1819 / 23 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 20 Mar 1819 18:00:01 GMT) scan diff

die Gränzen d@Rechtmäßigkeit dergestalt beshrän- xe, daß sie nur wirkliche Rechtsverleßungen des heimischen Staates, fremder Staaten, der Kirche, so wie juridischer und polizeilicher Privatpersonen verhüt e. Der Bericht - Erstatter des Ausschußes schilderte zu- nächst die von der Regierung in Angelegenheiten der Preße fortwährend, selbst unter den ungünstigsten Um- ständen bewiesene Liberalität, die in den neusten Zei- ten sogar zu einer übergroßen Licenz der inländischen Zeitungschreiber Anlaß gegeben. Sodann suchte er zu beweisen, daß nach der politischen und. geographischen Lage des Staats eine gänzliche Censurfreiheit der Zei- tungen nicht stattfinden könne, und {loß damit, daß der Antrag sowohl dem Edikt Über die Preßfreiheit, als dem a8ten Artikel der Bundesakte entgegen sey- Sn der Sizung der Kammer der Abgeordneten vom 10. d. suchte der Hofrath Behr, indem er zu- nächst die Störung der Redefreiheit in voriger Sißung rügte, seinen Antrag zu rechtfertigen. Er läugnete die Liberalität der Censur, die nur einigen Zeitungs - Cen- \oren eigen sey, und stellte dar: daß sein Antrag eben dahin gerichtet sey, nur der Willkühr der Censoren ein Ziel zu seßen, und daß er deshalb mit der Ver- faßungs : Urkunde und der teutschen Bundesaëte Über- einstimme. Das Edikt über die Preßfreiheit bestimme, was als Mißbrauch dèr Preße zu betrachten; auf die richtige Anwendung des Edikts habe das Baiersche Volk ein wohlerworbenes Necht und daher die Be- fugniß zu fodern, daß nah diesem. Maaß stabe eine entsprechende Censurordnung entwickelt werde. Kurz, diè Censur solle bleiben, weil die Verfaßung es wolle, aber sie solle auch handeln im Geiste der Verfaßung.

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Daß die auswärtigen Verhältniße von den Zeitungen s

geschont werden, sey auch seinem Wunsche gemäß, nur F I AGuF E: na

L " Uns zur Pairkammer Friedrich Heinrich Jocobi, Geheimerrath und Þ

vormals Präsident der Akademie der Wißenschaften, i worden is, ein Majorat zu stiften, und wenn er die- einer der Ersten unter den teutschen Philosöphen , ist |* ses Majorat nicht wirklich gestiftet hat.

müße die Aengstlichkeit nicht zu weit gehn.

am 10. d. im 77sten Jahr hieselbst verstorben.

treten hat.

der vereinigten Staaten hat dem General der Insu genten von Venezuela, Clementi, das nachgesuchk«"

Anerkenntniß als Minister der Republik Venezuela ver

bestellten Don Pazos geschehen.

„Der General Jakson war in Washington ang6 kommen, doch ist die Verhandlung Übér sein Betraz

gen noch nicht beendigt. Nach einer Nachricht aus Buenos-Ayres, vom 9}

Novbr. war die erste Abtheilung" der Chilischen Flotte, ¿ bestehend aus 4 Schiffen, unter Segel gegangen, un die nah Peru bestimmten Spanischen Konvoys auf: i

weigert. Eben dieses ist dem von jenem als Agenten. 4 Grundbesibes nicht ankommen.

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Theilung der

Wien, vom 10. März. Den neusten Nachrich: f" ; E : ten aus Venedig zufolge waren Jhre Majestäten, derf rone ra Lt Franken, auf die es hier nit wel: i E ter ankommt. Kaiser und die Kaiserin, am 27sten v. M. nah nicht mehr die Besoldung der Pairs áus den Staats: Florenz abgereist, wohin der Fürst von Metter:}" | Dou bivenidi i N , n bieraus am sten dieses ange} gung und Bekleidung der Pairswürde not wendig, nich seine Reise von h s 3 von dem der Verfäßer des neulichen Aufsaßes nunmehr

bürgerlichen Geseßbuches und Unsrer Verordnung vom 1815 verordnet und verordnen : Mit Aus- Geistlichen soll in Zukunft Niemand von berufen werden, wenn er nicht

vor seiner Ernennung durch Unsre Gnade ermächtiget

fodann die näheren Bestimmungen, : die Pairs in 5 Klaßén (Herzoge mit dem Einkommen von wenigstens 50,000 Franken, Marquis und Grafen mit 20,000 Franken , Vicomte’s und Ba-

