1819 / 35 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

den, ohne welches fernerhin bei dexr Kontrolle der Staats - Papiere keine Umschreibung statt finden sol. Berlin, den 25. April 1819, Ministerium des Schages und für das Staats: Kredit - Wesen. Lotrunm.

{luß maten zu können: so wird auf den Grund der N von des Königs Majestät mittelst ällerhöchster Ka- binetsordre vom 14. d. M. unmittelbar ertheilten Be- stimmung, hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, e: daß zur Einreichung der behufs der Verificirung bei „den dazu angeordneten Special - Kommißionen zu ' 7, Prásentirenden, zur älteren Landesschuld der von 7, Preußen wiedererworbenen Ländertheile des ehema- ee ligen Königreiches Westphalen gehörenden Papiere, nnoch ein weiterer peremtorischer Termin bis zum „lebten August d. J. verstattet seyn soll, nach r, deßen Ablauf aber alle spätere Anmeldungen von 1 dergleichen Foderungen unbedingt werden zurüdckge- „„ wiesen und, was auch Über die Art der Realisation 7, dieser Papiere künftig weiter bestimmt werden mag, 1, dabei ganz unberüsichtigt gelaßen werden.‘ Uebrigens wird, mit Bezug auf die früheren öffent- lichen Bekanntmachungen des Königl. Finanz - Ministe- riiums vom 11. Juli und 6. Dcbr. 1815 so wie vom 26. März 1816 hierbei noch bemerklich gemacht, daß auch

Fond von 2 Millionen Bankothalern, noch 100,000 Bankothaler verbraucht worden sind,

% nland.,

Düßeldor f, vom 20. April, Die dur öffentz lihe Blätter verbreitete Nachricht von einer s{chwär- merischen Religions : Sekte, die sih in den evangeli- schen Gemeinden zu Elberfeld und Barmen gebildet, ist zwar nicht ganz ungegründet ; aber bei weitem übertriez ben sind die Erzählungen von ihren Lehrsäßen und von dem Unfuge, den sie angerichtet, Etwanigen Un- fug würde eine wachsame Polizei zu verhüten wißen ; von religiösen Jrrthümern wird das Mittel einer verz nünftigen Belehrung die Schwärmer allmählig zuz rüdckführen,

( Teutschland is zu keiner Zeit von religiösen Seks ten frei gewesen. Schwerlich entstehen sie neuz die alten glimmen still fort und schlagen nur zu Zeiten wieder in Flammen aus. Elberfeld hatte in der

FSrankfuet am Main, vom 22. April. Eise unsrer Zeitungen enthält eine Erklärung des Gehei- menraths Willemer, Mitgliedes der geseßgebenden Versaramlung, über den in der Dber- Pojtamts - Zei- tung wider ihn angeregten Vorwurf, daß die von ihm befannt gemachten Erfahrungen Über die Verwaltung unsrer Stadt nur Phantasien wären. j, Ich bin mir nicht bewußt,“ sagt Herr Willemer, „anstatt über das Jntereße der Bürgerschaft nachgedaht, vom Wohle meiner Vaterstadt geträumt zu haben. Wür- den mich außerdem die Bürger ein zweitesmal zu ihrem Stellvertreter gewählt haben?‘ Er ersucht den Ungenannten um die Mittheilung der Gründe, wes- Ha!b er seine auf Thatsachen beruhenden Erfahrungen für Einbildung halte, und will deßen Ansichten in ei- ner bald volleadeten Schrift, über die Verwaltung des Staatsvermügens, mit abdrucken laßen.

Der Erzherzog Karl is auf seiner Reise nah Weilburg gestern hier eingetroffen.

Heute werden von der Allgemeinen Geseßsammlung die Stúcke No. 9. und 10. ausgegeben, Das 9te Stück enthält ;

No. 530. Die Karteikonvention mit Braunschweig - Lüneburgz vom 23. Februar d. J-

No. 531. Die Bekanntmachung der am 16. August v. A mit Naßau abgeshloßenen Kartelkonvention; vom 18. März d. J.

