1819 / 23 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 20 Mar 1819 18:00:01 GMT) scan diff

nigfiens neue Benennungen herbeiführt. Auch mag man es nicht sehr hoch anrechnen, daß es gravthin unmög- lih ist, Zollbediente zu haben, die alle in solchem Tarife aufgeführren Waaren aus eigner Ansicht

kennen, und mit Sicherheit von ähnlichen zu unter-

Das aber zerstêrt gänzlich den ver: solcher weitschichtigen Tarisfe, daß

scheiden wißen. "meintlichen Werth

erade in den gäangbarsten Handelsartikein eine solche ; fortgehende Verschie: |

in unmerklichen Schattikungen heit der Werthe herrscht, daß es ganz unmöglich ist, ihr durch Klaßifikationen zu folgen, die wirflih überall anwendbar wären.

Man hat Tuch zu 16 Groschen und zu zehn Tha- lern für die Berliner Elle. Wenn man nun auch im Tarif grobes, mitleres und feines Tuch unterscheidet : so wird es doch_ sehr \chwer seyn, solche Kennzeichen ‘für diese drei Kläßen anzugeveu» daß nicht in den mehrsten Fällen Zwèéifel darüber eûtstehn tönnten, ov ein Tuch für grob oder mittel, für nittel oder fein anzusehn sey. Vergebens erschöpft man sich in Jun- strufiionen, mit deren Anzahl nur die Vorwroände zu Ausceden für den gewandten Kaufmann, und zu Wil: führlichkeiten für den ängstlihen oder gierigen Zoll: beamten sich nehren. Gesept aber man erreichte eine ‘sichere Klaßifikarion, die Steuerucen wären stets ojfen ‘und redlich, die Zölner stets gewipenhaft und geschickt: L würden doch immer in einer und derselben Klaße

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ücher von so verschiednem Werthe sich befindén, däß sle

‘durch einerlei ZoUsab für jede Klaße sehr verschieden betroffen würden. Nimmt man zum Zeispiel den Mittelpreis für grobe Tücher zu einem, für“ nitlere Tücher zu drei, für feine Tücher zu sech s Thalern für die Berliner Elle an, und seßt -mán fest, daß 81 ‘Procent des Werths als Verbrau steuer entrichtet werden sollen : so wird man im Täriffe die Elle gro: 'bes Tuch mit zwei Groschen, mittléres mit sechs Gro: „schen, feines mit zwölf Groschen belegen müßen. Dann aber trägt Tuch für sech2zehn Groschen die Elle, das auch zwei Grofchen Steuer zahlen muß, 121 Procent, und Tuch für zehn Thaler, das ebenfalls zwölf Groschen giebt, die Elle nur 5 Procent seines ‘Werths. Achnliche Betrachtungen Taßen sich bei Lein- wand, weißen baumwollnen Woare, Garnen aller Art, und, wenn au nach einen „andern Maaßstabe, bei Zuckern, Tabackblättern, Thee; rdher Baumwolle, und vorzüglich bei Weinen austel!len. Die gleicve Besteurung steht bei allen diesen tun lichen Tariffen

nur auf dem Papiere, aber im Leben der Zollhäuser

‘wohnt sie nicht. de Ueberdies können solche Tariffe gar nit folgèrehcht seyn. Beachtet man, wie an si ganz richtig scheint, einerlei Protentfag LA Waaren eine t Klaße, so kom- ‘men so hohe Säge für die feinsten Artikel, daß diese ‘ganz unäausbleiblich eingeschwärzt werden. Wer ver- ‘mag wohl Safran, Vanille und“ Karmin, oder gar Ädte Shawls, Brüßler Spiben Und Se ten Ma L rbältniß ihres wahren Werthes zu besteuern? Man ‘geráth bald darguf, in vielen Fällen zu fodern, ‘úiht was man folgerecht nehmen follte, sondern wás ‘man mit. ahrscheinlichkeit bekornmen faänn.

“"Wo- endlich jeder einzelne Handelsartikel seinen eignen Abgabesas hat , ‘da nuß die Untersuchung der Zollbedienten sehr ins Einzelne gehen, um Sicherheit „dagegen zu erhälten, daß nicht ähnliche, aber her Bie ‘den. besteuerté Waaren zusammengepackt sind. an O eine Mera aaren, die nur in kleinen Quan- “‘titäten den Sortimenten beigepackt werden, besonders ‘wiegen, meßen, zählen. Der Zeitverlust und die mög: U C Aa ‘auch bei sorgfältigem Auspacken, L diese vermeinte Eee so theuer erfaufen,

‘baß sie zur großen Ungerechtigkeit wird.

im Zollhause

|

Erfahrung und unbefangenes Nachdenken haben all: ieser Verwièrung zürückgeführt. Man hat | einsehn gelernt, daß, so weit Einkommen berüdcksich: F tigt wird, dieses von der Besteurung eiuiger wenigen, aber vorzüglich ‘allgemein bräuchlichen WVerzehrungs: | uch den Verzehrern ist nur die e i : Ob die Lorbeer: F blätter mit zehn oder mit funfzig Procent besteuert sind, ist für die Kaßen und für die Köche sehr gleich: F gültig. Soweit es aber auf den. Schub der Fa: Ÿ briken gegen fremde Mitwirkung aatommt, kreuzen F sid Wünsche und Hofnungen der vielfältig und - wiederholt gehörten Gewerbleute dermaßen, daß es f unbedingt unmöglih wird, ällen zu gnügen. Der Jpinne och, der Weber nie: F drig belegt haden. Der Schloßer sucht fremdes Blech, F der Jnhader des Blechhammers eifert gegen deßen Ein F

málig aus dieser

artifel abhangt. Besteurung dieser Artikel wichtig.

sich die Spinner will die fremden Garne h

fuhr. Der Landwirth will freie Woilausfuhr, de Tuchmather ein Verbot derselben. Die Begehr.ichke grade der Fabriken, die für einzelne minder eryedlich Bedürfniße arbeiten, ist am unersättlichsten." :

Der Landmann trägt größtentheils das. Erzeugnis des Landes. Wo noch wenig Fabriken sind, verfertigi ‘er selbst seine Kleider; ein Litthauisches Mädchen ij durchaus in ihrer Hände Arbeit gekleidet. Land Fabriken hat, ! versorgt ihn die nächste Gegend. Umgekehrt wird von dew feinsten Kunst-Erzeugnißen so

schüpen. wendig zu hart, die feinè zu wcaig tréffen, haben da: her bei weitem nicht den geméins{chädli@zen Ein fluß,

auf die einzelnen Waärènartikel vérhältnißmäßig ver:

theilen, und is es gewiß sehr zufrieden, seinen Ballen Er

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vertheilt die Abgade hierbei viel rihtkiger, als dec

im Ganzen nach dem Gewichte zu vecsteuern.

künstlichsté Tarif es vermag.

Dâàs méiste Geschreibe hat der Sab für „kurze | Waaren“ veranlaßt; und ein Nüräberger Kinder: pferd, das in Köln nach dem Gewichte zu vier Gro: | schen vom Pfundé hat verskteüert werben sollen, ist | recht stattlich, als Lieblingsteckenpferd in funfzig Flug: |“ 1 Sonderlihe Unfälle sind aus dieser Reiterei nicht entstandên; und roenn der | Zollbeamte das Ungllickspferd wie grobe Holzwaare | oder au nur wie grobe Sakttlerwaare taxirt hätte: |" fo würde man allerdings einen Stoff zu geisireicher |

blättern geritten wordeu.

Unterhaltung weniger gehabt haben,

O. Allerhöchste Königliche Kabinets-Ordre vom ten

4 ) ai ÿ Schaßes und fúr das Staats-Kredits-Wesen, welche durch

280 das “die dentlichen Blätter

igte uns für das Jahr wenig gebraucht, und dies Wenige, wenn es verhält: 7 nißmáäßig besteuert ‘werden soll, so leicht einges{chwärzt, 0 daß weder ein großes: Jhreceße, noch selbst die s U lichkeit vorhanden ist, den Kunstfleiß auch hierin zu 1 Mittelsähe, welhé die grobe Waare noth: |* “Amáß ve welchen diejenigen besorgen, die nur durch hr Mikro: von uns darúber geführte Rechnung unterm R IEE

scop sehen. Aber sie find eine. große Erleicyter nug | dieses Jahres bereits überreicht; worauf Allerhöchst diesel:

für den Händek, der aun einer Menge von Unter: | fuchungen enthóben wird; und schübeù grade die Fa: V briken, welcze. die wichtigsten und bestvegründeten sind. Der Kauftnann leruc den Mittelsaß, der vom ganzen

Sortimente im: Durchschnitt ‘erhoben wird, sehr bald |

f

Wénn sich in einer Reihe von Jahren das Urthei | éènn sich r M rtheil } der Zolibedienten berichtigt, wenn man für dn :

örtliche Verhältniße die Ausnahmen festgestellt haben 4 wird, die sie érfodern, wenn ntli Ren Hadeo 4 Meinung unterrichteter und gebildeter worden seyn, und das Publitam ticfere Kenntniß von denen fodern | Î wird, die seine Lehier und: Srtimmführer seyn wollen: E so werden folhe Ergößtlichkeiten allerdings seltner vor- A fallen, aber dem Lande wird die Wohlthat eines nach e langer und vielseitiger Vorbereitung und Prüfung ver: M einfachten, und fortwährend zu verbeßernden Zoli: und A

Verdrauchsteuer Tarifs verbleiben. (Schluß in der Beilge. )

Beilage

taats-Schuld - Scheine noch zuwachsen.

“ben folgenden anderweiten Beschluß an uns zu erlassen ge-

“xuhet haben : „J habe Mith,

flir das Jahr 1818,

“Bekanntmachung

der

Rechnung über den Königl. Staats - Schuld - Schein - Tilgungs - Fonds auf das Jahr 1818 E

von

Einer Million Thaler.

origen Jahres, an das Königl. Ministerium des

bekannt gemacht worden ist, bewil- 1818 einen Fonds von Einer Mil- ufe von Staats- Schuld - Scheinen ; en die Zinsen der einzukaufenden

Wir haben diesen Fonds dieser seiner Bestimmung ge- rwandt auch Seiner Majestät dem Könige die

aus der Mir von Jhnen, mittelst Be: „richts vom gten vorigen Monats, vorgelegten Rech- „mung über den durch Meine Ordre vom 7ten Mai „vorigen Jahres ausgeseßten Fonds zur Tilgung der „Staats-Schuld- Scheine, von Einer Million Thaler von den günstigen Resultaten „Ihrer Operationen für den Staat, Überzeugt, indem dadurch die Einziehung einer Summe von 1,528,060 „Thaler in Staats - Schuld- Scheinen bewirkt worden vist, Die Wichtigkeit dieser Angelegenheit erfordert, „daß dem Publikum die unzweideutige Ueberzeugung „von dem bisherigen und’ auch von dem künftigen Er- „folge dieser Maaßregel erhalten werde; und Jch bil: „lige daher hren Vorschlag, daß die bisher von Jh- „nen eingezogene Masse von Staats-Schuld- Scheinen, „vorläufig und! bis bei dem von dem Ministerio - des „Schatzes vorzulegenden allgemeinen Plane wegen Til: „gung der Staats - Schulden, die amortisirten Effecten „außer Cours geseßf oder gänzlich vernichtet werden „können aller Disposition der Staats-Verwaltungs- „Behörden entzogen bleibe, und bei einem Provinzial- „Institute aufbewahrt werde. Jch veranlasse Sie daher:

„1, Zuvörderst den gesammten Bestand an Staats- „Schuld -Stheinen, aus der Rechnung des Staats- „Schuld-Schein- Tilgungs-Fonds pro 1818 mit „1,528,060 Thaler mit Ausnahme-der Zins -Cou- „vons, welche Jhnen bei dem Amortisations-Fonds

„zur Einziehung der Zinsen und zur weitern Be-

„rechnung verbleiben, als ein unangreifbares Staats:

„Depositum, bei der Kurmärkschen Landschaft hie-

„Jch die Leßtere heute, durch den Staats-Minister

„von Schuckmann in der abschriftlich beiliegen-

„den Kabinets-Ordre aufgefordert habe ;

„2. die Rechnung Über den Staats - Schuld + Schein- „Tilgungs e Fonds pro 1818, welhe Jh JZJhnen „hierneben zurückgebe, mit Jhren Belegen an den „Ober-Rechnungs-Kammer:Chef Prásidenten von „Schläbrendorf zur Revision und Dechargirung „zu befördern. Demnächst

„3. sowohl den Jnhalt dieser Rechnung, durch einen „angemessenen Auszug aus derselben, als auch

14e die eingezogenen Staats-Schuld-Scheine, mittelst „eines vollständigen Nummern-Verzeichnisses, dur „den Druck zur dsfentlichen Kenntniß zu bringen.

„Für das Jahr 1819 will Jh, im Verfolge' Meiner „Ordre vom 7. Mai v. J. den Staats - Schuld - Schein- „Tilgungs : Fonds abermals mit einer Million Thaler „dotiren, welcher , wie ich bereits dort verordnet habe, „die Zinsen der angekauften Staats - Schuld - Scheine „zuwachsen sollen; indem Jh Mir übrigens wegen des „für die Folge zu dem Behufe auszuseßenden Betrages, „die weitern Bestimmungen bis zur definitiven Feststel- „lung des allgemeinen Staats-Schulden-Amortisations- „Plans hiermit noch vorbehalte.

„Hiernach haben Sie das Weitere überall in Aus- „führung zu bringen und erwarte ih vom Erfolge zu „seiner Zeit den weitern Bericht.“

Berlin , den 4. Februar 1819.

Friedrih Wilhelm. An den wirklih Geheimen Ober- Fir nanz-Rath und Director im Misr nisterio des Schaßes Rother, und den Dom- Dechanten u. Haupk- . Ritterschafts - Direktor von der

Schulenburg s Nachdem nunmehr die unter der eben vorangegangenen

Allerhöchsten Königl. Kabinets-Ordre, angeordnete Revision der Rechnung, laut der von dem Königl. Ober- Rechnungs- Kammer: Chéf Prásidenten Herrn von Schlabrendorf uns darúber ertheilten Decharge vom März d. voll- zogén worden is, wollen wir uns der in §. 3, ausgesproche- nen óffentlichen Nethnungsleguhg in nachstehendem summg?.

selbst, zur sichern Verwahrung niederzulegen; wozu

_

rischen Auszuge, ‘Hiermit entledigen,