1819 / 28 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 06 Apr 1819 18:00:01 GMT) scan diff

L A L E E

E E E O vie S E Sa

Sr N R e r A S E E s es

besuchen selten Ag )». durch Certistfate Le 1 Naihmer gefunden; der áusländische Verkäufer kein íntereße gehabt haben, sie zu besuchen. An eine Méglichkeit, sich zu assortiren, würde dort der inlän- dische Käufer #0 wenig haben denken können, als der weit herzu reisende ausländische große Handelsmann. Die inländischen Meßen würden bald zu gewöhnlichen wvenig- besuchten Jahrmärkten herabgesunken seyn, die großen in Häuserwerth angelegten Kapitalien der Meß: Hádte wären verloren gewesen, Und der Staat hâtte allen Vortheil eingebüßt, den in táusend verschiedenen WBeziehungen ein blühender Meßhandel dem Allgemei- Nen, nicht den Meßstädten allèin, gewährt. Weichen Ausfall endlich würden bloß durch Aufrechthaltung des Certificirens die Steuerkaßen gelitten haben! Alle Intereßirten Theile, denen der Staat Achtung und Rücksicht schuldig isk, die Fabrikation, der Meßhandel, der Ertrag der ffentlichen Einklinfte, würden der Un- redlichkeit und der Defraudation zum Opfer gebracht worden seyn, wenn das interimistische Regulativ bei- Hehalten worden wäre. L Li, Diese Betrachtungen , welche so nahe liegen, wäà- xen es denn auch ganz unstreitig, welche dem g. 62. der Steuerordnung vom 26. Mai 1818 seine Cntste- bung gaben. Dieser F. erklärt ausdrücklich , daß alle áus dem Juland ins Ausland gebrachte Waaren als ausländisch betrachtet und als steuerbar bei der Wie: dereinführung angenommen werden sollen, mit Aus: nahme der unverkáäuften erweislih kigenen Fabrikate, welche der gábrifant selbs aus dem Aus: lande wieder zurückführt. Hierdurch wird ohnehin aller steuerfreie Eingâng der auf ausländischen Meßen verkaufte inländischen Fabrikate ganz bestimmt untersagt. Es wurde sonach durch die ufhebung des transitorischen Regulativs vom 5. Juni 1818 nur dem Gese Folge geleistet. Auch laßen alle besonnene Be- rechnungen schon in voraus auf den Erfolg schließen, den die standhafte Festhaltung der geseblichen Vorschrift Und die entschiedene Zurücckweisung aller Anträge derx SFrèmden oder Defraudanten, welchen lehten allerdings die Aufhebung des Regulativs sehr nachtheilig is, für den Flor der inländischen Meßstádte und Fabriken ha: n werden. : : 7 M Die Fabrikanten aus allen Theilen der Monarchie, mit welchen dieser Gegenstand auf der legten Franf- furter Meße besprochen wurde, sahen ihren Vortheil ehr wohl ein, und stimmten fast einstimmig, nur mit L ade dreier Jndividuen, welche die Fortdauer wünschten, für die unverzügliche Aufhebung des Regu: lativs. Die Gründe ihrer beistimmenden Meinung wa-: ren den Ansichten des Königl. Ministeriums des Handels uréhaus entsprechend. e A a Y E der that die inländische Fabrikatión von der Aufhédung des Regulativs nur Vortheil , durch: aus keinen Nachtheil zu erwarten. T E _ Der inländische Käufe, welcher aus Einseitigkeit oder Eigensinn dennoch das inländische Fabrikat auf auswärtigen Meßen käufen wollte, würde nur sich selbst schaden, indem er den Zöll und die Verbrauch- steuer unnöthig verliert. Er wird also die inländi: schen Meßstädte statt der ausländischen besuchen, wo ihm Zolle und Verbrauchsteuer zu gut kommen; Wen êr auch sonst zugleich von Ausländern auf fremden Meßen kaufte, wird r dennoch künftig, des eigenen Vortheils wegen, oweit dies nur immer shulich ist , allein vom inländischen Fabrikanten auf inländischen Meßen kaufen, Dadurch werden die in-

s ditcben Haudel geöfnet haben. Wer hütte sié“auch | ländischen Meßén grêßer und höchst zahlrei besucht fgudischen Hai ‘Der inländische Fabrikant würde bort, in Gewinn zu hoffen war, keine