No. 532. Die Kartelkonvention mit Würtemberg vom 31. desselben Monats.

No. 533, Die Bekanntmachung der mit Nafßau getrof fenen Uebereinkunft, wegen wecchselseitiger Uebernahme der Vagabunden und Ausgewiesenenz vom 16. April d. J-

No. 534. Den Chaußee-Geld-Tarif für die Pro- vinzen dizsseit der Weser; vom 3x1. Januar d. 25:

alle diejenigen s{chon ausgefertigten Westphälischen Reichs - Obligationen, die nach ihren Littern aus ur» \prünglich Preußischen verbrieften Landesschulden her- xühren, in so weit solche bis jeyt etwa noch nicht zur Umschreibung in Staats - Schuld - Scheine bei der Staats -Schulden -Behörde unmittelbar eingereiht seyn sollten, bis zum Ablauf des vorgedachten Präjudicial- Termins gleichfalls noch bei den genannten Verifikä- tions - Kommißionen präsentirt werden können, und wenn sich nichts dabei zu erinnern findet, von densel: ben mit dem erfoderlichen Attest werden versehen wer-

II,

Ausland.

Paris, vom 21. April. Die Kammer der Abge- ordneten hat ihre Berathungen über die Gesebe we- gen der Preße fortgesest. In Bezug auf die von mehren Mitgliedern gemachte Bemerkung : daß die Lästerung wider die Religion bestimmt ausgedrückt und nach dem Vorschlage des Grafen von Haute- feuille, politische und religióse Moral gesest werden möge, wurde fast einmüthig nur mit einem Widerspruch von 7 Stimmen beschloßen, den Ausdru? im Entwurfe des Gesetzes: Lästerung wider die sffentlihe Moral abzuändern in: Lästerung wider die öffentliche und religidóse Moral. Herr v. Puymaurin sagte bei diesem Anlaße „Es ist endlich Zeit, den Verderbnißen der Ruchlosigkeit ein Ziel zu seen, und diesen rasenden Sekten, die nicht nah Gott, nicht nah dem Könige fragen. Die Jlluminaten in Teutschland, die Karbonari in Jta- lien haben die Maske abgeworfen. Heute wird Rom angegriffen, morgen Genf; denn über den Trüms- wern des Altars soll auch der Thron zusammenstÜr- zen. Sie führen die Toleranz im Munde, und die Verfolgung im Herzen. Sie bringen der Teutonia Menschenopfer, wie die alten Gallier dem Teutates.'

Die Eigenthümer der in Paris täglich erscheinen- den Zeitungen (den Moniteur ausgenommen) haben der Kammer der Abgeordneten ein Memoire überreicht, welches den Antrag auf verschiedene Abänderungen des die Zeitungen und Journale betreffenden Gesebes enthält. Auch der bekannte Cauchois-Lemaire hat Über die 5 Gesebe geschrieben. Er glaubt, daß die beiden ersten, wenn man einige Verbeßerungen hinzufüge, den Umständen nach nichts zu wünschen übrig laßen, daß aber das dritte kleinlich, ungerecht, illiberal und unnüß sey.

Der Chef und die Officiere des Schweizer: Regi» mentes haben über einige Journale, von denen sie sich durch die Erzählung des von einem Soldaten ihres Regimentes an einem Bürger von Paris verübten Todt: \chlages für beleidiget halten, beim Kriegsminister Be- schwerde geführt, und Gnugthuung gefodert. Auch

der Oberst von Steiger, Chef eines Schweizer: Re-

giments, findet sich, nach einem im Moniteur abge:

Das 1ote Stúck (welches in dem unterzeichneten Koin- toir, Unterwaßerstraße No. 8, auch einzaln abgelaßen werden kann) enthält:

No, 535. Das Geseg wegen Besteurung des inl ns dishen Branntweins, Braumalzes, Wein- mostes und der Tabackblätter.

No. 536, Die zu vorstehendem Geses gehörige Ordnung.

No. 537. Die Verordnung wegen veränderter Cinrichtun- gen in Folge des Steuergesezes vom 26. Mai v. J. und resp, des Vorstehendenz sämmtlich; vom 8. Fes bruar d. I.

Berlin, den 1, Mai 1819,

Königl, Pr. Debit - Komtoir für die Allgem. Geseßsammlung,

Zeitungs-Nachrichten.

druckten Briefe, von dem Journal la Boussole belei- digt, indem dasselbe die Erzählung eines andern Jours nals, daß ein Schweizer- Offizier in Englischen Diens sten vor St. Jean d’Acre 18 Französische Gefangene habe niederhauen laßen, auf ihn deuten zu wollen scheine. Jn einer Brochüre „die Schweizer historisch gewürdiget, oder einige ihrer Treulosigkeiten tc.‘“ sind sie dur einen ehemaligen Kavallerie - Offizier , R i- viere, sehr gemishandelt worden.

Karlsruhe, vom 22. April. Heute vormittag um 10 Uhr isst der Landtag von unserm Großherzog Ä Person duch eine feierliche Rede eröffnet worden, und die Vereidigung der Abgeordneten geschehen. Zum Präsidenten der ersten Kammer is ernannt der Marf- graf Wilhelm Ludwig, und zum Vice- Präsidenten der Fürst von Fürstenberg. Die Kandidaren zur Práäsidentenschaft der zweiten Kammer werden den 27. gewählt werden.

Da nach der Verfaßungs - Urkunde der katholische Landesbischof und ein vom Gropherzoge zu ernennen: der protestantischer Geistlicher mit dem Range eines Prälaten lebenslänglich Siß und Stimme in der er- sten Kammer der Ständeversammlung haben sollen, ein katholischer Bischof aber noch zur Zeit nicht vor: handen ist: so har der Großherzog den Bisthumsver- weser von Konstanz, Freiherrn von Weßenberg, eins: weilen mit dec Führung der bischöflichen Stimme beauftragt. Zum protest. Prälaten ist der Kirchenrath Hebel (bekannt durch sein vortrefliches Schabkästlein des Rheinischen Hausfreundes und durch die Alle: mannischen Gedichte) ernannt worden.

Für die Landes - Universitäten sind der Geheime Hofrath Thibaut wegen Heidelberg und der Hofrath von Rottek wegen Freiburg erwählt.

Eine besondre Verordnung des Großherzogs ent- hält die Organisation des Staats - Ministeriums, als oberster Landesbehörde. Es soll aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern bestehn. Der Maherige Staatsrath Freiherr von Fischer is zum StaaS- und Finanz - Minister ernannt. Das Justizministeriunz ist. aufgel6\, und werden deßen Geschäfte im gesamm- ten Ministerium besorgt«+

Stockholm, vom 17ten April. Nach dem Be: richt der Magazin - Direktion an den König bedürfen (4 Statthalterschaften des Reichs wegen mißrathener Ernte bedeutende Unterstüßung mit Getreide, 11 an- dre weniger. Es sind deshalb 130,000 Tonnen Rog- gen vom Auslande verschrieben, wovon §0,000 ZUk Saat und zu den dringendsten Bedürfnißen, die übri- gen aber nebst den im Lande angekauften Vorrä- then für die Magazine bestimmt sind, um überall ge- gen baare Zahlung abhelfen zu können. Auch eine große Menge Gerste und Hafer hat die Direktion er: Handelt, zu welchem Zweck, über ihren beständigen

wieder ab.

