rößtentheils beschwichtigt war, entwickelte sih in der t des Preußischen Staates selbst die unde: fangne ruhige Ueterzeugung, dap dem Gewerbfleiße, dem Handel und den Sraatskaßen mit niedrigern Steuersäßen, wenigeren Einfuhrverboten und minder ángstlichen Kontroilen wohl bcßer gedient seyn möchte ; es traten hierauf allmählig große Erleichterungen ein, nicht ohne Besorgniße und Beschwerden von Seiten vieler achtbaren Beamten und Gewerbleute, die 0ch immer nur in dem L Verfahren hinlängliche Sicherheit für das innere Gewerbe und für die Sraats- aßen fanden. s \ ? Séecdauectd untèr großem Kampf der Meinungen ge- wannen die midern Ansichten jedoch immer mehr Raum, und lettlich ging aus ihnen das Zoll: und Verbrauch: Steuersystêm hervor, welches in dem Geseye vom 26. Mai v. J. aufgestellt, und seit Neujahr auch in den sieben “anada des Preußischen Staais zuc
ollziehung gekommen isf. S i gi Acht Neuntheile der Einwohner dieser sieben Proc vinzen gehörten schon vor dem Jahre 1806 dem Preu- ßischen chtaate an, und können unmöglich verkennen, daß die neue Verfaßung der Zólle und Verbrauch: Steuern schr viel milder is, àls die früher gewohnte. Auch die Nachbarschafr ist gropen Theils die alte. Selbst die neuen Nachbarn in Sachsen und Thüringen wohnen nirgend Über eine mäßige Tagereise vòôn den Gránzen, die Preuße schon 1in Jahre 18606 inne hatte. Vergebens bemüht man fich, alie diese That- sachen mit den Beschwerden über n ik erhörtien bei: spiellosen Druck zu vereinigen, der Flugsyriften und Zeitungen zufolge verderblich aus dem harten völkerrehtwidrigen neuen Zoüsysteme Preußens ervorgehn soll. ' E e geschildert als eiñe von Preußischen Zöllnern belagerte Stadt. Jhre Schlagbäume stehn nur eine Stunde vor dèn Thoren ; “alies Gewerde stockt, selbst die Zufuhr der täglichèn Lebéusmittel ist gefährdet. z : L s Bi größeù Handelsstraßen von Leipzig gehn:
1) nach den Hansestädten, über Halle, L
2) nach dem nördlichen Rußland, über Frankfurt
an der Oder, O
3) nah Warschau; über Glogau,
6) nach dem südlichen Rußländ, über Breslau,
5) nach Wien und derTürkei, über Dresden und Prag,
6) nach Südteutschland und Jtalien, über Altenburg,
7) nach Frankfurt am Main und Frankreich, über
aumburg. : E ;
Bie érste diefer Straße führt seit anderthälb Jahr- hunderten, die zweite seit vier Jahrhunderten, die dritte und vierté seit beinahe achtzig Jahren durch Preußisches Gebiet; ob der von Leipzig heimkebrende Käufex auf diesen Straßen eine oder zwanzig Meilen von Leipzig die Prenßische Gränze erretcht, und den Durchfuhrzoll erlegt, ist für den Großhandel ganz gleichgültig. Sind dié Durchfuhrzöle jebt beträchtlich geringer, und die Förmlichkeiten sehr viel leichter ge- worden : so wird der Kaufmann sich immer erleichtert finden, gleihviêl ob er den Zoil an der Mulde oder am Bober bezahlt. Die füufte und sechste dieser Sträßen berührt noch heut fein Preußisches Gebier. Auf der siebenten allein durchschneidet man erst seit drei Jahren Preußische Gränzen, die aber hier mit einem so geringen Umwege zu umfahren sind, daß Preußen es niemals wagen darf, hier beträchtliche Zóôile zu erheben ; oder lástige Kontroilen einzuführen. So wäre daun der Großhandel äuf den Leipzigèr Meßen durch das nèue Zollsystem nur erleichtert.
Auf dén Kleinhandel, auf die Versorg:1ng der Stadt mit Lebensmittela könnte diè jevige Nähe der Preu- ßishen Gränzen allerdings nachtheilig wirken, wenn Preußèn Sperren oder, hohe Ausgangzölle áänlegte.
