1819 / 6 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 19 Jan 1819 18:00:01 GMT) scan diff

Dritter Klaße:

Der Regierungs - Chef - Präsident v. Bassèwiß zu Potsdam; der wirfliche Geheime Ober - Justizrath v. Diederichs; der Oberforstmeister von Kropfff; der Oberforstmeister V. Bülow in Stettinz der Hauptmann und Landschaftrath Graf v. Hülsen auf Arensdorsf bei Saalfeld in Ostpreußen ; der Kom- merzienrath Duttenhoffer zu Landshut in Schle- sien ; der Prediger Schnee zu Schartau im Manns8- feldschen; der Abt und Archidiakonus v. Szeinert zu Kamin in Westpreußen; der Graf v. Schöneich zu Gaffron in Schlesien; der Graf Ferdinand zu Stollberg-Wernigerode auf Neudorsf bei Rei- chenbach in Schlesien; der Landschafts : Director v. Mutius zu Bertelsdorsf in Schlesien; der Standes- herr Oberst Graf Henkel v. Donners1 narf zu Beuthen; der Regierungs - Präsident Graf v. Nei- chenbacch zu Oppeln; der Consistorial - Rath und Su- perintendent Hermes zu Breslau; der preußische Konsul Rose zu Malaga; der Landrath v. Gers- dorf} zu Görlis; der Prälat Staniska zu Him- melwiß in Oberschlesien; der preußische Konsul Giese ps Londonz der wirkliche Geheime Feger Bas

Köhlerz der Regierungs - Präsident v. VBernut zu Arnsberg; der wirtliche Geheime Ober - Finanz: Nath Maaßen; der Zoll - Director v. Treskow auf der Pareyer- Schleuse; der v. Blumberg auf Kitnowo in Westpreußen ; der Vice-Präsident Heyer zu Mers der Ritterguths - BesiberNathusius zu Alt - Haldens- leben im Magdeburgschen; der Geheime Justiz : Rath und Stadtgerichts - Director Gerr esh eim; der v. Heyden auf Kartlow in Pommern; der General: Superintendent Doctor Ziempen zu Greifswalde z der wirkliche Geheime Ober - Regierungsrath S ü- vern; der Medizinalrath Doctor und Professor H a- gen zu Königsberg; der Ober - Konsisiori al - Rath Na- torp zu Münsterz der Präsident v. NReibnib, jebt zu Krakauz der Domprobst v. Wolicki zu Posen ; der Domdechant und Haupt- Ritterschafts - Director v. d. Schulenburg hieselbst; der Geheime Ober- Regierungsrath Dunker; der Geheime Staatsrath und Gesandte v. Oelßen zu Dresden ; der Oberst v. Rummel im Kriegs - Ministerium z der wirkliche Ge- heime Kriegsrath Nichter; der wirkliche Geheime

Ta + burgz

j

Kriegsrath Müller; der Präsident Jacobi zu Mainzz der Geñerál - Major v. Wollzogen; der General - Staabs - Chirurgus Büttner; der Divi sioas- Gener«al- Chirurgus R u st, und der Pfarrer v+ Spacken zu Eupen. Den St. JFohanniter-ODrden:

Der Kammerherr v. Sydow hieselbst; der Baron v. Blome im Hollsteinschen; der Hofmarschall v. Dall wig zu Kassel ; der Kammerherr und Reise- Stallmeister v. Thümmel zu Koburg, und der Land- rath Hauptmann Keck v. Schwarz bach zu Sorau-

Das eiserne Kreuz zweiter Klaße am

weißen Bandez

Der Gesandte am Großherzoglichen Hofe zu Darm- stadt, von Otterstädtz der Polizey - Präsident Struensee zu Köln; der Bürgermeister Mellin zu Thorn, und der Amtsrath Bre ymann im Bern- burgschen. Das allgemeine Ehrenzeichen erster Klaße.

Der Salzfaktor Ockhardt bei der Saline Artern in Sachsen; der pensionirte Regierungs : Registrator Rich rer zu Königsberg ; der Kirchen - und Hospitals Kassen - Renoant Dobberkow zu Gransee; der Dber- Amtmann Steinkopff zu Gotteegnaden im Mag- deburgischen; der Kaufmann Kortmann zu Strzellno Brombergschen Regierungs - C ea der Kri- Castringius zu Altena; der Land- richter Berccken ebendaselbst; der A - Chirur- gus Prátorius (5osten Jufanterie Negts. ); und der Polizei - Kommissarius Gisfnig zu Münster. Das allgemeine Ehrenzeichen zweiterKlaße.

Der Kanzleidiener Heyer hieselbsk; der Schiffer Koch zu Köln; der Arbeitsmann Kalbhenn zu Silfer-ode im Reg. Depart. Erfurth; der Kreis - Kas: fen- Assistent Hoffmann Liegniber Regierungs - De- partements; der Accise: Cinnehmer Seydel zu Ra: nis im Kreise Ziegenrück; der Kreisschulze Scheerer zu Buy der Kreisschulze Hinze zu Deetz die Decichgrafen Tomier und Gerth im großen und kleinen Werder in Westpreußen; der Amtmann Neu ÿ- ner zu Pannewiß in Scchlesien;, der Vorsteher R 0s brecht zu Hembsen in Westphalen, und der Schnei- dermeister Aust zu Hamburg.

minalrichter

Ä O m S W E M T T E E I R R E T E Emma t

I, Zeitungs-Nachrichten,

Pari s, vom 9. Januar. Der Moniteur enthält eine königl. Verordnung vom 6. d. M. über die Bil- dung einer General - Direktion für die Kommunal- und. Departemental- Verwaltung im Ministerium des Fnnern. Der Staatsrath Guizot is zum General- Direktor ernannt.

Der Central - Ausshuß im Minisierium des In- nern für die Schubblattern macht über die wirksame

Kraft der Schubtblattern beruhigende Nachrichten be-

kannt. Pleß in Oberschlesien, vom 2. Januar. Am

lesten Tage des verfloßenen Jahres erfolgte hieselb f der feierliche Einzug des Prinzen Heinrich von An- Ä welchem, nachdem Sein Herr Bruder, * der Herzog Friedrich Ferdinand, die Regierung À

halt : Köthen, w

des Fürstenthums Anhalt: Köthen angetreten, die fürstz

liche Standesherrschaft Pleß nunmehr angefallen ist. Der Herzog von Anhalt- Köthen führte Selbst Sei- nen Herrn Bruder als Seinen Nachfolger in die Standesherrschaft ein.

Breslau. Am 9. d. M. starb zu Wirschköwiß

Herr Heinrih Wilhelm Reichsgraf von Nei-

Ueber das Stéuersy stem.

(aus der Ansicht der alten Provinzen betrachtet.)

Man würde gar sehr irren, wenn man die ältern Steuerverfaßungen für die Frucht tiefer Forschungen über die Natur der Abgaben halten wollte: sie ent- wickelten sich aus ganz einfahen Wahrnehmungen durch den gemcinen Verstand. Als das Einkommen aus den Domaiñen nicht mehr hinreichte, die Staats- ausgaben zu bestreiten, wurden die Stände um Ver- willigung von Zuschüßen angesprochen, deren Aufbrin- gung ihrer Wahl überlaßen blieb. Gemeindeabgaben waren vorhanden, che man landesherrlihe Steuern kannte. Die Vereine von Landbewohnern steuerten dazu einige Pfennige, später Groschen, von der Hube, ohne künstliche Ertragberehnungen; wo der Boden auffallend schlecht war, rechnete man zwei Hubén nur für eine in gutem Lande. Bei starken Hebungen zog man die Beisaßen, welche kein Land hatten, wohl noch mit cinem Schußgelde zu. Die Städte belegten dagegen das Gewerbe. Es bedurfte dazu keiner künst- lichen Kontrellen. Die enge Bauart der alten Städte machte gemeinschaftliche Anlagen zum Gewerbsbe- triebe, offentliche Wagen und Paéhäuser, gemeinschaft: lihe Schlachthöfe, Brau - und Malz - Häuser noth: wendige Hierzu kam der Zunftgeist;, welcher das Ge- werbe in strengen Formen hielk, worin es leicht zu Ubersehen war. Die Versuche, durch Neih Reihebacken, Neiheschlachten , s leute und Schiffet, und vielfache ähnliche Anstalten, den Gewinn -aus Gewerben gleihförmig unter die Zunftmitglieder zu vertheilen, unterwarfen die Ge- schäfte jedes Cinzelnen der Aufsicht äller seiner Ge: werbgenoßen. So konnte von jedem Centner oder Stein Waare der über die Wage ging, von jedem Gebräude Bier, von jedem Stücke Schlachtvieh leicht und ficher ein Mäßiges erhoben toerden.

Diese durch eigne Wahl entstandenen BGesteuruitgs- formen, wodurch man längst die Gemeindebedürfniße Piat hatte, wurden ganz natürlich auch ange-

wandt, um die Zuschüße für Landesbedürfniße zu er- heben; und Leute, zu deren Ohren niemals die Worte „dirette und indirekte Steuer‘! gekommen waren, führten solchergestalt Grundsteuern und Schut- gelder auf dem Lande, Verbrauchs - und Handelsabga- ben in den Städten ein. Die Leichtigkeit, womit E und wohlhabende Städte große Summen

durch Verbrauchsabgaben aufbrachten, entgieng der Aufmerksamkeit-d er Landbewohner nicht; und es hat da: ver schon seit- zwei hundert Jahren gar nicht an Ver-

chenbah - Neuschloß, Erb - Oberlandjägermeister durch Schlesien, Herr der freien Minderstandesherr:- schaft Neuschloß, Nitter des großen rothen Adler- Ordens, im 86sten Lebensjahre an den Folgen ei- nes Schlagflußes, Er war am 1g9ten April 1755 geboren.

fuchen gemangelt, befonders Getränke: und Schlacht - Steuern auf dem Lande einzuführen ; doch die natürliche Kontrolle fehlte, die das Zunftsysktem und die Bäu- art der alten Städte so leicht darbot. Ach ist die Lage dessen, der gewerbsweise schlahtet und braukt, gar sehx von den Verhältnißen des Wirths verschie- den ; der beides zunächst für seinen zahlreichen Haus- stand verrichten läßt. Daher sind diese Versuche bald aufgegeben worden, oder doch sehr unvollkommen und uneinträglich geblieben. Häufig hat man den Namen beibehalten, die Steuer aber in ein Fixum verwan- delt, welches nun in der That nur eine Grundabgabé oder ein Nahrungsgeld unter andrer Benennung ist.

Die Städte haben stets versucht, sih den Allein: betrieb der Handwerke und des Handels anzueignen. Wo sie indeß hierin ihren eignen Kräften überlaßen blieben, war der Erfolg nur sehr unvollkommen. Die Ritterschaft, die begüterte Geistlichkeit, die landesherr: lihen Beamten auf den Domainen wußten diejenigen Handwerker zu s{chüten, die sich in ihrem Gericht- sprengel niederließen ; und selbst innerhalb der Bann: meile, welche die mehrsten Städte errangen, fanden unter dem Schuße überlegnen Einflußes häufig er: heblihe Ausnahmen ftatt. Ohngeachtet des strengen Zunftsystems im südlichen und westlichen Teutsch- land, in Sachsen und Schlesien, wohnten dort seit hundert und mehr Jahren sehr viel Handwerker und unzünftige Fabrikanten auf dem Lande, und viele Flecken und Dörfer trieben erheblichen Verkehr.

Ganz anders gestaltete sich die Sache in den äl: tern preußischen Staaten. Je mehr der Gewerbe: ¡wang die Städte bevölferte, um desto mehr wuchs der Ertrag der Verbrauchsteuern , selbst ohne Erhs- hung der Säke. Die wachsende Bevölkerung und Ge- werbsamkeit der Städte bot daher, unabhängig von neuen Verwilligungen der Stände, ein Mittel dar, die Staatseinkünfte, und mit ihnen die Macht und den Einfluß der Regierung im Lande und außer dem: felben zu vermehren. Jndem die Regierung daher die städtischen Ansprüche auf Alleinbetrieb der Handwerke und des Handels in besondern Schuß nahm und mit ciner Kraft handhabte, die jedem andern Einfluße weit überlegen wär, bahnte sie sich den Weg zu einer frü: hen Unabhängigkeit in Finanzangelegenheiten, welche, mit weiser Sparsamkeit folgereht und beharrlich bes nubt, die Grundlage ihrer Größe wurde.

Als vor siebenzig odér mehr Jahren der Gebräuch der indischen Specereien, des Kasfees, Zuckers, Tabaks und der fremden Weine in den wohlhabenden Mittel: