1819 / 31 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 17 Apr 1819 18:00:01 GMT) scan diff

Man beschloß dié Uebérsendung déé Vorstellung an den Minister des Jnneren und die Mittheilung an die behörige Kommißion für das Budjet.

Eine andre Vorstellnng enthält das Gesuch des pensionirten Hauptmannes Pourrée, neben seiner Militair - Pension diejenigen 600 Franks béziehen zu dürfen, die ihm durch die Konsular - Regierung als eine National : Erkenntlichkeit dafür bewilligt worden, daß er am 18. Brümaire zu Saint-Cloud Vona- parte’n das Leben gerettet. Man beschloß die Ueber- sendung der Bittschrift an die behörige Kommißion für das Budjet. (In der Erzählung der Geschichte des 18. Brümaire, in den M-moies par Salgues, ist von zween, nicht genannten Grenadieren die Rede, deren einer einen Dolchstoß, doeh nur in den Rod, empfing, als die heftigsten Deputirten dem General Bonaparte aus dem Saale der 500 gefolgt waren, und ein Andrer, auf deßen Schulter er stich, bleich und einer Ohnmacht nahe, mit den Worten lehnte: führe mich fort von hier.)

Der Finanzminister bat der Kammer einen Geseb- Eutwurf vorgelegt, mittels deßen der König drei Do- mainen - Veräußecun gs - Kontrakte bestätigt.

Die Disfußionen über das Gese, wegen Verlän- gerung des Tadack- Monopols wurden fortgesebt.

Am 29. v. M. ist die Königl. Begnadigung für den Bach und die Witwe Bancal durh den Ge- richtshof zu Toulouse in einer öffentlichen Sißung desselben bekannt gemacht worden. Die traurige Be- rühmtheit der Verbrecher hatte eine zahllose Menge von Zuschauern herdeigezogen. Die Bancal hatte ein ganz heiteres Ansehn. Die Züge des Bach würde man schön nennen können, wenn sie nicht eine gewiße Härte ausdrückten. Die Brandmarkung der Bancal ward an demselben Tage vollzogen.

Riga, vom 15. März. Die Deputirten Lie f- lands und der Insel Oesel haben Sr. Majestät dem Kaiser eine Urkunde über die neue Verfaßung des dortigen Bauecstandes zur Bestätigung über- reicht. Jn der Anrede an den Monarchen versichern sie, daß die Verfaßung auf liberalen Grundsäßen be- ruhe. Der Kaiser bezeigte den Deputirten Seine Zufriedenheit Über diese Maaßregel, die einer mit gleichen Ansprüchen auf Glückseligkeit gebornen Volts- Élaße die Mittel dazu erleichtere. Dieses sey im Geist eines Jahrhunderts gehandelt, in welchem nur liberale Gesinnung das Glück der Völker begründen tönne.

München, vom 8. April. Die Sigzungen der Kammern sind von dem Könige bis zum 15. Mai ver- längert worden.

Bei den Berathungen über das Geseß wegen der Gemeinde - Umlagen (zu deßen Erörterung der Präsi: dent 43 besondre Fragen aufgestellt hatte, deren erste dahin lautete: „ob der Entwurf zunächst wieder an den Ausschuß gelangen solle, um die verschieden geäußer- ten Ansichten zu benußen und hiernach eine Zusam: menstellung der in Antrag zu bringenden Berichtiguun- gen zu vecfaßen ‘‘) brachte man zur Sprache, daß vor allen Dingen das Princip der Staats- und der G e- meinde: Ausgaben ausgesprochen werden müße, wel- ches im Geseg-Entwurf nicht klar sey. Das Prin- cip der U-eberwälzung der Lasten von der Siaats- Kaße auf die Gemeinde - Kaßen sey allenfalls das ein- zige Princip, das zu ersehen. Es sey aber keine aus dem Unterschiede zwischen Staatszwecken und Gemein- dezroëcken abgeleitete Grenzlinie „gesest. Der Min i- ster des Junern bemerkte, daß das Herkommen hauptsächliy die Staats- und Kommunal. Ausgaben scheide. Herr von Hornthal war der Meinung daß dieses als Princip nicht angenommen werden könne, da eben das Herkommen der legten Jahre den Gemein- den eine Menge neuer Lasten .aufgewälzt hätte. Der Finanzminister erklärte, daß eine logische Aus- scheidung nicht möglich sey ; wogegen bemerkt wurde, daß es möglich und nöthig sey, einen Maaßstab zu fiiden, um den Unterschied zwischen Stäats- und Ge:

meinde : Ausgaben festzusesen. Wenn der Staat sich gewißer Ausgaben zu Lasten der Gemeinden enrledige, so müße er diesen auch die Einnahmen überweisen, die er für jene Zwoecke bezogen.

Ein neuer Geseb- Entwurf, die Erhebung der direk:

ten Staatsauflagen in den sechs älteren Kreisen be:

tresfend, ist vom Finanzminister vorgelegt worden. Die Erhebung der direkten Steuern soll, vom Rechen:

jahre 1819 und 1820 anfangend, den Gemeinden über: |

laßen bleiben.

Die Anträge wegen Verbeßerung des Advokatentve: |

sens, wegen Nichtmittheilung der Original - Akten an die

|

f

|

Kronfiskale, und wegen Revision der Duellgesebe , bei | welcher legten man die Jnitiative der Regierung ers |

wartet, sind durchgegangen. Der Abgeordnete Abendanz hâàt angetragen: den König zu ersuchen, die Einrichtung der Land:

räthe, wie solche im Rheinkreise bestehe, auch in den |

übrigen Kreisen des- Reiches organisiren zu läßen.

Der Justizminister hat einen Geseg : Entwurf Über die Verbeßerung der Gerichivordnung vorgelegt ; und der Abgeordnete v. Hornthal angetragen: den Kö: nig um die Cinführung der mündlichen und öffent: lichen Justizpflege im Civil- und Kriminalprozeße zu ersuchen. Der Abgeordnete Häcker machte den An: trag: den König zu bitten, daß der nächsten Stände- versammlung ein gründlich erwögenes System des offentiichen Unterrichts zur Berathung vorgelegt werde, durch welches eine feste und adgemeine Geseßgebung für den öffentlichen Unterricht und für Erziehung, als ein Baiersches National - Jnstitut begründèét werden könne. Die vorläufigen Diskußionen hierüber sil: 9erten das Erziehwesen höchst mangeihäft.

Unter den vorgetragenen einzelnen Gesuchen be: merkte man die der Studenten und dés Magistrates zu Landshut, an die sich éinige umliegende Gemein: den angeschloßen, um die Vorsorge der Negiérung, daß der Hofrath und Profeßor Walter, der als Profeßor der Medicin und Chirurgie nah Bonn berufen ijt; der Universität Landshut erhalten werde.

Karlsruhe, vom 2. April. Das Ministèriumt hat den karholishén Dekariaten die Anweisung zugehett laßen, in der Angelegenheit des Koadjutors v. Weß en:

berg die Untriebe der Geistlichkeit, welche, vorzüglich |

jenseit der Murch; Zusammenkünfte halte, und sich mit Abfaßung voit Cirkularschreiben für und wider | beschäftige, zu verhindern, teil sonst nah der Strengé |

des Geseßes werde verfahren werden.

A Land, _ Berlin, vom 16. April. haben durch die nachstehende an den Kriegsminister erlaßene Allerhöchste Ordre, Über dié regelmäßige Dienst: leistung der Landwehr-:Offiziere, die schon öfter ertheil: ten Befehle, daß feine Ausnahme statt finden sólle, zu erneuern geruhet :

1, Jch habe bereits auf verschiedene Anträge von | Landwehr : Offizieren, um Befreiung vom Dienst in |

der Landwehr, wiederholt zu erklären Mich veranlaßt gefunden, daß eine absolute Unentbehrlichkeit, weder in amtlichen noch in Privat - Verhältnißen anerkannt, und nur in einzelnen dringenden Fällen den Land- wehr - Jnspeëtionen überlaßen werden Éönne, Digspen- sation von einer der größeren Uebungen zu ettheilen. Dieser, aus der gleichen Verpflichtung aller Méinetr Unterthanen zum Landwehrdienste, folgende Grundsaß muß auch ferner allgemein aufrecht erhalten wer: den, und den Behörden zur Richtschnur ihres Ver- fahrens dienen. Da indeß wol Fälle eintreten kön- nen, wo eine solche temporäre Befreiung vom Dienste nicht gr. ügt, und die besondern Umstände eine grö: ßere Ausdehnung der Dispensation erheischen: fo will Ich gestatten, daß in solchen Fällen auf die Befreiung vom Landwehr-Dienst im Frieden für längere Zeit bei Mir angetragen werden darf. Dergleichen Gesuche sind jedoch immer érst nach der Uebungszeit worzutra?