Es folgen

Hiernach is also schon seit 22 Jahren

Kaßen, sondern derjenige Rechts8grund zur Erlan-

| erst die Befreiung von allen Gebrechen der Regierungs-

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zufangen. (Nach späteren Londoner Nachrichten sind N

auch von den aus Cadix ausgelaufenen 12 Schiffen 8 bereits genommen worden.) Pueyrredon hatte die Einnahme der, von den Spaniern geräumten Feste Tak fahuano bekannt gemacht. |

E O O I E R R I S Emma R

Auch über die neuen Pairs von Frankreich.

Der Aufsas über die Pairs, in Stü 22. der Staats: Zeitung beruht auf einem Jrrthum, indem er voraussebt, daß erst jebt, bei Wiederaufnahme ausgeschloßner und Er- nennung neuer Pairs, die Ausstattung mit Majoraten aus eignemVermögen zurPflicht gemacht worden sey. Der früheren Verordnungen Buonaparte’s Über Majoratstif- tungen und Senatorien wollen wir nicht gedenken, noch weniger, daß er selbst in seiner, während des kurzen Zwi- \shenraums von Antibes bis Belle- Alliance entworfenen, niemals ausgeführten Konstitution, den Namen Senat aufgegeben, und nah dem Muster von 1814, eine Pairkammer mit erblichen Pairs nach dem Geseb der Erskgeburt eingeführt hat. Aber daß dem Verfaßer jenes Aufsaßes auch die Verordnung Ludwigs des 18ten vom 25. August 1817 unbekannt geblieben, können wir nicht glauben, da eine so be- stimmte Art sich auszudrücken, und eine von so ruhiger

etrachtung zeugende Darstellung, die vollkommenste hi- storische Kenntniß des Gegenstandes mit Recht erwar- ten läßt. Es bleibt uns nur übrig anzunehmen, daß er dieser Verordnung eine Deutung beigelegt habe, deren sie weder dem Sinne, noch den Worten nach fá- hig ie Wir wollen sie daher mit ihren eignen Worten anführen : :

„„Nach dem 8gosten Artikel des bürgerlichen Gesehß- buches können die freien Güter, welche die Dotation ‘eines erblichen Titels bilden, den Wir zu Gunsten eines Familienhauptes gestiftet haben, vererbt werden. Uns steht es zu, entweder zur Belohnung wichtiger Dienste,

dder um éine wohlthätige Nächeiferung zu beleben, oder}

um den Glanz Unsers Throns zu erhöhen, das Haupt} einer Familie zur Substitution in- seine freien Güter}

zu ermächtigen, um die Dotation eines erblichen Ti: tels, den Wir zu seinen Gunsten gestiftet, und die Ue: bertragung des Titels und der Güter auf seiten Sohn

und seine männlichen Rachkommen in direkter Linie, nach dem Rechte der Erskgeburt zu verordnen. Indem Wir diese Verfügung erwägen, und mit der Verfas:| gungs- Urkunde in Betref der Jnstitution ‘der Pair, fammer und mit Unsrer Verordnung vom 19. Aug. 1815 vereinbaren, haben Wir erkannt: daß die Ein: sesung der erblichen Pairwürde die Errichtung der Ï geseblich zuläßigen nothwendig macht, sind, um denjenigen, die nach und det werden, für immer die Mittel zur anständigen Behauptung dieser j

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Würde so zu sichern, wie es füt} die Glieder des ersten Staatskörpers sich geziemt. Auê f

diesen Gründen haben Wir beschloßen, in Zukunft

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nut diejenigen zur läufig in ihrer

weifeln übrigens nicht,

Pairwürde zu berufen, die vor: Familie ein Majorat gestiftet, welches f die erbliche Dotation ihres. Titels werden fann, und

daß die gegenwärtigen Pairs

ih beeifern werden, dergleichen Majorate zu erri: F

ten, sobald die Verhältniße, Über ihre Besigungen zU y verfügen ihnen gestatten, wozu Wir fie in Betracht} der erheblichen Vortheile des Staates, der Pairwürde und Unsers Dienstes hiemit aufgefordert haben wol: F

len, Wix haben daher in Gefolg jenos Artikels des

Majorate in ‘denjenigen Familien" welche mit der Pairwürde beehrt} * nach damit beklel :

Nord-Amerika, vom 31. Januar Der Präsident 4 form , die sichre Gründung des Schwerpunkts der Ver- - r * 2 2

aßung , die richtige Beantwortung der Frage, was der Nel in Frankreich sey, die Endschaft des vorgeblichen Treibens der sogenannten Ultra - Royalisten, und das Aufhören aller unruhigen Bewegungen erwartet. Ob faktisch schon jeder Pair ein Majorat errichtet , dar- auf fann es wegen der Zufälligkeit des hinreichenden Auch fann diese wir k- liche Errichtung des Majorats zur-Rechtfertigung des aufgestellten Pxincips nicht genteint seyn , da man doch zur Zeit gar nicht wißen kann, ob denn auch die jeßt

ernannten Pairs schon das geseßlich nothwendige Besils-

thum nachzuweisen im Stande sind.

Dieses mag; zur Aufélärung des Mizsverständnißes und zur Würdigung des Gegenstandes gnügen. Nur scheint noch die: Bemerkung nicht überflüßig, daß weder in dem Oberhause Großbritanniens noch in der Pair: Kammer Frankreichs allein, sondern in der Wechsel- wirkung des Ober- und des. Unterhauses, der-Pair- und der Deputirten-Kammer , oder vielmehr in der le: bendigen Kraft beider, also im Geiste, und das zwar im guten, der wahre Schwerpunkt zu suchen seyn durfte, wenn man- ihn überhaupt in so beweglichen irdischen Dingen irgendwo zu finden S ist.

Wir treten diefer Meinung überall bei, und glau- ben gleichfalls , daß die gegenwärtige «Ernennung der neuen Pairs in Frankreich die Verpflichtung, ein Ma- jorat zu stiften, nicht erst jeyt neu hervorgebracht , und daß vielmehr auch vorhin schon die Pairwürde rehbs lih und .geseblih auf einem Majorate beruhet habe.

Zu Vermeidung alles Mißverständnißes bemerken wir indeßen noch, daß die Teudenz des frühern Aufsabes nur dahin gerichtet gewesen ist , die Meinung aus- zusprechen: „Die , Institution einer Pairkammer, wenn sfe in die Verfaßung einer Monarchie aufgenom: men und einer Kammer von Abgeordneten wirksam an die Seite gestellt werden solle, müße nothwendig und wesentli auf einem Majoratbesis begründet werden.“

Ueber dié Maaßregel der Französischen Regierung selbst, über ihrè Zweckmäßigkeit theils im Allgemeinen, theils in dem gegenwärtigen Augenblicke, als ein Mit: tel, die Gemüther zu beruhigen, hat sich der Verfaßer des Aufsabes gar kein Urtheil erlauben wollen; seine Ansicht ist nur philosophish und ganz entfernt von aller Politik des Augenblicks. Wie sehr auch eine praktische Maaßregel an sich und allgemein den Foderungen der Theorie genügen möge, so wenig läßt sich doch bei der Veweglichkeit aller menschlichen Angelegenheiten, bei der Abhängigkeit von den Mitteln und béi der Einwirkung so mancher äußeren theils gar nicht vorhergesehenen und vorherbedachten , theils unausweichlihen Umstände ihr Erfolg verbürgen. Das Gebiet der Tages : Politik E einer philosophischen Erörterung jederzeit

Beiträge zur Würdigung des neuen Preu- ßischen Zoll- und Verbrauchsteuertarifs.

Oft und lebhaft und mit großem Rechte wird die Belehrung gerühmt, welche Regierungen aus der öfz fentlichen Erörterung von Gesezvorschlägen entnehs men könnten. Mit gleichem Rechte dürfte jedoch auch die Belehrung gerühmt werden, welche die Sprecher im Volke erhalten könnten, wenn öffentlich bekannt würde, welhe Vorbereitung der Abfaßung wichtiger Gesebe vorangegangen, welche Masse von Erfahrungen benust, welcher jahrelange Kampf der einungen mit allem Aufwande von Kraft, die Geist und Unter= richt daxboten, durchgefochten, und welche Gründe zus lest für die angenommene Faßung entscheiden müßen.

Wer in einem Gesehe den Ausdruck seiner Ansichz ten vermißt, geräth selten auf den sehr natürlichen Gedanken, daß sie wol erwogen, aber nicht anwendz bar gefunden worden , sondern gefällt sich öfter in dem Glauben, daß die Regierung eine sehr unvollständige Kenntniß gehabt, und seiner Belehrung dringend bes durft hätte. |

Zoll - und Accise - Tariffe hat der Preußische Staat seit mehren Menschenaltern gehabt. Erfahrungen von den Wirkungen derselben in seinen Provinzen von der Memel bis zur Maas sind eben so lange gemacht wor=- den. Auch fehlte es ihm nie an Mannern, die gar wohl fannten, was Britannien, Frankreih und Hol= land an Grundsäßen und Erfahrungen im Zollweserr aufgestellt hatten. Seit den legten zwanzig Jahren schon is besonders das Verlangen nah einer Grund- verbeßerung des Zoll : und Verbrauchsteuer- Systems lebendig wordea. Seit drei Jahren endlih ist“ zwi- schen den ersten Dienern des Staates das Gesez vom 26. Maäi 1818 erórtett worden. Sie können auch mit diesen Vorbereitungen mannichfaltig gefehlt haben, und Niemand fühlt es mehr als sie, wie viel Man- gelhaftes stehn bleiben mußte, weil das Beßre nicht aufzufinden war. Wenn aber das nach solchen Vor- bereitungen geschah : wie gerecht mag dänn das Selbst vertrauen derer seyn, die mit viel geringeren Hilfsz mitteln, oft sichtlich ganz unvorbereitet, nur dem Ein- dructe des Augenblicks folgead, ihre Lehrer nnd Rich- ter seyn wollen! i

Das Türkische Reich hat noch heut den einfachsten Zolltarif; seine Regierung nimmt drei Procent von dem Werthe aller eingehenden Waaren ohne Unterz schied. Auch die Türken haben schon die Erfahrung gemacht, daß weder den Werthangaben der Kaufleute, noch den Schägungen dazu bestallter Zöllner zu trauen sey. Sie haben daher Tariffe, welche den amtlich an- genommenen Mittelpreis der einzelnen Waaren ents halten, und solchergestalt den davon zu entrichtenden Zollsaß bestimmen. Erst neuerlich sind die veralteten Tariffe durchgesehn, und die Preisbestimmungen zeitz gemäßer gefaßt worden.

Die Völker, bei welchen das Zollsystem weiter aus- gebildet ist, sind nicht bei einerlei Procentsaß stehn geblieben; sie haben denselben vielmehr höher odes niedriger angenommen, je nachdem die Bestimmang der Waaren und der Gang des Handels eine größere oder geringere Beskeurung zu gestatten schien. Nach die- sen Procentsäßen und nach amtlich auf den Grund glaub- hafter Nachrichten angenommenen Mittelwerthen sind die Zollsäge für jede einzelne Waare berechnet; die Tariffe sind zu Folianten angeschwöllen, Auch Preus Fen blieb damit nicht zurück. Der Accise Tarif für Alts Ostpreußen, Litthauen, Westpreußen und'den ehdistriks vom 22. Mai 1806, der leßte vor den großen Ereigs nißen welche ‘bald nachher die ganzé Verwaltung des Staats umformten , enthält ohne das Oeoriice Publifationspatent, und ohne die angehängten Rez duktionstabellen einhundert und acht und zwan- zig-Folio-Seiten, :

Man kann es für einen geringen Fehler halten, daß solche Tariffe niemals vollständig werden, da die Anzahl der Waarenartikel unübersehbar ist, und jede

Meße, wo nicht wirklich neue Waaren, so doch wee