1819 / 16 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 23 Feb 1819 18:00:01 GMT) scan diff

A S R E D E

Herr Wilberforce hat eine Bittschrift der Quäker um Revision der Geseße, welche die Todesstrafe ver- hängen, eingereiht. (Vom 19. April 1818 bis zum 28. Januar 1819 sind wegen wißenlicher Ausgabe und Besiges falscher Banknoten 64 Personen, darun- 59, die nur 1 und 2 Pfundhoten ausgaben oder be: saßen, zum Tode verurtheilt.)

Der Vorschlag, zum diesjährigen Bedarf 20 Mill. Pfund Schaskammerscheine in Umlauf zu bringen, ist einer Komité; Übergeben worden. Der ganze bis jetzt cirkulirende Belauf dieser Scheine ist etwas über 45; Mill. Pfund. j

Im Oberhause überreihte Graf Liverpool verschiedene Papiere in Bezug auf die Zusammenkunft der Monarchen in Aachen. Lord Holland wünschte besonders zu wißen, ob der Traktat über die heilige Allianz sich darunter befinde, auch ob und in wiefern England daran Theil habe. Beides ward verneint.

Die vom Unterhause genehmigte Bill, die Sorge für die’ Person des Königs betreffend, ist im Ober- Hause ohne Aenderung angenommen.

Ma drid, vom 28. Januar. Ueber die Verschws- rung, die der Gouverneur von Valencia, Elio, ein- berichtet hat, herrscht noch ein großes Dunkel. Ge- wiß ist nur, daß Elio 13 Personen hat verhaften und auf der Stelle hinrichten laßen. Jun einer deshalb von ihm erlassenen Proklamation vom 20sten d. M. heißt es: daß die Hingerichteten sich einer Verschwö- rung schuldig gemacht, welche die Absicht gehabt, die Monarchie umzustürzen, die Gesetze zu vernichten, und Raub und Mord zu verbreiten, daß sie aber nicht die einzig Schuldigen, daß in der Provinz und im gan- zen Königreich noch Mitvershworne. „„An euch, ““ ruft er aus, „rechtliche Einwohner von Valencia, treue Soldaten, an euch ist es, diese Verbrecher mir anzu- zeigen; an mir, sie zu vertilgen. So lange noch ein Einziger von ihnen ledt, dürft ihr keine Ruhe in euren Familien hoffen, so lange die falschen Grundsäse der Ungebundenheit nicht zerstört sind, darf kein Vater auf die Ergebenheit und Zuneigung seiner Söhne, feine Frau auf einen Chemann rechnen, der nur seine Pflich- ten zu erfüllen eifersüchtig ist; es wird nicht Freunde, nicht ehrwürdige Gesetze geben, die geselligen Tugednen werden verschwinden, wir werden uns selbst morden.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat dem diplomatischen Korps eine Liste von 22 Personen mitgetheilt, welhe an der vom General Elio ange- zeigten Verschwörung Theil genommen. Außer dem Obersten Vidal sind nur Personen der mittlern und untern Volfksklaße darunter. ;

Der Groß: Fnquisitor hat eine Schrift in 3 Bän: den: „die Ankunft des Messias in seiner Pracht und Herrlichkeit‘ von Ben-Esra, konfis: cirt, und jedermann, der es kaufen oder lesen würde, in voraus exkommunicirt. Man hat dieses Buch

bisher gar nit gekannt, doch hat es nach der Ver: sicherung des Groß- Jnquisitors in den Köpfen der

Gelehrten und Ungelehrten viel Verwirrung augerich: |

tet und Bekümmerniße verursacht, obwohl er selb| erklärt, daß er es erst jegt einer Prüfung unterworfen

habe, und es daher auch noch nicht gelesen zu haben

scheint.

über Klagenfurt, Venedig, Neapel angetreten.

Se. k. f. Maj. haben geruht, Allerhöchstihren ge:

heimen Rath und ehemaligen Jnternuntius an der Ottomanischen Pforte, Jgnaz Freiherrn v. Stür: mer, zum Staats - und Konferenz - Rathe und Vor:

steher der zweiten Abtheilung in der geheimen Hof: |

und Staats - Kanzlei zu ernennen.

