1819 / 20 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 09 Mar 1819 18:00:01 GMT) scan diff

gister der auswärtigen Angelegenheiten an, welches auch beschloßen wurde. j : i

Man versichert, däß Herr Lafitte in der Kam: |

mer der Deputirten den Antrag zu einer Addreße an

deù König in Bezug auf die unbedingte Erhaltung

des Wahlgesewes in seiner gegenwärtigen Form bereits

niedergelegt habe. Das Journal du commerce i wegen einer gemiß:

billigten Aeußerung über die Diskußion der Pairskam- | mer wegen des Wahlgeseßes zwei Tage lang unter: -

drückt gewesen.

London, vom as. Februar. Im Unterhause ist die Bittschrift einer Dubliner Korporation gegen die Emancipation der Katholiken vorgelegt wdrdèn.

Jm Oberhause ist eine Kommißion zur Prüfung der Berichte Über die Gefängniß - und Strafhäufer, und eine zweite zum Bericht Über den Zustand der in den Baumwollen - Fabriken beschäftigten Kinder er: nannt worden. | A a i

Jm vorigen Jahr fînd in England für 2,547,250 Pfúnd ganze und für 515,143 Pfd. hâlbe Soveraigns, und Silbergeld 576,180 Pfund ausgeprägt worden.

Fn Dublin is der von Westgrönland gebürtige Esfimo, Jôhn Sacckhouse, in einem Alter von 22 Fahren verstorben. Er hatte auf der lehten Entdeck- farth näch dem Nordpol wesentliche Dienste geleistet.

Konstantinopel, vom 8. Febr. Der Kaiser von Rußland hat ein eigenhändiges \ehr freundschaftliches Schreiben an den Sultan erlaßen, um der Pforte die güt: liche Ausgleichung der noch àus dem Bucharester Frie: dens : Traktat übrigen streitigen Punkte äñzuempfehlen. Man hofft um mehr, daß dieser ungewohnt zuvorkom- mende Schritt den Üntérhandlungen des Barons von Stroganowv eine vortheilhafte Wendung verschaf: fen werde, beide benachbarte Reiche die Erhaltung des Friedens wünschen, und ein Theil der früheren *rrungeu wirklich schon beigelegt ist.

Müncheù, vom 28. Februar. Auch die Garni- son-von Augsburg hat dem Könige in Bezug auf das Begehren einigèr Abgeordneten der zweiten Kammer, daß. die Armee auf die Konstitution vereidet werde, eine Addreße. überreicht, worin sie sich gegen das ihr zugémuthet?è Schwören- Wollen verwahrt. Jn der Verhandlung der Kammer selbst ist Übrigens bereits ermittelt worden, daß die Landtagzeitung einem Abz geordneten unrichtig in den Mund gelegt habe, die Armee wolle den: Eid ableisten. Sowohl gegen dieses Mißverständniß als gegen einen von der Land- tagzeitung ihm zugéschriebenen Antrag auf Abäüde- rung des Edikts über die Preßfreiheit hat der Hofrath Behr eine besondre Protestation in das Protokoll der Sigung aufnehmen laßén.

(unter den in det Kammèr vorgeträgenen Privat: gesuchen bemerkte man die Bitte des Dr. Kéil zu Würzburg : daß die Kammer sich einer rêin téutschen Spraehé in ihren Verhandlungen bedienen möge. Eine

Köln, den 1.

Berliner Zeitung fügt hinzu: daß dieses Gesuch éin großes Gelächter verursacht habe. Die Verhandlung selbst und die Zeitungen, welche sie erzählen, erwähnen eines Gelächters nieht, und die Verbreitung solcher unbe- gründeten Nachrichten, wélchè Tendeùz se immer habe,

rechnen wir zu den Uebéln der Preße, wodurch Bitterkeit | hervorgebracht wird ; fo wie sich in ähnlicher Art die |

von dieser Zeitung gleichfalls erfundene Unwahrheit, schon als sol? nit billigen läst, daß die jungen

Mediciner in Montpellier vor ihrem Auszuge die

Stadt in Verrxuf erklärt hätten.)

S tuktgard im Februar, Der König hat für die |

ständischen Angelegenheiten eine eigne Kommißion niez dergesezt, und diese hat nun ihre Berathungen und Arbeiten mit dem 5. d. M. begonnen. Da alle Vor: bereitungen bereits gemacht sind, so hoft man, daß diè Sache bald zu Stande gebracht seyn werde.

Fnland.

Köln, im März. Jn der Provinz Jülich, Kleve und Berg sind 183 evangelische Gemeinden an 155 verschiedenen Oertern in 10 Kreis - Synoden vertheilt; unter denen ‘nur eine noch in zwei nach der frühern Verschiedenheit der Konfeßionen getrennte Abtheilun: gen zerfällt. Jn jeder der übrigen findet eine völlige Bereinigung unter Einem Superinténdenten statt; wie denn auch alle zehn auf der im vorigen Jahre ge- haltenen Provinzial: Synode unter Einem Präses ohne Rücksicht der frühern Konfeßion sich vereinigt haben.

Wo mehre Familien beider Konfeßionen bisher an einem Orte getrennt lebten, und nur der eine Theil Kirche und Pfarrer am Orte hatte, da ist jest eine völlige Vereinigung eingetreten. Jn der hnéu- gebildeten evangélishen Gemeine zu Bönn is vön eis ner Konfeßions - Verschiedenheit keine Rede gewesen Wo zwei oder mehr Gemeinen verschiedener Konfeßionen mit eignen Pfarrern und eignen oder gemeinschafte lichen Kirchen án einem Orte neben einandet lébten, da hat die Vereinigung größere Schwierigkeiten ge* funden. Von den 29 Orten dieser Art haben son 7 Gemeinèn ihre Vereinigung zn Einer evangelischen Gemeine mit Gütergemeinschaft und gleicher Theilung dec Amtshandlungen unter die Pfarrer, in eignen Urs kunden ausgesprochen. (A. B.)

Unsre Zeitung enthält folgende Bekanntmachung des Ober NVräsidiums : j : Auf allerhöchsstt unmittelbaren Befehl Sr. Maj ér stät des Königs wird hiermit befännt gemacht: „„ Daß das Verfahren der katholischen Geistlichen, », wonach sie verlangen, daß die katholischen Glaus „„bensgenoßen, welchè si mit einem Nichtkatholie „schen ehelich vérbinden wollen, die Erziehung ide „rer künftigen Kinder beiderlei Geschlechts in der „katholischen Religion versprechen, und der Nichte „1, katholische Theil dieser Versprechen bestimme» „Und fernèr, wénn dieses Vertprechén nicht géleir

,„ gemischten Ehe verweigern, Allerhöchst Sr. M as „jest à t Regierungs - Grundsätén geradezu entgegen; „und daß es daher eine grundlose ahndungswürdigé „Angabe sey, wenn in der Zeitschrift 1„Herr- „mann“ und vielleicht in einigen andern öffent- „lichen Blättern angezeigt is, daß dieses Vetfahre! ,, des General - Vikariats zu Aachen mit den Grund: „säßen der Preußischen Regierung übereinstimme. * März 1819. N f Der Ober - Präsident dèr Herzogthümer Jülich, : Kleve und Betg, -

F. Gr. von Solms - Lauba cch»

Und mit weiser

Preßfreiheit und Cenfut.

Schon im Jahr 1757 erklärte sich unser Geneëal- Hirectorium wider ein Censurgesez, und gab nur in Bezug auf thecologisye Schriften, aber auch nur dées: halb nach, weil die Censur solcher Schriften Sr. Ma: jestät avsoiuter Wille, mithin nichts als obseguii gloria übrig ffy. Jn seiner Abstimmung sagt es un- ter andern : „Das Bücheëwesen hat seit der Refor: mation in ganz Teutschland, nicht weniger in állen civilisirten Landen freien Lauf gehabt, wödutch dir Gelehrsamkeit zu diesem hohen Grade gestiegen, in welchem wir sie heut zu Tage sehen. Wollte nun diese Freiheit durch dergleichen Ordre in Jhro Majestät Landen eingeschränkt werden, so würden die Gelehrten hiedurch nicht allein sehr niedergeschlagen, und der Buchhandel selbst gänzlich zu Grunde gerichtet wer: den, sondern auch die Barbarei und Unwißenheit, wel: he IJhro Majestät glorwürdigste Vorfahren init so vieler Mühe und Kosten vertrieben, aufs neue zum größten Präjudiz der gegenwärtigen und zukünftigen Zeit überhand nehmen. ‘*.

Diese Gesinnungen einer der obersten Staätsbe- hörden hat Ein Geschlecht dem Andern hinterlaßen, und wir würden unter uns gewiß keine Spur eines Cen- sors mehr erblicken, wenn nicht die Begebenheiten Frankreichs die Ruhe der Welt gestört und insonder- heit den politischen Schriften eine bisher nicht geahnte Wichtigkeit verschafft hätten. Unser allgenieines Land- recht (‘als allgemeines Gesezbuch im Jahr 1791 bes fannt gemacht) erwähnt der Censur nur beiläufig als eines polizeilihen Fnfstituts, ohne jsedoch auf den Druck und die Verbreitung einér mit der Erläubniß der Censurbehörde niht versehenen Schrift eine bê- fsondre Strafe zu bestimmen, die nur alsdann ver- wirkt wird, wenn die Schrift selbst verbktecherischen

und strafbaren Juhalts ist. Das Censur: Edikt vöm

19. Decbr. 1788 ist in das Landrecht nicht aufgenom: men. Ob der verewigte Suäárez, wie man áus seinem Scipio-Traum im Journal für Teutschland etwa herleiten möchte, schon damit umgegangen sey; uns auf völlige Preßfreiheit unter Libellgesezen und einer Jury vorzubereiten, wollèn wir billig äuf sich be: ruhen laßen, und nur bemerken, dáß das Edikt vom 19. Decbr. 1788 von seiner Hand verfaßt, das Gene- ral - Direftorium abeë um seine Meinung darüber gar nicht befragt worden ist. #

Man hat der Staats - Zeitung den Vörwurf gé: macht, als ob se den Preßzwang begünstige. Darüber hat sie sih aber noch gar nicht erklärt, sondern nur behauptet, daß, was Preußen betrift; die Censur uns eben nicht als Gebrechen angerechnet werden dürfe, woraus aber nicht folgt, daß es nicht beßer wäre, wenn man sfe ganz entbehren könnte. (Jn irgend ei: ner Zeitschrift wurde bei diesem Anlaß bemetkt, Kant fcy durch die Censur beeinträchtigt worden. Das ist aber ein Jrrthum. Nicht die Censur, sondern das Ministerium der geistlichen Angelegenheiten, welchôs in seiner Schrift: „die Religion innerhalb der Grän- zen der bloßen Vernunft‘ Jrrlehren zu findèn meinte, machte ihm Verdruß, wié er in der Vorrede zum Streit der Fakultäten ausführlich erzählt.) Juden wir uns über diese Sache abzusprehen nöch zur Zeit

71 stet wird , die kirchliche Vollziehung einer sôlchen | | ganz enthalten, weil es weder für unsern Zweck noch

für das Heil des Vaterlandes erfodeëlih ist daß wiè an dem Streite der Meinungen hierüber Theil vchmen, wollen wir uns vielniehr gern der erfreuli-: then Hoffnung hingeben, dáß es den sämtlichen Re- gierungen der teutschen Bundesstaaten gelingen werde, fich über eine unbedingte Preßfreiheit zu verständigen, Hand die Schranken aufzustellen, wel: he die Gefahren zügelloser Neigungen von dei Thrd- neù der Fürsten wié von der Wohnung des Privat: mannes abzuwexhren im Stande sind. : Nehmen wir einmal an, daß dèr Beschluß des Bun- deutagéès auf unbedingtè Preßfreiheit füt álle Schrif- ten,” und auf Bestrafung der Pteßvergehungen ria firengen Libéllgeseßen durh den Ausspruch einer Jury

gerichtèt wetde, êine Maasrégel, die Unstreitig îim All: gemeinen sehr viel Vörtheile vereinigt und viel Bez sorgniße bescitigt, hörén wir nun aber die Stimmê der Erfahrung. Teutschland is in viele einzelne Staa: ken vertheilt, die S den Augenblick noch- kein gemein: schaftlihes Jnteréße haben. Es bésteht aus verschied: nen Volkstämmen;, die, zu unsterblihem Ruhm des Teutschen Namens, ihren angestammten- Fürsten mit unverleblicher Ergebenheit anhangeñn, die jeden Un- glimpf gegen den Thron ihres Fürsten, gegen die Re- gierung ihres Landes, gegen die Ehre ihres Volks als einen Nationalschimpf schmerzlich empfinden, und ihn lieber mit dem Schwerdte, als mit Schmähwotten ahn- den. Leugnen wir ferner nicht, daß Spaltungen alteë und neuer Zeit uns zerrißen, daß Ereigniße neuer Zeit die Freundschaften der alten gefährdet, die Gefühle der Dankbarkeit erkältet, dás Andenken gemeinschaft: liher Gefahren, bëüderlicher Waffenthaten verlLscht haben. Géstehen wir endlich; däß durch die Schrifts steller des Tages schon je6t, wiewohl nur hin und wie: der eine Preßfreiheit, und ohne Jury, größtentheils àber noch eine Censur besteht, manche Bitterfkeiten er- zeugt worden sind. Män wird uns daher die Besorg- niß nicht übel deuten, daß, wenn die bisherigen Schran- ken gänzlich eingerißen sind, die galisüchtige Tinté deë Fournálisten sich bald in offnem Angriff, bald abe gedrunguer Nothwehr werhselseitig auf die Regieruns gen ergießen, und den Haß der einzelnen Volfstämmeé gegen einander erregen werde, Würde dieses álso zu- sammengeheßte Bundesvolk der Germanen dem ge- meinsamen Feinde mit Brudertvaffen begegnen ? Weni Englische, wénn Französische Journalisten idte eignen Regierungen schmähen , so hält Niemand die National - Ehre angetastet, und in Zeit der Géfahr wérdèn alle Britten, alle Franzosen für Einen Manri stehn. Aber wir, die wir die eigne edle Sprache miß- brauchênd entweihen, uni durch Libelle die Nationäl- Ehre zu beflé@en: werden strenge Libellgeseze und die Jury dieser Besôrgniß steuern ? Wird es einer Jury; wie arg das Libell auch seyn mêge, an Ausflüchten fehlén, ihren Kompätrioten durch ein Nicht-Schuldig der Ahndung des Geseves zu entziehen? Oder wird deë Bundestag Mittel ersinnen können, auch diesem Arg- wohn durch eine besondre Bildung der Juty zu bea gégnen? Unsre Absicht ist nur, auf einé Gefahr sól« her Art aufmerksam zu machen, da ste doch eintreten, da sie doch von verderblichen Folgen begleitet seyn kann *)-

L R D e

__ Wisffenschaäftliche Nachrichten. _ Von teutscher Verfaßung im germähiz schen Preußen und im Herzogthume Westz falen. Mit Urkunden. Von Joh. Friedr. Jos Sommer, Hofgerichts- Advokaten zu Kirhhundem ink Herzogthum Westfalen, Münster 1819:

*) Wir könntén Unsré Beförgniß mit Beispielen belègen; Was èin Zeitüngsschreiber éineè der freièn Städte, mik Zulaß seiner, eine strergè Censuv handhabenden Obrigkeits noh im Lauf dieses Jahrs verübt, haben wir berei speciell gerügt, und mögen solhe Saïten ungern weis - ter berühren. Abér unter uns sélbst beginnt ein Miß=z braucÿ, der uns bei unbeschränkter Preßfreiheit dermaleinsk keine goldne Zukunft verspriht. So hat eine im Preuë ßischen Staate selbst erscheinende West phäl ische Zei- tung kèinèn Anstand genommen, uns Brandeáburgérn die Ehrè dès Tèutshen Nämens zu mißgönnen z sié heißt uns Wenden und Slavên, ünd versichert freündz \chaftlih, die Institutionen jenséit dèr Elbe wären den Bewöhnerù der Westphälishen ünd Rheinischèn Pro® vinzen völlig gléïhgültig. Wenn wir wieder Eïchelit âßen, würden die Westphälishen Journalisten doch schon wmiteßen múfen. Würde sich ein Brandenburgische Journalist künftig wohl damit begnügen, den Westphäz lischen blos zu erinnern, daß es êben diese Barbarenz ; diese Slaven und Wenden ees sind , die noch néuèr- diùgs in den welk géwördeñen Kanz des Teutshern mens frishe und unverwelkliche Palmen geflohten ?