1819 / 33 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 24 Apr 1819 18:00:01 GMT) scan diff

fen und mit großer Feierlichkeit empfangen worden. Der Kardinal Staats : Sekretair Consalvi war Jh- nen bis an die Tiberbrücke entgegen gefahren, wo- selbst Sie mit Artilleriesalven begrüßt und vom Kar- dinal Staats - Sekretair im Namen des Papstes be- willfkommt wurden. Nach kurzem Ausruhen in einem besonders hiezu eingerichteten Pavillon stiegen Sie in die päpstlichen Gallawagen und fuhren durch die Porta del Popolo in Rom ein. Gegen 5 Uhr nach- mittags stiegen JIhre Majestäten am Pallaste des Quirinals aus. Nachdem Seine Heiligkeit von der Unnäherung JI. MM. benachrichtiget worden, gingen Sie Allerhöchstdenselben in die Vorsäle des Pallastes entgegen. JIJI. MM. bezeigten Jhre Ehrfurcht und Ergebenheit gegen die geheiligte Person des Ober- hauptes der Kirche und wurden von dem heiligen Va- ter mit der lebhaftesten Freude und väterlicher Zärt- lichkeit empfangen. Alle Fenster der Palläste und Häuser längs des ganzen Weges von der Porta del Popolo bis zum Quirinal waren aufs festlichste ge- shmückt und eine unermeßliche Menge Volks erfüllte die Luft mit Freudengeschrei.

München, vom 15. April. Ueber den Gesetent- wurf, die Staatsschulden und deren Tilgung betref- fend, hielt der Abgeordnete von Hornthal gesteæn einen Vortrag im Namen des vierten Ausschußes. Er stellte dar, daß der vom Ministerium entworfene Plan in vieler Nücksicht nicht haltbar und zur Annahme nicht geeignet sey. Obwol der anwesende Finanz - Mi- nister und der Königliche Kommißair von Sutner den Plan zu rechtfertigen suchten, wurde doch beschlo- ßèn, daß derselbe noch zunächst an den zweiten Aus- schuß gelangen solle, um mit dem vierten Ausschuße gemeinschaftliche Berathung zu pflegen. Die Resul- tate sollen der Kammer hienächst toieder vorgelegt werden. |

Der vierte Ausschuß ging bei seinem Gutachten von der Meinung aus, daß die mit etwa 100 Mill. Fr. angegebenen Staatsschulden nicht eher unter Ge- währleistung der Stände des Neichs zu stellen, als bis deren Liquidität nicht blos im Vortrage und in Tábellen in Ansag gebracht, sondern auch gehörig nachgewiesen seyn werde, Sodann glaubte der Aus- \chuß, daß das in Antrag gebrachte Darlehn nicht eher zu bewilligen sey, als bis der Nuben und die Nothwendigkeit nachgewiesen worden. :

In der Kammer der Reichsräthe hat der Graf v. Rechtern-Limpurg auf Abschaffung des Lotto angetragen.

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In der Racht vom 6. d. M. hat man hier und an den benachbarten Orten, so wie in der Nacht vom 10. d. zu Augsburg und Landshut eine Erderschütte: rung bemerft.

Stockholm, vom 6. April. Ein vom 1. Julius an gültiges Geseß verschärft die Strafen gegen Zoll: unterschleife. Gleichzeitig ist, vom Fahr 1820 an gül:

tig, eine Schiffahrt - Ordnung erschienen, welche 14 f welche in- und ausländische F Die Einlauförter F

Häfen bestimmt, in Schiffe direkt einlaufen dürfen. der Übrigen Häfen, wo vorläufig angegeben und visl tirt werden soll, sind genau vorgeschrieben. Fahrzeuge unter 15 Lasien dürfen nur mit Schwedischen Pre: duften auswärts segeln und mit den Erzeugnißen des Loschungortes zurückkommen. einen verbotenen Hafen und auf das Löschen in ofner See sind harte Strafen gesest.

