1819 / 11 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 06 Feb 1819 18:00:01 GMT) scan diff

Pfeffer verbraucht, worden seyn sollen: so kann man bei der Vergleichung dieser Verhältniße mit den Er- fahrungen, die jeder. Hausväter dus seinem eigen Berbrauch leicht sammeln: kann, fi schwerlich der Pebers zeugung ent;ichn, daß während die mäßig beiteuér-: ten Artikel ziemlich richtig angegeben worden, eine sehr große Quantität des bishec mét dri Groschen vom Pfunde belegten Kaffees heimlich eingegangen sein muß. j

Noch sehr viel auffallender stellt fich. das Verhält- niß bei den ‘Zuckérn. Augenommen, daß vier Pfund brauner Kochzucker drei Pfund raffinirten Zucker mit- lérer Beschaffenheit geben, und daß man aus sechs funden weißen Farin - und. Lumpenzocer im Durch- schnitte etwa fünf Pfund festen rasfiuirten Zucker .er- hält: -so würden die Zuckerfiederien zubereitet haben an raffinirten Zudckern: aus 5,531,860 Vfd. rohem braunen Zuck. 4,185,595 Pfd. aus 2,840,995 Psd. weißém Farin - Und Lürmaptnzudcer. u e An fremdem rasfinirten ZuEer sind übers dieß eingeführt wörden . «+ - «,-

Der Verbrauch von raffinirtem Zuk: Ler würde demnach betragen haben

Dagezen sind an roßem brauncn Zufk- Ler, weißem Farin - und gestoßenen Lumpenzucer nux zum inländisenVer- i brauche verskeuert worden + - «+ - 715,711 Pfb.

Gegen funfzehn Pfund raffinirten Zuckers w- ren also nur zwei Pfund Kochzucker verbraucht wor: den. Wenn man auch annimmt, daß von dem Er- zeugniße der inläkdischen Quckersiedereien mehr in das Ausland abgesebt worden seyn möchte, als die Klagen der inlándischen Siedereien Über die Unmöglichkeit, mit den Fremden gleiche Preise zit halten, vermuthen laßen, so bleibt doch das Mißverhältniß gegen alle Erfahrung, welche sich in den Haushaltungen ergiebt, ungemein groß, und es muß nothwéndig,' auf weiche Weise es auch sel, ein großer SchleiËhhandel mit Kech- zucker gettieben worden Feyn. E

Die inländischen Zuckersiedereien . sind ohne Zrwoeifel ein sehr achtbares Gewerbe, das volle Unsprüche auf Begünstigung von Seiten der Regierung hat: wenn man indeßen erwägt, daß die landesherrlichen Kaßen nach dem neuen Tarif_ von den 6,553,689 Pfund raf: finirten Buer, den die inländischen Siedereien n1ch obigem aus dem versteuerten. Material erzeugen fton- nen, nicht wesiger als = 417,887 Thlr. 17 Gr. 9 Pf. Verbrauchsteuer erheben würde, wenn diefer Zuk- xer vom Auslande kin- ginge, und tarifmäßig ei: nen Groschen neun Pfennige Verhrauchskeuer zahlte; und daß die in- ländischen Säiedereien da- gegen das Material von 5,581; 860 Pfund rohem

braunen Zucker, und

9, 840, 995 Pfund weißem Farin 2c. zusammen nur Mit S nach dem neuen Tarif ver- steuern : so fann man wohl nicht umhin, der Regie- rung die Gerechtigkeit wie- derfahren zu laßen, daß sie den inländischen Gewecb- fleiß kräftig unterstübt, in- dem sie demselben « « 204,61 Thlr. 8 Gr. 9 Pf. Verbrauchsteuer vom Zucker, und überdieß noch die Verbrauchsteuer von dem Syrop, der in den inländi- schen Siedereien erzeugt wird, aufopfert. Das Beste- hen der inländischen Zuckersiedereien blos in den alten

2,567,494 Pfd.

858,508 Vfd.

7,412,597 Pfd.

215,126 Thlr. 9 Gr. - Pf.

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bei hohen Verbrauchsteuern, mckl

Brovinzen wird dem Staate hienach auch künftig faßt eine viertel Million Thaier an Gefallen kosten.

e A R R rio E 2 Die Jeßigen BDerbrauteuer|ite nv 1

nur Versuche, wie viel mên dem Schleichhand

gewinnen, und theils den Stoatskaßen, thei

1n!fndischen Gewerbfleiße zuwendeu fonne. Solche

Bersuche sind zu *ostbar, um sie nicht mit großer Borsicht, und seibst mit Schüchternheit zu machen und Niemand vermag dofür zu bürgen, daß auf denx ersten Wurf das Ziel getroffen werde. Es ist inzwi- schen der Geist eines Zollsystems, nicht die Cinzeluheit der Tarifságe, worauf man zunächst achten muß. Ein guter Geist bessert an den. Sägen und. Formen, wäh: rend ein schlech¿er die scheinbar mildesken änordnun- gen zu shwerem Drucke benußt. Die beträchtliche Herabsezung der Steuern vom Kassee und raffinirten Zucfer fann ihres Zwecfes nicht ga verfehlen; und ein Theil des Ausfalles, der aus den niedrigern Laz rifsäzen. in den alten Provinzen entsteht, wird ohne Zweifel durch die Verminderung des Schleichhan dels erseht werden. Wie weit dieß aber gehen käñn, und wid welr daßer neue Ermäßigungen rathsam werden, kann nur die Xrfah leren.

(Cin Grotcyen Som Dr nde Aae ift fo ivenia, daß Niemand fich ernstiich dadurch befcweri tanms Ob besonders der Kochzucker, der jet mit einem Groschen neurr Pfennigen be jleuert ist, noch eine Ler- mäß1gung. erhalten könne, wird nach éintger Zeit beurtheilen laßen, Die Schwierigkeit, einen Un- tershied zwisczen rohem und raffinictem Zucer bei den mannigtaltigei Lbjstufungen der Läuterung vor draunèm, gelven" und reißen Faun -, Lüumipenzucer und selbst ‘zerstoßeneà Hutzucker, zu machen, hat den Ber=- such veraniaßt, allen Zucker, der unmittelbar in den Verbrauch übergeht, gleich hoch zu bejteuern, wodur der chlechtejte Kochzucker allerdings stark betreffen wird. s eine wesentliche Erieichie-

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rop nur vier Pfennige Berbrauck teuer haften.

Die. Leine, fo weit sie in Fäßecn eingezen, haben ebenfalls nur Cinen Steuersas, náml;ch drei Gros sen drei Pfennige vom Beciiner Xuart, um den “Détebráucdien zu entgehen, die von Untersuczungen der Beschaffenheir des Weines unzertrennbar sid. Diese Ubgavbe 1!! in der Tharc sehr hoch, und kann von ge: meinen Weinen in wohlfeilen Jahren bis vierzig Pro- cent des Einkaufpreises betragen. Jn den“ östlichen Provinzen, wo Veintrinken für ein Zeichen der L20ohl- Habenhei! gilt, gab man ia der That nur der afent- lien Meinung nach, indem man hohe Weinsleuein beibehieitz; erleichtert werden dieselben indèßen sck&on dadur, daß die inländischen Weine aus den wesili- chen Provinzen mit einer Verdrauci fleuer von einem Groschen auf das Quar! cingeßn. So weit der fremde Wein seewärts eintommt, it e Aufsicht darauf,

, nf schr schwierig. abec wie sehr wahrscheinlich seyu dürfe

die Erfahrung noch lehren möchte, daß die zu eingehenden Weine überß aupt bedeutend niedrig steuert werden éénnten, ohne wesentlich, an CEintom- men zu verlieren, darübec wird die Erfahrung noch ferner belehren müßen:

Wißenfchaftliche Nachricht. Der Gegen? sand des am 1°. Fánuar zu Königsberg it arademi- {chen Hörsaale gesprochenèn Vortrags war : Ansichten des

‘Alterthums über schöneNaturumgebung als Fördetungs: F

mittel wißenschaftliher Thätigkeit nah Quinti!. X. 3. 9. und die Behauptung: daß eine von der Natur in dieser Hinsicht minder begünstigte Lehranstalt dar- urn nicht geringerer Leistungen fähig \ey.

Hiedurch is das Mißverständniß beseitigt, dur J

welches eine nicht geschickte Redaktion der Zeitung

ein s{chwer zu vermeidendes Mißvergnügen veranlaßt

hatte.

Allgemeine

Yreußishe Staats - Zeitung.

11% Stück. Berlin, den 6ten Februar 1819.

I. Amtlihèé Nächrichten.

Kronik des Täâgéèés.

Berlin, vom 6. Februar. Se. Königl. M a: jestát haben bei der Regierung zu Fränffurt an der Oder an die Stelle des verstorbenen Vice - Regieëungs- Prásidenten Troschel, den zweiten Direktor dieses Kollegii, Freiherrn von Seckendors, zum ersten Direktor ünter Beilegung des Prädikats als Vice? Regierungs - Präsident ernènnen; den zwéiten Dir rektor - Posten aber dem bisherigen Regierungs - Direk- tôór Keßler zu Münster zu verleihen, ünd dagegen in deßen Stelle, als zweiten Direktor bei der Mün- stershen Regierung, den Geheimen Regierungsrath Sa zu Aathen zu befördern geruhet.

Der vormalige Friedensrichter und bisherige Land - und Stadtgerichts : Aftuarius Neukirchen zu Quern- hein, ist zum Justiz - Kömmißarius bei den Üntérgerich: ten des Oberz Landes : Gerichts zu Páderborn, mit An- weisung seines Wohnsißes in Warburg, bestellt worden,

Se. Maiestät der König haben dem Unteroffizier Relfon von der Posenschen Gensdarmerie das allge: meine Ehrénzeichen zweiter Klaße zu verleihen geëuhet.

Kundmachüñg.

Da bis zur definitiven Einrichtung dèr Geséßzge- bung in den Rheinprovinzen die bisherige Gericht: verfaßung dort im Wesentlichen beibehalten werden muß, und dénnóch bis dahin der mangelhafte Zustand der dortigen Gerichte nicht fortdauern kann: fo haben Se. Majestät dur die Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 19. Nov. v. J. fêste Béstimmungen zu treffen ges ruhet, wovon die zunächst zut Ausführung kommen: den in folgendem Auszuge mitgethèilt werdén ?:

1) Die Jmiediat- Jüstiz- Commission für die Rhein: provinzen soll aufgelöset werden.

2) Die gesammte Leitung der Justiz: Angelègénhei- ten dieser Provinzen, sowohl diè, wélche deïn Staats- und Justiz-Minister v. Kitchèisèn anvertraut war, als die, welhe der gedachten Kommission öbgelegen, soll bis nah Beendigung der definitivèn Justiz : Ein- rihtung dèr Rheinprovinzen an den Stäätsminister v: Beyme übergehen.

3) Die Revisions: und Kässationshöfe zu Koblenz und Düßeldorf soilen aufgelöset, und es soll an deren Stelle ein Revisionshof zu Berlin niedergeseßt werden.

4) Dieser Revisionshof soll aus einem Präsidenten, zehn Richtern und dem nöthigen Unterbeamten : Pers sonale bestehen.

5) Das öffentliche Ministerium bei demselben soll durch einèn Genetal-Prokuraror und einen General: Advokaten versehen werden.

6) Die Apellationshófe zu Trier, Köln und Düßel- dorf sollen in einen einzigen Appellations : Gerichts- Hof zusammengezogen werden.

-) Ec sll aus einem ersteù Präsidenten, sechs und zwanzig Richtern, sechs Beisibern und dem nöthigen Subaltérn - Pecsonale bestehen, dainit drei Civilsenate, die beiden ersten aus neun, der dritte aus acht, und eine Anklagekamnmer aus sieben Mitgliedern, gleihwdhi aber die Assisen : Präsidenten abgeordnet werden könz nén, ohne daß der Dienst je wieder unterbrochen werde. :

8) Es sollen keine beständigen Senats: Präsidenten ernannt, sondern es soll vorbehalten werden, mit deni Borfïg in den einzelnen Senaten alljährlich unier den sämmtlichen Richtern zu wechseln. Dafür foll in de Etat eine angeießene Summe zu Belohnunÿ dés jès desmaligen Vorsitzenden ausgeworfen werden.

g) Eines besondern Senats für die Appellâtiónéñ in Zuchtpölizeysachen bedarf es nicht, weil diese voñ dén Gerichten érster Jnstanz entschieden werden sollen.

10) Das bffentlichè Ministèrium bei demselben soll durch einen General - Prokurator, dem ein Schreiber zu bewilligen ist, drei General: Advokaten Und drei Stellvertretet verwaltet werden.

11) Besonderer Kriminal - Prokuratorèn bedarf es ébeñfalls nicht, weil das Amt derselben von den Ober« Prokúratoren bei den ersten Justanzgerithten mit verz sehen werden foll.

12) Die bisherigen dreizehn Vezirktribunäle sollèn in sechs Gerichte erster Jnstanz zusammengezogen wers dèn, wovon jedes ám Hauptdrte des Regierungsbez zirks seinèn Sig erhält, uñd deßen Gerichtsbarkeit fich, mit Ausnahme des auf dem reten Rheinufée bélegenen Theils der Regierungsbezirke von Düßele