Notiz über die Lage des Liquidations-Geschäftes gegen Frankreich in den Königl. Preuß,

Rhein-Provinzen,

{ïnd bis jeßt die nachfolgenden Foderungen wirklich vergütet worden,

1) Zinsen - Rückskände nicht inscribirter landständischer Schulden des 1794 bis Ende

ehemaligen Kurfürstenthums Köln von 1795 und December 18153 . +

g) Zinsen - Rückstände inscribirter Schulden aus den ehemaligen De: Saar, ingl. des Rheins und der Mosel

partements der Roer, der von 1795 bis zum Tage der Jnscription « ch + o... * - Z) Zinsen - Rückstände von 1795 und 1794 bis ultimo Decembr. 181 der theilbaren ständischen Schulden des gesammten \tiftes Trier « «

(z) Erstattung des Werthes der ‘in Gefolge des Noßener "Dekretes der für Baumwolle gezahlten Abgaben, mit

saisirten Waaren und Einschluß der Zinfen . . . 5) Allerhand Lieferungen durch tai E e E S 0d 0 6) Natural - Lieferungen durch Gemeinden in Militair - Magazine « 4) Pserdee Lieferungen o ch6 ol ai ae 8) Vorspann - Leistungen . «

9) Entschädigung wegen Zerstörung von Gebäuden zur Sicherung der

Festungen . « «

30) Kosten wegen Brücken: Straßen - Waßer- Bauten und sonstiger

Arbeiten von öffentlichem Nutzen . E L ma 11) Entschädigung für weggenommenes Land bei Anlegung von Straßen

-

D Â ® *

22) Kosten für Verpflegung von Militair -Kranken in den Civil-Spitälern

25) Civil- und geistliche Pensionen aller Art . ». 1/4) Gehalt - Rükstände der gesammten Geistlichkeit

zirê-, Steuer- und Kommunal - Empfänger , waltung der Domainen des Enregistrements, Douanen ¿Ce « o - *+ è* * - è ck ® ck* - ® . A - *

1X9) Gerichtliche Depositen s « rie o A Seite:

der droits réunis

ehemaligen Erz-

Entrepreneurs an das Franz. Mili:

in den Rhein; Do R I A Ra E Mid A H 215) Gehalt- Rückstände verschiedener At - e o o o. 16) Militairsold-Rücksiände » + o o o‘ ‘ooo. Me Da der nicht rechnungspflihtigen Beamten, als: Gerichts: GOTEE s r G S s Ee s Ns C 6 o B A 28) Kautionen der rechnungspflichtigen Beamten, als : Haupt -, Be: ||

Angestellter bei Ver: j

als:

3

I

s

‘In den Jahren

1816 und 17 Fr.

1,778,258

1,801,036

1,113,004 11,596 112,084 34,916

631,570 5,977

71,621 868,329

36,735 181

643,326

1,501,693 85,836

8,7541164

u

aus amtlichen Quellen geschöpft. Den Kreditoren aus der Liquidations - Periode gegen Frankreich in den Königl. Preuß. Rhein : Provinzen

3,520,595

597,974

ck o . 4

471,185

18,694 10,670

. * + *

207,001 16,169 139,265 66,500

102,267 30,813 195,402

§,008

§30,860

* ® * *

V, Nov. 1813 b, ult. Mârz 19

Alfo im Ganzen

Fr.

1,778,958 5,520,595

597,974

1,801,056

1,160,789 71,596

45,786 631,570

210,978

16,169 210,886 934,829

102,267 67,548 195,583

628,534

1,832,553 85,836

19,625, 5Ó9

5,089,175 |

Mitte des “vorigen Jahrhunderts schon seine Zion i- ten, und noch jezt werden wir unter uns Gichte- lianer finden, die zu den Stillen im Lande, zu den frommen und ruhigen Bürgern gehören. Fabrik : Ges genden sind diesen Schwärmereien besonders günstig.)

Arnsberg, vom 22. April. Am 28. März kam auf der nun so weit zur Schiffahrt eingerichteten Lippe das erste beladene Schiff unter dem Königl. N zu Lippstadt an, und fuhr am andern Tage beladen er Dieses schon seit Jahrhunderten ersehnte Ereigniß hat sehr große Freude erregt,

amen

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