Seine Majestäï

|

î

gei, Und wenn glei die Beurtheilung der Hinde- rungsgründe von den behörigen Civilbehörden erfol: gen muß: fo soli doch bei dergleichen Aträgen, da sie

eine einstweilige Dienskentlaßung, und in sofern einen rein militärischen Gegenstand betreffen, auch das Ur- “theil dés Offizier : Korps schon der Anstellung als Land:

Ueber die Mennoniten im Preußischen. (Schluß. )

Alle Beschuldigungen wider ihre Mörälität beru: hen auf nichts. Man w ill behaupten, daß sié den, der mit ihnen zu thun hät, gemeiniglih hinter- gehen. Aber mit roelchem Grunde behauptet man es2 Die ersten Mennoniten kamen größentheils aus ‘den Niederlanden, der Hohen- Schule des Handels und des Geldumsazes, in eine Provinz, die zroar mit der Hanse verschwistect, aber in die kleinen Details des bürgerlichen Verkehrs bei weitem nicht so eingéweiht war, als der Niederländer, der noch jeßt näch so man? nihfahen Stürmen der Jahrhunderte der erste Han- delsmann der Welt ist. Es fonnté nicht fehlen, daß die Preußen bei den Niederländischen Mennoniten in die Schule gehn und für die Erlernung mancher Ge- schäft : Kautelen Lehrgeld bezahlen musten. So würde

“den Mennoniten dié dem Niederländer eigenthümliche

Vorsicht, verbunden mit trocknem Ernste, als Ver: clagenheit; ihr Geschick im kleinen Verkehr als Schel: " merei ausgelegt. Dázu kam, daß sie sich späterhin unter der Gunst verständiger Fürsten zu den Abgaben an die Geistlichkeit der herrshenden Kirche nur mit einigem Widerwillen bequemten, also dem Altäre nicht das zartéste Lamm, nicht dén lautersten Honig zum Opfer brachten. Jn das Geschrei der Kirche fiel die “Scheelsucht Über idre Wohlhabenheit gefällig eiù, und so hat sich ein Vorurtheil fortgepflanzt; von deßen Ungrunde man sich sehr leicht Überzeugt; wenn man sch nur die Mühe giébt, Thätsachen reden ju laßen.

Man frâge doch die Behörden, wélche Klagen über

Läsionen im bürgerlichen Leben wider sié regé gewor: den sind? Es müste doch éin séltsanñies Verhängniß über sie walten, wenn sie bei ihrèn angeblichen Schel- mereien nicht öfter in getichtliche Händél verwickelè würden. Mit einem privativen Kalliditäts - Organé find sie dôóch äáuch nicht begabt. Giebt man dex un- befangenen Stimmne der Wahrheit Gehör; so wird man sih bald überzeugen, daß die Preußischen Men: noniten éin frugales, sittliches, häusliches Leben füh: xen; daß sie ruhige, fleißige, nübliche Bürger sind, und daß sie in jedem Staaté, deßen Basis weder die alleinselignächende Kirche, nôch der miles perpetuus ist; ihren Mitbürgern als wahrhafte Patriótén zuë Nachahmung aufgestéllt werdén könnén. Seltsani ge: uug ist es, daß jebt die Theologén als Lobredner der ennoniten auftreten, während die Lenker dés wel: li: chen Arms, der sie vor diesem wider das damnanmus Und improbamus ber Könkordienförméln beschüßte, den Vannstrahl auf sie zu werfen hin und wieder geneigt find. Der Oberhofprediger Stärk schließt seine Gé: chihte der Taufgesianten: „Sie haben éndlich das Glück gehabt, sich zu einer ansehnlichèn Religionspar: ; théi, die sih in einem blühènden Zuständé befindet, em- pórzuarbeiten; ein Schicksal, däs sie durch die Geduld,

mit dex sie die Jahrhunderte hindurch erlitienen Lei:

den ertrugen, aber noch mehr durch das gute Verhal-

| ten; wodurch sie sich mit deë Zeit untex den Christen

úusgezeihnet, wohl verdient haben, und welches jéder,

deni das Glück seiner Mitchristen Und Religionsfrei- _ heit keine gleihgültige Sache ist, ihnen gönnen muß.“ Der Abt Henke fügt S. 300. im ten Theil seiner

Geschichte der christlichen Kirehé, indem ér den Wohls

ftand erzählt, den die Niedetländishen Mennoniten

| durch ihren Fleiß, ihre sparsanie Lebensärt , ihre Ent-

hâltung von Rechtshändeln, ihre Zuvérläßigkeit èui

wehr - Offizier immer vorangehen muß, zubdë ällemal das Gutachten des Offizier- Korps des béhötigëèn Ba- taillons darüber erfodert und zu Méiner Entkschlie: ßung mit eingereiht wetden. Jch gébe Jhnen auf, das Weitere zu erlaßeèn. Berlin, den 6. Febr. i619. (gez) Friedrich Wilhélm.

