1819 / 5 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 16 Jan 1819 18:00:01 GMT) scan diff

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j Efnfte 5. Außerordentliche Cinkünf i a, Ueberschuß der Einkünfte von 1813 bis 1816 ein stehende Reste ? ?) é J b. Erstattung eines Vorschußes nach Dec. 1817 c. Kautionen (die stellern’ blos verzinst werden è

d, Verkäufe aa, Eingehende Gelder àus der französischen Regierung - A . bb. Verkauf von Kriegs- und Märinegegen

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i T Zewürze und Specè- cc. Verkauf aromatischer Delé 2c. (Gewurz

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reien aus Ostindien2?) « -

Sedes Hundert Thaler der Ausgabe enthält folg: lich im Durchschnitt Beitrag zur Unterhaltung L a. des königlichen Hauses »= + + è + Thl. 537 þ, der Kriegsmächt è + «+ è #6 3 04 c. der Verwaltung è + +6 é Bo d. des Staatsfredits durch Herbeischaf- fung der nöthigen Gelder und Verzin

sung der Schulden . 2 57

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Summe Thl. 100 Drei Achttheile der Ausgaben müssen also aufge: bracht werden, damit die Geldwirthschaft des e im Gange erhalten werde, und nur fünf Achttheile bleiben für die übrigen Vedürfnissé des Staäts. Ein Drittheil der gesammten Staatsausgaben muß T die Erhaltung des Verthéidigungszustandes vérwende werden ; ein Viértheil derselben fodert die N Npaleung: Zu jedem Hundert Thaler der Staatseinnahmen en bei s die Einkünfte aus den Domänen - b, die laufenden Abgaben . + + . * €, die außerordentlichen Hülfsquellen “4

Summe Thl. 100 Die Abgaben (mit Einschluß der Nugung der Re: galien) insbesondere betragen fast sieben und ein Vier: ‘theil Thaler auf den Kopf.

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"Transport j ¿ è

schließlich (aus-

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dem Geseße vom 24steû

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zu Staatsbedürfnißen verwandt und den Be-

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Domänenverkäufen während

ständen

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Thl. pr. Kourt.

Thi. pr, Kourt, ur 39,170, 8453

Thl, px. Kourt,.

2,109, 136Ï

637,500

145,383375

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3,283,0692

Summe L L

aufgebracht

42,458,9031

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Von jedem Hundert Thaler der Abgaben werden

a, durch divefte Stetécn » ck » « « Sh

b, durch Zölle und Verbrauchsteuern . : c, durch Enregiskremeits, Stempel und

a a +8 d. dur Posten Lotterien und Vold- un

WSillönteollé s: 2e 2 o V Summé Thl. 100 Die Abgaben in dem größten Theile von Teutsch-

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land betragen kaum halb soviel auf den Kopf, als in

den Niederlanden. Faile, auch nur êtwa 54 Thaler auf den Kopf erhe-

Wären die Niederländer in dem

ben zu dürfen: so könntén sie mit direkten Mtguern und mäßigen Zöllen von fremden Wäáarén ausreichen. Wir werden Budjets andrer Staaten, die amtlich zur Kenntniÿ des Publikums kommen, gelegentlich auf gleiche Art Übersichtlich dârzustellen sachen, da die Ver- gleichung derselben seht belehrend werden kann.

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Berichtigung.

Unter den in Nr. 4. dieser Zeitung genannten Professoren is, untec den Lehrern in der medicini: schen Fakultät, Professor Bi sch of als außerordentli- her Professor, hauptsächlich für Staats - und ge- richtliché Arzneikunde, übergangen worden,

Be 11 64€ zum 5ten Stück der Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung

vom 16ten Januar 1819.

Berichtigung. Zu welchen schiefen Urthei- len, Uebereilungen und tadeihoften Aeuserungen die Unkunde der Sachverhältnisse verleiten können, belegt der Allgemeine Anzeiger der Deutschen, der in Gotha erscheint.

1. Im 4ten Stück enthält er eine Bekanntma: chung des Vorsigers des kaufinännischen Uusschußes zu Gotha, der die Korrespenenten der (Gothaschen Kaufmannschaft in den Hanfsestäovten, in Lüneburg, Braunschweig und Hanover ersacht, bei Verlad::ng der nach Gotha bestimmten Handel-güter den Fuhrleucen Anieitung zur Umgehung des preußischen Gebiets zu g?ben und ausdrücklich in den ¿rachtbriefen zu beskt\m- men „, daß der Empfänger keinen preußishen Zoll zu ersezen habe.‘ Auch die Liste der Hamburgifci en Bör- senhalle und die Bremer Zeitung en‘halten diese Auf: foderung. Man fann gar nichts dagegen haven, dag d1e Kaufleute in Gotha den preußischen Zougefälien von thren Waaren zu eatgehen suchen, wie unbedeutend diése Gefälle auch seyn mégen. Das mird auch überall keinen Anstand finden, wo die Fuhrleure Gotha auf kürzeren oder beßeren Wegen erreichen konnen, die sie atédann ohne Aaffoderung von selbst wählen werden. Ft das hingegen nit, so werden sich die Fuhrieuie eine verhältupmäßig höhere Fracht bedingen, die preu- gischen Straßen docþ fahren und die 3vue, aus ihrer höhern Fracht, selbst berichtigen.

Hievon aber ganz abgesehen, wollen wir die Kauf: mannschaft zu Gochya nur auf das diesseitize Gesetz vom 26. Mai 1818 und den Tacif aufmerê{am ma- chen, um fie aller Besorgniße ¿u Üüberdeben.

Aus §. 145. geht hervor, daß der Durchgang kei- ner Waare, die von Hamburg u s. w. nach Gotha durch die preußischen Staaten geführt wird, hébec als mit 12 r. für den Centner belegt is. Der ange: hängte Tarif ergiebt, daß viele Waaren noch niedriger uno nyr mit 8 oder gar 4 Gr. vom Centner besteuert

Ferner §. 25 enthält folgende Bestimmung :

1, 99 außerdem noch in ¿olge besondrer Oertlichkeit

1e &rnäßignng bei der Waaren - Durchfuhr begrün:

T, wtrd solche besondecs ga geordnet und betannt gemacht werden.“

Es kommt mithin nur darauf an, auf geeigne- ten Wegen die preußische Regieruog zu überzeugen, daß für die Durchfuhr aus den Hansestädten u. \. wo. nach Gotha eine fernere Ermäßigung des Zolls durch defondre Verhältniße wohl begründet sey. Da auch in Berlin hinreichend bekannt ist, daß man oßne son- derliche Beschwerde von den geaann-en Orten über Kaßel und Eisenach nah Gotha gelongen ftann, ohne die preußischen Staaten zu berühren , so würde cine unbillige Belastung des Handels zwisyen den Han- sestâdten und Gotha auch dann nichr haben beab ch: tiget werden können, wenn rwinder billige Ansichten, als das Geseß vom 26. Mai v. F. durchgängig dar: legt, bei dessen äbfassung vorges. webr hätren.

2. Im 6tenStücé enthält eben derse'be {nzeiger fol: gende Stelle: „Das leinene rohe Garn wird in England, 1 wie in Preußen, zu den teurschen Naurproduktten, wie „das Werk der Seidenwürmer zu den italienischen ge-

| ählt; die frei eingehen êsnnen. Merkt auf, Jhr guten

„Weber am Thüringer Walde! in Preußen zout der Cent: Ner leineres rohes Garn landwärts auzgehend 1 zwei Thaler, Und seewärts merkr auf Jhr gu- „ten Weder seewärts nur vier Groschen.“

1 Was haben wodl die teutszen Weber, die für 1 Teutschlands Befreiung mitkämpften, verbrochen,

1 daß sie zwélfmal mehr von dem Garne, welches sie

„im Preußischen kaufen, bezahlen müsen, als der

„Engländer, der mit Hülfe desselben preußischen Gar:

ines die schlesischen und. laufiger Leinwandfabriken

: Ÿ juntergräbt. ‘“ Beilage» *

«Beit Menschengedenken und seibst seit vielen Genera-

Das wahre Verhältniß der Sache i folgendes,

etw,

tionen wird in Gallizien grobes flähsenes und heede- nes Garn gesponnen, und theils zu Sackleinwand und andern groben Waaren verwebt, theils roh auf dem Bug und der Weichsel hinab nah Danzig und El- bing gebracht. Ferner spianen in dem preußisyen Ermelande seit eben so langer Zeit die ländlichen Fa: miliea den ganzen langen Winter hindurch ein starkes Linnengarn, welches theils zu gutem Hausleinen von ihnen selbst verwebt, theils roh in die Handeis|tädte, hauptsächlich nah Braunsberg, zum Verkauf gebracht wird. Diese Spinnerei breitet sih auch in den be- nachbarten Gegenden Ofstpreußens immer weiter aus, und 1st ein sehr nüßliches Nebengewerbe für den in den dortigen langen Wintern nicht hinlänglich be- schäfrigten Laudmann.

Das leinene Garn, welches auf diesen Wegen in die Ostseehäfen konimt, kann nicht einmal nach Schle: sien, noch viel weniger nach Thüringen ges bracht werden, weil es die Fracht dahin nicßt tragen kann; es würde gar nicht gesponnen werden können, wenn es nicht vermöge der viel wohlfeileren Seefracht nach England abgeseßt werden tönnte, wohin es auch seit Menschengedenten und mehrern Generationen stets gegangen ist. Auch dieser Handel k:nn nur bei sehr geringen Ausfuhrabgaben bestehen. Jn dem Accise: tarif für O\tpreußen vom Jahre 1806 ist derselbe an: del mit ¿{5 Thalern, oder noch nicht ganz vier Pfen- nigen Berliner Geldes vom Schocke Garn belegt. Bei höderer Besteurung des Ausg nges zur See wurdé der dortige Landmann wohl feizen Erwerb verlieren, der thüringer Weber aber, der niemals fein Abnehmer werden fann, gar nichrs gewinnen,

Brandenvarzg und Pommern haben bisje6t noch fo wenig Spinnerei, daß sie Überhaupr kein leinenes Garn zur Ausfubr liefern können.

In Schlesien bestand seit den ältesten Zeiten ein sehr strenges Verdot gegen die Ausfuhr des rohen Garnes. Indessen war die dortige starke Weberei nicht zu allen Zeiten im Stande, eine solche Nachfcage nach Garn zu unterhaltea, daß der überwiegend tärkeren Spinnerei stets ein lohnender Absas gefichert geblie- ben wäre. Es wurde daher aller Aufsicht ungeachtet in manchen Jahren viel Garn heimlih über die Gränze gegen Sachsen, folglich zu Lande, ausgeführt. Dieß gab Veranlaßung endlich eine oefchrankte Aus- fuhr auf dieser Seite zu gestatren; die Bedingungen verselben sind allmälig in dem Maaße gemildert wors den, in welchem die Erfahrung bewährt hat, vaß diefe ¿lusfuhr dem inländischen Generbe unnactheilig sey. Eine neue Milderung der bisherigen Bestimmungen ist, daß die Ausfuhr alles rohen leinenen Garnes zu Lande vpunmehr gegen einen Auogangzoll von zwei Thalern für den Centner statt finden kann. Alle Garn- ausfubr aus Schlesien ist bisher stets zu Lan e, so wie alle Garnousfuhr aus Preußen siets ¿ur See ge- schehen; und die Säbe des neuen Zolltarifs beziehn sich daher in Rücksicht des leinenen Gacnes auf zwei ganz verschiedne Handels;weige, die mit einander gar nicht in Berührung kommen. Garn aus den preußi- schen Seepläuen hat niemals nach Thüringen kommen können. Als aller Handel nach England in Folge des Köntinental : Systems skockte, das Garn in Ostpreußen daher ganz ohne Absaz lag, und zu Spottpreisen ausgeboten wurde, suchte ein Handelshaus im schle- sischen Gebirge für seine Linnenbndfabriken Garn von dort durch den Bromberger Kanzl zu beziehn ; es flagte aber, daß der Versuch mielungen sei, weil das Garn bei dem äußerst langwierigen Transporte auf den innern Stromverbindungen leide, Landfracht aber wegen ihrer Kostbarkeit auf so weite Strecken gar nicht angewandt werden könne. An eine Verbin- dung wit dem noch viel entlegnern Thüringen war also auch unter solchen Umständen gar nicht zu den- ken; und die dortigen Weber sind folglich durchaus nicht