mit mindestens einem Jahre Zuchthaus der- jenige Beamte bestraft wird, der in einer Untersuhung durch An- wendung von Zwangsmitteln ein Geständniß; zu erpressen sucht. Dieser Fall hat nah der Auffassurg des Gerichts vorgelegen. Es war nämlich die Stadt Alt-Damm in hohem Maße beunruhigt worden dur eine Reihe von Brandstiftungen, die in kurzer Zeit aufeinander folgten,

ganze Bevölkerung befand sich deshalb in großer Angst und Erregung. Nun wurde eines Tages dort ein übelbeleumdeter Mann verhaftit, der auf einem Gut, in nächster Nähe von Alt-Damm, glaube i, ge- bettelt hatte und niht zu bewegen war, das Haus zu ver- lassen. Es wurde die Hilfe der Polizei in Anspruch ge- nommen, um den Bettler wegzubringen; er wurde also dort weggeholt, widerseßte \sich unterwegs, widerseßte \ich später im Gefängniß, und derjenige Polizeibeamte, der thn eingebracht hatte, hatte fih {hon einiger Mißhandlungen gegen ihn \s{uldig ge- macht. Nun kam der Polizeisergeant Lorenz hinzu, ein Mann, der in dem Rufe eines fehr thätigen und pflichttreuen Polizeibeamten steht der si der grêßten Ahtung und Anerkennung in seiner polizeilichen Wirksamkeit in einer langen Reihe von Jahren erfreut hat. Dem stieg auf einmal der Verdacht auf, dieser Bettler könne der Brandstifter sein, oder er könne doch in der Lage sein, über den Brandstifter Auskunft zu geben. Er verschaffte sih also auf nicht ganz korrektem Wege, durch die Vermittelung der Frau des Gefängniß- wärters den Eintritt in die Polizeizelle, in der der Mann ver- haftet war, stellte ihn zur Rede und sagte ihm auf den Kopf zu, er sei der Lrandstifter. Der Mann leugnet, daß er der Thäter sei, es entsteht daraus ein lebhaftes Zwiegespräh, der Mann behauptet, absolut nihts von der Sade zu wissen; da läßt sich Lorcnz hinreißen, zunächst den Mann gegen die Wand zu stoßen, wodurch er eine Verleßung am Kopfe davongetragen hat, und ihm auch einen oder einige Säbelhiebe über die Schulter zu verseßen, die an sh nicht erh:blihe Verleßungen zur Folge hatten. Dieser Thatbefland if also von dem erkennenden Gericht dahin aufgefaßt worden, daß die Absiht des Lorenz dahin gegangen sei, dur Anwendung von Gewalt ein Geständniß von dem Verhafteten zu erzwingen. Er wurde zu einem Jahre Zuchthaus verurtbeilt. Eines Tages las ih nun in der Zeitung als eine Aufsehen erregende Neuigkeit, es sei ein Schußmann oder ein Polizeimann aus Alt- Damm, der zu einem Jahre Zuchthaus verurtheilt sei, nach 8 Tagen als begnadigt aus dem Zuchthaus entlassen worden. Die Sache wunderte mich, da ih etwas davon hâtte wissen müssen, weil die Sagen alle durch meine Hände gehen; ich nahm aber zunächst keine Notiz davon, weil ich annahm, solhe Erfindung werde sh von selbst berichtigen. Das geschah aber nicht, vielleicht, weil die erste Nahricht durch das Kreisblatt von Alt-Damm gebraht war und deshalb besonderen Glauben fand. Als die Presse |\ch nun weiter der Sache bemöchtigte, trat ih der Frage näher, ließ mir die Akten vorlegen und fand da, daß allerdings ein Gnadengesuch von diesem Mann eingereiht war, daß aus dem Kabinet Bericht über das Gnadengesuch eingefordert und dementfpreckhend das Gesuch an die Staatsanwaltschaft zu Stettin abgegangen war. Nun besteht eine Allerhöchste Ordre, vom Jahre 1878, glaube ih; sie ift publiziert im Justiz - Ministerialblatt; die geht dahin, daß, wenn auf ein erstes Gnadengesuch ein Bericht erfordert wird aus dem Kabinet, die noch nicht begonnene Strafvoll- ftreckung ausgeseßt werden soll. Im vorliegenden Fall war das erst wenige Tzge vorher eingegangene Gnadengcs:ch dati:rt aus Stettin, also niht aus dem Ort der Strafanstalt. Der Dezernent, der die Sahe bearbeitete, nahm daher an und war zu dieser Axnahme voll- kommen berechtigt, der Mann habe die Strafe-noh nicht angetreten, und

Herr Abg. Munckel gemacht hat, wird seit längerer Zeit die Be-

um 486. (Hört ! hört!)

sich die Sache auf, und da bin ih nicht grausam çenug gewesen, nun anzuordnen, daß der Mann ins Zuchthaus zurückgebraht roerde und im Zuchthause das Schiksal seines Gnadengesuhs abwarten müsse. Ich habe ihn vielmehr auf freiem Fuß gelassen, da ein Flut- verdaht niht vorlag. Ich kann weiter hinzufügen: inzwischen ift die Allerhöchste Entscheidung gefallen, wonach die Zuchthausstrafe von einem Jahre in eine Gefängnißstrafe von gleiher Dauer umzewandelt ift. Jch glaube, jeder, der die Entstehung des Falles angehört hat, wird mir darin Recht geben, daß der Mann damit hinlänglich bestraft ist. (Zustimmung rechts.) Allerdings habe ih in den Zeitungen au Aeußerungen gelesen, der Fall müsse do furchtbar shwer liegen, sonst würde das Gericht nit gleich auf ein Jahr Zuchthaus erkannt haben. Das war aber nur geschrieben von Leuten, die das Strafgeseßbuch nicht eingesehen hatten oder nicht kannten; denn wenn sie bineingesehen bâtten, würden fie sh überzeugt haben, daß eine mildere Strafe nicht auêgesprohen werden fonnte, weil das Gefeß für diese Strafthat wildernde Umstände nicht zuläßt, und gerade für solhe Fälle ift die Begnadigung manchmal besonders am Platze. Daß aber nicht alle Exekutivbeamten, die sih einer Ueberschreitung ihrer Befugnisse \chuldtig maten, begnadigt werden, ergiebt sh daraus, daß im Laufe des vorigen Jahres neunzehn solcher Begnadigungsgesuche zurückgewiesen sind, während, wie ich gleich der Vollftändigkeit wegen hinzufügen will, in dreiundzwanzig Fällen Begnadigung eingeireten ist. Die Zahl der Zurückweifungen reiht also an die Zahl der Begnadigungen ziemlich nahe heran. Die Begnadigungen haben sich fast in allen Fällen ‘gestüßt auf die Schwierigkeiten ihrer Stellung, auf ihre gute Führung in der Vergangenheit, auf die ibnen von ihren vorgeseßten Behörden ertheilten vorzüglichen Zeugnisse, auf ihre vorwurfsfreie Führung wätrend der Militärzeit, auf besonders ungünflige Familien- und Vermögensverbältnisse und sonstige Umstände, wie sie auch bei anderen Verurtheilten in Betraht kamen, und die man auch bei Polizeibeamten, welche sih Ausschreitungen haben zu Schulden kommen lassen, billiger Weise gelten lassen muß. Zu einer Beunruhigung der Bevölkerung bieten diese Begnadigungen keinen Anlaß.