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Koblenz, vom 12. April. Zu Ahrweiler, im R&6 gierungsbezirf von Koblenz, starb vor Kurzem ein ?n-

gestellter, evangelischer Religion. Man bereitete ein |

Grab auf dem katholischen Kirchhofe; allein als die Beerdigung statt haben sollte, fand mon das Grab zugescharrt. Am folgenden Tage tard der Verstorbene außerhalb des Beringes des Kirchhofs begraben.

Unter dem leßten Kurfürsten zu Trier ward zu Koblenz nur ein Theil des Kirchhofes geweiht; der übrige Raum diente zum Begräbnißorte für Pro- testanten. Allein im Jahr 1797 befahl die Munici- palität, die aus lauter Katholiken bt stand, daß ohne Rücksicht auf Religionsbekentnis, eine Leiche neben der anderen gelegt werden solle, und so ward es bisher gehal- ten. Die nämliche Municipalität foderte damals von den Pfarrern die Reverse zurÜck, welche Protestanten bei gemischten Ehen unterzeichnet hatten, und hän- digte ste ihnen mit dem Zusaß aus, daß es dem Staate ganz gleich sey, in welcher Religion seine Bürger erzogen würden. Auch hob die Municipalität die Ver- ordnung auf, nah welcher kein Protestant in eine der Innungen der Stadt aufgenommen werden konnte, und ertheilte einem derselben das Meisterrecht, ohne si an den Widerspruch der Zunft zu kehren.

Diesen Vorgang zu Ahrweiler müßen wir um so mehr bedauern, da der Vorwurf der Jntoleranz den Rhein- ländern nicht gemacht werden kann. Eine Untersu- hung ist angeordnet, und wir werden zu seiner Zeit das Nesultat derselben bekannt machen. (Rh. Bl.)

S E E E E B E L L E N

Die Verfügung, welche der Großherzog von Sachsen-Weimar und der Herzog von Sachsen - Gotha aa die Universitäc zu Jena erlaßen haben, ist folgenden Juhalts : i

Die Ereigniße der Zeit haben auf den Geist und das Benehmen der sudirenden Yugend einen Ein: fluß geäußert, welcher einige löbliche, aber auch viele nachtheilige und zum Theil unglkickliche Folgen nah sich gezogen hat |

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Wir trachteten daher son als sich die ersken Zei? chen von diesem Einfluße offenbarten dahin, bei den von Uns in den legten Jahren zum Besten Unserer Gesammt : Universität Jena getroffenen neuen Ein- rihtungen, das Löbliche dieses Einflußes möglichst zu befördern und dem Nachtheiligen durch zweckmäßige Anordnungen in der akademisæen Disciplin uud sonst nahdrücklich zu begegnen, und Wir hegten zu der gebildeten teutschen Jugend das Vertrauen, daß sie

Auf das Einlaufen in |

im Ganzen sich bestreben werde, fih den dur die be- stehende liberale afademishe Verfaßung begünstigten Geist der Liberalität und Humanität selbst zu eigen zu machen. ; y L

Allerdings haben auch die Studirenden größten- theils, besonders im Laufe der Jahre 1816 und 1817 diese Hoffnung zu Unserer Freude nicht getäuscht. Aber zu Unserem großen Misfallen haven wir seit jener Zeit bemerken müßen, daß der unter den Studiren- den herrschende Geist hie und da eine verderbliche Richtung nimmt, und in dieser sich täglich mehr auszubreiten droht.

Da nun hierbei unverkennbar wahrzunehmen gewe: sen daß von anderen Universitäten und fremden Schulen viel dieses verderblichen Geistes nach Jena gebracht worden so haben Wir es für höchst wlin- schenswerth gehalten, daß das teutsche Universitäten: Wesen von dem teutswen Bunde als eine gemein- same Sache behandelt werden möge, und haben auch dieserhalb einen Antrag an die Bundesversammlung gelangen laßen. Wir sehen auch der Beachtung Un- seres Antrages um so mehr gewiß entgegen, als diese Versammlung sich von der Wichtigkeit des Gegen- standes schon früher Überzeugt hat.