wérden. Der ausländische Verkäufer jeder Art witd diese großen Meßen, die sich darbietende Gelegenhei: heit zum vóörtheilháften Verkehx mit dem Auslande

und Inlande, nit unbenußt läßen. Keine inländische [-

und auslándische Waarengattung wird auf den inlän: dischen Meßen sonach künftig fehlen. Inländer und Ausländer werden fich vollständig asfortiren können,

und és ist kein Grund äbzusehn, weshalb ein auslän: discher Käufer, dem unsre Landesmeßen näher liegen, mit erhéheten Kosten der Reise und des Transports, 30 bis 40 Meilen weiter auf ausländischen Meßen

dás suchen sollte, was er bequemer auf den unsrigen}

óbenein mit Ersparung des Transito - Zolls haben Ffann, Eihe kurzè Zeit wird dazu gehören, um alle diese glücklichen Erfolge zu entfálten. A Nux eine Klage, welche die Unbilligkeit laut werden laßen fönnte, glauben wir hier berühren zu

müßen, um voüständig den Gégenskänd zu erschöpfen, f

Es is dies die augenblickliche Unvbequemlichkeit det

veränderten Verhältniße zwischen den iniändischen Käu: |

fer und Verkäufer und die Uebereinkunft in Hinsitt | des Ortes, wo sie künftig zusammen tressen wollen.

Selbst zugegeben , daß es eine bedéutende Unbe: quemlichkeit wäre, sich gegenseitig zu sagen, dáß In: länder mit Juländern künftig. in Minden oder Naum:

burg 2c. statt in Leipzig oder Braunschweig mit ein

ander handeln müßten, so könnte doch diese und jedì andere durch die Befoigung des Geseßes herbeigeführte Unbequemlichkeir nur: sch ne ll vorübergehend seyn

und von den Staarsbehörden nicht für wichtig ge nug gehalten werden, um eine große allgemeine Maaf: |

regel aufzuhalten.

Die östliche und westliche Fabrikation behält ihre auswärtigen Meßipläße und die Gelegenheit zum Ab: say an den Ausländer nah wie vors Nur der Ver: kehr mit dem Jnländer soll im Lande statt im Aus: lande geschehen, um die Verlegenheit des redlichen Fabrikanten zu enden und Schmuggelei zu oerhlten: Der östliche Fabrikant wird die Meßpläbe zum Ab: saß seiner Waaren an den Jnländer in den westli: chen Provinzen erhalten, der westliche Fabrikant hat sie schon. nuß einleuchte so gut wie der westliche mehr als bisher im In? lande verkaufen, der Jnländer wirb zu ißm durch el:

genen Vortheil hingezogen:- Dex Verkehr mit dem | Auslande bleibt mindestens wie er war, wenn der

Auslánder auch - den Transito - Zoll nicht, ersparen wolltez eine gerechte Ursache zur Klage bieibt also

durchaus nicht. Der Weg nach Leipzig aus den iveste |

lichen Provinzen geht über Naumburg? warum kann der für das Juland nöthige Theil der 9Wagaren nicht

dort bleiben und im glücklichsten Falle des Mehrbe: |

darfs für’s Ausland“ innerhalb weniger Stunde nach Leipzig nachgeholt werden? Warum fann nicht bei offenem Geroblbe in Leipzig an den Inländer nach den daliegenden Mustern verkauft und von det inländischen Niederlage aus an den bestimmten Ort des Jnlandes die ausgewählte Waare versendet wer:

den? England hát praktisch diefen Weg seit langen } Jahren und nuëï allzuglücklich verfolgt. Der denkende | wird diese und jede andert f Erleichterung, die auch hier Þ

Theil des Handelstandes in der Sachè liegendè | : nit angeführt ist, leicht herausfinden und danfbär die Wahrheit des Satzes anerkennen , mit welchem dieser Aufsaß begann, daß nämlich die Regierung nie sorgsamer als eben jeßt die Vortheile der inländischen

Fabrikation zu befördern strebte.

Ia d m L A A Ri C S Gd P U E

Der östliche Fabrikant nuß einleuchtend |

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Allgemeine

Preußische Staats - Zeitung,

28% Stück. Berlin, den 6ten April 1819,

I. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, vom 6. April. Seine Majestät der König haben dem Amtsrath und Gutsbesißer George Friedrich Jackstein zu Karthaus bei Danzig, den Adelstand, unter Beilegung des Namens Stein von Kamiensfki zu ertheilen geruhet.

Se. Königl. Majestät haben den bisherigen Geheimen Regierungs- Rath Piautaz, jeßt noch in Paris, zum Geheimen Ober - Regierungsrath im Mi- nisterio des Junern, und den bisherigen Regierungs Rath und Liquidations - Kommißarius Krull, zum Geheimen Finanz - Rath im Ministerio des Schates, zu ernennen geruhet,

Seine Königl. Majestät haben dem Schle- fischen General: Landschaft - Syndikus Scholy das

Prädikat als Hofrath allergnädigst zu ertheilen und das desfalsige Patent für ihn Höchstselbst zu vollzie-: hen geruhet.

Die Intereßenten der Gesesfamlung werden benache richtigt, das mit dem 1sten d. M. ein neuer Pränume- rativns : Termin eingetreten, und heute das #te Stück der

Gese6samlung erschienen ist, welches enthält: unter :

No. 525. diè Verordnung über die rehtlihe Natur dex Domainen in den neuen und wieder erworbenen Pro- vinzen (vom gten März d. J.) und unter

No. 526. die Erklärung wegen der mit der Fürstlich: Liech- tensteinshen Hofkanzlei verabredèten Freizügigkeit, in

Betreff der zum teutschen Bunde niht gehörigen

Preußischen Provinzén (vom 29sten desselb, Monats).

Berlin, den 5. April 1519. Königl. Pr. Debit - Komtoir für die Allg. Gesegsamluñg,

IL, Zeitung8-Nachrichten,

Paris, vom 27. März. Unter den Reden für und wider den Vorschlag der Pairs wegen des Wahl- gesehes hat die des Justizministers die meiste Auf: merksamkeit erregt. Der Moniteur liefert sie jest vollständig.

Die in einem unvollständigen Auszuge von Uns bereits mitgetheilten Stellen lauten: „Soll ih es rü: gen, mit welcher Bitterêeit, mit welcher Verlegung des Anstandes vielleicht, eine greße, durch die Bege- benheiten herbeigeführte Maasregel getadelt wurde? Ein Wort genügte vielleicht: der König hat sein Bor- recht gebraucht. Aber es gereicht uns zur Ehre, die Gründe darzulegen, die den Gebrauch der königlichen Macht in einer so großen öffentlichen Angelegenheit rechtfertigen. Eine wenigstens befremdende Vereini- gung hatte in der erblichen Kammer eine Mehrheit gebildet, die, zwar vorübergehend, doch während dieser kurzen Dauer ihre Beschlüße übereilte. Die erbliche Kammer griff die gewählte Kammer auf ihrem éignen Boden an. Die erbliche Kämmer verwarf ohne Et: örterung ein Geseh in Bezug auf die Abgaben, über welches die Kammex der Abgeordneten abgestimmt hatte. Aber eine entgegengesezte Mehrheit befänd sich in der Kammer der Abgeordnetèén , und ein Aufruf an die Nâtion selbst, zu Gunsten allex Modifikationen der

Wahlversammlungen , die der Urheber des Vorschlages angedèutet hatte, würde dieser Kammer nimmermehr eine Mehrheit verschaft häben, die mit der Mehrheit in der andern Kammer üäbereingestiimmt hätte. Die Nothwendigkeit leitete von selbst auf die Maasregel, die man genommen hat. Noch andre Gründe riethen dazu, den Einfluß, den Glanz der erblihen Kammer zu vermehren, sie in eine glüctliche und inizere Harmonie mit dem jegigen Frankceich zu bringen, größe und ehrenvoll geleistete Dienste anzuerkennen, dem Thron und allen Einrichtungen des Staats neue Vertheidiger zu vex- schaffen, kurz den Worten „, Eintracht und Vergeßen,!“ die, aus dem Munde des Monarchen, ein edler Fran- zöslscher Prinz durch unsere Provinzen verbreitet hak, éine lebendige Bedeutung zu geben: das waren dis Gründe einer Maasregel, die das Vertrauen befestigt und Glauben hervorgebracht hat.

Warum muß ich noch einem gehäßigen Vorwurfe begegnen? Ein achtungwerthes Mitglied hät sich un- bedachtsam über die vergrößerté Wahlversammlung im Gard: Departement, bei Gelegenheit der lézten Wahre len, géäußert. Er hat einen Dépukirten dieses De- partements in die Nothwendigkeit gesest, zu erklären, daß eine nur zu gerechte Furcht vor Meuchélmoktden' die Wähler in den vorigen Jahren“ zurückgeschre#s