Nun hat der Herr Abg. Munckel gemeint: auffallend sei es doch, daß gerade bei diesen Vergehen \o häufig Be- gnadigungen vorkämen, während man bei Majestätsbeleidi- gungen, die doch vielfah nicht weniger Anspruch hätten auf eine milde Beurtheilung, von sol&en Begnadigungen nichts höre. Ia, meine Herren, es giebt gewisse Blätter, die eine Sammelstelle bilden für alle Begnadigunagen, die in ihren Augen tadelnswerth oder ungerecht sind; es giebt Blätter, die es ih nicht entgehen laffen, wenn irgend eine Begnadigung erfolgt wegen eines Duells oder zu Gunsten eines Polizeibeamten, der einmal über die Stränge geschlagen hat. Von anderen Begnadigungen aber, die fie nit für ihre Zwette ausbeuten können, nehmen sie keine Notiz.

Ich will Ihnen deéhalb sagen, daß im Vorjahre in Majestäts- Beleidigungssahen in 29 Fällen Begnadigung eingetreten ist, also in größerer Zahl, als bei Polizeiausfchreitungen. Darum, meine Herren, können Sie sih überzeugt balten, daß in Be- gnadigungsfachen überall verfahren wird nach gewifsenhafter Prüfung aller in Betracht kommenden Umstände.

Nun ist mir in der Presse wohl entgegengehalten worden, es fämen doch gewiß Fälle vor, in denen der Justiz-Minister mit der Allerh ochsten Entscheidung nit einverstanden sei, und wenn er sie nit billige, dann müsse er sih dagegen wehren, seine Gegenzeihnung ablehnen, Seiner Majestät gegenüber remonstrieren. Ja, meine Herren, der Abg. Munckel nimmt mir ja èas Wort aus dem Munde: nur dann, wenn er die Begnadigung nicht vertreten kann. Die Fälle find ja denkbar. Mir ift in meiner Praxis kein solher Fall vorgekommen, wo ich mich außer stande gefühlt hätte, die Verantwortung für einen Allerhöchsten Gnadenerlaß zu übernehmen. Daß in Fällen der vorausgefetzten Art für den Minister die größte Zurüc@tbaltung geboten ist, werden Sie mir zugeben. Sonst fönnte [leiht der Sein entftehen, als wolle der verantwortliche Minister fich an die Stelle des Monarchen seßen, dem allein das Begnadigungsreht zusteht. Es möüfsen ganz efklatante Fälle sein es müßte sih um eine ernstlihe Gefährdung öffentiiher Interessen handeln, wenn der Minister fih veranlaßt seben follte, gegen einen von Allerhöchster Stelle befoblenen Gnadenakt vorstellig zu werden. Wie gesagt, mir ift ein derartiger Fall riht vorgekommen und deshalb habe ih für alle Fälle, die bier zur Sprache gekommen sind, die Verantwortung übernommen und übernehme fie au jeßr. Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Der Herr Justiz-Minister hat eben, ih glaube, in {lage nder Weise, gewisse Mythen berichtigt und beseitigt, welche in der Presse und, wie sih gezeigt hat, auch hier zum Ausdruck fommen und vielfach geglaubt werden. Jch benute die gute Gelegen- beit, um eine andere Mytke, die sich niht gegen den Justiz-Minister, sondern gegen den Finanz-Minister richtet, in gleiher Weise etwas zu beleuten.

In freisinnigen Blättern, zu deren Organe ih bier leider der

hauptung aufgeftellt, daß gerade die Justizverwaltung das Stief- find der Finanzverwaltung sei (sehr richtig! links), daß gewissermaßen eine Art Abneigung gegen die Justiz, jedenfalls eine Begünstigung der Verwaltung beim Finanz-Minister vort anden sei. Jch behaupte: eine solhe Behauptung kann überhaupt nur ver- treten und aufstellen, wer die gesammten Finanzverbältnisfse auf das genaueste kennt und im stande ift, wirklich zu vergleichen, wie die Staatsmittel unter die einzelnen Ressorts zur Vertheilung kommen müssen nah Maßgabe des größeren oder geringeren Bedürfnifses und des größeren oder geringeren Staattinterefses. Aber ih möchte doch einige Thatsachen mittbeilen, aus denen man ersehen wird, wie völlig unbegründet diefe Behauptung ist.

Meine Herren, in den Jahren 1880 bis 1890 find die richterlichen Beamtenstellen um 148 vermehrt und in den Jahren 1890 bis 1898 Darin liegen die kargen Jabre, wo alle

aber ganz harmlos war es war ein als Feriendezernent fungie-

Ressorts sh Einschränkungen gefallen lafsen mußten. Wie kann nun

render Hilfsarbeiter —: „jum Bericht unter Aussezung des Straf- vollzugs“. Die ganze Sache fiel in die Ferien ; ih glaube, bei der Staatsanwalischaft war es au ein Feriendezernent, der die Sache in die Hand bekommen bat, der vielleiht nicht vollkommen sicher in den Geschäften war und der glaubte, er müfse obglei die Staats- anwaltschaft wußte, daß die Strafe angetreten war nun fofort eine Unterbrehung der Strafhaft anordnen. Er telegraphierte an die Strafanstaltsverwaltung, der Mann sei sofort zu entlassen. So klärte

Weise die Vermehrung der Richterstellen abgelehnt habe! Im Gegentheil, in keinem Reffort sind die etatsmäßigen Stellen in einer so ftarken Weise selbst wêéh:end der Defizitjahre vermehrt worden wie in dem Ressort der Justiz. Ich bitte Herru Abg. Munckel, das demnächst zu widerlegen.

