1897 / 41 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

vi i: s ren e Gtr M Lea tei AA Bs ane P C R A E é 4

_daß seitens der Justizverwaltung anerkannt worden sei, es sei

Der Herr Abg. Freiherr von Zedliß hat ferner cine Bemerkung dahin gemacht, daß die Semester durch die Ausdehnung der akademischen Ferien sich mehr und mehr kürzen und daß es vielfach unmöglich wird, in den wenigen Monaten, die für die Vorlesungen übrig bleiben, die einzelnen Materien genügend zu erschöpfen. Auch dieser Uebelftand wird seitens der Staatsregierung als cin bestehender vollständig an- erkannt. Wenn ih mich recht erinnere, hat der frühere Kultus- Minifter Herr Graf Zedliß einmal den Versu unternommen, der zunehmenden Verlängerung der akademishen Ferien durch zu späten Beginn und zu frühen Schluß der Vorlesungen ent- gegenzutreten. Es sind, wenn ih mich nicht täâushe, damals beftimmte Termine als äußerste Anfangs- und S{hlußtermine für die Vorlesungen vorgeschrieben worden. Aber die Durchführung dieser Beftimmungen ift einem sehr lebhaften Widerstand begegnet, sie haben si in der Praxis nit vollständig dur{führen laffen und es ift alles so ziemlich beim Alten geblieben. WelÞe Mittel der Unterrihtsverwaltung etwa zu Gebote stehen, um in dieser Rihtung Wandel zu schaffen, entzieht sich meiner Beurtheilung. Aber das Eine weiß ih, daß auch die Unterrihtêverwaltung den größten Werth darauf legt, daß in dieser Beziehung den Anforderungen des aka- demischen Untzrrihts mehr als bisher Genüge geschieht. Ich gebe mih der Hoffnung hin, daß die Bestrebungen der Unterrichts- verwaltung auf diesem Gebiet in Zukunft von besserem Erfolg begleitet sein mögen, als bisher. (Bravo!)

Abg. Nickert (fr. Vgg.) fragt an, ob die Beamten des Fürsten- thums Waldeck, mit dem Preußen einen Accessionsvertrag geshlofsen habe, bei den Beamtenbesoldungen ebenso behandelt werden follen wie die preußishen Beamten.

Justiz-Minister Schön stedt:

Meine Herren! Die von dem Herrn Abg. Riert gestellte Frage, ob die Königliche Staatsregierung schon prinzipiell Stellung genommen habe bezüglih der Behandlung der waldeckishen Beamten nach Durchführung der Besoldungsverbefserungen in Preußen, bin ih in der Lage, zu verneinen. Meines Wissens is diese Frage innerhalb der Staatsregierung noch nicht Gegenstand der Verhandlung geworden. Ich bin im einzelnen nit vorbereitet auf die von dem Herrn Abg. Rickert gegebenen Anregungen und kann mich deshalb zu allen Punkten nit äußern. Ih möhte mich nur auf Weniges beschränken.

Die waldeckishen Beamten haben einen Rechtsanspruh auf gleihmäßige Behandlung mit den preußishen- Beamten nach meiner Auffaffung niht. Nach dem Accessionsvertrage sind sie waldeckishe und nicht preußische Beamte geworden; es besteht für sie ein besonderes Beamtengeseß und besondere Pensionsbeftimmungen. Ader thatsächlih ift das Bestreben der preußishen Regierung immer dabin gerichtet gewesen, nah Möglichkeit die waldeckishen Beamten aller Vortheile, deren die preußishen Beamten ih erfreuen, gleihfalls theilhaftig zu machen und sie ihnen überall gleichzustellen. Es ift das

und ebenfo durch die in den leßten Jahren erfolgte Aufbesserung der Gehälter für die Bureau- und Unterbeamten. Zu berück- sichtigen find dabei aber immer die finanziellen Verhältnisse des Staats Waldeck und die Höhe der von Preußen zu [leistenden Zuschüsse. Inwieweit diese es gestatten werden, daß nah Dur- führung der Besoldungsverbefserungen in Preußen auch in derselben Weise für die waldeckishen Beamten gesorgt werde, das zu übersehen bin ich im Augenblick nicht im stande. Aber davon bin ih über- ¡¿eugt, daß eine wohlwollende Berülcksihtigung der Interessen der waldeckishen Beamten nirgendwo in der Staatsregierung, au nit bei der Finanzverwaltung, einem Widerspruh begegnen wird.

Abg. Hansen (fr. kons.) dankt dem Minister namens feiner | ! Freunde für die gestrigen Erklärungen in der Begnadigungsfrage und | î bittet den Minifter, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, bei der Er- hebung des Widerspruhs gegen Polizeistrafen den Polizeibehörden Mittheilung von dem schöffengerichtlichen Urtheil zu geben. :

Abg. von Werdeck (kons.) beschwert sih über die Handhabung | | der Nevisionsbesiimmungen des Genofsenschaftegesezes dur die

Regifterrichter rechneten nun nah zwei Kalenderjahren, sodaß bei neun im Dezember gegründeten Genoffenschaften die ersten Revisionen shnell aufeinander folgten. Im Verwaltungswege müsse eine klare Auslegung des Geseßes stattfinden. ; d

Geheimer Ober-Justiz-Nath Vierhaus: Die Justizverwaltung | A ift nah den Bestimmungen des Genossenschaftsgeseßes nicht in der Lage, autoritativ auf die Erfüllung des Wunsches des Vorredners hin- | d zuwirfen, aber im Justiz-Ministerialblatt find Belehrungen in dieser | 9 Sac(e erfolgt. Den Genossenschaften steht auch eine Beschwerde an das Kammergericht zu. i

Abg. Schmidt- Warburg (Zentr.) tritt für die Aufbesserung der Kanzleigehilfen ein , besonders dur alternierende Besetzung der etatsmäßigen Stellen mit Militär- und Zivilanwärtern, und empfiehlt eine utifasende Revision der Zivilprozeßordnung.

Justiz-Minister Schön stedt: h

Meine Herren! Zu den Gingangsworten des Herrn Abg. Schmidt möchte ih mir die Bemerkung gestatten, daß mir nicht erinnerlich ist, | g

wünschenswerth, die Kanzleigehilfen zu etatsmäßigen Beamten zuer- g heben. Die Shwierigkeiten, die einer solchen Regelung im Wege | g stehen, haben hier \{chon wiederholt den Gegenftand von Verhand- Tungen gebildet, und ih glaube, daß der Herr Abg. Schmidt die Shwierigteiten untershäßt, welche sich einer etwaigen Beschränkung der Anstellungsberehtigung der Militäranwärter auf diesem Gebiet | n entgegenstellen würden. Wenn Herr Schmidt wüßte, mit welher Zähigkeit und Hartnäckigkeit die Militärverwaltung darauf besteht, daß den Militäranwärtern nihts von den ihnen einmal zugestandenen Rechten entzogen würde, wenn ihm die große Bedeutung bekannt wäre, welhe im Interesse der Armee | 1 darauf gelegt wird und au gelegt werden muß, daß für die Zukunft den Unteroffizieren nach Zurücklegung ihrer militärischen Dienstzeit eine größere Sicherheit gewährt werde, dann würde er, glaube ih, Î a niht die Sache so leicht ansehen, wie er sie sheinbar angeschen hat.

Nachdem nun heute von verschiedenen Seiten wiederum die Re- form der Zivilprozeßordnung zum Gegenstand der Besprehung ge-

Redner empfiehlt ferner eine Reform des Administrationswesens für wiederholt gesehen, aub durch die Regelung der Richtergebälter, Lee durch Zulaffung anderer Administratoren als der amt-

Adminiftrationswesens in Berlin haben son vor einigen Jahren ein- gebende Aci duvgen stattgefunden, man

möglich gehalten, S Administration zu übertragen als den amtlihen Administratoren.

minderung des Schreibwerks dur Flosfeln des alten Kurialstils.

haben auch bereits Ausdruck gefunden in einer Verfügung, die ih bald nah meinem Amtsantritt erlassen habe, die damals, foviel ih mich erinnere, au in den weitesten Kreisen beifällig aufgenommen worden

habe allerdings zu meinem Bedauern wahrnehmen wüfsen, daß in der Praxis diese Verordnung nit überall genügend beahtet wird; wenn

gewirkt werden könnte, daß das, was von der Zentralverwaltung in Registerrihter. Alle zwei Jahre folle eine Revijion ftattfinden, die dieser Beziehung den Behörden empfoblen wird, überall im Lande beobahtet wird, so würde ih dafür nur durhaus dankkar sein können.

machen wollen, und bittet dann um eine Verbefserung der Lage

wird mein Kommissar demnächst die gewünschte Erklärung abgeben. Ich will nur auf die erste Frage des Herrn Abg. Wetekamp ein vaar Bemerkungen machen. Ueber die Frage, ob das durch den Aller-

Strafvollstreckung in solchen Fällen, in denen eine spätere Begnadi- werden kann, durch den Justiz-Minister in unbeschränkten Maße aus- ih boffentlich bei der Etatsberathung des nächsten Jahres nähere

Auskunft geben können. Bis jeßt bin ih dazu noch niht im stande, weil überall noh die Probefristen laufen, die den Verurtheilten zu-

die vielleiht für das Haus von Interesse sind, und aus denen sih ergtebt, in welhem Umfange von diesem Verfahren Gebrauch gemalt ift. Es liegen mir Zahlen vor vom Dezember 1895 bis Ende August

Strafausseßung in Antrag gebraht an die zuständigen Behörden zu Gunsten von 2034 jugendlichen Verurtheilten, alfo bis zu 18 Jahren,

zu Gunsten von 747 Personen böberen Lebensalters. Eine Ablehnung der Gefuche hat stattgefunden, weil die Voraussetzungen nah der Auf-

meinem Standpunkt als sehr wünschenswerth an, daß nah einer Reihe von anderen Punkten, auch niht nur die, welche in der gestrigen und beutigen Diskussion erwähnt worden sind, sondern noch viele andere, wo die praktishe Erfahrung eine Reformbedürftig- keit der Zivilprozeßordnung gezeigt hat, möglihst bald zum Gegen- ftand einer Revision gemaht werden. Vorarbeiten liegen dazu auch in umfassender Weise vor. Ich habe nur aufmerksam gemaht auf die Schwierigkeiten, die sich erheben würden, wenn man versuchen wollte, zu Siele von diesen doch nit überall unbestrittenen Punkten noch in die Novelle, in die nothwendige Novelle, wenn ih mich so ausdrüden darf, zur Zivilprozeßordnung hineinzubringen, weil dadur der rehtzeitige Abshluß der Sache vielleiht gefährdet werden könnte. Wenn nun einflußreihe Mitglieder des Reichstages, wie der Herr

