1819 / 18 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 02 Mar 1819 18:00:01 GMT) scan diff

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ten Abgaben über die Verfteurung des Seesalzes, wel- ches im Salpeter enthalten ist, abzufinden.

Unter den Bittschriften, über deren Fnhalt der Bericht an die Kammer erstattet wurde, bente man eine Beschwerde der Nonnen eines Benediktinerklo- sters, denen ihr Seelsorger untersagt hatte, die mo- ralischen Betrachtungen des P. Quesnel zu lesen.

Eine andere Bittschrift hatte die Aufhebung einer Ministerial - Verfügung (aus dem Jahre 12 der Re- publif), durch welche die Chen zwischen Weißen und Schwarzen verboten worden, zum Gegenstande. Man äußerte, daß diese Aristokratie der Farbe die gehäßigste aller Aristokratien und die verderblichste für den Flor der Kolonien sey. Auf die Bemerkung des vorigen Fnstizministers, B. Pasquier, daß die Negierung die getadelte Verfügung bereits zurückgenommen habe,

‘schritt man zur Tagesordnung. Eben dieses gesah

dem Aufsaß eines Herrn Maßeyer zu Straßburg, der mit Bezug auf ein Werk: über den gegenwärti: gen gesellschaftlichen Zustand in Europa, der Kammer guten Rath zu ertheilen meinte. „Er verlangt zum Beispiel, bemerkte der Bericht - Erstatter, daß der 71e Artikel der Verfaßungs- Urkunde aufgehoben werde; er behauptet, daß aller Adel nothwendig eine verderb- liche Einrichtung, eine Quelle des Unglücks und der Revolutionen sei. Wir können nicht dulden, daß man das Necht der Petitionen dazu mißbrauche, uns An- fichten aufzustellen, die ein Grundgescÿ unsers Reichs vernichten wollen, und man rwoird dem Aufsatz sein Recht wiederfahren laßen, wenn man zur Tagesord: nung übergeht. ‘’ Auf eine Beschwerde über den Misbraucch, der von der polizeilichen Aufsicht gehei- mer Agenten gemacht werde, welche unter dem Vor- wande auszuhorchen und strafbare Verbindungen zu entdecken, die Treue des Volks wankend machen, statt fie zu befestigen, bemerkte die Kommißion, daß die Petition zwar sehr verständige und lobenswerrhe Ge- finnungen enthalte, aber feinen neuen Gedanken, aus dem man praktischen Nuben ziehen könne.

Der Moniteur enthält ein Schreiben der Kommis- fion für den öffentlichen Unterricht vom 15. d. M. an die sämmtlichen Rektoren der öffentlichen Schulen des Reichs in Bezug- auf die Unruhen, die auf einigen vorgefallen sind. Sie erwähnt, daß sie zwar aus meh- ren Gegenden des Königreichs von schriftlichen im Namen der Zöglinge des Collège Louis-le-Grand ergangenen Auffoderungen , durch welche die Zöglinge der andern Schule aufgeheßt worden, Nachricht erhal- ten, daß die Ruhe an Einem einzigen Ort auch wirk: lih gestört worden, däß es aber alle Gränzen der Ver- läumdung überschreite, wenn man die Verirrungen -ei- niger aufsäßigen Schüler religiösen oder politischen Beweggründen zuschreibe. Jm Collége Louis - le Grand habe eine unzeitige Nachsicht gegen einige un- verbeßerliche Subjecte die Unordnungen veranlaßt, de- nen man durch ihre Entfernung sogleich gesteuert habe. Es müße jest eine strengere Aufsicht, als jemals, ein-

geführt und alles aus dem Wege geräumt werden, -

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was ein gegründetes Mißvergnügen verursachen könne. Man müße besonders in der Auswahl der Lehrer, die

Der Bericht, den der Moniteur aus dem Veridique

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hierüber aufgenommen, scheint sehr einseitig. Die hen, der uns das goldne Vließ verschaft, für welches

Indien, Persien, die Türkei und ganz Europa jährlich * einige Millionen Rubel nah Kaschemir entrichten.

Studenten, junge Mediciner, haben nah demselben die Stadt verlaßen. Einige Journale erzählen, daß der Herzog von

Richelieu die ihm bewilligte Donation einer Rente |

von 50,000 Franks dem Hospital zu Bordeaux über: | laßen habe. |

Zu dem Denkmal für den General Kleber haben die vier Sbhne des Marschals Ney 100 Fr. unter: schrieben, mit dem Beifügen , daß sie niht mehr bei: tragen könnten , weil der Nachlaß ihres Vaters kaum zu Bezahlung seiner Schulden hinreiche.

Sifans umher, und bezahlten dem Beherrscher von Fibet einen jährlichen Tribut mit der Wolle ihrer

den entschiedensten Einfluß auf die jungen Leute hät: # Ziegen, die der Fürst ausschließlich zu kaufen bereh-

ten, nicht mehr mit der ‘bisherigen Leichtigkeit verfah: | tiget sey und an die Kaschemirschen Kaufleute wie-

ren u. \. w. Außer den Unoxdnungen im Collège } der absebe. Der Briefsteller trägt Bedenken zu glau-

Louis-le-Grand find nah den Zeitungen in Mont- ben, daß Herr Joubert die Erlaubniß zum Kauf

pellier und Nantes Unruhen vorgefallen. (Die ersten | der Ziegen erhalten, hält es aber shlechthin für un-

scheinen aber mit den ergangenen Auffoderungen , de- möglich , daß derselbe, da er angeblich nur sechs Mo- ren Zweck man nicht einsieht, gar nicht zusammenzu- |* hangen, sondern sind durch einen Lärm im Theater |

entstanden, der schon einige Monate gedauert hatte. F lorifére fortgeschaft habe.

nate zur Hin - und Rückreise gebraucht, in so kurzer

| Zeit die Reise und den Transport der Ziegen habe

vollenden können, wenn er solche niht auf einer Ve- Andernfalls würde man

in ihm einen neuen Jason zu bewundern ha-

Wien, vom 17. Februar. Für den ganzen Um-

fang unsrer Monarchie ist die Ausfuhr von Gemäl-

Der Kaßationshof zu Paris hat das Urtheil des f

Gerichtshofes, welches die Anklage der Bigamie wider |*

den General Sarrazin an den Aßisenhof verwiesen hat, bestätigt und die Berufung des Angeklagten ver- worfen. i

St. Petersburg, vom 19. Febr. Jhre Kaiserl,

am folgenden Abende in St. Petersburg ein.

Durch einen Ukas vom 28. Decbr. a. St. sind | die Kron -, Appanage -, gutsherrlichen, und freien Bauern | zur Anlage von Fabriken und Manufakturen berech: |*

tigt wordenz doch müßen die gutsherrlichen von ihren

Gutsherrn, und die übrigen von ihrer Obrigkeit Er: Wi

laubnißscheine haben.

Unsre Zeitung theilt aus der Nordpos vom heu- tigen Tage den Jnhalt eines Briefes Über die 1500 Kaschemirshen Ziegen mit,

Der Brief bezweifelt, daß Herr Jo ubert ächte Kasche-

gedehnten Lande, dem vormaligen Königreiche der

die nach mehren Zei: |

tungsnachrichten von einem Franzosen, Herrn Jou- : wurf wegen Sicherstellung der Rechte der Schriftstel-

bert, aufgekauft und nah Frankreich unterwegs sind. ler und Verleger gegen den Nachdruck zum Vortrage | gebracht. Die Instruktionen der Regierungen sollen mirsche Ziegen, Jzap genannt, die den Webern in | : nunmehr darüber eingezogen werden. Die Hauptmo- Kaschemir die Wolle zum Gewebe ihrer Shawls [Y mente find : liefern, erhandelt habe, und erzählt: diese Thiere |" gehörten ausschließlich ‘zween zahlreichen Völkerschaf- |* ten eines Nomaden-: Volks, Anbetern des Fo und unterthan dem Ahbat - Mahmud Chan, un: | abhängigem Beherrscher von Groß -: Tibet, deßen |" Residenz Ladak auch den Namen Tibet führe. |

Sie zögen mit zahlreichen Herden in einem weit aus- |*

den, Statüen, Antiken, Münz- und Kupferstichsam- lungen, seltnen Handschriften und ersten Drucken, überhaupt solcher Kunst - und Litterarurgegenstände, welche zur Zierde des Staats gereichen, bei Strafe der Konfiskation oder Buße des doppelten Werthes verboten. Die Werke lebender Künstler sind ausge- nommen. (Hamb. B. L.)