Um jedoch einstweilen Unsere Gesammt - Landes- Universität gegen den Nachtheil des fremden Einflus- ses zu sichern, haben Wir die Entschließung gefaßt, durchaus feinen Ausländer in ihrer Mitte zu dul- den, welcher nicht von seiner Regierung eine ausdrück- lihe Erlaubniß zum Besuchen derselben, und dadurch gleichsam eine befondere Empfehlung seiner Person vorzeigen kann, wie Wir denn auch Unseren Landes: tindern das Studiren auf fremden Universitäten nux in besonderen zu Unsrer Kenntniß zu bringenden Fäl: len gestatten, auh in Ansehung der Unsere Lan es- shulen besuchenden Ausländer eine gleiche Vorsicht- maaßregel, wie bei: der Universität, werden eintre- teu laßen.

Indem Wir euch dieses andurch bekannt machen, versehen Wir Uns zu euch, daß Jhr euch genau da- nach achten werdet.

Weimar d. 50. März. Gotha d. 29. März 1819.

Der Antrag an die Bundesversammlung is ganz allgemein auf eine Berathung über gewiße Grundsäbe der Disciplin zu Erleichterung des Regiments auf den Universitäten gerichtet, wobei der Herr Großherzog und der Herr Herzog, indem Sie Sich zu allen zweckmä- ßigen und ausführbaren Maasregeln geneigt erklären, doch im voraus bevorworten laßen, daß Sie, einge- denk der anerkannten Leistungen teutsher Universitä- ten, nie für solhe Einrichtungen stimmen könnten, welche entweder ihr inneres Wesen zerstören und sie mittels Aufhebung der akädemischen Freiheit zu Schu- len umformen, oder die Freiheit der Meinungen und der Lehre, durch welche in ofnem Kampfe das Wahre gefunden und der Lernende vor Einseitigkeit und dem Vertrauen auf Autorität bewahrt werde, verlegen würden.

Diesem Antrage war eine Darstellung deßen, was in neuster Zeit für die Universität geschehen, beige: fügt. Da die Lehr - und Disciplinar- Einrichtungen im Wesentlichen ganz mit den unsrigen übereinstim- men, und der vortressliche Geist, in welchem die Nes gierung in solcher Beziehung gehandelt, auch der Geist der unsrigen ist, so dürfen wir es übergehen, und uns auf Mittheilung deßen beschränken, was namentlich Über den Geist der studirenden Jugend und insonder- heit über die Burschenschaft gesagt wird:

Vorlaute Aeußerungen der akademi- shen Jugend über die öffentlichen An- gelegenheiten Teutschlands.

a ) Gründe derselben. Wenn übrigens in der neusten Zeit die skudirende Jugend hie! und da ihre Theilnahme an den öffentlihen Angelegenheiten des Vaterlandes quf eine Art bewiesen hat, welche sonst wol und in der Regel nicht für dieses Alter paßt, welche die Gränzen zwischen der Schule und