Abg. Schmidt, versichern zu können glauben, daß die Sache im Reichs- tage nit fo großen Hindernifsen und Schwierigkeiten begegnen würde, fo kann das selbfstverständlih die Justizverwaltungen im Reich woie in den Bundesftaaten nur ermuthigen, auf dem Gebiete der Reform etwas weiter zu gehen, wie sie es sonst riskieren zu dürfen glauben, und es würde mir nur angenehm sein, wenn von maßgebender Seite in den verschiedenen Fraktionen der Justizverwaltung darüber eine Gewißheit gegeben werden könnte, wie weit sie wohl gehen dürfe ; dann, glaube ich, wird es an der Justizverwaltung nicht liegen, wenn nicht auch auf eine Reihe von anderen Gebieten des Zivilprozeß- verfahrens die befsernde Hand angelegt wird. Im übrigen darf ih mir wohl hier die Bemerkung gestatten,

daß auf dem Gebiete der Juftizgcsezgebung doch nicht zuviel Neues noch für die allernähsten Jahre verlangt werden darf. Die Aufgaben des Reichs-Justizamts und der einzelnen Landes-Jusftizverwaltungen infolge der Einführung des Bürgerlichen Geseßbuhs sind so außer- ordentlih umfafsend, so außerordentli schwierig, daß es wirkli der größten Anspannung aller Kräfle bedürfen wird, um das unbedingt Notbhwendige rehtzeitig zur Vollendung zu bringen, und wenn darüber binaus nicht alle Wünsche erfüllt werden, dann, glaube ich, dürfen wir dafür wohl eine nahsihtige Beurtheilung der parlamentarischen Körperschaften in Anspruch nehmen. Abg. Dr. Friedberg (nl.) spricht seine Freude über die Tlevalen Erklärungen des Ministers bezüglich der Begnadigungen und die Ueber- nahme der Verantwortung für dieselben aus und dankt dem Minister ferner für die woblwollende Erklärung bezüglich der waldeckischen Beamten. Daß das öffentlihe Recht bisher im Studium zurückgetreten sci, sei nicht Schuld der Universitäten, sondern der Prüfungsordnung, die bisher zu wenig Werth darauf gelegt habe. Auch bei den Affsessoren- rüfungen fei eine ungenügende Kenntniß des öffentlichen Rects ¿u age g°’treten. Die Länge der akademischen Ferien fei ihm (Redner) bisher noch nit unangenehm fühlbar geworden. An dieser Aus- debnung der Ferien seien die Studierenden selbst schuld, die niht Mitte Oktober kommen, um nicht die Miethe für den Oktober bezahlen zu müssen, und aus demselben Grunde nicht bis zum 8. März bleiben.

ichen Zwangsverwalter. Geheimer Ober-Justiz-Rath Vi erbaus: Ueber die Reform des

hat es aber nit für

einer Stadt wie Berlin anderen Personen die

Abg. Freiherr von Eynatten (Zentr.) befürwortet eine Ver- eglafsung aller überflüssigen

Justiz-Minister Sch önstedt: Meine Herren! Diese Wünsche des Herrn Abg. von Eynatten

ff| und der inzwishen eine Reibe anderer Refsorts gefolgt ist. Ich

n dieser Beziehung au von den Mitgliedern des Hauses dahin mit-

Abg. Wetekamp (fr. Volksp.) fragt an, welhe Erfolge mit er vorläufigen Strafaussezung gemaht worden seien, mit der man n Stelle der bedingten Verurtbeilung bei uns einen Versu habe

er Strafanfstaltsaufseher, die keine regelmäßige Mittagépausfe, taht- und Sonntagêrube bätten und deren Gehalt zu gering sei.

Justiz-Minister Schönstedt: Meine Herren! Bezüglich der Verbältnisse der Gefangen- Aufseher

öhsten Erlaß vom Oktober 1895 eingeführte Verfahren, wonach die ung nah Lage des Falles von vornherein in Aussicht genommen

eseßt werden kann, \ih in der Praxis bewährt, ob seine Erfolge als ünstige und erfreulihe zu betraten sein werden, darüber werde

äst zur Bewährung ihrer guten Führung gestellt werden müssen. Ich bin in der Lage, Ihnen einige Zahlen mittheilen zu können,

896. Bis dahin war auf Grund dieser neuen Bestimmung eine

uf die in erfter Reihe das Verfahren Anwendung finden foll, und

Gunsten älterer Perfonen doch auch son ein recht umfassender G-, brauch gemadt worden ist. Nach allem, wes mir bisher gelegentlic mitgetheilt ift, {eint das Verfahren sih zu bewähren, und ih ver, fpreLe mir davon einen guten Erfolg; aber ein endgültiges Urtheil läßt sh zur Zeit in der Sache nicht fällen.

Geheimer Justiz-Rath Werner sagt Erwägungen übzr dis Verhältnisse der Strafanftaltsaufseber zu. M Abg. Dr. Enneccerus (nl.) bält die Behauptung nit für rihtig, daß das sffentlihe Reht auf der Universität nicht genügend ftudiert werden könne. Für den praktishen Juristen fei die Kenntniß des öffentlichen Rehts aber in sehr seltenen Fällen er- forderlih; dieser bedürfe vor allem der Kenntniß des Zivilrehts und des Kriminalrehts. Die neue Frllavgaoruna sei nothwendig und richtig, aber das neue bürgerlihe Recht lasse sih garnicht obne Rücksicht auf das gemeine römische und deutsche rvar [ebren. Ohne Pandektenerxegese, die völlig fortfallen solle, sei ein volles Verständniß des römischen Rechts nicht möglich. Was die Ferien betreffe, so fange die „juriftishe Fakultät in Marburg mit allen Profefforen an einem bestimmten Tage, gewöhnli am 20., mit den Vorlesungen an, und der größte Theil der Studenten finde ih dazu ein. Am Sw@luß des Semesters müsse aber das A testieren geändert werden, denn fefort nah dem Abtestat am 1. oder 2. reise der Student ab.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Ich werde niht verfehlen, die leßte Anregung zur Kenntniß des Herrn Kultus-Ministers zu bringen. Jm übrigen kann ih mich vollständig einverstanden erklären mit den Ausführungen des Herrn Dr. Enneccerus, daß eine fruhtbringende Vorlesung über bürgerliches Recht nicht gedaht werden kann ohne fortlaufende Bezugnahme auf das früher geltende gemeine Recht, aus dem dzz bürgerlide Recht herausgewachsen ist. Von dieser Auffassung ift au beim Erlaß dec Verfügung vom 18. Januar ausgegangen worden, und es hat das zum Ausdruck gebraht werden sollen durch die Fassung: „Deutsches bürgerlihes Ret in seiner dogmen- geshihtlihen Entwickelung.“ Daß diese Verfügung niht in jeder Einzelheit allgemeinen Beifall finden würde, daß fie auch unsererseits keineswegs als eine in jeder Beziehung unfeb[, bare und unanfehtbare angesehen werde, das babe ih mir {on geftern hervorzuheben erlaubt. Jch babe nur die Bitte ausgesprochen, man möge es einmal mit der Verfügung versuchen, die Prarxis in diefer Beziehung abwarten.

Die Urtheile darüber, ob die Verfügung überall das Richtige ge- troffen habe, ob inébefondere die Stundenzabhl, die für die einzelnen Vor- lesungen in Ausficht genommen sei, überall richtig bemessen worden ift, werden selbstverständlih weit auseinandergehen. Es wird au da der Gegensaß zwishen Romanisten und Germanisten sich wiederum gel- tend machen; die Herren, die bisher aus\chließlich römisches Recht ge- lesen haben, und die nunmebr vor die Aufgabe gestellt werden, das Bürgerliche Geseßbuch in seinem organischen Zusammenhang mit dem früheren gemeinen Recht zum Gegenftand ibrer Vorlesungen zu machen, werden vielleicht von selbst die Neigung haben, in größerem Umfange, als dies von anderer Seite für un- bedingt geboten erachtet wird, auf das rômishe Net bei ibren Vorlesungen wieder zurückzugehen. Daraus erklärt es si von felbst, wenn sie von ihrem Standpunkt aus für diese Vor- lesungen eine größere Stundenzahl in Anspru nehmen.

Wie gesagt, die Erfahrung muß zeigen, wie mit den Vorschriften zu operieren sein wird. Jch kann nur noch hinzufügen, sie find felbst- verständlih nicht erlassen worden obne Fühlung mit erfahrenen und bewährten Rechtslehrern, und eine Reibe der angesehensten Rechts- lehrer hat fich mit ihnen einverstanden erklärt, auch bezüglih der in Ausficht genommenen Stundenzahl, Daß die Herren, die biéber in ihren Vorlesungen über rôömishes und deutsches Ret sich viel freier gehen lassen konnten, in Zukunft \ihh hierin wesentliche Be- schränkungen werden auferlegen müssen, ist eine nothwendige Folge der Einführung des deutschen bürgerlichen Rehts. Jch hoffe, es wird mit der Sache geben und die von dem Herrn Abg. Enneccerus aus- gesprochenen Schwierigkeiten werden ih in der Praxis nicht als unüberwindlih herausstellen.

Abg. von Sanden (nl.) regt an, ob nit die Amortifaticn®- beiträge der Drainagegenossenshaften ins Grundbuch eingetragen werden fönnten. s Abg. von Riepenhausen (konf.) befürwortet eine Verbefferung der baulihen Verhältnifse unserer Gerichtsgebäude, über die sehr vielfach im Lande geklagt werde.

Justiz-Minister Schönstedt:

. Meine Herren! Darüber, daß sehr viele Justizgebäude im Lande sih in einem außerordentlich unbefriedigenden Zuftande befinden, bee steht hier seit Jahren allgemeines Einverständniß. Daß dies von niemand mehr empfunden wird, als von der Justizverwaltung selbft und ihren Beamten, die in diesen Gebäuden einen großen Theil ihres Lebens zubringen müssen, wird auh nicht bestritten werden. Was von den Justizgebäuden im allgemeinen gilt, das gilt insbesondere au von den Warteräumen. In den alten Gebäuden fehlt mant- mal ein folcher Raum vollständig; in manhen hat das Be- dürfniß dazu geführt, daß ein dem Publikum zur Verfügung gestellter Raum zu geshäftlihen Zwecken in Anspruch genommen werden mußte. Das aber ift selbstoerständlih, daß bei jedem Neubau auf die Gin- rihtung genügender und angemefsener Warteräume Bedacht genommen wird und daß namentli die Justizverwaltung ihr Augenmerk hierauf rihtet. So lebhaft aber, wie nah den Schilderungen des Abg. von Riepenhausen angenommen werden müßte, sind mir doch die Klagen selten zu Ohren gekommen.

Ich glaube, es handelt sich immer um vereinzelte Fälle. Das Eine halte ih freilih für ausgeshlofsen, daß wir auch in Neubauten, etwa Warteräume erster, zweiter und dritter Klafse einrihten. (Heiterkeit) Es wird immer ein mehr oder weniger besheidener Raum für das gesammte Publikum angewiesen werden müssen. In besonderen Fällen, wenn Personen aus höheren Gesellshaftskreisen, Damen u. f. w. zu warten haben, pflegt man \sih wohl in anderer Weise zu helfen. Es findet sih da leiht ein liebenswürdiger Richter, der sein Zimmer als Warteraum zur Verfügung stellt, oder es wird sonftwie geholfen.

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staals-Anzeiger.

M: 41.

(Séluß aus der Ersten Beilage.)

Das Eine kann ih andererseits aus meinen Erfahrungen hervor- heben, daß Warteräume da, wo sie sind, vielfah unbenußt bleiben, weil das Publikum eine Vorliebe hat für den Aufenthalt auf Korri- doren. Die Korridore find fast immer überfüllt, und auch beispiels- weise hier in Berlin sind die Warteräume leer. Worin der Reiz der Korridore liegt, weiß ih nicht, zumal wenn für angemessene Warteräume gesorgt ift. Daß die Justizverwaltung den ernstlichen Willen hat, überall den Wünschen des Publikums entgegenzukommen, will ih aus- drücklih erklären. Soweit es an mir liegt, werde ih überall, wo be- gründete Beshwerden an mi berankommen, thun, was in meinen

ee rsichert, daß au seitens Ober-Finanz-Rath Belian ve , daß au seiten der F Nes alles Mögliche geschehe, um dem gerügten Uebel-

fn o Saeel (fr. Volkep.) mat auf den schlechten Zustand

ic äudes in Posen aufmerksam. : : m T E nte D A bemerkt, daß er niht die Anlegung von Wartesälen I., 11. und III. Klasse verlangt habe.