Ater auch auf anderen Gebieten! Ih habe immer anerkannt, daß namentlich ein dringendes Bedürfniß sei für die Verbefs unserer Justizgebäude, und daß das Extraordinarium in dieser Be, ziehung möglih# boch geftellt werden müsse. Wir haben daz Extraordinarium in den legten Jahren sehr bedeutend vermehrt, und nur zufällige Umstände, namentlich nicht genügend vorbereitete Baupläne haben es verhindert, au in diesem Etat es in der früher bereits ftattgefundenen Weise gesheben ist. Wir baben au, was die Justizbeamten betrifft, nament, lih die Sukalternbeamten, für dies Nefsort mehr gethan, als für irgend ein anderes Ressort. Allein die Einführung des Dienstalters, Zulagensystems hat bei der Jufiiz eine Mehrausgabe über den Dur schnitt der übrigen Nessorts von 1199 070 A herbeigeflihrt. (Hört! bört!) Die Vereinigung der Assistenten mit den Sekretären, die wir vor zwei Jahren vorgenommen haben, hat in der Justiz allein 600 000 4 gekostet, obwohl die Schäßung für die ganze Monartie und für alle Refforts nur auf 500000 gegangen war. Also gerade die Justiz hat von dieser finanziellen Maßnahme den Haupt, vortheil gehabt.

Meine Herren, es ift überhaupt ni@t richtig, daß gerade unsere preußishe Justizverwaltung so karg behandelt wurde, namentli inm Verglei mit den übrigen deutshen Staaten. Der Mehrzushuß über die Einnahmen, den die Justizverwaltung verursaht, alles ge, rechnet einshlieflich der Penfionen und Gehalte, beträgt im Jabre 1895/96 über 61 Millionen; wir sind in diefer Beziehung meistens über, in der Regel aber jedenfalls nit nietriger als die Justiz verwaltungen in Deutsbland. Es if also gar kein Grund vor- handen, in dieser Beziehung besondere Klage zu erheben, Ich kann mir auch nit vorstellen, daß die Justizverwaltung ole Klage erhebt. Das find die Stimmen einzelner wenig unterrihteter Personen, die in der Presse zur Sprache kommer. (Sebr richtig!) Es ist sehr erfreulih, und ih danke dem Herrx Abg. Mundckel, daß er fie hier wiederholi hat, da ih so Gelegenkeit habe, vor dem Lande ihre Haltlosigkeit darzutbun. (Bravo!)

Auf die Frage der Erböbung der Richtergehalte im Verglei# mit denen der Verwaltungebeamten gehe ih zur Zeit nicht ein’; hoffe, auch bier Herrn Munckel zu überzeugen, daß bei diefer Er böôhung und ibrer Bemessung von einer Ungunst gegen den Richter stand nit im allerentferntesten die Rede ist. (Bravo! rets.)

__ Abg. von Eynern (nl.) erinnert an seine voijährize BVe- schwerde über die Bevorzugung der Katboliken in den höheren Be amten- und NRichterstellen; erfreuliher Weise scheine seine damalige Klage auf fruhtbaren Boden gefallen zu sein. __ Abg. Willebrand (Zentr.) erwidert, daß die Katholiken nickts Anderes alë Parität verlangen, und dankt dem Minister für die Aufbesserung der Kanzleigebilfen, wünscht aber noch eine weitere Auf-

besserung derselben, da ihr Einkommen noch unter dem Durchschnitts gehalt der Gerichtêziener bleibe.

Justiz-Minister Schönstedt: :

Meine Herren! Ueber die Verhältnisse der Kanzleigehilfen liegez dem Hause verschiedene Petitionen vor, die jedenfalls in nit ferner Zeit hier zur Verhandlung kommen werden. Dabei werden alle die von dem Abg. Willebrand angeregten Fragen zur Erörterung gelangen. Ich glaube deshalb beute mih des Eingehens auf diese Angelegenheit enthalten zu dürfen und möchte nur einer Ausführung entgegentreter, damit sih nit mißverständlihe Auffassungen bier festseßen.

Wenn ich den Herrn Abg. Willebrand richtig verstanden babe, hat er in einer Vergleihung zwishen dem Durhschnittzeinkommen der Kanzleigebilfen und dem der Gerichtêdiener das Dur(schnittseinkommez der Gerichtétiener auf über 1609 oder 1700 Æ angegeben (Zuruf: 1€00 Æ!) einsdlicelih des Wohnungëgeldzushufses. Damit witd Herr Willebrand \ich in einem Irrthum befunden haben, denn daë Durtchnittëgebalt der Gerichtsdiener beirägt nur 1200 A f steigen von 900 Æ bis 1500 Æ rnd der Wohnungsgeldzus{zt 131 4 (Zuruf: Höchstgehalt.) Also Höchstgehalt. Ich hake ti Sache vom Durchschnitisgebalt verstanden und da würde ein Frrthrz vorliegen. :

Abg. Simon von Zastrow (konf.) lehnt es namenê sa Partei ab, sih auf eine Diékussion über das Begnadigungsrecht ter Krone einzulassen, da dies ganz allein Sache der Krone fei. Aller dings babe der Minifter in feiner großen Leutseligkeit ih auf dit einzelnen Fälle eingelassen und fogar erklärt, daß er die Verantwortung dafür übernehme. Er babe über die Fälle gesprochen, um nitt eine Mißstimmung auftommíin zu lassen. Er sei in die Bresde gesprungen und babe sh preiégegeben, aber die fonservative Partti halte an dem Prinzip feft, si auf die einzelnen Begnadigungefälle niht einzulassen. Nach von Nöune habe der Minister feine Ver? antwortung für die Autütung des Begnadigungêrechts.

