1819 / 12 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 09 Feb 1819 18:00:01 GMT) scan diff

richten fich nach der Natur des Verkehrs, und Preus- ßen hat, eben fowohl als andere große Staaten, auf einzelnen Straßen zuweilen sehr beträchtliche Durch: fußrzöUe, nicht blos gegen Mindermächtige, söndern auch gegen die größten Mächte angeordnet, wenn es seinen Megierungszwecken gemäß war. Friedrih der Große legte dreißig Procent Durchgangzoll auf diejenigen Waaren, die ohne umzuladen aus Polen durch Schle: sien ah Böhmen geführt wurden ; und es slnd faum zehn Jahre, daß diese Abgabe von der Preußischen Re- gierung aus eigner Bewegung aufgehoben wärd. Frem: ‘des Pórcellan und Steingut durfte sonst die Preußi- hen Staaten gar nicht, berühren; noch vor funfzehn Jahren wurde Englisches Steingut zerschlagen, wcnn auch nur die Durchfuhr davon versucht ward. Däs Völkerrecht, so wie es noch bis heut durch die gemein- Fame Observanz des ganzen Europa besteht, wird also gar nicht dadurch verleßt, daß Preußen die Durchfuhr fremder Waaren Über seine äußre Gränze nah den in seinem Gebiete eingeschloßnen Landestheilen nur er- laubt unter der Bedingung, daß dieselben Abgaben davon entrichtet werden, die der eigne Preußische Un- derthan beim Verbrauche derselben zahlt.

Verbote oder Ershwerungen der Durchfuhren, die ein Staat aus seiner rehtlih freien Macht verfügt, EXönnen oft den Nachbarn hart fallen : deshalb abec find sie keinesweges ungerècht. Selbst unbillig kann man sf nur dann finden, wenn der Nachtheil, der fremden Länder dadurch zugefügt wird, durch andre dem eignen Jnutereßè unnaththeilige Einrichtungen ver- mieden, óder wenigstens gemildert werden könnte; odér wenn der Nachtheil des Fremden ganz außer gleichem Verhältniße mit dem eignen Vortheile stäude. Beides ist offenbar hier nicht der Fall.

Preußen muß entweder Fabriken, die weit mehr

Menschen beschäftigen, als die sämmtlichen eingé- shloßnen Ländes- Theile überhaupt Einwohner ent: hâlten, der fremden Mitwerbung gänz Preis geben, odér sie durch Abgaben auf fremde Fabrikate s{üßen. Yenes widerräth dringend eine fast allgemeine Stimme irû Lande selbs ; dieses ist daher im Ganzen mit gro: Per Behutsämkeit angeordûet, und die fremde Mit: werbung nur soweit durch Abgaben beschränkt worden, als nach sorgfältiger Prüfung unvermeidlih erschien. Demungeächtet bleiben diese Abgaben hoh genug; um den Schleichhandel zu reizen. Ein Pfund ordi- närè baumwollne Waaren, das vier bis fünf Thaler werth sein kann, ist mit zehn Groschen vier Pfen? nigen Eingangs - Abgaben belegt. Das giebt der in- nern Gewerbfämkeit einen Vortheil von 9 bis 12 Procent über den Avsländér, und wird von den Fa- brifanten für sehr knapp berechnet gehalten. Gleich: wohl kann ein Mensch, der bei Nacht dreißig Pfund solche Waaren auf den Schultern über die Gränze trägt, beinähe dreizéhn Thaler dadurch verdienen. _ Preußen muß ferner entweder auf Kolonial - Waa- ren und fremde Weine so hohe Steuern legen, als die Möglichkeit einer sihern Erhebung gestattet , oder die öffentliche Meinung beleidigen, besonders in den ältern Provinzen, wo man längst gewohnt ist, das Wohlleben vorzüglich besteuert zu fehn.

Mit diesen wichtigen Zwecken ist abér die Dul- dung unversteuerter Waaren - Läger in den eingeschlos- Senen Landestheilen ganz unvereinbar. Js eine in gfader Richtung förtlaufende Gränze shon schwer zu

eobachten : so ist es noch vielmehr ein éinzelner P:nkt mitten im Lande. Die Erfährung hat längst hierüber entschieden. Der Schleichhändler spottet der Wach- samkeit der Zollbeamtën , diè unmöglich auf allen Umgebungen seines durch fremde Landes- Hoheit ge- sicherten Schlupfwinkels zugleich sein können. Dage- gen wird der rechtliche Landmann und Handwerker haet belastet in seineni Gewerbe durch die Strenge der Untersuhungen und Förmlichkeiten;, die bei so naher Gelegenheit zum Schleichhandel ganz unvermeid- lih sind. So blieb nichts übrig, als die Erhebung der gleichen Abgabe, welche den Schleichhandel aus den eingeschloßnen Landtheilen unmöglich macht, und

dem wechselseitigen Jntereße anzupaßen suchen.