dem Leben leicht vermischén möchte, welche aber dar- um dem Wesen der Universitäten offenbar entgegen ist : so ist nothwendig , das Außerordentliche der Zeit in Erwägung zu bringen, in wel- cher solches alles geschah. Als die studirende Jugend im Jahr 1815 auf Teutschlands Hochschulen aufstand, als sie eilte Theil zu nehmen an dem Kam- pfe für die Freiheit, die Ehre, die Sitte, die Sprache des Vaterlandes: da wurde sie mit offenen Armen em- pfangen, da wurde sie in Schaaren geordnet, da sah man in ihr feine Kinder, sondexn werdende Män- ner. Als sie zurückehrte aus dem Kampfe, als sie auf Zeichen männlicher Handlungen sich berufen durfte, da fonnte ihr nicht sofor: das laute, sonst nur dem Manne ziemende Sprechen und Schreiben über die Güter untersagt werden, für welche sie geblutet hatie, für welche in ihrer Mitte Freunde und Brüder gefallen waren; da konnte man nicht sofort diejenigen als Unmündige behandeln, welche man in ihrer edeln Begeisterung als Emancipirte, als Wehrhafte gebraucht hatte. Auch in andern Theilen des bür- gerlicven Regimentes giebt es, nah solchen Kriegen, welche, als Volfksfriege, das ganze Volk in Bewe: gung gebracht haben, eine Zeit des Ueberganges von der Bewegung zur Ruhe, von der Ueberspannung zu dem natürlichen Zustande.

b) Verfahren, welches die Erhalter der Universität Jena beobachtet haben. Daß die Erhalter der Universität Jena dieses beobachteten, ist gewiß ein Hauptgrund, warum auf Ihrer Univer=- sität in den Jahren 1826 und 1817 keine Bewegun- gen statr gefunden, warum hier die Studirenden sich von selbst in einen Fleiß, eine Ordnung, eine Sittz: samkeit eingewöhnt haben, die in jenen Jahren von allen gerühmt wurde, welche die Anstalt länger und genauer beobachteten, sie nicht bloß auf einem Durch: fluge beurtheiiten, nicht von Einem auf Alle, nicht von dem Einzelnen auf das Ganze schloßen.

Wie aber jest, da nah und nach ein neueres, j us gendlicheres Geschlecht die Universität bevöl- fert, das Verfahren der Regierungen, aus !wohldurch-

--dachien Gründen, sich ändert, beweiset unter andern

ein Rescript, welches wegen der Feier des 18ten Octobers im Jahr 1818 erlassen wucde, und, um die Lehrer der Universität auf dem richtigen Wege zu erhalten, mit den Worten s{chloß: „die Pflichten des einzelnen Profeßors bei solchen Gelegenheiten vollen Wir nicht vorzeichnen, da Wir wol voraus seßen dürfen, daß sich jeder unter Euch selbst daran, an” seinen geleisteten Eid erinnern, und Unsern Bei- fall zu verdienen suchen, nicht aber Uns Masnehmun- gen abnöthigen werde, die Wir im entgegengeseßten Falle zwar höchsst ungern, aber gewiß eintreten laßen würden. Nur derjenige, welcher die jungen Leute auf der Universität in den ihnen nothwendig zu stek- kenden Gränzen und Schranken zu leiten weiß, nicht aber derjenige, welchec sie selbst über jene Gränzen und Schranken hinauszuführen sucht, kann auf diesem Posten Unser Diener bleiben. ‘‘ „Um die Lehrer auf dem rihtigen Wege zu erhalten; denn gefunden und erkannt war dieser Weg von ihnen selbst. Schon im Jahre 1817 sprach ein Lehrer zu den Stu- direnden: „, Jhr seyd jezt Jugend, der kein anderes Geschäft zukommt, als si so einzurichten, daß sie gedeihlih wachse, si bilde, sih nicht durch eitle Ge« bräuche ‘aufreibe, daß sie also zu diesem Zwecke sich verbinde, und sich um Anderes nicht anders kümmere, als in so fern, als man das Ziel scharf in das Auge faße, nach dem man laufén soll. Der Staat is eut jeßt fremd und nur in so fern gehört er euer, als ihr einst wirksame Theile darin werden könnt. Jhre habt nicht zu bereden, was im Staate geschehen foll, was nicht; nur das geziemt euch, zu überlegen, wie ihr eins im Staate handeln sollt und wie ihr euch dazu würdig vorbereitet. ‘'

6) Diesogenannte Burschenschaft. a) Ver- anlassung derselben, Auch die sogenannte Burschen: