1819 / 3 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 09 Jan 1819 18:00:01 GMT) scan diff

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Alle größern europäischen Staaten erheben Abga- ale P Einfubt, Ausfuhr und Durchfußr, und habën es dadurch in ihrer Gewalt, einige Handels- zweige vorzüglich zu belasten und zu beschränken. Sie mögen Recht oder Unrecht dabei haben daß ste Hand an den Handel legen, und feinen natürlichen Lauf nach ihrer Ansicht zu lenken trachten : immer erscheint den- noch derjenige Staat s{wacch und wehrlos gegen seine Nachbarn, der diesem állgemeinen Système nicht bei: tritt, und sich die Méglichkeit nicht erhält, Freiheit und Zwang: zu erwidern. . Mögen auch Repressalien sehr-oft demjenigen nehr schaden, der sie ausübt, als dem, gegen den sie gerichtet sind : selbstständige Staa- ten können gleichroohl dieser Waffe nicht entbehren.

Abgaben von, der Verzehrung und dem Verbrauche inláubischer Erzeugnisse können nicht bestehen ohne Mittel, die Zufuhr ähnlicher Waaren vom Auslande

er gleihmäßig zu besteuern. Wer das Salz, den d, Di Taba, die das Land SREEB E, be: steuérn will, ‘muß wenigstens die gleiche Abgabe auch vón dem Salze, mun e und Tabak erheben, die

Auslande eingehn. Eta N Endlich aber ist, abgeschen von jedem Bedürfnisse der innern Verwaltung, die Beskéurung des Handels init dem Auslande überall eine bedeutende Hülfsquelle

ir-.die, Finanzen.» --- j 1 An diefer drei Beziehungen darf übersehen oder einseitig hevvorachoben werden, wenn es darauf ankommt, Steuersyjieme für den äußern Handel ric:

tig zu würdigen, tig n raft aller dieser Systeme beruht darauf, daß der Handel auf möglichst wenigen Punkten in möglichst großen Massen vereinigt sci. Es giebt Län- der, in welchen die Natur selbst allen Kleinhandel mit dem Auslande unmöglich gemacht hat. Die nordame- rikanishen Freistaaten gränzen auf der Landseite nur an weite Einöden, durch die. noch keine Handels straße führt; ihre Klisten umgiebt das offne Weltmeer, nur befahrbar mit großen Schiffen, welche so tief im Was: ser gehen , daß sie nur auf wenig Puntten, den be: kannten Häfen und Ankerpläten, sich gefahrlos dem Lande näßern können. R Folge dieser Lage kann Nordamerika Zolle von zwanz1g, dreißig und mehr Pro centen mit großer Leichtigkeit und Sicherheit erheben. Es bezieht davon jährlih die ungeheure Summe von fechsunddréeißig Millionen Thalern pr. Cour. wo- mit: 2s, ohne andre Abgabe, seine sämmtlichen Verwaltungskosten bestreiten, seine Schulden verzin- sen und abbezahlen , seine Häfen befestigen, Kriegs-

iffe bauen, und große Nationalwerfe ausführen fann. Großbrittanniens Lage is nur in sofern minder gün- stig, als es auch mit kleinen Fahrzeugen von der nic- derländischen und französischen Küste erreicht werden kann. Dieser Küsten : Verkehr , abhängig von jedem Wechsel der Mitterung, würde sth stets auf Kleinig- Feiteù beschränken, die dec Gunst des Augenblicks an- vertraut werden, können, wenn die ungeheuern ‘eng: lischen Einfuhrabgaden, die bei Weinen zum Beispiel häufig den ganzen Einkaufpreis der Waare überstei- gen, nicht so T e die Gefahr und Kosten des Scchleihhandels lohnten. ' lit S E rtuälazón lassen im Ganzen die Möglichkeit einer größern Zersplitterung des Verkehrs zu, doch auch in sehr verschiedenem Verhältnisse.

Sehr viele Handelsartikel vertragen Landfracht nur auf kurze Strecken, und müssen nothwendig den Flüs-

sen folgen, wenn fie aus beträchtlichen Entfernungen herbeigeführt werden sollen.

In: shwach bebauten Ländern liegen die großen Heerstraßen, worauf allein das schwere Frachtfuhrwerk in allen Jahreszeiten sicher fortöommen kann, weit auseinander. Gebirge bieten nur sparsam an einzel: nen. Stellen Pässe dar, durch welche Handels straßen grlegt werden können. Nachbarn, welche firenge Zol: systeme haden, öffnen ihre Gränze dem Händel nur auf wenig Punkten.

Vornehmlich aber liegt es in der Natur des Han- dels selbst, daß er überall sich auf großen Märkten zu vereinigen sucht, wo der Zusammenfluß der Käufer, der Umfang und die Mannichfaltigkeit der Waarenla- ger, und die Größe der in den Handel gebrachten Ka: pitale-einè Sicherheit, Wohlfeilheit und Lebendigkeit des Handels, und eine Vollkommenheit aller Ünjtal- ten zu seiner Erleichterung erzeugt, von der man im Kleinhandel keinen Begrijf hat.

Der Staat kann viel! thun, um dem Handel die- sen Charaëter zu erhalten; Zunächst und vor Allem durch- eine hohe Sicherheit und Freiheit der Personen und des Eigenthumsz nur da, wo diese, Sicherheit und Freiheit bestèht, ist; das Vaterland des Kapitali- sten. Sodann durch Erweckung eines großen und’ ed- len Geistes in den kaufmäänischen Korporationen ; die Geldnacht muß ihren natürlichen Rang nicht-erschlei- chen und erbetteln, denn das macht schlau und troßig, nicht Élug und muthig. Endlich dur große National: werte für die Kommunikation, aus einer umfassenden Ansicht entworfen, durchgeführt mit wahrhaft. praktiz schem Geiste, und gepflegt mit Gemeinsinn. und Aus. dauer. Man soll hier rechnen, aber nit wie der Nomäde, der die Saat ausgräbt, um sie ‘aufzuesser weil er die Erndte nicht erwarten. kann. Oder roars nirgend für das Linsengericht der Strom- und Weg gelder, der Schleujen - und Chausseegefälle, die Erst geburt des aufblühenden Gewerbes verkauft worden ?

Der Handel sucht sich der Besteurung durH Zer- splitterung zu entziehn, sobald er den Vortheil der Vereinigung zu theuer erkaufen muß. Aus den Nie: derlagen wicd ein Winkelëram, aus den reichen Läden, Haufsirer, aus den Frachtfuhren Packenträgèr. Wer nur durch Aufsicht zu steuern weiß, ist genöthigt, fie in gleichem Maaße zu zersplittern, wodurch zulest Alles unübersehbar wird. z

Wer zum Schleichhändler, Packenträger und Hau- sireë aufgezogen is, hat selten mehr Neigung und Kraft, ein besseres Gewerbe zu ergreifen. Diese Lot- terie mit ihren Gewinnen und Nieten, dieß unstäte umherschweifende Leben hat einen großen Reit für Mei.schen, die nur dem Augenblicée angehören. Wo der Jrrthum oder die Noth der verflossenen Jahre solches Gewerbe erzeugt haf, wird man der Aufsicht darüber sich nit entziehen können. Daß aber diese Aufsicht nur erscheine als vorläufige Hülfe wider zeit: liches Uebel, daß in dem Geiste des Steuersytems und der Steuerverwaltung die Krast und der Beruf liege, die Keime eines edlern Lebens zu pflegen und aufzuziehn, daß vornämlich das Steuerwesen nicht fremd sei den höheren Staatszwecken, nicht vorherr- schen, sondern mitverwalten, nicht ZweckE, sondern Mittel sein wolle: dieß ist es, woran eine verbesserte Verfassung erkannt werden möge. Davon gehe die öffentliche Meinung aus, wenn sie Menschenwerk

menschlih richtet. ,

| Preußisd

Al Temme tre

e Sfaats - Zeituna.

B! B E E I E a E L Ä T I E R T

z‘ Stü.

Berlin, den oten Januar 1819.

É E O O R C ÓE B O E D CARE O TEREL E R P E S I S É C E B I E T N N R I V

Pr E Ra? P E T E P P E L E Vi

L Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Der Königl. Hof legt den 7ten Januar die Trauer

für Jhro Königl. Hoheit die Prinzessin Elisabeth von Sachsen auf i4 Tage an» Berlin den 6ten Januar 1819.

(gez.) von Buch, Schloßhauptmann.

Seine Majestät der König haben den bisherigen

Regierungsrath Herrmann zum Geheimen Finänz-

rath, den bisherigen Kriegsrath Klewiz, so wie den

bisherigen Hofrath Bleii, zu Geheimen Hofräthen,

den Rendaûten des Joachimsthalschen Gymna:

Geheimen Sécretair Schulte, zum Hoftäth

11 ernennen gérußet.

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B erlin, vom 9. Januar. Seine Majestät der König Haben nachstehende Kabinetsordre an den Herrn Fürsten Staatskanzler zu erlassen geruhet :

Fch genechmige, daß Sie das Plenum des Staats:

raths wieder zusammenberufen und den 5ten Fanuar dàzu bestimmen. Auch will Jh den Staäatsministér Freiherrn von Altenstein fernerhin zu Jhrem Stell:

Cy.

L4H 5 ck59 A5 T0 n 24? î l f a9 c « mI D vertreter ernennen, und ¿u Mitgliédern des Staatsraths

1) den wirklichen Geheimen Legations : Rath von Raumer, ;

2) an die Stelle des verstorbenen Geheimen Ober: Negierungs- Naths von Dewib, auch in die Ab: theilung - des: Junern , den Geheimen Ober - Re- gierungs: Rath Behrnauer,

3) den Geheimen Ober - Justiz- Räth Hagemeiz ster, welcher der Abtheilung für die Justiz noch hinzugefügt werden soll.

Berlin, den 51. December 1818.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

Jn Folge dieses Allerhöchsten Befehls wurden dié

Plenarsizungen des Staatsraths am 5. d. M. unter dem Vorsiß des Herrn Staatsministers Freiherrn von Alten stein Excellenz, als Stellvertreters Sr. Durchl. des Herrn Fürsten Staatskanzlers, eröfnet.

Se. Excellenz der Königl. Staats: und Kabinets- Minister Hr. Graf von Bernstorff nahmen in dem- selbèn Jhren Plat, und die von Sr. Majestät zu Mitgliedern ernannten Herren , der wirkliche Geheime Legationsrath von Raumer, der Geheime Ober -: Re- gierungsrath Behrnauer und der Geheime Ober: Justizrath Hagemeister wurden eingeführt.

E S OG C E R R A

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Páris vom 30. December. Die erwartete Vêr-: änderung in unserm Ministerium ist nunmehr erfolgt, Durch drei Verordnungen vom 28. d. M. entläßt der König den Herzog von Richelieu, die Herren Lain e, Grafen Mole und Roy, ernennt sie zu Staatsmi- nistern und Mitgliedern des Geheimenraths und bil: det die aktiven Ministerien in nachstehender Art : 1) der Marquis Déssolles, Pair von Frankreich und Staatsminister, wird zum Minister der auswärti: gen Angelegenheiten und Präsidenten des Ministeriums ernannt; 2) der Herr von Serre zum Siegelbe- wahrer und Justizministerz 3) der Graf Decazes zum Minister des Innern; 4) der Baron Portal, Mitglied der Deputirtenkammer, zum Minisier des

Seewesens; 5) der Baron Louis, Mitglied der De-

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1, Zeitungs-Nachrichten.

putirtenkammer, zum Finanzminister; 6) däs Polizei: Ministerium ist aufgelöst.

Jn der Sibung der Deputirtenkammer von gestern it der von der Regierung vorgelegte Geseßentwurf wegen der vorläufigen Fortdauer der directen (Grund -, Personen -, Mobilien -, Thüren -, Fenster - und Patent -) und indirecten Steuern, der erstere nah den Steuer- listen von 1818 bis zur Vollendung der Steuerlisten für 1819, und der andere bis zur Bekanntmachung des neuen Finanzgeseßes mit großer Stimmenmehrz heit angenommen tworden.

London vom 30. December. Mach Briesen aus Madrid vom 17. d. M. herrscht daselbst die größte . Ruhe. Jn Cadix wird, nach Briefen vom 10. die