1819 / 25 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 27 Mar 1819 18:00:01 GMT) scan diff

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O n R ag 2 E

Hat, wie die Hrn. Stadtverordne- ten behaupten, die Einnahme für 1818 betragen, so sind hiervon verwendet roorden : i: a) regelmäßiger Servis . . . 131,488 b) Zuschüße zu den Miethen de Officiers wegen erhöhter Miethe 44,000 E T 175,688

Was den Ueberrest von « . » 0499

. betrift, so sind, nah der Versicherung der Herrn Stadtveröórdneten, die alten Servisschulden der Stadt dadurch getilgt worden. Diese Schuldenzahlung geht aber das làâufende Setïvis - Wesen nichts an, sie muß vicl- mehr zu den anderweiten Kommunalzwecckten der Stadt gerechnet werden. Ob nicht auch die Administrations: Kosten der Lokal: Behörde à 27,000 Rthl. davon be- richtiget sind, ist uns unbetfannt und für unsre Nach- weisung entbehrlich. Genug daß der laufende Servis jährlicy nur 175,488 Rthlr. betragen, und das Militair in dieser Beziehung der Stadt nicht mehr gekostet hat.

¿) Was die Nâátural : Einquartirung betrift, so ist die Nachweisung der Herren Stadtverordneten nicht aus Attren und Rechnungen gezogen, sondern beruht auf willkürlichen Fiktionen. i

a) Sie behaupten, daß die Garnison im Durch- schnitt der Jahre 1817u. 1818. 5,839 Mann betra- gen habe. Für jedes einzelne Jahr giebt dieses ein

- falsches Resultat, und die Absicht der Herren Stadt:

“verordneten, ihre Mitbürger Über die dermalige Last U belehren und zu beruhigen, wird ganz verfehlt.

Jm Jahr 1817 betrug der Durchschnitt 6,760 Mann,

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im J. 1818 nur 4,400 Das J. 1819 hebt mit 5,424 M. an.

b) Sie sagen ganz apodiftisch, daß der Mann dem Eigenthümer im Durchschnitt monatlich 2 Rthl. 18 Gr. koste, miethen dem gemäß 5839 einzelne S tuben für eben so viel einzelne Mann, und gründen hierauf ihre Berechnung zu 140,136 Rihl. Unser Korrespondent, der sein Haus fúr ein Normal : Haus hält, bezahit nur 2 Rthl. 12 Gr. Eine vernünftige Oekonomie scheint zwar zu- ergeben, daß die Kosten weit geringer seyn müßen, wenn man 2 und Z5Mann in Ein Quartier legt, da man an Raum, Holz und Licht spart. In- deß mag es seyn, daß die Personen, welche die Mann- schaft miethweise einnehmen, hierauf nicht rechnen, und daß man für 2 Mann doppelt so viel bezahlen muß, als für Einen. Aber abgesehn davon, daß die Lokalbehörde wohl hätte Maaßregeln nehmen können, um das Zusammen!egen mehrer Mannschaft auf wohl- feilere Art zu befördern: so muß man doch nit ver- geßen, daß ein sehr beträchtlicher Theil der Hausei- genthümner die Einquartirung nicht ausmiethet. Die: “sen fostet sie nicht die Hälfte, und die Herrn Stadtver- ‘ordneten können ihren Kalkul auf sie nicht anwenden.

Die Berechnung der Herren Stadtverordneten Über die Kosten ‘für durchmarschirende und zum Manoeuvre ‘eingerückte Teuppen dürfen wir, als eben so willkürlich, auf sich beruhen laßen. Nur hätten sie für den Zweck, ih- ren Mitbürgern nachzuweisen, wie nach und nach diese Lasl ‘der Einquartirung, eine Folge der Kriegsereigniße, sich ver- “mindern, und zuleßt ganz unmerklich ersheinen werde, die Bemerkung nicht unterdrücken sollen, daß seit der Zurüziehung der Truppen aus Frankreich die Durch- “märsche fast gar niht mehr und nur in den seltnen -Fáällen eintreten dürften, wenn ein dur Militairver- Háltniße gebotner Garnisonwechsel es nöthig macht. Die Summe von den 419,551 Rthlrn. , welche die Hérrn Stadtverordneten ihren Mitbürgern nachweisen, ‘schrumpft daher nicht blos für das laufende Jahr, fon- ‘dern auch für das J. 1818 wenigstens auf die Hälfte ein. “Es wäre übrigens sehr zu wünschen, daß von der Lofalbehörde über den Haushalt der Stadt Berlin, wenn- auch nur ungefähr, so wie es für Königsberg geschehen is, eine gnügende Auskunft ertheilt und

ffentlih bekannt gemaht würde. Wir sind überzeugt, daß die Einwohner aus einer solchen Nachweisung des öffentlichen“ Zustandes ihrer Stadt die beste Beruhi-

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gung s{hôsvfen und gewahr tverden würden, in tvel: |

chem Fortschreiten sich der Wohlstand befinde, welche Erleichterungen die Regierung, in Verhältniß der nu

Reiches und der Residenz des Monarchen anzugehören,

Allgemeine

j : ; # y S z nah und nach sich erholenden Kräfte des Staates, zy : 7 # ( gewähren bemüht sey, und welcher Vortheil jedem Ge: ( d 0 2 G p 0 werbe durch den Vorzug zuwachse, der Hauptskadt des

Durch eine unvoliständige, roillkürliche, die Gegenwart und die Vergangenheit verwirrt in einander mischende Auskunft Über einen einzelnen Gegenstand, welchen löblichen Zweck man auc haben möge, wird dasjenige

nicht erreicht, was jede Behörde, als unverrütes Ziel ihrer Bestrebungen unabläßig im Auge haben muß, unter allen Stürmen der Zeit: die Liebe zum Va: terlande, die Anhänglichkeit an den Thron und die vou! uns Brandenburgern noch nie gewichne treue Erge benheit an die Person des Königs lebendig zu erhalten, Worüber wir tlagen, sind vorübergehende Uebel, und die Nachwehen einer shroeren Vergangenheit, Auch unsre Väter haben gelitten im dreißigjährigen Kriege, viel mehr als wir, aber aus den rau: chenden Aschen ist ein Phönix, freudig unt rubßmvoll, aufgestiegen.

Die Mennoniten in Frankrei ch. (Aus der Chronique religieuse.)

Die Taufgesinnten in Frankreich , friedliche Nach: fommen unruhiger Voreltern, stammen von den Wie: dertäufecn ab, die von dem Magistrate zu Straßbur( im Jahr 1546, und in demselden Jaßh+Hundert aus der Schweiz, besonders dem Kanton Bern, vertrieben wurden. So heftig die ersten Wiedertäufer auftraten, so ruhig sind die heutigen in beiden Welttheilen. haben den Schwindelgeifk, der die Sekte bei ihrer Ent: stehang beseelte, ganz und gar abgeshworen. Jhre Zahl mag zwölf bis funfzehnhundert Seelen betragen, Sie sind in Teutsch - Lothringen, dem Elsaß und eini: gen benachbarten Departements zerstreut. Jhr Haupisiß is in den Vogesen zu Salm, einer kleinen Dorfschaft,

die ausschließlich ron ihnen bewohnt wird. Jch glaube |

nicht, daß man eine einzige Familie in den Städten findet; sie bewirthschaften abgesonderte Pachthöfe, d2 sie sih insgesamt dem Landbau ergeben haben. Arbei: sam und verständig haben fie durch Erfahrungen die Mcngel der Theorie ergänzt und alle Zweige der Feldwirthsch. ft vervollkomnet. Diese Rücksicht, die treue Erfüllung der Verträge, die Pünktlichkeit in der Bezahlung verschaf: fen ihnen jederzeit den Vorzug bei Verpachtungen.

Sie verstanden sich schwer dazu, die dreifarbige Ko:

farde zu tragen, als man eine Pflicht daraus machte, Wenn sie grüßen, nehmen sie den Hut ab, aber, wie die Quäker, schwören sie nicht und tragen keine Waffen. Der National - Konvent wollte sie dazu z vin: genz sie machten dagegen den Antrag, sie beim Fuhr: wesen anzustellen, welches an einen Auss{chuß verwi-sen und angenommen wurde. Jndeß haben Einige ihrer Konscribirten gedient, statt Stellvertreter anzunehmen. Man hat zu ihrem Lobe bemerkt, daß sie nicht, wie so viele Andre, ihre Gläubiger mit werthlosen Aßignaten bezahlt oder vielmehr besiohlen haben. Sie ent!halt.n

sich des Tabaks, spielen niht Karten; Musik und Ma:

lerei sind ihnen fremd, sie hüten sich vor Prozeßen, sorgen für ihre Urme und unterstüßen ihre Glaubens:

brüder, die durch Unfälle und nicht dur eigne Schuld | zurücckgekommen sind. Jm Ganzen find sie sehr un: |

wißend, aber ehrlich, mäßig nnd sittlich.

(In der topographisch - statistischen Beschreibung | von Frankreich wird von den Mennoniten im Mosel:

Departement gesagt : einige Fawlien der Taufgesinn: ten sind in diesem Departement zerstreut; sie sind ins: gesamt Landleute und zeichnen sich durch einfache Sitten aus. Mäßig, gehorsam, geduldig und arbeitsam haben

sie es in der Viehzucht und im Feldbau weit gebracht.)

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der Herzog von Anhalt:Kd

von hier, über Potsdam, nach Köthen zurückgegangen.

l. Amtlichèé

Kronik des Tages. Berlin, vom 25. März. Gestern sind Se. Durchl. 6then und Jhre Durchl. die Frau Herzogin, welche während Höchstdero hie: figer Anwesenheit die sogenannten Braunschweigschen Kammern auf dem Königl. Schloße bewdhnt haben,

Seine Majestät der König haben dem Weihbi: {of und General - Administrator des Erzbisthums Gnesen, Martin Sieminski; desgleichen dem Ju: stiz:- Kommißionsrath und Dom:- Justiz - Direktor F0- hann Joseph Schramm zu Breslau, und dem Hofrichter Schramm zu Neiße den Adelstand zu ertheilen geruhet.

Berlin, vom 27. März. Seine Majestät der König haben dem Grafen von Borke zu Huet, den rothen Adlerorden dritter Klaße zu verleihen

et. | E Maiestät der König haben dem Brigade- Adjutanten , Premier - Lieutenant von Boßet, den Königlich Preußischen St. Johanniter - Orden zu vêr-

¡hen geruhet.

Gu ra ide Majestät haben dem ersten Haupt : Banco - Buchhalter Cate l, in Betracht Piner funfzigjährigen treuen Dienste, das allgemeine Ehren: zeichen erer Klaße zu verleihen und die Zusicherung zu ertheilen allergnädigst geruhet , daß demselben sein jebiges Dienst - Einkommen bis zu seinem Ledensende verbleiben solle. J Seine Majestät der König haben dem beim Ober - Bergamte zu Breslau angestellten Ober -BVerg- zehntner Schröter das allgemeine Ehrenzeichen erster

Klaße zu verleihen geruhet.

Seine Königliche Majestät haben den Guts: besizer und vormaligen Civil : Tribunals - Prósidenten von Gorzensfi zum ersten, und den bisherigen Vice : Präsidenten von Schönerm ark zum zweiten Präsidenten des Ober - Appellations - Gerichts zu Posen zu ernennen geruhet. Desgleichen zu Präsidenten :

25e Stúc. Berlin, den 27sten März 1819;

achrichten.

Mikorski; des Landgerichts zu Bromberg, den Guts: besizer von Kraszewski; des Landgerichts zu Frau: stadt, den Kammerherrn Grafen von Potwdò row sfi; des Landgerichts zu Krotoszyn » den Gutsbesizer von

Rembowski; des Landgerichts zu Schneidemühl, den Gutsbesizer von Rydzyns“ fi; des Landgerichts zu Meseris, den Gutsbesigzer von Kur na tòôwsfti.

Der Justiz-Kommißarius I ohann Ludwig S ch mi d t zu Marienwerder ist auch zum Notarius publicus im Departement des dasigen Ober - Landesgerichts bestellt

worden.

Bekanntmachungen.

Aus bewegenden Gründen ist beschloßen worden, die dur das Regulätiv vom 5. Junius v. J. vors läufig getroffene ‘Maaßregel, nach welcher verstättêt worden, daß Fabrikanten der westlichen Pivoiten auf den Meßen zu Leipzig und Braunschweig ihre Waa- ren an Bewdhner der östlichen Provinzen ‘veedausen, und diese selbige in zuleßt gedachte Provinzen steuer: frei einbringen können, nicht ferner stattfinden zu laßen. Es wird daher hiermit das Regulativ vom 5. Juni v. J. in allen seinen Punkten dergestalt auf: gehoben, daß vom 1. April d. J. an dergleichen Fä: brikate , als inländische, auf Certififate von gedachten beiden Meßorten, in die östlichen Provinzen. nich t fer: ner eingehen dürfen.

Berlin, den 18. März 1819-

Handels - Ministerium.

(gez.) Graf von Bülow. |

e Stück der Gése6samlung auge

nthâlt: die Erklärung wegen der vèrabrède-

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drigen en zen,

¿ a R : S S enba Fürstlich : Lippeshen und

No. 522. mit der Fürstlich pee Ee

egi » héide vom ._M. n

E A oe bsrstlich - Reußischen Regierung ¡ünge- rer Linie; vom tz5ten, und

No. 524. mit der Fürstlich: RêU Liniez vom 22sten d. M.

de 27. Márz 1819. t A C, S L Su, Debit - Komtoir für dié Allgèmeine

Finanz - Ministerium. von Klewiz.

Heute wird das bt

gischen Regierung âlterêr

des Landgerichts zu Posen, den Gutsbesißer von

Geseßsamlung.