| tung ist Seite 3, Zeile 42 (von oben) zu lesen :

die. gänzliche Vermeidung innerer Zoll: Linien geskäk tet. Für eine Gerberei oder Weberei in Deßau wird! es gar nicht unerheblich sein, daß ihre Arbeiten ohne Abgaben, felbst ohne Förmlichkeiten nicht nut dur}

den ganzen Umfang der Preußischen Staaten, sondern

Allgemeine

über jede Preußische Gränze ins Ausland gehe. De| 4 : c ; Handwerker, der Landmann, Jeder der täglich im 49 ( H g Lande verkchrt, genießt dadurch einer großen Erleich:

terung, wogegen einigè Vertheurung von Kaffee, Zucke, Gewürz und Wein wohl nicht allgemein sehr drücken) scheinen dürfte.

Wenn endlich demungeachtet Gründe vorhandehß! wären, dieses Verhältniß lästig zu finden : so werden“ die Regierungen der eingeschloßnen Länder den Wey! der Unterhandlungen einschlagen tönnen, auf dem all,“ Staaten Europas die Anordnungen, welche ste selbst" ständig Über den Handel in ihrem Gebiete ur Nad Man| darf vertrauen, daß Preußen, weit entfernt auf de" Strenge des Völkerrechts zu bestehen, gern die nähern" Verhältniße erwägen wird, die es mik seinen Nach“ barn verbinden; und daß es namentli jeden Anschein“ einer unbilligen Benußung der natürlichen Nachtheile einges{loßner Länder dure das Anerbieten einer volk ständigen Entschädigung für die Steuern entfernen wird, die es in dec That nur áâáls Nothtoehr gegen den Schleichhandel erhebt.

Das Preußische Finanzministerium konnte nur an: ordnen, was im Geiste des Gefetes lag; dieß ist mit* verfaßung8mäßiger Oeffentlichkeit ges&ehn. Die Amts: F blätier, welche jedê Regierung monatlich mit den“ Zeitungs - Berichte an des Königs Majestät unmittel." bar einfendet, enthalten die Befehle an die Unter: Behörden, diese Anordnung zu vollziehn. Dieß sind einfache Thatsachen; und es stand zu vermuthen, daß ein Anhaltiner wenigstens in soweit die Preußische Verfaßung kenne, um sich soicher Vorstellungen zu enthalten, als der freimüthige Teutsche si er: laubèn zu können gläubte.

Berichtigung. Nach der Frankfurter Ober-Posk? Amts - Zeitung! ist in Berlin die Sterblichkeit noch im} ner sehr groß. Hiesigen Orts ist davon nichts be: | kannt, als das Gegentheil. Wenn der Posktbote diese | Gelegenheit schlau benußt, um zu meinen, daß Viele | wohl an zurückgetretner Hoffnung sterben würden , st wäre zu seiner Ehre zu wünschen gewesen, daß di Censur der freien Stadt Frankfurt ihm einige von den Punkten etwa auch abgeschiednen Geister und zurückgerretenén Hofnungen ? ) überwiesen hätte, wed mit sie die dortige Zeitung des geistreichen D. Börne zuweilen reichlih ausstattet; vielleicht fände fich dar unter das punctuni s8aliens, das wir jeßt vermißen. Kehre doch jeder vor seiner Thür! So klein der Raum, er wird immer etwas wegzukehren finden,“ Als untex der Regierung des Königs Friedrich Wil: * helm L. ein Holländischer Zcitungschreiber meldete: |" ¡rin Potsdam sei der Flügelmann der Garde gestor: " ben, man habe ih secirt, und kein Herz bei ihm ge: * funden , ‘’ ließ der König durch die hiesige Zeitung er: * widern: das factum sey unbezweifelt und denatns ein Holländer gewesen. i 1

__ Die hiesige Spenersche Zeitung Ne. 15 bêmerkt, dit F Staatszeitung s{cheine den Betrag des Militair - Etat auf 22 Mill. Thaler andeuten zu wollen. Hätte si aufmerksam -gelesen, sd rofrde sie gefunden haben, da die Staats : Zeitung sage: die Oppositions- Zei F tung habo einen solchen Betrag andeuten wolle.

Drückfehler. Jm vôrigen Stücke dieser Zei

110

statt 100; desgleichen sind Seite 4, Spalte 2, Zeile 17 (v. unten) die Worte „die Erfahrung noch lehrea

möchte, daß ‘’ zu streichen.

e

12‘ Stick. Berlin, den 9ten Februar 1819.