Abg. Reichardt (nl.) meint im Gegentheil, daß der Minifter

das Prinzip gewahrt habe und daß dessen Ausführungen gerade danken? werth gewesen seien, weil fie in weiten Kreisen eine falsch: Auf- fafsung der Thatsachen beseitigten. Redner verwendet si fercer glei“ falls für die Aufbesserung der Kanzleigebilfen und bittet darum, daf Magdeburg endlich ein neues Gerichtsgebäude erhalte. Justiz-Minister Schönstedt: Den Sthluß der Frage glaube ich ohne weiteres bejaher i können. Magdeburg wird in absebhbarer Zeit ein neues Justizgebäude b:kommen (Heiterkeit); wann aber der Zeitpunkt eintreten wird, da ¡u sagen bin ih außer stande. Die Sache liegt bei den Bau- behörden; die Pläue werden ausgearbeitet und, soviel ih unter- richtet bin genau fenne ih dle gegenwärtige Sachlage nicht —, ist eine Verzögerung dadurch eingetreten, daß Ver- handlungen sowohl mit dec- Stadt, wie mit der Eisenbabn- verwaltung wegen der Abgrenzung des Playzes und des Straßen alignements ftattfinden, die noch nicht zum endgültigen Abshluf gelangt sind. Ich will zugeben, daß die Vorbereitung unserer ftaat- lichen Bauten zeitraubend und vielleiht ciner Vereinfahung bedürftig und fähig ift. Soweit ih in der Lage bin, auf eine folche Ver- einfahung hinzuwirken, bin ih dazu sehr gern bereit, und ich würde mi freuen, wenn das dem Bau in der Stadt Magdeburg nod gute fäme.

Abg. Œels (nl.) wün'cht, daß die Revision der Zivilproits ordnung s\ich nicht allein auf die Punkte beschränke, welche mit dem Bürgerlichen Geseßbuch in Einklang zu bringen feien, onders auch einige andere revisionsbedürftige Punkte umfassen möge, Justiz-Minister Schönstedt: . Meine Herren! Die im Reis - Justizamt in der Vorbereitnns

jemand behaupten, daß die Finanzverwaltung in einer übermäßigen

begriffene Novelle zur Zivilprozeßordnung hat zunächst diejenigen

- wenn diese

zum Gegenstande, die durch die Einführung des Bürger-

lichen Seseybuchs geboten find. Wie weit die Vorlage im Augenblick

gediehen ifft, kann ih mit Bíistimmtheit niht sagen; nur das Eine weiß ih, daß fie unter keinen Umsiänden dem gegenwärtig versam- melten RMeibstage vorgelegt werden wird, sondern daß die Vorlage allerfrüheftens in der nächften Session erfolgt. An und für sich würde ih es für durhaus wünshenëwerth halten, Novelle sich niht beschränkte auf die Punkte, die ih vorher als nothwendig bezeihnet hate; es liegt aber eine Schwierigkeit in der Sache, das ift die, daß die Novelle in dem eben von mir erwähnten Umfange bis zum 1. Januar 1900 verabschiedet sein muß, weil anderenfalls auch das Bürgerlihz2 Geseßbuch nicht in Kraft treten kann. Wenn man aun diese Novelle mit anderen streitigen Punkten belasten wollte, so könnte die Gefahr entstehen, daß der Abs{luß nicht rechtzeitig erreicht würde. Es ift also eine takftishe Frage, in welhem Umfange man noch andere Fragen aus der ganz gewiß reformbedürftigen Zivil- prozeßordrung in diese Vorlage mit hineinziehen kann oder nit. Menn an die Erwägung der Frage im einzelnen berangetreten wird, so werden hierbei zweifellos auch die von dem Herrn Abg. Ekels hervorgehobenen Punkte eine gebührènde Berücksichtigung finden.

: s entr.) bemerkt, daß es sich bier k ineëswegs um eine Aber Fre Lit der une handle: der Minister habe wobl daran gethan, die Fälle zu besprechcn, und habe so e im Falle Lorenz die falschen Auffassungen widerlegt. Daß Magistrate, Bürgerschaft 2c. Begnadigungsgesuche einreichen, sei ihm (Redner) allerdings verwunderlih. Dem Finanzminister gegenüber müfse er sagen, daß die Vermehrung der Nichterstellen lediglich auf die dira necessitas zurüdzuführen sei, weil die Geschäfte sonst nicht bâtten erledigt werden können.

Justiz-Minister Sch önstedt:

Fch will nur die thatsählihe Frage des Herrn Abg. Kirsch be- antworten. Selbstverftändlih ift die Regel die, daß Gnadengesuche von den Verurtheilten unmittelbar eingehen. Der Fall ift aber gar- nit selten, daß sie von anderer Seite eingereiht werden, sei es von den Angebörigen, sei es von seiten der Geschworenen, die bei der Sache mitgewirkt baben, sei es von anderen Personen, die sich für die Be- gnadigung interefsieren. Und was die Unterflüßung durch Gemeinde- behörden, Stadtverordnete 2c. angeht, fo ift die Regel die, daß solche Vorstellungen dem von dem Verurtheilten eingereihten Begnadigung8- gesuh beigefügt werden ; es kommt aber au vor, daß siè ohne Mit- wirkung des Verurtheilten an den Justiz-Minifter gelangen.

Um 4 Uhr wird die weitere Berathung auf Dienstag, 11 Uhr, vertagt.

Land- und Forstwirthschaft.

Die Deutsche Landwirihshafts-Gesellshaft eröffnete geftern ihre Wintertagung mit Aus!chußsipungen, deren Mehr- zahl sih mit Angelegenheiten der Thierzu§t beschäftigte. Jn allen diesen Sitzungen wurde eine erste Lesung des P: ozramms der nächst- jährigen Dreédener Ausstellung vorgenommen. Ferner wurde über Leistungëprüfungen für Pferde und Rinder verhardelt und in Bezug auf legtere der Beschluß gefaßt, einen Brems-Apparat zur Messung der Zugkraft herstellen zu lassen. Eine lebhafte Verhandlung der Pferdezucht - Sachverständigen beschäftigte sich mit der Anerkennung von Züchtervereinigungen | seitens der Deutschen Landwirthschafts:G-sellsh2ft; deëgleihen mit Be- rathungen über das Preisrihten auf der diesjährigen Hamburger vnd der nächstjährigen Dresdener Ausstellung. Erwähnenswerth if noch, daß auf Äntrag der Deutschen Landwirthschafts-Gesellshaft im Inter- efse der deutshin Pferdezuht demnächst die sämmilichen preußischen Landbesäler in Zahl von 2309 einer genauen Körpermefsung und Wägung unterzogen werden sollen. Ein anderer Ausschuß besprach die Ausführung des für den nächsten Sommer beabsihtizten Wett- bewerbes von mit mecanisher Kraft betriebenen Pflügen. Die auf Antrag der Deutschen Landwirthschafts-Gesellschaft kürzlich gewährte theilweise Ermäßigung der Eisenbahntarife für Torfstreu und Torfmull, sowie die näheren Bedingungen, unter denen die um- fassenden, übzr ganz Deutschland sich eistceckeaden Kalkdüngungs- versuhe in die Wege zu leiten sind, wurden im Ausshuß der Dünger- (Kainit)-Abtheilung besprohen. In der Sihung des Sonder- ausschusses für Buchführung wurden die im Verlauf der bisherigen Thätigkeit der Buchst-lle weiter als nothwendig befundenen Formulare vorgelegt und dur&berathen, fodann die Auésteliuungsgegenstände für PAE Es auêgewählt und verschiedene Fragen bezüglich des Ein- ommensnachweiies behandelt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs8- Maßregeln. *

Belgien.

Die Commission sanitaire de l’Escaut hat für Herkünfte aus pestverseuhten Ländern eine an der Sanitätéstation in der Sghelde (am Doel) vorzunehmende sanitättpolnzeilihe Behandlung angeordnet. Bezüglich der Ein- und Durchfuhr von Waaren gelten folgende Bestimmungen. : D

A. Waaren, deren Ein- und Durchfuhr verboten ist:

1) Leder, rob, gesalzen oder gelaugt, frishe Häute, frische Thier- abfälle, Klauen und Hufe. (Es werden jedo zum Gebrauch zuge- lassen die rohen Felle, wenn sie gesalzen und zugleih mit Arsenik be- handelt sind.) S :

2) Leibwäsche, alte und abgetragene Kleider (Bekleidung8gegen- e für den täglihen Gebrauch) und gebrauhtes und ungebrauht-s

ettzeug. :

3) Alte und neue Teppiche, alte und neue Wollsachen, Seiden- waaren.

4) Pfauenfedern und alle kleinen Gegenstände, welche einzeln mit- geführt werden und den Keim der Pest weitertragen können. :

5) Fläshchen mit Liqueur und Parfümerien, welche einzeln mit- geführt werden. E :

6) Alle Sorten von Lumpen und Hadern, die niht in mechanisch komprimierten und mit eisernen Reifen versehenen Ballen zur Ver- sendung kommen. s

7) Muster von roher Wolle, Baumwolle und Jute, die nicht komprirmiert und mit Reifen versehen sind.

Die unter Nr. 2, 3, 4, 6 und 7 aufgeführten Waaren können nah Desinfizierung auf der Sanitätsftation in Doel frei eingeführt worden.

B. Waaren, die nur zur Durchfuhr zugelassen werden:

1) Robe Wolle, welhe in mechanisch komprimierten und mit eisernen Reifen versehenen Ballen versandt wird.

2) Alle Sorten von Lumpen und Hadern, die in komprimierten und mit Reifen versehenen Ballen verfandt werden.

Die Sanitätspolizei kann jedoch anordnen, daß die Ballen vor der Auéladung an der Oberfläche mit einer desinfizierenden Lösung gewashen werden.

Türkei.

Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheiteraths in Konstantinopel is die gegen indishe und persishe Provenienzen an- geordnete 10 tägige Quarantäne auch für Bassra auf 20 bezw. 4 Tage erhöht worden. (Val. „R.-Anz.* Nr. 293 vom 10. und Nr. 307 vom 28. Dezember v. F, sowie Nr. 29 vom 3. d. M.)

Rumänien.

Die rumänisbe Regierung bat seit dem 4. d. M. die Einfuhr von \{mußtigem Makulaturpapier, von alten (gelesenen) Zeitungen, fowie von jeder Art shmußigen, als Makulatur eingeführten Druck- sahen nah Rumänien verboten.

British-Oftafrika. ;

Die von Indien kommenden Dampfer unterliegen in den Häfen von Lamu und Mombassa einer ärztlichen Unteriuhung und werd-n, falls ein Peftfall an Bord vorgekommen ift, an dem Verkehr mit dem Lande gehindert.

Siam. Die siamesishe Regierung hat für Herkünfte aus Bombay eine ärztlihe Untersuhung angeordnet.

London, 15. Februar. Das „Reuter'she Bureau“ verbreitet eine Meldung aus Kapstadt, derzufolge Profefsor Dr. Koch ein Verfahren ertdeckt habe, nah welhem Rindvieh mittels einer Mischung, die aus Serum und dem Blut rindérpestkranker Thiere bestebt, gegen die Rinderpest immun zu machen sei. Die Immunität trete innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ein. Professor Koh sei jegt bemüht, dieien Zeitraum abzukürzen. Er foll die Ueberzeugung ausaesprochen haben, daß die Rinderpest mittels des von ibm gefundenen Verfahrens {nell und leiht aus der Welt

geschafft mnerden könne. / Venedig, 15. Februar. (W. T. B.) Die Vertreter des Deutschen Reichs bei der internationalen Pest-Konfereni

sind beute Nachmittag gegen 3 Uhr hier eingetroffen.

Handel uud Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. S An der Rubr sind am 15. d. M. gestellt 13 333, ni@t rechtzeitig geftellt keine Wagen. i In Obers(lesien sind am 15. d. M. geftellt 4892, nicht re@t- zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs- Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht T Berlin standen am 13. und 15. Februar die nahbezeibneten Grundstücke zur Versteigerung: Briger - straße 23 und Kotibuser Ufer 46, dem Lehrer Wilhelm Sielaff gehörig; Nuzungswerth 12 070 4; Ersteherin wurde Frau Marie Tieseler. zu Rummelsburg, Kantstr. 37, für das Meistgebot von 198 000 Æ Landsberger Allee, dem Maurermeister G. Koeth e gehörig; Fläche 8,98 a; Meistbietende blieb die Terraingesell- schaft Petersburgerstraße, G m. b. Httg, Potsdamerstr. 121, mit dem Gebot von 182000 A Lübeckeritraße 28, dem Heil- ehilfen und Bandagisten G. A. Voigt gehörig; Fläche 8,11 a; Nutungswerth 11 900 46; Meistbietende blieb Frau Luise Nürn- berg, Wilhelmstraße 3b.,, mit dem Gebot von 172100 A Holzmarfktstraße 37a, dem Gatsbesiger W. Wobig gehörig; Nußungêwerth 15 430 4; mit dem Gebot von 231 000 46 wurde die Deutsche Grundschuldbank, Dorotheenstraße 95, Ersteherin.

Der Aufsichtsrath der Aktien gesellshaft Erste Deutsche Fein-Jute-Garn-Spinnerei hat beshlofsen, der Generalversamm- lung nah reichlihen Abschreibungen und Ueberweisung von 36000 #4 in den Srezial-Reservefonds die Vertheilung einer Dividende von 8 9/9 (gegen 7 9/6 im Vorjahre) vorzuschlagen.

Sn der am Sonnabend stattgehabten Sißunz des Aufsichts- raths der Königsberger Vereinsbank wurde beschlossen, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von °/o (gegen 5 %% im Vorjahre) vorzuschlagen. :

Der Aufsichtsrath der SchlesishenDampfer-Compagnie beschloß, bei reidlihen Abschreibungen 5 9/ Dividende für 1896 vor- zushlagen; im Vorjahre wurde keine Dividende vertheilt.

Am 13. d. M. hat eine Sitzung des Aufsichtsraths der Saganer Woll-Spinnerei und Weberei stattgefunden, in welcher die Bilanz der Gesellschaft für 1896 vorgelegt wurde. Es wurde beschlossen, der im März d. I. einzuberufenden Generalver- fammlung der Aktionäre die Vertheilung einer Dividende von 7# °/o gegen 8 9/0 im Vorjahre vorzuschlagen.

Der Aufsichtsrath des Steinsalzbergwerks Inowraz- law Akt.-Ges. hat beshlofsen, der Generalversammlung die Ver- theilung einer Dividende von 16 # pro Aktie, gleich 40/9 auf die abgestempelten, bezw. 31/5 % auf die niht abgestempelten Aktien, neben den üblichen Abschreibungen vorzuschlagen.

Der Aussictsrath der Ostfriesishen Bank zu Leer beschloß, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 74 °/9, wie im Borjahre, vorzuschlagen. :

_— Der Aufsichtsrath des Gersdorfer Steinkohlenktau- Vereins hat beichlossen, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 18 9/6 auf die Prioritäts-Uftien Serie 1, 16s o auf die P ioritäts- Aktien Serie 11 und „64 9/0 auf die Stamm-Aktien für das Jahr 1896 in Vorschlag zu bringen. : :

Oie Direktion der Bergbau - Aktiengesellschaft Massen berihtet, daß das Gewinn-Resultat des Geschäftsjahres 1896 um 123551 Æ böber war als im Vorjahr. Der Rohgewinn einsließlich des Vortrages aus dem Borjahre beträgt 308 293 M (i. V. 191 576 4), von welchen zunächst 125 000 4 zu Abschreibungen Verwendung finden, sodaß 183 293 A zu vertheilen bleiben. Von diesen werden §099 Æ dem Reservefonds zugeführt, 10499 als Tantièmen gezahlt und 3695 # auf neue Rechnung vorgetragen. Als Dividende werden 49/6 (i. V. 29/0) gezahlt. E

Der Aufsihtsrath der Hannoverschen Bank hat in seiner gestrigen Sitzung bes{lossen, die Vertheilung einer Dividende von 5,8 9% für das Geschäftsjahr 1896 vorzuschlagen. e :

In der gestrigen Ante ea der Leipziger Bank wurde beschlossen, der auf den 23. März d. I. einzuberufenden Generalversammlung die Vertbeilung einer Dividende von 9°/ für das Betriebtj2hr 1896 (gegen 74/9 im Vorjahre) in Vorschlag zu bringen.

Stettin, 15. Februar. (W. T. B.) Nach Privatermittelungen wurde im freien Verkehr notiert: Weizen loko 165,00, Roggen lofo 121,50, Hafer loko 128—132, Rüböl Februar 59,00, Spiritus loko 37,00.

Breslau, 15. Februar. (W. T. B.) (Schluß-Kurse.) Sl. 34 0/0 L.-Pfdbr. Litt. A. 100,40, Breslauer Diskontobank 117,75, Bres- lauer Wechslerbank 104,00, Kreditaktien 224,25 ult., Schles. Bankverein 127,75, Bresl. Spritfbr. 133,00, Donnersmarck 149,25, Kattowißer 159,10, Obershl. Eis. 93,00, Caro Hegenscheidt Akt. 124,85, Oberschl. P. Z. 135 00, Oppv. Zement 148,50, Giesel Zem. 131,00, L. Ind. Kramîta 142,50, Schles. Zement 188,25, Schl. Zinkh.-A, 903,00, Laurahütte 158,40, Bresl. Oelfbr. 105,50.

Produktenmarkt. Spiritus per 100 1 1009/0 . 50 M Verbrauchsabgaben pr. Februar 55,30 Gd,, do. do. 70 „#4 Verbrauchs- abgaben pr. Februar 35,80 bez. u. Gd.

Magdeburg, 15. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzuckter exkl. von 929% —,—, Kornzucker erkl 88% Rendement 9 70—9,85. Nachprodukte exklusive 75% Rendement 7,39—T7,85. Ruhig. Brotraffinade 1 23,259. Brotraffinade Il 23,00. Gem. Raffinade mit Faß 23,00—23,75. Gem. Melis 1 mit Faß 22,29. Ruhig. Robzucker I. Produkt Transito fr. a. B. Hamburg pr.

ebruar 9,10 Gd., 9,15 Br., pr. März 9,124 Gd., 9,15 .Br., pr. ril 9,174 Gd., 9,20 Br., pr. Mai 9,25 Gd., 9,274 Br., pr. Juli 9,40 Gd., 9,45 Br. Rubig.

Frankfurt a. M., 15. Februar. (W. T. B.) (Schluß-Kurse.) Lond. Wes. 20,415, Pariser do. 80,016, Wiener do. 169,90, 3 % Reiché-A. 97,70, Unif. Egypter 105,10, Îtaliener 88,00, 39/0 port. Anl. 24,10, 59% amort. Rum. 99,90, 49/0 ruff. Konf. 102,50, 4 9/0 Bee. 1894 66,20, 49% Spanier —,—, Mainzer 118,90, Mittel- meerb. 93,10, Darmstädter 154,00, Diskonto-Kommandit 201,60, Dresdner Bank 154,70, Mitteld. Kredit 117,00, Oesterr. Kreditakt. 301§, Oest.-Ung. Bank 805,00, Reichsbank 157,10, Laurabütte 160,00, Westeregeln 171,00, Höchster Farbwerke 430,00, Privatdiskont 34.

Effekten-Sozietät. (Shluß.) Oesterr. Kreditaktien 307, Gotthardbahn 165,50, Diskonto-Komm. 205,50, Laurabütte 162,50, Portugiesen ——, Ztalien. Mittelmeerb. —,—, Schweizer Nordoft- hn 131,30, Italienishe Méridionaux 126,00, Mexikaner 93,90, Italiener 88,60. i Köln, 15. Februar. (W. T. B.) Getreivemarkt. In Weizen, Roggen, Hafer kein Handel. Rüböl loko 60,00, per Mai 58,70. Dresden, 15. Februar. (W. T. B.) 39% Sächf. Rente 97,25, 34 9/0 do. Staatsanl. 101,60, Dresdn. Stadtanl. v. 93 102,25, Allg. deutsche Kredit —,—, Dresd. Kreditanstalt 134,50, Dresdner Bank 155,00, Leipziger Bank —,—, Sächs. Bank 122,75, Dresd. Straßen- babn 199 50, Sächs.-Böhm. Dampfschifffahrts-Ges. 232,50, Dresdn. Baugesellsh. 197,00, Bergmann Elektr.-A. 250,75, Gußstablkugelfabr. 388,00, Elektrizitätswerk 178,00, Germania, Schwalbe 157,00.

Leipzig, 14. Februar. (W. T. B.) (Schluß - Kurse.) 3 % Sächsische Nente 97,25, 34 9% do. Anleihe 103,70, Zeißer Paraffin- und Solaröl - Fabrik 106,00, Mansfelder Kure 990,00, Leipziger Kreditanstalt-Aktien 210 00, Kredit- und Sparbank zu Leipzig 117,75, Leipziger Bankaktien 180,00, Leipziger Hypothekenbank 146,50, Sächsische Bankaktien 123,00, Sächsishe Boden-Kreditanstalt 120,00, Leipztger Baumwollfpinnerei - Aktien 168,50, Leipziger Kammgarn- spinnerei - Aktien —,—, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 179,75, Wernhausener Kammgarnspinnerei —,—, Altenburger Aktien- brauerei 240,00, Zuderraffinerie Halle-Aktien 111,00, Große Leipziger Straßenbahn 212,50, Leipziger Elektrishe Straßenbahn 159,00, Thüringishe Gasgesellshafts- Aktien 201,00, Deutsche Spitenfabrik utt Leipziger Elektrizitätswerïe 134,50. Böhmische Nordbahn-

en —,—.

Kammzug-Terminbandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Februar 3,123 #, pr. März 3,123—3,15 , pr. April 3,15 #, pr. Mai 3,15 4, pr. Juni 3,15 4, pr. Iuli 3,15 4, pr. August 3,15 Æ, pr. September 3,175 #, pr. Oktober 3,175 4, pr. No- vember 3,20 Æ, pr. Dezember 3,20 #, pr. Januar 3,20 4

Umsay 10 000. Nukhig.

_ Mannheim, 15. Februar. (W. T. B.) Der „N. Bad. Ldztg.“ zufolge hat die heutige außerordentlihe Generalversammlung der Mannheimer Produktenbörse mit 41 gegen 38 Stimmen rah längerer Berathung die Auflösung der Produktenbörse beschlossen. Die Verbindlichkeit dieses Beschlusses wird von der Minderheit in Anbetraht der mangelnden Zweidrittel- Meh1heit bestritten. Die biesige Handelskammer wird über diese Streitfrage entscheiden.

Bremen, 15. Februar. (W. T. B.) Börsen - Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Dffiziele Notierung der Bremer Petrolcum- Börse.) Matt. Loko 5,80 Br. Am 13. Februar d. J. war Petroleum loko rubig, 5,80 Br. Schmalz. Fester. Wilcox 214 &, Armour shield 213 &, Cudaby 223 F, Choice Groc 224 „4, White label 224 „4. Speck. Ruhig. Short clear middl. loco 214 S. Neis rubig. Kaffee flau. Baumwolle. Ruhig. Upland middl. loko 364 S.

Kurse des Effekten - Makler - Vereins. 95 9% Nord- deutsche Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei - Aktien 165 Br, 5 9% Norddeutshe Lloyd - Aktien 110 Br., Bremer Wollkämmerei

282 Gd.

Hamburg, 15. Februar. (W. T. B.) (Slußkurse.) Hamb. Kommerzb. 129,50, Bras. Bk. f. D. 167,25, Lübeck-Büch. 157,50, A.-C. Guano W. 80,00, Privatdiskont 25, Hamb. Packetf. 128,00, Nordd. Lloyd —,—, Trust Dynam. 181,00, 39/9 H. Staatsanl. 96,40, 3240/9 do. Staatsr. 105,30, Vereinsbank 155,00, 34 9/4 Pfand- briefe der finländishen Vereinsbank 99,00, Hamburger Wechsker- bank 134,00. Gold in Barren pr Kilogr. 2789 Br., 2785 Gd. Silber in Barren pr. Kilogr. 87,85 Br., 87,35 Gd. Wechselnotierungen: London lang 3 Monat 20,304 Br., 20,264 Gd., 20,29# bez., Sondon kurz 20,424 Br., 20,384 Gd., 20,41 bez, London Sicht 20,434 Br., 20,391 Gd., 20,424 bez, Amsterdam 3 Monat 167,70 - Br., 167,30 Gd., 167,60 bez.,, Wien Sicht 168,10 Br., 167,80- Gd., 168,10 bez, Paris Sicht 81,159 Br., 80,95 Gd., 81,08 bez, St. Petersburg 3 Monat 213,50 Br., 213,00 Gd., 213,25 bez., New-York Sicht 4,20 Br., 4,17 Gd., 4,19 bez., do. 60 Tage Sicht 4,17} Br., 4,14} Gd., 4,16} bez.

Getreidemarkt. Weizen loko fill, holsteinisher loko 166—170. Roggen loko fill, medcklenburger loko 123—1830, russisher loko matt, 86—88. Mais 83}. Hafer ill, Gerste til. Rüböl rubig, loko 57 Br. Sviritus (unverzollt) fest, pr. Februar-März 194 Vr., pr. April-Mat 198 Br., pr. Mat- Juni 194 Br., pr. Septen!ber Oftober —, Kaffee ruhig, Umsaß 1500 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loko 5,70 Br.

Kaffee. (Nachmittagsbericht.) Good average Santos pr. März 484, pr. Mai 49, pr. September 9503, pr. Dezember 50}. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben-Roh- zuckér 1. Produkt Basis 8309/9 NReudement neue Usance, frei an Bord Hamburg, pr. Februar 9,074, vr. März 9,10, pr. April 9,172, pr. Mai 9,25, pr. August 9,477, pr. Oktober 9,423. Rubig.

Wien, 15. Februar. (W. T. B.) (S{luß - Kurse.) Oefterr. 41/59/96 Papierrente 100,40, Oesterr. Silberrente 100,70, Oesterr. Goldrente 122,75, Oefterr. Kronenrente 100,10, Ungar. Goldrente 121 50, do. Kron.-A. 98,75, Oesterr. 60r. Loose 142,50, Länderbank 231,50, Oesterr. Kredit 357,75, Unionbank 280,00, Ungar. Kreditb. 390,00, Wiener Bankverein 249,00, Wiener Nordbahn Bus chtiehrader 538,00, Elbethaltahn 262,90, Ferd. Nordb. 3390, Oest Staatsbahn 339,00, Lemb. Czern. 286,00, Lombarden 84,50, Nord- westbahn 260,00, Pardubißer —,—, Alp.-Montan 79,50, Amsterdam 99,35 Deutsche Pläye 58,874, Londoner Wechsel 120,25, Pariser Wechsel 47,75, Napoleons 9,55, Marknoten 58,874, Russ. Banknoten 1,27, Brüxer 258. /

Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjahr 8,01 Gd., 8,02 Br., pr. Mai-Juni 7,92 Gd., 7,93 Br., pr. Herbst Gd.,, Br. Roggen pr. Frühjahr 6,85 Gd., 6,87 Br., do. pr. Mai-Juni 6,82 Gd., 6,84 Br. Mais pr. Mai-Juni 417 Gd., 4,18 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,44 Gd., 6,46 Br. :

16. Februar. (W. T. B.) Fest. Ungar. Kredit-Aktien 395,50, Oesterreichishe Kredit-Aktien 363,25, Franzosen 346,09, Lombarden 86,00, Elbethalbahn 267,00, Oesterreichishe Papierrente 101,35, 49/0 Ungarische Goldrente 122, Oesterreichishe Kronen-Anleibe 101,25, Ungar. Kronen- Anleihe 99,40, Marknoten 58,76, Bankverein 255,00, Länderbank 238,00, Buschtierader Läitt. B.-Aktien 545,00, Türkische Loose 47,00, Brüxer —,—.

Pest, 15. Februar. (W. T. B.) Produktenmarkt. Welzen loko - matt, vr. Frühjahr 7,72 Gd., 7,74 Br., pr. Mai-Juni 7,70 Gd., 7,72 Br., pr. Herbst 7,34 Gd., 7,35 Br. Roggen per Srahiear 645 Gd.,, 6,47 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,04 Gd.,

06 Br. Mais pr. Mat-Junt 3,81 Gd., 3,83 Br. Kohlraps pr. August-September 10,90 Gd., 11,00 Br.

London, 15. Februar. (W. T. B.) (Schluß-Kurse. ) E 24 9/0 Kons. 1127/16, Preuß. 4% Kons. —, Ital. 5°%/9_ Rente 8 E, 49/0 89er Ruff. 2. S. 1024, Konvert. Türk. 18}, 4°%/9 Spanier 61, 34 %/ Egypt. 1004, 40/6 unif do. 1043, 49/6 Trib.-Anl. 942, 69/6 kons. Mex. 94}, Neue 93er Mex. 93}, Ottomanbank 10}, De Beers neue 27È, Rio Tinto 264, 3X 9/6 Rupees 62#, 6 9/9 fund. Arg. A. 79, 59% Arg. Goldanl. 79, 44% äuß. do. 52, 39/9 Reichs-Anl. 974, Brasil. 89 er Ank. 664, Plagdiskont 2, Silber 291/16, 5 9/0 Chinesen 100, Anatolier 863. L

In die Bank floffen 8900 Pfd. Sterl.

Getreidemarkt. (Schluß.) Markt träge, gemischter amerikanisher Mais fest.

An der Küste 1 Weizenladung angeboten.

96% TJavazucker 114 ruhig, Rüben-Rohzucker loko 9x ruhig. Chile-Kupfer 504, pr. 3 Monat 50.

Liverpool, 15. Februar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsay: 10000 B., davon für Spekulation und Export 500 B.

ester. Egypter 1/16 niedriger. Middl. amerikan. Lieferungen: Fest. ebruar-Vêârz 349/64 Verkäuferpreis, März- April 3#/64—3*/64 do., ril-Mai 359/44 Käuferpreis, Mai-Juni 351/64 Verkäuferpreis, Juni-

r .

Mehl flau

Suli 351/64—352/64 do., Juli-Auguft 3/4 do., August-September