Verkehr sich erworbèn haben, hinzu: „ein eignes Exempel von großem Einfluß einér Sittenlehre auf bürgerlichen Wohlstand! ‘‘“

Bonaparte über die Preßfreiheit.

Der Génerál - Sekretär des Bönapärteschèn Staats: râths, Baron Loöcre, hat, durch die bevorstehen: den Disfkußionen der Kammern über die Preße veran: laßt, dié Verhandlungen des Staätsrathes übeë diesen Gegenstand während der Jahre 1808 bis 181i druf- ken laßen. Es darf nicht erinnert werden, welcher Trost und welches Licht hierüber von dem Männe zu erwarten sey, dec, indem er dié Entwürfe seiner unge: mäßigten CEhrsucht mit der einen Hand in Blut schrieb, mir der andern einen Verhaftbefehl wider dié Berschwörungen der Tinte ausfertigte; doch ist es eben so wenig ohne Belehrung, - als ohne Vergnügen, ihn

" Über solche Dinge reden zu hören.

Die Diskußionen des Staatsrathès fingèn an 26; Aug. 1808 an und endigten äm 15. Ján. 1810, in welcher Sizung man sich über die berüchtigte Vérord: nung.vom 5. Febr. 1810 vereinigte. Außer den Ver- handlungen übcr diéses Edikt enthält die Sämmlung des B. Locre noch oie Di¡»kfuaßionen in einer Sißbung vom 13. Decemb. 1811 über einige Gescs- Entroutfe, besonders eine Auflage auf die politischen Jourtnalé Und auf die Leihbibliocheten betréffend, rvelche verwor: fen wurden. 4

Sn allen Siszungen ging Boönäpartèé von deï Meinun aus, daß eine Art von Censur stattfinden, daß aber jede Willkühr verdankt seyn ; und die Auf: sicht übêr dié Druckereien und Buchhändluñgen fich nur auf solche Sthriften beschränken niüße, die deë öffentlihen Nuhe gefährlich werden fönnten. ;;, Die Druckerei ist ein Arsenal, das män nicht zu Jeder: mäânns Gebräuch stellen kann. Das Recht zu drucken, gehört nicht zu den nätürlichen Rechten.

Dié Willkühr behielt ex seiner eignen Person vok; denn, meinte er, nicht durch die Censur, fondern durch einé kräftige Regierung wird die Verbreitutig gefähr: licher Schriften verhütêt. ,„Voë einiger Zeit erschie eine lügenhafte Bröchüré, die im Auslande mit Gold äufgewogen wurde. Jch erfuhr diê Narñien dex Her- ausgeber unmittelbar darauf undò ließ ihnen sagen, daß siè unfehlbär würden eingestéckt werden, weni ein zivei: tes Stück erschieñé, und dié Fortseßung ünterblieb.‘“

Um dagegen seinèn Abscheu gegen alles Willkür: liche zu offenbaren, richtéte êr seinén Tadél gëgen die Polizei, die man im gewöhnlichen Gängë dér Verwal: tung gär nicht brauchen und nux âls ein äußerstes Mittel benußén müße. ,; Dié Preßé wird jeut frei genannt ünd befindet sich in der uübediigtesten Knecht: haft. Dié Polizei beschlägt und ünterdrückt diê Schriften näch Gutdünken, und der Minister selbst entscheidet nicht einmal; er muß sch auf seine Leuté verlaßen, déren Geschäftführung hierin hö{hst unrê: gelmäßig und willkürlich, und denungeachtet unzurei- chend ist. Unter dex vorigen Regièérung fertigte män Verhaftbefehle in blanco aus, aber sie waren doch wenigstens vom Könige unterzeihnet. Jeßt verhaftet die Polizei auf ihre eigne Hand, wie ês ihr beliebt, und ich erfahre nihts davon; sie verhaftet sogar blôs deshalb, weil man dem Regenten eine Bittschrift Übér: reicht. Däs geht zu weit,