Zwar eine Stunde von Leipzig skeht nirgend ein Preu: ßischer Zöllner. Däs nächste Preußische Dorf is Klein: Modelwiß auf der Straße nach Halle ander:halb Mei: len von Leipzig, auf den Straßen nah Deßau, Wit: tenberg, To:gau, Merseburg und Zeiz ist die Gränze 13, 2, 24 bis 5 Meilen von Leipzig entfernt. Wâre sie aber auch viel náher: der Verjorgung der Leipziger Märkte würde sie bei dem jeßigen Zollsysteme ne schaden. Theils in Folge der allgemeinen Grundsäse des Preußischen Tarifs, theils vermöge besondrer vek: tragmäßiger Begünstigungen für Sächsen gehn völlig abgabenftrei über diesé Gränze aus und ein, Ge: treide aller Art, Gartengewächse, Obst, Eier, Miiche Geflügel, Wildpret, Fische, Brenn - und Bauholz, LOtfy Kohlen, Heu, Stroh, Kalksteine und ziegelz überdieß werden völlig abgabenfrei aus dem Preußischen Ge- biete aus geführt, Fleis, Butter, Kase, Talg, Lichte, Oèl, Seife, Mehl, Graupen und Grüge. Die Zufuht aller gemeinen Lebensmittel, des Futters, der Brenuz und Baumarerialien ist daher dur die Preußisczen Zölle gar nicht belastec. L i
Der Landmann nimmt vom Wöchènniarkte aus det Sradr zurück, was er in seiaer Wirthschaft braucht. Auch dieser kleine Verkehc wwicd dur vie Preußischen Zöie kaum gestört. Zunächst geht alles, wie hoch es auch belegt sey, in Quanticáten unter einem Pfunde völlig steuerfcei. Vei Gegenständen, wooon die Ub- gade nichr über vier Thaler becrägt, fängt die Besteu- rung erst mit 2; Zeurnec anz dret Pfuno Vcip7 Wh- rop, Rosinea, und Baumóöl sind also nvcy steuerfrei. Die Famiüiiie eines wodlhabenden Bauern in dèn ‘Préeu- gischen Gränzdörtecn, welche wöchentlich einaal den Leipziger Mark: beschickt, kann mithin lebenslang ossen und ohne Unterschicif ihren ganzen Bedarf ¿n Bewarz zen und Specereicn völlig steaerfrei aus Letpzig bezi€z hen, weun se nar die Vorsicht braucht, au jedem Markttage blus den Bedarf der nä(sten Woche etnzu- kaujen. Uber auch dec Gutsherr und große Pächter, der an Einkauf in größern Quantitäten gewödnnt 1, wird durch die Preugischen Zölle nicht dara gehutdert z denn er entricyiet an der Gränze feinè hohere Abgabe; als der Kaufmann in den beñachvarten Preußischen Städten. Nux in Rücksicht der Ellenwaacen und an- derèr Fabrikate findet eine wirkliche Erschwerung statt. Kleinigkeiten, die nicht ein Psund wiegen, wie einzelnè Tücher, Strümpfe, Bänder, Taschenmeßér und hunz
dect klcine Werkzeuge und Geräths4äften gehen inz |
deß auch hier steuerfrei ein. Erhoblichere Gegenstände erlegen dagegen die Ve'brauchssteuer und den Zoll. Daß aber die Preußische Regierung hierin zuna6si die Beförderung des innècu Gewerbes berücksichtigte, mag der Ünbefangne wohl nicht tadeln, wenn man auch gern die Klagé des Kaufmanns und Fäbrikanten jen- seits der Gränze ehrt, deßen Gewerbe diese Verfassung beschränkt. Uebrigens is der Eingang keiner Fabrik: waare, außer deù Spiclkarten, ganz verboten, und die Einfuhr, wenn auch ho, doch feinesweges so belegt, daß sie der Liebhaberei im Kleinen wesentlichen Ein- trag thun könnte. Man sieht täglich, daß auch ge:
meine Leuté statt eines Zeuges, das sie für aht * Groschèn faufen könnten, eins wähien, das neun ; Groschen kostet, weil die Farbe oder das Muster ihnen | | it, oder roeil sie niht einein besondern Gang | o g | beßer gefäut, oder weil sie nich | ins j Beispiel Kaffee von Hamburg auf der Elbe bei Lenzen
als einen soichen Unterschièd im Preise, macht auch | aa: so untersucht man nicht, ob er für Berlin, Mag-
in einen andern Laden machén wollen. M+ehc aber,
die preußische Verbrauchsteunêèr nichr.
