1819 / 8 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 26 Jan 1819 18:00:01 GMT) scan diff

und in den Sälen und Gallerieen des Louvre statt haben. Eine zweite im Jahr 1821. Ueber die Zu- Lássigkeit wird eine Jury, eine andre über den Em- pfang einer Prämie ( goldner, silberner und bronzener Medaillen) entscheiden.

Eine zweite Verordnung ernennt den Requeten: meister Pichon zum General - Sekretair im Justiz - Ministerium.

Eine dritte bestimmt, daß auf die Besorgniß meh- zer Jnhaber von Liquidations : Anerkenntnißen, sie durch Diebstahl, Brand oder auf andre Art zu verlieren oder sie zu verderben, die Deposition im Königlichen Schas nachgegeben sey, wogegen die Eigenthümer bes fondre zu endoßirende und mit Zinscoupons versehene NRecépisse erhalten, auf welche die Interessen wie auf die den Anerkenntnißen beigefügten Coupons bezahlt werden. (Wenn nun aber ein Recepisse verdirbt , ver: brennt 2c. , wie legitimirt sich deßen Eigenthümer ?)

Der General Excelmans hat die Erlaubniß er: Halten, nah Frankreich zurücfzukehren."

Jn dem Hospital Saint - Louis lebt der leßte Nach - EFomme des Descartes von einer königlichen Pension.

Ein Brief aus Vincennes , einer kleinen Stadt in dem nordamerikanischen- Staat Jndiana meldet, daß seit die Amerikaner dieses Land in Besiß genommen und die Wilden daraus vertrieben, die französischen Einwohner der Stadt, etwa 1500, sie verlaßen und fich in der Umgegend zersireut haben. Eine Deputa- tion der Wilden vom Stamm der Miamis, mit de- nen sie in häufigem Verkehr stehn, hat ihnen Land angeboten mit der Bedingung, ihre Nation zu civili- siren. Ein junger Missionair, Blanc, der schon sie: ben Kinder der Miamis getauft hat, ist entschlossen, den Franzosen von Vincennes zu folgen, wenn sie sich bei den Miamis, €twa 70 Lieues von dort, nitder- laßen sollten.

Der Astronom Vidal is am 2. d. M., 74 Jahr alt, auf seinem Observatorium während der Beobach- tung eines Kometen, vom Schlage getroffen, ver-

storben. Der Cours der Renten ist über 68. | ( Mon.)

London, vom 11. Jan. Der Courier untersucht weitläuftig das Verfahren der nordamerifanishen Re- gierung in Bezug auf die Hinrichtung der Engländer

Armbruster und Arbuthnot. Das Resultat ist, daß fie nicht schuldig gewesen; es sey mehr als wáhr- scheinlich, daß die Sache dem Parlament werde vor- gelegt werden. i

Turin, den 5. Januar. Zur ‘Erleichterung der Verwaltung sind die Staaten unsers Königs auf dem festen Lande neu eingetheilt worden. Sie. bilden nun 8 große Territorial : Divisionen, nämlich: Savoyen, Turin, Coni, Alessandria, Novara, Aosta, Nizza und Genua. f

Malta. Der König von England hat einen neuen Ritterorden zu Ehren der maltefischen Nation gestif- tet. Ec heißt, Orden des heil. Georg und des heil. Michael. Der Gouverneur der Jnsel ist Großmeister. desselben. Die Dekoration besteht in einem Stern von 7 Stralen, ähnlich dèm der Ehrenlegion ; in der Mitte auf dem Email ist von der einen Seite der heil. Ge- org, von der andern der heil. Michael abgebildet. Ueber dem Stern die Königl. Krone. Das Band ist scharlachroth, auf beiden Seiten blau eingefaßt.

( Mouit. )

Schweizerische Eidgenoßenschaft. Am leß- ten Tage des verfloßnen Jahrs hat der Vorort Bern das schweizerische Directorium für die Jahre 1819 und 1820 an Luzern, gem¿ßÿ dem 7. Art. des Bundess vertrages, ohne vesoadre Feicr übergeben. (Aarauer Z.)

Stuttgard. : ward der Leichnam der verewigten Königinn von den

Zimmern aus, in welchen seit dem 11ten d. Vormit- | tags um 10- Uhr die öffen liche Aussezung statt ge= |

funden hatte, bei Factelschein in einem feierlichen Zuge, in die griechische Kapelle im Fürcstenhause gebracht. Der Zug war von der Königl. Garde umgebea und ging durch ein en haye aufgestelltes Militair. Nach Niedersezung des Sarges begannen die religiöseu Feierz lichkeiten nah dem Ritus der griehi¡chen Kirche, welz che bis zur Beisezung der hohen Berewigten in der Königlichen Familiengruft ununterbrochen statt fanden.

Am 1aten d. erfolgte das feierliche Leichenbegängz

niß und die Beisegung in die tónigliche Familiengruft in der hiesigen Haupt - und Stifrskirche. Unter den

Trauertönen der Musik und dem Geläute der Gloen * bewegte sich der Zug, nachdem der Sarg aus der gries

chischen Kapelle in Empfang genommen worden, gegen die Kirche, voran die Garde zu Pferde, dann die hós hern Hofbeamten mit dem fkaiserlichen Mantel, den Fnsignien des St. Katharinen : Ordens, der königlichen Krone, hierauf die Geistlichkeit dèr griechischen Kapelle. Vor dem mit 8 Pferden bespannten Trauerwagen gin- gen das Marschals -: Personale 2c. und zu beiden Seiten des Sargs 16 Kammerherrn als Träger.

Goldstoff. Vier Großkreuze des Ordens der Krone trugen die Eden des Leichentuchs. Zunächst hinter dem Sarge gingen Se. Maj. der König mir den beiden Prinzen von Oldenburg, denen die Herzöge Wilhelm und Hein- rich, der Prinz Eugen, der Fürst von Hohenlohe, das gesandtschafrliche Personale , dke Mitglieder des von der Verewigten gegründeten Jnstituts und der Stadt:

magistrat, dem fich freiwillig eine namhafte Zahl von

Bürgera angeschloßen , folgten. Die Feldjäger - Es- fadron schloß den Zng. An der Kirche empfing die Geistlichkeit den Sarg, den die Kammerherrn auf das mit der Büste der Höchsiseligen geschmückte Traus

ergerüste stellten. serlichen Mantel bedeckt , über dem Haupt die Königl.

Krone und zu den Füßen die Ordens - Jnsignien, aufs | gesteit war, begann der Kirchengesang, dem die Trauer- |

rede folgte. Die Feierlichkeit {loß mit einer Trauer- kantate, während welcher der Sarg, unter Lösung der Kanonen, durch die Kammerherrn, in Begleitung des Königs, der Oberhofbeamten, und der Geistlich- keit beider Konfeßienen in die Gruft gesdnkt und un- ter Einsegnungsgebeten beigeseßt wurde.

Die oberste Leitung der von der verewigten Kös p. niginn gestifteten Erziehungs - und Unterrichtsanstalt für die weibliche Jugend hat der König dem Justizz minister Freih. v. Maucler, das Präsidium der Cen-s tral - Leitung des Wohlthätigkeits- und landwirthschaft=-

lichen Vereins aber, so wie die oberste Aufsicht Über sämmtliche mit diesem Institut in Verbindung fste- hende Anstalten dem Geheimen Rath von Harts- mann übetragen. e

Dresden, vom 14. Januar. Heut ward das Vet

mählungs - Jubiläum Jhrer Majestäten des Königs Die feierliche Einsegnung geschah um 9 Uhr in einem Saale des königl. Schloss

und der Königin gefeiert.

Am 12ten d. abends um 10 Uhr |

Ueber dem | Sarge hielten Staabs - Offiziere einen Baldachin von |

Nachdem der Sarg mit dem Kai:

ses durch den Bischof Lo, Dechanten von Budißin, Jn der Hoffirche ward, wie es in allen Landeskirchen geschehen, der ambrosianische Lobgesang unter Abfeu- rung der Kanonen und einer dreimaligen Jnfanterie- Salve feierlich abgesungen,

Berichtigungen. VomRhein her sind in dem gten Heft der Jsis zween Exceße, die von Officieren gegen Landwehrmänner ausgeübt „sind, erzählt worden, deren

Wahrheit wir nicht bestreiten können, weil uns die Un-

tersuchungsakten nicht vorliegen. Der Einsender selbst bemerkt, daß Seine Majestät der König befohlen, dergleichen Sachen strenge zu untersuchen, wir wißen auch , daß wegen des ersten Exceßes das Kriegsgericht bereits gehalten worden und die geseblich verwirkte Strafe nicht ausbleiben wird. Wegen des andern Ex- cesses, den ein Artillerie: Officier gegen 6 Landwehr: Artilleristen verübt, bemerkt der Einsender, daß die Land: wehr - Inspection dem Officier deshalb 6 Tage Arrest gegeben habe. Dies ist unrichtig. Der Officier erlitt den Arrest um andrer Ursache wiilen; wegen jenes Ex- ceßes wird er auch zum Kriegsgericht gezogen. Un- lángst noch ward ein Officier wegen eines weit gerin- gern Excesses gegen einen Landwehrmann in Pommern, durch ein von Sr. Majestät bestätigtes kriegsrechtli- hes Urtheil zu Kassation und sechs8monatlicher Fe: ftungsstrafe verurtheilt.

Wir können uns hiebei einiger Bemerkungen nicht enthalten. Wegen zrwoeier Excesse, die zwei Subaltern- Officiere gegen einige Landwoehrmänner verübt haben, ruft der Einsender Götter und Menschen an, und briht in die Worte aus: „O, der Schande! winkte uns nicht eine beßere Welt in Westen, wer wollte länger zaudern, stolz dem Beispiele Kato’s zu folgen ! ‘“ Da wir in dem Einsender einen Mann von Einsicht vermuthen, so glauben wir, daß er weiter als bis Franfreih sahe, und nah Nord- oder Südamerika auszuwandern gemeint sey.

Is es aber nicht ein Lärm um einen Eierkuchen! Mir können den Einsender versichern, daß die ánge- lagten Exceße den allgemeinen Unwillen erregenz er felbst weiß, daß der König eine strenge Untersuchung befohlen hat, und die Thäter wroerden, wenn sie schul: dig sind, gesebmäßig bestraft werden. Wo in der Welt aber fallen nicht Exceße vor, die kein Geseg, feine Polizei verhüten kann! Mag der Einwohner von Koblenz nah Jllinois oder nach Frankreich wandern, vor Ex: eeßen ist er auch da nicht siher. Daß wir während der Bonapartischen Herrschaft am Rhein weder in fran: zösischen noch teutschen Zeitungen und Flugschriften dergleichen Klagen eines Einwohners vom linken Rhein: ufer gelesen haben, hatte guten Grund, nicht in Man: gel an Muth, denn ein Mann, der das stolze Bei: spiel Kato?s in der Tasche trägt, wäre gewiß furcht- los und ents{chloßen, auch gegen Bonaparte auf den Kampfplaß der Deffentlichkeit getreten. Aber die Grau- samkeiten gegen die Konscribirten und ihre Eltern wa- xen geseblih; deshalb mußten die Vertheidiger des

Rechts und der Unschuld schweigen, hatten auch nicht |

Ursache auszuwandern, weil es nicht mehr Graufam- keit, sondern Recht war.

Der Unterschied zwischen Damals und Jebt würde hienah nur darin bestehen , daß die Mißhandlungen

der Militairpflichtigen damals häufig vorfielen und /

als geseßlihe Regel niht bestraft werden konnten, sondern, wenn sie si als besonders kaiserlihe Hand- lungen auszeichneten, belohnt wurden, jeßt aber in zween Ausnahmen vorgefallen sind, welche bestraft werden, Wir halten uns versichert, daß der Einsen- der es irgendwo bereits angezeigt haben würde, wenn noch ein anderweiter Exceß begangen wäre. Er er: wähnt zwar eines dritten, aber verübt an einem Land- mann (es war ein Einwohner aus Mes) deßen Pfer- den die Husaren in Saarbrücken die Schweife abge- fhnitten. Sie sind dafür bestraft worden.

Der König von Sachsen hat eine neue Rangord: nung und zugleich eine Civil- Uniform eingeführt. Es sind, wie ehedem, 5 Klassen beibehalten worden. Die Uniform ist grün mit goldner Stickerei, aber für jede Klasse sind graduirte Abweichungen vorgeschrieben.

Als damals die Willkühr auch die heiligsten Verz- hältniße mit Füßen trat, als Tausende Si pu Jüngs- linge die blutigen Opfer der Gewalt und des Ehrgeiz zes eines unteutschen Eroberers wurden, damals ward keine Stimme laut, und wir wollen deshaib gegen Niemand einen Srein aufheben. Jett wird bei jeder leisen, nur zufälligen, oft unvermeidlichen Berührung ein Geschrei erhoben, als ob die Welt untergehen sollte. Auch das mag hingehn, und wir haben gar keine Ursache, der Oeffentlichkeit ausweichenj zu wollen, die vielmehr über manches, was zur Sprache gebracht worden, ganz an ihrem Ort ist. Wer aber damals shwieg und jebt sehnsuchtsvolle Blicke nah Westen wendet, verlange nur nicht, daß wir in ihm einen Kato ehren, sondern begnüge sih damit, daß wir sei: nem öffentlichen Worte die mildeste Deutung geben, damit seine Compatrioten nicht gewahr werden, daß er nicht den Kato, sondern den Rebell im Namen führe.

Fn dér Geschichte der preußshen Monärchie vor Professor Pöl zu Leipzig, die unlängst u schienen ist, wird Seite 518 behauptet, daß das Edict vom 9. Oct. 1807 die Erbunterthänigkeit zwar aufgehoben, das Edict vom 27. Jul. 1808 dieses jedoch auf die os - und westpreußischen Domainenbauern bez schränkt habe, woraus folgen würde, daß die Erbunter- thänigkeit noch jeßt in den alten Provinzen der Mo: narchie fortdaure. Hr. Profe Psölig befindet sich in großem Jrthum, und muß die beiden Edicte nicht gez lesen haben. Das Edict vom 27. Jul. 1808 verleihet den Domainenbauern das Eigenthum ihrer Höfe, wel: ches sie vorhin nicht besaßen. Die Erbunterchänigfkeit, so weit sie auf den Domainen noch ftatt fand (îm Ermelande z. B. mußte noch ein Loskaufgeld bezahlt werden), und auf den adlichen A wurde durch das Edict vom 9. Oct. 1807 völlig aufgehoben , und ist, Gott sey Dank! niemals wieder hergestellt wor: den. Durch das zuerst für Schlesien erlaßene, später: hin auf die andern Provinzen ausgedehnte Publican: dum vom 8. April 1809 ward erläutert, welche Ges rechtsame und Verpflichtungen als Aueflüße der Erbun- terthänigfkeit, mithin als aufgehoben, zu betrachten, und welche dagegen auf den Besizungen der Bauern haf: ten und verblieben sind. Die Ablösung dieser Real: leistungen und die Verleißung des Eigenthums an die Bauern auf Privatbesizungen is der Gegenstand späte- rer Geseßze geworden, mit deren Ausführung die verwal: tenden Behörden jebt beshäftiget sind. Kurz, eine Er bz unterthänigkeit findet nicht weiter statt.

Wir können bei diesem Anlaß nicht umhin, an dem Beispiel eines neuen Wortführers der Leibeigenschaft zu zeigen, wohin man geräth, wenn man vom Lichte der Vernunft verlaßen in den dunkeln Gebieten des Wahns umhertappt. Einer der Mitarbeiter an den teutschen Staatsanzeigen, indem er (S. 415. B. 3.) erzählt, daß die Großherzoge von Meklenburg in Uebereinstimmung mit ihrer Ritter- und Landschaft die Leibeigenschaft aufgehoben haben (welches bekannte lich zwar eingeleitet, aber noch nicht ausgeführt, viel- mehr leider! verschoben ‘ist),- wirft die Frage auf: ob denn auch die Leibeignen selbst diese Wohlthat anzuz nehmen gesonnen seyn mögten, weil die Leibeigenschaft, nah Rundens Grundfäßen des teutschen Privat: rechts, auf einem Vertrage beruhe, den zu verlegen die Leibeignen, welchen der altteutsche Geist, der Geisk der Rechtlichkeit inwohne, eine ehrwürdige Scheu tra- gen. Wir möchten gern den Vertrag einsehn, von dem eine beglaubte Abschrift nicht beigefügt ist. Die