1819 / 22 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 16 Mar 1819 18:00:01 GMT) scan diff

F. MM. der Kaiser

- Wien, vom 27. Februar. Kais-

und die Kaiserin, nebst deriErzherzogin Karoline, sérl. Hoheit, sind am 17- dieses in Venedig fen, wo J. M. die Herzogin von Parmä sich bercits seit dem 15. befand, und der Herzog v. Modena am 21. eingetroffen ist. Ant 20. ward 1n Gegenwart Jh- rer Majestäten ein Schiff von Stapel gelaßen.

eingetrof-

München, vom 5. März. Auch die Kammer der Pairs hat ihre hefondern Ausschüße aedildet, die unlängst befannt gew-rden sind. Der Graf von Montgelas it Prases des Auefchußes für die Steuern. Von ihrea Arbeiten ist noch nichts ffffents lich erschienen. Die zweite Kammer hat einen Aus-

fuß zu Entwerfung eines Reglements gebiidet.

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Hier ist erschienen : CénfurundPreßfreiheit; historisch : philofophish bearbeitet von Ludwig H o ff- mann, Polizei Sekretair bei der Königl. Polizei - In: tendantur zu Berlin.

Dec Verfaßer hat die lobens8werthe Absicht, zu Gunsten der Preßfreiheit zu beweisen, daß die Censur, roenn fle von gewroißenhaften und biiligez Censoren ver- waltet werde, kein Preßzwang, vielmehr eine sowohl die Wißenschaften befördernde, als den Schriftsteller selöst sichernde wohlthätige Einrichtung sey.

Fr handelt in den beiden ersten Abschnitten die Schreibfretheit nach dem römischen, und die Schreib: und Drerudfre:heit nah dem fanonischen und gemeinen teutschen Recht ab. Wir haben uns dabei nicht aufge: halten. Der dritte Abschnitt ist dem gegenwärtigen ZU- stande der Ceasuar und Preßfreiheit gewidmet, und giebt von den Einrichtungen einiger Europäischen Län- der in dieser Beziehung einige Auskunft. Die Nie- derlande, Dänemark, die Schweiz, Heßen, Baden und die kleineren teutschen Staaten sind übergangen. Ueber Preußen behält sich der Verfaßer eine ausführ: liche Darstellung für den zweiten Theil des Werkes vor, weicher auch feine philosophischen Ansichten, von denen im ersten Theile nichts vorkommt, und die Vor- schläge zu Verhütung des Preßzrwoanges enthalten soil. Wir roûnschen, daß er diesen zweiten Theil zuvor der

Censur eines kritischen Freundes Übergeben möúge. Den ODruck des ersten,

abgesondert vom zweiten, würden wir ihm ganz widerrathen haben.

Er stellt den Saß auf, daß Preßfreiheit und Censur eins und dasselbe sey, wel{ches doch schon deshalb nichr seyn kann, weil sonst auch der Jäger, dec den Hafen hett, eins und dasselbe mix dem Hasen seyn müßte. Die Censur is das Urtheil, ob eine zur Verbreitung durch den Druck bestimnite Schrift dem bestehenden Gese gemäß sey (nicht dem Censur: Gesey, wie der Verfaßer meint, denn das Censur- Gesetze is nur eine po lizeigesebliche Anordnung einer solchen Censur ), woraus von felbst folgt, daß es gar nicht, wie der Verfaßer wiederum meint, von der Liberalität des Cenfors abhange, ob er dieses Geseg in Ausführung bringen wolle; sein Urtheil muß, nach feiner ehrlichen Einsicht, den Geseten gemäß seyn, sonst ist es will: kührlich, und, es mag noch so liberal scheinen, eben deshalb illiberal. Da es aber, wie die Unvolikommen- heit der menschlichen Natur es mit sich führt, und die Erfahrung täglich erweist, völlig unmöglich ist, einen mit üÜbermenschlichen Eigenschafcen begabten Een: sor zu finden, der die allgemeinen Bestimmungen der Gesebße auf die tausendfachen Schattirungen des ge? sprochenen oder geschriebenen Wortes mit Salomonischer Weisheit anwende , st0 is auch der Regierung nichts übrig, als den Censor, nach Art einer Jury, mit der Gewalt auszustatten, jeden einzelnen Fall nach seiner Einsicht des Geseßes und nah seinem Gewißen red: lih zu entscheiden *). Einen Censor mir speciellen Anweisungen versehen zu wollen, ist ein ganz frucht: loses. Unternehmen. Aber er entscheide, wie er wolle, nur von mehr oder weniger Einsicht kann und fol sein Urtheil zeugen, nicht von Liberalität oder Jlibe- ralität, welches eine M illkühr vorausseßen würde,

*) Oeffentliche Blätter haben vor einiger Zeit tadelnd erzählt, daß eine Preußische Gensurbehdrde für den Debit der Korneliusischen Zeichnungen zum Liede der Niebelungen ihre Erlaubniß erfoderlih gefunden habe. Diese Meinung béruhete auf einer, der gewißenhaften Einsicht der Censur aemäßen- Erklärung des Censur: Edikts vom 19. December 1788, welchés zu den Uebeln dex Preße auch dieses rechnet , daß sie zu {lüpfrigen

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da er doch nicht nach scinem Willen, sondern nach scinem Gewißen urtheilen soll. Es ist möglich, vielleicht wahrscheinlich, daß ein von leichtem und fröhlichem Blute den «inn des Ge- sezes richtiger treffe, als ein ernsthafrer, falter, be- denklicher Geschäftmannz aber es is nicht wahrscheins- lich, daß. die Regieruag, wenn

anvertrauen werde. Und verhäir wie wir glauben, so bitten wir den Verfaßer , scine Meinung, daß die Preffreiherit blos shwesterlih Hand in Hand gehe ,

here Erwägung zu ziehn.

Wir woerden unsré Erwartungen sehn, wenn ec im ziveiten Theii nur üverzeugt, daß de Ceasur der Prepfreiheit nit 1m Lege scy. Der Beweis, ‘daß es eiue Fre:heit der Prege neben einer Censur geben könne, wiro nicht g«ügen. Wir has oen noch 1n ciesen Tagen, und hiesigen Vrts, Be!spiele vou Preß- Frechheit 1: (ast von einer AÁna:chte der Prese neven der Cenfuc erlebt.

Da der Verfaßer den musier- und meisterhaften Aufsayz üver die Preßfreiheit in Eagland in den vier nec Jahrbüchern der seiner Schrift vollständig beigefügt hat, wir uns um so mehr, daß er der Bekanntmachuug die: sis ersten Theils seines Werkes nit Anstand gegeben. An einmges, was er über England sagt, möge er noch eine berichtigende Hand legen. So bemerkt er z. B. S. 102. daß dec Englinèex mit seiner gepriesenen Preßfreiheit häufig traurig daran sey, und fügr hinzu: „Ausstellung an den Pranger, kaum zu erschwingende Geldstrafen, Einkerfkecung auf geraume Zeit , dieses sind die Strafen, welche über lec verhängt werden, welche es wagen, gegen die Landesgefehße aufzuwiegein.“ meinen, ein Vo!k folche Feinde der ¿fentlichen Ordnung, ders1woo mit Recht ershiezen oder aufbangen läßt, ge- lin de bestrafi werden. (lischen Volke allen Patriotismus ab, daß es, wenn es gegen genommen sey, gegn die Handöversche Verordnung wegen Ausbreitung anstößiger Zeitungen und Flug- schriften nit Einspracch gethan. Eben daselbst wird Hanover eine Englische Provinz genannt.

schon übertroffen

Pir

Die hiesige Zeitung, welche erzählt hatte, daß die Studenteu zu Montpellier die Stadt in Vecruf er: flárt, bevor sie dieselbe verlaßen, behauptet, Erzählung aus demJourn al de lVEmptire genom:

men, und daß auch der V oniteur dieselbe en:halte.

gaben wir freilich nicht | scit dem Junius 1815 nicht mehr |* e:scheint, der Moniteur aber enthált Folgendes : „Am an: [F

Das Jourual de l’Empire gelesen, weil es

jugendlicher Censor |

: j sie die Wahl zwis%en | beiden hat, die Seelsorge der Preßfreiheit dem Ersten | sich die Sache so, |

und die Censur nicht } 19S - | ! sondern daß | die eiue in der anvern sich wiederhoir finde, in nä: |

Literatur gekannt, indem er ihn so wundern

diejenigen Schriftstel- | das Volk |

i nur dann traurig daran, wenn | die man an-- |

S. 105. syricht er dem Eng: |

b, und wundert sich, | allen Geistesdruck so sehr ein: |

daß sie ihre 7

“len geruhet.

“ger Rammelt zu ‘Wülfingerode Orden dritter Klaße zu verleihen

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dern Mocgen erklärten die Studenten, statt über eine solche Aufführung eine ernstliche Reue zu bezei: [F gen, daß sie weggehen 1 frden, weun ihre Profes:

goren ihnen nicht Recht versc aften.“

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Bildern und lockenden Darstellungen des Lasters gee

mißbraucht werde. Die höôgere Behdrde entschied auf die deshalb geführte Beschwerde gegen das Geseg uihc von Gemälden und Zeichnungen son- decn von Bildern und Figuren dec geoundenen und ungebundenen Rede spreche.

noch anders urtheilen,

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die Censur, weil 4

get : Aber hier war immer nur |} Einsicht gegen Einsicht, unb Andre werden violleicht F

Allgemeine

reußishe Staats - Zeitung.

„es Stück. Berlin, den 16ten März 1819

l. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tage ®- Berlin, vom 16. März. Seine Majestät der König haben dem Grafen Joseph von Hover: den dem jüngeren die Kammerherrnwürde zu erthei:

der König haben dem Predi: dèn rothen Adler:

geruhet.

Seine Majestät

y Da ich die Geschäfte des Königlichen Ministerii des Schatzes und sür das Staats - Kredit - Wesen y so

wie auch die der Königlichen General - Kontrolle, von dem Herrn Staatsfkanzler Fürsten von Harden- berg übernommen habe: so finde ich mich veranlaßt, die Behövden und Personen » welche mit den gedach: ten Staatsbehörden in Geschäft - Verbindung stehen,

resp. zu ersuchen und aufzufodern , alle schriftliche zu laßen.

Veranlaßungen nunmehr an mich gelangen

Berlin, den 11. März 1319+ Königl. Staatsminister und Generallieutenant, v. Lottum.

C

II,

Paris, vom 6. März, Von der Sibung der Pairs M., in welcher die Annahme der Motion y wegen des Wahlgeseßes och Einiges nachzutra-

am 2. d. des Marquis Barthelem beschloßen wurde, finden wir n gen nöthig.

Der Graf Lanjuinais, nung gerufen werden mußte, ein Plan geschmiedet sey)» von Fraukceich los¿ureißen,

zu bilden. : j Der Minister des Innern erwiederte hierauf : 1, dex

edle Graf hat Thatsachen behauptet , Thatsachen von solchem Gewicht, daß sie die Aufmerksamkeit der Kams mer auf sich gezogen. Der Minister glaubt verienn zu können, daß sich der Redner ganz und gar im ‘Frr:- thum befinde. Er hat von einem Plane gesprochen, eine treue Provinz vom Mutterlande loszureißen, und von gerichtlichen Maasregeln, die man deshalb in die: sem Augenblick eingeleitet habe. Von allem diesen ist nicht das Geringste zur Kenntniß der Regierung gekommen. Sollte wirklich ein \o unsinniger Plan entworfen seyn, \o suchung nicht vor die Gerichte z die Ju andre Mittel, andre Vorkehrungen in Antrag bringen. Er hat von Armeen gesprochen, die in den westlichen Provinzen heimlich organisirt würden. Welchen Zweck könnten solche Rüstungen haben ? Sollten sie gegen den Thron gerichtet seyn ist die Nation nicht da2 würde sich

der einigemal zur Ord: hatte auch behauptet, daß die Provinz Bretagne um einen besondern Staat

Zeitungs-Nachrichte n.

nicht Alles, Ein Mann, erheben, um ihn zn vertheidigens Aber gegen wen soll sie ihn vertheidigen? Wo sind die Feinde?‘ u. st. w.

Dec Minister erflárte sih übrigens gegen den Anz trag, wobei er noch als faktisch bemerkte, daß im Jahr 1818, von der Anfertigung der Gewerbsteuer-: Rollen bis zu den Wahlen in Paris, nur 4 Patente mit dem Steuerbetrage von §00 Franks und drüber nachge- sucht worden wären, zum Beweise, wie wenig Ur- sache für die Kammer vorhanden sey, sich über diesen Gegenstand zu beunruhigen.

Der Marquis von Fontanes stimmte für den Antrag, nicht soroohl weil das Princip des Wahlge- seßes zu demokratisch \ey als vielmehr, weil es von der Regierung gemißbraucht werden könne, um durch Bestehung der Wählenden die Wahlen nach ihren Abs sichten zu leiten. Das Wahlgesel, meinte er, müßte aus einem doppelten Grunde abgeändert werden. „So wie man es jeßt ausführt, ist es zu'demokratisch, So wie man es bei andern Gelegenheiten ausführen wird, möchte es zu wenig populär seyn. Ein Wahlgeseß muß unerlaßlich allen großen Jntereßen der Gesell: haft ihre natürlichen Vertheidiger und ihre gebornen Vertreter beiordnen. Unter diesen großen Jutereßen steht das Land: Eigenthum obenan. Das Vaterland ist, wie jedermann weiß, auf dem Ackerbau gegründet. Dieser giebt dem menschlichen Gemüth eine gewiße

| Ruhe, und diejenige Ordnung und Festigkeit, die seis