ihrer Kénntniß kam. | (Fortsegung in der Beilage)
V T1 A4
Fortseßung von Preußens neuem Zollsy- stem u. s. w.
dieser allgemeinen Freiheit nehmen laßen.
machen. , — ist es nun, daß an den äußern Gränzen des Preußi- “schen Staats kein Unterschied zwischen Waaren ge- "ma;ht werden kann, welche für die Preußischen Länder
Haben Landleute aus unzeitiger Besorgniß, aus Mangel an Kentniß der neuen Verhältniße Anstand
" genommen , den Markt zu besuchen, oder den gewohn- ten Einkauf zu machen: so war es gewiß dem eignen — Intereße der Stadt Leipzig ganz entgegen, das Miß- verständniß durch blinden Lärm, durch falsche Vor: spiegelungen unerhörten Drucks, durch Aufregung
“grundloser Besorgniße zu vermehren und zu ver:
_längern. Ñ Seit einer Woche sind in den Buchhandel gekom-
men: freimüthige Worte eines Deutschen in Anhalt über die durch ein Königl. Preuß. Ministerialrescript verfügte Ausdehnung der Verdrauchsteuer auf die in die Anhalt- schen Staaten transitirenden Waaren. Folgende Thatsache hat zu dieser Schrift Veran- laßung gegeben. Jn den östlichen Provinzen des
+ Preußischen Staats völlig eingeschlossen liegen :
2. die Dörfer Nebeband und Roßow, Meklenburg:-
L Schwerin gehörig ;
8. das Braunschweiasche Amt Kalvörde ;
5. sammtliche Anhaltshe Länder mit Ausnahme der Uemter Hoym, Ballenstädt, Harzgerode, Gün- thersberge und Gernrode, die auf einer fleinen Strecke an Braunschweigsches Gebiet gränzen z;
&, die Weimarschen Aemter AUstädt und Oldisleben ;
5. die Untere Grafschaft Schwarzburg, zwischen beiden
» arts des fürstlichen Hauses Schwarzburg ge- S thetut; 6. das Gothaishe Amt Volkeroda.
“Preußen, welches nach dem Geseßse vom 26|ffen Mai
“des vorigen Jahres Überhaupt allen Verkehr innerhalb des ganzen Umfanges seiner äußern Gränzen völlig
frei geben, und durchaus keine Binnenzöile mehr statt:
“ finden. laßen will, hat auch diese Ländertheile, obwohl “fremder Landeshoheit unterworfen, dennoch Theil an | Es hat sie [mit keinen ZoUbarrieren umschränkt. Alle Erzeug- niße ihres Bodens und ihres Kunfskfleißes gehn völlig abgabenfrei und ohne alie Un- tersuchung und Förmlichkeit in die umlie: tegenden preußischen Länder ein; und sie beziehn eben so frei alle Bedürfnißeaus den Preußischen Staaten. Nur in Rüksichr des Salzes
“und Branntweins findet eine Beobachtung statt, bis
Mittel gefunden werden, auch diese entbehrlich zu Eine nothwendige Folge dieser Gleichstellung
selbt, oder welche für diese eingeshloßnen Länder unter dèr Hoheit andrer Fürsten bestimmt sind; und daß folglich beide einerlei Abgaben beim ersten Eintritte in die Preußischen Staaten entrichten. Kommt zum
deburg oder Deßau bestimmt sei; sobald er nicht gänz:
Hat diè UÜneifahrénheir und Aengstlihkeit nèu : lich durch die Preußischen Staaten durhgeht, sondern angestellter Zollbedienten in E érsten Tagen e neuen Einrichtung Schwierigkeiten erregt, die nicht = : | : im Geiste des Geseßes lagen: so war die Regierung dort verbraucht zu werden, zahlt er stets die gleiche
gern bereit, den Jrrthum zu berichtigen, sobalo er z#
innerhalb des Umfanges derselben, sei es in Preußischem, sei es in eingeshloßnem fremden Gebiete bleibt, um
Abgabe. Dieses Verfahren liegt im Geiste des Gesebes.
F Es hat nicht vermieden wecden können, ohne die Frei: : pu des innern Verkehrs in einer großen Strecke der
reußischen Scaaten, fast in* der ganzen Provinz Sach- sen, und in dem westlichen Theile der Provinz Bran- denburg véllig aufzuheben. - Nicht eine Besteurung des Verbrauchs der eingeshloßnen Gebiete ist es, wo-
T nach der preußischen Regierung gelüsten konnte. Was
| zum 11ten Stück der Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung
vom 6ten Februar 1819-
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diese einbringen kann, ist so unerheblih für die Fi nanzen eines großen Staates, daß er deshalb sich nies mals auch nur Mißverständnißen ausseßen - würde. Die Einnahme aus der Verbrauchsteuer von fremden Waaren , so wie sie durch das Geseh vom 26. Mai d. v. J. angeordnet wird, beträgt überhaupt nur ohnge- fähr ein Dreizehntheil der sämmtlichen preußi- schen Staatseinküafte. Was an Verbzauchsteuer aus den einges%loßnen fremden Landestheilen auffommen kann, is shwerlich auf eim Achtzigtheil dec gan- p Verbrauchfeuer, mithin noch nicht auf ein
ausencktheil der ganzen Preußischen Staatsein- künfte zu shägen. Denn die eingeshloßnen Landese theile enthalren höchstens zweimaälhunderttausend Be- wohner, also noch nicht ein Funfzigtheil der Bewoh- ner des Preußischen Staats. Es 1 ferner bekannt, daß hauptsächlich nur der Luxus der größern Städte die Verbrauchsteuer von fremden Waaren einträglich macht. Der Verbrauch von Berlin, Breslau, Königs- berg, Köln, Danzig, Magdeburg, Aachen, Srettin, Posen und andern ansehnlichen Städten ist es vorzüg- lich, welcher die Kaßen füllt. Die eingeshleßnen Lans destheile haben feine Stadt, welche der kleinsten dex vorgenannten Städte auch nur nahe kämez- selbst Deßau hat noch nicht halb soviel Jnwohner als Po- sen, so sehr es sich auch fonst durch Kulrur, Gewerbe und Annehmlichkeit auszeichnet. aß aber mußte bes stimmt verhütet werden, daß niht Lager von unvers steuerten Waaren mitten im Preußischen Gebiete sich befänden, und die Gegend weit und breit mit einem Schleichhandel übershwemmten, der alles rechtliche Gewerbe der bcnachbarten Preußischen Städte zerstörte. Wie wenig alle Aufsicht, auch die strengste, wider sols chen Schleichhandel vermag, weiß Jedermann, Hätte man wüÜrklich die vielfach zerstüctelten und zersireuten Landestheile mit Zoll - Linien umgeben wollen: so würde dieß ben großen Verkehr mit Landeserzeugnißen aller Art, welcher nothwendig der Aufsicht und Durch- suchung nach versteckten steuervaren Waaren hätte unterworfen werden müßen, zum Nachtheile der bei- derseitigen Unterthanen nur belästigt, nicht aber ges hindert haben, daß der Schleichhändler troßend auf seine Unantastbarkeit in fremdem Gebiete, jede regnichte Nacht, und jede Schwäche eines Zollbedienten erlauert haben würde, um seine unversteuerten Waaren einzus shwärzen.
Der freimlithige Teutshe in Anhalt findet gleich: wohl in dem preußishen Verfahren eine Verlegung des Völkerrechts; und er hält es für unmöglich, daß solche Gewaltthärigkeit anders entstanden sein könne, als durch die Vorschläge obskurer Plusmacher, welche das Ministerium überrascht und verleitet hätten, ohne Vorwißen und Genehmigung Seiner Majestät des Kö- nigs diese Anordnung zu machen.
Des Teutschen Ruhm war sonst Besonnenheit, Mäßigung, Ruhe im Prüfen, Reife im Urtheil - Freis muth war sonst die Gabe, das rechte Wort zur r e ch: ten Zeit zu sagen. Wohlan, wer teutsch, wer freie mücthig ist, lese und prüfe.
Jeder selbstständige Staat hat das Recht, ohne vorgängige Anfrage bei feinen Nachbarn die Bedin- gungen zu bestimmen, un1er welchen fremde Waaren in sein Gebiet gebracht, oder durch dasselbe geführt werden können. Dieß Recht is seit undenklichen Zei- zen ausgeübt worden, und wird noch täglich ausges übt, nicht nur von allen großen Staaten, sondern selbst von den kleinsten; und Preußen insbesondere bestreis tet es feinem der Fürsten, deren Länder von seinem Gebiete umschloßen sind, kann sich es aber auch niche streitig machen laßen,
Jn keinem Staate von einiger Ausdehnung snd die Duchfußrabgäben auf alen Straßen gleich; sie