Justiz-Minister Schönstedt:

Das Gerichtêgebäude in Moabit, obgleich es zu den neueren Gebäuden gehört, genügt hon feit längerer Zeit auch nicht annähernd mebr den Ansprüchen. Es wird daauch so liegen wie anderswo, daß die Warteräume zu anderen Zwéecken haben in Anspruch genommen werden müfsen und nun nur noch die Korridore dafür vorhanden find. : ;

Den Vorschlag, daß Warteräume erster, ¡weiter und dritter Klasse eingerihtet werden follen, hat selbstverftändlih der Herr Abg. von Riepenhausen niht gemacht; aber ich war der Auffafsung, daß den Klagen, die er erhob, daß Damen und anderen Perfonen höherer Gesellschaftsklafsen vielfa zugemuthet würde, sich ftundenlang in sehr übler Umgebung in den Gerichten aufzuhalten, gründlich nur abge- bolfen werden könnte, wenn verschiedene Warteräume eingerichtet würden. Wenn der Herr Abg. von Rievenhausen diese Forderung fih aber niht aneignet, dann werden seine Wünsche sich leichter er- füllen lassen, als es bei der anderen Auslegung möglih gewesen wäre.

iterkeit.

V Ls ckhoff (fr. kons.) bedauert , daß das Extraordinarium für Neubauten im Justiz-Etat diesmal geringer bemefsen fei als früher, und verlangt einen Neubau für das Gerichtsgebäude in Reichenbach.

Justiz-Minister Schönstedt: :

Meine Herren! Der Unterschied von zwei Millionen im Ertra- ordinarium des diesjährigen und des vorjährigen Etats erklärt i, wie ein Vergleich der beiden Etats sofort ergiebt, [ediglih aus ge- ringeren Verwendungen für Berliner Bauten. Darin allein stecken die beiden Millionen. Im vorigen Jahre baben wir für die Gerichte- Neubauten in Berlin, Charlottenburg und Tegel ganz außerordentli hohe Bausummen in Aussicht genommen, die : theilweise über das wirklihe Bedürfniß weit hinausgingen und garnicht haben verwendet werden können. Infolge defsen sind da erhebliche Ersparnisse gemast, und în diesem Jahre hat man geglaubt, die Summen niedriger be- messen zu können, weil es sich nit empfiehlt, größere Beträge zu verlangen, als vorauésiHtlich im Laufe des Jahres zur Verwendung gelangen. Im übrigen kann ih nur die Erklärung wiederholen, die ih son bei der erften Lesung des Etais hier abgegeben hatte, daß den Herrn Finanz-Minister bezügli der Ausstattung des Erxtraordinariums für das nächste Etatéjahr absolut kein Vorwurf trifft. Der Herr Finanz- Minifter hat sh außerordentlich entgegenkommend bezüglich aller Forderungen der Justizverwaltung erwiesen. Wenn niht größere Mittel seitens der Justizverwaltung gefordert find, so hat es nur daran gelegen, daß nicht eine größere Zahl von vollständig ‘aus- gearbeiteten Bauplänen vorgelegen hat. Daß noch ein Bedürfniß zu umfangreihen Neubauten vorhanden , darüber ist ja gar kein Zweifel. Aber es kann nicht auch die technishen Kräfte bi den Provinzialbehörden reihen / in der Beziehung niht überall aus auf einmal alles das geschaffen werden, was an si nothwendig oder erwünscht ist. Es sind, wie ih soeben festgestellt babe, neunzehn erste Bauraten in den Etat eingestellt, deren Durch- führung erhebliche finanzielle Opfer erfordern wird; daneben sind noch vershiedene kleinere Bauten, die im Laufe ats r E Durchführung gebracht werden sollen, eingestellt. so fo ganz gering- igs ta ee 4 Lückhofff diz Sache dargestellt bat, sind die Aufwendungen keineéwegs. Eins aber, was ich früher bereits betont habe, kann ich nur wiederholen: die Höhe des Grxtraordinariums gebt über den Durchschnitt früherer Jahre niht unerheblih hinaus. |

Ueber die Verbältniffe in Reichenbach bin ih im Augenblick nit vollständig orientiert. Soviel mir vorschwebt, haben diz Vorftandébeamten in Breslau sich dahin ausgesprochen, daß die Verhältnisse in Reihenbah noch nit so seien, daß ein dringendes Bedürfniß alsbaldiger Neubauten vorliege, und an diese gutahtlihe Aeußerung des Vorftandsbeamten habe ich mich gehalten. Im übrigen darf ih die Hoffnung aus- sprehen, daß die Besprechungen, die in der [eßten Stunde ftatt- gefunden haben, dazu beitragen werden, die Berathung des Erxtra- ordinariums wesentlih abzukürzen. (Heiterkeit.) t:

Abg. Schmieder (fr. Beo aag einen Neubau für ein Verl Gebeimer Der Finanz Kath Bel ia n erwidert, daß für den Neu- bau in Brieg {hon ein Projekt aufgestellt sei. Durch das Fallen der IJIustiznovelle im Reichstage sei die Frage der Beseßung der Ras wit drei oder fünf Richtern unentschieden geblieben, und dadur fe

das Projekt verzögert worden.

Reichenbach bezüglichen Passus vorzulesen :

Zweite Beilage

Berlin, Mittwoch, den 17. Februar

Wenn auf dem Gebiete der Strafprozeßordnung und der Zivilprozeßordnung diejenigen Erweiterungen der amtsêgeriht- liden Kompetenz zur Ausführung kämen, die in Ausfiht genommen oder wenigftens in Erwägung gezogen find, dann würde das schon jet überaus s{chwach beschäftigte Landgericht Brieg aller- dings seine Lebensfäbigkeit wahrscheinlich verlieren, ‘und es würde der Frage niht auëgewihen werden können, ob nit die Auftheilung des Bezirks unter die benahbarten Landgerichte herbeizuführen sei. Ich darf in der Beziehung bemerken, daß ursprünglich die Bildung des Landgerichts Brieg gar nicht gevlant war. Erft im Laufe der Ver- bandlungen hat i glaube, auf Anregung aus dem Landtage oder aus der Provinz die Staatsregierung \sih entschloffen, auh in Brieg ein Landgericht zu errihten, obgleih {on damals erbebliche Zweifel be- ftanden, ob für dasfelbe eine ausreihende Beschäftigung sich finden werde. Ich hatte meinerseits {on Schilderungen der Zustände in Brieg entworfen, von denen ih hoffte, daß fie die Herzen des Land- tages rühren würden zu den weitgehendften Bewilligungen für einen \ch{öônen Neubau, aber fie sind vorläufig gegenftandsl68 geblieben. Ob bei der veränderten Sachlage im nächsten Jahr an die Ausführung des vorläufig zurückgestellten Planes herangetreten werden kann, wird den Gegenftand weiterer Erwägungen bilden. :

Abg. Krause - Waldenburg (fr. konf.) bestreitet, daß in Neichenbach ein Bedürfniß nah einem Neubau nicht vorliege.

Justiz-Minister Schön stedt: :

Nur zwei Worte! Jch bitte, mir zu geftatten, aus der mir vor- liegenden Uebersicht der in Anregung gekommenen Neubauten den auf

Auf Grund wiederholter Erörterungen ift von dem Neubau in Uebereinstimmung mit dem Vorschlage der Vorstand - beamten des Ober-Lande8gerichts einstweilen abgesehen.

Weitere Grundlagen für die Richtigkeit meiner Behauptung habe ich im Augenblick nicht. : S Î

Abg. Jansen (Zentr.) tritt für den Neubau in Brieg ein.

Das Minisftergehalt wird darauf bewilligt.

Beim Kapitel „Landgerichte und Amtsgerichte“ kommt ;

Abg. Stöcker auf seinen Prozeß mit Pastor Witte zurü. Herr Munckel habe im Neichstage für Verleumdungen Gefängnißstrafe verlangt. Er ftimme dieser Ansicht zu; nur müßten die Beweise für Verleumdungen beffer sein, als in seinem Prozeß. Es könne keine Rede davon sein, daß er die Gristenz seines Amtsbruders untergraben habe. Die Angriffe auf iha lägen für ihn niht mehr auf politischem, fonden auf psychologischem und vielleiht {on auf pfychiatrishem Gebiete. Herr von Stumm habe ihm gestern im Reichstage bewußte Unwahrheit vorgeworfen. Die Behauptungen des Herrn von Stumm seien aber eine nachgewiesene Unwahrheit. (Rufe links: Zur Sache! Was geht das uns an!) Wenn er ebenso leidensha}tlich und ungerecht wäre, könnte er mit mehr Ret den Vorwurf der Lüge erheben. Herr von Stumm habe in einer Rede 8 Unwahrheiten ausgesprochen.

Vize-Präsident Dr. Krause bemerkt, daß er dem Redner den weitesten E gelassen habe, daß er aber die Vorbringung der persönlichen Differenzen bei diesem Titel nicht zulassen könne.

Abg. Stöôcker: Ich glaubte, es würde dem Hause daran liegen, daß unbegründete Beschuldigungen zurückgewiesen werden, die im Reichstage auf Grund von Verhandlungen in diesem Hause ge-

mad lie: Präsident Dr. Krause: Diese Annabme kann ja an si richtig

sein, darum brauchen aber diese Ausführungen noch nicht bei diefem

Ti t zu werden. E O er: Dann kann ich nit fortfahren und kann nur

diese Dinge auf die Unzurehnungsfähigkeit des Herrn von Stumm

zurüdckführen. : E ; f: Vent) win

. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. kons.) wi e at gegen die Angriffe des Abg. Stöcker in Shuß nebmen, wird aber vom Vize-Präsidenten Dr. Krause daran verhindert und bedauert dann, daß die Angriffe Stôöker's unerwidert bleiben

i Groth (ul.) ift erfreut über die Vermehrung der Nichter-

\ ß die Regierung au in Bezug auf die Besol- e aae Ma daun ein werde. MNedner führt N Klage über die Geschäftsüberlaftung der Gerichte in Kiel und n eu- münster und darüber, daß die eingezogene Richterstelle in Pellworm dem Amtsgericht und nicht dem Landgericht zugetheilt worden sei.

Justiz-Minister Schön stedt: :

Meine Herren! Es wird seitens der Justizverwaltung anerkannt daß das Landgericht in Kiel sehr erbeblih beschäâftigt ift, und daß auch die Geshäfte dem Anschein nah der Zunahme der Bevölkerung entsprechend in fortgesezter Zunahme fich befinden. Es ist dem- entsprehend auch für die Vecstärkung des Personals bei dem Land- gerihi in den leßten Jahreza mebrfach gesorgt worden. Es sind im Fahre 1893 eine neue Landrichterstelle, 1894 eine neue Direktor- und eine Landrichterstelle geschaffen worden. Wenn în diesem Jahre nicht weiter fortgeschritten ift in der Vermehrung des Personals, so hat das seinen Grund darin gehabt, daß man zunähst abwarten wollte, ob in der That die Vermehrung der Geschäfte als eine dauernde angesehen werden kann, und Zweifel in dieser Beziehung lassen ih immerhin recht- fertigen aus der Thatsache, daß im Jahre 1895 gegen das Zahr 1994 nah den im Justiz-Ministerium geführten Berechnungen ein mäßiger Rückgang in den Geschäften stattgefunden hat. Möchte aber dieser Rückgang nicht weiter fortschreiten, fo wird für das nächste Jahr zweifellos wieder in Erwägung gezogen werden, ob nicht abermals zu einer Vermehrung des Personals bei dem Landgeriht in Kiel zu T me le durch die Aufhebung des Amtsgerichts in Pellworm frei gewordene Stelle niht auf das Landgericht, fondern auf das Amtsgericht in Kiel übertragen worden ist, das hat seinen Grund darin, daß die Ueber-

1897.

mehrung des etatsmäßigen Personals an die Justizverwaltung bald berantreten; und wenn die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit ges wonnen wird, fo wird es an den nöthigen Anträgen seitens der Jusftizs

verwaltung nicht fehlen. Ä ais oss E Die Abgg. Dr. Lotichius (nl.) und Kir entr. ten eine “Barbesenua der AnstellungEverhältnifse der Aktuare in den Ober-Landeëgerichtsbezirken Köln und Frankfurt a. M. ein. Geheimer Ober-Justiz-Rath Vierhaus verweist auf die Kom- missionsverbandlungen und darauf, daß die Kommission über dies bezügliche Pon einstimmig den Uebergang zur Tagesordnung en habe. ss E Se edel» Hirschberg (nl.) bebt den Mißftand Hervor, daß die Bureauvorsteher der Rechtsanwalte sich von den Gerichtsvoll- ziehern Vergütungen für die Ueberweisung von Geschäften gewähren laffen. Sechzig Gerichtsvollzieher in Berlin hätten in der „Berliner Gerichtêvollzieber-Zeitung“ erklärt, daß sie es thun müßten, weil sie son die Aufträge verlieren würden; die Zuständigkeit der Ges rihtévollzieher müsse nah Bezirken abgegrenzt werden. Um 41/4 Uhr vertagt das Haus die weitere Berathung auf Sonnabend 11 Uhr; außer dem Justiz-Etat stehen die Etats der Gestütsverwaltung und der landwirthschaftlichen Verwaltung auf der Tagesordnung.

Höhe der Schneedecke in Zentimetern am Montag, den 15. Februar 1897, um 7 Uhr Morgens.

Mitgethbeilt : / vom Königlich Preußischen Meteorologishen Institut, (Die Stationen sind nah Flußgebieten geordnet.) Oestliche Küstenflüsse.

Memel (Dange) 46, Tilsit (Memel) 51, Insterburg (Pregel) 38, Heilsberg (Pregel) 29, E Fe (Pregel) 37. eisel.

Groß-Blandau (Bobr, Narew) —, Czerwonken (Bobr, Narew) —, Marggrabowa (Bobr, Narew) 49, Klaufsen (Piffa) 26, Neidenburg (Wkra) 44, Osterode (Drewenz) 26, Altstadt (Drewenz) —, Thorn D Koniß (Brabe) 20, * aua na (Brabe) 13, Berent (Ferse) 27,

tenb Nogat) 11. Z L Kleine Flüsse zwishen Weichfel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) 17, Köslin (Mühblenbach) 16, Schivelbein

ia A Oder.

obschüß (Zinna) 9, Ratibor 9, Beuthen (Klodniß) 16, Oppeln 11, abet (Bin Neifse) 8, Brand (Glazer Neisse) 60, Reinerz (Glager Neiffe) 45, Glaß (Glater Neisse) 8, Görbersdorf (Glaßer Neisse) —, Friedland (Glaßer Neifse) 35, Weigelsdorf (Glatzer Neisse) 0, Rosenbera (Stober) 17, Breslau 7, Liegnitz Le, 1, Fraustadt (Land- raben) —, S&warmiy 14, Grünberg 25, Gottesberg (Bober) —, Krumm- übel (Bober) 2, Wang (Bober) 49, Eichberg (Bober) —, Schreiberhau (Bober) 37, Warmbrunn (Bober) 3, Bunzlau (Bober) 13, Görlitz (Lausißer Neiffe) 10, Frankfurt 18, Oftrowo (Warthe) 12, Posen (Warthe) 3, Tremessen (Warthe) 9, Samter (Warthe) 8, Paprotsch (Warthe) —, Neustettin (Warthe) 18, Deutsh-Krone (Warthe) 27, Landsberg (Warthe) 2, Stettin 10, Pammin (Ihna) 14, Prenzlau (Uecker) 2, Demmin P A G leine Flüsse zwishen Dder und Elbe.

Putbus —, Kto akenou 0, Kirchdorf auf Poel 0, Segee berg (Trave) 2, Lübeck (Trave) 0, Eutin (Schwentine) 6, Plön (Scbwéntie) —, Schleswig (Schlei) —, Flensburg —, Gramm (Fladfau) 18, Westerland auf Sylt —, Wyk auf Föhr —, Husum 8,

Meldorf 4.

Elbe.