L. Amtliche Nachrichten.

Kroknik des Tages.

Berlin, vom 8ten Februar. Am s6ten dieses abends sind Se. Königl. Hoheit der Erb - Gro fß- Herzog von Mecklenburg-Schwerin und Jhro Klnigl. Hoheit . die Frau Erb :-Großherzogin, so wie der Prinz Paul von Mecklenburg:-:-Schwe- rin in hiesiger Residenz eingetroffen, und in die für Höch dieselben bercit gehaltenen Zimmrr auf dem Königl. Schloße abgestiegen.

n even diefem Tage trafen auch Se. Königl. Hoheit der Herzog von Kumberland und Jhro Königl. Hoheit die Frau Herzogin allhier ein.

Berlin, den 4ten Februar. Des Königs Ma- jestät haben, mittelst Allerhöchster Kabinets - Ordre vom 31sten Januar d. J. , den bisher bei der Regie:

rung in Frankfurt a. d. O. angestellt gewesenen Regie: rungsrath Bitter zum Geheimen Finanzrathe und Mitgliede des Finanz- Ministeriums zu ernennen geruht.

Seine Königl. Majestät haben die Wahl des bisherigen Landes : Aeltesten des Wohlau - Winziger:- Kreises, von Johnston auf Lahse, zum Direktor; der Liegniß - Wohlauschen Fürstenthums- Landschaft zu bestätigen, und den Grafen von Pilati auf Schlös gel zum Landrath des Gläzer Kreises im Bezirk der Regierung zu Reichenbach zu ernènnen geruhet.

Se. Majestät haben die von der Éönigl. Akademie der Wißenschaften getroffene Wahl der Herren Dr. Seebeck, Prof. Dr. Wilken und Prof. Dr. Rühs zu ordentlichen Mitgliedern der Akademie, des ersten für die physikalische, der beiden leßten für die histo risch : philologische Klaße, allerhöchst zu bestätigen g@ ruhet. :

I, Zeitungs-Nachrichten.

Ausland

Yaris, den 50. Januar. Der Moniteur voin 25. d. M. enthält einen merkwürdigen Auffaß Über die Unveräußerlichkeit der Krondomaineun und Uber die Nationalbelohnungen, die in fonstitutionellen Monar- chien mit Zustimmung des Königs, der Großen und des Volkes bewilligt werden. Der Entwurf des Ges- seßes vom 11. d. M. , das der Kammer der Deputir- ten in Bezug auf die Schenkung für den Herzóg n

* Richelieu vórgelégt worden, hat zu dieser Erörte:

rung die nächse Veranlaßuñg gegeben. Dâs Geses,

E welches die Civil - Liste und die Dotation der Krone

betrift, verordnet: „die Güter, weléhe zur Dotation dèr Krone gehören, sind keinèr Verjährung und Ver-

| äuserung unterworfen.“ Der Verfaßer des Aufsabes, # der sich dafür entscheidet, daß eine Belohnung, welche 4 die Natiónal- Erkentlichkeit dem Verdienste für das * Vaterland zutheilt, auf die Domainèn der Krone an-

gewiesen werden könne, ohne dém Grundsaße der Un- veräuserlichkeit Eintrag ‘zu thun, beruft sih auf dás

I Veispiel Englands, welches, obwohl dasselbe Ge-

ses vorhanden, dem Herzòdg von Marlborough nah dem Siege bei Blenheim (Hochskädt) dennoch eine Schenkung bewilligte, die aus den Besißzungen der Keone gewählt wurde, ohne daß auch nur Eine Stirame | dagegen laut geworden. Die-Domainen sind, sagt der Verfaßer, das Eigenthum des Hauses Bourbon aus demselben Titel, àus welchem jeder Franzose sein Ei- genthum besitzt. Sie sind unveräuserlih, aber nür, weil der König és also gewollt hat, indem er in das Gese der Unveräuserlichkeit willigte. Nichts hinderc i daher, dieses Gefes dur ein andres aufzuheben, zu

bedingen, zu beschränken ic. | Y

Die Kammer der Deputirten hat am 29sten d. M. J das Geseß, welches, obwohl sich einige Stimmen dae gegen erhuben , besonders gründlih durch den Grafen Simeon, als Redner der Regierung, vertheidigt - wurde, jedoch, nah dem Vorschlage der Kommißion der Kamrner, dahin angenommen : daß die Dotation für - den Herzog von Richelieu auf die Domainen des ; Staats (nicht, nach dem Geseg: Entwurf, auf die , zux Civil - Liste gehörenden Domainen) angewiesen