Frankfurt am Main, vom 22. Februar. Die ständische Versamlung des Großherzogthums Weimar hat ihre Sigungen, die nicht öffentlich waren, ge- schloßen. Die Resultate erwartet man in Druck.

Fm Herzogthum Sachsen -Hildburghausen

Maj. die Frau und Kaiserin ElisabethAlexejewns * ward der Landtag am 10. d. M. festlich eröfnet.

trafen am 6. d. M. von Jhrer Reise ins Ausland | zur allgemeinen Freude wieder in Zarskoje Selo, von | Sr. Majestät dem Kaiser daselbst empfangen, und

Jm Königreich Hanover ist der Zusammentritt der landständishen Versamlung seit Anfang d. Mon. erfolgt. :

Jm Herzogthum Nafßau hat der Herzog am 19. d. M. die diesjährige Versamlung der Landstände mit einer Rede vom Thron eröfnet.

Jm Großherzogthum Baden, woselbst es bei der auf den 25. März festgeseßten Eröfnung der Stände- versamlung bleibt, wird, sobald die Stände zusammen-

' getreten sind, eine Zeitschrit unter dem Titel „Archiv füx landständische Angelegenheiten im Großherzogthum Vaden ‘! erscheinen.

Die Kommißion des Bundestages hat ihren Ent-

a) Der Nachdruck ist als strafbar verboten, und zwar b) auch über die Lebenszeit des Verfaßers hinaus,

15 Jahre beim Selbst : und 10 Jahre bei frem- dem Verlag.

c) Druckschriften , auf deren Titel weder der Ver- faßer, noch der Herausgeber, noch der Verleger, noch der Drucker genannt sind, werden als Ge- meingut betrachtet, und sind dem Verbot des Nach: drucks nicht unterworfen.

d) Ueberseßungen in- und ausländischer Werke herz auszugeben, steht frei.

e) Der Verleger darf das Werk über den mit dem Verfaßer geschloßenen Vertrag hinaus nicht verz vielfältigen ;

f) Der Verfaßer aber auch eine neue Ausgabe nicht veranstalten, insofern er sein Werk dem Verleger ohne allen Vorbehalt, oder ausdrücklich für alle künftige Auflagen überlaßen hat. Einzelne Aus nahmen sind bestimmt.

g) Der geseßliche Schus gegen den Nachdruck geht durch unbillige Steigerung der Bücherpreise vers loren.

b) Der Nachdruck wird mit Konfiskation der nach- gedruckten Exemplare und mit einer Geldbuße bis 1000 Rthlr., im Wiederholungsfall mit Verlust des Gewerbes bestraft, auch ist der Nachdruker dem Verleger einen Schaden - Ersas auf Höhe des Verkaufpreises von 500 Exemplaren zu leisten verpflichtet. (Die größte Schwierigkeit dürfts wohl bei lit, g. eintreten.)

Fnland,

Berlin, am 1. März. Die verbündeten Mächte, England, Oesterreich, Preußen und Rußland, haben sih mit der Französischen Regierung am ten v. M. über die von Frankreich noch zu zahlende Entschädis gung von 100 Millionen Franks ausgeglichen. Dem gemäß verbleibt die von Frankreich zufolge der Kon: vention vom 9. Oktober v. J. ausgestellte Renten: Jnsfkription über 6,615,944 Franken in den Händen der Kommißarien der vier Mächte, welche dagegen die Häuser Hope, Baring und Komp. ihrer gegen ste übernommenen Verpflichtung entlaßen. Am 1. Juny 1820 tauscht die Französische Regierung die Juskription gegen Bons über 100 Millionen Franken aus, welche mit Zinsen zu 5 Prozent bis zum 1. März 1821 in täglichen Terminal - Zahlungen berichtigt werden. Das legte Drittel der Bons kann vom 1. Decbr. 1820 an, mit dem Beding des Verkaufs für die Französische Regierung, an den Markt gebracht und veräusert werden; die beiden ersten ¿Drittel nicht. Auf die Uebereinkunft der Französischen Regierung mit demn Häusern Hope, Baring und Komp. hat dieser Vers trag keinen Einfluß.

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Vir haben uus eine nähere Auskunft über das vielberufene Rundschreiben des General - Vikars zu Aachen über die gemischten Ehen vorbehalten, Dor

Verlauf det Sache ist dieser: Die Ehen zwischen Personen von verschiedenem, obwohl christlichem Glaus bonshekenntniß sind selbst nach der Sagzung dex eé»

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