Osmanisches Reich. Zu den merkwürdigsten Ereignißen, welche im Laufe des verfloßenen Monats zu Konstantinopel Statt fanden, gehört die Absebung des griechischen Patriarchen Cyrillus und deßen Verweisung nah Adrianopel. Der Bischof von Ai: noros, Gregorius, welcher die Stelle eines grie: chischen Patriarhen zu Konstantinopel schon zwei: mal befleidet hat, ist sein Nachfolger. Die Abseßung des ersten hat wenig Theilnahme zu seinen! Gunsten

erregt, weil Intoleranz, Ränkesucht und Geldgier j

diejenigen Eigenschaften sind, zwelhe dieser Mann

während seines sechsjährigen Patriarchats vorzüglih hat und bis zum 15. Juny d. J. angemeldet werden

_ muß, abhängig.

entwickelte. Die Armenische Geistlichkeit machte fast zu gleicher Zeit ebenfalls Schritte beim Großherrn, welche die Entfernung ihres Oberhirten zum Zwecke hatten. Sobald dieß aber kund geworden, versammel: ten sih 2 bis 300 der Aeltesten und Ahgesehensten dieser Gemeinde, um dem Großherrn die blndig sten Bersicverungen zu geben, daß sie ihren bisherigen Dberhirten zu behalten wünschten. Mit Unmuth und Widerwillen, sagt ein Schreiben aus Konstantinopel, ist man Zeuge solcher Scenen und Umtriebe, die im Ganzen genommen, nicht geeignet seyn können, bej den Muselmännern günstige Begriffe von der christ: lichen Religion und ihren Bekennern zu erwecken.

München, vom 14. Februar. Jn der Sizsung der zweiten Kammer hatte sih eine lebhafte Devatte darüber erhoben , ob die Bestimmung der Berfaßungs- urkunde, daß die öffentliche Sizung der Kammer, die gesebliche Regel, auf das Verlangen von 5 Depu- tirten in eine geheime verwandelt werden könne, dahin zu deuten sey, daß ein solches ‘Verlangen zur Bildung einer geheimen Sibung, als Ausnahme von der Regel, hinreiche, oder ob dasselbe nur die Ver: anlaßung geben könne, daß die Kammer darüber abstimme.

Eine anderweite lebhafte Di»fkußion ward eine von dem Hofrath Behr über den Schluß der Dank : Addreße der ersten Kammer angeregt. Dieser lautet nach dem, was davon im Druck erschienen : „Wenn die Mas8se der thätigen Menschen im Staate nah den Gesepen der ewigen Bewegung im Drange nach Veränderung und Verbeßerung unwiderstehlich zu neuen Strebungen fort: gerißen wird, und dieselbe Regsamkeit, die man als die belebende Kraft der menschlichen GeseUschaft be: trachten kann, sich als leitendes Princip in den aus dem Vertrauen des Volks durch freie Wahl hervorgegangenen Versamlun- gen äußert: so muß es dagegen jederzeit das Ziel unsers Wirkens seyn, diesem mächtigen Anw o- gen einen Damm, dem Wandelbaren Festigkeit, der Beweglichkeit Stetigkeit entgegen zu seven, damit der Monarch auf der erhabensten Stufe bleibe, unerreich- bar und unverlebßlih.“ Behr, und. wie es schien die Mehrheit, hielt diese Stelle für eine Kränkung der Deputirtea. Da es hiebei zur Sprache kam, daß die Uebereinstimmung des Abdrucks in der Landtagzeitung mit dem Original nicht zu verbürgen sey, so ward

Wien, vom 8. Febr. JJ. MM. der Kaifer und | die Kaiserin und Jhre kaiserl. Hoheit die Erzherzogin | Karoline haben diesen Morgen die Reise von hier | &lorenz und Rom nah

find. y " gen Tage noch keinen Verlust erlitten haben, und

und sfe verlaßen ihren bisherigen Müller.

beschloßen, sih zunächsk das Original der Addreße zu verschaffen. Der Justizminijter hat den Entwurf zu einer Hypotheten : Ordnung vorgelegt.

Karlsruhe, vom 10. Fêbruar. Zum Vollzug der in dem Art. 24. der Verfaßungs - Urkunde gegebe- nen Zuficherung haben Se. Königl. Hoheit nun die Rechtsverhältniße der weltlichen Civil- Staatsdiener bestimmt. Alle Civil - Staatsdienste bis zu den Kanzel-

listen - Diensten bei Meittelstellen abwärts und mit Einschluß derselben, sind in der Regel nah fünfjäh- rigen Dienstleistungen des Dieners unwiderruflich. Die Zuruhesebung kann nur unter ewilligung des in die: sem Geseg bestimmten Ruhegehalts, eine Entlaßung im administrativen Wege nur wegen eigener Schuld des Dieners, und unter den in dieser Verordnung festgeseßten Bedingungen und Formen, eine Dienst: entsesung nur durch richterlichen Spruch statt finden.

L E j

Es find uns sachkundige Bemerkungen in Bezug auf das Edikt vom 15. Septb. v. J. wegen Entschä: digung der Bannmüller zugefertigt worden , welche, wenn sie auch hier keinen Plaß finden, doch nicht un- benußt bleiben werden. Vorläufig halten wir uns verpflichtet, einige Gegenbemerkungen deshalb öffent- lich mitzutheilen, weil sie vielleicht dazu dienen, auch von andern Seiten auf diesen Gegenstand aufmerk- sam zu machen. e ,

1. In Ansehung der Entshädigung der Müller scheint uns die Geseßgebung keinesweges schon abge- \hloßen. Es ist nur bestimmt worden, daß der Staat die Entschädigung dà, wo ein Verlust nachzu- weisen ist, übernehme. Mit welchen Mitteln

und in welcher Art diese Entschädigung herbeizu- schaffen, ist noch nit angeordnet, und von dem Re- sultat der Auswmittelungen des wirklichen Schadens,

der im Verhältniß zwischen den Jahren 1796 bis 1805

und den Jahren 1811. 1816 bis 1818 stattgefunden

Dieses scheint L 2. um so weniger bezweifelt werden zu können,

i; da sonst, wie der uns eingesendete Aufsaß richtig be-

merkt, eine sehr wesentliche Lücke des Gesebes sicztbar werden würde. Nur diejenigen Müller können der Natur der Sache nach an den peremtorischen Termin vom 15. Juny d. J. gebunden seyn, die einen wirk- lichen Schaden schon jest nahzuweisen im Stande Manche Mühlen aber werden bis zum heuti-

doch jeden Tag- ihn zu erleiden in Gefahr stehn. Jhre

« bisherigen Zwangpflichtigen sind als freiwillige Mahl- * gâste bei ihnen geblieben, weil sie noch zu einer an- * dern ihnen bequemer gelegenen Mühle nicht fahren konnten, oder das Vermögen nicht besaßen, sich selbst

eine Mühle zu bauen. Jett geschieht“ dieses aber, oder ein Dritter baut eine ihnen bequemere Mühle,

' keinem Zweifel zu unterliegen, daß der peremtorische Termin vom 15. Juny d. F. einen solchen Müller nicht gefährden könne, wir müßen daher annehmen, daß das bevorstehende Geseß, welches die Mittel, mit

denen der Staat die Entschädigung zu leisten Über- nimmt, näher anordnen wird, auch hierüber sich voll-

ständig aussprechen werde, und daß der Gesezgeber

_nur die Resultate der vorgeschriebenen Ausmittelun-

gen erwarte.

Daß die legislatorishe Weisheit früherer Fahr-

“hunderte den Mühlenzwang eingeführt und ein theo-

F retisher obschon wohlwollender Frrthum ihn abge:

E

schafft habe, gehört zu den Meinungen, von denen sich Heben fo sehr unser Verstand, als unser Gefühl abwen- det. Wir verehren die Weisheit unsrer Väter, aber

welches untergegangene Geschleht besaß denn die

höchste Weisheit, der wir alle Erfahrungen der spätern

F Geschlechte, die Jnstitutionen aller kommenden Zeiten unterordnen müsten? welches Zeitalter trug die voll: endeten Gesezgeber ?

Berichtigungen. Der Herx Freiherr von

H allberg-Broich hat durch die westphälische Zeit- E schrift 1H

Y ermann“‘’, aus der es wahrscheinlich, wie gewöhnlich, in mehr andre Blätter übergehn wird, be- Yfannt machen laßen, er habe zu Aachen und aus si: Phrer Que lle erfahren, man habë Sr. Durchl. dem

Es scheint

. kannt gemacht :

Herrn Fürsten Staatskanzler berichtet, daß seine Über die unrichtige Steuervertheilung im Ober-Bergi- schen eingereichte Anzeige ganz falsch sey. Er sucht zugleich durch das Zeugniß eines Gerichtshreibers von einem Doktor der Philosophie beglaubigt, die Wahrheit seiner Angabe zu beweisen. Die Wahrheit ist aber, daß der Herr Fürst Staatskanzler erst am 50. December v. J. durch eine Eingabe des Herrn Grh. von Hallberg von dieser ganzen Angelegenheit Kentniß erhalten hat. Die hierauf angestellte Er- kundigung hat ergeben, daß das Finanzministerium, an welches die Anzeige des Herrn Frh. vonHallberg gerichtet gewesen, durch das Ober - Präsidium die Bez schwerde hat untersuchen laßen, daß fie niht unbe- gründet, sondern begründet gefunden worden, daß das Ober : Präsidium sowohl die Mängel in den Grund- lagen der Steuervertheilung als die Mittel zur Abs- hilfe vollständig einberichtet, und daß dieser Bericht die Ausarbeitung einer umfaßenden Jnstruktion behufs der Fortseßung des Katasters veranlaßt hat, mit deren Ausführung jedoch, wegen einiger dagegen erhobenen Erinnerungen, noch nicht vorgeschritten wèrden kann. Möge der Herr Frh. von Hallb erg an diesem Beispiel ersehen, wie unrein die Quellen sind, aus denen er seine Nachrichten s{chöpft. Wenn der Herr Fürst Staatsr kanzler jegt in die Beschleunigung der zu nehmenden Maaßregeln einwirkte, so hat es dazu nur der Eingabe des Herrn Frh. v. HalUberg, nicht einer öffentlichen Auffoderung bedurft. Gegen die Beglaubigung der wört- lich - richtigen Abschrift des Gerichtschreiber - Zeugnißes müßen wir noch bemerken, daß sie mit der Abschrift, die der Herr Frh. v. Hallb erg dem Hérrn Fürsten Staats- kanzler eingereicht hat, keinesweges wörtlich überein- stimmt, sondern einige bedeutende Verstärkungen des Ausdrucks enthält, Wer sich mit seiner Sache an die Oeffentlichkeit wendet, muß auch mit teutshem Ernste die Worte nach ihrem vollen Gewichte nehmen, und dex Wahrheit kein Tüttelchen abnehmen, noch

zuthun.

In derselben Zeitschrift hat ein Herr von Hall: berg wahrscheinlich auch der Freiherr von Ha lls

berg: Bro i ch den Betrag der Pensfonen, welche der Düßeldorfer Regierungsbezirk bezahle, dahin be:

Vers. Kurant.

Pensionen an Civilpersonen 23,662 Rchl. 6 Gr, 9 Pf. - 5 - Geistlihe . . 86,515 20:2 s - Militairperson. 53,836 Ds S

Wartegelder . . . . » 19,188 26.5:

=— 133,002 Rthl. 13 Gr. 11 Pf Er multiplicirt diese mit den 6 Regierungsbezir-

w WwW W

fen der Rheinprovinzen, und bringt dänn eine unge-

fähre Summe von 3,192,348 Franks heraus, welche na seiner Versicherung den Betrag der vor der Fran- zösischen Revolution in allen diesen Ländern bezahlten Grundsteuer Übersteigt. Wir wißen nicht, wie rein die Quellen sind, welche der Hr. v. Hallberg diesesmal benußt hat. Es würde zn loben seyn, wenn er sie anz? gäbe, um nicht die Beamten in den Verdacht verlester- Amtsverschwiegenheit und sih selbst in den Verdacht wenigstens des Mißbrauchs freundschaftlicher Mittheiz- lungen zu bringen. Es darf gar kein Geheimniß auf solcher Sache ruhen, und Herr B. v. Hallberg kann seine Nachrichten auf ganz rechtmäßigem Wege ets