; 9, Dessau (Mulde) 2, Rudolstadt (Saale) —, Jena (Saal Aatenaut (Saale) —, Stadtilm (Saale) 9, Dingelstädt (Saal 35, Erfurt (Saale) 5, Sondershausen (Saale) 6, Nord- hausen (Saale) 17, Halle (Saale) 3, Klostermansfeld (Saale) 10, Bernburg (Saale) 11, Quedlinburg (Saale) 4, Magdeburg 8, Neuftreliß (Havel) 15, Kottbus (Havel) 23, Dahme (Havel) 17, Berlin (Havel) 5, Blankenburg bei Berlin (Havel) 7, Spandau (Havel) 11; Heinerêdorf, Kr. Teltow (Havel) 10, Potsdam (Havel) 20, Branden e (Havel) 10, Kyriy (Havel) —, Gardelegen (Aland) 22, Ieetze (Aland) —, Waren (Clde) 15, Marniy (Elde) 15, S@werin (Elde) 0, Uelzen (Ilmenau) 2, Lüneburg (Ilmenau) 0, Neumünster (Stör) —, Bremervörde a E

eser.

iningen (Werra) 18, Liebenstein (Werra) 26, Fulda (Fulda) —, Ée Fulda) 23, Caffel (Fulda) 4, Uslar 23, Zersas (Werre) 8, Scarfenstein (Aller) 98, _ Ilsenburg (Aller) D Braunschweig (Aller) L Ss Sue G Gpitingen E H £ (Aller) 28, Klausthal (Aller) —, S ( G E Gier) 5, Bremen 10, Oldenburg (Hunte) 8, Elsfleth —.

Kleine Flüsse zwishen Weser und Ems.

äFever 0. Ens Ems.

ü ü i ing brüdck Hütersloh (Dalke) 0, Münster i. W. 0, Lingen 3, Dsna (Haase) 8, Löningen (Haase) O E —, Emden 9. dt 0, Coburg (Main) 6, Frankenheim (Main) 42, Fran (Main) 0, Wiesbaden —, Geisenheim —, Birken eld Nahe) 0, Schweirsberg (Labn) —, Rauschenberg (Lahn) —, ] are das (Lahn) 8, Weilburg (Lahn) 9, Scneifel-Forsthaus (Mosel) 22, Bitburg (Mosel) —, von der Heydt-Grube (Mosel) 0, Ter (Mosel) 0, Neuwied 0, Hachenburg Siegen, Müllenbach e Köln 0, Krefeld 0, Arnsberg (Ruhr) 18, Brilon (Ruhr) E i Astenberg (Ruhr) 110, Mülheim (Ruhr) —, Kleve —, Ellew (Vfsel) 0, Aachen (Maaß) —. | Der Höbe von 1 cm Schneedecke entsprachen: Z Februar 1897 in Czerwonken | mm Schme

2 7)

i 5 Marggrabowa A LT j waffer, 14 Neidenburg (Weichsel) - j Altftadt 19. Schivelbein (Nega)

O

14. 15. E 14. 13,

14,

Wang (Oder) Ostrowo

Samter

Rudolftadt

Nordhausen

O R 3 DO D

(Elbe)

fassung der Zentralinstanz nicht vorlagen, in 255 Fällen. In allen übrigen Fällen ift die Strafaussezung bewilligt worden, zwar mit ver- schiedenen Fristen : in einer geringeren Zabl von Fällen, die besonders milde lagen, bis zu einem Jahre; in der Regel wird die Frift auf 2 Jahre bemessen. Eine längere Frist ist in 1216 Fällen bestimmt worden. Nur in 37 Fällen hat bisher die Bewilligung wegen Weg- falls ihrer Vorausseßung zurückgenommen werden müssen, in 33 Fällen gegenüber von jugendlihen, in 4 Fällen hat es sh um ältere Per- sonen gehandelt.

Aus diesen Zahlen ergiebt sich, daß von der eigentlih ja nur ausnahmsweise zugelafsenen Vergünstigung dieser Verordnung, ¡u

f Amtsgerichts fich noh wesentlich höher herausftellte als diejenige A s A daß deshalb an erster Stelle die Berücksich- tigung des Amtsgerichts gere{htfertigt erschien.

Für das Amtsgericht in Neumünster ift auch vor wenigen Jahren eine neue Rithterstelle geshaffen worden. Allerdings ift dort ein Uebershuß von Arbeit vorhanden, der eine halbe Richhterkraft nah Schätzung des Justiz-Ministeriums erfordert. Da nach den Angaben des Herrn Abg. Groth auch in Neumünster eine sehr lebhafte ge- \chäftlihe Entwickelung und damit eine Vermehrung der Geschäfte in Ausficht steht, so wird au hier voraussihtlich die Frage einer Ver-

Potsdam Brandenburg Liebenstein

ulda Schwarzenborn fa

15, 12. 15,

12. 15. 14.

Leobschüß | Schwarmißtz

iz-Minister Schönstedt: : F L Patrs des Herrn Finanz-Ministers will i nur binzufeyen, daß ih es auf das allerlebhafteste bedauert habe, daß den in der That hochdringenden Bedürfnifsen eines Neubaues in Brieg nit hat abgeholfen werden können. Aus den Ausführungen des Herrn Kommissars haben Sie aber gehört, daß es in diesem Falle nit finanzielle, sondern organisatorishe Grwägungen gewesen sind, die die Zustimmung des Herrn Finanz-Ministers zu dem von mir gestellten Antrage verhindert haben, und dem Gewicht diefer orgazisaterishen Bedenken habe ich mich nit verschließen können.

mat worden ist, fühle ih mich veranlaßt, meine gestrigen Bemer- kungen no einmal zu präzisieren. Jch habe den Eindruck gehabt, daß sie vielleicht niht überall ganz richtig verstanden worden sind, und daß man meine Bemerkungen etwas beshränkter aufgefaßt hat, als ih sie habe mahen wollen. Jch habe nur sagen wollen, meiner Erinnerung nach auch gesagt, daß das gegenwärtig in der Aus: arbeitung begriffene Geseß zur Reform der Zivilprozeßordnung als nothwendigen Inhalt zunächst nur diejenigen Gegenstände habe, deren Neuregelung dur die Vorschriften des Bürgerlichen Geseßbuches bis ¿um 1. Januar 1909 unbedingt geboten i. Ih erkenne es von

Uno U ho

Cu O DO D

(Schluß in der Zweiten Beilage.) Uslar elle Klausthal

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(Rhein)

Neuwied Brilon

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